Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Mutterschutz / 7.2.4 Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 6 MuSchG)

§ 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG sieht vor, dass schwangere und stillende Frauen an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden dürfen. Ein allgemeines Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit ergibt sich bereits aus § 9 ArbZG. Das MuSchG weicht jedoch von den Regelungen zur Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen des ArbZG zugunsten von schwangeren und stillenden Frauen ab. Insbesonder...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / 4. Nichtehelicher Partner

Ob einem Partner aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss zusteht, wird streitig diskutiert. Eine Meinung verneint einen solchen Anspruch[12] und begründet dies u.a. damit, dass die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wirtschaftlich und rechtlich noch schwächer miteinander verbunden seien als geschiedene Eheleute. Diese...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sozialistische Jugend Deutschland – Die Falken

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die "Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken" (Bundesverband) mit Sitz in Berlin ist ein bundesweit tätiger unabhängiger Jugend- und Erziehungsverband. Zweck des Verbandes ist es, die demokratische Erziehung und Bildung junger Menschen auf sozialistischer Grundlage zu fördern. Er führt Maßnahmen i. S. d. § 11 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhi...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / b. Testamentsvorschlag

Es kann z.B. lauten:[59] Zitat "Ich … setze meine beiden Kinder S und T zu meinen Erben zu je ½ ein. Ich treffe folgende Teilungsanordnung: Mein Sohn S erhält das Grundstück … in … ; meine Tochter T erhält das Aktiendepot bei der X-Bank, Depotnummer … Vorausvermächtnis: Falls eines meiner Kinder dadurch wertmäßig mehr erhält, als der Quote von ½ entspricht, ordne ich diesen Üb...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / g. Vor- und Nacherbschaft

War bis zum Beginn des Jahres 2007 die Einsetzung von Nacherben resp. Nachvermächtnisnehmern grundsätzlich als wider das Prinzip der Testierfreiheit angesehen worden mit der Folge der Nichtigkeit eines Testaments nach Art. 896 CC, so wurden seither die Ausnahmen, die es auch schon bis 2007 gab, viel weiter als vorher gefasst. Eigene Kinder, anschließend bereits geborene und e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, ob...mehr

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FF 02/2024, Kindeswille ein... / Leitsatz

Zur Übertragung von Teilen des Sorgerechts auf den Kindesvater gegen den geäußerten Willen eines neunjährigen Kindes. OLG Köln, Beschl. v. 26.7.2023 – 14 UF 80/23 [1]mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / c. Teilungsanordnung

Die Teilungsanordnung ist dem französischen Erbrechtler nur dann geläufig, wenn der Erblasser (de cujus) Verfügungen trifft, um den Nachlass hinsichtlich seiner Kinder und sonstigen Abkömmlinge aufzuteilen. In diesen Kontext fallen "testament-partage" (Art. 1079 f. CC) und in vorweggenommener Erbfolge die "donation-partage" des Art. 1076 ff. CC, für welche Art. 1075, 931 CC ...mehr

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FF 02/2024, Modernisierung ... / Einführung

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat heute zwei Eckpunktepapiere zur Modernisierung des Familienrechts veröffentlicht: ein Eckpunktepapier zur Reform des Kindschaftsrechts mit Vorschlägen für neue Regeln im Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht sowie ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts. Insbesondere Kinder in Trennungsfamilien, Patchwork- und Regenbogen...mehr

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AGS 02/2024, Beratungshilfe... / I. Allgemeines

Wie jedes Jahr wurden auch zum Jahreswechsel 2023/2024 die PKH-Freibeträge angepasst. Aufgrund der PKH-Bekanntmachung zu § 115 ZPO [1] betragen die ab dem 1.1.2024 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 sowie S. 5 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, wie folgt: Hinweismehr

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Mutterschutz / 3 Mitteilungs- und Nachweisobliegenheiten

Eine schwangere Frau soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr die Schwangerschaft bekannt ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Darüber hinaus sollen dem Arbeitgeber nach der Gesetzesbegründung alle für die Belange des Mutterschutzes relevanten Informationen mitgeteilt werden (vgl. BT-Drs. 18/8963, S. 86). Hinweis Die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen

