Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen, die von ihnen oder von dem Insolvenzverwalter gegen die Mitglieder als solche erhoben werden.

Rn 4 Aus der Formulierung, dass die Klage gegen das Mitglied ›als solches‹ erhoben worden sein muss, folgt, dass es nicht genügt, dass zwischen den Parteien ein Mitgliedschaftsverhältnis bestand oder besteht. Vielmehr muss mit der Klage ein Anspruch verfolgt werden, der sich unmittelbar aus der Mitgliedschaft in der Personenvereinigung und nicht etwa aus einer vom Bestehen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nicht ordnungsgemäße Vertretung einer Partei (Nr 4).

Rn 9 Die Norm ist Ausdruck der Schutzbedürftigkeit der infolge des Verlustes der Prozessfähigkeit prozessual handlungsunfähigen Partei (vgl BGH ZInsO 17, 501). Für eine Partei muss die notwendige gesetzliche Stellvertretung vorliegen, damit durch ihren Vertreter wirksam Prozesshandlungen vorgenommen werden können, was sich gem §§ 51 I, 52, 53 vornehmlich nach materiellem Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenfestsetzung nachträglich.

Rn 21 Bemerkt der ASt erst nach Erlass des VB, dass er zur maschinellen Bearbeitung erforderliche Angaben unterlassen hat, zB die Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts an der maßgeblichen Stelle zu vermerken, hat er den für die Aufnahme der Kosten nach § 699 III 1 vorgesehenen Verfahrensabschnitt verpasst. Nachträgliche Berücksichtigung ist in entsprechenden Fallgestaltungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland, Abs 1 Nr 2.

Rn 8 Ist oder war eine Ehesache nicht anhängig, ist für Verfahren, die den Unterhalt eines Kindes betreffen (zum familienrechtlichen Ausgleichsanspruch vgl Köln FamRZ 12, 574; AG Flensburg 31.7.15 – 93 f 109/14, juris; vgl auch Hamm MDR 13, 229: Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes gegen die Großeltern nach § 1607 Abs 1 BGB) das Gericht ausschließlich zuständig, in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Gesellschaftsrecht.

Rn 16 Für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sind überwiegend die Landgerichte entweder aufgrund ausschließlicher Zuweisung durch AktG, GmbHG, GenG oder streitwertmäßig zuständig. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es in Handelssachen ratsam, die Anträge an die Kammer für Handelssachen zu richten. Die Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis durch einstw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 21 Die Zusammenrechnung erfolgt auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners (St/J/Würdinger § 850e Nr 45; Musielak/Voit/Flockenhaus § 850e Rz 10; aA Zö/Herget § 850e Rz 4), der allerdings regelmäßig kein Interesse daran haben wird, nicht aber auf Antrag des Drittschuldners. Der nicht fristgebundene Antrag muss in einem Vollstreckungsverfahren gestellt werden. Es genüg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Aufhebung wegen fehlender persönlicher oder wirtschaftlicher Voraussetzungen (§ 124 Nr 3).

Rn 16 Nr 3 ermöglicht die Aufhebung, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben. Neue Erkenntnisse betreffend die objektiven Voraussetzungen, also Mutwilligkeit und Erfolgsaussicht, können eine Aufhebung nur unter den Voraussetzungen der Nr 1 herbeiführen (St/J/Bork Rz 18). Änderungen, die nach dem Zeitpun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nichtverhandeln.

Rn 2 Nichtverhandeln ist die völlige Verweigerung einer Einlassung zur Sache (BGH NJW-RR 86, 1252, 1253). Das kann eine Partei im Termin ausdrücklich erklären. Nichtverhandeln liegt auch dann vor, wenn im Anwaltsprozess der Bevollmächtigte im Termin erklärt, nicht aufzutreten (BGH NJW 82, 280, 281 [BGH 21.10.1981 - IVb ZB 650/80]; NJW-RR 86, 286, 287; BAG MDR 07, 1023, 1024)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines zum Zuständigkeitsrecht nach der VO.

