Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Freibetrag (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 74 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 2 Satz 4 ErbStG kann für das Eigenvermögen des Vorerben ein Freibetrag nur gewährt werden, soweit der Freibetrag für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen nicht verbraucht ist.[2] Rz. 75 [Autor/Stand] Im Ergebnis gewährt das Gesetz in solchen Fällen also insgesamt nur einen Freibetrag. Dieser richtet sich nach dem günstigsten Verwandts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Bedingte, befristete und betagte Erwerbe und Ansprüche

a) Aufschiebende Bedingung Rz. 40 [Autor/Stand] Das Gesetz unterscheidet in § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG zwischen dem aufschiebend bedingten Erwerb, der unter einer aufschiebenden Bedingung steht, und dem unbedingten Erwerb eines aufschiebend bedingten Anspruchs. Für beide Varianten ordnet es eine übereinstimmende Rechtsfolge an: Die Steuer entsteht nicht schon mit dem E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 13. Herausgabeanspruch des Vertragserben

Rz. 100 [Autor/Stand] Die Steuer entsteht nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j ErbStG mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs, wohingegen § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG das als steuerbar erklärt, was der Vertragserbe oder der Schlusserbe eines gemeinschaftlichen Testaments oder der Vermächtnisnehmer wegen beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers (§§ 2287, 2288 Abs. 2 BGB...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die grundsätzliche Steuerpflicht des für Wohnzwecke genutzten Grundbesitzes ergibt sich gemäß § 5 Satz 1 GrStG.[2] Der Wohnzweck scheidet somit kraft ausdrücklicher grundsteuerlicher Sondervorschrift als steuerbegünstigter Zweck im Sinne des Grundsteuerrechtes aus.[3] Durch § 5 Satz 1 GrStG wird – abgesehen von den in der Vorschrift besonders zugelassenen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundstücksschenkungen

Rz. 122 [Autor/Stand] Eine Grundstücksschenkung ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH,[2] der sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat,[3] bereits dann ausgeführt, wenn die Auflassung (§ 925 BGB) und die Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO) vorliegen und der Beschenkte damit jederzeit die Eigentumsumschreibung herbeiführen kann. Rz. 123 [Autor/Stand] Folgerichtig ist die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, § 38 AO. "Tatbestand" in diesem Sinne ist die Gesamtheit der in den materiellen Steuerrechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen, bei deren Vorliegen bestimmte Rechtsfolgen eintreten. Der Tatbestand ist da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verhältnis zu § 4 GrStG

Rz. 51 [Autor/Stand] § 4 GrStG stellt bestimmte, als förderungswürdig angesehene Nutzungsformen bzw. Nutzungszwecke von der Grundsteuer frei. Allgemein gehören dazu Flächen für Gottesdienste, Bestattungen, öffentlichen Verkehr, besondere Wasser- und Bodenzwecke, Wissenschaft, Unterricht und Erziehung und Krankenhäuser. Grundbesitz, der auch nur teilweise Wohnzwecken dient, k...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohnräume in Schülerheimen, Ausbildungs- und Erziehungsheimen sowie Prediger- und Priesterseminaren (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 121 [Autor/Stand] Grundbesitz i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 GrStG ist unter drei Voraussetzungen von der Grundsteuer befreit. Die für eine Steuerbefreiung zu erfüllenden Voraussetzungen betreffen die Art des genutzten Grundbesitzes, den Zweck der Nutzung sowie die besonderen Anforderungen an den Rechtsträger des Grundbesitzes. Rz. 122 [Autor/Stand] Neben der besonderen Anforder...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuwendungen unter Lebenden (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 14 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterliegen der Schenkungsteuer die Schenkungen unter Lebenden. Die der Schenkungsteuer unterfallenden Vorgänge sind in § 7 ErbStG abschließend aufgeführt.[2] § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG enthält den Grundtatbestand der Schenkung unter Lebenden. § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 10 ErbStG führen Einzelfälle von Schenkungen unter Lebenden auf. § 7...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] § 25 GrStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 2 des Gesetzes vom 30.11.2019[2] regelt die Festsetzung der Hebesätze. Die Vorschrift regelt, durch wen und für welchen Zeitraum die Hebesätze festzusetzen sind bzw. festgesetzt werden können. Darüber hinaus enthält diese Vorschrift Regelungen dazu, für welche Vermögensarten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung zu anderen Haftungstatbeständen

