Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.8 Formwechsel/Option zur Körperschaftsteuer

Rz. 376b Nicht vergleichbar mit den oben genannten Statuswechseln ist der Formwechsel der KG in eine Kapitalgesellschaft. Hier gilt es zu beachten, dass bei Umwandlung einer KG in eine GmbH die verrechenbaren Verluste untergehen.[1] Das bedeutet insbesondere, dass bei späterer Veräußerung der GmbH-Anteile des früheren Kommanditisten eine Verrechnung des Gewinns mit dessen vo...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / b) Das Einkommen

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 KStG bemisst sich die Körperschaftsteuer der Familienstiftung nach dem zu versteuernden Einkommen, welches gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und KStG definiert und ermittelt wird (vgl. Gummert, Münchener Hdb. Gesellschaftsrecht, Bd. 5, 5. Aufl. 2021, § 80 Rz. 115 ff.; Richter, Stiftungsrecht, 2. Aufl. 2023, § 22 Rz. 2-7). Hierbei erg...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / a) Doppelbesteuerung

Der I. BFH-Senat ist der Ansicht, dass die für den Betrieb einer Pflegeheim-GmbH bestimmte Erbschaft ungeachtet ihrer erbschaftsteuerrechtlichen Belastung der Körperschaftsteuer unterliegt (BFH v. 6.12.2016 – I R 50/16, BStBl. II 2017, 324 = ErbStB 2017, 93 [Hartmann]). Die hieraus resultierende Doppelbesteuerung ist m.E. aber nicht zu verallgemeinern. Für die in diesem Beit...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / I. Einführung

Während der größere Anteil der Stiftungen in Deutschland den steuerbegünstigen gemeinnützigen Stiftungen zuzuordnen (Bundesverband Deutscher Stiftungen, Stiftungsdatenbank) ist, steigt die Zahl der nicht steuerbegünstigen privatnützigen Stiftungen. Bei dieser Gruppe etabliert sich vermehrt in den letzten Jahren die Familienstiftung als Gestaltungsmodell in der Nachfolgeberat...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / 3. Besteuerung der Destinatäre

Hintergrund einer Familienstiftung ist in erster Linie die Begünstigung von Familienmitgliedern (vgl. § 15 Abs. 2 AStG – Definition Familienstiftung). Bei den Begünstigten einer Familienstiftung spricht man von sog. Destinatären. Bei den Destinatären führt die Begünstigung dann zu einer Besteuerung, wenn diese eine Leistung der Stiftung erhalten. Diese werden – ohne eine weit...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / 1. Der Ausgangspunkt: Konkurrenz zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer

Kein Wahlrecht zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer: Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Insbesondere wenn die Voraussetzungen der §§ 13a, 1...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 1 Grundlagen zur Körperschaftsteuer

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen, auf welches die Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz i. H. v. 15 % festgesetzt wird. Die Ermittlung des Einkommens der Körperschaften richtet sich nach den Vorschriften des EStG .[1] Jedoch ist das EStG nicht in vollem Umfang anwendbar, andererseits werden die Regelungen des EStG noch um spez...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.2 Nebenleistungen zu nicht abziehbaren Steuern

Eine Hinzurechnung bei der Ermittlung des Einkommens erfolgt auch für steuerliche Nebenleistungen zu Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern. Dies sind insbesondere: Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder sowie Zinsen nach § 233a AO (sog. Vollverzinsung), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen, soweit diese jeweils für nicht abziehbar...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 8 Freibeträge einer Körperschaft

Ein Abzug eines Freibetrags findet bei der Ermittlung des Einkommens bei den meisten Körperschaften nicht statt. Lediglich Gesellschaften i. S. d. § 24 KStG, deren Ausschüttungen beim Empfänger nicht zu Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen, erhalten einen Freibetrag von 5.000 EUR. Dies trifft folglich auf eine GmbH oder AG nicht zu. Begünstigt sind insbesondere Verei...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 2 Schnellübersicht der Einkommensermittlung

Ein Überblick zur körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung lässt sich anhand des folgenden Schemas[1] gewinnen, das die Ermittlung ausgehend von der Handelsbilanz für die häufigsten Positionen zusammenfasst:mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 9.2 Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind selbstständige juristische Personen, die der Körperschaftsteuer unterliegen und die im Prinzip wie Einzelunternehmer bilanzieren. Die Gesellschafter treten ihnen wie Fremde gegenüber. Forderungen und Verpflichtungen ihnen gegenüber sind zu bilanzieren. Handelsrechtlich muss das haftende Eigenkapital (Grund-/Stammkapital) nebst gesetzlichen Rücklage...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.8 Aufwendungen zu steuerfreien Erträgen

