Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 492 BGB – Schriftform, Vertragsinhalt.

Gesetzestext (1) 1Verbraucherdarlehensverträge sind, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschließen. 2Der Schriftform ist genügt, wenn Antrag und Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden. 3Die Erklärung des Darlehensgebers bedarf keiner Unterzeichnung, wenn sie mit Hilfe einer automatischen Einrichtung ers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 481 BGB – Teilzeit-Wohnrechtevertrag.

Gesetzestext (1) 1Ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem Jahr ein Wohngebäude mehrfach für einen bestimmten oder zu bestimmenden Zeitraum zu Übernachtungszwecken zu nutzen. 2Bei der Berechnung der Vertrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1993 BGB – Inventarerrichtung.

Gesetzestext Der Erbe ist berechtigt, ein Verzeichnis des Nachlasses (Inventar) bei dem Nachlassgericht einzureichen (Inventarerrichtung). A. Allgemeines. Rn 1 Das Inventar ist die Aufstellung der beim Erbfall vorhandenen Aktiven und der bei Inventaraufnahme vorhandenen Passiva ergänzt um eine Beschreibung der Nachlassgegenstände. Die Errichtung des Inventars führt nicht etwa ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 605 BGB – Kündigungsrecht.

Gesetzestext Der Verleiher kann die Leihe kündigen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 45 EGBGB – Transportmittel.

Gesetzestext (1) 1Rechte an Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeugen unterliegen dem Recht des Herkunftsstaats. 2Das istmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 444 BGB – Haftungsausschluss.

Gesetzestext Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. A. Grundsätzliches. I. Bedeutung. Rn 1 Die Norm hat zunehmende praktische Relevanz. Sie nimmt Haft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 27 VersAusglG – Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs.

Gesetzestext 1Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. 2Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen. A. Grundsätzliches. Rn 1 Der VA folgt – wie der Zugewinnausgleich – dem formalen Prinzip der Halbteilung (s § 1 Rn 2). Die rein schematische Umsetzung dieses ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2287 BGB – Den Vertragserben beeinträchtigende Schenkungen.

Gesetzestext (1) Hat der Erblasser in der Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, eine Schenkung gemacht, so kann der Vertragserbe, nachdem ihm die Erbschaft angefallen ist, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. (2) Die Verjährungsfrist des Anspruchs beginnt mit dem Erbf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1612 BGB – Art der Unterhaltsgewährung.

Gesetzestext (1) 1Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. 2Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen. (2) 1Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 92 BGB – Verbrauchbare Sachen.

Gesetzestext (1) Verbrauchbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, deren bestimmungsmäßiger Gebrauch in dem Verbrauch oder in der Veräußerung besteht. (2) Als verbrauchbar gelten auch bewegliche Sachen, die zu einem Warenlager oder zu einem sonstigen Sachinbegriff gehören, dessen bestimmungsmäßiger Gebrauch in der Veräußerung der einzelnen Sachen besteht. A. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1412 BGB – Wirkungen gegenüber Dritten.

Gesetzestext Haben die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand ausgeschlossen oder geändert oder haben sie eine Vereinbarung über den Güterstand aufgehoben oder geändert, so können sie hieraus einem Dritten gegenüber Einwendungenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 149 BGB – Verspätet zugegangene Annahmeerklärung.

Gesetzestext 1Ist eine dem Antragenden verspätet zugegangene Annahmeerklärung dergestalt abgesendet worden, dass sie bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen sein würde, und musste der Antragende dies erkennen, so hat er die Verspätung dem Annehmenden unverzüglich nach dem Empfang der Erklärung anzuzeigen, sofern es nicht schon vorher geschehen ist. 2Verzögert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 5 VersAusglG – Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert.

