Fachbeiträge & Kommentare zu Körperverletzung

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr A hatte eine Auseinandersetzung mit Herrn B, infolge derer Herr B leicht verletzt wurde. Wenige Tage später erfährt Herr A von der Staatsanwaltschaft, dass Herr B gegen ihn eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet hat. Kurze Zeit später wird er von der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen. Herr A bittet nunmehr Rechtsanwalt R, de...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO)

Rz. 106 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 11. Muster 41.17: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) Muster 41.17: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ wird angeregt, das Ver...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 430 Das Amtsgericht hat den Angeklagten Herrn B wegen gefährlicher Körperverletzung im Adhäsionsverfahren zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 7.500 EUR verurteilt. Herr B empfindet die Höhe des Schmerzensgeldes als unbillige Härte und möchte die Adhäsionsentscheidung des Amtsgerichtes anfechten.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (2 Punkte)

Rz. 236 Mit 2 Punkten werden entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 2 StVG besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten mit einem Fahrverbot sowie Straftaten, bei denen jedoch keine Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist, geahndet. Übersicht zu der Anlage 13 zu § 40 FeV 2.1 folgende Straftaten, soweit sie nicht unter Nummer 1...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / c) § 823 Abs. 1 BGB

Rz. 5 Im Bereich der Tatbestandsvoraussetzungen einer deliktischen Haftung haben sich durch die Reformgesetze außer der Vorverlagerung des Schmerzensgeldanspruchs in den vertraglichen Bereich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die Tatbestandsvoraussetzungen entsprechen im Wesentlichen denen der vertraglichen Haftung.[31] Ein Schadensersatzanspruch des Patienten kann sich ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / g) Fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB

Rz. 72 Die fahrlässige Tötung setzt wie die fahrlässige Körperverletzung die Verletzung einer Sorgfaltspflicht sowie die objektive Voraussehbarkeit des Erfolgseintrittes und des Kausalverlaufs voraus.mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 247 Herr A erscheint in der Kanzlei mit einem Schreiben des Gerichts, in dem etwas von einer Anklage wegen Körperverletzung steht und nachgefragt wird, ob er vor der Eröffnung des Hauptverfahrens bestimmte Anträge stellen wolle. Herr A will wissen, was es damit auf sich hat. Der Verteidiger erklärt ihm, dass gegen ihn Anklage erhoben wurde und sich das Verfahren augenbli...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 90 In der Ehe zwischen Herrn A und Frau A gibt es seit längerem Probleme. Eines Abends kam Herr A früher nach Hause und sah das Fahrrad von Herrn B vor der Haustür. Das ganze Haus mit Ausnahme des Schlafzimmers war dunkel. Es war offensichtlich, dass Herr B bei Frau A nächtigte. Herr A war außer sich über diesen Vertrauensbruch seiner Ehefrau. Überdies schliefen auch ihr...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorab: Übersicht Personenschaden

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierter Sperre (3 Punkte)

Rz. 238 Handelt es sich um eine Straftat, bei der die Entziehung der Fahrerlaubnis oder aber eine isolierte Sperre angeordnet wird, erfolgt eine Bewertung mit 3 Punkten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 StVG). Übersicht zu der Anlage 13 zu § 40 FeVmehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / d) Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB

Rz. 6 Im Arzthaftungsrecht kommen als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB insbesondere die Strafvorschriften über fahrlässige Körperverletzung nach § 230 StGB sowie über fahrlässige Tötung nach § 222 StGB in Betracht. Besonderheit dieser Anspruchsgrundlage ist, dass die Widerrechtlichkeit durch die Schutzgesetzverletzung indiziert wird,[41] das Verschulden hingegen in allen...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Umfang des Anspruchs

