Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Elterliche Sorge / 7.2 Die Vereinbarung zur Abänderung

Beteiligte Eltern können sich im Rahmen der Auseinandersetzungen über eine Neuordnung im Rahmen der elterlichen Sorge in jeder Richtung verständigen und einvernehmliche Entscheidungen herbeiführen. So könnte bei beispielsweise bei erheblicher Gefahr der Abänderung der bisherigen alleinigen elterlichen Sorge eines Elternteils zu alleiniger elterlicher Sorge des anderen Elternt...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.3 Vereinbarungen zur heterologen Insemination

Die Vereinbarung einer heterologen Insemination führt bei nicht miteinander verheirateten Partnern nicht zu gemeinsamer elterlicher Sorge. Dort entstehen – aufgrund vertraglicher Vereinbarung – Unterhaltsansprüche und sonstige, übernommene Verantwortlichkeiten. Eine solche Vereinbarung wird wie folgt zu formulieren sein. Muster (Vereinbarung heterologer Insemination unverheir...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.5 Annex: § 1666 BGB als "Ermächtigungsgrundlage" für Schwangere?

Es ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob § 1666 BGB auch schon vor der Geburt eines Kindes eine "Ermächtigungsgrundlage" für Auflagen an eine Schwangere dienen kann, deren Verhalten den Fötus schädigen könnte.[1] Im Wortlaut meint § 1666 BGB ausschließlich das bereits geborene Kind. Ist nämlich tatsächlich der Embryo gemeint, verwendet das Gesetz andere Begri...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.2 Rechtsmittel, Vollstreckung

Einstweilige Anordnungen auch im Zusammenhang mit der Kindesherausgabe sind – da FGG-Familiensache – gemäß §§ 49 ff. FamFG möglich. Sie sind dann zulässig, wenn zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr eine solche einstweilige Maßnahme erforderlich ist.[1] Gegen Entscheidungen des Familiengerichts betreffend die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil wie auch übe...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.2 Umgang und Unterhalt

Bettet man dies in eine Vereinbarung gleichzeitig etwa zum Kindesunterhalt ein, kann dies wie folgt formuliert werden. Muster (Vereinbarung von Unterhalt und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts … … erscheinen Herr …, geb. am …, wohnhaft … Frau … geb. …, geb. am …, wohnhaft … ausgewiesen durch …. Die Frage des beurkundenden...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.5 Auslandsberührung

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, § 21 EGBGB. Der gewöhnliche Aufenthaltsort, ist nicht identisch mit dem Begriff des Wohnsitzes des Kindes. Wohnsitz eines Kindes ist nach §§ 7, 11 BGB der Ort, an dem sich seine Eltern ständig niedergelassen haben. Es teilt deren Woh...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.4 Antrag auf Einrichtung eines Wechselmodells

Die notwendigen Voraussetzungen[1] für die hoheitliche Anordnung des Wechselmodells können wie folgt zusammengefasst werden:[2] hinreichende, in etwa gleiche Erziehungskompetenzen beider Eltern, sichere Bindungen des Kindes zu beiden Eltern, gleiche Beiträge beider Eltern zur Entwicklungsförderung und Kontinuitätssicherung, autonom gebildeter, ständiger Kindeswille, Kooperations-...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.1 Die Ersatzmutterschaft

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat, § 1591 BGB. Diese Regelung, eingeführt durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz mit Wirkung zum 1. 7. 1998, war notwendig geworden durch die Fortschritte der Fortpflanzungsmedizin, insbesondere angesichts von Ei- bzw. Embryonenspenden, die zu einem Auseinanderfallen der genetischen und der gebärenden Mutter führen können. Ei...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 8.1 Allgemeines Verfahren

Der Umgang mit dem Vater kann nicht von der Kindesmutter gerichtlich eingefordert werden, sondern ausschließlich durch das Kind selbst, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder, im Fall eines Interessenkonflikts, durch einen Verfahrenspfleger. Dies bedeutet: Bei der Antragstellung muss bei alleiniger elterlicher Sorge der Antrag auf Umgangsrechtsregelung vom Kind...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.5 Die Studie "Familienmodelle in Deutschland"

In der Studie "Familienmodelle in Deutschland" von Steinbach, Augustijn, Helms und Schneider [1] wird unterschieden zwischen Kernfamilien (in denen die Kinder mit beiden leiblichen Elternteilen in einem Haushalt leben), Residenzmodellfamilien (mit überwiegendem Aufenthalt bei einem Elternteil) und asymmetrischen und symmetrischen Wechselmodellfamilien. Von einem asymmetrischen...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.2 Verfahrensfragen