Rz. 10 [Autor/Stand] § 11 GrStG begründet eine persönliche, § 12 GrStG eine dingliche Haftung. Neben diesen speziellen Vorschriften des Grundsteuergesetzes kann der Steuergläubiger Haftungsschuldner auch nach den Vorschriften der Abgabenordnung oder aufgrund zivilrechtlicher Haftungsvorschriften in Anspruch nehmen. Dem Gegenstand nach unterscheidet die Abgabenordnung zwische...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Bereitschaftsräume, die nicht zugleich die Wohnung des Inhabers darstellen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 166 [Autor/Stand] Der Grundsteuerbefreiungstatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 4 GrStG bezieht sich ausschließlich auf Bereitschaftsräume, die nicht zugleich die Wohnung des Inhabers bzw. des Nutzers des Raumes sind. Neben der eindeutigen Feststellung zu den Tatbestandsmerkmalen Bereitschaftsräume sowie Wohnung des Inhabers bzw. Nutzers bedarf es zur Erfüllung dieses Tatbestan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze

Rz. 27 [Autor/Stand] Das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und eines Vereins, dessen Zweck im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, unterliegt in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem in § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bestimmten Zeitpunkt der Erbs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wohnungsbegriff

Rz. 201 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz definiert trotz Verwendung an verschiedener Stelle den Begriff der Wohnung nicht. Auch aus den allgemeinen Vorschriften des Bewertungsgesetzes lässt sich keine Definition des Begriffs der Wohnung entnehmen. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Tatbestandsmerkmals Wohnung ist nicht von der Einheitlichkeit der Rechtsordnung auszuge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Pflegeheime für bedürftige bzw. alte Personen

Rz. 296 [Autor/Stand] Pflegeheime dienen der Aufnahme von gesundheitlich beeinträchtigten Personen auf Dauer bzw. lediglich für einen bestimmten, i.d.R. längeren Zeitraum. Charakteristisch ist, dass die zu pflegenden Personen über einen gewöhnlicher Weise stark eingeschränkten Bewegungsradius verfügen und durch Pflegekräfte vollzeitlich betreut werden. Nach der allgemeinen V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermessensspielraum der Kommunen

Rz. 19 [Autor/Stand] Mit der Festsetzung der Hebesätze entscheidet die Kommune gleichzeitig über die Erhebung einer Grundsteuer dem Grunde nach. Hinsichtlich der Höhe der Hebesätze haben die Gemeinden einen weiten Ermessensspielraum. Seine Grenzen findet der Ermessensspielraum in § 26 GrStG sowie in den allgemeinen Grundsätzen des Steuer- und Haushaltsrechts.[2] Rz. 20 [Autor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einführung der Grundsteuer C

Rz. 48 [Autor/Stand] § 25 Abs. 5 GrStG [2] eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen als besondere Grundstücksgruppe innerhalb der unbebauten Grundstücke i.S.d. § 246 BewG zu bestimmen und abweichend von § 25 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 GrStG für die Grundstücksgruppe der baureifen Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen (sog...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Umfang der Haftung

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer mit Stichtagsprinzip. Die Steuer entsteht jeweils nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres jeweils zum 1. Januar eines Jahres (§ 9 Abs. 2 GrStG) Die Haftung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 erstreckt sich demgegenüber nur auf die Grundsteuer, die seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Altenwohnheime

Rz. 261 [Autor/Stand] Bei einem Altenwohnheim handelt es sich um den auf Dauer angelegten Mittelpunkt des Lebens älterer Menschen, die sich entschlossen haben, ihren letzten Lebensabschnitt gemeinsam mit anderen Menschen in vergleichbarer Situation in einem von Fachkräften betreuten Heim zu verbringen. Dies drückt sich im Regelfall maßgeblich darin aus, dass die Bewohner ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 4 [Autor/Stand] Vor- und Nacherbe sind bürgerlich-rechtlich Rechtsnachfolger des Erblassers (§ 2100 BGB). Der eine löst den andern ab. Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zeitliche Nacheinander ergibt keine Vor- und Nacherbfolge. Auch bei einem Berliner Testament, in dem sich Eheleute zu alleinigen Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben (§ 2269 BGB), ist de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Wochenend- und Ferienhäuser