Rz. 129 Ersatzfähig ist der gesamte durch den Mangel kausal verursachte Schaden. Hierzu können Verdienstausfall bei Körperverletzung, Beschädigung von Hab und Gut etwa bei Unfällen oder durch Organisationsmängel gehören. § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB stellt auch klar, dass Aufwendungen (§ 284 BGB) erstattungsfähig sind. Hierzu können frustrierte Fahrtkosten (etwa wenn ein Flug weg...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 265 Bei einer verhältnismäßig geringen Anzahl von Tatbeständen, die regelmäßig den Bereichen der kleineren und mittleren Kriminalität zuzuordnen sind, ist das Vorliegen eines wirksamen Strafantrags Prozessvoraussetzung. Fehlt er – etwa weil er nie, nicht vom Antragsberechtigten gestellt oder wieder wirksam zurückgenommen wurde –, entsteht ein Verfahrenshindernis. Sind du...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Immaterieller Schaden gem. § 253 BGB

Rz. 294 In § 253 Abs. 2 BGB ist der Anspruch auf Ersatz des Personenschadens – auch bei Gefährdungshaftung – geregelt. Die frühere entsprechende Bestimmung des § 847 BGB ist ersatzlos gestrichen. Voraussetzung für den Ersatz immateriellen Schadens ist die Verletzung eines der in § 253 Abs. 2 BGB genannten Rechtsgüter. Auszugleichen sind alle nachteiligen Folgen für die körpe...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Anbahnungsgespräch und Bestätigung der Mandatsannahme

Rz. 6 Typischer Sachverhalt: Herr A trägt bei dem Anbahnungsgespräch mit Rechtsanwalt R vor, dass er mit Herrn B tatsächlich eine körperliche Auseinandersetzung gehabt habe. Zu den Schlägen sei es aber nur gekommen, weil Herr A Frau C, der Freundin von Herrn B, zu Hilfe habe kommen wollen, nachdem diese von ihrem Freund bedrängt und lautstark beleidigt worden war. Daraufhin ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Grenzen und das Verhältnis der Strafgewalt von Strafrichter und Schöffengericht

Rz. 253 Die §§ 24, 25 GVG regeln sowohl die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als auch die Zuständigkeit von Strafrichter und Schöffengericht zueinander. Das Amtsgericht ist nach § 24 Abs. 1, 2 StPO sachlich zuständig, wenn nichtmehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO

Rz. 89 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 10. Muster 41.16: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO Muster 41.16: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO An die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ wird beantragt, das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustelle...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leisten kann, da er nur über geringe finanzielle Mittel...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Körperverletzung

Rz. 24 Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB bedeutet einen äußeren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Sie besteht in einer Befindlichkeitsbeeinträchtigung und nicht in dem morphologischen Substrat, durch das diese ausgelöst wird. Schutzgut des § 823 Abs. 1 BGB ist nicht die Materie, sondern das Seins- und Bestimmungsfeld der Persönlichkeit, das in der körp...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / A. Begriff des Erwerbsschadens

Rz. 1 § 842 BGB: Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt. § 843 BGB: Geldrente oder Kapitalabfindung (1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers ode...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / A. Grundlagen

Rz. 1 § 76 BBG (Bundesbeamtengesetz vom 5.2.2009 (BGBl I, S. 160), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 29.11.2018 (BGBl I, S. 2232)): Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte Werden Beamtinnen, Beamte, Versorgungsberechtigte oder ihre Angehörigen körperlich verletzt oder getötet, geht ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch, der diesen Personen infolge ...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Personenschaden

Rz. 51 Vom Haftungsprivileg erfasst sind allein Personenschäden, die nach "anderen gesetzlichen Vorschriften" gegeben sind. Betroffen sind alle denkbaren Haftungsgründe des bürgerlichen und öffentlichen Rechts. In erster Linie handelt es sich um Ansprüche aus unerlaubter Handlung (auch aus Amtspflichtverletzung),[46] aus Verträgen (z.B. Beförderungsvertrag),[47] aus dem Haft...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beispiele für Schutzgesetze

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§ 11 Arzthaftung / IV. Deliktsrecht

Rz. 16 In Anspruchskonkurrenz zur vertraglichen und quasivertraglichen Haftung stehen deliktische Ansprüche gem. den §§ 823 ff. BGB bei Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben. Haftbar ist danach nur, wer selbst gehandelt oder für einen Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB) einzustehen hat. Rz. 17 Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre ist der ärztliche Heileing...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Erfolgsunrecht und Handlungsunrecht

