Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Personengesellschaft (intra... / 2 Inhalt

Befindet sich die Geschäftsleitung der Personengesellschaft im Inland (inländische Personengesellschaft), und sind Gesellschafter im Ausland ansässig, unterliegen die Gesellschafter mit dem Gewinnanteil aus der Personengesellschaft der beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, auch wenn die Personengesellschaft im ausl. Staat als intransparent angesehen wi...mehr

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Personengesellschaft (intra... / 1 Systematische Einordnung

Einkünfte von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) werden in Deutschland bei den Gesellschaftern, also transparent, besteuert (vgl. "Personengesellschaft (allgemein)"). In anderen Staaten, insbesondere denen Mittel- und Osteuropas, aber auch in Spanien und Portugal, werden Personengesellschaften den Körperschaften gleichgestellt und daher intransparent besteuert. ...mehr

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Kassenstaatsprinzip (öffent... / 2 Inhalt

Das Kassenstaatsprinzip gilt, wenn Arbeitnehmer Einkünfte aus öffentlichen Kassen erhalten. Die Kasse muss zum Bereich der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung gehören und staatlicher Aufsicht unterliegen. Sie kann von Gebietskörperschaften, anderen öffentlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Zweckvermögen unterhalten werden. Kassen von Religionsgemein...mehr

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Personengesellschaft (allge... / 2 Inhalt

Unabhängig davon, ob eine Gesellschaft nach deutschem oder ausl. Recht gegründet ist und ihren Sitz bzw. ihre Geschäftsleitung im Inland oder Ausland hat, wird nach deutschem Recht entschieden, ob es sich um eine Personengesellschaft oder eine Körperschaft handelt. Dies geschieht durch den sog. Typenvergleich.[1] Eine Liste der Qualifizierung ausl. Gesellschaftsformen nach d...mehr

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Stille Gesellschaft – ABC I... / 2.1 Atypische stille Gesellschaft

Die atypische stille Gesellschaft wird im internationalen Steuerrecht regelmäßig als Personengesellschaft behandelt; vgl. "Personengesellschaft (allgemein)".[1] Die Einkünfte hierauf sind daher abkommensrechtlich Unternehmensgewinne entsprechend Art. 7 OECD-MA, die in Deutschland nach § 34d Nr. 2 Buchst. a EStG ausl. Einkünfte bilden, soweit sie durch eine im Ausland belegen...mehr

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Arbeitgeber (inländischer, ... / 2 Inhalt

Im nationalen Recht ist der Begriff des Arbeitgebers in § 1 Abs. 2 LStDV nur indirekt definiert. Arbeitgeber ist danach diejenige natürliche Person, Personengesellschaft oder Körperschaft, dem der Arbeitnehmer die Arbeitskraft schuldet, unter dessen Leitung der Arbeitnehmer steht, in dessen geschäftlichen Organismus der Arbeitnehmer eingegliedert ist und dessen Weisungen er ...mehr

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Aufsichtsratsmitglieder (DB... / 2.2 Nationales Recht

Aufsichtsratsmitglieder erzielen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, die gem. § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG in Deutschland der beschr. Steuerpflicht unterliegen, wenn sie im Inland ausgeübt oder verwertet werden. Wird die Aufsichtsratstätigkeit für eine inländische Gesellschaft ausgeübt, besteht die Vermutung, dass der Tätigkeitsort im Inland li...mehr

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Bekanntgabe (Zustellung, in... / 2.2 Empfangsbevollmächtigter

Ist der Stpfl. (oder ein anderer Beteiligter) im Inland nicht unbeschränkt stpfl. (vgl. "Unbeschränkte Steuerpflicht"), muss er einen Empfangsbevollmächtigten bestellen, sofern die Finanzverwaltung dies wünscht (§ 123 S. 1 AO). Eine Ausnahme gilt allerdings (d. h. diese Regelung gilt nicht), sofern er innerhalb der EU/dem EWR seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (für...mehr

