Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Rechtsfolgen

5.3.1 Grundsatz Tz. 48 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In der Rechtsfolge der in Tz 45 genannten Voraussetzungen kann ein St-Bescheid gegenüber der Kö, welcher der Vermögensvorteil zugewendet wurde, aufgehoben, erlassen oder geändert werden. Das Gesetz geht dabei offensichtlich davon aus, dass der Vorgang, welcher der verdeckten Einlage zugrunde liegt, vor deren Aufdeckung bei der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Veräußerungsgewinne von Anteilen der Vermögensverwaltung ab Veranlagungszeitraum 2001 (§ 21 Abs 3 UmwStG idF des UntStFG)

10.3.1 Entstehung eines fiktiv steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns Tz. 232 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das UntStFG ist § 21 Abs 3 UmwStG geändert worden. Nunmehr gilt der VG aus einbringungsgeborenen Anteilen bei einer jur Pers d öff Rechts als "in einem BgA" und bei einer kst-befreiten Kö als "in einem wG" entstanden (bisher lag ein "Gewinn aus einem BgA" vor, s Tz 22...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Einzelfälle

3.3.1 Förderstiftung Tz. 53 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eine Förderstiftung ist eine Stiftung, die als Mittelbeschaffungskö iSd § 58 Nr 1 AO agiert. Die Satzung der Stiftung muss nicht die Kö benennen, für die Mittel beschafft werden (s AEAO Nr 1 zu § 58 AO). Die empfangende Kö muss selbst nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG st-begünstigt sein (ausführlich s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 98). T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5. Besondere Erscheinigungsformen von Stiftungen und deren Besteuerungsgrundsätze

Tz. 154 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Auf Grundlage des fundierten Überblickbeitrages von von Oertzen (BB 2019 S. 2647) sollen nachfolgend einige besondere Stiftungsstrukturen aus kstlicher Sicht beleuchtet werden. Daneben werden noch weitere besondere Erscheinungsformen von Stiftungen erörtert. 5.1 Familienstiftung mit Stiftungsuntervermögen Tz. 155 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Verfahrensrechtliche Korrespondenz für verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 32a Abs 1 KStG)

4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG Tz. 13 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass ein St-Bescheid gegenüber einer Kö hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids ggü der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Rechtsfolgen aus der Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsgehalt und Anwendungsbereich

1.1 Steuerlicher Sonderstatus einbringungsgeborener Anteile gem § 21 UmwStG 1.1.1 Steuerverstrickung nach § 21 UmwStG zur Sicherstellung der Erfassung stiller Reserven Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelungen des § 21 UmwStG gehören zum achten Teil des UmwStG (Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsantei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Ermittlung und Besteuerung des Entstrickungsgewinns

9.2.1 Grundsätze der Gewinnermittlung Tz. 181 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 In den Fällen der Ersatztatbestände des § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 bis 4 UmwStG treten die Rechtsfolgen des § 21 Abs 1 S 1 UmwStG auch ohne Veräußerung der Anteile ein. Zu diesen Rechtsfolgen gehört auch die besondere Ermittlung des VG gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG iVm § 16 EStG (s Tz 182). Da jedoch in den von § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Feststellungsverfahren bei steuerverstrickten Anteilen an Kapitalgesellschaften

7.1 Einführung eines Feststellungsverfahrens Tz. 92 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach Bekanntwerden der BFH-Rspr zur "Infektionstheorie" (s Tz 39–41) gab es in der Besteuerungspraxis zunächst keine Möglichkeit, die rechtliche Umsetzung dieser Rspr zur Verlagerung stiller Reserven bei Kap-Erhöhungen und Gründungen von Kap-Ges und somit die Entstehung von "derivativen" oder "infi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Gewinnrealisierung bei einbringungsgeborenen Anteilen durch Veräußerung (§ 21 Abs 1 UmwStG)

