Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 10 Kostenrecht / 1. Verfahrenswert

Rz. 43 Werden die Kindschaftssachen betreffend die elterliche Sorge – darunter fallen freilich auch Verfahren nach § 1628 BGB [142] –, das Umgangsrecht, das Auskunftsrecht[143] oder die Kindesherausgabe nicht im Verbund, sondern isoliert betrieben, so richtet sich der Verfahrenswert nach § 45 FamGKG.[144] Danach ist für jeden dieser drei Verfahrensgegenstände von einem Verfah...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten wird bestimmt und begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, in den Fällen nachehelichen Unterhalts nach denjenigen bei der Scheidung. Leistet ein Ehegatte Unterhalt für ein Kind und hat dies bereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt (vgl. ...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 1. Beratung und Mitwirkung der Leistungsberechtigten

Rz. 46 Hilfeleistungen nach den §§ 27 ff. SGB VIII setzen eine grundsätzliche Entscheidung des Berechtigten voraus, ob er diese Hilfen überhaupt in Anspruch nehmen möchte, da das – jederzeit widerrufliche[158] – Einverständnis des Leistungsberechtigten essentielle Voraussetzung jeder Hilfeleistung ist. Eine autonome Entscheidung, als Basis der Beteiligungsfähigkeit,[159] erf...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 14. Kosten des Verfahrens

Rz. 147 Gemäß § 14 Nr. 2 IntFamRVG gelten für das Rückgabeverfahren die Vorschriften über das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Demnach bestimmen sich die Kosten des Verfahrens nach § 81 Abs. 1, 2 Nr. 1 FamFG. Der Verfahrenswert eines Rückführungsverfahrens beträgt nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 FamGKG analog regelmäßig 3.000 EUR. Rz. 148 Art. 26 HKÜ enthält eine kostenrech...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / I. Sachliche und persönliche Betroffenheit

Rz. 5 Verfahrenskostenhilfe kann in Kindschaftssachen nur einem Beteiligten bewilligt werden.[10] Aus § 7 FamFG folgt, wer in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Beteiligter und damit auch grundsätzlich berechtigt sein kann, zur Interessenvertretung in dem jeweiligen Verfahren um staatliche Kostenübernahme nachzusuchen.[11] Wird in einem Antragsverfahren ein unbed...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Verfahrensvoraussetzungen

Rz. 250 § 165 FamFG setzt voraus, dass eine gerichtliche Entscheidung oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich zur Umgangsregelung vorliegt, über deren Umsetzung es zwischen den Eltern zum Streit gekommen ist.[896] Dem Grunde nach handelt es sich daher um ein dem Abänderungsverfahren nach § 166 Abs. 1 FamFG, § 1696 Abs. 1 BGB oder dem Vollstreckungsverfahren nach §§ 88 ff....mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Aufsichtspflichtverletzung

Rz. 13 Neben Amthaftungspflichten kommen im Zivilrecht auch Regressansprüche aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht bezüglich Minderjähriger (§§ 828, 832 BGB) in Betracht.[66] Diese Pflichten können unmittelbar zwischen dem Personensorgeberechtigten und der die Leistung erbringenden Einrichtung vertraglich begründet oder Folge einer öffentlich-rechtlichen Leistungsgewähru...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 5. Kommerzialisierung der Scheidung, Koppelungsgeschäfte

Rz. 19 Verträge des Inhalts, ein Umgangsrecht nicht auszuüben, sind zwar für sich gesehen möglich, wenn sie dem Kindeswohl dienen, aber sittenwidrig, wenn dies mit einem Unterhaltsverzicht "erkauft" wird.[16] Das gilt auch – und erst recht – für die elterliche Sorge. Eine selbst unbefristete Zusage, das Umgangsrecht nicht auszuüben, ist nicht von vornherein unwirksam. Auch s...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / III. Sonderfall: Das Deutsch-Iranische Niederlassungsabkommen

Rz. 66 Das Deutsch-Iranische Niederlassungsabkommen (siehe Rdn 3)[161] enthält ebenfalls eine Ausnahme vom Gleichlaufgrundsatz: Haben alle Beteiligten die iranische Staatsangehörigkeit, ist – vorbehaltlich des stets zu beachtenden ordre public-Vorbehalts,[162] insbesondere mit Blick auf das Kindeswohl[163] – das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen anzuwenden.[164] Ist d...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / f) Das Jugendamt

