Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

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Kindergeld / 14.3.2 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bis zu 20 Stunden

Eine Erwerbstätigkeit des volljährigen Kindes mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von insgesamt nicht mehr als 20 Stunden ist für den Anspruch auf Kindergeld unschädlich. Bei der Feststellung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist grundsätzlich die individuell vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zugrunde zu legen (nichtselbstständige Arbeit). Es sind nur...mehr

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Kindergeld / 1.5 Berücksichtigung von Kindern bei den Zuschlagsteuern

Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ist grundsätzlich die festgesetzte Einkommensteuer.[1] In den Fällen, in denen nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung der Anspruch auf Kindergeld im gesamten Veranlagungszeitraum höher ist, unterbleibt der Abzug der Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG bei der ESt-Veranlagung. Um au...mehr

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Kindergeld / 1.4 Berücksichtigung von Kindern beim Lohnsteuerabzug

Da die steuerliche Entlastung für Kinder während des Kalenderjahres grundsätzlich durch das Kindergeld erfolgt, werden Kinder im Regelfall beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt.[1] In 2 Fällen gibt es allerdings Ausnahmen von diesem Grundsatz: a) Zuschlagsteuern: Für Zwecke des Abzugs von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeit...mehr

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Kindergeld / 18.2 Zuständige Familienkasse

Der Antrag auf Kindergeld ist bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 19 Abs. 1 AO, maßgebend ist somit grundsätzlich der Wohnsitz des Kindergeldberechtigten. Angehörige des öffentlichen Dienstes hatten den Antrag bisher grundsätzlich an die Stelle zu richten, die für die Festsetzung der Bezüg...mehr

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Kindergeld / 2.7.3.1 Freizügigkeitsgesetz

Nach § 2 Abs. 2 Freizügigkeitsgesetz/EU [1] sind gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt u. a. Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung in einem anderen EU-Staat aufhalten wollen (freizügigkeitsberechtigte Ausländer[2] ). Grundsätzlich ist bei Staatsangehörigen der EU- bzw. EWR-Staaten und der Schweiz von der Freizügigkeitsber...mehr

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Kindergeld / 11.4 Europäisches Solidaritätskorps

Das Europäische Solidaritätskorps umfasst auch den bisherigen Europäischen Freiwilligendienst. Die Europäische Freiwilligentätigkeit wird auf der Grundlage eines privatrechtlichen Fördervertrags abgeleistet, der zwischen der projektleitenden Organisation (= Aufnahmeorganisation oder die unterstützende Organisation) und der die Förderung bewilligenden Stelle geschlossen werden...mehr

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Kindergeld / 2.4 Gewöhnlicher Aufenthalt

Ein gewöhnlicher, d. h. dauernder Aufenthalt ist gegeben, wenn sich jemand über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 6 Monaten im Inland aufhält. Entscheidend ist also, dass der Aufenthalt im Inland nicht nur vorübergehend ist. Bei Unterbrechungen des inländischen Aufenthalts kommt es darauf an, ob der Aufenthalt nach der Unterbrechung fortgesetzt werden soll und di...mehr

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Kindergeld / 18.5.3 Mitwirkungspflichten

Dem Kindergeldberechtigten und anderen Personen (anderer Elternteil, Kind) obliegt die Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhalts.[1] Vor allem der Kindergeldberechtigte hat dazu den Antragsvordruck, den Fragebogen und sonstige Vordrucke der Familienkasse auszufüllen. Der Berechtigte ist auf Verlangen der Familienkasse auch verpflichtet, Beweisurkunden[2] vorzulegen....mehr

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Kindergeld / 4.3.8 Identifizierung des Kindes

Ab 1.1.2016 besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind durch die an das Kind vergebene steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) identifiziert ist.[2] Wenn ein Kind nicht nach dem Steuergesetz steuerpflichtig ist und aus diesem Grund keine IdNr vergeben wird, ist es in anderer geeigneter Weise zu identifizieren.[3] Mit Schreiben v. 9.8.2016 veröffentlichte das BZ...mehr

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Kindergeld / 14.1 Allgemeine Grundsätze