4.1 Veräußerung – Begriff Tz. 51 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 § 21 Abs 1 S 1 UmwStG fingiert einen Gewinn iSd § 16 EStG als Differenz zwischen dem Veräußerungspreis abz der Veräußerungskosten und den AK, wenn einbringungsgeborene Anteile "veräußert" werden. Die Veräußerung löst also die Realisierung der stillen Reserven in den Anteilen (dh stille Reserven bei Sacheinlage zuz od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6. Besteuerung der Destinatäre

6.1 Rechtsentwicklung Tz. 169 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die ertragstliche Belastung der hinter einer Stiftung stehenden Destinatäre hat sich im Gleichlauf mit der Besteuerung der Stiftung entwickelt. Während des Anrechnungsverfahrens erfolgte auf Ebene des Destinatärs nur dann eine Besteuerung, soweit die Bezüge dem betrieblichen Bereich zuzuordnen waren oder soweit ein Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Ermittlung des Veräußerungsgewinns (§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG)

5.1 Gewinnermittlung eigener Art Tz. 63 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Für Zwecke der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (und auch der Entstrickung nach den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 181ff) enthält § 21 UmwStG eine eigene Ermittlungsvorschrift (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG). Diese spezielle Gewinnermittlung geht den allg Eink- oder Gewi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Zeitliche Anwendung von § 32a KStG

6.1 Grundsatz Tz. 61 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 34 Abs 13b KStG idF vor dem Kroatien-StAnpG ist § 32a KStG idF des JStG 2007 erstmals anzuwenden, wenn nach dem 18.12.2006 ein St-Bescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Bei Aufhebung oder Änderung gilt dies auch dann, wenn der aufzuhebende oder zu ändernde St-Bescheid vor dem 18.12.2006 erlassen worden ist. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3 Gewerbliche Personengesellschaft als Anteilseigner

8.4.3.1 Anteile aus einer (Teil-)Betriebseinbringung Tz. 132a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile aus einer (Teil-)Betriebseinbringung gehört nicht zum Gewerbeertrag der (gew tätigen oder gew geprägten) Pers-Ges, wenn die Einbringung vor 2002 erfolgt ist. Unabhängig davon, wer für Zwecke der ESt/KSt als Einbringe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Entstehung einbringungsgeborener Anteile

3.1 Anteile eigener steuerlicher Qualität – verfahrensrechtliche Grundsätze bei nachträglicher Kenntnis Tz. 13 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Einbringungsgeborene Anteile an Kap-Ges unterliegen den speziellen (und daher den Bestimmungen in den Einzel-St-Ges vorrangigen) Regelungen des § 21 UmwStG hinsichtlich der St-Verstrickung und der Aufdeckung der stillen Reserven (auch s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einbringungsgeborene Anteile aus einem Formwechsel

3.4.1 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft Tz. 18 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Formwechsel mit Anmeldung zur Eintragung im HReg bis 12.12.2006 Nach § 25 S 1 UmwStG gilt "der achte Teil" (des UmwStG) im Fall des Formwechsels (s § 190 UmwG) einer Pers-Ges (KG, OHG oder Partnerschaftsgesellschaft) in eine Kap-Ges "entspr" (dh §§ 20 bis 22 UmwStG; § 23 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3. Gewinnabführungsvertrag

3.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit Tz. 9 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 17 Abs 1 S 1 KStG ist Voraussetzung für die entspr Anwendung der §§ 14–16 KStG, dass die "andere Kap-Ges" sich wirksam verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen iSd § 14 KStG abzuführen. Da § 17 Abs 1 S 1 KStG die entspr Geltung der §§ 14–16 KStG anordnet, muss der von einer anderen Kap-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Versteuerung stiller Reserven ohne Veräußerung (Ersatzrealisationstatbestände), § 21 Abs 2 UmwStG