Rz. 81 Für das Jugendamt[210] stellt sich zuweilen die Frage, ob es an der Vollstreckung mitwirken soll (§ 88 Abs. 2 FamFG bzw. § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 IntFamRVG), wenn es mit der richterlichen Entscheidung nicht einverstanden ist. Eine Verpflichtung allein aufgrund einfachen Rechts besteht nicht (Wortlaut der vorgenannten Vorschriften: "in geeigneten Fällen"). Lehnt das Jugen...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (j) Schwere Erkrankungen oder Behinderungen

Rz. 296 Der Ausübung der elterlichen Sorge durch einen Elternteil stehen in der Regel eine schwere psychische Erkrankung,[1109] Suizidgefahr [1110] oder eine Suchtabhängigkeit [1111] entgegen. Im Einzelfall wird aber zu prüfen sein, welche Einsichtsfähigkeit ein Elternteil in seine Erkrankung hat, ob er also Behandlungsbereitschaft zeigt und bereit ist, Hilfsangebote für sich ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Zustimmung eines Elternteils

Rz. 312 Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge in ihrer Gesamtheit oder in Teilbereichen auf den Vater kommt nach § 1671 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BGB in Betracht bei Zustimmung der bislang allein sorgeberechtigten Mutter. Es bedarf daher ebenso wie bei § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB zweier übereinstimmender Erklärungen der Eltern (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 R...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Antragsbefugnis

Rz. 228 Zur Antragstellung nach § 1671 BGB sind ausschließlich die Eltern als (ggf. potentiell) Sorgeberechtigte befugt, d.h. auch die Adoptiveltern (§§ 1741 ff. BGB). Für das Kind selbst oder das Jugendamt ist keine Antragsbefugnis vorgesehen.[860] Der Gesetzgeber überträgt damit allein den Eltern die Kompetenz zur Entscheidung, ob sie die elterliche Sorge gemeinsam fortfüh...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 172 Stand die elterliche Sorge beiden Elternteilen gemeinsam zu und verstirbt ein Elternteil, so erhält der überlebende Elternteil kraft Gesetzes nach § 1680 Abs. 1 BGB die alleinige Sorge zugewiesen. Versterben beide Elternteile, so ist gemäß § 1773 BGB für das Kind ein Vormund zu bestellen. Wird ein Elternteil für tot erklärt oder seine Todeszeit nach dem VerschG festg...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / j) Ausschluss der Anfechtung

Rz. 193 Ausgeschlossen ist die Anfechtung, wenn der Erblasser die letztwillige Verfügung trotz Kenntnis des Anfechtungsgrundes bewusst weiter bestehen ließ[277] oder sich überhaupt keine Gedanken über seine Motive gemacht hat. Darüber hinaus besteht ein Anfechtungsausschluss, wenn der Erblasser die Voraussetzungen durch ein gegen Treu und Glauben oder die guten Sitten versto...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 15. Unterhaltsbedarf

15.1 Die Bemessung des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Bedarf des Ehegatten beträgt mindestens 880 EUR. 15.2 Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 90 % zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen bei der Bedarfsermittlung,...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (f) Neue Partnerschaft des antragstellenden Elternteils

Rz. 291 Die Tatsache, dass ein Elternteil mit einem neuen Partner zusammenlebt, hat grundsätzlich auf die Erziehungseignung keinen Einfluss. Abweichendes gilt aber dann, wenn zwischen Paar- und Elternebene nicht differenziert werden kann, so dass das Kind vor den hieraus erwachsenden Problemen nicht geschützt werden kann.[1093] In diesem Fall muss sich das Gericht auch einen...mehr

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AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / c) Additionsverbot

Eine wichtige Ausnahme vom Grundsatz der Zusammenrechnung findet sich in § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG (entspricht § 48 Abs. 4 GKG a.F.). Wird aus einem nicht vermögensrechtlichen Anspruch im selben Verfahren ein vermögensrechtlicher Anspruch hergeleitet, dann gilt nur der höhere Wert. Diese Regelung betrifft vor allem den Fall, dass ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft ...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / e) Ausschlagung des Vermächtnisses für einen Minderjährigen

Rz. 17 Nach § 1643 Abs. 1 BGB bedürfen Eltern für bestimmte Rechtsgeschäfte für das Kind, die auch ein Vormund nur mit vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung vornehmen kann, der Genehmigung durch das Familiengericht. Dazu gehört auch die Ausschlagung eines Vermächtnisses (§ 2180 BGB), welches einem Minderjährigen zugewandt ist (§ 1643 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 BGB).[34] Die Notwen...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 12. Drittstaaten

