Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII § 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder

Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 1 des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) ist mit Wirkung zum 1.1.2023 eine Berichtspflicht in § 24a in Kraft getreten. Hiernach ist eine Pflicht der Bundesregierung vorgesehen, dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vo...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.3 Begleitung und weitere Qualifizierung

Rz. 24 Die erstmals durch das TAG festgeschriebene Verpflichtung zur Begleitung der Kindertagespflegeperson umfasst die erforderliche Hilfestellung bei fachlichen, aber auch organisatorischen Fragen. Dies betrifft auch nicht nur das Vorfeld der Vermittlung und die Vermittlung selbst, sondern insbesondere auch die gesamte Dauer des Kindertagespflegeverhältnisses einschließlic...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.1.1 Identifizierungspflichten

Bei einer Identifizierung des Vertragspartners nach GwG bzw. § 154 Abs. 2 AO hat die Genossenschaft bei natürlichen Personen folgende Angaben zu erheben und festzuhalten: Vorname und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift. Nach dem GwG ist die Identität des Vertragspartners anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild enthält und mit...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.1.1 Sachkompetenz

Rz. 10 In Abs. 3 Satz 1 werden die Anforderungen an die Sachkompetenz der Kindertagespflegeperson weiter konkretisiert. Danach sollen vertiefte Kenntnisse über die Anforderungen der Kindertagespflege vorliegen, die entweder durch absolvierte qualifizierte Lehrgänge oder in anderer Weise nachgewiesen werden. Rz. 11 Ziel dieser Neuregelung ist es, eine qualitative Angleichung d...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2.3.1 Verschaffungsanspruch

Rz. 14 Der Anspruch besteht in einem Verschaffungsanspruch durch den für die Gewährleistung verantwortlichen Träger der Jugendhilfe, der Einrichtungen gewöhnlich nicht selbst unterhält, sondern lediglich die Aufgabe der Planung und Förderung wahrnimmt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.10.2012, a. a. O., Rz. 35; Riehle, in: Krug/Riehle, § 24 Rz. 34; Grube, in: Hauck/Nof...mehr

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Kindergeldanspruch bei einjährigem Work & Travel-Jahr und anschließendem Studium des volljährigen Kindes in Australien

Leitsatz Ein volljähriges Kind ist für ein Work & Travel-Jahr nach Australien gereist und hat sich im Laufe dieses Jahres entschlossen, im Zeitraum Juli 2020 bis März 2022 in Australien ein Studium zu absolvieren. Da das Kind im gesamten Zeitraum aufgrund der nur kurzen Dauer der ausbildungsfreien Zeiten, der coronabedingten Reiserestriktionen sowie fehlender Geldmittel nich...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / b) Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung

Rz. 119 Die Entscheidung über die volle oder teilweise Nichtberücksichtigung einer Person oder mehrerer unterhaltsberechtigter Personen trifft das Vollstreckungsgericht grds. nach billigem Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob die dem Schuldner gegenüber zum Unterhalt berechtigte Person (hier die Ehefrau des Beschwerdeführers) ihrersei...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 2. Zahlkind und Zählkind

Rz. 25 Wird die Pfändung durch ein Zahlkind erwirkt und sind lediglich weitere Zahlkinder vorhanden, bestimmt sich der pfändbare Betrag nach Kopfteilen am gesamten Kindergeldbetrag (§ 54 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 S. 1 SGB I). Rz. 26 Beispiel Der Schuldner ist verheiratet und hat vier Kinder, für die er Kindergeld erhält, und zwar 2 × 219,00 EUR (für die ersten beiden Kinder) zzgl. 22...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 6. Beispiele unter Berücksichtigung der Rangfolge nach § 1609 BGB, § 850d Abs. 2 ZPO

Rz. 193 Beispiel 1 Der Schuldner hat zwei unterhaltsberechtigte Kinder. Ein nichteheliches (weiteres) Kind pfändet wegen rückständigen und laufenden Unterhalts. Lösung: Alle Kinder sind gleichrangig, § 1609 Nr. 1 BGB. Alle Kinder haben untereinander gleichen Rang, § 850d Abs. 2 ZPO. Hier bietet sich – wie bisher – eine Quotenregelung an. Die gerichtliche Festsetzung könnte lau...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Elterngeld und Betreuungsgeld

