Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1001 BGB – Klage auf Verwendungsersatz.

Gesetzestext 1Der Besitzer kann den Anspruch auf den Ersatz der Verwendungen nur geltend machen, wenn der Eigentümer die Sache wiedererlangt oder die Verwendungen genehmigt. 2Bis zur Genehmigung der Verwendungen kann sich der Eigentümer von dem Anspruch dadurch befreien, dass er die wiedererlangte Sache zurückgibt. 3Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Eigentümer die i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 630b BGB – Anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist. A. Normzweck. Rn 1 Der Verweis soll die Einordnung des Behandlungsvertrags als speziellen Unterfall des Dienstvertrags klarstellen (BTDrs 17/10488 S 20). § 630b n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1249 BGB – Ablösungsrecht.

Gesetzestext 1Wer durch die Veräußerung des Pfandes ein Recht an dem Pfand verlieren würde, kann den Pfandgläubiger befriedigen, sobald der Schuldner zur Leistung berechtigt ist. 2Die Vorschrift des § 268 Abs. 2, 3 findet entsprechende Anwendung. A. Ablösungsvoraussetzungen. Rn 1 1 gilt wegen §§ 362 I, 1252 nur für den Eigentümer sowie – auch bei Haftung als Bürge (RGZ 70, 405...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1854 BGB – Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte.

Gesetzestext Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtsmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 479 BGB – Sonderbestimmungen für Garantien.

Gesetzestext (1) 1Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. 2Sie muss Folgendes enthalten:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1928 BGB – Gesetzliche Erben vierter Ordnung.

Gesetzestext (1) Gesetzliche Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (2) Leben zur Zeit des Erbfalls Urgroßeltern, so erben sie allein; mehrere erben zu gleichen Teilen, ohne Unterschied, ob sie derselben Linie oder verschiedenen Linien angehören. (3) Leben zur Zeit des Erbfalls Urgroßeltern nicht mehr, so erbt von ihren Abkömmling...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651q BGB – Beistandspflicht des Reiseveranstalters.

Gesetzestext (1) Befindet sich der Reisende im Fall des § 651k Absatz 4 oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten, hat der Reiseveranstalter ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren, insbesondere durchmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1023 BGB – Verlegung der Ausübung.

Gesetzestext (1) 1Beschränkt sich die jeweilige Ausübung einer Grunddienstbarkeit auf einen Teil des belasteten Grundstücks, so kann der Eigentümer die Verlegung der Ausübung auf eine andere, für den Berechtigten ebenso geeignete Stelle verlangen, wenn die Ausübung an der bisherigen Stelle für ihn besonders beschwerlich ist; die Kosten der Verlegung hat er zu tragen und vorz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 529 BGB – Ausschluss des Rückforderungsanspruchs.

Gesetzestext (1) Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder wenn zur Zeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind. (2) Das Gleiche gilt, soweit der Beschenkte bei Berücksichtigung sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 261 BGB – Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten.

Gesetzestext (1) Das Gericht kann eine den Umständen entsprechende Änderung der eidesstattlichen Versicherung beschließen. (2) Die Kosten der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung hat derjenige zu tragen, welcher die Abgabe der Versicherung verlangt. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift regelt verfahrensrechtliche Fragen für eine iRd freiwilligen Gerichtsbarkeit abzugebende ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 573 BGB – Ordentliche Kündigung des Vermieters.

Gesetzestext (1) 1Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. 2Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 9b WEG – Vertretung.

Gesetzestext (1) 1Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten, beim Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags aber nur aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer. 2Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter, wird sie durch die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2250 BGB – Nottestament vor drei Zeugen.

Gesetzestext (1) Wer sich an einem Ort aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament in der durch § 2249 bestimmten Form oder durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten. (2) Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 39 BGB – Austritt aus dem Verein.