9.1 Ersatzrealisationstatbestände (§ 21 Abs 2 S 1 UmwStG) 9.1.1 Grundlagen und Übersicht Tz. 138 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nach § 21 Abs 2 S 1 UmwStG werden bestimmte Vorgänge einer Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile gleichgestellt. Die Gleichbehandlung besteht darin, dass die Verwirklichung der aufgezählten Sachverhalte dieselben Rechtsfolgen wie eine Anteilsveräu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Entstehung und Erwerb einbringungsgeborener Anteile

3.2.1 Grundsätze Tz. 14 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Möglichkeiten der Entstehung und des Erwerbs von einbringungsgeborenen Anteilen iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG sind vielfältig. Der AE von Anteilen kann diese selbst durch Einbringung oder Umwandlung erworben haben (originärer Erwerb) oder als Rechtsnachfolger durch unentgeltlichen Erwerb die St-Verstrickung der Anteile fortfü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Leistungen einer privatnützigen Stiftung

6.3.1.1 Besteuerungstatbestände Tz. 183 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Stiftung ergibt sich ein Konkurrenzverhältnis zwischen § 20 Abs 1 Nr 9 EStG und § 22 Nr 1 EStG. Bis zur Einf des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG durch das StSenkG waren Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Stiftung unter den Voraussetzungen des § 22 Nr 1 EStG als s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Anschaffungskosten

5.4.1 Sonderregeln für die maßgebenden Anschaffungskosten Tz. 75 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile sind gem der Gewinnermittlungsvorschrift des § 21 Abs 1 S 1 UmwStG die "AK nach § 20 Abs 4 UmwStG" Gewinn mindernd in Abzug zu bringen. Es greifen demzufolge nicht die allg Grundsätze der Bestimmung vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Veräußerung von Teilen der einbringungsgeborenen Beteiligung

5.5.1 Problemstellung Tz. 82 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Fraglich ist die Gewinnrealisierung und die Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG, wenn der Gesellschafter die Anteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit vd AK erworben hat und/oder der AE sowohl einbringungsgeborene Anteile als auch nicht nach § 21 UmwStG st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Zusatzvoraussetzungen in § 17 Abs 1 S 2 KStG

3.2.1 Allgemeines Tz. 15 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 17 Abs 1 S 2 KStG nennt in seinen Nrn 1 und 2 über die in § 14 KStG genannten Voraussetzungen hinausgehende Zusatzvoraussetzungen für die stliche Anerkennung einer Organschaft mit einer anderen als den in § 14 Abs 1 S 1 KStG bezeichneten Kap-Ges als OG. Sind die in § 17 Abs 1 KStG genannten Voraussetzungen erfüllt, gelten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11 Zeitliche Zusammenhänge bei Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

4.2.11.1 Zeitdifferenzen zwischen Einkommenskorrektur und Besteuerung beim Anteilseigner Tz. 41 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und dem Zufluss beim Gesellschafter gibt es oft beträchtliche Zeitdifferenzen. Muster-Bsp hierfür sind vGA im Zusammenhang mit Pensionszusagen, in denen die Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG oftm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.1 Regelungsrahmen und Vereinbarkeit mit EU-Recht

9.1.3.1.1 Grundsätze der Entstrickung und sachlicher Anwendungsbereich Tz. 152 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG sind die stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen aufzulösen und zu versteuern, "wenn das Besteuerungsrecht der B-Rep hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen wird". Der Tatbestand ist unabhängig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.4 Verdeckte Zuwendungen

6.3.1.4.1 Nutzungsvorteile Tz. 196 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Während bei der Besteuerung von Kap-Ges und ihren AE eine recht konsequente Verknüpfung zwischen Einkommensverwendung nach § 8 Abs 3 KStG und Besteuerung auf Ebene des AE nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG besteht, ist dies bei Stiftungen und Destinatären nicht der Fall. Stiftungen sind nicht imstande, ihr Einkommen iSd § 8 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.1 Auflösung und Abwicklung der Kapitalgesellschaft

