Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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AGS 12/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Das "neue" Erfolgshonorar – was die Praxis jetzt wissen muss, AnwBl Online 2021, 246 Am 1.10.2021 ist das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsgesetz (Legal-Tech-Gesetz) in Kraft getreten. In seinem Beitrag weist Mayer darauf hin, dass dieses Gesetz nicht nur die Inkassodienstleistungen nach dem RDG neu...mehr

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FF 11/2021, Das Wechselmodell im deutschen Familienrecht

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/30363 – BT-Drucksache 19/30895 v. 22.6.2021 Vorbemerkung der Fragesteller Das heutige Familienverständnis hat sich aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen stark verändert. Vielfach gehen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.1 Kinder

Der angemessene Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf (s. o. Tz. 2.1.1.).[1] Angemessen ist eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kinds am besten entspricht und die sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 3 Reihenfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter

Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und reicht das Einkommen nicht für alle, gilt folgende Rangfolge[1]: 1. Rang: Minderjährige unverheiratete Kinder und privilegierte volljährige Kinder gem. § 1603 Abs. 2 BGB. 2. Rang: Kinder betreuende Elternteile und (geschiedene) Ehepartner bei langer Ehedauer. D. h., hierzu zählen nicht verheiratete Elternteile und geschiedene Eh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 2.2 Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

Unterhalt leisten muss nur, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts dazu in der Lage ist.[1] Zur schlüssigen Darstellung seiner Leistungsunfähigkeit muss der auf Mindestunterhalt in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner in Ansehung der ihn treffenden Erwerbsobliegenheit aus § 1603 Abs. 1 BGB und eines i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / Zusammenfassung

Begriff Unterhalt umfasst alle Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Vor allem Verwandte in gerader Linie sowie Ehe- bzw. Lebenspartner schulden einander Unterhalt. Verwandte in gerader Linie sind u. a. Eltern und deren Kinder. Seit 1.1.2008 gilt ein gesetzlich definierter bundesweit einheitlicher Mindestunterhalt für minderjährige Kinder, der sich an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 5 Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Der Unterhaltsberechtigte kann Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem er den Unterhaltsverpflichteten aufgefordert hat, über seine Einkünfte oder sein Vermögen Auskunft zu erteilen oder durch Zahlungsaufforderung in Verzug gesetzt oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist.[1] Wichtig Unterhaltsforderungen auch rückwirkend möglich Ein Kind kann von seinem...mehr

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Unterhalt / 9.2 Hilfe seitens des Jugendamts

Das Jugendamt kann den Elternteil, bei dem das Kind lebt, über die Ansprüche des Kindes beraten und den Elternteil bei der Durchsetzung unterstützen. Das Jugendamt beurkundet kostenlos Erklärungen über die Anerkennung von Unterhaltsansprüchen des Unterhaltsverpflichteten gegenüber minderjährigen Kindern. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs, die bei einem alleinerzie...mehr

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Unterhalt / 2.1.1 Kinder

Bedürftig ist ein Kind[1], wenn es nicht erwerbstätig sein darf (Minderjährigkeit) oder nicht erwerbstätig sein kann (krankes oder behindertes Kind), es sich in einer (ersten) Ausbildung befindet. Achtung Kinder ohne Schul- und ­Berufsausbildung Geht ein volljähriges Kind weder einer Schul- noch Berufsausbildung nach, muss es grundsätzlich für seinen Lebensunterhalt selbst aufko...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.3 Protokollierung im Scheidungsverfahren

Wichtig RVG-Anpassung zum 1.1.2021 Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 führte u. a. zu einer linearen Erhöhung der Anwaltsgebühren um 10 % und betrifft Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren.[1] Wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Rahmen des eigentlichen Scheidungsverfahrens vor Gericht abgeschlossen, fällt neben der 1,3 Verfahrensgebühr[2] und der 1,2 Termingebühr[3] ...mehr

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Trennungsunterhalt / 1.2 Grundsätze für den Trennungsunterhalt

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nicht voraus, dass die Ehegatten zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben.[1] Nach § 1361 Abs. 4 Satz 4, § 1360a Abs. 3 i. V. m. § 1614 BGB ist ein umfassender Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Die Vorschrift hat sowohl individuelle als auch öffentliche Interessen im Blick...mehr

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FF 10/2021, Verfahrenswert bei freiwillig gezahltem Kindesunterhalt

FamGKG § 51 Leitsatz Auch für den Antrag auf Titulierung eines bislang freiwillig gezahlten Kindesunterhalts richtet sich der Verfahrenswert nach dem vollen Betrag des geltend gemachten Unterhalts. (red. LS) OLG Köln, Beschl. v. 22.6.2021 – 14 WF 58/21 (AG Euskirchen) Aus den Gründen Gründe: [1] Die gem. §§ 59 Abs. 1 S. 1, 55c FamGKG zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / I. Verbund gemäß § 137 FamFG