Rn. 135 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der BFH hat die vorweggenommene Erbfolge in Anlehnung an das Zivilrecht als Singularsukzession begriffen, die sich im Vorgang der unentgeltlichen Übertragung des WG erschöpft (BFH vom 09.07.1985, BStBl II 1985, 722). Damit wird die vorweggenommene Erbfolge als Sonderfall der Schenkung betrachtet. Eine (Teil-)Entgeltlichkeit liegt vor, soweit...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 9 Verfahrenskostenhilfe

KG, Beschl. v. 21.11.2023 – 16 WF 131/23 Die Beschwerde eines Beteiligten, der sich mit seinem Rechtsmittel gegen die Höhe der festgesetzten Rate auf die gewährte Verfahrenskostenhilfe wendet und zur Begründung auf ein Schreiben des eigenen Vermieters verweist, wonach die Miete um fast 15 % erhöht wurde und das mit den Worten eingeleitet wird, die Miete sei "wie gewünscht" er...mehr

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Mutterschutz / 7 Beschäftigungsverbote

Einen wesentlichen Teil des Mutterschutzgesetzes bilden die Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter, §§ 4, 5, 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16 MuSchG. Diese Beschäftigungsverbote gelten teilweise absolut und ohne Rücksicht auf den Willen und die körperliche Verfassung der Frau, zum Teil kann die Frau auch auf den Schutz verzichten. Die Beschäftigungsverbot...mehr

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Mutterschutz / 9 Erhaltung von Rechten

§ 10 Abs. 1 MuSchG (a. F.) sollte Frauen ermöglichen, flexibel auf ihre veränderte persönliche Situation nach der Entbindung zu reagieren, beispielsweise wenn sich herausstellt, dass die Pflege und Betreuung ihres Kindes nicht mehr mit ihrer beruflichen Tätigkeit vereinbar war. Die Regelung wurde ersatzlos gestrichen, da durch die Einführung der Elternzeit nach den Regelunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Janssen, Strategien eines Familiensplittings durch die Übertragung von Einkunftsquellen, DStZ 1992, 22; Häuselmann, Die Verlagerung von Einkunftsquellen beim KapVerm, NWB 1993 F 3, 8707; Felix, Die steuerliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen, FR 1996, 729; Seeger, Verträge zwischen nahestehenden Personen – Grundsätzliche Überlegungen und Voraussetzungen ih...mehr

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ZErb 02/2024, Der bedenkliche Erbe

Es gibt viele Fragen, an die der Berater in der Situation der Testamentsgestaltung bei der Sachverhaltsaufklärung denken muss. Die Frage nach den vorehelich gezeugten Kindern ist ebenso zu nennen wie die Frage nach dem möglicherweise noch bestehenden Immobiliendarlehen, welches mancher Mandant in der Erwartung unerwähnt lässt, dass es ja bei seinem späteren Versterben längst...mehr

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zfs 02/2024, Der getunte E-... / 1. Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Zunächst soll in diesem Beitrag auf die in Frage kommenden fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge Bezug genommen werden. In § 4 Abs. 1 S. 2 FeV sind abschließend Kraftfahrzeuge genannt, für die eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist. Genannt werden unter anderem: Nr. 1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höch...mehr

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Mutterschutz / 1 Einleitung

Im Spannungsfeld zwischen Mutterschaft und Arbeitswelt schafft das Mutterschutzgesetz eine rechtliche Grundlage, die die Belange werdender Mütter in den Mittelpunkt rückt. Als unerlässlicher Schutzmechanismus legt dieses Gesetz verbindliche Richtlinien für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen fest und schafft damit einen umfassenden Schutz für Frauen während der Schwangerschaft...mehr

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zfs 02/2024, zfs Aktuell / 3.2 Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024

Am 27.12.2023 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024 – PKHB 2024) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I 2023 Nr. 403 v. 27.12.2023). Darin werden die Freibeträge, die für die Bewilligung von PKH vom Einkommen der Partei abzuziehen sind, bekanntgemacht. Sie betragen nunmehr für die Partei, ihren Ehegatten od...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Nahestehende Personen

Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist auch gegeben, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Körperschaft zugunsten einer nahestehenden Person erfolgt (R 8.5 Abs. 1 KStR, Anhang 4). Zur Begründung des Nahestehens reicht jede Beziehung des Mitglieds oder Gesellschafters zu einer anderen Person au...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / a. Teilungsanordnung