Gesetzestext (1) Der Versorgungsträger berechnet den Ehezeitanteil des Anrechts in Form der für das jeweilige Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße, insbesondere also in Form von Entgeltpunkten, eines Rentenbetrags oder eines Kapitalwerts. (2) 1Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung ist das Ende der Ehezeit. 2Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1601 ff BGB

A. Anwendungsbereich. Rn 1 Die §§ 1601 ff regeln Unterhaltspflichten zwischen Verwandten in gerader Linie, also den Unterhalt minderjähriger Kinder, volljähriger Kinder und Eltern gegen ihre Kinder sowie Enkel gegen ihre Großeltern. Sie gelten aber auch für den Unterhalt der nichtehelichen Mutter gem § 1615l III 1, bei Adoption und bei bloßer Scheinvaterschaft. B. Unterhaltsar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 675s BGB – Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge.

Gesetzestext (1) 1Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 2Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht in Euro erfolgen, können ein Zahle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2063 BGB – Errichtung eines Inventars, Haftungsbeschränkung.

Gesetzestext (1) Die Errichtung des Inventars durch einen Miterben kommt auch den übrigen Erben zustatten, soweit nicht ihre Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt ist. (2) Ein Miterbe kann sich den übrigen Erben gegenüber auf die Beschränkung seiner Haftung auch dann berufen, wenn er den anderen Nachlassgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet. A. Allgemeines....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 560 BGB – Veränderungen von Betriebskosten.

Gesetzestext (1) 1Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. 2Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird. (2) 1Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1600 BGB – Anfechtungsberechtigte.

Gesetzestext (1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind: (2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 782 BGB – Formfreiheit bei Vergleich.

Gesetzestext Wird ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis auf Grund einer Abrechnung oder im Wege des Vergleichs erteilt, so ist die Beobachtung der in den §§ 780, 781 vorgeschriebenen schriftlichen Form nicht erforderlich. A. Form. Rn 1 Da sowohl eine Abrechnung als auch ein Vergleich den Verpflichtungswillen des Anerkennenden mit Sicherheit erkennen lassen, können ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 2 ROM I – Universelle Anwendung.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung bezeichnete Recht ist auch dann anzuwenden, wenn es nicht das Recht eines Mitgliedstaats ist. A. Grundsatz der universellen Anwendung. Rn 1 Art 2 schreibt im Grundsatz fest, dass das nach ROM I bestimmte Recht stets anzuwenden ist, dh ohne Unterscheidung, ob es ein Recht aus dem EU-Raum oder aus einem Drittstaat außerhalb der EU ist. Die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 388 BGB – Erklärung der Aufrechnung.

Gesetzestext 1Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. 2Die Erklärung ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird. A. Aufrechnungserklärung. I. Bedeutung. Rn 1 Nach § 388 wird die Aufrechnung durch die Aufrechnungserklärung bewirkt, nicht schon durch den Eintritt der Aufrechnungslage (BGHZ 155, 392). Die Aufr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 994 BGB – Notwendige Verwendungen.

Gesetzestext (1) 1Der Besitzer kann für die auf die Sache gemachten notwendigen Verwendungen von dem Eigentümer Ersatz verlangen. 2Die gewöhnlichen Erhaltungskosten sind ihm jedoch für die Zeit, für welche ihm die Nutzungen verbleiben, nicht zu ersetzen. (2) Macht der Besitzer nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit oder nach dem Beginn der im § 990 bestimmten Haftung notwendi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 797 BGB – Leistungspflicht nur gegen Aushändigung.

Gesetzestext 1Der Aussteller ist nur gegen Aushändigung der Schuldverschreibung zur Leistung verpflichtet. 2Mit der Aushändigung erwirbt er das Eigentum an der Urkunde, auch wenn der Inhaber zur Verfügung über sie nicht berechtigt ist. A. Zurückbehaltungsrecht. Rn 1 Da eine Inhaberschuldverschreibung grds Präsentationspapier ist, hat der Aussteller ein Leistungsverweigerungsre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 562b BGB – Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch.

Gesetzestext (1) 1Der Vermieter darf die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, auch ohne Anrufen des Gerichts verhindern, soweit er berechtigt ist, der Entfernung zu widersprechen. 2Wenn der Mieter auszieht, darf der Vermieter diese Sachen in seinen Besitz nehmen. (2) 1Sind die Sachen ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters entfernt worden, so ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 127a BGB – Gerichtlicher Vergleich.