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Unbewegliches Vermögen – AB... / 2.1 Bedeutung im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG gehören zu den in der Bundesrepublik Deutschland beschr. stpfl. (vgl. "Beschränkte Steuerpflicht") gewerblichen Einkünften (§§ 15 – 17 EStG) auch Gewinne aus der Vermietung und Verpachtung sowie der Veräußerung von u. a. unbeweglichem Vermögen, soweit wie hierfür keine Betriebsstätte (vgl. "Betriebsstätte") und kein ständiger Vertreter (...mehr

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Steueroasen (nicht kooperie... / 2 Inhalt

Als nicht kooperierende Gebiete, bei denen Wirtschaftsbeziehungen besonderen steuerlichen Regeln unterliegen, werden Staaten und Gebiete bezeichnet, mit denen kein Abkommen besteht, das die Erteilung von Auskünften entsprechend Art. 26 OECD-MA 2005 vorsieht, die keine vergleichbaren Auskünfte erteilen oder keine Bereitschaft hierzu zeigen. Art. 26 OECD-MA enthält eine umfang...mehr

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Vermietung oder Verpachtung... / 2.1 Begründung einer beschränkten Steuerpflicht

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der beschr. Steuerpflicht (vgl. "Beschränkte Steuerpflicht") nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG [1], wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte oder in einer anderen Einrichtung ...mehr

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Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off"

Leitsatz 1. Die Übertragung von Aktien im Rahmen eines US-amerikanischen "Spin-off" führt grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S.des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG. 2. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist unter Fortführung der Rechtsprechung des BFH-Urteils vom 20. Oktober 2010, I R 117/08 (BFHE 232, 15) unionsrechtskonform dahin gehend auszulegen, dass eine Einlagenrückgewähr au...mehr

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Zum Anspruch auf Kindergeld bei zweijährigem Freiwilligendienst in den USA

Leitsatz Ein Kind, das einen zweijährigen Freiwilligendienst aller Generationen (Missionarsdienst) in den USA leistet, ist jedenfalls nur unter den Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 Satz 3 (nunmehr Satz 6) EStG a.F. zu berücksichtigen. Normenkette § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d, § 63 Abs. 1 Satz 3 a.F. EStG, § 8 AO Sachverhalt Der Sohn (S) der Klägerin, zugleich "Missionar" ...mehr

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Übernahmefolgegewinn bei der Konfusion von Forderungen und Verbindlichkeiten

Leitsatz Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine natürliche Person entsteht ein Übernahmefolgegewinn, wenn die Verbindlichkeiten der verschmolzenen Gesellschaft höher sind als die Forderungen des übernehmenden Rechtsträgers. Dies gilt auch dann, wenn die Forderung zum Privatvermögen des übernehmenden Einzelunternehmers gehört. Sachverhalt Im Jahr 2008 wurde eine Gmb...mehr

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Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens

Leitsatz Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt, führt die nach der Umwandlung erfolgte Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens zu keiner Gewinnerhöhung. Sachverhalt Eine GmbH wurde in 2008 in eine GmbH & Co. KG formwechselnd umgewandelt. Bei der GmbH war ein Anspruch auf Auszahlung eines Körperschaftssteuerguthabens festgestellt worden. Der...mehr

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Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG bei ausschließlich auf Anteilsveräußerungen ausgerichtetem Geschäftsbetrieb

Leitsatz 1. Der Senat hält daran fest, dass als "Erwerb" i.S.von § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG nur ein abgeleiteter Erwerb angesehen werden kann, der voraussetzt, dass Anteile an den Gesellschaften durch einen Übertragungsakt von einem Dritten erworben wurden (Senatsurteil vom 3. Mai 2006, I R 100/05, BFHE 214, 90, BStBl II 2007, 60; Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2010, I B 82/10...mehr