Im Verbundverfahren werden Kindschaftssachen gem. § 137 Abs. 3 FamFG zu Folgesachen, sofern ein Elternteil dies beantragt.[1] Das Gericht kann allerdings die Einbeziehung ablehnen, falls es dies aus Gründen des Kindewohls für nicht sachgerecht hält. Unter diesen Voraussetzungen ist dem Gericht auch die Abtrennung möglich, § 140 Abs. 3 Satz 2 FamFG.[2] Die frühere voraussetzun...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6 Beschränkungen des Umgangs

Soweit es das Wohl des Kindes gem. § 1697 a BGB erfordert, sind Beschränkungen des Umgangs zu prüfen. Umgang dient grundsätzlich dem Wohl des Kindes. Er kann deshalb nur bei ernsthaften Gefahren für das Kindeswohl ausgesetzt bzw. ausgeschlossen werden. Als geringerer Eingriff nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zuvor der Umgang mit Hilfe eines "mitwirkungsbereiten...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.4 Der gerichtliche Antrag auf Ausschluss des Umgangs

Liegen Gründe für einen Ausschluss des Umgangs vor, kann gerichtlich wie folgt beantragt werden: Muster: Antrag auf Ausschluss des Umgangs Es wird beantragt, anzuordnen: Der Umgang des Antragsgegners mit dem gemeinsamen Kind der Beteiligten K ..., geb. am ..., wird ausgeschlossen. Ein solcher Grund kann beispielsweise in extrem feindseliger Haltung der Eltern zueinander liegen,...mehr

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Elterliche Sorge / 1.4 Elternrechte und Kindeswohl

Das Sorgerecht ist gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG den Eltern zugeordnet, also zwei Personen gemeinsam. Die gemeinsame Ausübung des Rechts auf Pflege und Erziehung des Kindes setzt allerdings ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern und eine soziale Beziehung jedes Elternteils zu dem Kind voraus. Fehlt es hieran, können die einzelnen elterlichen Befugnisse weitgehen...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.4.2 Muster: Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung im Ausland

Muster: Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung ins Ausland im Wege der einstweiligen Anordnung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – ergeht die Entscheidung: Die sofortige Herausgabe des gemeinsamen ehelichen Kindes , geboren am , an den Antragsteller wird angeordnet. Gem. §§ 35, 89, 90 FamFG ergeht folgende Anordnung unmittelbaren Zwanges: Bei Zuwiderhan...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.2 Trennungsvorraussetzungen: Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts

Der BGH hatte in einem Beschluss vom 6.2.2019[1] erklärt, dass für eine Trennung von Eltern und Kindern die hohe Wahrscheinlichkeit vorhanden sein müsse, dass die Kindeswohlgefährdung zu einem Schadeneintritt führt.[2] In einem Beschluss vom 21.9.2020[3] geht das Bundesverfassungsgericht auf die Rechtsprechung des BGH ein: Im Ausgangspunkt übereinstimmend mit dem BGH meint da...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.3 Kindeswohl und Betreuung

Es liegt auf der Hand, dass der Verlust des Zusammenseins mit einem Elternteil vom Kind als Verlust dieser "primären Bezugsperson" empfunden wird, der schwierig zu verkraften ist und häufig zu seelischen Verletzungen führt, die bis in das Erwachsenenalter heranreichen. Es geht bei der Ausrichtung der Betreuungszeiten deshalb darum, solche Verletzungen nach Möglichkeit zu verm...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5 Elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters, § 1626a BGB

Ausgangsfall der Sorgerechtsregelung der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ist die elterliche (Allein)Sorge der Mutter (§ 1626a Abs. 2 BGB), die bisher gegen ihren Willen nicht in eine gemeinsame elterliche Sorge mit dem leiblichen Vater zu ändern war. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht [1] war dies verfassungsgemäß. Die gegen den Willen des betroffenen ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.2.1 Antrag auf Verpflichtung zum Umgang

In einem Antrag auf Durchsetzung des Umgangs zu einem Erwachsenen durch das Kind sollte es nicht um ein "Dauerrecht" gehen. Dies wird in der Regel nicht angeordnet werden können. Der für das Kind erwünschte Effekt wird aber bei einmaliger Kontaktpflicht erreicht werden können. Umgekehrt wird man in der Regel ein solches Recht auch nicht gezwungen sein, mit Zwangsmitteln zu v...mehr

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Elterliche Sorge / 5.2 Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge

Grundsätzlich ist im Falle bevorstehender oder bereits erfolgter Eheschließung nicht erforderlich, Vereinbarungen betreffend die elterliche Sorge für vorehelich geborene gemeinsame Kinder zu schließen. Ist jedoch einem Elternteil die elterliche Sorge zum Teil entzogen gewesen, kann die Aufnahme dieses Problems in eine sonstige Vereinbarung sinnvoll sein. Dies könnte in entspre...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.2.4 Grenzen des Auskunftsanspruchs

Der Ausschluss oder die Einschränkung des Auskunftsrechts nach § 1686 BGB stellt jedenfalls dann, wenn der betroffene Elternteil keine andere Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung des gemeinsamen Kindes zu informieren, einen schweren Eingriff in die grundgesetzlich garantierten Rechte des Kindes und in das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 1, 2 GG dar. Eine solche Maßnahme is...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.4 Die Begriffe: Elterliche Sorge, Betreuung und Kontakt zu Dritten

Nicht abschließend entschieden ist in der Rechtsprechung und Literatur die Frage, ob die Betreuung des Kindes eine Frage der elterlichen Sorge oder des Umgangs mit dem Kind darstellt.[1] Der BGH hat diese Frage letztlich offengelassen und einerseits erklärt, dass ein Streit über den Lebensmittelpunkt des Kindes auch die elterliche Sorge und als deren Teilbereich das Aufentha...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 3.3 Das Kindeswohl und der Schutz der Familie

Für die Frage der Kindeswohldienlichkeit eines solchen Umgangsrechts sind vor allem zu prüfen: Familiäre Situation, Stabilität und Belastbarkeit des Familienverbandes, Verhältnis zwischen den betroffenen Erwachsenen, Alter, Bindungen und Belastbarkeit des Kindes, Kenntnissituation der Beteiligten. Grundsätzlich hat auch der Schutz der bestehenden Familiensituation Vorrang vor dem ...mehr

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Elterliche Sorge / 5.4 Gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so können sie durch Sorgeerklärung die gemeinsame elterliche Sorge herbeiführen (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Die übereinstimmende Sorgeerklärung hat unmittelbar rechtsgestaltende Wirkung ohne präventive staatliche Kontrolle. Solange der andere Elternteil seine Sorgeerklärung noch nicht wirksam abgegeben h...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.3.5 Sexueller Missbrauch

Als sexueller Missbrauch wird jede sexuelle Handlung bezeichnet, die an oder vor einem Kind oder Jugendlichen entweder gegen dessen Willen vorgenommen wird, oder, der er aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter, bzw. die Täterin nutzt seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigen...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.4.7 Vereinbarungen

Gerichte sollen gerade in Kindschaftssachen gem. § 156 FamFG auf ein Einvernehmen der Eltern hinwirken. Dies gilt unabhängig davon, ob ein gerichtlich gebilligter Vergleich zwischen den Beteiligten möglich ist. Damit ist auch der Streit entschieden, ob das Gericht nach dem früheren § 52 Abs. 1 FGG auch dort auf ein Einvernehmen hinzuwirken hatte, wo ein Vergleich der Beteilig...mehr

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Elterliche Sorge / 10.2 Alleinige elterliche Sorge des verstorbenen Elternteils

Bei alleiniger elterlicher Sorge des verstorbenen Elternteils richtet sich das Verfahren nach dem Anlass, auf den sich die Alleinsorge gründet. Beruht die Übertragung der Alleinsorge auf einer Entscheidung nach § 1671 I BGB, also darauf, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entsprach, ist die Übertragung auf den Überlebenden vorzunehmen, wenn dies dem Kindeswohl nich...mehr

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Elterliche Sorge / 1.3 Das Entstehen elterlicher Sorge

Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern – außer in den Fällen des § 1626a BGB – auf Grund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a I Nr. 2 BGB).[1] Eine gem. § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in eine gemeinsame Sorge der Eltern.[2] Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.[3] Vo...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4 Besondere Umgangssituationen und ihr Streitpotential

"Wenn Du um etwas streitest, streite so, / dass Du nicht das versehrst, worum ihr streitet", heißt es. Dieser kluge Satz wird immer wieder missachtet, wenn es um den Umgang eines Kindes mit seinem nicht mit ihm zusammen lebenden Elternteil geht. Dabei soll Umgang dem Kindeswohl dienen, ihm nicht abträglich sein. Streit der Eltern um die Ausgestaltung des Umgangs mit dem Kind...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.2.2 Der gerichtliche Antrag