Gesetzestext (1) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. (2) Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen. A. Voraussetzungen. Rn 1 Das Austrittsrecht ist durch die Satzung unabdingbar (§ 40 1) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 271 BGB – Leistungszeit.

Gesetzestext (1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. (2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann. A. Normzweck. Rn 1 Die L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2316 BGB – Ausgleichungspflicht.

Gesetzestext (1) 1Der Pflichtteil eines Abkömmlings bestimmt sich, wenn mehrere Abkömmlinge vorhanden sind und unter ihnen im Falle der gesetzlichen Erbfolge eine Zuwendung des Erblassers oder Leistungen der in § 2057a bezeichneten Art zur Ausgleichung zu bringen sein würden, nach demjenigen, was auf den gesetzlichen Erbteil unter Berücksichtigung der Ausgleichungspflichten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 555b BGB – Modernisierungsmaßnahmen.

Gesetzestext Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1999 BGB – Mitteilung an das Gericht.

Gesetzestext 1Steht der Erbe unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft, so soll das Nachlassgericht dem Familiengericht von der Bestimmung der Inventarfrist Mitteilung machen. 2Fällt die Nachlassangelegenheit in den Aufgabenkreis eines Betreuers des Erben, tritt an die Stelle des Familiengerichts das Betreuungsgericht. A. Allgemeines. Rn 1 Es handelt sich um eine Ordnun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 908 BGB – Drohender Gebäudeeinsturz.

Gesetzestext Droht einem Grundstück die Gefahr, dass es durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen Werkes, das mit einem Nachbargrundstück verbunden ist, oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes beschädigt wird, so kann der Eigentümer von demjenigen, welcher nach dem § 836 Abs. 1 oder den §§ 837, 838 für den eintretenden Schaden verantwortlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG Vorbemerkung vor §§ 1 bis 49 WEG

A. Zentrale Begriffe. I. WEigtümer. 1. Überblick. Rn 1 WEigtümer ist, wer zu Recht im Wohnungs- und/oder Teileigentumsgrundbuch eingetragen ist (BGH ZMR 21, 402 Rz 17; 17, 906 Rz 6); dies kann auch die GdW (Rn 6) – auch in einer anderen WE-Anlage (München ZMR 16, 792) – sein (Hamm NJW 10, 1464). WEigtümer ist ferner, wer durch Erbfall (BGH ZMR 19, 423 Rz 7; NZM 13, 735 Rz 6), U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 938 BGB – Vermutung des Eigenbesitzes.

Gesetzestext Hat jemand eine Sache am Anfang und am Ende eines Zeitraums im Eigenbesitz gehabt, so wird vermutet, dass sein Eigenbesitz auch in der Zwischenzeit bestanden habe. A. Normzweck. Rn 1 Der nach § 937 vorausgesetzte zehnjährige Eigenbesitz muss über den gesamten Zeitraum angedauert haben. Mit der Vermutung des § 938 wird dem Erwerber also der Nachweis erleichtert, da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2111 BGB – Unmittelbare Ersetzung.

Gesetzestext (1) 1Zur Erbschaft gehört, was der Vorerbe auf Grund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Erbschaftsgegenstands oder durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft erwirbt, sofern nicht der Erwerb ihm als Nutzung gebührt. 2Die Zugehörigkeit einer durch Rechtsgeschäft erworbenen Forderung zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2326 BGB – Ergänzung über die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Gesetzestext 1Der Pflichtteilsberechtigte kann die Ergänzung des Pflichtteils auch dann verlangen, wenn ihm die Hälfte des gesetzlichen Erbteils hinterlassen ist. 2Ist dem Pflichtteilsberechtigten mehr als die Hälfte hinterlassen, so ist der Anspruch ausgeschlossen, soweit der Wert des mehr Hinterlassenen reicht. A. Zweck. Rn 1 Der (abstrakt) Pflichtteilsberechtigte hat keinen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 557b BGB – Indexmiete.

Gesetzestext (1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete). (2) 1Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 752 BGB – Teilung in Natur.