Nach § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG ist ein Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das für einen Beruf ausgebildet wird, sich in einer Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet, wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes seine Berufsausbildung nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann (Wartezeit) oder ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches...mehr

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Kindergeld / 2.7.3.2 Voraussetzungen nach § 62 Abs. 2 EStG

Freizügigkeitsberechtigte Ausländer müssen nicht zusätzlich ein Erfordernis nach § 62 Abs. 2 EStG erfüllen.[1] Zur Europäischen Union (EU) bzw. zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören neben der Bundesrepublik Deutschland folgende Staaten[2]: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenst...mehr

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Kindergeld / 14.3.3 Ausbildungsdienstverhältnis

Eine Erwerbstätigkeit, die im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses ausgeübt wird, ist stets unschädlich für den Anspruch auf Kindergeld. Ein Ausbildungsdienstverhältnis liegt vor, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist.[2] Zu Ausbildungsdienstverhältnissen zählen insbesondere[3]: Berufsausbildungsverhältnisse nach dem Berufsbildungsgesetz ein ...mehr

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Kindergeld / 2.7.3 Staatsangehörige aus einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder einem Abkommensstaat

Das Erfordernis, für den Kindergeldanspruch eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen zu müssen, gilt nicht für Staatsangehörige der EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz und ihre Familienangehörigen, soweit ihre Rechtsstellung vom Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist.[1] Staatsangehörige von Drittstaaten können u...mehr

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Kindergeld / 13.1 Grundsätzliches

Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres werden als Kinder mit Behinderung nach § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG berücksichtigt[2], wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig nebeneinander erfüllt sein, nämlich die Behinderung und das Außerstandesein (Unfähigkeit) zum Selbstun...mehr

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Kindergeld / 19.1 Mitteilungspflicht des Kindergeldempfängers

Die Vorschrift des § 68 Abs. 1 EStG verpflichtet den Antragsteller bzw. Kindergeldempfänger, Änderungen in seinen Verhältnissen und in den Verhältnissen des Kindes, die zum Wegfall oder zur Herabsetzung des zu zahlenden Kindergelds führen, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Treten nach der Beendigung der Kindergeldzahlung Veränderungen ein, die den Anspr...mehr

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Kindergeld / 15.3 Begriff der Haushaltsaufnahme

Nach den oben genannten Ausführungen ist die Tatsache der Haushaltszugehörigkeit des Kindes entscheidend dafür, wer Anspruch auf Festsetzung und Zahlung des Kindergelds hat, wenn mehrere grundsätzlich Kindergeldberechtigte vorhanden sind. In der Praxis kommt der Tatsache der Haushaltszugehörigkeit des Kindes vor allem bei getrennt lebenden Eltern große Bedeutung zu, wer von d...mehr

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Kindergeld / 10.1 Fehlender Ausbildungsplatz

Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG wird ein Kind bis zum 25. Lebensjahr auch berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann. Voraussetzung für die Berücksichtigung als Kind wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes ist, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum nächstmöglichen Beginn trotz ernsthafter...mehr

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Kindergeld / 9 Volljährige Kinder in einer Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten

9.1 Übergangszeit[1] Ein Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet, ist beim Kindergeld zu berücksichtigen. Als Übergangszeit gelten nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn eines Studiums, zwischen dem Abschluss der ...mehr

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Kindergeld / 10 Volljährige Kinder ohne Ausbildungsplatz

10.1 Fehlender Ausbildungsplatz Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG wird ein Kind bis zum 25. Lebensjahr auch berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann. Voraussetzung für die Berücksichtigung als Kind wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes ist, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum nächstmög...mehr

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Kindergeld / 10.2 Höchstalter für Kinder ohne Ausbildungsplatz

Ein Kind wird wegen fehlenden Ausbildungsplatzes längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt. Eine verlängerte Berücksichtigung über das 25. Lebensjahr hinaus wegen eines nach dem 18. Lebensjahr geleisteten gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes ist ausgeschlossen.mehr

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Kindergeld / 4.3 Pflegekinder