9.1.4.1.1 Grundsätze Tz. 163 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Auflösung und Abwicklung der Kap-Ges, an der die einbringungsgeborenen Anteile bestehen, führt zum Untergang der stverstrickten Anteile und wird daher als "letztmöglicher" Entstrickungstatbestand in Bezug auf den Gegenstand der St-Verstrickung gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG normiert. IHd Differenz des gW des ausgekehr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Originäre und "derivative" einbringungsgeborene Anteile bei Kapitalerhöhungsmaßnahmen

3.8.1 Überblick Tz. 35 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges, an der einbringungsgeborene Anteile bestehen An einer Kap-Ges können einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG in der Hand des Einbringenden aus einer Sacheinlage vor Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG, beim unentgeltlichen Erwerber einbringungsgeborener Anteile (s Tz 33), beim AE mitvers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3 Beendigung der Stundung durch Umwandlung der Kapitalgesellschaft

9.5.4.3.1 Gesetzesänderung Tz. 220 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Durch das StBereinG 1999 wurde in § 21 Abs 2 S 6 UmwStG ein Satzteil als dritte Alt angefügt. Danach wird eine Stundung gem § 21 Abs 2 S 3 UmwStG beendet, wenn "eine Umwandlung iSd Zweiten oder Vierten Teils des Gesetzes erfolgt ist". Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf eine Entscheidung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4 Kapitalerhöhung gegen unterwertige Gesellschaftereinlagen oder gegen Sacheinlagen

3.8.4.1 Bezugsrecht und Abspaltungstheorie Tz. 38 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Beteiligung an einer Kap-Ges (Gesellschaftsanteil) umfasst ein Bündel von sog Mitgliedschaftsrechten. Dazu gehört ua das Bezugsrecht. Es bestimmt den Anspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft auf Erwerb eines seiner bisherigen Beteiligung entspr Anteils am erhöhten Nennkap (allg Meinung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge

5.6.1 Wahlrecht auf Besteuerung bei Zufluss der Bezüge Tz. 86a Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden einbringungsgeborene Anteile gegen wiederkehrende Bezüge (Renten oder Raten) veräußert, ermittelt sich der VG im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG. Der Veräußerungspreis in Gestalt der wiederkehrenden Bezüge wird durch deren Barwert bestimmt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Besteuerung des Veräußerungsgewinns

8.1 Einkunftsart Tz. 103 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Hält eine natürliche Person einbringungsgeborene Anteile im PV, gehört der Gewinn aus der Aufdeckung der stillen Reserven der Anteile zu der Einkunftsart, der auch der (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil zuzuordnen war, der zum Erwerb der Anteile in die Kap-Ges eingebracht worden ist (hA; s W/M, § 21 UmwStG [Anh 15] Rn 315 mwNachw;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Juristische Person des öffentlichen Rechts oder steuerbefreite Körperschaft als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 UmwStG)

10.1 (Sonder-)Regelungen für einbringungsgeborene Anteile Fiktive StPflicht für Anteile des Hoheits-/Verwaltungsvermögen (§ 21 Abs 3 UmwStG) Tz. 226 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die stillen Reserven einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG sind gem § 21 Abs 3 UmwStG auch dann st-verstrickt, wenn AE eine jur Pers d öff Rechts ist und die Anteile nicht zum BV eines ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Anteile aus einer Betriebseinbringung

8.2.1.1 Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren ab der Einbringung Tz. 106 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG ist das sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c EStG) anzuwenden. Nach Wegfall der KSt-Anrechnung für AE von Kap-Ges werden Ausschüttungen an natürliche Personen als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Einbringungsgeborene Anteile im Betriebsvermögen

6.1 Betriebsvermögenszugehörigkeit Tz. 87 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG können sich auch in einem BV befinden (Umkehrschluss aus § 21 Abs 4 UmwStG, der die Einlage in ein BV des AE regelt unter Beibehaltung der St-Verstrickung; Umkehrschluss aus § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG, der die Behandlung einbringungsgeborener Anteile im BV bei der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Besteuerung als Stifter/Destinatär einer ausländischen Familienstiftung (§ 15 AStG)