Eine Verbindung von Verfahrensgegenständen, für die unterschiedliche Verfahrensordnungen maßgeblich sind, ermöglichen der Verbund von Scheidungs- und Folgesachen nach § 137 Abs. 1 FamFG sowie §§ 264 Abs. 2, 265 FamFG für bestimmte Güterrechtssachen. § 137 FamFG stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass Familiensachen nur miteinander verbunden werden können, wenn für s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) "Für" das Kj

Rn. 885 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der StPfl, der die Übertragung des Kinderfreibetrags beantragt, muss seiner Unterhaltspflicht "für" das Kj im Wesentlichen nachgekommen sein, dies gilt entsprechend auch für den anderen Elternteil, der seiner Unterhaltspflicht nicht im Wesentlichen nachgekommen ist. Maßgebend ist hinsichtlich der Barunterhaltsleistungen die zivilrechtliche ...mehr

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FF 10/2021, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Auch für den Antrag auf Titulierung eines bislang freiwillig gezahlten Kindesunterhalts richtet sich der Verfahrenswert nach dem vollen Betrag des geltend gemachten Unterhalts. (red. LS) OLG Köln, Beschl. v. 22.6.2021 – 14 WF 58/21 (AG Euskirchen)mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 430 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 38–45] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an den...mehr

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Anlage Unterhalt 2021 – Lei... / 3 Angaben zur ersten unterstützten Person (Seite 2)

Rz. 127 [Angaben zur (ersten) unterstützten Person → Zeilen 31–44] Anhand der Angaben wird geprüft, ob ein Abzug von Unterhaltszahlungen an die unterstützte Person möglich ist. Falls die Bedingungen nicht das ganze Jahr über vorlagen, müssen Sie den Zeitraum genau angeben. Der für das Jahr abzugsfähige Höchstbetrag wird dann nur zeitanteilig berücksichtigt. Rz. 128 [Gesetzlich...mehr

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FF 09/2021, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.10.2020 – 9 UF 178/20 1. Das durch heterologe Insemination gezeugte Kind in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft hat keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen die Lebenspartnerin der Mutter. Es besteht aber ein Unterhaltsanspruch aus einem Vertrag zugunsten Dritter, wenn die Lebenspartnerinnen die heterologe Insemination des Kindes gemeinsam ...mehr

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FF 09/2021, Einwendungen im... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren. Der Antragsteller ist der minderjährige Sohn des Antragsgegners und begehrt im vereinfachten Unterhaltsverfahren Unterhalt für die Zeit ab 1.6.2016. [2] Mit Schreiben seiner Verfahrensbevollmächtigten vom 9.11.2020 hat der Antragsgegner vorg...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / III. Kindschaftsrecht

Auch im Vortrag von Rechtsanwalt Jörg Mannel aus Frankfurt am Main ging es um die neue Vielfalt der Lebensformen. Er spielte verschiedene Varianten von Sorgerechts-, Umgangsrechts- und Kindesrechtsfällen durch. Bei der Übertragung des Sorgerechts werden Kriterien wie die allgemeine Erziehungsfähigkeit, der Kindeswille und die ausreichende Bindungstoleranz beachtet. In seiner...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / 4. Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr

In verschiedenen Konstellationen kann es vorkommen, dass außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren aus einzelnen Gegenständen anfallen; im gerichtlichen Verfahren dagegen nur noch eine Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert. Hier war lange Zeit strittig, wie anzurechnen sei. Der Gesetzgeber hat diese Frage zwischenzeitlich mit dem neuen § 15a Abs. 2 RVG geregelt. Beispiel 18: ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Antrag und Vereinbarung statischer Kindesunterhalt

Rz. 181 Kindesunterhaltstitel können grundsätzlich als statische Titel errichtet werden. Im Mangelfall ist dies gar nicht anders möglich. Der Mangelfall bestimmt eine konkrete Zahlungsverpflichtung.[297] Statische Titel sind über den Mangelfall hinaus dann vorzuziehen, wenn Änderungen der Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit bevorstehen oder Unterhalt vergleichsweise großzü...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Antrag wegen Ehegatten- und Kindesunterhalt unabhängig vom Scheidungsverfahren

Rz. 499 Vorteile: Umfassende Aufklärung und einheitliche Regelung des Gesamtunterhalts. Beschwerde ist möglich. Hinsichtlich des Kindesunterhalts (nicht Ehegattenunterhalt) gilt der Unterhaltsbeschluss über die Scheidung hinaus; insoweit ist also kein Verbundantrag im Scheidungsverfahren mehr nötig. Nachteile: Lange Verfahrensdauer. Soweit es um den Ehegattenunterhalt geht, k...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Antrag im Ehescheidungsverbund gemäß § 137 Abs. 2 Nr. 2 FamFG wegen Ehegatten- und Kindesunterhalt