Da die Dividenden von der Körperschaftsteuer freigestellt sind,[1] ist für Ausgaben, die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, grundsätzlich das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG zu beachten. Vereinfachend wird dieses Abzugsverbot dadurch umgesetzt, dass pauschal 5 % der Einkünfte fiktiv und unabhängig von der Art und Höhe der mit den Dividendeneinnahm...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.5 Ausnahmen von der Steuerbefreiung

Um eine doppelte Besteuerung mit Körperschaftsteuer zu vermeiden, sieht § 8b KStG die Steuerbefreiung für Beteiligungserträge bzw. für Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen vor. Doch hierzu musste wegen EU-rechtlicher Vorgaben[1] nachgebessert und die Besteuerung inländischer Streubesitzdividenden an die Besteuerung ausländischer Bezüge angepasst werden. Zudem traten in der P...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.1 Verlustabzug einer Körperschaft

Die steuerliche Behandlung von Verlusten ist bei Körperschaften nahezu identisch mit den Regelungen der Einkommensteuer in § 10d EStG. So ist ein Verlust ebenfalls zurücktragbar (Verlustrücktrag) und der verbleibende Restbetrag wird auf künftige Jahre vorgetragen (Verlustvortrag). Ein Verlustrücktrag war in das Vorjahr (vorangegangene) Jahr möglich, also z. B. ein Rücktrag de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Eingriff

Rz. 63 Die Feststellung einer Beeinträchtigung setzt zunächst voraus, dass sich ein Gebietsfremder und ein Gebietsansässiger in einer objektiv vergleichbaren wirtschaftlichen Situation befinden.[1] Wann eine objektiv vergleichbare Situation vorliegt, lässt sich der Rspr. des EuGH nicht allgemein, sondern nur einzelfallbezogen entnehmen. Rz. 64 Nach der grundlegenden Entscheid...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 3 ABC der Betriebseinnahmen

Beispiele aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung: Abfindung: Eine Abfindung, die der bei einer KG angestellte Kommanditist wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses erhält, ist im Rahmen der Sondervergütungen als Sonderbetriebseinnahme[1] zu erfassen.[2] Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters [3] ist dem laufenden Gewinn zuzuordnen.[4] Das gilt auch dann, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Besteuerung der Stiftungen und ihrer Destinatäre

Ausgewählte Literaturhinweise: Kommentare, Handbücher v. Campenhausen/Richter (Hrsg.), Stiftungsrechts-Hdb, 4. Aufl, 2014; Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im StR, 11. Aufl, 2015; Feick (Hrsg.), Stiftung als Nachfolgeinstrument, 2015; von Löwe, Familienstiftung und Nachfolgegestaltung, 2. Aufl, 2016; Richter, Stiftungsrecht, 2019; Götz/Pach-Hanssenheimb, Hdb der Stif...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG (vor SEStEG) § 21 UmwStG (vor SEStEG) Besteuerung des Anteilseigners

Ausgewählte Literaturhinweise: Patt, St-Entstrickung ohne ErtrSt-Belastung mit Hilfe des UmwStG?, DStR 1993, 1389; Sarrazin, St-Entstrickung ohne ErtrSt-Belastung mit Hilfe des UmwStG – Anm zu Patt –, DStR 1993, 1393; Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Patt, Doppelte St-Belastung bei Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 17 Andere Kapitalgesellschaften als Organgesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm, Der Abschluss des EAV im GmbH-Recht, BB 1981, 1491; Heidenhain, Änderung der bestehenden Ergebnisverwendungs-Verfassung in der GmbH mit einfacher Mehrhe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Körperschaftsteuer

Tz. 121 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 8b Abs 2 KStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges stfrei. Dies gilt jedoch grds nicht für einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG (s § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG aF). Gewinne (dh das positive wie auch negative Ergebnis) aus einbringungsgeborenen Anteilen bei Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmassen als AE bleibe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 32a Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage

Ausgewählte Literaturhinweise: a) Zur Rechtslage vor Einfügung des § 32a KStG Bippus, Neuer Ärger mit vGA – Störfall Verfahrensrecht?, GmbHR 2002, 953; Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA, DStR 2005, 999; Hagen, Änderung formell und materiell bestandskräftiger KSt-Bescheide bei Umqualifizierung von Vergütungen eines Gesellschafters als vGA, Steuerwarte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.8 Schenkungsteuer