Rz. 93 Bis heute streiten die Lehre vom Erfolgsunrecht und die Lehre vom Handlungsunrecht darüber, nach welchem Maßstab die Rechtswidrigkeit zu bestimmen ist. Rz. 94 Nach der Lehre vom Erfolgsunrecht wird die Rechtswidrigkeit durch die Verletzung eines der durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgüter indiziert (anders bei sog. Rahmenrechten). Der Schädiger kann dem Rechtswi...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Notwehr (§ 227 BGB, § 32 StGB)

Rz. 102 Die Rechtswidrigkeit einer Rechtsverletzung kann durch Notwehr ausgeschlossen sein (§ 227 BGB). Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen (sog. Nothilfe) abzuwenden (§ 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 StGB). Dabei ist unter Angriff die von einem Menschen drohende Verletzung rechtl...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) Begehungsort

Rz. 58 Begehungsort der unerlaubten Handlung ist sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort, so dass eine Zuständigkeit wahlweise dort gegeben ist, wo die Verletzungshandlung begangen oder wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde.[95] Bei dem Ort, an dem lediglich ein über die Verletzung des geschützten Rechtsguts hinausgehender Schaden oder weitere Schadensfolg...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Sonstiger Ausschluss der Rechtswidrigkeit

Rz. 123 Die Rechtswidrigkeit ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das zur Verletzung eines absoluten Rechtsguts führende Handeln sozialadäquat ist.[252] Rz. 124 Die nachbarrechtlichen Vorschriften (z.B. § 906 BGB) sind in dem davon erfassten Regelungsbereich maßgebend dafür, ob eine widerrechtliche Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB vorliegt.[253] Ob im Einzelfal...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / II. Haushaltsführung des Ehegatten (keine Dienstleistung)

Rz. 204 Die Haushaltstätigkeit eines Ehegatten fällt nicht unter § 845 BGB. Sie stellt eine eigenständige Leistung zum Familienunterhalt dar. Mit Urt. v. 9.7.1968[418] hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass nach dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes der Ehemann nicht mehr berechtigt ist, von dem verantwortlichen Schädiger Schadensersatz nach § 845 BGB wegen ...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / B. Haftung des Inhabers von Leitungsanlagen und des Unternehmers eines gefährlichen Betriebs

Rz. 68 § 2 HaftpflG (1) Wird durch die Wirkungen von Elektrizität, Gasen, Dämpfen oder Flüssigkeiten, die von einer Stromleitungs- oder Rohrleitungsanlage oder einer Anlage zur Abgabe der bezeichneten Energien oder Stoffe ausgehen, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / aa) Arbeitslosenhilfe

Rz. 225 Beim Bezug von Arbeitslosengeld und von Arbeitslosenhilfe in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung begründete der unfallbedingte Verlust des Anspruchs sowohl aus §§ 117 ff. SGB III (Arbeitslosengeld) als auch aus §§ 190 ff. SGB III (Arbeitslosenhilfe) einen Erwerbsschaden des Verletzten.[312] Beiden Leistungen war die Funktion des Lohnersatzes eigen. Sie sind jewe...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / I. Ausgangspunkt Naturalrestitution

Rz. 6 Von den in § 249 Abs. 1 BGB verankerten zwei Grundprinzipien, zum einen der Verpflichtung des Schuldners zur sogen. Naturalrestitution, das heißt zur – soweit möglich – (Wieder-)Herstellung des Zustands vor dem schadensstiftenden Ereignis, sowie zum anderen der Verpflichtung zum Totalersatz, q. e. der grundsätzlichen Verpflichtung zum Ersatz allen Schadens, betrifft § ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 3. Kostenfestsetzungsbeschluss und Aufrechnung

Rz. 7 Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist Vollstreckungstitel (§ 794 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Die Zwangsvollstreckung einer Forderung ist unzulässig, wenn der Schuldner dieser Forderung mit einem prozessualen Kostenerstattungsanspruch aufgerechnet hat, der in einem rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren betragsmäßig festgesetzt worden ist. Dies gilt auch für den...mehr