Rz. 500 Vorteile: Umfassende Aufklärung mit Beschwerdemöglichkeit. Einheitliche Klärung des gesamten in der Zeit nach Ehescheidung zu zahlenden Unterhalts. Wegen der durch den Verbundantrag häufig eintretenden Verzögerungen des Scheidungsverfahrens Druck zur Einigung auf beide Beteiligten, wenn die Scheidung beiderseits erwünscht ist.[853] Nachteile: Der Unterhaltsbeschluss g...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Kindesunterhalt

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§ 15 Familienrecht / b) Anhängigkeit eines Kindesunterhaltsverfahrens

Rz. 378 Ist kein Scheidungsverfahren, wohl aber ein Verfahren über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes anhängig, so kann gemäß § 232 Abs. 3 Nr. 1 FamFG der Antrag wegen des Ehegattenunterhalts bei dem gleichen Gericht gestellt werden. Beachten! Da für den Kindesunterhalt gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk das Kind oder der betreue...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt

Rz. 559 Muster 15.65: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt Muster 15.65: Vereinbarung anderweitiger Leistungen statt Barunterhalt Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung und erklärten vorab: § 1 Ausgangslage Wir sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _____ in _____ die Ehe g...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Vereinbarung über Unterhalt für minderjähriges Kind

Rz. 554 Eine Vereinbarung über den Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes kann im Rahmen einer notariellen Vereinbarung etwa folgenden Inhalt haben: Muster 15.63: Vereinbarung über Unterhalt für minderjähriges Kind Muster 15.63: Vereinbarung über Unterhalt für minderjähriges Kind § _____ Kindesunterhalt 1. Der Ersch. zu 1 verpflichtet sich, für das Kind _____, geb. am _...mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Bedarfskontrollbetrag

Rz. 175 Dieser soll gewährleisten, dass dem Schuldner nicht nur der Selbstbehalt verbleibt: Würde der Kindesunterhalt nach der DT festgesetzt und behielte der Schuldner nach Abzug aller Unterhaltsverpflichtungen nur noch weniger als den Bedarfskontrollbetrag, so muss der Kindesunterhalt niedriger angesetzt werden, bis der Bedarfskontrollbetrag gewährleistet ist.mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Antrag dynamisierter Unterhalt mit Altersstufen

Rz. 185 Ist das Kind noch sehr jung, empfiehlt es sich, zur Vermeidung späterer Nachforderungen oder Änderungswünsche zur Urkunde, die Altersstufen nach der DT bereits einzubeziehen. Der gerichtliche Antrag lautet wie folgt: Muster 15.32: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt mit Altersstufen Muster 15.32: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt mit Altersstufen Der Antragsgegner ...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 200 Muster 15.33: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.33: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _____) wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, di...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Antrag dynamisierter Unterhalt gemäß § 1612a BGB

Rz. 184 In den ganz überwiegenden Fällen erscheint es aber sachgemäß, eine Dynamisierung vorzunehmen. Diese trägt den sich fast schon jährlich wandelnden, regelmäßig erhöht festgesetzten Beträgen der DT Rechnung. Der gerichtliche Antrag lautet wie folgt: Muster 15.31: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt Muster 15.31: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt Der Antragsgegner ist ...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Tatsächliches Einkommen des Gläubigers aus Arbeit, Versorgung oder Vermögen

Rz. 351 Arbeitseinkommen des Gläubigers, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, wird im Regelfall von dem um den Kindesunterhalt (nach Kindergeldabzug)[555] gekürzten Arbeitseinkommen des Schuldners abgezogen; der Gläubiger erhält eine Quote von 3/7 des Differenzbetrags (Differenzmethode).[556] Die Quote erhöht sich auf ½, soweit der Schuldner arbeitsunabhängiges ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 7. Muster: Zahlungsantrag

Rz. 209 Wenn das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils bekannt ist oder zur Verkürzung des Verfahrens bewusst ohne genaue Kenntnis vom Einkommen der Unterhalt beziffert geltend gemacht wird (siehe Rdn 205 f.), ist der Antrag als Zahlungsantrag zu stellen:[335] Rz. 210 Muster 15.36: Kindesunterhalt Minderjährige, Zahlungsantrag Muster 15.36: Kindesunterhalt Minder...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 298 Muster 15.41: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.41: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unte...mehr

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§ 15 Familienrecht / 6. Muster: Zahlungsantrag