Wenn der Erblasser im Testament seinen Nachlass nach Bruchteilen verteilt und dabei eine Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) getroffen hat, taucht manchmal das Problem der "überquotalen Teilungsanordnung" auf.[55] Eine Teilungsanordnung hat nur schuldrechtliche Bedeutung,[56] sie bewirkt keine Sondererbfolge in den zugewiesenen Gegenstand; bei einem Grundstück muss es erst noch d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Mitwirkungspflichten

Rn. 102 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zu den Mitwirkungspflichten der Beteiligten vgl V 7.1 DA-KG 2023, zur Mitwirkungspflicht anderer Personen als der Beteiligten vgl V 7.3 DA-KG 2023; Sonderregelungen bzgl der Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder enthält § 68 EStG, V 7.2 DA-KG 2023. Nach § 93 Abs 1 S 1 AO haben die Beteiligten alle für die Feststellung des Sachverhalts erheb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einlage aus eigenen Mitteln

Rn. 499 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Stammt die Einlage dagegen nicht aus einer Schenkung, sondern aus eigenen Mitteln, ist eine Gewinnbeteiligung angemessen, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung eine durchschnittliche Rendite von bis zu 25 % der Einlage erwarten lässt, wenn der stille Gesellschafter nicht am Verlust beteiligt ist (H 1...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / 5. Markante Unterschiede zwischen französischem und deutschem Erbrecht

In unserer Betrachtung gehen wir nicht mehr von den Altfällen vor Inkrafttreten der EuErbVO am 17.8.2015 aus.[26] IPR-Regeln sind in Frankreich weitgehend Richterrecht, wobei die Termini des "ordre public" und "fraude à la loi" IPR-Ergebnisse noch korrigieren können.[27] Die Umgehung des Pflichtteilsrechts und die BGH-Entscheidung zum "ordre public"-Charakter ist dem deutsche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Inhalt und Regelungszweck der Vorschrift

Rn. 1590 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 20 Abs 9 EStG regelt in S 1 Hs 1, dass bei der Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm als WK ein Sparer-Pauschbetrag von EUR 1 000 abzuziehen ist; in S 1 Hs 2, dass der Abzug der tatsächlichen WK ausgeschlossen ist; in S 2, dass bei Ehegatten – iVm § 2 Abs 8 EStG auch bei Lebenspartnern – ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von EUR 2 000 abzu...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IX. Sozialleistungen (IPSAS 42)

Tz. 91 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Die Erbringung von Sozialleistungen (social benefits) stellt eines der primären Ziele der öffentlichen Hand dar. Die Ausgaben für Sozialleistungen sind dementsprechend einer der wesentlichen Ausgabeposten vieler Gebietskörperschaften. Der Anwendungsbereich von IPSAS 42 umfasst ausschließlich Sozialleistungen auf der Basis von Transferzahlunge...mehr

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ZErb 02/2024, Zur Bestimmth... / 1 Tatbestand

Die Kläger machen als leibliche Kinder des am 16.6.2020 verstorbenen (im Folgenden "der Erblasser") im Wege der Stufenklage einen Wertermittlungs- und Zahlungsanspruch gegen die Beklagte als Ehefrau des Erblassers geltend. Mit notariellem Kaufvertrag vom 27.9.2017 (Anlage K 7) verkauften der Erblasser und die Beklagte die in ihrem gemeinschaftlichen Eigentum stehende Immobili...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 2. Die Anwendung der "Lebensversicherungs-Entscheidung" auf Arbeitsleistungen im Wege der ausdehnenden Auslegung

Ob es sich im entschiedenen Fall um eine ausdehnende Auslegung oder eine ausdehnende Analogie handelte, steht dahin. Die Begründung der Entscheidung und ihr Ergebnis überzeugen jedenfalls (Anwendung von § 1374 Abs. 2 BGB). Vermögenszuwendungen und Arbeitsleistungen unterscheiden sich ausschließlich in ihrer Sachnatur, in der Art der Wertschöpfung, nicht jedoch im identischen ...mehr

