Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kenntnisnahme durch Befragung des Schuldners oder Einsichtnahme (Abs 1).

Rn 3 Ist erkennbar, dass die Pfändung nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führt, ist der GV über § 806a I nicht nur berechtigt, sondern als staatliches (Vollstreckungs-)Organ auch verpflichtet, den Schuldner nach dessen Geldforderungen zu befragen (str, MüKoZPO/Gruber Rz 7 mN). Eine Pflicht des Schuldners, dem GV Auskunft zu erteilen, besteht in diesem Fall j...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 51 Zur Insolvenzmasse gehören gem § 36 I 2 InsO iVm § 850c die nach der Tabelle pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens. Entspr gilt gem § 292 I 3 InsO im Treuhandverfahren. Anwendbar ist auch Abs 6 (BGH NZI 10, 141 Rz 14). In beiden Verfahren sind Insolvenzverwalter bzw Treuhänder aufgrund der gesetzlichen Verweisung berechtigt und verpflichtet (LG Dortmund BeckRS 19, 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtskräftige Verurteilung oder Undurchführbarkeit eines Strafverfahrens (Abs 1).

Rn 3 Wegen der in § 580 Nr 1–5 genannten Straftaten muss der Prozessgegner, Zeuge, Richter etc (s § 580 Rn 5–9) rechtskräftig verurteilt sein. Ob diese strafgerichtliche Verurteilung richtig ist, spielt für die Zulässigkeit der Restitutionsklage keine Rolle. Dem Strafurteil stehen der Strafbefehl und ein ausländisches Strafurteil gleich (Zö/Greger § 581 Rz 2). Alternativ zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beschränkung des Zutritts.

Rn 5 Reichen die Sitzplätze nicht für alle, können in einer Reihenfolge nach dem Zeitpunkt des Erscheinens im Gerichtsgebäude vergeben werden. Die Befugnis, nähere Regeln für den Zugang zum Sitzungssaal und für das Verhalten in ihm zu erlassen und damit auch die Verteilung an Journalisten zu ordnen, steht dem Gerichtsvorsitzenden gem § 176 GVG zu (BVerfG NJW 03, 500 [BVerfG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Geltendmachung.

Rn 17 Der Vollstreckungsschuldner hat nach seiner Wahl mehrere Möglichkeiten, den Anspruch aus § 717 II geltend zu machen. Keine Besonderheiten ergeben sich, wenn er sich entscheidet, eine eigenständige Klage über den Schadensbetrag zu erheben. Geklagt werden kann am Wahlgerichtsstand oder dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach § 32 (BGH NJW 11, 2518 [BGH 05.05.2011...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht.

Rn 22 Eine Zurückweisung scheidet aus, wenn es möglich ist, dass für die Verzögerung des Rechtsstreits ein Fehler des Gerichts mitursächlich ist (Köln NJW 80, 2421, 2422 [OLG Köln 23.05.1979 - 2 W 65/79]), insb wenn der Richter die Verzögerung durch seine pflichtwidrige Verfahrensleitung mit verursacht hat (vgl Rn 2; s EGMR NJW-RR 09, 141). Das Gericht muss eine Verspätung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen.

Rn 8 Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen eines Zulassungsgrundes gilt: Wird eine klärungsbedürftige Frage nach der Entscheidung des Berufungsgerichts sozusagen ›überholt‹ und durch ein Urt des BGH oder des EuGH iSd Rechtsmittelführers geklärt, verliert die Zulassungsfrage ihre Entscheidungserheblichkeit nicht, da in diesem Falle der Rechtsstreit unr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Subsidiarität.

Rn 21 Ein Feststellungsinteresse ist nicht gegeben, wenn dem Kl ein im Vergleich zu einer Feststellungsklage einfacherer, schnellerer und kostengünstigerer Weg mit einem im Wesentlichen gleichwertigen Verfahrensergebnis zur Verfolgung seines prozessualen Ziels offen steht (BGH NJW 17, 1823 [BGH 21.02.2017 - XI ZR 467/15]; NJW-RR 08, 1578 [BGH 21.02.2008 - IX ZR 202/06]). Da ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 8 Die Beweiswürdigung dient der Tatsachenfeststellung und ist daher ureigenste Domäne des Tatrichters. An dessen Feststellungen ist das Revisionsgericht grds gebunden. Revisionsrechtlich ist indes zu überprüfen, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Der erfolglos gebliebene Vermittlungstermin (Abs 5).