Gesetzestext Die notarielle Beurkundung wird bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes Protokoll ersetzt. A. Normzweck und Anwendungsbereich. Rn 1 Beurkundungen sind nach § 1 BeurkG Aufgabe der Notare, doch kann nach § 127a die notarielle Beurkundung durch Aufnahme in ein gerichtliches ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 12 ROM I – Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext (1) Das nach dieser Verordnung auf einen Vertrag anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 661a BGB – Gewinnzusagen.

Gesetzestext Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten. A. Einführung. Rn 1 Die dem § 5j österreichisches Konsumentenschutzgesetz v 19.8.99 nachgebildete Vorschrift wurde im Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 38 EGBGB – Ungerechtfertigte Bereicherung.

Gesetzestext (1) Bereicherungsansprüche wegen erbrachter Leistung unterliegen dem Recht, das auf das Rechtsverhältnis anzuwenden ist, auf das die Leistung bezogen ist. (2) Ansprüche wegen Bereicherung durch Eingriff in ein geschütztes Interesse unterliegen dem Recht des Staates, in dem der Eingriff geschehen ist. (3) In sonstigen Fällen unterliegen Ansprüche aus ungerechtferti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 164 BGB – Wirkung der Erklärung des Vertreters.

Gesetzestext (1) 1Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. 2Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll. (2) Tritt der Wille, in fremdem Na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1360b BGB – Zuvielleistung.

Gesetzestext Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen. A. Grundlagen. Rn 1 Ein Ehegatte, der für den Unterhalt freiwillig mehr geleistet hat, als es seiner Verpflichtung entsprach, kann die zu viel geleisteten Beträge im Zweifel n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 227 BGB – Notwehr.

Gesetzestext (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. A. Allgemeines. Rn 1 § 227 ist wie die Parallelvorschrift des § 32 StGB Ausdruck des allg Rechtsprinzips, dass Recht dem Unrecht nicht zu weichen bra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650d BGB – Einstweilige Verfügung.

Gesetzestext Zum Erlass einer einstweiligen Verfügung in Streitigkeiten über das Anordnungsrecht gemäß § 650b oder die Vergütungsanpassung gemäß § 650c ist es nach Beginn der Bauausführung nicht erforderlich, dass der Verfügungsgrund glaubhaft gemacht wird. A. Allgemeines/Regelungsgehalt. Rn 1 Die Vorschrift ist durch Art 1 Nr 25 BauVtrRRefuaG (BGBl I 2017, 969) eingefügt word...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 777 BGB – Bürgschaft auf Zeit.

Gesetzestext (1) 1Hat sich der Bürge für eine bestehende Verbindlichkeit auf bestimmte Zeit verbürgt, so wird er nach dem Ablauf der bestimmten Zeit frei, wenn nicht der Gläubiger die Einziehung der Forderung unverzüglich nach Maßgabe des § 772 betreibt, das Verfahren ohne wesentliche Verzögerung fortsetzt und unverzüglich nach der Beendigung des Verfahrens dem Bürgen anzeig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 330 BGB – Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag.

Gesetzestext 1Wird in einem Leibrentenvertrag die Zahlung der Leibrente an einen Dritten vereinbart, ist im Zweifel anzunehmen, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwerben soll, die Leistung zu fordern. 2Das Gleiche gilt, wenn bei einer unentgeltlichen Zuwendung dem Bedachten eine Leistung an einen Dritten auferlegt oder bei einer Vermögens- oder Gutsübernahme von dem Übe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 13 EGBGB – Eheschließung.

Gesetzestext (1) Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. (2) Fehlt danach eine Voraussetzung, so ist insoweit deutsches Recht anzuwenden, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 136 BGB – Behördliches Veräußerungsverbot.

Gesetzestext Ein Veräußerungsverbot, das von einem Gericht oder von einer anderen Behörde innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassen wird, steht einem gesetzlichen Veräußerungsverbot der in § 135 bezeichneten Art gleich. A. Normzweck. Rn 1 § 135 regelt einen Sonderfall des gesetzlichen Verbots, der als lex specialis eine Anwendung von § 134 ausschließt (Staud/Kohler § 135 Rz 1). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 19 WEG – Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss.