Rz. 25 Die Brüssel IIa-VO ist grundsätzlich auch im Verhältnis zu Drittstaaten anzuwenden. Allerdings folgt aus Art. 60 Buchstabe a der VO, dass sie Vorrang nur im Verhältnis der Mitgliedstaaten zueinander beansprucht. Auch soweit mit dem anderen Staat keine völkerrechtlichen Übereinkünfte zur internationalen Zuständigkeit bestehen, greift die Brüssel IIa-VO. Anders, wenn im...mehr

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§ 3 Der Miterbe / aa) Gesetzliche Regelung

Rz. 553 Nicht jede Art von lebzeitigen Zuwendungen von Seiten des Erblassers unterliegt der Ausgleichungspflicht, vielmehr sind es nurmehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Rechtsnatur und Antragsberechtigung

Rz. 352 Bei einem Antrag auf Einleitung eines Sorgerechtsverfahrens nach §§ 1671 BGB handelt es sich um einen Verfahrensantrag, also um ein Gesuch an das Gericht, tätig zu werden.[1275] Wenngleich ihm auch materiell-rechtliche Bedeutung zukommt, ist er kein Sachantrag im Sinn der ZPO, so dass es auch nicht zwingend der förmlichen Zustellung bedarf;[1276] die einfache Übersen...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 8. Keine perpetuatio fori, Art. 5 Abs. 2 KSÜ

Rz. 35 Anders als Art. 8 Abs. 1 Brüssel IIa-VO (siehe dazu Rdn 23) sieht das KSÜ ausweislich seines Art. 5 Abs. 2 keine perpetuatio fori vor.[84] Wechselt daher das Kind von einem Verordnungsmitgliedstaat in einen Staat, der Vertragsstaat des KSÜ ist, so gibt es keine Zuständigkeitsfortdauer.[85]mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / d) Formerfordernisse

Rz. 10 Die Ausschlagung der Erbschaft ist formbedürftig. Sie erfolgt gem. § 1945 Abs. 1 BGB gegenüber dem Nachlassgericht, wobei die Erklärung zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben ist.[8] Gibt der Rechtsanwalt als Bevollmächtigter des Erben die Ausschlagungserklärung ab, bedarf er gem. § 1945 Abs. 3 BGB einer öffentlich beglau...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 3. Anhörung der Beteiligten

Rz. 254 § 165 Abs. 2 S. 4 FamFG sieht eine Zuladung des Jugendamts in geeigneten Fällen vor. Diese Zuladung ist etwa dann sinnvoll, wenn das Jugendamt bereits in die ursprüngliche Umgangsregelung eingebunden war. Gleiches gilt, wenn zwischen Jugendamt und Eltern ein enger Kontakt besteht. So wird nicht nur eine weitere Sachverhaltsaufklärung ermöglicht, sondern kann auch ein...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Kein Verzicht auf Kindesunterhalt

Rz. 68 Es ist § 1613 BGB zu beachten und dass – ähnlich wie beim Trennungsunterhalt – das Unterschreiten einer bestimmten Grenze gem. §§ 134, 397 BGB zur Nichtigkeit der Klausel und ggf. – § 139 BGB – zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führt. Hierbei ist es einerlei, ob der unzulässige Verzicht durch Vereinbarung eines zu niedrigen Tabellensatzes[37] oder durch eine sons...mehr

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§ 13 Haftungsrechtliche Fragen / II. Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 15 Kettenschenkung Schwiegereltern/eigenes Kind/Schwiegerkind Zu den Standards der Notartätigkeit zählt die notarielle Vertragsgestaltung einer sogenannten "Kettenschenkung" (oder auch sog. "gestufte Schenkung"). Zitat "Dabei handelt es sich um eine traditionelle Gestaltung, die aus steuerlichen Gründen entworfen wurde und in verbreiteten Praxisbüchern für das Notariat empf...mehr

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§ 29 Der Wegeunfall / II. Gesetzliche Vorgaben im Beamtenrecht

Rz. 2 Für den Bereich der Beamten gilt seit 1.1.2011 das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVersG) des jeweiligen Dienstherrn. Nach § 1 Abs. 1 BeamtVersG gilt dieses Gesetz für die Beamten des Bundes (nach § 1 Abs. 2 BeamtVG entsprechend für die Richter des Bundes). Für die Beamten der Länder gelten die jeweiligen Landesgesetze, so für Bayern etwa das Bayerische Beamtenversorgun...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.6 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Siehe Düsseldorfer Tabelle, Stand: 1.1.2017 II. Tabelle Zahlbeträge Siehe Tabelle Zahlbeträge III. Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gemäß § 36 Abs. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der vor dem 31.12.2007 errichtete Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erfor...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Bekanntgabe