4.3.1 Überblick Die Berücksichtigung von Pflegekindern ist nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG an die folgenden 4 Voraussetzungen geknüpft: Haushaltsaufnahme, familienähnliches Band auf Dauer, Haushaltsaufnahme erfolgte nicht zu Erwerbs­zwecken, kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern. Maßgebend sind danach grundsätzlich die tatsächlichen Umstände im Einzelfall. Die einzelnen Merk...mehr

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Kindergeld / 11.8 Internationaler Jugendfreiwilligendienst

Ein Kind wird berücksichtigt, wenn es den Internationalen Jugendfreiwilligendienst i. S. d. Richtlinie des BMFSFJ v. 20.10.2010 (zuletzt geändert am 4.1.2021) aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit einem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anerkannten Träger leistet. Die Einsatzdauer beträgt 6 und bis zu 18 Monate. Als Nachweis sind die vor B...mehr

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Kindergeld / 8.3 Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses

8.3.1 Ausbildungsdienstverhältnisse Eine Berufsausbildung kann auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden, wenn es der Erlangung der angestrebten Qualifikation dient und demzufolge der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht.[1] 8.3.2 Dienstverhältnisse bei der Bundeswehr Die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Offizier[1] stellt Berufsausbildung i. S. d. § 32 Ab...mehr

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Kindergeld / 13 Volljährige Kinder mit Behinderung

13.1 Grundsätzliches[1] Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres werden als Kinder mit Behinderung nach § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG berücksichtigt[2], wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig nebeneinander erfüllt sein, nämlich die Behinderung und das Außerstandesein (Un...mehr

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Kindergeld / 19 Besondere Mitwirkungspflichten

19.1 Mitteilungspflicht des Kindergeldempfängers[1] Die Vorschrift des § 68 Abs. 1 EStG verpflichtet den Antragsteller bzw. Kindergeldempfänger, Änderungen in seinen Verhältnissen und in den Verhältnissen des Kindes, die zum Wegfall oder zur Herabsetzung des zu zahlenden Kindergelds führen, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Treten nach der Beendigung der...mehr

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Kindergeld / 8.9 Berufsorientierung als Berufsausbildung?

Eine Tätigkeit kann für die Dauer von bis zu 3 Monaten als Praktikum berücksichtigt werden, wenn sie dazu dient, Einblicke in Inhalte, Anforderungen, Strukturen und Themen des jeweiligen Berufsziels zu vermitteln. Es darf sich dabei jedoch nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handeln.[1]mehr

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Kindergeld / 7.5 Kinder mit Wohnsitz in einem EWR-Staat oder Vertragsstaat (Abkommensstaat)

Für die Berücksichtigung von arbeitsuchenden Kindern in einem anderen EWR-Staat und in der Schweiz, die der Arbeitsvermittlung ihres Wohnsitzstaates zur Verfügung stehen, gelten Besonderheiten.[1]mehr

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Kindergeld / 14.3 Anspruchsunschädliche Erwerbstätigkeit

14.3.1 Überblick Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein volljähriges Kind, das die besonderen Voraussetzungen (Berufsausbildung, Übergangszeit, Wartezeit oder Freiwilligendienste) erfüllt, nur berücksichtigt, wenn es keine für den Kindergeldanspruch schädliche Erwerbstätigkeit ausübt. Erwerbstätigkeit ist jede auf die Erzielung von E...mehr

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Kindergeld / 15 Bestimmung des Kindergeldberechtigten

15.1 Grundsätzliches Kindergeld wird nach § 64 Abs. 1 EStG nur an einen Berechtigten gezahlt.[1] Eine Halbteilung wie beim Kinderfreibetrag oder eine anderweitige Aufteilung des Kindergelds ist nach dem Gesetz ausgeschlossen. Da es i. d. R. mehrere Berechtigte für das Kindergeld gibt, nämlich die beiden leiblichen Elternteile bzw. die Pflegeeltern, den Stiefelternteil oder di...mehr

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Kindergeld / 14.6 Kindergeldanspruch bei Kindern mit eigenen Kindern

Ein Unterhaltsanspruch, welcher der nicht verheirateten Tochter des Kindergeldberechtigten gegen den Vater ihres Kindes zusteht[1], ist für die Berücksichtigung als arbeitsuchendes, sich in Berufsausbildung befindendes Kind usw. ohne Bedeutung.[2]mehr

