Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überzeugungsmaß.

Rn 15 Die Klage muss wg der nach Rechtshängigkeit fällig werdenden Zahlungsansprüche eine hohe Aussicht auf Erfolg haben. Es kommt also nicht auf die Erfolgsaussichten der Räumungsklage (BeckOKZPO/Bacher § 283a Rz 20; Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 11: Räumungsklage aber zumindest zulässig; aA Zehelein WuM 13, 133, 137: auch begründet) oder der ursprünglichen Zahlungsklag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit des Verfahrens (Abs 1).

Rn 3 Abs 1 regelt die Zulässigkeit eines auf Unterhaltszahlung gerichteten Hauptsacheantrags für den Fall, dass die Vaterschaft des in Anspruch genommenen Mannes weder nach § 1592 Nr 1 BGB (Ehemann der Mutter), § 1592 Nr 2 BGB (Anerkenntnis der Vaterschaft) oder nach § 1593 BGB (Vaterschaft bei Auflösung der Ehe durch Tod) besteht. Rn 4 Der Antrag ist in diesem Fall nur zuläs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Möglichkeit der Verfahrensfortführung.

Rn 5 Das Verfahren wird nach dem Tod eines Beteiligten fortgesetzt, wenn ein anderer Beteiligter dies innerhalb einer Monatsfrist durch Erklärung gegenüber dem Gericht verlangt. Dieser Fortsetzungsantrag ist eine Verfahrenshandlung. Das Gericht trifft eine Hinweispflicht bezüglich des Wahlrechts, der es vorzugsweise – allerdings nicht zwingend – durch förmliche Zustellung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anhörungen.

Rn 64 Die Pflicht zur Anhörung durch das Präsidium besteht nach Abs 2 ggü allen Richtern, die nicht Mitglied des Präsidiums sind, und zwar vor der Geschäftsverteilung nach Abs 1 für das Geschäftsjahr. Rn 65 Nach Abs 3 S 2 ist den Vorsitzenden Richtern, deren Spruchkörper von einer im laufenden Geschäftsjahr beabsichtigten Änderung der Geschäftsverteilung berührt wird, vorher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Überwiegende Belange des Gläubigers.

Rn 30 Der pfändungsfreie Betrag darf nur erhöht werden, wenn sonst eine Unterdeckung für den Lebensunterhalt besteht oder besondere Bedürfnisse des Schuldners bzw besondere Unterhaltspflichten dies erfordern und dem keine überwiegenden Belange des Gläubigers entgegenstehen. Hierfür ist eine differenzierende Beurteilung erforderlich. Abzustellen ist einerseits darauf, welche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschränkt geschäftsfähige Ehegatten (Abs 1).

Rn 2 Verfahrensfähigkeit ist die Fähigkeit, Verfahrenshandlungen selbst oder durch einen selbst bestellten Verfahrensbevollmächtigten vornehmen oder entgegennehmen zu können (§ 50 ZPO Rn 10). Es handelt sich um eine Verfahrensvoraussetzung, die das Gericht in jeder Lage des Verfahrens gem § 56 I ZPO vAw zu prüfen hat (§ 50 ZPO Rn 11). Gem § 52 ZPO ist nur eine geschäftsfähig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Besetzung.

Rn 2 Die Regelung in § 115 entspricht der in § 59 I für die Besetzung der Landgerichte sowie der in § 124 für den BGH. Der Präsident ist als Richter Vorsitzender des Senats (§ 21 f I), dem er sich angeschlossen hat (§ 21e I 3) und zugleich Organ der Justizverwaltung. Er übt die Dienstaufsicht über die Richter, Beamten und die übrigen Mitarbeiter der Gerichte des Bezirks aus....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arzthaftung.

Rn 75 Der Patient trägt zunächst die Beweislast für das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers, wobei ihm im Einzelfall Beweiserleichterungen in Form des Anscheinsbeweises zugutekommen können (Müller NJW 97, 3049, 3052; s dazu auch oben Rn 42). Erforderlich ist insoweit der Nachweis, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Verfahrensfehler.