Rn 15 Gem Abs 5 S 1 ist das Vermittlungsverfahren erfolglos geblieben, wenn weder eine Einigung über den Umgang noch über eine Inanspruchnahme außergerichtlicher Beratung zustande gekommen ist, oder wenn zumindest ein Elternteil nicht zum Vermittlungstermin erschienen ist und deshalb eine Einigung nicht zustande kommen konnte. Dies hat das Gericht durch Beschluss festzustell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 42 Obwohl die Rücknahme eines Kostenfestsetzungsantrages bindend und als Prozesshandlung unwiderruflich ist, kann ein solcher erneut gestellt werden (Schlesw JurBüro 22, 255). Bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit hat der Kl Wahlrecht zwischen Kostenantrag und Kostenerstattungsklage (BGH NJW 13, 2201 [BGH 18.04.2013 - III ZR 156/12]). Rn 43 Für die Wirksamkeit der Klager...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erlass einer einstweiligen Anordnung in Umgangsverfahren nach Abs 3 S 2.

Rn 43 Abs 3 S 2 wurde durch das Mediationsgesetz (v 21.7.12, BGBl I 2012, 1577) teilw ergänzt. In Umgangsverfahren soll das Gericht den Umgang durch einstweilige Anordnung regeln oder ausschließen, wenn es die Teilnahme an einer Beratung (Abs 1 S 4), die Teilnahme an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder sonstige außergerichtliche Konfliktbeilegung (Abs 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsverhältnis.

Rn 3 Gegenstand einer Feststellungsklage kann – vom Fall der Urkundenfeststellungsklage abgesehen – grds die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines gegenwärtigen (BGHZ 37, 137; BGH NJW 15, 873) Rechtsverhältnisses sein. Unter Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder einer Person zu einer Sache zu v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form der Vollmacht.

Rn 12 Der Nachweis der wirksamen Erteilung der Vollmacht dient der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und ist durch Einreichung einer schriftlichen (Willens-)Erklärung über die Erteilung der Vollmacht an den Prozessbevollmächtigten in deutscher Sprache (Vollmachtsurkunde gemäß § 416) zu führen, die zu den Gerichtsakten genommen wird. Dies gilt in allen Verfahren, soweit kei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einfamilienhäuser (Abs. 2)

Rz. 107 [Autor/Stand] Die erstgenannte Grundstücksart im § 249 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist die der Einfamilienhäuser. Dies sind gem. § 249 Abs. 2 BewG Wohngrundstücke, die eine Wohnung i.S.d. bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs (§ 249 Abs. 10 BewG) enthalten und kein Wohnungseigentum darstellen. Rz. 108 [Autor/Stand] Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Nr 5.

Rn 19 Die Erklärungspflicht schließt eine Informationslücke, die durch die Einführung des Pfändungsschutzkontos nach §§ 850k, 850l entstehen kann. Der Gläubiger erhält so auf einfachem Weg Auskünfte über die besondere Qualität des Kontos. Der Drittschuldner muss mitteilen, ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto nach § 850k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zur Zuständigkeitsbestimmung berufenes Gericht (§ 36 I, II).

Rn 18 Zur Zuständigkeitsbestimmung ist nach 36 I das im Rechtszug zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht berufen. Bei der Auslegung dieses Merkmals ist nicht auf den allgemeinen Gerichtsaufbau, sondern auf die Rechtsmittelzuständigkeit in der konkreten Verfahrensart abzustellen (BGHZ 104, 363/366, Rz 4; BayObLG Beschl v 15.5.19 – 1 AR 35/19, Rz 9 – juris; ausf: BayObLG Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbesserung.