Rn 1 Die Zuständigkeitsordnung der VO 1215/2012 verdrängt, soweit anwendbar, vollständig das Zuständigkeitsregime des nationalen Prozessrechts nach der ZPO und anderen nationalen Prozessrechten. Art 4 I (bis 2015: ex-Art 2 I) beruht auf dem allgemeinen Prinzip des actor sequitur forum rei. Zur Aufrechterhaltung dieses Grundsatzes ist eine ausdehnende Anwendung anderer (beson...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Europäisches Zivilprozessrecht.

Rn 67 Der Europäische Gedanke, der zunächst von einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ausging, hat sich bekanntlich intensiv weiterentwickelt und schließt seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages (vom 2.10.97) am 1.5.99 auch einen einheitlichen europäischen Justizraum mit ein (zur Entwicklung Heinze JZ 11, 709; Wagner NJW 13, 3128; M. Stürner Jura 15, 813). Scho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Abgrenzung in erstinstanzlichen Zivilsachen.

Rn 1 Das Verhältnis zwischen KfH und allgemeiner Zivilkammer betrifft die funktionelle Zuständigkeit (vgl BTDrs 20/3822, 124; BGH ZIP 92, 65, 66; München NZG 14, 231; § 93 Rn 3; zum Begriff § 1 ZPO Rn 2). §§ 94 ff enthalten eine gesetzliche Regelung zur Geschäftsverteilung innerhalb der Zuständigkeit des LG (München MDR 07, 1334). Insofern hat das Präsidium keinen Spielraum....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Prozesshandlungen.

Rn 15 Der Prozessvergleich unterliegt dem Anwaltszwang (Schleswig MDR 99, 252 [OLG Schleswig 09.09.1998 - 12 U 56/95]) auch dann, wenn er vor dem Einzelrichter geschlossen wird (str; Zö/Althammer § 78 Rz 18; Musielak/Voit/Weth § 78 Rz 15). Ob ein Dritter, der einem Prozessvergleich beitreten will, dem Anwaltszwang unterliegt, ist streitig (dafür: Köln AnwBl 82, 113, 114; MüK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Unterhaltsfestsetzung (Abs 3).

Rn 7 Die Vorschrift dient dazu, dem minderjährigen Kind in einem einfachen und schnellen Verfahren einen (ersten) Unterhaltstitel gegen seinen potenziellen Vater zu verschaffen (vgl BGH MDR 03, 994 [BGH 07.05.2003 - XII ZR 140/01] mwN). Dementsprechend beschränkt Abs 3 die zulässigen Einwendungen des Antragsgegners, zugleich aber auch den zuzusprechenden Unterhalt auf den Mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Vorsitzführung.

Rn 78 Der Vorsitzende ist hinsichtlich seiner Aufgaben nicht gesetzlich festgelegt, weil Verfahrensregelungen für das Präsidium im Wesentlichen fehlen. Er führt den Vorsitz im Präsidium, leitet also die Sitzung und achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Beteiligungsrechte der betroffenen bzw berührten Richter nach Abs 2, 3 S 2 und Abs 5, ferner des Präsidiums nach Abs 6 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde.

Rn 9 Sowohl die Bejahung des angegangenen Rechtswegs (§ 17a III) als auch die Verweisungsbeschlüsse nach § 17a II sind, anders als Verweisungen bei sachlicher oder örtlicher Unzuständigkeit (§ 281 II 2 ZPO), nach den Vorschriften des jew anzuwendenden Verfahrensrechts mit der Beschwerde binnen zwei Wochen anfechtbar (§ 17a IV 3 GVG, etwa §§ 567 ff, 569 I ZPO; §§ 146 ff VwGO;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vernichtung.

Rn 37 § 885 IV 4 enthält eine gesetzliche Grundlage für die amtswegige Vernichtung unverwertbaren Räumungsgutes. Unverwertbar iSd Vorschrift ist eine Sache dann, wenn sie keinen Verkaufswert besitzt, also keinen Interessenten findet. Erst wenn die Voraussetzungen für den Verkauf vorliegen, darf die Vernichtung evtl erfolgen. Dazu reicht es nicht aus, dass der GV die Sache un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gründe der Ablehnung.

Rn 5 Das Gesetz kennt keinen Ausschluss des Schiedsrichters kraft Gesetzes (s.o. Rn 2). Als Gründe für eine Ablehnung können auch die §§ 41, 42 nicht unmittelbar herangezogen werden. Soweit die Rechtspraxis einen Ausschluss des Schiedsrichters bei Tätigwerden in eigener Sache oder bei Geschäftsunfähigkeit anerkennt, müssen diese Gründe selbstverständlich auch als Ablehnungsg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Insolvenzverfahren.