Gesetzestext 1Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lassen. 2Die Verteilung gleicher Teile unter die Teilhaber geschieht durch das Los. A. Grundlag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 837 BGB – Haftung des Gebäudebesitzers.

Gesetzestext Besitzt jemand auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechts ein Gebäude oder ein anderes Werk, so trifft ihn an Stelle des Besitzers des Grundstücks die im § 836 bestimmte Verantwortlichkeit. A. Funktion und Anwendungsbereich. Rn 1 § 837 enthält für Fälle eines Auseinanderfallens des Besitzes an einem Grundstück und an einem darauf errichteten Gebäude ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Gesetzestext (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2258 BGB – Widerruf durch ein späteres Testament.

Gesetzestext (1) Durch die Errichtung eines Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht. (2) Wird das spätere Testament widerrufen, so ist im Zweifel das frühere Testament in gleicher Weise wirksam, wie wenn es nicht aufgehoben worden wäre. A. Allgemeines. Rn 1 Ein später errichtetes Testament hebt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 8 EGBGB – Gewillkürte Stellvertretung.

Gesetzestext (1) Auf die gewillkürte Stellvertretung ist das vom Vollmachtgeber vor der Ausübung der Vollmacht gewählte Recht anzuwenden, wenn die Rechtswahl dem Dritten und dem Bevollmächtigten bekannt ist. Der Vollmachtgeber, der Bevollmächtigte und der Dritte können das anzuwendende Recht jederzeit wählen. Die Wahl nach Satz 2 geht derjenigen nach Satz 1 vor. (2) Ist keine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1685 BGB – Umgangsrecht des Kindes mit anderen Bezugspersonen.

Gesetzestext (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. (2) 1Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). 2Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, LPartG Fassung LPartG

Gesetz vom 16.2.01 (BGBl I S. 266), zuletzt geändert durch Art 7 Abs 6 des Gesetzes v 31.10.22 (BGBl I S 1966)mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1113 BGB – Gesetzlicher Inhalt der Hypothek.

Gesetzestext (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (Hypothek). (2) Die Hypothek kann auch für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden. A. Arten der Grundpfandrechte; Begr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2080 BGB – Anfechtungsberechtigte.

Gesetzestext (1) Zur Anfechtung ist derjenige berechtigt, welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde. (2) Bezieht sich in den Fällen des § 2078 der Irrtum nur auf eine bestimmte Person und ist diese anfechtungsberechtigt oder würde sie anfechtungsberechtigt sein, wenn sie zur Zeit des Erbfalls gelebt hätte, so ist ein anderer zur Anfe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 433 ff BGB

A. Bedeutung des Kaufrechts. I. Anwendungsbereich. Rn 1 Das Kaufrecht ist das Recht der entgeltlichen Absatzgeschäfte des BGB, auch zwischen Unternehmern (BGHZ 182, 140 Rz 19). II. Abgrenzung zu anderen Vertragstypen. 1. Werkvertrag (s generell BGHZ 182, 140) und Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte. a) Unbewegliche Sachen. Rn 2 Zwischen folgenden Vertragstyp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1924 BGB – Gesetzliche Erben erster Ordnung.

Gesetzestext (1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. (2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus. (3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 312h BGB – Kündigung und Vollmacht zur Kündigung.

Gesetzestext Wird zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher nach diesem Untertitel ein Dauerschuldverhältnis begründet, das ein zwischen dem Verbraucher und einem anderen Unternehmer bestehendes Dauerschuldverhältnis ersetzen soll, und wird anlässlich der Begründung des Dauerschuldverhältnisses von dem Verbrauchermehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1307 BGB – Verwandtschaft.

Gesetzestext 1Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. 2Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist. A. Eheschließungsverbot. Rn 1 [nicht besetzt] Rn 2 Dieses absolute Eheverbot beruht auf dem sog Inzestverbot und besteht, wenn die Verlobten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 516 BGB – Begriff der Schenkung.