Rz. 360 Das Familiengericht entscheidet gemäß § 38 FamFG durch Beschluss. Dieser wird nach § 40 Abs. 1 FamFG mit der Bekanntgabe (§ 41 FamFG; siehe auch § 164 FamFG zur Bekanntgabe an das mindestens 14 Jahre alte, nicht geschäftsunfähige Kind) an den Beteiligten, für den er seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist, wirksam. Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 F...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / V. Wohnungsöffnung (§ 91 FamFG)

Rz. 50 Zur Durchsetzung eines Titels bedarf es gegebenenfalls des Zutritts zur Wohnung des Verpflichteten. Hierbei präzisiert § 91 FamFG die zu beachtenden grundrechtlich geschützten Positionen des Vollstreckungsschuldners.[164] Wegen des Richtervorbehalts des Art. 13 Abs. 2 GG bedarf es einer ausdrücklichen richterlichen Anordnung. Eine Ausnahme ist lediglich bei Gefahr im ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. § 1671 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 BGB

Rz. 235 § 1671 Abs. 1 BGB entspricht in seiner nunmehrigen Fassung inhaltlich der Regelung in § 1671 Abs. 2 BGB a.F. Das Gericht hat dem Antrag eines Elternteils danach zu folgen, wenn Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist – dann gilt § 1671 Abs. 4 BGB ...mehr

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§ 3 Der Miterbe / c) Inhalt der erbrechtlichen Rechtsstellung

Rz. 643 Die Frage, ob jemand zum Kreis der gesetzlichen Erben gehört, ob er Ehegatte, eheliches, nichteheliches oder adoptiertes Kind ist, ist grundsätzlich eine unabhängig vom Erbstatut selbstständig zu klärende Vorfrage. Das Erbstatut regelt die Einordnung der Rechtsstellung als Erbe oder Vermächtnisnehmer und bei einer Personenmehrheit alle mit der Erbengemeinschaft zusamm...mehr

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§ 3 Der Miterbe / ee) Außerordentliches Auseinandersetzungsverlangen nach dem Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz

Rz. 436 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern ihm gegenüber bei Ausübung der gesetzlichen Vertretung begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Minderjährigkeit eingetretenen Erwerb von Todes wegen begründet wurden, auf den Bestand desjenigen Vermögens zu...mehr

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Vorwort zur 5. Auflage

Nach rund vier Jahren machten zahlreiche neue Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung eine Neuauflage des sehr gut angenommenen Werkes dringend notwendig. Die Autoren und der Verlag haben dabei weiter an der bisherigen und in der Praxis bewährten Aufteilung und Konzeption festgehalten. In der Neuauflage sind insbesondere zahlreiche weitere Formulierungsbeispiele für den Prax...mehr

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Autorenverzeichnis

Jan Bittler Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Heidelberg Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dipl.-Rpfl. (FH) Stefan Geiselmann Rechtspfleger, Ulm Katrin Heindl Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht, München Jaane Kind Rechtsanwältin, Mannheim Max Klessinger Rechtsanwalt, München Prof....mehr

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§ 6 Alkohol und Fahreignung / (b) Alkoholisierung ohne unmittelbare Verkehrsteilnahme

Rz. 37 Dauerkonflikt als Berufskraftfahrer (einerseits Neigung, häufig in großen Mengen Alkohol zu konsumieren, und andererseits Verpflichtung, den Beruf im fahrtüchtigen Zustand auszuüben): Wer als Berufskraftfahrer[55] oder Taxifahrer[56] außerhalb des Straßenverkehrs erheblich Alkohol konsumiert, bei dem ist zu befürchten, dass er unter einem die Verkehrssicherheit beeint...mehr

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AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / b) Verfahren von Amts wegen

Zeitpunkt der Fälligkeit der Gerichtsgebühr ist maßgebend In Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet worden sind, fehlt es an einer Antragstellung. Das Gesetz stellt in diesem Fall auf den Zeitpunkt ab, zu dem die (Gerichts-)Gebühr fällig wird (§ 34 S. 2 FamGKG). Die Fälligkeit wiederum ergibt sich aus den §§ 9 bis 11 FamGKG, wobei für Amtsverfahren nur eine Fälligkeit nach...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 24. Mangelfall