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Kindergeld / 15.2 Vorrangregeln

15.2.1 Bei Haushaltsaufnahme[1]: Regel 1.1: Vorrang der Haushaltsaufnahme (Obhuts­prinzip): Bei mehreren Berechtigten, von denen jedoch nur einer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, ist das Kindergeld gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ausschließlich an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind lebt.[2] Der Berechtigte, der das Kindergeld für sich beantragt, trägt di...mehr

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Kindergeld / 3 Ausnahmen vom inländischen Wohnsitzprinzip für Eltern

3.1 Grundsätzliches Anspruchsberechtigt auf Kindergeld kann ein Elternteil auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland sein, wenn er entweder nach § 1 Abs. 2 EStG der erweiterten unbeschränkten ESt-Pflicht unterliegt oder nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird (= fiktive unbeschränkte Steuerpflicht).[1] 3.2 Erweiterte unbesc...mehr

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Kindergeld / 11 Volljährige Kinder in geregelten Freiwilligendiensten

11.1 Voraussetzungen[1] Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG ist ein Kind bis zum 25. Lebensjahr zu berücksichtigen, wenn es ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologisches Jahr i. S. d. Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) einen Bundesfreiwilligendienst i. S. d. BFDG eine Freiwilligenaktivität im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps[2] einen anderen Dienst...mehr

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Kindergeld / 8.17 Höchstalter für Kinder in Berufsausbildung

Ein Kind, das sich in Berufsausbildung befindet, wird höchstens bis einschließlich dem Kalendermonat berücksichtigt, in dem es das 25. Lebensjahr vollendet. Ein Kind, das am 1. eines Monats geboren ist, vollendet ein Lebensjahr am letzten Tag des vorhergehenden Monats. Soweit das Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst bzw. einen Entw...mehr

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Kindergeld / 15.6 Verfahren beim Berechtigtenwechsel

Die Bestimmung des Berechtigten und der Vorrangverzicht werden i. d. R. auf dem Kindergeldantrag getroffen. Sie bleiben solange wirksam, bis sie schriftlich widerrufen bzw. geändert werden. Die Berechtigtenbestimmung und der Verzicht auf den Vorrang werden grundsätzlich ab dem Folgemonat gegenstandslos, wenn sie widerrufen werden, der Berechtigte den Haushalt auf Dauer verlässt...mehr

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Kindergeld / 4 Zu berücksichtigende Kinder

4.1 Überblick § 63 Abs. 1 Satz 1 EStG definiert den Kreis der berücksichtigungsfähigen Kinder nach dem Kindschaftsverhältnis zum Anspruchsberechtigten auf Kindergeld nach § 62 EStG. Danach sind Kinder zu berücksichtigen, die mit dem Anspruchsberechtigten im 1. Grad verwandt sind oder die als Kinder des Ehegatten (= Stiefkinder) vom Berechtigten (= Stiefelternteil) in dessen Haus...mehr

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Kindergeld / 12 Verlängerungszeitraum über das 21. bzw. 25. Lebensjahr hinaus

Mit der DA-KG 2023 ist A 21 entfallen. Bisher war dort die Berücksichtigung volljähriger Kinder, die einen Verlängerungstatbestand (z. B. gesetzlicher Grundwehrdienst oder Zivildienst) erfüllt haben, geregelt. Seit Aussetzung der Dienstpflichten haben entsprechende Fälle mittlerweile keine Relevanz mehr.mehr

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Kindergeld / 8.3.1 Ausbildungsdienstverhältnisse

Eine Berufsausbildung kann auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden, wenn es der Erlangung der angestrebten Qualifikation dient und demzufolge der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht.[1]mehr

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Kindergeld / 7 Volljährige Kinder ohne Arbeitsplatz

7.1 Voraussetzungen für die Berücksichtigung[1] Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist ein Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem Jobcenter oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz als arbeit...mehr

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Kindergeld / 14 Ausschluss volljähriger Kinder aufgrund einer Erwerbstätigkeit