Rz. 10 Bis zum 30.12.2008[8] galt das Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG). Am 1.1.2007 ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) in Kraft getreten[9] Elterngeld wird als Basiselterngeld oder als Elterngeld Plus gewährt. Es kann ab dem Tag der Geburt bezogen werden. Basiselterngeld kann bis zur Vollendun...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Verfahren

Rz. 212 Vor der Entscheidung über einen Verrechnungsantrag hat das Vollstreckungsgericht den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. Der Beschluss, welcher den Beteiligten zuzustellen ist, ergeht mit konstitutiver Wirkung. So lange der Beschluss dem Drittschuldner nicht zugestellt wird, leistet dieser nach dem Inhalt der ihm vorliegenden Pfändungsbeschlüsse, Abtretungen u...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 2. Pflegegeld

Rz. 49 Der anspruchsberechtigte Personenkreis für ein zu zahlendes Pflegegeld ergibt sich aus § 37 SGB XI. Der Anspruch des Pflegebedürftigen auf Pflegegeld ist als Anspruch zum Ausgleich von Körper- und Gesundheitsschäden nicht pfändbar.[40] Das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld ist ebenfalls unpfändbar (arg. § 399 BGB und § 851 Abs. 1 ZPO).[41] Rz. 50 Wird das ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / d) Höhe des Einkommens bei voller oder teilweiser Nichtberücksichtigung

Rz. 136 Anhaltspunkt für eine gänzliche Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten ist entweder der unpfändbare Grundbetrag nach der amtlichen Lohnpfändungstabelle oder der Sozialhilfebedarf. Rz. 137 Eine Orientierung am Grundfreibetrag nach § 850c ZPO kommt z.B. nicht in Betracht, wenn der Unterhaltspflichtige mit dem Schuldner in einem Haushalt lebt, weil im Grundfr...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 94 Das Arbeitseinkommen dient dem Schuldner und seiner Familie in erster Linie zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Ein entsprechender Mindestbetrag ist ihm daher immer zu belassen.[143] Die Höhe des pfändungsfreien Betrags ist nicht schematisch festzusetzen, sondern hat sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Schuldners zu orientieren. Bei einem in der Schw...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 196 Treffen mehrere Pfändungen nach § 850c ZPO aufeinander, gilt der Grundsatz der Priorität; derjenige Gläubiger, dessen Pfandrecht zuerst wirksam geworden ist, wird auch zuerst befriedigt. Werden mehrere Pfändungen gleichzeitig wirksam, sind sie nach dem Verhältnis der Forderungen aufzuteilen. Rz. 197 Dieser Grundsatz gilt auch in dem Fall des Zusammentreffens einer "no...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 9. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 106 Grundsätzlich ist jeder Anspruch, der übertragbar ist, auch pfändbar, § 851 ZPO. Ist der Anspruch nicht übertragbar, ist auch grundsätzlich keine Pfändungsmöglichkeit gegeben. Beispiele: Rz. 107mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Rangverhältnis mehrerer Unterhaltsberechtigter

Rz. 173 Das Rangverhältnis mehrerer Berechtigter regelt sich nach § 850d Abs. 2 ZPO. Hierbei wird auf § 1609 BGB verwiesen: Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Höhe des notwendigen Unterhaltsbedarfs