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Jansen, SGB X § 16 Ausgesch... / 2.4 Verwaltungsverfahren zwischen Ärzten und Krankenkassen

Rz. 13 Für das Verfahren bei den Einrichtungen des Vertragsarztrechts kommen Zulassungs- und Berufungsausschüsse, Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse in Betracht. Von Bedeutung ist dabei, dass gesetzliche Vertreter oder Angestellte in diesen Einrichtungen auch dann mitwirken dürfen, wenn die Körperschaft, die sie vertreten oder bei der sie angestellt sind, Beteiligte ist. Zur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 541]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 5 (SEStEG) Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die Anteile an der übertragenden Körperschaft sind solche iSd § 17 EStG und gehörten am steuerlichen Übertragungsstichtag nicht zum Betriebsvermögen des Anteilseigners (§ 5 Abs 2 UmwStG)

3.1 Allgemeines Tz. 24 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 5 Abs 2 UmwStG betrifft die Anteile an der übertragenden Kö iSd § 17 EStG, die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zu einem BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges bzw der übernehmenden natürlichen Person gehört haben. Diese Anteile gelten zur Ermittlung des Übernahmegewinns (s § 4 UmwStG Tz 39 ff) als am stlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Der übernehmende Rechtsträger hat alle oder einzelne Anteile an der übertragenden Körperschaft nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft oder er hat ausscheidende Gesellschafter abgefunden (§ 5 Abs 1 UmwStG)

2.1 Allgemeines Tz. 9 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges oder natürliche Person) Anteile an der übertragenden Kö nach dem stlichen Übertragungsstichtag angeschafft oder findet er einen AE ab, ist der (Übernahme-)gewinn so zu ermitteln, als hätte er die Anteile an diesem Stichtag angeschafft. Die Anschaffung von Anteilen durch eine übernehmen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Die Anteile an der übertragenden Körperschaft haben am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen eines Gesellschafters gehört (§ 5 Abs 3 UmwStG)

4.1 Allgemeines Tz. 36 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 5 Abs 3 UmwStG gelten, wenn ein Gesellschafter der übertragenden Kö seine Beteiligung in einem BV hält, die Anteile für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung als zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person überführt. Für die Anwendung des § 5 Abs 3 UmwStG wird nicht mehr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Steuerliche Behandlung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft bei Teilnahme und bei Nichtteilnahme an der Verschmelzung

Tz. 59 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Welche stlichen Folgen die Verschmelzung "ihrer" Kö auf eine Pers-Ges bzw natürliche Person für die AE der untergehenden Kö hat, lässt sich aus den ges Bestimmungen zT nur schwer herauslesen. Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst danach zu trennen, ob die AE der Kö "an der Umwandlung teilnehmen"oder nicht. An der Umwandlung nehmen AE dan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 5 Abs 3 UmwStG

4.3.1 Allgemeines Tz. 42 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 5 Abs 3 S 1 UmwStG fingiert für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung eine Überführung der in einem (inl oder ausl) BV gehaltenen Anteile zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Übernehmerin. MaW: Die Anteile werden nicht tats zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges bzw der natürlichen Person eingele...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 5 Abs 2 UmwStG

3.3.1 Allgemeines Tz. 30 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 5 Abs 2 UmwStG fingiert für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung eine Einlage der Anteile iSd § 17 EStG zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges bzw natürlichen Person. MaW: Die Anteile werden nicht tats zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Übernehmerin eingelegt, sondern nur für Zwecke der Überna...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Steuerliche Behandlung der ausscheidenden Anteilseigner