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ZErb 02/2024, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin verstarb ledig und kinderlos. Sie hatte zwei Geschwister: den am … 2009 vorverstorbenen F.-K. und die am … 2020 vorverstorbene Ch. Die Beteiligten zu 2. bis zu 4. sind die Kinder von F-K. Die Beteiligte zu 1. ist die Tochter des Beteiligten zu 4. Die Erblasserin hinterließ vier handschriftliche Testamente. Im Testament vom 3.4.2007 setzte die Erblasserin ih...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / VI. Leistungsfähigkeit des Pflichtigen

Da es sich um einen Anspruch unter Billigkeitsabwägungen handelt, entfällt die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten bereits bei Gefährdung des eigenen angemessenen und nicht erst des notwendigen Selbstbehalts. Auch hier gelten die Maßstäbe des § 114 ZPO nicht.[42] Anderweitige Unterhaltsverpflichtungen des Pflichtigen sind vorrangig. Bei eigenen Schulden und sonstigen Verbind...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 2. Neue BGH-Rechtsprechung

BGH FamRZ 2010, 958: Zitat "Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes Willen an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, sind nicht als unbenannte Zuwendungen, sondern als Schenkung zu qualifizieren (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, etwa FamRZ 2006, 394). Auf derartige Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden". Das Ziel,...mehr

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ZErb 02/2024, Kein quotenlo... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 11 erstrebt einen quotenlosen Erbschein, der die Beteiligten zu 1 – 10 als Miterben ausweist. Der am 25.12.1926 geborene und am 3.1.2021 verstorbene Erblasser war seit dem 27.12.2016 verwitwet. Er hatte keine Kinder und hinterließ zwei Verfügungen von Todes wegen: 1. Mit eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung vom 4.6.1959 (Bl. 5 der Testa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 8.1 Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG

Die Kündigung ist nach § 17 Abs. 1 MuSchG unzulässig während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach d...mehr

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ZErb 02/2024, § 2227 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Die am 3.5.2021 verstorbene Erblasserin hat unter dem 26.11.2020 ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament verfasst, in dem es u.a. heißt: Zitat "Zu meinen Erben mache ich die Enkel meines verstorbenen Mannes …" Das Erbe soll ihnen jeweils am 27. Geburtstag übergeben werden. Meine Firmenanteile an der … GmbH erhält … . Er soll auch Testamentsvollstrecker sein...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / XII. Erträge (IPSAS 47)

Tz. 105 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Während in der früheren Standardsetzung in IPSAS 23 zur Abgrenzung von spezifisch öffentlichen Sachverhalten das Konstrukt der einseitigen Leistungsbeziehungen (non-exchange transactions) verfolgt wurde, überprüft der ab dem Jahr 2016 anwendbare Standard IPSAS 47 Leistungsbeziehungen nunmehr daraufhin, ob ihnen eine (zweiseitig) bindende Ver...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Erträge aus einseitigen Leistungsbeziehungen (IPSAS 23)

Tz. 58 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der Standard IPSAS 23 wird zum 1. Januar 2026 durch IPSAS 47 abgelöst. Im Folgenden wird das aktuell anwendbare Ertragsrealisierungskonzept von IPSAS 23 dargestellt. Die sich zukünftig aus IPSAS 47 ergebenden Änderungen werden im Abschnitt D.XII (vgl. Tz. 105). separat dargestellt. Einseitige Leistungsbeziehungen im Sinne des IPSAS 23 sind so...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2.3 Anfall von derselben Person

Damit § 14 ErbStG zur Anwendung kommt, müssen dem Erwerber die Vermögensvorteile von derselben Person anfallen (vgl. auch R E 14.1 Abs. 1 Satz 1 ErbStR 2019). Wenden z. B. die Eltern ihrem Kind Vermögen zu und nimmt ein Elternteil zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb der 10-Jahresfrist) eine weitere Schenkung an das Kind vor, wird eine Zusammenrechnung nur mit dessen erste...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.4 Vermächtnisnehmer

Als Vermächtnisnehmer kommen natürliche Personen wie auch juristische Personen in Betracht. Ferner kann Vermächtnisnehmer auch eine Personengesellschaft sein.[1] Hierbei ist auf die Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz[2] hingewiesen, durch das ab dem 1.1.2024 ein neuer § 2a ErbStG eingefügt wurde. Weitere Einzelheiten hierzu siehe Punkt 2.4.6. Darüber hinaus...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.2 Tod des Vorerben