Rz. 175 Bei der Pfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger ist dem Schuldner von seinem Arbeitseinkommen nur so viel zu belassen, wie er für seinen eigenen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem pfändenden Gläubiger vorgehenden Berechtigten und zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichsteh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 22 Die lange Zeit strittigen Fragen der Pfändbarkeit von Kindergeld wurden bereits durch das 1. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches weitgehend bereinigt. Eine entsprechende Änderung erfolgte bei der Vorschrift über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen nach § 850e Nr. 2a ZPO. Auf das wichtigste Regulativ der Pfändung, die Zweckbestimmung d...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 107 Ist der Schuldner Familienangehörigen gegenüber unterhaltsverpflichtet, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag nach § 850c Abs. 2 ZPO. Als unterhaltsberechtigte Personen kommen in Betracht:mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 219 Mehrere Arbeitseinkommen oder mehrere Sozialgeldleistungsansprüche oder Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen sind auf Antrag des Gläubigers bei der Pfändung zusammenzurechnen (§ 850e Nr. 2 und Nr. 2a ZPO). Selbstverständlich kann der Gläubiger verschiedene Arbeitseinkommen bzw. Sozialgeldleistungsansprüche auch jeweils gesondert pfänden. In diesem Fall muss jedo...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht

Rz. 93 Die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL genannte Verpflichtung, von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht von der Steuer zu befreien, ist inhaltlich unbedingt und hinreichend genau und wurde vom deutschen Gesetzgeber nicht bzw. nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt. Umsätze einer selbstständigen Sprachlehrerin, die Vorschulkindern ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Persönliche Gründe

Rz. 271 Die Zahl der Unterhaltsberechtigten [377] führt immer dann zu einer Änderung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens, wenn der Schuldner mehr als fünf Personen gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, da die amtliche Lohnpfändungstabelle max. nur fünf Unterhaltsverpflichtete berücksichtigt. Grds. stellen freiwillig übernommene Unterhaltspflichten keinen Abänderungsgru...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 8. Besonderer Schutz für bestimmte Leistungen wie Kindergeld und Sozialleistungen

Rz. 104 Kindergeld und Sozialleistungen – etwa nach dem SGB II – werden bei ihrer Gutschrift auf dem P-Konto besser geschützt, § 902 ZPO. Zusätzlich geschützt werden Geldleistungen gem. § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens", Geldleistungen, die dem Schuldner selbst nach dem SGB II oder XII oder dem Asylbewerbe...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 10. Corona- und Energiehilfen

Rz. 108 Die Bundesregierung hat seit Ausbruch der Covid-19 Pandemie zahlreiche finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt. Wiederholt wurde hierbei vergessen, die Frage der Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit zu regeln. Da es sich hierbei oftmals um Einzelzahlungen handelte, ist die Rechtsprechung hierzu bereits überholt. Rz. 109 Beispiele: Bei der Corona-Soforthilfe handelt...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 234 Die Zusammenrechnung erfolgt aufgrund konstitutiven Beschlusses des Vollstreckungsgerichts. Wird die Zusammenrechnung zugleich mit der Pfändung beantragt, wird der Schuldner vor Erlass des Beschlusses nicht gehört (§ 834 ZPO). Erfolgt die Zusammenrechnung erst zeitlich nach der bereits erfolgten Pfändung, ist dem Schuldner rechtliches Gehör zu gewähren.[339] Rz. 235 F...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / IV. Kindergeld

Rz. 73 Kindergeld kann nur mit Arbeitseinkommen zusammengerechnet werden, wenn die Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes erfolgt, das bei der Festsetzung der Geldleistung berücksichtigt wurde (§ 850e Nr. 2a S. 3 ZPO). Für einen "normalen" Gläubiger oder einen Deliktsgläubiger kommt somit eine Zusammenrechnung mit Kindergeld nicht mehr in Betracht.mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 63 Ebenso wie § 54 SGB I wurde durch das 2. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs v. 13.6.1994 auch § 850e Nr. 2a ZPO über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialgeldleistungen geändert. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte infolge des Jahressteuergesetzes 1996 durch das Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 7 Die Regelung in § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Die Richtlinienkonformität von § 4 Nr. 21 UStG ist eher zweifelhaft.[1] Rz. 8 Zweck von § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ist die gesetzliche Normierung dessen, was zunächst nur als Verwaltungsanweisung in Abschn. 112a UStR 1996 geregelt war; nämlich auch die Erteilung von Unterricht durc...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XII. Lohnrückstand, Lohnnachzahlung