Tz. 21 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei den AE richtet sich die Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung der Anteile bzw aus der Abfindung nach den allgemeinen estlichen Grundsätzen, dh es kommt zur Besteuerung,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 30 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 5 Abs 2 UmwStG fingiert für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung eine Einlage der Anteile iSd § 17 EStG zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges bzw natürlichen Person. MaW: Die Anteile werden nicht tats zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Übernehmerin eingelegt, sondern nur für Zwecke der Übernahmegewinnermittlu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 42 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 5 Abs 3 S 1 UmwStG fingiert für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung eine Überführung der in einem (inl oder ausl) BV gehaltenen Anteile zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Übernehmerin. MaW: Die Anteile werden nicht tats zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges bzw der natürlichen Person eingelegt, sondern nur f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Rechtsfolgen aus § 5 Abs 1 UmwStG für die Übernehmerin

Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 5 Abs 1 UmwStG ist der Übernahmegewinn/-verlust (hierzu s § 4 UmwStG Tz 39 ff) bei der Pers-Ges bzw natürlichen Person so zu ermitteln, als habe sie die betr Anteile am stlichen Übertragungsstichtag angeschafft (Fiktion). Das gilt grds unabhängig davon, ob die Pers-Ges die Anteile an der übertragenden Kö von einem durch Anteilsveräußer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Wertansatz der Anteile (§ 5 Abs 3 S 1 und 2 UmwStG)

Tz. 43 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Hinsichtlich der Bewertung der als überführt geltenden Beteiligung schreibt § 5 Abs 3 S 1 UmwStG den Ansatz mit dem Bw, erhöht um frühere (ganz oder tw) stwirksame Tw-Abschr (soweit nicht zwischenzeitlich rückgängig gemacht) und um stwirksame Übertragungen nach § 6b EStG, vor, wobei höchstens der gW anzusetzen ist. Wegen Einzelheiten s § 4 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Auswirkungen bei in einem ausländischen Betriebsvermögen bzw von ausländischen Anteilseignern gehaltenen Anteilen

Tz. 45 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Wie vorstehend (s Tz 40) ausgeführt, werden sowohl in einem inl als auch in einem ausl BV gehaltene Anteile an der Überträgerin von der Einlagefiktion des § 5 Abs 3 UmwStG erfasst. Nach dem Wortlaut des § 5 Abs 3 UmwStG ist auch bei in einem ausl BV gehaltenen Anteilen auf den nach inl Grundsätzen ermittelten Bw abzustellen. GlA s Schnitter (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Steuerliche Rückbeziehung auch in der Steuerbilanz des Gesellschafters

Tz. 47 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 UE ist es notwendig, obwohl § 5 Abs 3 S 1 UmwStG nur die Übernehmerin anspricht, die stliche Rückbeziehung parallel auch in einer etwaigen Bil des Gesellschafters zu beachten, zu dessen BV die Beteiligung an der Überträgerin gehört (ebenfalls hierzu s Tz 3). Der Wegfall der Beteiligung an der Überträgerin in dem BV des Gesellschafters ist stne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Während der Interimszeit scheiden bisherige Anteilseigner der Kapitalgesellschaft ganz oder anteilig aus und veräußern ihre Beteiligung an andere (bisherige oder neu eintretende) Anteilseigner, die Gesellschafter der Personengesellschaft werden

Tz. 22 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach den Ausführungen in § 2 UmwStG, s § 2 UmwStG Tz 51 und 54 gilt für den im sog Interimszeitraum ausscheidenden AE die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 UmwStG nicht. Dh die Anteilsveräußerung bleibt auch aus stlicher Sicht die Veräußerung einer Kap-Beteiligung und wird nicht in die (stpfl) Veräußerung eines MU-Anteils umgedeutet. Hierzu s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abfindung von ausscheidenden Anteilseignern

Tz. 15a Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 29 UmwG muss die Übernehmerin den der Verschmelzung widersprechenden AE der Überträgerin den Erwerb der Anteile gegen Barabfindung anbieten, wobei das Angebot innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Umwandlung angenommen werden kann (s § 31 UmwG). Ebenfalls hierzu s § 127 UmwG (Spaltung) und s §§ ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Einlage mit den Anschaffungskosten