7.1.1 Allgemeines Tz. 217 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 15 AStG geht im Wes auf § 12 des StAnpG 1934 zurück. Diese Regelung geht wiederum auf die §§ 2 und 3 der VO über stliche Erfassung bisher nicht versteuerter Werte und über StAmnestie v 23.08.1931 (StAmnVO) zurück. Im Jahre 1931 war die StAmnVO insbes eine Maßnahme zur Verhinderung der Vermögens- und Devisenflucht, die die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2 Gemeiner Wert der Anteile statt Veräußerungspreis

9.2.2.1 Begriff Tz. 185 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Wortsinn des gW ist in § 21 UmwStG nicht erläutert. Auch die anderen ertragstlichen Gewinnermittlungsvorschriften, die in vergleichbaren Sachverhalten den gW als Wertmaßstab bestimmen (zB s §§ 6 Abs 1 Nr 4 S 2 und Abs 6 S 1, 16 Abs 3 S 5 (nunmehr S 7), 17 Abs 2 S 2, 20 Abs 4 S 2, 23 Abs 3 S 2 EStG oder 6 Abs 1 S 3 (nunmeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Einlage einbringungsgeborener Anteile in ein Betriebsvermögen (§ 21 Abs 4 UmwStG)

11.1 Regelungsinhalt Tz. 235 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gegenstand der Regelung in § 21 Abs 4 UmwStG ist die Bewertung der Einlage von einbringungsgeborenen Anteilen aus dem PV einer natürlichen Pers in ein Einzelunternehmen oder das mitunternehmerische BV einer Pers-Ges, an der die natürliche Pers als MU beteiligt ist. Weiterhin wird die Einlage einbringungsgeborener Anteile...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Privatnützige Stiftung

4.1 Grundzüge der Einkunftsermittlung Tz. 70 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Besteuerung einer nicht st-begünstigten Stiftung zeichnet sich insbes dadurch aus, dass diese nicht unter § 8 Abs 2 KStG fällt. In dieser Hinsicht unterscheidet sich die Besteuerung von Stiftungen insbes von der der Kap-Ges. Obwohl auch Vereine aus den gleichen Gründen nicht unter § 8 Abs 2 KStG falle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Gewerbesteuer

Tz. 123 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Zu einer tabellarischen Übersicht der gewstlichen Behandlung der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile s Patt, SteuerStud 2006, 395. 8.4.1 Natürliche Person als Anteilseigner Tz. 123a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Eine gewstliche Problematik bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen durch natürliche Personen ergibt sich nur, wenn ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Entnahme der Anteile

6.3.1 Überführung aus dem Betriebsvermögen einer natürlichen Person in das Privatvermögen Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringungsgeborene Anteile aus dem BV einer natürlichen Pers werden in das PV entnommen, wenn (zB) die nicht zum notwendigen BV gehörenden Anteile ausgebucht werden (Entnahmehandlung) oder die Anteile an Angehörige verschenkt werden (s Tz 32). Zudem we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Keine Regelung für verdeckte Einlagen durch nahe stehende Personen

Tz. 56 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Anders als § 32a Abs 1 KStG enthält § 32a Abs 2 KStG keine Aussagen zu verdeckten Einlagen durch nahe stehende Personen (mittelbare verdeckte Einlage). Es dürfte sich dabei um eine (wohl unbeabsichtigte) Gesetzeslücke handeln; ebenso s Dötsch/Pung (DB 2007, 11, 14); s Heinemann (in R/H/N, § 32a KStG Rn 74), und s Bauschatz (in Gosch, 3. Aufl,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Weitere Einzelfragen der Einkommensermittlung