Rn 5 Es kommen sowohl Verbesserungen des Einkommens oder Wegfall von Belastungen als auch der nachträgliche Erwerb von Vermögen in Betracht. Beim Einkommen kann das sein die Erhöhung des Arbeitseinkommens oder der Bezug von Arbeitseinkommen, wenn zuvor Arbeitslosengeld bezogen wurde. Durch die gesetzliche Definition der Wesentlichkeit beim Einkommen ist der zuvor bestehende ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einvernehmen der Beteiligten.

Rn 32 Nach dem Wortlaut des § 156 II 1 müssen alle Verfahrensbeteiligten iSv § 7 Einvernehmen erzielen. Das bedeutet, dass nicht nur die Eltern, sondern auch das Jugendamt im Falle seiner Beteiligung nach § 162 II und der Verfahrensbeistand (§ 158 III 2; vgl Brandbg FuR 17, 397) dem Vergleich zustimmen müssen (Musielak/Borth/Borth/Grandel § 156 Rz 9; Prütting/Helms/Hammer § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsantrag.

Rn 28 Die Pfändung einer Geldforderung erfolgt durch einen Beschl des Vollstreckungsgerichts, der die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung) verlangt. Der Eröffnungsbeschluss in einem Insolvenzverfahren stellt keinen für eine Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners nach den §§ 828 ff geeigneten Titel d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zustand einer Person/Zustand oder Wert einer Sache (Nr 1).

Rn 21 Zustand meint die begriffliche Ausgestaltung (zur Arzthaftung § 485 Rn 18). Dazu zählt auch die fachtechnische Einordnung einer Bauleistung als den anerkannten Regeln der Technik widersprechend oder genügend (München BauR 94, 275; VGH Kassel ESVGH 61, 158; Karlsr 16.1.17 – 15 W 170/16; 4.9.23 – 8 W 6/23 = NJW-RR 23, 1512; aA Motzke BauR 20, 169, 182: Die Frage nach den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Üblicherweise bestehende Vergütungspflicht.

Rn 14 In einem ersten Schritt ist zu bestimmen, ob die Tätigkeit üblicherweise entgeltlich erfolgt. Erst danach ist über die Höhe der Vergütung zu entscheiden (dazu Rn 18 ff). Die Tätigkeit muss aus objektiver Sicht üblicherweise zu bezahlen sein (BAG NJW 78, 343). Dies trifft va auf erwerbswirtschaftliche Leistungen zu (Musielak/Voit/Flockenhaus § 850h Rz 14). Rn 15 Vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einschränkungen.

Rn 14 Die durch die Konzentrationsvorgabe eröffneten Auswahlmöglichkeiten für Rechtsbehelfsführer werden grds in Kauf genommen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Rechtsweg vollständig zur Disposition der Beteiligten steht. Nach der Rspr sind daher angeführte, aber offensichtlich nicht erfüllte Anspruchsgrundlagen in dem Zusammenhang unbeachtlich (vgl nur BVerwG NVwZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 Voraussetzungen der formellen Beweiskraft einer Urkunde sind die Unversehrtheit (§ 419) und die Echtheit der Urkunde. Eine Urkunde ist echt, wenn sie von demjenigen ausgestellt ist, von dem sie nach der Behauptung des Beweisführers ausgestellt sein soll (MüKoZPO/Schreiber § 437 Rz 1; St/J/Berger § 437 Rz 1; R/S/G § 120 Rz 11). Die §§ 439, 440 betreffen die Echtheit von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Modifikation des pfändungsfreien Betrags, Abs 2.

Rn 7 Durch § 906 II wird, jenseits der Reduzierung bei einer privilegierten Pfändung nach Abs 1, die Modifikation des pfändungsfreien Guthabens nach §§ 899 I, 902 S 1 ermöglicht. Die Norm basiert auf der bisherigen Regelung in § 850k IV 2, die noch dem Regierungsentwurf zugrunde gelegen hat. Dieser Regelungsvorschlag enthielt eine enumerierte Aufzählung der zu berücksichtige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelaspekte.