Gesetzestext (1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. (2) 1Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern. 2Nach dem Ablauf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 559 BGB – Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen.

Gesetzestext (1) 1Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. 2Im Fall des § 555b Nummer 4a ist die Erhöhung nur zulässig, wenn der Mieter seinen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über den errich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 1 ProdHaftG – Haftung.

Gesetzestext (1) 1Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 735 BGB – Notwendigkeit der Liquidation; anwendbare Vorschriften

Gesetzestext (1) Nach Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt, sofern nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Ist die Gesellschaft durch Löschung wegen Vermögenslosigkeit aufgelöst, findet eine Liquidation nur statt, wenn sich nach der Löschung herausstellt, dass noch Vermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1070 BGB – Nießbrauch an Recht auf Leistung.

Gesetzestext (1) Ist ein Recht, kraft dessen eine Leistung gefordert werden kann, Gegenstand des Nießbrauchs, so finden auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Nießbraucher und dem Verpflichteten die Vorschriften entsprechende Anwendung, welche im Falle der Übertragung des Rechts für das Rechtsverhältnis zwischen dem Erwerber und dem Verpflichteten gelten. (2) 1Wird die Ausübun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 268 BGB – Ablösungsrecht des Dritten.

Gesetzestext (1) 1Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand, so ist jeder, der Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an dem Gegenstand zu verlieren, berechtigt, den Gläubiger zu befriedigen. 2Das gleiche Recht steht dem Besitzer einer Sache zu, wenn er Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung den Besitz zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 4 VersAusglG – Auskunftsansprüche.

Gesetzestext (1) Die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und Erben sind verpflichtet, einander die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (2) Sofern ein Ehegatte, seine Hinterbliebenen oder Erben die erforderlichen Auskünfte von dem anderen Ehegatten, dessen Hinterbliebenen oder Erben nicht erhalten können, haben sie einen entsprechenden Auskunftsanspr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1133 BGB – Gefährdung der Sicherheit der Hypothek.

Gesetzestext 1Ist infolge einer Verschlechterung des Grundstücks die Sicherheit der Hypothek gefährdet, so kann der Gläubiger dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Gefährdung bestimmen. 2Nach dem Ablauf der Frist ist der Gläubiger berechtigt, sofort Befriedigung aus dem Grundstück zu suchen, wenn nicht die Gefährdung durch Verbesserung des Grundstücks ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1876 BGB – Vergütung.

Gesetzestext Dem ehrenamtlichen Betreuer steht grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung zu. Das Betreuungsgericht kann ihm abweichend von Satz 1 eine angemessene Vergütung bewilligen, wenn A. Normzweck. Rn 1 Die Norm ersetzt § 1836 aF ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2039 BGB – Nachlassforderungen.

Gesetzestext 1Gehört ein Anspruch zum Nachlass, so kann der Verpflichtete nur an alle Erben gemeinschaftlich leisten und jeder Miterbe nur die Leistung an alle Erben fordern. 2Jeder Miterbe kann verlangen, dass der Verpflichtete die zu leistende Sache für alle Erben hinterlegt oder, wenn sie sich nicht zur Hinterlegung eignet, an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1824 BGB – Ausschluss der Vertretungsmacht.

Gesetzestext (1) Der Betreuer kann den Betreuten nicht vertreten:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 766 BGB – Schriftform der Bürgschaftserklärung.

Gesetzestext 1Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich. 2Die Erteilung der Bürgschaftserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. 3Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt, wird der Mangel der Form geheilt. A. Übersicht: Normzweck, Abgrenzung zur notariellen Form. Rn 1 Außerhalb des kaufmännischen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 120 BGB – Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung.

Gesetzestext Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung. A. Zweck. Rn 1 Schaltet der Erklärende eine Person oder Einrichtung zur Übermittlung seiner Willenserklärung ein und wird d...mehr