Gesetzestext (1) Soweit die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt sind, beschließen die Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung. (2) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesonderemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Art 36–60 EuGüVO – (nicht abgedruckt)

mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 555c BGB – Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen.

Gesetzestext (1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 299 BGB – Vorübergehende Annahmeverhinderung.

Gesetzestext Ist die Leistungszeit nicht bestimmt oder ist der Schuldner berechtigt, vor der bestimmten Zeit zu leisten, so kommt der Gläubiger nicht dadurch in Verzug, dass er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert ist, es sei denn, dass der Schuldner ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hat. A. Normzweck. Rn 1 § 299 schränkt den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 26 BGB – Vorstand und Vertretung.

Gesetzestext (1) 1Der Verein muss einen Vorstand haben. 2Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. 3Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. (2) 1Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1815 BGB – Umfang der Betreuung.

Gesetzestext (1) Der Aufgabenkreis eines Betreuers besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Diese sind vom Betreuungsgericht im Einzelnen anzuordnen. Ein Aufgabenbereich darf nur angeordnet werden, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer erforderlich ist. (2) Folgende Entscheidungen darf der Betreuer nur treffen, wenn sie als Aufgabenberei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 821 BGB – Einrede der Bereicherung.

Gesetzestext Wer ohne rechtlichen Grund eine Verbindlichkeit eingeht, kann die Erfüllung auch dann verweigern, wenn der Anspruch auf Befreiung von der Verbindlichkeit verjährt ist. A. Normzweck und Anwendungsbereich. Rn 1 § 821 schützt denjenigen, der rechtsgrundlos eine abstrakte Verbindlichkeit iSd § 812 II eingegangen ist und sich nach dem Eintritt der Verjährung seines auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1638 BGB – Beschränkung der Vermögenssorge.

Gesetzestext (1) Die Vermögenssorge erstreckt sich nicht auf das Vermögen, welches das Kind von Todes wegen, durch unentgeltliche Zuwendung auf den Todesfall oder unter Lebenden erwirbt, wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung, der Zuwendende bei der Zuwendung bestimmt hat, dass die Eltern das Vermögen nicht verwalten sollen. (2) Was das Kind auf Grund eines zu einem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 707 BGB – Anmeldung zum Gesellschaftsregister

Gesetzestext (1) Die Gesellschafter können die Gesellschaft bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anmelden. (2) Die Anmeldung muss enthalten:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 1 HaagUntProt – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Dieses Protokoll bestimmt das auf solche Unterhaltspflichten anzuwendende Recht, die sich aus Beziehungen der Familie, Verwandtschaft, Ehe oder Schwägerschaft ergeben, einschließlich der Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind, ungeachtet des Familienstands seiner Eltern. (2) Die in Anwendung dieses Protokolls ergangenen Entscheidungen lassen die Frage des B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 566 BGB – Kauf bricht nicht Miete.

Gesetzestext (1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber an Stelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. (2) 1Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 839a BGB – Haftung des gerichtlichen Sachverständigen.

Gesetzestext (1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht. (2) § 839 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. A. Systematik und Anwendungsbereich. Rn 1 Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 566e BGB – Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter.

Gesetzestext (1) Teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass er das Eigentum an dem vermieteten Wohnraum auf einen Dritten übertragen hat, so muss er in Ansehung der Mietforderung dem Mieter gegenüber die mitgeteilte Übertragung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist. (2) Die Mitteilung kann nur mit Zustimmung desjenigen zurückgenommen werde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 322 BGB – Verurteilung zur Leistung Zug-um-Zug.

Gesetzestext (1) Erhebt aus einem gegenseitigen Vertrag der eine Teil Klage auf die ihm geschuldete Leistung, so hat die Geltendmachung des dem anderen Teil zustehenden Rechts, die Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern, nur die Wirkung, dass der andere Teil zur Erfüllung Zug um Zug zu verurteilen ist. (2) Hat der klagende Teil vorzuleisten, so kann er, we...mehr