Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1600e BGB – (aufgehoben)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB §§ 1633–1637 BGB – (weggefallen)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2277 BGB – (weggefallen)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 764 BGB – (weggefallen)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB §§ 1260–1272 BGB – (weggefallen)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 23 BGB – (aufgehoben)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB §§ 2258a, 2258b BGB – (weggefallen)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB §§ 1321–1352 BGB – (weggefallen)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1647 BGB – (weggefallen)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2230 BGB – (weggefallen)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 554a BGB – (aufgehoben)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Fassung KSÜ

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 509 BGB – (aufgehoben)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HKÜ Fassung HKÜ

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 2 EuPartVO – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB §§ 1718–1740 BGB – (weggefallen)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1305 BGB – (weggefallen)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB §§ 1668–1670 BGB – (weggefallen)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB §§ 1391–1407 BGB – (weggefallen)

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 19 Anzeigepflicht

Schrifttum: Bräutigam/Weber, Die Grundsteuerreform geht in die Verlängerung – Von Bescheiden, möglichen Einspruchsverfahren und Anzeigepflichten, DStR 2023, 739; von Cölln, Anzeigepflichten für Immobilieneigentümer nach Abgabe der Grundsteuererklärung, NWB 2023, 1243; Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 258 BGB – Wegnahmerecht.

Gesetzestext 1Wer berechtigt ist, von einer Sache, die er einem anderen herauszugeben hat, eine Einrichtung wegzunehmen, hat im Falle der Wegnahme die Sache auf seine Kosten in den vorigen Stand zu setzen. 2Erlangt der andere den Besitz der Sache, so ist er verpflichtet, die Wegnahme der Einrichtung zu gestatten; er kann die Gestattung verweigern, bis ihm für den mit der Weg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2305 BGB – Zusatzpflichtteil.

Gesetzestext 1Ist einem Pflichtteilsberechtigten ein Erbteil hinterlassen, der geringer ist als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, so kann der Pflichtteilsberechtigte von den Miterben als Pflichtteil den Wert des an der Hälfte fehlenden Teils verlangen. 2Bei der Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in § 2306 bezeichneten Art außer Betracht. A....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 2274 ff BGB

A. Begriff. Rn 1 ›Erbvertrag‹ nennt das G teils die vertragsmäßige Verfügung (§§ 2281 ff, 2293 ff), teils das Vertragswerk als solches (§§ 2274 ff, 2298, MüKo/Musielak Vor 2274 Rz 5). Der Erbvertrag hat eine Doppelnatur (Staud/Raff Einl zu §§ 2274 ff Rz 6). Er ist eine Verfügung vTw. Wenigstens ein Vertragspartner muss durch ihn als Erblasser einen Erben einsetzen oder ein Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 634a BGB – Verjährung der Mängelansprüche.

Gesetzestext (1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjährenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1667 BGB – Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindesvermögens.

Gesetzestext (1) 1Das Familiengericht kann anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen. 2Die Eltern haben das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen. 3Ist das eingereichte Verzeichnis ungenügend, so kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1859 BGB – Gesetzliche Befreiungen.

Gesetzestext (1) Befreite Betreuer sind entbunden Sie haben dem Betreuungsgericht jährlich eine Übersicht über den Bestand des ihrer Verwaltung unterliegenden Vermögens des Betreuten (Vermögensüber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 667 BGB – Herausgabepflicht.

Gesetzestext Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. A. Regelungsgehalt. Rn 1 § 667 begründet für den Auftraggeber einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beauftragten, die Vorteile an sich zu ziehen, die mit der Besorgung des Geschäfts verbunden sind. I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 43 EGBGB – Rechte an einer Sache.

Gesetzestext (1) Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet. (2) Gelangt eine Sache, an der Rechte begründet sind, in einen anderen Staat, so können diese Rechte nicht im Widerspruch zu der Rechtsordnung dieses Staates ausgeübt werden. (3) Ist ein Recht an einer Sache, die in das Inland gelangt, nicht schon vorher erworben worden, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 406 BGB – Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger.

Gesetzestext Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, es sei denn, dass er bei dem Erwerb der Forderung von der Abtretung Kenntnis hatte oder dass die Forderung erst nach der Erlangung der Kenntnis und später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist. A. Bedeutung. Rn 1 Die Vorschrift...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 464 BGB – Ausübung des Vorkaufsrechts.

Gesetzestext (1) 1Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Verpflichteten. 2Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form. (2) Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten unter den Bestimmungen zu Stande, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat. A. Ausübung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1629a BGB – Beschränkung der Minderjährigenhaftung.

Gesetzestext (1) 1Die Haftung für Verbindlichkeiten, die die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft oder eines sonstige Handlung mit Wirkung für das Kind begründet haben, oder die auf Grund eines während der Minderjährigkeit erfolgten Erwerbs von Todes wegen ents...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 27 WEG – Aufgaben und Befugnisse des Verwalters.

Gesetzestext (1) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die (2) Die Wohnungseigentümer können die Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 434 BGB – Sachmangel.

Gesetzestext (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. (2) Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn siemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1958 BGB – Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben.

Gesetzestext Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. A. Allgemeines. Rn 1 Vor der Annahme der Erbschaft soll der vorläufige Erbe nicht gezwungen sein, einen gegen den Nachlass gerichteten Prozess zu führen. Vom Anfall bis zur Entscheidung über die Annahme der Erbschaft bleib...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 498 BGB – Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen.