Rn 53 Das vom Schiedsgericht anzuwendende Verfahren richtet sich nach § 1042 iVm einer vom Schiedsgericht etwa anzuwendenden Schiedsgerichtsordnung (vgl BGH 29.3.18 – I ZB 75/16, juris Rz 3). Aus § 1027 folgt, dass nur solche Verfahrensfehler nach § 1059 II 1d zur Aufhebung des Schiedsspruchs führen können, die der Partei bei Erlass des Schiedsspruchs nicht bekannt waren und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 8 § 765a ist eng auszulegende Ausnahmevorschrift (BGH NJW 04, 3635, 3636 [BGH 25.06.2004 - IXa ZB 267/03]). Im Einzelfall muss das Vorgehen des Gläubigers nach Abwägung der beiderseitigen Belange zu einem für den Schuldner untragbaren Ergebnis führen. Ob dies der Fall ist, kann nur anhand einer umfassenden, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Würdigung der G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse (Nr 2).

Rn 24 Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse sind zu berücksichtigen, soweit sie nicht schon in die Bemessung des notwendigen Unterhalts nach Abs 1 lit a eingegangen sind. Das Bedürfnis muss aktuell und konkret sein und darf bei den meisten Personen in vergleichbarer Lage nicht auftreten. Die Vorschrift soll einen Ausgleich schaffen, wenn der individuelle Bedarf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Geschäftsanteile an einer GmbH.

Rn 40 Der Geschäftsanteil des Schuldners an einer GmbH ist gem § 15 I GmbHG veräußerlich und damit pfändbar (BGH NJW 60, 1053). Für die Pfändung gelten die §§ 829 ff entspr (BGHZ 228, 75 Rz 30). Mehrere Geschäftsanteile sind selbständig, § 15 II GmbHG, und damit auch einzeln pfändbar. Eine Pfändung ist bereits vor Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister zulässig (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung für den Rechtsstaat.

Rn 2 Die sachliche Unabhängigkeit der Richter ist ein zentrales Element des funktionierenden Rechtsstaats und gilt für alle Gerichtsbarkeiten. So wird bspw die in ihrer Anfangszeit oft nicht gewollte Unabhängigkeit der Richter in der allg Verwaltungsgerichtsbarkeit speziell von Verwaltungsbehörden von § 1 VwGO ausdrücklich hervorgehoben (entspr für die Sozial- und Finanzgeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren nach der Zurückverweisung.

Rn 14 Hebt das Beschwerdegericht einen mit der sofortigen Beschwerde angefochtenen Beschl auf und verweist die Sache zur erneuten Entscheidung an das Ausgangsgericht zurück, ist dieses an die vom Beschwerdegericht vertretene Rechtsansicht, welche der Aufhebung zugrunde lag, gebunden (§§ 563 II, 577 IV 4 analog). Mittelbar gilt diese Bindungswirkung auch für ein zweites Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anlagen.

Rn 8 BGH 10.7.08 – IX ZR 160/07 – Rz 7, NJW 08, 3498 bezeichnet es für die Hemmung der Verjährung als erforderlich, Schriftstücke, die zur Bezeichnung des Anspruchs angegeben werden, jedoch dem Ag nicht bekannt sind, dem MB in Abschrift beizufügen. Anlagen zum Mahnantrag können jedoch nicht zusammen mit dem MB zugestellt werden (AG Hagen 4.5.09 – 08–555562705–N; vgl Salten M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang der Aufhebung und Neuverhandlung (Abs 1).

Rn 2 Ist die Wiederaufnahmeklage zulässig und begründet, wird das angefochtene Urt aufgehoben, und das frühere Verfahren wird als Hauptsache wieder anhängig. Für das Verfahren gelten grds die allgemeinen Regeln (s.a. § 585). Die Parteien treten wieder in die Parteirollen der Hauptsache, gleichgültig welche von ihnen Kl oder Bekl der Wiederaufnahmeklage war. Zur Rechtsfolge d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Wertermittlung.