3.8.8.1 Vorteilszuwendungen bei Gründungs- oder Kapitelerhöhungsvorgängen bis 31.12.2011 Tz. 47 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Vorgänge, die ertragstlich zum Überspringen stiller Reserven und somit zur Mitverstrickung von Gesellschaftsanteilen iSd § 21 UmwStG führen (s Tz 38ff und s Tz 50), können eine SchenkSt-Belastung auslösen. Die ertragstliche Beurteilung (ob zB stille R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Steuerlicher Sonderstatus einbringungsgeborener Anteile gem § 21 UmwStG

1.1.1 Steuerverstrickung nach § 21 UmwStG zur Sicherstellung der Erfassung stiller Reserven Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelungen des § 21 UmwStG gehören zum achten Teil des UmwStG (Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen) und ergänzen das System der St-Vergünstigung von Einbringungsvorgängen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Gemeiner Wert der Kapitalrückzahlung statt Veräußerungspreis

9.2.3.1 Maßgeblichkeit des Werts der Kapitalrückzahlung Tz. 190 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei den Veräußerungsersatztatbeständen gem § 21 Abs 1 S 1 Nr 3 UmwStG nämlich der Auflösung der Kap-Ges, an der die Anteile bestehen, einer Kap-Herabsetzung oder der Ausschüttung von Beträgen aus dem stlichen Einlagekto iSd § 27 KStG soll bei der Gewinnermittlung gem § 21 Abs 2 S 2 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5 Auswirkung der Einlage einbringungsgeborener Anteile für den Anteilseigner und im aufnehmenden Betriebsvermögen

11.5.1 Fortgeltung der Steuerverstrickung nach § 21 UmwStG im Betriebsvermögen Tz. 243 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Einlage einbringungsgeborener Anteile in ein BV führt nicht zu einer Entstrickung (kein Gewinnrealisierungstatbestand nach § 21 Abs 1 oder 2 UmwStG). Die stliche Qualifizierung der Anteile als einbringungsgeborene Beteiligung iSd § 21 UmwStG setzt sich daher i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Vereinbarung der Verlustübernahme (§ 17 Abs 1 S 2 Nr 2 KStG)

3.2.3.1 Rechtslage nach § 17 S 2 Nr 2 KStG idFd StÄndG 1992 Tz. 21 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 17 S 2 Nr 2 KStG idFd StÄndG 1992 war Voraussetzung für die Anerkennung einer Organschaft im Verhältnis zu einer GmbH als OG, dass eine Verlustübernahme entspr den Vorschriften des § 302 AktG vereinbart worden ist. Während es § 17 S 2 Nr 1 KStG für die Gewinnabführung ausreich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Steuerverstrickung nur für die Substanz der Anteile

1.3.1 Spezialgesetzliche Anwendung des § 21 UmwStG im Fall der Realisierung der stillen Reserven der Geschäftsanteile Tz. 3 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 § 21 Abs 1 S 1 UmwStG bestimmt als Gewinn iSd § 16 EStG den Differenzbetrag zwischen dem Veräußerungspreis für die einbringungsgeborenen Anteile abz der Veräußerungskosten und den AK. Die Regelungen des § 21 UmwStG betreffen nur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Einbringungsgeborene Anteile (Begriff)

2.1 Legaldefinition (§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG) Tz. 9 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der Begriff der einbringungsgeborenen Anteile an einer Kap-Ges ist in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG erläutert. Diese Legaldefinition ist maßgebend für die Anwendung aller Regelungen des § 21 UmwStG und der Regelungen in anderen Vorschriften des UmwStG (zB s §§ 5 Abs 4, 13 Abs 3) oder anderer St-Ges (zB s §§ ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.3 Gewinnermittlung und Besteuerungsgrundsätze bei Kapitalrückzahlung

9.2.3.3.1 Auflösung und Abwicklung Tz. 192 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Im Fall der Entstrickung einbringungsgeborener Anteile durch Auflösung und Abwicklung der Kap-Ges, an der die Anteile bestehen (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 1. Alt UmwStG), ist bei einer natürlichen Pers als AE 40 % (bzw die Hälfte, wenn die Rückausnahmen gem § 3 Nr 40 S 4 EStG aF greifen) des gW der Kap-Rückzahl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Zeitpunkt der Gewinnrealisierung