Tz. 31 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 5 Abs 2 UmwStG gelten die Anteile iSd § 17 EStG für die Ermittlung des Übernahmeergebnisses als zum stlichen Übertragungsstichtag mit den AK in das BV der Pers-Ges bzw der natürlichen Person als eingelegt. Zu den AK zählt alles, was der Erwerber aufwenden muss, um das WG zu erlangen (s Urt des BFH v 09.10.1979, BStBl II 1980, 116 und v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Auswirkungen bei ausländischen oder steuerbefreiten Anteilseignern sowie bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Anteilseigner

Tz. 32 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Wie bereits ausgeführt (s Tz 26) werden alle AE von § 5 Abs 2 UmwStG erfasst, soweit sie der Art nach Anteile iSd § 17 EStG an der Überträgerin halten und MU der übernehmenden Pers-Ges werden bzw der AE die Übernehmerin ist. Ob bei einer Veräußerung der Anteile an der Überträgerin ein Gewinn besteuert werden dürfte, ist für die Anwendung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Anteile iSd § 17 EStG

Tz. 26 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Anders als vor Inkrafttreten des SEStEG (hierzu s § 5 UmwStG [vor SEStEG] Tz 21) spielt es für die Anwendung des § 5 Abs 2 UmwStG idF des SEStEG keine Rolle, ob die Veräußerung der Anteile zu einer Besteuerung nach § 17 EStG oder § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG führen würde. Dh es werden alle von inl oder ausl AE gehaltenen Anteile iSd § 17 ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Am steuerlichen Übertragungsstichtag zu dem Betriebsvermögen eines Anteilseigners gehörend

Tz. 39 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Was "BV eines AE"ist, ist aus dem Gesetzeswortlaut nicht klar zu erkennen. UE fallen unter § 5 Abs 3 S 1 UmwStG nicht die zum Sonder-BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges gehörenden Anteile an der übertragenden Kö. Für diese greift, weil zum BV der Pers-Ges gehörend, bereits der ges Grundtatbestand des § 4 Abs 4 S 1 UmwStG. Hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 5 Abs 3 UmwStG gelten, wenn ein Gesellschafter der übertragenden Kö seine Beteiligung in einem BV hält, die Anteile für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung als zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person überführt. Für die Anwendung des § 5 Abs 3 UmwStG wird nicht mehr zwischen Anteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 9 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges oder natürliche Person) Anteile an der übertragenden Kö nach dem stlichen Übertragungsstichtag angeschafft oder findet er einen AE ab, ist der (Übernahme-)gewinn so zu ermitteln, als hätte er die Anteile an diesem Stichtag angeschafft. Die Anschaffung von Anteilen durch eine übernehmende Pers-Ges ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 5 Abs 2 UmwStG betrifft die Anteile an der übertragenden Kö iSd § 17 EStG, die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zu einem BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges bzw der übernehmenden natürlichen Person gehört haben. Diese Anteile gelten zur Ermittlung des Übernahmegewinns (s § 4 UmwStG Tz 39 ff) als am stlichen Übertragung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Anschaffung

Tz. 10 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Eine Anschaffung durch die übernehmende Pers-Ges oder natürliche Person iSd § 5 Abs 1 UmwStG liegt vor, wenn die Anteile entgeltlich (s Urt des BFH v 13.01.1993, BStBl II 1993, 346) und in das Gesamthandsvermögen bzw in das BV der übernehmenden natürlichen Person erworben werden. Das gilt auch, wenn die Anteile nach dem stlichen Übertragungss...mehr

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zfs 5/2016, Der erforderlic... / 2. Fehlen einer Vergütungsvereinbarung

In den Verfahren VI ZR 138/14,[28] VI ZR 528/12[29] und VI ZR 471/12[30] war revisionsrechtlich davon auszugehen, dass Straßenmeisterei und Reinigungsunternehmer keine Preisvereinbarung getroffen hatten. Der VI. Zivilsenat gewährte der Geschädigten nur die "übliche Vergütung" i.S.d. § 632 Abs. 2 BGB, war also der Auffassung, dass die unmittelbar nur das Verhältnis des Geschä...mehr