Rz. 245 In dem von dem volljährigen Kind selbst – und nicht von einem Elternteil – zu stellenden Antrag sollte das Einkommen des anderen Elternteils bereits angegeben und möglichst auch belegt werden. Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne ein Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnu...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Tatsächliches Einkommen des Gläubigers aus Arbeit, Versorgung oder Vermögen

Rz. 268 Hat der Gläubiger Arbeitseinkommen, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, so wird es im Regelfall von dem Arbeitseinkommen des Schuldners abgezogen, das zuvor um den vollen Kindesunterhalt (nach Kindergeldabzug)[434] gekürzt worden ist; der Gläubiger erhält eine Quote von 3/7 – oder nach den SüdL 45 % – des Differenzbetrags (Differenzmethode).[435] Allerdi...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / d) Anhängigkeit eines Kindesunterhaltsverfahrens

Rz. 290 Ist ein Verfahren über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes – Unterhalts-Hauptsacheantrag oder vereinfachtes Verfahren – anhängig, so kann gemäß § 232 Abs. 3 Nr. 1 FamFG der Antrag wegen des Ehegattenunterhalts bei dem gleichen Gericht gestellt werden. Beachten! Da für den Kindesunterhalt gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt des K...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Abänderungsantrag

Rz. 524 Muster 15.61: Unterhalt, Abänderungsantrag Muster 15.61: Unterhalt, Abänderungsantrag An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ Abänderungsantrag der Frau _____, _____ (Anschrift), – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Herrn _____, _____ (Anschrift), – Antragsgegner – wegen Abänderung eines Titels über Ehegatten- und Kindesunterhalt. Für die...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / c) Anteilige Barunterhaltspflicht bei wechselnder Betreuung

Rz. 177 Praktizieren die Eltern das sog. Wechselmodell [288] mit dem Inhalt, dass das Kind beiderseits hälftig betreut wird, so tragen sie den aus dem Gesamteinkommen beider Elternteile zu errechnenden Barunterhalt anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen, wobei gerechnet wird wie beim Unterhalt eines volljährigen Kindes.[289] Zu dem aufzuteilenden üblichen Unterhaltsbetra...mehr

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§ 15 Familienrecht / (3) Einstweilige Anordnung im Scheidungsverfahren gemäß §§ 119, 49 ff. FamFG

Rz. 503 Vorteile: Schnelle Regelung. Normalerweise keine Kostenerstattungspflicht gegenüber dem Schuldner bei überhöhter Forderung. Gilt gemäß §§ 119, 56 FamFG auch über die Scheidung hinaus, so dass der Unterhalt insgesamt einheitlich geregelt ist. Wenn das Ergebnis des einstweiligen Anordnungsverfahrens unbefriedigend ist, kann zusätzlich ein Verbund-Unterhaltsantrag geste...mehr

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§ 15 Familienrecht / VII. Mangelfall

Rz. 495 Ein Mangelfall[851] liegt vor, wenn aus dem Einkommen des Schuldners sein eigener notwendiger Bedarf (Selbstbehalt von 960 EUR beim nicht erwerbstätigen und 1.160 EUR beim erwerbstätigen Schuldner) sowie der notwendige Bedarf der – gleichrangigen – Unterhaltsgläubiger nicht erfüllt werden können. Nach jetzigem Recht gibt es Mangelfallberechnungen im Wesentlichen nur n...mehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 204 Ist das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden.[328] Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zur Klärung der Unterhaltshöhe ein weiterer Antrag folgen. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 422 Die Begründung des Antrags (siehe Rdn 411) ist folgendermaßen zu modifizieren: Rz. 423 Muster 15.57: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, Zahlungsantrag Muster 15.57: Nachehelicher Aufstockungsunterhalt, Zahlungsantrag Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 2 BGB geltend. 1. Die Antragstellerin verdient ausweislich der bei...mehr

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§ 15 Familienrecht / g) Betreuung eines Kindes oder mehrerer Kinder durch den Gläubiger

Rz. 355 Hat der Gläubiger eigenes Einkommen neben der Betreuung von Kindern, muss geprüft werden, inwieweit es sich um Einkommen aus einer unzumutbaren Tätigkeit handelt. Ob eine Erwerbstätigkeit verlangt werden kann, hängt zum einen von den "Belangen des Kindes" ab, also in erster Linie von der Betreuungsbedürftigkeit und damit vom Alter des Kindes oder der Kinder. Dabei sin...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 202 Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _____) wird von uns vertreten. Sie hat uns be...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 242 Muster 15.37: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.37: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihr Sohn/Ihre Tochter _____ hat uns beauftragt, seinen/ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Aus diesem Grunde wenden wir uns hierm...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 243 Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihr Sohn/Ihre Tochter _____ wird von uns vertreten. Er/Sie hat uns beauftragt, seine/ihre Unterhaltsansprüche gegen Sie geltend zu mach...mehr