Ein gerichtlicher Antrag kann wie folgt gestellt werden: Muster: Antrag begleiteter Umgang Es wird beantragt, den Umgang des Antragsgegners mit dem gemeinsamen Kind K Beteiligten wie folgt anzuordnen: Der Antragsgegner ist zum Umgang mit dem Kind K. ... geb. am ... an jedem dritten Samstag in der Zeit von 15 Uhr bis 16 Uhr in den Räumen der Patentante von K in deren Anwesenhei...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 7.3.4.1 Rechtliche Grundlagen

Gemäß Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ, BGBl II 1990, 206), insoweit verbunden mit dem Europäischen Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechtsverhältnisses in Verbindung m...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.1.1 Der Prüfungsmaßstab des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht setzt die Prüfungsmaßstäbe sehr hoch an. In einem Beschluss vom 5.12.2008[1] hat es erklärt: (1) Der materiell-rechtliche Gehalt von Art. 6 Abs. 2 GG i. V. m. dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet es, vor Ausschluss des Umgangs eine Einschränkung des Umgangs (begleiteter Umgang oder Einrichtung einer Umgangspflegschaft) zu prüfen. (2)Der verfa...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.1 Gründe für eine Einschränkung/Ausschluss des Umgangs

Es stellt immer eine Frage des Einzelfalls dar, wenn zu entscheiden ist, ob eine Einschränkung bzw. ein Ausschluss des Umgangs notwendig ist. Grundsätzlich gilt, dass an eine Einschränkung oder gar den Ausschluss des Umgangsrechts strenge Maßstäbe anzulegen sind.[1] Ein bestehendes Umgangsrecht ist nur einzuschränken, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist.[2] Aus u...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.6 Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen: Das Kindeswohlprinzip ist an die 1. Stelle im Kindschaftsrecht zu setzen. Es muss der Grundsatz der originären gemeinsamen Verantwortung leiblicher Eltern gelten. Die Pflicht und das Recht der Betreuung ist Teil der elterlichen Verantwortung. Dritten kann – nur – ein Kontaktrecht mit dem Kind zustehen. Die Möglichkeit der Alleinvertretung des K...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1 Ausübung der elterlichen Sorge

Eltern haben die Pflicht und das Recht, für die Person des minderjährigen Kindes (Personensorge) und für sein Vermögen (Vermögenssorge) zu sorgen. Die Eltern haben die Sorge im gemeinsamen Einvernehmen und die Verantwortung zum Wohle des Kindes auszuüben, § 1627 BGB. Auch wenn eine einvernehmliche Aufgabenteilung der Eltern untereinander besteht, hebt dies die gemeinsame Ver...mehr

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Elterliche Sorge / 1.2 Historisches zur elterlichen Sorge

Entscheidender Maßstab in der Ausübung elterlicher Verantwortung ist das Kindeswohl. Dies gilt auch für alle gerichtlichen Maßnahmen im Bereich des Sorgerechts, § 1697a BGB. Der Begriff des Kindeswohls ist allerdings von Gerichten zu allen Zeiten gefüllt worden mit einem Inhalt, der nicht unabhängig von der jeweiligen gesellschaftspolitischen Situation und nicht unabhängig vo...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.1 Die Grundsätze der Rechtsprechung

Nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist.[1] Auf längere Zeit kommt eine Aussetzung oder ein Ausschluss als äußerste Maßnahme nur in Betracht, wenn anderenfalls das Kindeswohl gefährdet wäre, § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB. § 1684 I Abs. 4 Satz 1 BGB entspricht dem Maßst...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.1.3 Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Nr. 2 BGB

Muster: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit Hilfsanträgen An das Amtsgericht – Familiengericht – Antrag nach § 1671 BGB des Herrn Thomas Theodor Müller, wohnhaft in , – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Schmitz, in gegen Frau Marion Müller, geborene Meier, wohnhaft in , – Antragsgegnerin – – Az. SO – Verfahrenswert: 1.500 EUR...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.7 Die Berechnung des Unterhalts im Wechselmodell

Die Einordnung des Umgangs im Wechselmodell hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts.[1] Liegt die Betreuung schwerpunktmäßig bei einem Elternteil, befindet sich das Kind in seiner Obhut mit der Folge, dass der Barbedarf des Kindes allein am Einkommen des anderen Elternteils auszurichten und von diesem zu zahlen ist. Stellt man den zu zahlenden Unter...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.6 Nachweis der Alleinsorge

Wird eine Sorgeerklärung beurkundet, so erfolgt eine Mitteilung an das Jugendamt des Geburtsortes des Kindes – § 1626d Abs. 2 BGB. Zum Nachweis ihrer Alleinsorge kann die Mutter vom örtlichen Jugendamt, unter Angabe des Geburtsortes des Kindes sowie des Namens, den das Kind zurzeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, eine schriftliche Auskunft verlangen, wonach keine ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.5 Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson – § 1688 BGB