Rn 20 Angelehnt an die Sittenwidrigkeitsprüfung (dazu BAG NZA 06, 1354, 1356 [BAG 26.04.2006 - 5 AZR 549/05]; PWW/Ahrens § 138 Rz 54) vermittelt die Grenze von 75 % des üblichen Verdienstes eine wichtige Orientierung. Je deutlicher dieser Betrag unterschritten ist, desto weniger zusätzliche Hinweise werden für eine unverhältnismäßig niedrige Vergütung erforderlich sein. Umge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einzelfälle.

Rn 11 (j = Antrag statthaft, n = Antrag nicht statthaft) Akteneinsicht nach § 299 I ZPO = n, Akteneinsicht nach § 299 II ZPO = j (Ddorf BeckRS 20, 28798), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei abgeschlossenem Verfahren = j (Köln FamRZ 14, 788), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei laufendem Verfahren = n (KG MDR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt.

Rn 2 Der Verzicht auf die Berufung ist die Erklärung einer Partei, sich ihres Rechts auf Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Berufungsgericht endgültig begeben zu wollen (vgl RGZ 161, 350, 355). Demnach kann ein Verzicht nur angenommen werden, wenn in der Erklärung, die nicht ausdrücklich als ›Verzicht‹ bezeichnet sein muss, klar und eindeutig der Wille ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung und Rechtsmittel.

Rn 19 Die Klausel wird vom Rechtspfleger als ein besonderer Fall einer qualifizierten Klausel erteilt (s § 726 Rn 10). Inhaltlich richtet sie sich nach den Erfordernissen des § 725. Insbes muss sie die eigenhändige Unterschrift des Rechtspflegers tragen (LG Frankenthal Rpfleger 85, 244). Die einem Rechtsnachfolger zu erteilende Ausfertigung ist nur auf die Teile der notariel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Geltendmachung der beschränkten Erbenhaftung.

Rn 9 Im Erkenntnisverfahren wird die beschränkte Erbenhaftung auf Einrede des Erben hin berücksichtigt (BGH WM 83, 661, 663); eines förmlichen Antrags bedarf es nicht (BGHZ 122, 297, 305); auch muss die Einrede nicht begründet werden (BGH NJW 64, 2298, 2300; WM 83, 661, 663). Die Prüfung der Voraussetzungen für die Beschränkung ist dem Vollstreckungsabwehrverfahren gem §§ 78...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übertragungsentscheidung.

Rn 13 Die Übertragung auf den Einzelrichter hat im Interesse einer Beschleunigung des Berufungsverfahrens unverzüglich nach der Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit des Rechtsmittels nach § 522 zu erfolgen (§ 523 I). Eine besondere Anhörung der Parteien vor der Entscheidung ist nicht erforderlich. Rechtliches Gehör haben diese durch die Möglichkeit, in der Berufungsbeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 27 Gericht iSd GG ist ein Gremium nach der stRspr des BVerfG nur dann, wenn seine berufsrichterlichen Mitglieder grds hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sind (so schon BVerfG NJW 56, 137). Die Verfassung geht daher davon aus, dass insb der Einsatz von Richtern auf Probe (§ 12 DRiG) in den Grenzen erfolgt, die sich aus der Notwendigkeit, Nachwuchs heranzubilde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Aufrechnung des Klägers.

Rn 74 Für die Aufrechnung des Kl gilt § 322 II seinem Wortlaut nach nicht. Die Aufrechnung im Fall der Widerklage bildet keine Ausnahme, da der Kl sich hierbei in der Rolle des Bekl befindet und § 322 II daher unmittelbar anwendbar ist. Ausnahmsweise wird § 322 II aber auf die Aufrechnung des Kl dann entsprechend angewendet, wenn sich der Kl aus der Position des Schuldners g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Form.