Tritt der Nacherbfall durch den Tod des Vorerben ein, so hat nach § 6 Abs. 2 Satz 1 ErbStG der Nacherbe seinen Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern. Das Erbschaftsteuerrecht weicht damit vom Zivilrecht ab, bei dem der Nacherbe vom Erblasser erbt. Ebenso wie für den Vorerben ist beim Nacherben ein Erwerb durch Erbanfall nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gegeben. Die anzuwe...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.1 Allgemeines

Will der Erblasser einer bestimmten Person nur einen einzelnen Vermögensgegenstand zuwenden, spricht man von einem Vermächtnis.[1] Dabei ist der Begriff des Vermögensvorteils im weitesten Sinne zu verstehen.[2] Die Anordnung eines Vermächtnisses – die durch Testament oder Erbvertrag vorzunehmen ist – kann verschiedene Gründe haben. So kann der Erblasser jemanden einen bestimm...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.4 Nacherbfolge in anderen Fällen

Wird die Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben ausgelöst, dann gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter und die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Erwerb.[1] Mögliche Fälle für das Eintreten der Nacherbfolge zu Lebzeiten des Vorerben können z. B. die Wiederheirat des überlebenden Ehegatten (bzw. Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), die Volljäh...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1.5 Abgrenzung zum Berliner Testament

Das Berliner Testament ist dadurch gekennzeichnet, dass sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben einsetzen und bestimmen, dass der beiderseitige Nachlass beim Tod des überlebenden Ehegatten auf eine dritte Person, dem Schlusserben (dies werden i. d. R. die gemeinsamen Kinder sein), übergehen soll.[1] Hier gilt das sog. Einheitsprinzip, d. h.,...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.2 Qualitative steuerbefreite Erwerbe

Unter die qualitativen steuerbefreiten Erwerbe fallen:[1] Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG); Erwerb eines Familienheims von Todeswegen unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) Erwerb eines Familienheims von Todeswegen bei Kindern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) unter bestim...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.7.3 Beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse

Häufig nehmen Ehegatten in ihrem Berliner Testament eine Jastrowsche Klausel auf.[1] Diese sieht vor, dass die Kinder, die ihren Pflichtteil beim Tod des ersten Ehegatten nicht fordern, von diesem ein Vermächtnis erhalten, welches aber erst beim Tod des letztversterbenden Ehegatten (Beschwerten) fällig wird. Grundsätzlich wäre dieses Vermächtnis als Erwerb vom Erblasser zu v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.8.3 Familienheim

Der Übergang eines Familienheims im Erbfall bleibt für Ehegatten und den eingetragenen Lebenspartner steuerfrei.[1] Gleiches gilt auch für den Übergang auf Kinder.[2] Dies dürfte wohl auch bei einer angeordneten Vor- und Nacherbschaft gelten.[3]mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.3.3 Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto

Werden von einem Ehegatten laufende Einzahlungen auf ein bereits bestehendes Gemeinschaftskonto vorgenommen, liegt hierin nicht schon eine freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten. Denn die Einzahlungen werden regelmäßig zum gemeinsamen Lebensbedarf benötigt. Es handelt sich daher auch nicht um Schenkungen.[1] Insbesondere gilt dies für Gehaltskonten. Praxis-Beispiel Ein...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.17 Stückvermächtnis

Wie beim Sachvermächtnis erhält der Vermächtnisnehmer einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass. Das Stückvermächtnis ist der in der Praxis am häufigsten anzutreffende Vermächtnistyp. Im Zweifel erstreckt sich das Stückvermächtnis auf das zur Zeit des Erbfalls vorhandene Zubehör.[1] Praxis-Beispiel Stückvermächtnis Erblasser E setzt in seinem Testament seine Kinder K1 und K...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3.2 Aufzehrungsmethode

Hier sind 3 Möglichkeiten denkbar. Das der Sofortversteuerung unterliegende Vermögen ist höher als die zu gewährenden Freibeträge. Dies ist die einfachste Variante, da nunmehr die Freibeträge schon verbraucht sind und die Jahresversteuerung ohne Berücksichtigung von Freibeträgen vorzunehmen ist. Denn die Finanzverwaltung lässt aus Vereinfachungsgründen den vorrangigen Abzug d...mehr