Gesetzestext (1) 1Der Darlehensgeber kann den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers nur kündigen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 10 ROM II – Ungerechtfertigte Bereicherung.

Gesetzestext (1) Knüpft ein außervertragliches Schuldverhältnis aus ungerechtfertigter Bereicherung, einschließlich von Zahlungen auf eine nicht bestehende Schuld, an ein zwischen den Parteien bestehendes Rechtsverhältnis – wie einen Vertrag oder eine unerlaubte Handlung – an, das eine enge Verbindung mit dieser ungerechtfertigten Bereicherung aufweist, so ist das Recht anzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1628 BGB – Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern.

Gesetzestext 1Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. 2Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2059 BGB – Haftung bis zur Teilung.

Gesetzestext (1) 1Bis zur Teilung des Nachlasses kann jeder Miterbe die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten aus dem Vermögen, das er außer seinem Anteil an dem Nachlass hat, verweigern. 2Haftet er für eine Nachlassverbindlichkeit unbeschränkt, so steht ihm dieses Recht in Ansehung des seinem Erbteil entsprechenden Teils der Verbindlichkeit nicht zu. (2) Das Recht der N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2294 BGB – Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten.

Gesetzestext Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten, wenn sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig macht, die den Erblasser zur Entziehung des Pflichtteils berechtigt oder, falls der Bedachte nicht zu den Pflichtteilsberechtigten gehört, zu der Entziehung berechtigen würde, wenn der Bedachte ein Abkömmling des Erblassers wäre. A. Zweck. Rn 1 Ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2255 BGB – Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen.

Gesetzestext 1Ein Testament kann auch dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser in der Absicht, es aufzuheben, die Testamentsurkunde vernichtet oder an ihr Veränderungen vornimmt, durch die der Wille, eine schriftliche Willenserklärung aufzuheben, ausgedrückt zu werden pflegt. 2Hat der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet oder in der bezeichneten Weise verändert, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1968 BGB – Beerdigungskosten.

Gesetzestext Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift regelt allein die Kostentragungspflicht, nicht jedoch die Bestattungspflicht selbst, diese findet sich in öffentlich-rechtlichen Bestattungsgesetzen und der gewohnheitsrechtlich anerkannten Totenfürsorgepflicht (Kobl ErbR 21, 1057 [OLG Koblenz 25.03.2021 - 12 U 1546/20]) f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650n BGB – Erstellung und Herausgabe von Unterlagen.

Gesetzestext (1) 1Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung einer geschuldeten Leistung hat der Unternehmer diejenigen Planungsunterlagen zu erstellen und dem Verbraucher herauszugeben, die dieser benötigt, um gegenüber Behörden den Nachweis führen zu können, dass die Leistung unter Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ausgeführt werden wird. 2Die Pfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 709 BGB – Beiträge; Stimmkraft; Anteil an Gewinn und Verlust

Gesetzestext (1) Der Beitrag eines Gesellschafters kann in jeder Förderung des gemeinsamen Zwecks, auch in der Leistung von Diensten, bestehen. (2) Im Zweifel sind die Gesellschafter zu gleichen Beiträgen verpflichtet. (3) Die Stimmkraft und der Anteil an Gewinn und Verlust richten sich vorrangig nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen. Sind keine Beteiligungsverhältni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1355 BGB – Ehename.

Gesetzestext (1) 1Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. 2Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. 3Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung. (2) Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geburtsname...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651i BGB – Rechte des Reisenden bei Reisemängeln.

Gesetzestext (1) Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen. (2) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 861 BGB – Anspruch wegen Besitzentziehung.

Gesetzestext (1) Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen, so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen, welcher ihm gegenüber fehlerhaft besitzt. (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der entzogene Besitz dem gegenwärtigen Besitzer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft war und in dem letzten Jahre vor der En...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1414 BGB – Eintritt der Gütertrennung.

Gesetzestext 1Schließen die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aus oder heben sie ihn auf, so tritt Gütertrennung ein, falls sich nicht aus dem Ehevertrag etwas anderes ergibt. 2Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft aufgehoben wird. A. Allgemeines. Rn 1 Die Norm erwähnt die Gütertrennung nur und gestaltet sie als Auffan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327u BGB – Rückgriff des Unternehmers.

Gesetzestext (1) 1Der Unternehmer kann von dem Unternehmer, der sich ihm gegenüber zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet hat (Vertriebspartner), Ersatz der Aufwendungen verlangen, die ihm im Verhältnis zu einem Verbraucher wegen einer durch den Vertriebspartner verursachten unterbliebenen Bereitstellung des vom Vertriebspartner bereitzustellenden digitalen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 76–82 EuErbVO – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 649 BGB – Kostenanschlag.

Gesetzestext (1) Ist dem Vertrag ein Kostenanschlag zugrunde gelegt worden, ohne dass der Unternehmer die Gewähr für die Richtigkeit des Anschlags übernommen hat, und ergibt sich, dass das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlags ausführbar ist, so steht dem Unternehmer, wenn der Besteller den Vertrag aus diesem Grunde kündigt, nur der im § 645 Absatz 1 ...mehr