Tz. 117 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Sieht die Stiftungssatzung die Einrichtung eines Überwachungsorgans (Kuratorium, Verwaltungsrat, Beirat, Familienbeirat) vor, ist nach § 10 Nr 4 KStG nur die Hälfte der Vergütung jeder Art an die Mitglieder abzb (s ausführlich § 10 KStG Tz 63ff). Kann die Vergütung einer Eink-Art zugerechnet werden, ist daher nur die Hälfte des jeweiligen B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.2 Einzelnes Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens

Tz. 78 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für die Übertragung eines einzelnen WG in das BV der Stiftung ist dem Grunde nach § 6 Abs 4 EStG zu berücksichtigen. Nach hM setzt § 6 Abs 4 EStG voraus, dass der Erwerb beim Empfänger betrieblich veranlasst ist (s Werndl, KSM, 3. Gewinn K 13). Es ist daher anzunehmen, dass im Gros der Fälle eine Anwendung des § 6 Abs 4 EStG ausscheidet, da ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen durch von Gebietskörperschaften errichteten Stiftungen (§ 58 Nr. 9 AO)

Tz. 57 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 58 Nr 9 AO erlaubt es (gewissen) Stiftungen zur Erfüllung ihrer st-begünstigten Zwecke Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen zu leisten. Diese mittelbare Zweckverwirklichung muss in der Satzung festgelegt sein. Die Verwendung der Zuschüsse für st-begünstigte Satzungszwecke muss nachgewiesen werden. Weiterführend s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 124f.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Entstrickungungsblockerstiftung / Wegzugsteuerverhinderungsstiftung

Tz. 157 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ziel der Wegzugsteuerverhinderungsstiftung ist die Vermeidung stlicher Entstrickungstatbestände durch den Wegzug natürlicher Pers. Durch den Umstand, dass das Destinatärsrecht keiner Wegzugst iSd § 6 AStG unterliegt, kann man st-verstricktes Vermögen vor Wegzug ins Ausl auf eine im Inl ansässige Stiftung übertragen und anschließend in das A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Gemischte Stiftung

Tz. 168 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die von Reich vorgestellte gemischte Stiftung ist eine Alt zur Doppelstiftung (vgl Reich, DStR 2020, 265ff). Diese verfolgt – ähnlich wie eine Kombinationsstiftung (s Tz 47) – mehre Zwecke. Sie soll gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige und daneben auch privatnützige Zwecke verfolgen (zB Versorgung und Absicherung des Stifters und desse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1.3 Veräußerung von wesentlichen Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG)

Tz. 100 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 17 EStG ist bei Stiftungen dem Grunde nach wie bei natürlichen Pers anzuwenden. Insbes ist für Stiftungen § 17 Abs 1 S 4 EStG zu beachten, sofern die Anteile iRd Erstausstattung oder Zustiftung erworben wurden. Da diese Vorgänge einen unentgeltlichen Erwerb darstellen, muss sich die Stiftung nach § 17 Abs 1 S 4 EStG die Verhältnisse des (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4 Ermittlung des Zurechnungsbetrages

Tz. 233 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der (ggf aufzuteilende) Zurechnungsbetrag wurde bis zur Neufassung des § 15 Abs 7 AStG durch das AmtshilfeRLUmsG bis einschl VZ 2012 der Regelung des § 14 KStG entspr ermittelt (s Beschl des BFH v 08.04.2009, BFH/NV 2009, 1437). Das Einkommen der Stiftung wurde nach den für die Stiftung geltenden Regelungen ermittelt und sodann dem entspr I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke und Auskehrungen an Destinatäre

Tz. 81 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke (Leistungen an Destinatäre) sind nach § 10 Nr 1 KStG nabzb, da es sich bei diesen Aufwendungen bzw. Zuwendungen um Einkommensverwendung handelt. Die Erfüllung des Stiftungszweckes wird der nicht st-relevanten Sphäre zugerechnet. Mit Urt v 12.10.2011 (BStBl II 2014, 484) hat der BFH mit ei...mehr