Rn 39 Die Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstandes obliegt dem Berufungsgericht. Hierbei hat es die in den §§ 3–9 enthaltenen Vorschriften anzuwenden. Es ist dabei nicht an eine Streitwertfestsetzung des Vordergerichts gebunden. Der Wert des Beschwerdegegenstandes kann den Streitwert übersteigen (BGHZ 124, 313), diesen unterschreiten oder gleich hoch sein. Maßgeblich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit und Verfahren (Abs 1).

Rn 4 Statthaft ist nur der schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegte Widerspruch (BTDrs 16/10069, 39). Der Widerspruch kann vom Schuldner eingelegt werden oder vom unbeteiligten Dritten, der irrtümlich statt des Schuldners eingetragen wurde (AG Mönchengladbach-Rheydt 22.11.19 – 6 M 1887/19, Rz 9). Er muss binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe der Eintragungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidungsbegründung (Abs 1 Nr 2).

Rn 16 Wie jede gerichtliche Entscheidung muss aus verfassungsrechtlichen Gründen (BGH NJW 09, 2137 [BGH 09.02.2009 - II ZR 77/08]) auch das Berufungsurteil erkennen lassen, von welchen rechtlichen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist. Lässt § 313 III schon für das erstinstanzliche Urt eine ›kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zivilsachen.

Rn 13 Die Programmgestaltung der durch Gesetz geschaffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird privatrechtlich qualifiziert (BGHZ 66, 182; BVerwG NJW 94, 2500); für Ansprüche auf Gegendarstellung gibt es regelmäßig Sonderzuweisungen für den Zivilrechtsweg (§ 9 VI 1 ZDF-StaatsV). Interne Streitigkeiten über Beschlüsse und Maßnahmen einer politischen Partei sind nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 21 Neben der Einholung von Drittauskünften ist auch möglich, ein vorhandenes Vermögensverzeichnis zu vervollständigen. Insb wird die Möglichkeit zur Einholung von Drittauskünften nicht durch ein dem Gläubiger offenstehendes Nachbesserungsverfahren verdrängt (Hergenröder DGVZ 22, 181, 188). Bei Nichtabgabe eines Vermögensverzeichnisses steht die Einholung von Fremdauskünft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der Außenanlagen

Rz. 21 [Autor/Stand] Das Tatbestandsmerkmal Außenanlage wird im Bewertungsgesetz nicht näher inhaltlich bestimmt. § 89 BewG enthält lediglich die Vorgabe, dass bei der Ermittlung des Werts eines Grundstücks neben dem Bodenwert und dem Gebäudewert auch der Wert der Außenanlagen zu erfassen ist. Beispielhaft werden durch § 89 BewG Umzäunungen sowie Wege- und Platzbefestigungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Besondere Qualifikation des Sachverständigen, Abs 6.

Rn 40 Abweichend von § 321 I 4 enthält § 167 VI besondere Bestimmungen zu den Anforderungen, die an die Qualifikation des Sachverständigen zu stellen sind. Nach Abs 6 S 1 soll der ärztliche Sachverständige sowohl in den Verfahren nach § 151 Nr 6 als auch in den Verfahren nach § 151 Nr 7 nicht nur Arzt für Psychiatrie, sondern Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psych...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungen für die Partei.

Rn 2 Sämtliche Wirkungen der Prozesskostenhilfe sind auf die Person bezogen und auf diese beschränkt. Die PKH endet mit dem Tod der Partei, dementsprechend treten die Wirkungen auch nicht für die Erben ein. War dem Erblasser ratenfreie PKH bewilligt, dann können die Erben nicht für die durch die Prozessführung des Erblassers verursachten Kosten in Anspruch genommen werden (D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht.

Rn 2 ›Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht‹ sind Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Zugewinngemeinschaft, Eheverträgen und der Gütergemeinschaft stehen. Es sind sämtliche sich unmittelbar aus der Ehe ergebenden vermögensrechtlichen Beziehungen umfasst (Frankf Beschl v 12.4.13 – 4 UF 39/12, openJur 13, 28094). Das gilt auch für Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schadensersatzklagen wegen Verwendung falscher oder irreführender öffentlicher Kapitalmarktinformationen oder wegen unterlassener Aufklärung darüber, dass eine öffentliche Kapitalmarktinformation falsch oder irreführend ist (I Nr 2).