Rz. 155 Ein Lohnrückstand, der noch auszuzahlen ist, oder eine Lohnnachzahlung ist immer für den Abrechnungszeitraum zu berücksichtigen, für den er/sie hätte gezahlt werden müssen bzw. für den er/sie bestimmt war. Die nachträgliche Geltendmachung von rückständigen Gehaltsansprüchen führt nicht zum Verlust des Pfändungsschutzes. Nach dem Wortlaut des § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ersatzschulen

Rz. 19 Der in § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG angeführte Begriff der Ersatzschule ist – ebenso wie der Privatschulbegriff[1] – nicht näher definiert. Nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich aber um Privatschulen oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen handeln, die als Ersatzschulen gem. Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesre...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / VI. Zweckgebundene Ansprüche

Rz. 47 Geburtsbeihilfen sowie Beihilfen aus Anlass der Eingehung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft ("Heiratsbeihilfen"), die der Drittschuldner dem Arbeitnehmer zusätzlich gewährt, sind für einen "normal" pfändenden Gläubiger unpfändbar. Diese Ansprüche können ausnahmsweise nur von solchen Gläubigern gepfändet werden, die gerade wegen dieser Ereignisse eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen

Rz. 89 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG gilt u. a. auch dann, wenn der selbstständige Lehrer Unterrichtsleistungen an öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen erbringt. Zu diesen Schulen gehören insbes. die öffentlichen (staatlichen) Schulen wie Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Handelsschulen, Berufsschulen usw. Rz. 90 Die Finanzverw...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / g) Informationsgewinnung

Rz. 148 Es ist in der Praxis nicht einfach für den Gläubiger, Informationen über die Unterhaltspflichten des Schuldners zu erhalten. Die Auskunftsverpflichtung durch den Gerichtsvollzieher hilft dem Gläubiger nicht weiter, da dieser den Schuldner nur nach seinen Geldforderungen zu befragen hat. Die Auskünfte erwachsener Hausgenossen sind alle freiwillig (§ 806a Abs. 2 ZPO). ...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 850i Abs. 3 ZPO bleiben die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art unberührt. Für die Praxis relevant sind hierbei insbes. die Leistungen der Sozialversicherung, geregelt in dem seit dem 1.1.1976 wirksamen Sozialgesetzbuch Erstes Buch (I) – Allgemeiner Teil (SGB I). Rz...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Fingiertes Einkommen

Rz. 314 Arbeitet der Schuldner bei einem Dritten ohne jede Vergütung oder nur gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung, wird zum Schutz des Gläubigers eine angemessene Vergütung fingiert (§ 850h Abs. 2 ZPO).[451] In der Praxis sind diese Fälle dann anzutreffen, wenn der Schuldner gegen ein geringes Taschengeld bei seinem Ehepartner oder die Kinder im Geschäft der Elter...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / V. Unpfändbare Bezüge