Rn 107 Für die Vollstreckung in den Zeiträumen von ein bzw drei Monaten vor Antragstellung gilt die Rückschlagsperre aus § 88 InsO (BGH NZI 17, 892 Rz 14). Eine im Weg der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung ist als inkongruent anzusehen und damit grds anfechtbar (vgl nur BGHZ 136, 309, 311). Die Wirkungen einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 Diese Vorschrift – die gemeinsam mit Art 17 zu lesen ist – hat erhebliche praktische Bedeutung und bietet Rechtsanwälten ein weites Feld zu taktischer Verfahrensführung (s dazu Rn 10). Sie regelt – jedoch (Wortlaut) nur im Verhältnis der Mitgliedstaaten zueinander (München FamRZ 14, 862: daher nicht in einem einzigen Mitgliedstaat), nicht im Verhältnis zu Drittstaaten (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Eigentümergrundschuld.

Rn 51 Eine offene Eigentümergrundschuld ist im Grundbuch auf den Namen des Schuldners eingetragen, § 1196 I BGB. Eine verdeckte Eigentümergrundschuld entsteht gesetzlich aus einer noch für einen Dritten eingetragenen Hypothek oder Grundschuld, §§ 1163, 1168, 1170 II, 1177 I, 1192 BGB (Gottwald/Mock § 857 Rz 421). Eine künftige Eigentümergrundschuld ist pfändbar und ein Pfänd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 6 Das dem Gewaltenteilungsgrundsatz und dem § 1 GVG zugrunde liegende Verständnis einer hinreichenden organisatorischen und va auch personellen Trennung der Gerichte als Rechtsprechungsorgane von der staatlichen Exekutive, den Verwaltungsbehörden (dazu BVerfG NJW 81, 912 [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]), hat Auswirkungen für die einzelnen Richter. Nach § 4 I DRiG darf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 3 Die §§ 12 ff gelten nur subsidiär ggü bereichsspezifischen Regelungen. Nur soweit diese unvollständig sind, gelten die §§ 12 ff. Andererseits verdrängen die §§ 12 ff als lex specialis die Regelungen des BDSG. Bereichsspezifische Datenschutzregelungen für das Strafverfahrensrecht enthalten die §§ 474–491 StPO. Im Bereich des Zivilrechts fehlt eine entsprechende Regelung....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Herausgabe.

Rn 30 Der Schuldner hat einen Anspruch auf Herausgabe der eingelagerten pfänd- und verwertbaren Sachen gegen Erstattung der Transport- und Verwahrungskosten. Hierzu muss er sich nicht an den Gläubiger oder den Lagerhalter, sondern ausschl an den GV wenden. Das Zurückbehaltungsrecht des GV besteht nur im Hinblick auf diejenigen Kosten, die nicht durch den Vorschuss des Gläubi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Genehmigung des Familien- oder Betreuungsgerichts für den Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe (Abs 2 S 2).

Rn 10 Der gesetzliche Vertreter bedarf wegen des höchstpersönlichen Charakters der Ehe für den Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe (sowie entsprechender Wideranträge, vgl Sternal/Weber § 125 Rz 6) der Genehmigung des Familien- oder Betreuungsgerichts. Aus der Gesetzesbegründung (BTDrs 16/6308, 227) ist nicht ersichtlich, weshalb die Genehmigung nicht auch ausdrücklic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Abmahnung Interesse des Arbeitnehmers an Entfernung aus der Personalakte, idR Bruttomonatsverdienst (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 987), bei mehreren für die folgenden nur noch Bruchteil hiervon, aus Addition Gesamtwert zu bilden (LAG Berlin MDR 03, 1021). Änderungsvereinbarung Obergrenze Vierteljahresverdienst analog § 42 II 1 GKG (LAG Nürnberg JurBüro 06, 146); Einstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Selbstwiderlegung.