24.1 Ein absoluter Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Verpflichteten zur Deckung seines notwendigen Selbstbehalts und der gleichrangigen Unterhaltsansprüche der Kinder nicht ausreicht. Zur Feststellung des Mangelfalls entspricht der einzusetzende Bedarf für minderjährige und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern dem Zahlbetrag, der aus der ersten Ein...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 2. Entziehung des Vermögenssorgerechts nach § 1638 BGB

Rz. 148 Eine Entziehung des Vermögenssorgerechts nach § 1638 BGB wird in der Regel nur bei geschiedenen Ehegatten erfolgen. Ist dies nicht der Fall, dann wird kaum ein Ehepartner, sofern er den anderen zum Alleinerben bestimmt hat, diesem das Vermögenssorgerecht für die Kinder entziehen. Denn es wird in erster Linie der Wille der Ehepartner sein, dass die Kinder im ersten Er...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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§ 13 Formularteil / VIII. Erwiderung zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend der zum persönlichen Gebrauch bestimmten Gegenstände

Rz. 62 Muster 13.57: Erwiderung zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend der zum persönlichen Gebrauch bestimmten Gegenstände Muster 13.57: Erwiderung zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend der zum persönlichen Gebrauch bestimmten Gegenstände An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 1. Internationale Zuständigkeit aufgrund des KSÜ, Art. 15 KSÜ

Rz. 62 Folgt die internationale Zuständigkeit des Gerichts aus dem KSÜ, so wendet das Gericht grundsätzlich die lex fori an (Art. 15 Abs. 1 KSÜ), zu dem dann auch das vorrangige Verordnungs- und Völkerrecht gehört. Art. 15 Abs. 2 KSÜ enthält eine Ausnahme von Art. 15 Abs. 1 KSÜ. Hiernach kann das Gericht, soweit der Schutz der Person oder des Vermögens des Kindes es erforder...mehr

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AGS 1/2017, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Bei der Bemessung des Verfahrenswertes einer Ehesache wird der Unterhalt für Kinder nicht durch Abzug eines Betrages vom Nettoeinkommen berücksichtigt. Der geringeren Leistungsfähigkeit von Eheleuten mit Kindern wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass das Kindergeld auch nicht als Einkommen berücksichtigt wird. OLG Köln, Beschl. v. 16.11.2016 – II-4 WF 106/16mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsausbildung befindliche Kinder – verfügbare ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / cc) Einschränkungen oder Ausschluss der Befugnisse

Rz. 73 Während sich in einer intakten Lebenspartnerschaft keine Besonderheiten bei der gegenseitigen Abstimmung über die Wahrnehmung von Angelegenheiten des Kindes ergeben dürften, sieht § 9 Abs. 3 LPartG allerdings auch Regelungen für den Fall vor, dass zwischen den Lebenspartnern fortdauernde Unstimmigkeiten in Angelegenheiten des Kindes bestehen und hierdurch das Wohl des...mehr

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§ 3 Der Miterbe / b) Gesetzliche Sondererbfolge

Rz. 615 Abweichend von der in § 1922 BGB angeordneten Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) sieht § 4 HöfeO eine Sondererbfolge vor: Der Hof geht mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf einen einzigen Erben, den Hoferben, über. Der Rechtsübergang kraft Sondererbfolge erstreckt sich gem. §§ 2, 3 HöfeO auf das gesamte Zubehör, auf die Grundstücke, die vom Hof aus bewirtschaft...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / II. Beendigung der elterlichen Sorge

Rz. 171 Die elterliche Sorge endet zwingend mit der Volljährigkeit des Kindes (§§ 2, 1626 BGB). Zeitlich vorangehend kommt die Beendigung des Sorgerechts nur in Betracht durch Tod bzw. Todeserklärung (des Kindes oder) des sorgeberechtigten Elternteils oder durch staatlichen Eingriff, wobei jeweils danach zu differenzieren ist, ob alleinige oder gemeinsame Sorge bestand. 1. To...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / III. Ausübungskontrolle

Rz. 146 Die Inhaltskontrolle bezieht sich auf den Abschlusszeitpunkt der Vereinbarung über den Versorgungsausgleich. Gäbe es nur sie, könnten Entwicklungen, welche erst nach dem Abschluss des Vertrages entstanden sind, nicht erfasst werden. § 8 Abs. 1 VersAusglG ergänzt deswegen die Inhaltskontrolle durch eine Ausübungskontrolle. Die Vereinbarung ist i.R.d. Ausübungskontroll...mehr