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§ 11 Arzthaftung / I. Die ärztliche Aufklärungspflicht

Rz. 63 Die ärztliche Heilbehandlung ist nach Rechtsprechung und herrschender Lehre tatbestandsmäßig Körperverletzung, auch wenn sie der Heilung oder der Besserung des Gesundheitszustands des Patienten dient und kunstgerecht durchgeführt wird. Der medizinische Eingriff ist aber gerechtfertigt, wenn der Patient wirksam eingewilligt hat: Die Einwilligung in die Heilbehandlung b...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / VI. Umfang des Ersatzanspruches

Rz. 27 Der Ersatzanspruch umfasst Personenschäden (vgl. dazu § 38 Rdn 51 ff.) und Sachschäden (vgl. dazu § 14 Rdn 1 ff.). Keinen Ersatz sieht das UmweltHG für reine Vermögensschäden vor.[74] Rz. 28 Bei Körperverletzung umfasst der dem Verletzten zu ersetzende Personenschaden nach § 13 S. 1 UmweltHG die Heilbehandlungskosten, den Vermögensnachteil infolge Beeinträchtigung sein...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / A. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 § 253 BGB: Immaterieller Schaden (1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden. (2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschad...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) § 56 LuftVG

Rz. 108 Für Klagen, die die Haftpflicht nach dem Luftverkehrsgesetz betreffen (siehe oben § 6), ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Unfall eingetreten ist (§ 56 Abs. 1 LuftVG). Soweit die Haftung für Personenschäden (§ 45 LuftVG), bei verspäteter Personenbeförderung (§ 46 LuftVG) oder für Gepäckschäden (§ 47 LuftVG) mit der Klage geltend gemacht wird, ist au...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse

Rz. 242 Die Abänderungsklage ermöglicht keine freie Neufestsetzung der geschuldeten künftig wiederkehrenden Leistungen. Vielmehr kann die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmenden Anpassung an die veränderten Verhältnisse bestehen.[630] Die Abänderung des Urteils darf nicht weiter gehen, als es aus Gründen der v...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / A. Haftung des Bahnunternehmers für Personen- und Sachschäden

Rz. 1 Haftpflichtgesetz Haftpflichtgesetz vom 7.6.1871 (RGBl S. 207, als RHG) i.d.F der Bekanntmachung vom 4.1.1978 (BGBl I, S. 145), zuletzt geändert durch Art. 9 G zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebengeld vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2421). Für Ansprüche von Fahrgästen von Eisenbahnen gilt seit dem 29.7.2009 durch das Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vors...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Sozialversicherungsverhältnis

Rz. 18 Zwar legt § 116 Abs. 1 SGB X nach seinem Wortlaut nicht ausdrücklich den für den Forderungsübergang maßgeblichen Zeitpunkt fest. Indessen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Augenblick des schädigenden Ereignisses abzustellen. Der Ersatzanspruch geht daher grundsätzlich – "in aller Regel"[32] – im Zeitpunkt des Schadensereignisses über...mehr

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§ 21 Verjährung / 1. Kenntnis

Rz. 50 Für eine Kenntnis genügt dabei ein solches Wissen um die Grundzüge des Sachverhalts[94] und daraus möglicherweise erwachsende Ansprüche[95] sowie um den Anspruchsgegner, dass dem Berechtigten die Erhebung zumindest einer Feststellungsklage ebenso möglich wie auch – mit Blick auf die bei verständiger Würdigung bestehenden Erfolgsaussichten – zumutbar ist.[96] Ein bloße...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / IV. Berechtigte und Umfang des Ersatzanspruches

Rz. 106 Berechtigter des Ersatzanspruches sowohl gegen den Inhaber einer Kernanlage (§ 25 Abs. 1 AtomG i.V.m. Art. 1, 3 PÜ) als auch gegen den Besitzer in den sonstigen Fällen des § 26 AtomG ist derjenige, der durch ein nukleares Ereignis Schäden an Leben oder Gesundheit sowie an oder den Verlust von Vermögenswerten erlitten hat (Art. 3 (a) (ii) PÜ). Die weitere Regelung von...mehr