Rn 10 Der Gläubiger kann die Dringlichkeitsvermutung durch sein eigenes Verhalten entkräften, in dem er zu erkennen gibt, dass es ›ihm nicht eilig ist‹ (Selbstwiderlegung, BGH GRUR 00, 151 [BGH 01.07.1999 - I ZB 7/99]; KG NJW-RR 01, 1201, 1202 [KG Berlin 09.02.2001 - 5 U 9667/00]; Hamm WRP 21, 1489). Dies ist va dann der Fall, wenn der Gläubiger die Antragstellung trotz Kenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuweisung durch Bundesgesetz.

Rn 3 Abgesehen von den Büchern 3–8 des FamFG sind dem Regime der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Reihe von weiteren Angelegenheiten durch Bundesgesetz zugewiesen. Es handelt sich insbesondere um die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII (v 26.6.90 [BGBl I, 1163], zuletzt geändert durch Art 12 Abs 24 Gesetz v 21.12.22 [BGBl I, 2824]), die Aufgaben nach dem PStG (v 19.2....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erstinstanzliche Nichtvernehmung/Nichtbeeidigung Partei (Abs 1).

Rn 3 Hat die Partei erstinstanzlich ihre Vernehmung, die Aussage oder den Eid verweigert oder ist ihre Säumnis als solche anzusehen (§ 454) – das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird vom Berufungsgericht frei beurteilt – und ändert sie ihre Meinung für die 2. Instanz, so kommt ihre Vernehmung oder Beeidigung zum selben Beweisthema nur in Betracht, wenn (neben dem Vorliegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Insolvenzverfahren.

Rn 58 Im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren ist § 850i aufgrund der Verweisung in den §§ 36 I 2, 292 I 3 InsO entspr anwendbar. Zentrale Bedeutung besitzt § 850i bei der Existenzsicherung selbständig tätiger Schuldner. Deren nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste fallen in vollem Umfang in die Insolvenzmasse. Der Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Stattgebender Scheidungsbeschluss (Abs 1 S 1).

Rn 2 Die Vorschrift steht in unmittelbarem Zusammenhang mit § 137 I. Wird die Ehe geschieden, ist durch einheitlichen Beschluss gem §§ 38, 116 I über die Scheidung und die anhängigen, nicht gem § 140 abgetrennten, Folgesachen zu entscheiden. Dies gilt auch in der Rechtsmittelinstanz (Prütting/Helms/Helms § 140 Rz 3; MüKoFamFG/Heiter § 142 Rz 6a; KG 26.7.18 – 3 UF 16/18, juri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mündliches Parteivorbringen.

Rn 3 § 314 meint die Bindung an das mündliche Parteivorbringen (BGH NJW 11, 1069, 1070 [BGH 28.01.2011 - V ZR 147/10] Rz 21). Dazu gehören Angriffs- und Verteidigungsmittel jeder Art (§ 282 Rn 5). Davon zu unterscheiden ist die Bindung an tatsächliche Feststellungen, etwa in den Entscheidungsgründen nach Beweisaufnahme oder als unstreitiges oder zugestandenes Vorbringen, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einwendungen.

Rn 14 Ein Mitverschulden (§ 254 BGB, Art 77 CISG, dazu BGHZ 141, 129, 136) oder die Anrechnung einer Betriebsgefahr (§ 17 StVG) kann uU zu einem Anspruchsausschluss führen. Die frühere Rspr verlangte daher eine Entscheidung darüber im Grundurteil (RGZ 62, 145, 148; BGH NJW 79, 1933, 1935 [BGH 15.05.1979 - VI ZR 70/77]; Schilken ZZP 95, 45, 56 f mwN). Steht die Mitverschulden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt der Beschlussformel (Abs 1).

Rn 3 Die Regelungen des Abs 1 konkretisieren den Inhalt der nach § 38 II Nr 3 erforderlichen Beschlussformel für die Bestellung des Vormunds. Die Vorschrift des § 39 zur Erforderlichkeit einer Rechtsmittelbelehrung bleibt hiervon unberührt. Rn 4 Nach Nr 1 muss die Beschlussformel bei der Bestellung eines Berufsvormunds iSv § 1774 I Nr 2 BGB die Bezeichnung als Berufsvormund e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Beim Sachwertverfahren wird der Wert der Außenanlagen gesondert erfasst. Bei der Ermittlung des Grundstückswerts nach diesem Verfahren ist gem. § 83 BewG neben dem Bodenwert (§ 84 BewG), Gebäudewert (§§ 85 bis 88 BewG) auch der Wert der Außenanlagen (§ 89 BewG) zu berücksichtigen. Auch im Zusammenhang mit der Bewertung von unbebauten Grundstücken ist der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt der Wahrheitspflicht.