Rn 19 Sowohl das Gericht (1. Alt) als auch die Parteien (2. Alt) können einen Vergleich schriftlich vorschlagen. ›Unterbreiten‹ gem Abs 6 S 1 erfordert eine eigenständige, von der Erklärung der Annahme der außergerichtlichen Vereinbarung abgesetzte Erklärung der Parteien ggü dem Gericht. Eine gemeinsame Erklärung oder die Erklärung einer Partei mit Zustimmung der anderen Par...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 33 Bei gewillkürter Prozessstandschaft kann der Rechtsinhaber Zeuge sein; der Gegner kann den materiell Berechtigten mit einer Drittwiderklage in den Prozess hineinziehen und damit als Zeugen ausschalten. Rn 34 Bei Erweiterung kann sich die sachliche Zuständigkeit ändern (§ 506) und Kostenvorschusspflicht (§ 12 I 2 GKG) begründen. Bei Beschränkung ändert sich die sachliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde.

Rn 5 Bei einem Beschl des Amts- oder Landgerichts im ersten Rechtszug, mit dem eine Aussetzung angeordnet oder abgelehnt wird, ist die sofortige Beschwerde nach §§ 252, 567 I Nr 1 statthaft. Bei der sofortigen Beschwerde ist die Form- und Fristvorschrift des § 569 zu beachten. Ergeht nach Ablehnung der Aussetzung ein Endurteil, ist die Beschwerde prozessual überholt und dami...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Im Zusammenhang mit § 111 Nr 5 sollen die §§ 200 ff den räumlich-gegenständlichen Bereich der Ehe schützen (BGHZ 71, 216, 223; KG Beschl v 7.3.17 – 18 UF 118/16, FamRZ 17, 1393). Die folgenden besonderen verfahrensrechtlichen Regelungen haben im Verhältnis zu anderen Normen Sperrwirkung (BGH Beschl v 28.9.16 – XII ZB 487/15, BGHZ 212, 133). Sie gehen in der Anwendung vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prüfung der geltend gemachten Forderung.

Rn 28 Die Prüfung vAw erstreckt sich auf Grund und Höhe des Anspruchs (BGH FamRZ 15, 248; Prütting/Helms/Hammer § 168 aF Rz 20; Heilmann/Heilmann § 168 aF Rz 12). Insoweit besteht eine Mitwirkungspflicht des ASt nach § 27: Dieser muss die für die Bemessung der Vergütung maßgeblichen Tatsachen mitteilen und die erforderlichen Belege, auch auf Verlangen des Gerichts, vorlegen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtshängigkeit der Hauptklage.

Rn 10 Die Widerklage setzt die Rechtshängigkeit einer Hauptklage voraus (allgM; BGH NJW-RR 01, 60; NJW 09, 148; BGHZ 228, 1, 8; VersR 22, 979; BAG AP Nr 2 zu § 167 ZPO; Zö/Schultzky Rz 20; ThoPu/Hüßtege Rz 23; Musielak/Voit/Heinrich Rz 6; St/J/Roth Rz 16; zur Besonderheit bei der Entstehung eines Widerklageverhältnisses durch Prozessverbindung s Rn 26). Auf die Zulässigkeit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Subjektive Beweislast.

Rn 60 Die subjektive Beweislast oder Beweisführungslast betrifft die Frage danach, welche Partei im Rechtsstreit durch aktives Tun – etwa durch das Stellen von Beweisanträgen oder die Benennung von Beweismitteln – den Beweis einer streitigen Tatsache führen muss, um den Prozessverlust zu vermeiden. Sie ist nur denkbar in Verfahren unter Geltung der Verhandlungsmaxime – dh in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckbarkeitsbeschluss.

Rn 6 Für gem § 95 I nach der ZPO zu vollstreckende Entscheidungen fordern II, III ein besonderes Exequatur-Verfahren. Dies erfasst – unter Berücksichtigung des Vorrangs völkerrechtlicher Vereinbarungen – grds ausl Unterhaltsentscheidungen (BGH FamRZ 15, 2043). Rn 7 Die örtliche u sachliche Zuständigkeit für den Beschluss ist dem AG am allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenverteilung nach billigem Ermessen.