14.1 Allgemeine Grundsätze[1] Nach § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG ist ein Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das für einen Beruf ausgebildet wird, sich in einer Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet, wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes seine Berufsausbildung nicht beginnen oder nicht fortsetzen kann (Wartezeit) oder ein freiwilliges soziales Jahr, ...mehr

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Kindergeld / 1 Grundzüge des Familienleistungsausgleichs

1.1 Steuerliche Entlastung für Kinder Die Besteuerung der Bürger hat nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfolgen. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz (insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG – Gleichheitsgrundsatz) und den darauf gestützten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Da die Erziehung und Betreuung von Kindern für die betroffenen Eltern mit erheblichen Aufwen...mehr

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Kindergeld / 3.3 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Kindergeldanspruchsberechtigt sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG auch Personen, die ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag[1] als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.[2] Um den Antrag auf Behandlung als fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtiger stellen zu können, müssen die Betroffenen folgende Voraussetzungen erfüll...mehr

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Kindergeld / 11.2 Freiwilliges soziales Jahr und freiwilliges ökologisches Jahr

Durch das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) [2] werden die Freiwilligendienste "Freiwilliges soziales Jahr" und "Freiwilliges ökologisches Jahr" in einem Gesetz zusammengefasst und die zeitlichen Vorgaben für die beiden Dienste flexibilisiert. Beide Freiwilligendienste können von Personen geleistet werden, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber da...mehr

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Kindergeld / 5 Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Für den Anspruch auf Kindergeld ist der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt in 2-facher Hinsicht von Bedeutung: zum einen in der Person des Kindergeldberechtigten zum anderen in der Person des Kindes [2] selbst. Es muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entweder im Inland, in einem anderen EU-/EWR-Staat[3] oder in einem anderen Drittstaat, wenn es zum ausländischen Haus...mehr

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Kindergeld / 8 Volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden

Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a EStG ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. In Berufsausbildung[2] befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet.[3] Den Grundtatbestand der Vorschrift erfassen insbesondere folgende Maßnahmen[4]: der Besuch von allgemeinbildenden Schulen wie Haupt- und Oberschulen...mehr

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Kindergeld / 2.3 Wohnsitz

Der Begriff des Wohnsitzes ist in § 8 AO bestimmt.[1] Maßgebend sind hierbei allein die tatsächlichen Verhältnisse. Die bloße Absicht, einen Wohnsitz zu begründen oder aufzugeben bzw. die An- oder Abmeldung bei der Ordnungsbehörde führt nicht zur Begründung eines Wohnsitzes. Im Regelfall geht die Finanzverwaltung[2] allerdings davon aus, dass die An- bzw. Abmeldung bei der Or...mehr

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Kindergeld / 13.4 Ursächlichkeit der Behinderung

Voraussetzung für die Berücksichtigung als behindertes Kind ist, dass das Kind außerstande ist, für seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit oder aufgrund eigenen Vermögens zu sorgen. Die Behinderung muss jedoch die unmittelbare Ursache dafür sein, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann, also erwerbsunfähig ist. Die Voraussetzung der Ursächlichkeit ist nur erfü...mehr

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Kindergeld / 4.3.7 Enkelkinder

Die Aufnahme eines Enkels durch die Großeltern oder einen Großelternteil in den eigenen Haushalt auf Dauer und die dortige Versorgung und Betreuung führen zur Berücksichtigung als Enkelkind.[1] Enkel sind Kinder i. S. d. BGB, die im 2. Grad in absteigender gerader Linie mit dem Berechtigten verwandt sind. Enkel sind demzufolge alle ehelichen, für ehelich erklärten und nichteh...mehr

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Kindergeld / 14.2 Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums

Begriff der Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG [2]: Der Begriff "Berufsausbildung", deren erstmaliger Abschluss in Verbindung mit einer schädlichen Erwerbstätigkeit den Kindergeldanspruch ausschließt, ist enger gefasst, als das Tatbestandsmerkmal "für einen Beruf ausgebildet" nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG. Eine Berufsausbildung i. S. v. Satz 2 ist...mehr

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Kindergeld / 9.1 Übergangszeit

Ein Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet, ist beim Kindergeld zu berücksichtigen. Als Übergangszeit gelten nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn eines Studiums, zwischen dem Abschluss der Erstausbildung und d...mehr