Rz. 341 [Autor/Stand] Wochenend- und Ferienhäuser, in denen sich dieselben oder wechselnde Bewohner lediglich vorübergehend zu Erholungs- und Freizeitzwecken aufhalten, kommen als Wohnungen i.S.d. § 5 Abs. 2 GrStG in Betracht. An diese Räumlichkeiten können geringere Anforderungen als an Wohnungen in sonstigen Wohngebäuden gestellt werden, ohne dass dadurch ihre Eigenschaft ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweckbindung

Rz. 17 [Autor/Stand] Die Zweckzuwendung setzt eine Zuwendung von Todes wegen oder unter Lebenden voraus. Sie erfolgt, wie sonst auch, an einen Erwerber. Er ist in der Verwendung seines Erwerbs nicht oder nicht in Gänze frei, sondern muss ihn ganz oder auch für einen bestimmten Zweck verwenden, den ihm der Erblasser oder Schenker vorgegeben hat. Rz. 18 [Autor/Stand] Bei einem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Rückwirkende Festsetzung der Hebesätze (Abs. 3)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 3 GrStG ist der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes gefasst werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet. Rz. 31...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mögliche Folgewirkungen

Rz. 66 [Autor/Stand] Ziel dieser Vorschrift ist es, Eigentümern von unbebauten, aber baureifen Grundstücken i.S.d. § 25 GrStG mit der (höheren) Grundsteuer C einen finanziellen Anreiz zur Bebauung des Grundstücks zu schaffen und Spekulationen mit unbebauten Grundstücken unattraktiver zu machen. Ob ein erhöhter Hebesatz schlussendlich genügt, um tatsächlich Grundstücksspekula...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Geltendmachung der Haftung

Rz. 45 [Autor/Stand] Der Haftende darf auf Zahlung nur in Anspruch genommen werden, soweit die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen [2] des Steuerschuldners ohne Erfolg geblieben oder anzunehmen ist, dass sie aussichtslos sein würde (§ 219 Satz 1 AO). Das bedeutet jedoch nicht, dass die Behörde sämtliche denkbaren Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben muss, bevor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Besteuerung des Vorerben

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Erbe und erwirbt den Nachlass durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Diese Aussage ist aus Sicht des bürgerlichen Rechts selbstverständlich, denn der Vorerbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Sie lässt sich nur dadurch erklären, dass die Erbschaftsteuergesetze vor 1925 den nicht befreiten Vorerben ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen (Abs. 4)

Rz. 95 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 4 ErbStG stehen Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen den Nacherbschaften gleich. Rz. 96 [Autor/Stand] Ein solcher Fall ist insbesondere gegeben, wenn die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung bestimmen, dass ihren ansonsten zu Schlusserben eingesetzten Ki...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Höchsthebesätze

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber verwendet die Begriffe "Höchstsätze" und "Höchsthebesätze" gleichrangig nebeneinander. Die Überschrift verwendet den Begriff "Höchsthebesätze". Der Gesetzestext verwendet dagegen den Begriff "Höchstsätze". Mit beiden Begriffen ist die Begrenzung der Hebesätze nach oben gemeint. Rz. 30 [Autor/Stand] Den Gemeinden steht die Wahl ihrer Hebesä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – dazu gehört auch der Anspruch nach dem ErbStG – entstehen nach der allgemeinen Vorschrift des § 38 AO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Tatbestände, an die das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, sind für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Koppelungsvorschriften

Rz. 22 [Autor/Stand] Nach den Koppelungsvorschriften in § 26 GrStG können die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer landesrechtlich miteinander verknüpft werden. Der Landesgesetzgeber kann damit Einfluss auf das Verhältnis der Belastungshöhe dieser Steuerarten nehmen. Eine entsprechende Vorschrift findet sich auch in § 16 Abs. 5 GewStG. Die Koppelungsvorschrift...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erwerb eines Vermögensvorteils aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags

Rz. 31 [Autor/Stand] Erwirbt ein Hinterbliebener mit dem Todesfall Versorgungsansprüche, die aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages mit einem Dritten unmittelbar auf den Berechtigten übergehen, unterliegen diese nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftsteuer. Es handelt sich um einen Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall, §§ 330, 331 BGB. Dem Grunde na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Progressionsvorbehalt (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 80 [Autor/Stand] § 6 Abs. 2 Satz 5 ErbStG enthält weiter einen Progressionsvorbehalt: Die Aufsplittung des Erwerbs in zwei Erwerbe soll nicht zu einer Progressionsminderung führen.[2] Aus diesem Grund ist der jeweilige (Teil-)Erwerb nach dem Steuersatz zu versteuern, der sich für einen Erwerb in Höhe des Gesamterwerbs ergeben würde. Hierfür sind die nach Abzug der anwend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Sonstige Entstehungstatbestände

a) Genehmigungserwerb Rz. 77 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 ErbStG unterliegt der Steuer, was jemand dadurch erlangt, dass bei Genehmigung einer Zuwendung des Erblassers Leistungen an andere Personen angeordnet oder zur Erlangung der Genehmigung freiwillig übernommen werden. Gegenstand des Erwerbs ist das Erlangte. Das kann ein Anspruch auf die Leistung sein oder erst di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze

Rz. 106 [Autor/Stand] Die Steuer entsteht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Rz. 107 [Autor/Stand] Eine Schenkung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden, verschafft werden soll.[3] Es kommt dabei grundsätzlich auf den Leistungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verhältnis zu § 3 GrStG

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Grundsatz-Ausnahme-Vorschrift des § 5 GrStG steht in einem inneren Regelungszusammenhang mit anderen Vorschriften des GrStG, aus dem sich Auswirkungen auf die Anwendung und Auslegung der Vorschriften ergeben. Dabei handelt es sich insbesondere um die Vorschriften §§ 3, 4 GrStG und § 8 GrStG. Rz. 32– 40 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 41 [Autor/Stan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gemeinschaftsunterkünfte von Schutzdiensten (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 86 [Autor/Stand] Eine Grundsteuerbefreiung besteht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 GrStG ausschließlich für Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr ausländischen Streitkräfte internationalen militärischen Hauptquartiere Bundespolizei Polizei sonstigen Schutzdienstes des Bundes und der Gebietskörperschaften sowie ihrer Zusammenschlüsse. Rz. 87 [Autor/Stand] Die Bundeswehr besteht aus ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnräume, wenn der steuerbegünstigte Zweck nur durch die Überlassung von Wohnräumen erreicht werden kann (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 146 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 1 GrStG ist Grundbesitz, der für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3 und 4 GrStG benutzt wird und zugleich Wohnzwecken dient, nicht bereits deshalb von der Grundsteuer befreit. Aus dieser gesetzlichen Regelung ergibt sich zunächst, dass das Vorliegen von grundsteuerpflichtigen Wohnräumen oder Wohnungen nicht dadurch ausgeschlossen wird, das...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckzuwendungen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 20 [Autor/Stand] Als eigenen steuerpflichtigen Vorgang fasst das Gesetz die Zweckzuwendungen. Zweckzuwendungen sind nach § 8 ErbStG Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die mit der Auflage verbunden sind, zu Gunsten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden, oder die von der Verwendung zu Gunsten eines bestimmten Zwecks abhängig sind,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Mit Art. 1 Nr. 1 i.V.m. Art 2 des Gesetzes vom 30.11.2019 [2] wurde der bisherige § 25 GrStG um eine Sonderregelung zur Festsetzung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen erweitert (Grundsteuer C). Damit wurde diese Vorschrift erstmals seit der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[3] geändert. Rz. 11 [A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Nießbrauch

Rz. 20 [Autor/Stand] Nießbrauch kann an Sachen (§ 1030 Abs. 1I BGB), übertragbaren Rechten (§ 1068 Abs. 1 BGB) und am Vermögen bestellt werden. Der sog. Zuwendungsnießbrauch wird vom Eigentümer des Nießbrauchsgegenstands zugunsten des Nießbrauchers bestellt. Beim sog. Vorbehaltsnießbrauch überträgt der der frühere Berechtigte das Wirtschaftsgut auf einen anderen und behält s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundaussagen

Rz. 181 [Autor/Stand] Unabhängig davon, ob im Einzelfall die Voraussetzungen der einzelnen Katalogtatbestände des § 5 Abs. 1 Nr. 1-4 GrStG für eine Grundsteuerbefreiung erfüllt sind, sind Wohnungen gemäß § 5 Abs. 2 GrStG stets steuerpflichtig. Damit wird durch § 5 Abs. 2 GrStG für Wohnungen ein vollständiger Ausschluss der Steuerbefreiung für Zwecke der Grundsteuer vorgegebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Familienstiftung

Rz. 32 [Autor/Stand] Familienstiftung ist eine Stiftung, die wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 ErbStG).[2] Bei der Frage nach dem maßgeblichen Interesse der begünstigten Familie stehen die vermögensmäßigen Anrechte (Vermögensinteressen) im Vordergrund. Deren Umfang ist weit zu fassen.[3] Dazu gehören nicht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die Zweckzuwendungen. Zweckzuwendungen sind nach § 8 ErbStG Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die mit der Auflage verbunden sind, zu Gunsten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden, oder die von der Verwendung zu Gunsten eines bestimmte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bekanntgabe der festgesetzten Hebesätze

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Entscheidung über die Festsetzung des Hebesatzes erfolgt entweder durch Gemeindebeschluss oder durch Satzungsentscheidung bzw. durch Gesetzesbeschluss in Stadtstaaten. Ein Gemeindebeschluss kann bspw. im Rahmen des Gesetzes zum Haushaltsplan gefasst werden. In welcher Form der Beschluss gefasst wird, ist relevant für die zeitliche Anwendbarkeit der f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Differenzierung nach Vermögensarten (Abs. 4)

Rz. 42 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 4 Satz 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des Absatzes 5 je einheitlich sein für die in einer Gemeinde belegenen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde belegene Grundstücke. § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG lässt eine Ausnahme für den Fall zu, dass Gemeindegebiete geändert werden. In diesem Fall kann die Landesre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Einzelaspekte des Wohnens

Rz. 231 [Autor/Stand] Nach Ansicht der Finanzrechtsprechung ist für die Annahme einer Wohnung i.S.d. § 5 Abs. 2 GrStG entscheidend, dass fremde Dritte keinen freien Zugang zu den Räumlichkeiten haben.[2] Grundsätzlich ist damit eine abschließbare Eingangstür erforderlich. Dabei kann es sich aber auch nur um eine Tür der Raumeinheiten zu einem gemeinsamen Flur handeln.[3] In ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Studentenwohnheime

Rz. 316 [Autor/Stand] Studentenappartements in einem Stundenwohnheim sind im Allgemeinen dazu bestimmt, den jeweils wechselnden Bewohnern für die begrenzte, i.d.R. mehrere Jahre dauernde Zeit ihres Studiums als Schlaf- und Studienraum und damit als Lebensmittelpunkt zu dienen. Aufgrund des gewöhnlicherweise jungen Alters und des Familienstandes der Bewohner als ledige Person...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (Abs. 2)

Rz. 44 [Autor/Stand] Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden, § 1 Abs. 2 ErbStG. Rz. 45 [Autor/Stand] Die Regelung des § 1 Abs. 2 ErbStG stellt klar, dass es sich im Ergebnis bei Erbschaftsteuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Voraussetzungen zur Erhebung einer Grundsteuer C

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Begriff der baureifen Grundstücke wird in § 25 Abs. 5 Satz 2 GrStG definiert als unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten. Eine erforderliche, aber noch nicht erteilte Baugenehmigung ist ebenso unbeachtli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerb im Insolvenz- und Vollstreckungsverfahren

Rz. 40 [Autor/Stand] § 11 Abs. 2 Satz 2 GrStG schließt die persönliche Haftung des Erwerbers aus, wenn der Erwerb aus einer Insolvenzmasse oder im Vollstreckungsverfahren erfolgt. Die Regelung entspricht inhaltlich der des § 75 Abs. 2 AO, der ebenfalls die persönliche Haftung des Betriebsübernehmers für Erwerbe aus einer Insolvenzmasse oder im Vollstreckungsverfahren ausschl...mehr