Rz. 42 Unbedingt unpfändbar sind im Gegensatz zu § 850b ZPO die in § 850a ZPO genannten Bezüge. Die Unpfändbarkeit besteht kraft Gesetzes und ist vom Drittschuldner immer zu beachten. Rz. 43 Bei den unpfändbaren Bezügen ist zu unterscheiden:mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 51 Als bedingt pfändbare Bezüge werden die Ansprüche nach § 850b ZPO in der Praxis durch den Gläubiger nur wenig ausgenutzt. Für einen geschickt argumentierenden Gläubiger handelt es sich hierbei jedoch durchaus um eine weitere Vollstreckungsmöglichkeit, da sich der Schuldner bei der Anhörung vor der Pfändung im Zweifel nur selten äußern wird. § 850b ZPO ist nicht nur auf...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 76 Im Rahmen der vorherigen Ausführungen zur Pfändung eines Kontos des Schuldners soll nachfolgend ein kurzer Überblick über den seit dem 1.7.2010 bestehenden gesetzlichen Kontenschutz nicht ausgespart werden. Der Gläubiger kann bei Beantragung der Pfändung und Überweisung in die Kontenverbindung des Schuldners mit seiner Bank nicht immer wissen, ob es sich um ein Pfändu...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.3 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes bei beiden Elternteilen, dann g.A. des Elternteils, bei dem das Kind zuletzt den tatsächlichen Aufenthalt hatte (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 28 Für den Fall, dass die Eltern verschiedene g.A. begründen, beiden Elternteilen die elterliche Sorge zusteht und das Kind oder der Jugendliche (in den letzten 6 Monaten; Umkehrschluss aus Abs. 2 Satz 4) bei beiden Elternteilen seinen g.A. hatte, knüpft Abs. 2 Satz 3 die örtliche Zuständigkeit an den Elternteil an, bei dem sich das Kind oder der Jugendliche zuletzt tats...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.2 Personensorgerecht steht beiden Elternteilen zu – g.A. des Elternteils, bei dem das Kind den g.A. zuletzt hatte (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 27 Sofern die Elternteile verschiedene g.A. begründen, die Personensorge dennoch gemeinsam ausüben (im Regelfall nach Trennung und Scheidung gemäß § 1687 BGB oder aufgrund von Sorgeerklärungen bzw. sorgerechtlichen Entscheidungen des Familiengerichts nach § 1626 a BGB), richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem g.A. des Elternteils, bei dem das Kind oder der Jugen...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.5.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind den g.A. zuletzt hatte (Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 2)

Rz. 31 Wenn Elternteilen mit verschiedenen g.A. die Personensorge nicht zusteht, weil sie ggf. im Rahmen eines Sorgerechtsentzugs nach § 1666 BGB einem Vormund oder Personensorgerechtspfleger übertragen wurde, richtet sich die örtliche Zuständigkeit gemäß Abs. 3 mit Verweis auf die entsprechende Anwendung des Abs. 2 Satz 2 nach dem g.A. des Elternteils, bei dem das Kind oder...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.5.2 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes bei keinem Elternteil, dann g.A. des Kindes (Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 4 HS 1)

Rz. 32 Begründen die Eltern verschiedene g.A., steht ihnen zudem die Personensorge nicht zu und hatte darüber hinaus das Kind oder der Jugendliche in den letzten 6 Monaten vor Leistungsbeginn bei keinem Elternteil seinen g.A., sieht Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 4 HS 1 die örtliche Zuständigkeit des Trägers vor, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche selbst zuletzt se...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.5 Kein g.A. des Kindes vorhanden, dann tatsächlicher Aufenthalt des Kindes (Abs. 2 Satz 4 HS 2)

Rz. 30 Abs. 2 Satz 4 HS 2 bestimmt den Jugendhilfeträger zum örtlich zuständigen Träger, in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Leistung tatsächlich aufhält, sofern die Eltern verschiedene g.A. bei gemeinsamer Ausübung der elterlichen Sorge begründen, das Kind oder der Jugendliche weder bei einem Elternteil, noch in den letzten 6 Monaten selbst e...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.4 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes bei keinem Elternteil, dann g.A. des Kindes (Abs. 2 Satz 4 HS 1)

Rz. 29 Hatte das Kind oder der Jugendliche (bei verschiedenen g.A. der Eltern und gemeinsamer Ausübung der Personensorge) in den letzten 6 Monaten vor Leistungsbeginn bei keinem Elternteil seinen g.A., sieht Abs. 2 Satz 4 HS 1 die örtliche Zuständigkeit des Trägers vor, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche selbst zuletzt seinen g.A. hatte.mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.4.2 Hilfsweise Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes/Jugendlichen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 23 Sofern das Kind oder der Jugendliche keinen g.A. hat (oder aber ein solcher nicht ermittelbar ist), ist nach Abs. 3 Satz 2 das Jugendamt örtlich zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche seinen tatsächlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Bestellung durch das Familiengericht hat.mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.4.1 Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes/Jugendlichen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 19 Im Gegensatz zur gesetzlichen Amtsvormundschaft richtet sich die örtliche Zuständigkeit im Falle einer durch das Familiengericht bestellten Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft nach dem g.A. des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Jugendamt ist für die Führung der bestellten Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft örtlich zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jug...mehr