9.3.1 Bedeutung Tz. 199 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung aus den Ersatztatbeständen des § 21 Abs 2 S 1 UmwStG hat eine mehrfache Bedeutung für den Entstrickungsgewinn und seine Besteuerung. Zum einen wird hierdurch der VZ bestimmt, in dem ein Entstrickungsgewinn beim AE iRd ESt-Veranlagung (wichtig bei der Ermittlung der Summe der Eink gem § 2 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Körperschaftsteuerpflicht der Stiftungen

2.1 Rechtsentwicklung Tz. 18 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stiftungen waren mit ihrem Einkommen bereits im klassischen KSt-System, das bis 1977 in der B-Rep galt, stpfl (s § 1 KStG Tz 6). Auch nach Übergang zum Anrechnungsverfahren unterlagen Stiftungen weiterhin der KSt. Jedoch nahmen Stiftungen nicht an der EK-Gliederung teil. Die Anrechnung der KSt wurde faktisch auf andere W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Gemeinnützige Stiftung als Empfänger

6.2.1.1 Entstrickung und Bw-Fortführung Tz. 173 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zuwendungen in das übrige Vermögen einer st-begünstigten Stiftung, also von der Stiftung nicht zu erhalten sind, sind reguläre Spenden nach § 10b EStG bzw § 9 KStG. Stammen die Mittel aus einem BV des Stifters, liegt grds eine Entnahme nach § 4 Abs 1 S 2 EStG vor. Die Bewertung der Entnahme kann nach § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Privatnützige Stiftung als Empfänger

6.2.2.1 Errichtung und Zustiftung Tz. 179 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Zuwendung der Erstausstattung einer nicht st-begünstigten Stiftung führt im Grundsatz wie die Zuwendung an eine st-begünstigte Stiftung ggf zu Gewinnrealisierungen (s Tz 171). Im Unterschied zu st-begünstigten Stiftungen besteht keine Möglichkeit, die Zuwendung nach § 10b EStG oder § 9 KStG zu berücksich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Ersatzrealisationstatbestände (§ 21 Abs 2 S 1 UmwStG)

9.1.1 Grundlagen und Übersicht Tz. 138 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nach § 21 Abs 2 S 1 UmwStG werden bestimmte Vorgänge einer Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile gleichgestellt. Die Gleichbehandlung besteht darin, dass die Verwirklichung der aufgezählten Sachverhalte dieselben Rechtsfolgen wie eine Anteilsveräußerung auslöst. Hier wird einerseits dem AE eine Option e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Rückgängigmachung der Veräußerung

Tz. 62 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Zur Rückgängigmachung/Rückabwicklung einer Anteilsveräußerung s § 22 UmwStG Tz 34.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Besteuerung der Stiftungsleistungen

6.3.1 Leistungen einer privatnützigen Stiftung 6.3.1.1 Besteuerungstatbestände Tz. 183 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Stiftung ergibt sich ein Konkurrenzverhältnis zwischen § 20 Abs 1 Nr 9 EStG und § 22 Nr 1 EStG. Bis zur Einf des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG durch das StSenkG waren Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Stiftung unte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7 Auswirkung auf andere Bescheide

5.3.7.1 Feststellungsbescheide Tz. 58 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 181 Abs 1 S 1 AO finden die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß für die gesonderte Feststellung Anwendung. Dies betrifft zwar vorrangig die Regelungen der §§ 155ff AO, gilt aber auch für die Änderungsvorschriften in den jeweiligen Einzel-St-Gesetzen (s Urt des BFH v 16.09.1987, BS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2 Entstrickung auf Antrag des Anteilseigners

9.1.2.1 Grundsätze (Entstrickung und Besteuerung) Tz. 143 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Eine Aufdeckung der stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen erfolgt gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG, wenn "der AE dies beantragt". Es treten gem § 21 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 UmwStG die Rechtsfolgen ein, als wenn der AE die Anteile mit Wirksamkeit des Antrags (s Tz 200–201) zum gW ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3 Verlust des inländischen Besteuerungsrechts (§ 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

9.1.3.1 Regelungsrahmen und Vereinbarkeit mit EU-Recht 9.1.3.1.1 Grundsätze der Entstrickung und sachlicher Anwendungsbereich Tz. 152 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG sind die stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen aufzulösen und zu versteuern, "wenn das Besteuerungsrecht der B-Rep hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Antei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5 Stundung (§ 21 Abs 2 S 3ff UmwStG)