Rn 3 Gem I 1 trifft das Gericht die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen. Damit gilt in fG-Familiensachen nicht das reine Erfolgsprinzip nach §§ 91 f ZPO. Anders als unter dem früheren § 13a I 1 FGG folgt aus § 81 kein Regel-Ausnahme-Verhältnis. Vielmehr räumt I 1 dem Gericht ein relativ weitgehendes Ermessen iSe weiten Gestaltungsspielraums ein, welchem Beteiligten wel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 35 Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Denn das Gebot weitgehender Angleichung der Lage von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes verlangt keinen sinnlosen Einsatz staatlicher Ressourcen; daher ist stets zu prüfen, ob eine bemittelte Partei bei A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Laufende Sozialleistungen.

Rn 30 § 850e Nr 2a betrifft die Zusammenrechnung von Ansprüchen auf laufende Sozialleistungen in Geld aus dem SGB oder anderen Sozialgesetzen mit Arbeitseinkommen. Zum Arbeitseinkommen gehören in Geld zahlbare Bezüge oder Vergütungen, deren Rechtsgrundlage gegenwärtige oder frühere Arbeitsleistungen oder Zusagen von Arbeitsleistungen sind. Um die Schutzzwecke anzugleichen, e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. § 298a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können als elektronisches Dokument übermittelt werden. Für das elektronische Dokument gelten § 130a der Zivilproz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eigenhändigkeit.

Rn 8 Die Rspr verlangt eine eigenhändige Originalunterschrift. Sie hält damit weiterhin einen Faksimile-Stempel für unzulässig, ebenso eine maschinenschriftliche Unterschrift, eine unbeglaubigte Kopie oder eine Vervielfältigung durch Matrize (BAG NJW 19, 698; NJW 09, 3596; BGH NJW 05, 2086, BGH VersR 92, 76; BGH NJW 62, 1505). Nicht ausreichend ist nach BGH auch die Blanko-U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ergänzende Anhörungspflichten im Auswahlverfahren (Abs 1).

Rn 24 Nach Abs 1 soll das Gericht bei der Auswahl des Vormunds auch nahestehende Familienangehörige sowie Personen des Vertrauens des betroffenen Mündels anhören, wenn dies ohne erhebliche Verzögerungen möglich ist. Die Vorschrift übernimmt die bislang in § 1779 III 1 BGB aF geregelte Anhörungspflicht im gerichtlichen Verfahren zur Auswahl eines Vormunds und enthält eine Son...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 16 § 533 erfasst lediglich die außer- oder innerprozessuale Geltendmachung der Aufrechnung, nicht deren materiell-rechtliche Wirksamkeit (BGH NJW 92, 2575), unabhängig davon, ob diese vom Beklagten oder vom Widerbeklagten erklärt wird (BGH FamRZ 90, 975) und unabhängig davon, ob sie primär oder (was auch im Berufungsverfahren im Zweifel anzunehmen ist: BGH NJW 18, 2269 [B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erledigung in der Rechtsmittelinstanz.

Rn 66 Inwieweit die Parteien den Rechtsstreit auch in der Rechtsmittelinstanz einseitig oder übereinstimmend für erledigt erklären können, ist umstr. Zumindest für die Berufungs- und Beschwerdeinstanz ist allgemein anerkannt, dass einseitige und übereinstimmende Erledigungserklärungen nach allgemeinen Grundsätzen möglich sind (LG Tübingen JurBüro 01, 157; MüKoZPO/Schulz Rz 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (2) Kontakte iRd aktuellen Begutachtung und deren Vorbereitung.

Rn 16 Auch das aktuelle Verhalten des SV iRv Ermittlungen oder Untersuchungen kann Anlass zu Zweifeln an seiner Unparteilichkeit geben. Von besonderer Relevanz sind Kontakte zu den Parteien oder zu in deren Lager stehenden Personen, zB zu Angestellten (vgl Hamm MDR 73, 144) oder Geschäftspartnern (Köln MDR 11, 507; Frankf MDR 10, 652 [OLG Düsseldorf 10.02.2010 - I-15 U 276/0...mehr