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§ 11 Arzthaftung / II. Beweis ordnungsgemäßer Aufklärung

Rz. 71 Macht der Patient Aufklärungsversäumnisse geltend, so trägt grundsätzlich der Arzt die Beweislast dafür, dass er seiner Aufklärungspflicht genügt hat.[266] Da der ärztliche Heileingriff nach herrschender Meinung als Körperverletzung anzusehen ist, die nur bei wirksamer Einwilligung gerechtfertigt ist, hat der Arzt die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung nachz...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Aufopferung

Rz. 1083 Der öffentliche-rechtliche Aufopferungsanspruch hat sich gewohnheitsrechtlich gemäß dem in § 75 EinlALR (1794) enthaltenen Rechtsgrundsatz entwickelt, wonach der Staat gehalten ist, denjenigen zu entschädigen, der seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohl des Gemeinwesens aufzuopfern genötigt wird. Der Grundsatz, der in dieser Vorschrift seinen gesetzlichen Ausd...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Verschulden

Rz. 587 Wichtig ist, dass die Bejahung der Deliktsfähigkeit für sich genommen noch nicht ausreicht, um die Haftung des Minderjährigen zu bejahen. Es muss dann noch – falls das Kind nicht vorsätzlich gehandelt hat – ein fahrlässiges Verhalten (§ 276 BGB) festgestellt werden. Rz. 588 Dies setzt voraus, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen (§ 276 Abs. 2...mehr

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§ 11 Arzthaftung / E. Haftungskonkurrenz bei Unfall und nachfolgendem Arztfehler

Rz. 81 Eine Schnittstelle zwischen Arzthaftung und Haftung aus schuldhafter Unfallverursachung bildet die Konstellation einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung nach vorangegangenem fremdverschuldeten Unfall. Grundsätzlich erstreckt sich die Schadensersatzpflicht des Unfallverursachers auf alle Schäden, die durch den Unfall entstanden sind. Dazu gehören auch diejenigen Schäd...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / XII. Dauer der Rentenansprüche

Rz. 118 Die Dauer der Rentenansprüche aus § 844 Abs. 2 BGB ist auf die Zeit beschränkt, in welcher der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens den Hinterbliebenen vermutlich unterhaltspflichtig gewesen wäre; die für die zeitliche Begrenzung der Geldrente maßgebliche mutmaßliche Lebensdauer des Getöteten ist im Urteil kalendermäßig anzugeben. [251] Auch dies setz...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Allgemeines

Rz. 2 Gemäß §§ 842, 843 BGB umfasst der deliktische Schadensersatzanspruch bei Verletzung einer Person auch deren Nachteile für "Erwerb" oder "Fortkommen". Die Miteinbeziehung des letzteren Begriffes in die Schadensbestimmung zeigt, dass nicht nur eine Beeinträchtigung der aktuellen Erwerbssituation (etwa im Hinblick auf die Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten aufgrund im Unf...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Ansprüche der Hinterbliebenen aus § 844, § 845 BGB

Rz. 10 In den §§ 844, 845 BGB werden Ansprüche der Hinterbliebenen aus dem Schadensereignis begründet, jedoch gegenständlich beschränkt auf spezielle Schadenspositionen, nämlich die Beerdigungskosten (§ 844 Abs. 1 BGB), den Unterhaltsschaden (§ 844 Abs. 2 BGB) und die entgangenen Dienste (§ 845 BGB). Die Ersatzansprüche aus § 844 BGB bzw. aus § 10 StVG (oder den sonstigen Sp...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / II. Beteiligung des Verletzten am Strafverfahren

Rz. 10 Der aus einem Tatgeschehen Geschädigte ist nicht notwendig gehalten, seine zivilrechtlichen Ansprüche gerichtlich ausschließlich durch Erhebung einer auf Schadensersatz gerichteten Klage vor den Zivilgerichten geltend machen. Unabhängig von den ihm offenstehenden zivilprozessualen Schritten eröffnet auch die Strafprozessordnung dem Geschädigten eine Reihe von Handlung...mehr