Die Pflegeperson entscheidet in Vertretung des Sorgeberechtigten in Angelegenheiten des täglichen Lebens und ist befugt, den Arbeitsverdienst des Kindes zu verwalten sowie Unterhalts-, Versicherungs-, Versorgungs- und sonstige Sozialleistungen für das Kind geltend zu machen und zu verwalten. Weiterhin besteht das Notvertretungsrecht nach § 1629 Abs. 1 S. 4 BGB. Der Inhaber de...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.2.5 Vereinbarung zur Auskunft

Um langfristig Streit hinsichtlich des dem nicht mit dem Kind überwiegend zusammen lebenden Elternteil zu ersparen, erscheint es in manchen Fällen sinnvoll, eine Rahmenvereinbarung zu treffen, durch die das Auskunftsrecht geregelt ist. Beispielsweise könnte vereinbart werden:[1] Wir, die Eheleute Maria und Hans M. leben seit . . . . . . (8 Monaten) voneinander getrennt. Wir wo...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.6 Vereinbarungen zum Wechselmodell

Über die Praktizierung des Wechselmodells könnte man naturgemäß auch wie folgt eine Vereinbarung treffen: Wir, die Eheleute M, haben am … die Ehe geschlossen, aus der die beiden Kinder A., 7 Jahre alt, und B., 12 Jahre, hervorgegangen sind. Seit … (Trennung vor acht Monaten) leben wir getrennt in eigenen Wohnungen. Wir haben beide neue Partner. Für unsere Kinder und für uns v...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.2 Die möglichen Betreuungsmodelle

Häufig wird in der Frage um die mögliche Betreuung von Kindern lediglich die einander gegenüberstehenden Möglichkeiten der Einrichtung eines Residenzmodells, also der ganz überwiegenden Betreuung durch einen Elternteil und eines Wechselmodells, der paritätischen, der zeitlich – nahezu – exakt gleichen Betreuung durch beide Elternteile diskutiert. Das in der Literatur zusätzl...mehr

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Elterliche Sorge / 3.3.1.1.2 Familienrechtliche Genehmigung

Nach §§ 1643 Abs. 1, 1915 Abs. 1, 1822 Nr. 3 BGB bedarf ein Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird, der familiengerichtlichen Genehmigung, wenn daran ein Minderjähriger beteiligt ist. Unter die Vorschrift des § 1822 Nr. 3 BGB fällt der Abschluss des Gesellschaftsvertrages sowohl einer BGB-Gesellschaft als auch einer OHG oder einer KG – a...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.2 Der gerichtliche Antrag zum Umgang

Die Möglichkeiten des Streits von Eltern zu Lasten des Kindes im Bereich des Umgangs sind zwar niemals vollständig auszuschließen, wohl aber zu minimieren. Dazu ist es erforderlich, Umgangsregelungen konkret auszugestalten.[1] Gerade bei streitenden Eltern reicht es nicht aus, eine Umgangsregelung zu treffen, die lediglich allgemeine Grundsätze festlegt und Einzelheiten der ...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.3 Verfahrenskostenhilfe bei Antrag auf gemeinsames Sorgerecht

Die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe setzt grundsätzlich eine Bejahung der Begriffe "hinreichende Erfolgsaussicht" bzw. " Mutwilligkeit " voraus. Im Rahmen eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 13.7.2020 [1] die Grenzen des Ermessensspielraums und damit die Auslegung dieser Begriffe aufgezeigt. Das Bu...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.9.1 Abänderungsgrund

Geht es um die Fortsetzung eines seit längerer Zeit gut funktionierenden Wechselmodells, das dem Wohl des Kindes am besten entspricht, ist zu prüfen, worauf die nunmehrige Ablehnung des Wechselmodells beruht.[1] Die Auswirkungen der Ablehnung durch einen Elternteil auf die Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft gegenüber dem anderen und damit auf das Kindeswohl s...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.8 Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Frage ents...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.2 Vereinbarungen zum Vornamen

Eheleute gerade unterschiedlicher kultureller Herkunft könnten wechselseitig fürchten, der andere Elternteil würde für den Fall der Geburt eines gemeinsamen Kindes auf einem Vornamen bestehen, der für den anderen Elternteil nicht akzeptabel ist. In einem solchen Fall kann man sich auch zuvor schon zu einer Namenswahl verpflichten. Formbedürftig ist eine solche Vereinbarung n...mehr