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Grenzüberschreitende Abwärtsverschmelzung: Wertansatz von Anteilen an der Übernehmerin in der steuerlichen Schlussbilanz, abschließender Charakter des § 11 Abs. 2 Satz 2 UmwStG

Leitsatz Bei § 11 Abs. 2 Satz 2 UmwStG handelt es sich um eine abschließende Bewertungsregel für die Anteile der übertragenden Körperschaft an der übernehmenden Körperschaft in der steuerlichen Schlussbilanz, die - entgegen Rn. 11.19 UmwSt-Erlass - nicht durch § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 UmwStG zur Sicherung des inländischen Besteuerungsrechts eingeschränkt oder modifizier...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.9 Gemeinnützigkeit einer Körperschaft

Rz. 18 Über das Vorliegen der Gemeinnützigkeit wird im Rahmen der Veranlagung für die betreffende Steuer entschieden.[1] Wird in einem Steuerbescheid die Gemeinnützigkeit verneint, kann eine Aussetzung der Vollziehung nicht zu einer vorläufigen Anerkennung führen. Es ist deshalb vorläufiger Rechtsschutz nur im Weg der einstweiligen Anordnung zu erlangen. Eine einstweilige An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 151 Anwendung der Bestimmungen der ZPO

Rz. 1 Vollstreckung gegen eine der in Abs. 1 genannten Körperschaften des öffentlichen Rechts kommt dann in Betracht, wenn eine dieser Körperschaft zugehörige Behörde i. S. d. § 63 FGO zu einer Leistung verurteilt wird. Die Leistung kann bestehen in der Zahlung von Geld, z. B. aufgrund eines dem Kläger zugesprochenen Erstattungs- oder Vergütungsanspruchs, einer Leistung andere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 152 Vollstreckung wegen Geldforderungen

Rz. 1 § 152 FGO ergänzt und präzisiert das Vollstreckungsverfahren gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften, soweit es auf Geldforderungen gerichtet ist. Vollstreckungsgericht ist das FG.[1] Es ersucht die zuständige Stelle um Vornahme der Vollstreckungsmaßnahme. Zuständige Stelle ist für Forderungspfändungen das für den Schuldner zuständige FG[2], für Sachpfändungen der Geri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 150 Anwendung der Bestimmungen der AO

Rz. 1 § 150 regelt die Vollstreckung aus Entscheidungen der FG (vollstreckbare Titel), die zugunsten der abgabenberechtigten Körperschaften ergehen.[1] Über den Wortlaut hinaus ist in den Kreis der abgabenberechtigten Körperschaften auch die EU mit den ihr zustehenden Abgaben eingeschlossen; denn sie verfügt nicht über einen eigenen Verwaltungsunterbau, sodass die Behörden d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2 Kostenfreiheit

Rz. 3 Bund, Länder sowie nach Haushaltsplänen des Bundes und der Länder verwaltete öffentlich-rechtliche Anstalten und Kassen sind gerichtsgebührenfrei. Werden ihnen durch gerichtliche Entscheidung Kosten auferlegt, sind diese nicht zu erheben.[1] Nicht befreit sind die o. g. öffentlich-rechtlichen Körperschaften von der Pflicht zur Erstattung außergerichtlicher Kosten; ander...mehr

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Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts (zu § 2b und § 27 Abs. 22 UStG)

Überblick Für Umsätze, die nach dem 31.12.2016 ausgeführt werden, ergeben sich für juristische Personen des öffentlichen Rechts neue Rahmenbedingungen für die Unternehmereigenschaft nach § 2b UStG. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können aber bis Ende 2016 bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, für alle vor dem 1.1.2021 ausgeführten Umsätze noch nach den bis...mehr