Rn 4 Die Wahrheitspflicht verpflichtet – entgegen ihrer amtlichen Überschrift – die Parteien lediglich, keine wissentlichen Falschaussagen zu tätigen. Die Norm stellt somit ein Lügeverbot dar. Der Vortrag muss lediglich der subjektiven Überzeugung der Partei entsprechen, zumal die objektive, tatsächliche Wahrheit der Partei oft unbekannt ist. Folglich verlangt Abs 1 keine Wa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einbeziehung weiterer Gegenstände.

Rn 234 Im gerichtlichen Vergleich mitgeregelte Ansprüche, die noch nicht Gegenstand des Rechtsstreites sind, auch Gegenforderungen, mit denen die (Hilfs-)Aufrechnung erklärt wurde sowie Ansprüche aus dem gesamtschuldnerischen Innenausgleich (Stuttg MDR 18, 1216 [OLG Dresden 17.07.2018 - 5 W 629/18]), rechtfertigen den Ansatz eines höheren Wertes, soweit über sie zwischen den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation, Prozessführungsbefugnis.

Rn 20 Zur Erinnerung befugt ist derjenige, der unter Berücksichtigung seiner eigenen Darlegungen durch den Vollstreckungsakt in seinen Rechten beeinträchtigt ist, nicht dagegen derjenige, der seine Beeinträchtigung ausschl aus der Verletzung eines Rechtes eines Dritten ableitet (RGZ 42, 343, 347; BGH NJW-RR 10, 281, 282). Nicht zur Erinnerung berechtigt sind somit Untermiete...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 2 Die Norm steht in ihrer Fassung seit dem ZPO-RG 2002 in erkennbarem Zusammenhang mit dem Versuch des Gesetzgebers, die 1. Instanz zu stärken und die Rechtsmittelmöglichkeiten zu beschränken. Die Norm soll durch die Erweiterung von Editionspflichten die Aufklärungsmöglichkeiten von Gericht und Parteien erweitern. Sie hat damit freilich in mehrfacher Hinsicht systematisch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdebegründung.

Rn 3 Gem I 1 ist in Ehe- u Familienstreitsachen zur Begründung der Beschwerde ein bestimmter Sachantrag zu stellen u dieser ist zu begründen. Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung darlegen, in welchem Umfang er die erstinstanzliche Entscheidung angreifen will u wie er den Angriff begründet. Da § 117 keine speziellen Regelungen zum Inhalt der Beschwerdebegründ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretenmüssen einer Zuwiderhandlung (Abs 4).

Rn 6 Grundlegend setzt die Festsetzung eines Ordnungsmittels einen zu vertretenden Verstoß gegen einen Vollstreckungstitel zur Herausgabe von Personen oder zur Regelung des Umgangs voraus. Eine Zuwiderhandlung ist jedes Verhalten, das der sich aus dem Titel ergebenden Verpflichtung widerspricht (Celle BeckRS 23, 3780). Bereits an einer Zuwiderhandlung fehlt es, wenn ein Kind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Monatsanfangsproblem.

Rn 56 Intensiv diskutiert werden die mit einer Leistung zum Monatsende für den kommenden Monat (sog Monatsanfangsproblem; St/J/Würdinger § 850k Rz 17 spricht vom Monatsendproblem) zusammenhängenden Fragen. Zu denken ist an folgende Konstellation. Am 29.8. geht auf dem Pfändungsschutzkonto eine Zahlung von EUR 900,– ein. Am 1.9. wird das Konto gepfändet. Im Lauf des Monats ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Die Vorschriften über die Prozesskostenhilfe gelten nur für die Verfahren, die in der ZPO geregelt sind, und für solche Verfahren, in deren Verfahrensordnungen die Vorschriften gesondert für anwendbar erklärt worden sind. Neben den Zwangsvollstreckungsverfahren der ZPO gelten die §§ 114 ff auch für die im ZVG geregelten Verfahren ohne gesonderten Verweis, da das ZVG als...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Rechtsbehelfe

Rz. 145 [Autor/Stand] Gegen den Feststellungsbescheid ist der Einspruch (§ 348 AO) und ggf. die Anfechtungsklage vor dem Finanzgericht (§ 40 Abs. 1 FGO) gegeben. Zur Einlegung des Einspruchs oder der Klage sind die in § 154 BewG ausdrücklich aufgelisteten Beteiligten des Feststellungsverfahrens befugt (§ 155 BewG; s. § 154 BewG Rz. 6 ff.). Maßgeblich ist, wer Inhaltsadressat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titel.