9.5.1 Rechtsanspruch auf Stundung Tz. 210 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In den Fällen der Gewinnrealisierung der Ersatztatbestände der § 21 Abs 2 UmwStG, in denen dem AE keine Mittel zur St-Entrichtung zufließen (Antragsbesteuerung gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG, Ausschluss des inl Besteuerungsrechts gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG und verdeckte Einlage in eine Kap-Ges gem § 21 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Einbringungsgeborene Anteile beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften

3.6.1 Anteilstausch als Veräußerungsvorgang Tz. 23 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Tausch ist grds ein gewinnrealisierender Umsatzakt. Bei einem Tausch von Anteilen an Kap-Ges übertragen zwei Tauschpartner die jeweilige Beteiligung aus ihrem Vermögen auf den anderen Rechtsträger als Kaufpreis für den Erwerb der hingetauschten Beteiligung. Es liegen wechselseitige Anschaffungs-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Veräußerung bei Vorhandensein einbringungsgeborener und nicht einbringungsgeborener Anteile

5.5.2.1 Zivilrechtlich eigenständige Geschäftsanteile Tz. 83 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Frage der Bestimmung der übertragenen stlichen "Anteilskategorie" im Fall der Veräußerung nur des Teils einer Beteiligung, wenn beim Veräußerer Anteile mit und/oder ggf ohne St-Verhaftung nach unterschiedlichen St-Normen vorliegen, ist entsch für die Entstehung, Ermittlung und Besteuer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12 § 32a Abs 1 KStG im System der Abgeltungsteuer

4.2.12.1 Grundsätze des Besteuerungssystems ab 2009 Tz. 43c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Mit dem UntStRefG 2008 hat der Gesetzgeber einen Systemwechsel bei der AE-Besteuerung vorgenommen. Dividenden aus Anteilen im PV des AE unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltung-St iHv 25 %; im BV gilt das Teil-Eink-Verfahren (StBefreiung von 40 % für die erhaltene Dividende). Dadurch wurde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Verfahrensrechtliche Korrespondenz für verdeckte Einlagen (§ 32a Abs 2 KStG)

5.1 Grundlagen und Zielsetzung der Regelung Tz. 44 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 32a Abs 2 KStG gilt für verdeckte Einlagen eine entspr Verknüpfung wie für vGA. Die Vorschrift stellt verfahrensrechtlich sicher, dass die StBefreiung einer verdeckten Einlage (= außerbilanzielle Korrektur) bei der Kö auch dann erfolgen kann, wenn ihr Bescheid bereits bestandskräftig bzw verjä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.2 Mitverstrickung von Anteilen durch Überspringen stiller Reserven

3.8.4.2.1 Altanteile sind einbringungsgeborene Anteile Tz. 40 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Hält der AE von Anteilen an einer Kap-Ges einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG, weil dieser die Beteiligung durch eine Sacheinlage vor Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG zum Bw oder Zwischenwert erworben hat (Einbringender), einbringungsgeborene Anteile vom Einbringenden oder s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einkommensteuer (Halbeinkünfteverfahren, Tarifermäßigung, Freibetrag)

8.2.1 Anteile aus einer Betriebseinbringung 8.2.1.1 Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren ab der Einbringung Tz. 106 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG ist das sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c EStG) anzuwenden. Nach Wegfall der KSt-Anrechnung für AE von Kap-Ges werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7. Ausländische Familienstiftungen (§ 15 AStG)

7.1 Besteuerung als Stifter/Destinatär einer ausländischen Familienstiftung (§ 15 AStG) 7.1.1 Allgemeines Tz. 217 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 15 AStG geht im Wes auf § 12 des StAnpG 1934 zurück. Diese Regelung geht wiederum auf die §§ 2 und 3 der VO über stliche Erfassung bisher nicht versteuerter Werte und über StAmnestie v 23.08.1931 (StAmnVO) zurück. Im Jahre 1931 war die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.5 Aufdeckung stiller Reserven durch verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft (§ 21 Abs 2 Satz 1 Nr 4)

9.1.5.1 Veräußerungsersatztatbestand Tz. 174 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Eine Versteuerung der stillen Reserven von einbringungsgeborenen Anteilen nach § 21 Abs 1 UmwStG ist auch ohne Anteilsveräußerung vorzunehmen, wenn "der AE die Anteile verdeckt in eine Kap-Ges einlegt" (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG). Dieser Veräußerungsersatztatbestand korrespondiert mit den Regelungen in...mehr