Rn 3 § 890 verlangt eine titulierte Unterlassungs- bzw Duldungsverpflichtung des Schuldners. Der Titel kann auch eine Verpflichtung zur Handlung beinhalten, wenn der Schuldner der Pflicht zur Duldung oder Unterlassung nur genügen kann, indem er die hierfür erforderliche positive Handlung vornimmt (BGH MDR 20, 1276 [BGH 09.07.2020 - I ZB 79/19] – für die Duldung der Inaugensc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausschließung.

Rn 152 Der Wert ist gem § 3 nach dem Interesse des Kl zu bestimmen (Köln JurBüro 70, 427: auch stille Gesellschaft) namentlich nach dem Nachteil, der ihm bei Verbleib des Bekl droht (Frankf JurBüro 85, 1083; § 5 Rn 6). Ein unzumutbares Kostenrisiko ist bei der Wertfestsetzung zu vermeiden (BVerfG VersR 97, 1160). Im Streit um die Übertragung (BGH ZinsO 20, 2018; Frankf JurBü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Notwendiger Inhalt der Begründung.

Rn 5 Im Unterschied zur sofortigen Beschwerde (§ 571 I enthält nur eine Sollvorschrift) muss die Rechtsbeschwerde zwingend begründet werden. Geschieht das nicht in der vorgeschriebenen Frist und Form, wird sie als unzulässig verworfen (§ 577 I). Die gesetzlichen Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde sind in Abs 3 geregelt. Zwingend erforderlich ist wie bei der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatbestand und Umfang des Bereicherungsanspruchs.

Rn 20 Abs 3 S 2, der über § 120 I FamFG auf Familienstreitsachen nach § 112 FamFG anwendbar ist (BGH NJW 13, 161, 165 [BGH 07.11.2012 - XII ZB 229/11]), setzt die Leistung des Schuldners zur Abwendung der Zwangsvollstreckung voraus oder die Aufhebung oder Abänderung eines Berufungsurteils nach § 708 Nr 10 in der Revisionsinstanz. Es muss sich dabei um eine vermögensrechtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Rechtsmittel.

Rn 21 Die Auswahlentscheidung kann, soweit sie im Hauptsacheverfahren ergangen ist, mit der Beschwerde nach §§ 58 ff angefochten werden. Ist die Auswahlentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren getroffen worden, ist sie unanfechtbar, § 57 S 1. Die Beschwerdeberechtigung richtet sich nach § 59, setzt mithin voraus, dass der Beschwerdeführer durch die Auswahlentscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Einzelheiten zum Zeugenbeweis.

Rn 33 Im Rahmen des Zumutbaren (Rn 24) hat das Gericht auch verspätet vorgetragene, einfache und deutlich abgegrenzte Streitpunkte zu klären, wenn sich dies zB durch die Vernehmung telefonisch greifbarer Zeugen iRd mündlichen Verhandlung ohne unzumutbaren zeitlichen Aufwand bewerkstelligen lässt (BVerfG NJW 90, 2373 [BVerfG 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89]: ggf Vernehmung 6 statt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Innere Verhältnisse, sonstiges.

Rn 155 Die Klage nur gegen die Abberufung des Geschäftsführers, nicht gegen die Beendigung des Dienstvertrags, ist nach dem Interesse, die Lenkungsmacht in der Hand zu behalten, gem § 3, nicht nach § 9 zu bewerten (BGH NJW-RR 95, 1502; MDR 09, 815; NZG 11, 911: für ReS bei Gesellschafter-GF max Wert des Gesellschaftsanteils; BGH NZG 11, 911; IBRRS 13, 2400); für Streit um Be...mehr