Rn 3 Die im Rahmen der am 1.11.12 in Kraft getretenen Neufassung neu geschaffene Tatbestandsvariante des § 32b I Nr 2 führt zu einer ›moderaten‹ Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 32b auf Klagen gegen Anlageberater und -vermittler, die auf vorvertragliche (§§ 241 II, 311 II, III BGB) oder vertragliche Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Verwendung falsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fortbestand der Vollmacht.

Rn 7 Fortbestehen kann nur eine wirksam erteilte Vollmacht, also eine Vollmacht von einer im Zeitpunkt ihrer Erteilung dazu berechtigten Person (München, Urt v 9.5.19 – 23 U 2693/18, Rz 29, 30). Ist die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, endet die wirksam erteilte Vollmacht mit Wirkung für das gerichtliche Verfahren weder durch ihren Tod noch durch den Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Elterliche Sorge, Nr 1.

Rn 6 Nr 1 knüpft an den in § 1626 BGB definierten Begriff der elterlichen Sorge an und erfasst alle Verfahren, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht die Bestimmung der Person des Sorgeberechtigten sowie seiner Rechte und Pflichten betreffen oder mit einer solchen Regelung aus sachlichen oder verfahrensrechtlichen Gründen in Zusammenhang stehen (vgl BTDrs 16/6308, 23...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliches Gehör.

Rn 3 Rechtliches Gehör ist zu gewähren. Dies folgt in Verfahren vor dem Rechtspfleger aus dem Gebot fairen Verfahrens, Art 2 I, 20 III GG (BVerfGE 101, 397, 404 f [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96]; in BVerfGE 81, 123, 126 [BVerfG 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88] wurde noch Art 103 I GG herangezogen). Das Erfordernis besteht auch für die Kostenfestsetzung im einstweiligen Verfügu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kindesunterhalt.

Rn 11 Kindesunterhalt (§§ 1601 ff BGB) kann als Folgesache geltend gemacht werden; da im Verbundverfahren allerdings nur Unterhaltsansprüche für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung gefordert werden können und insb die schon durch die Trennung der Eltern verursachte Bedarfslage nicht erfasst ist, spielen Kindesunterhaltsansprüche eine untergeordnete Rolle. Rn 12 Nur Unterhal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt der Verpflichtung.

Rn 26 Der Schuldner muss auch die über die Forderung vorhandenen Urkunden (BGH NJW-RR 09, 997 [BGH 26.02.2009 - VII ZB 30/08] Rz 21) herausgeben. Die Pflicht zur Herausgabe der Urkunden über die gepfändete Forderung (AG Hünfeld DGVZ 05, 110) besteht selbständig neben der Auskunftspflicht. Funktional soll die Verpflichtung den Gläubiger in die Lage versetzen, die Aussichten e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anordnung der sofortigen Wirksamkeit.

Rn 5 An die Stelle des in Familiensachen nicht geltenden, regelmäßig durch Sicherheitsleistung u Abwendungsbefugnis gekennzeichneten Rechtsinstituts der vorläufigen Vollstreckbarkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (§§ 708 ff ZPO) setzt III 2, 3 in Familienstreitsachen die – nicht selbstständig anfechtbare, sondern nur nach § 120 II 2, 3 beschränkbare (Kobl FamRZ 20, 19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Schlichtungsversuch als besondere Prozessvoraussetzung.

Rn 9 Sehen Schlichtungsgesetze der Länder ein obligatorisches Güteverfahren vor, muss das Schlichtungsverfahren der Klageerhebung zwingend vorausgehen. Wird ohne vorherigen Einigungsversuch vor den Gerichten des Landes Klage erhoben, ist sie als unzulässig abzuweisen (BGH MDR 10, 1143 [BGH 13.07.2010 - VI ZR 111/09]; NJW 05, 437). Auch in der Berufungsinstanz ist ein erstins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung.

Rn 1 Die Sachaufklärung hat in den letzten Jahrzehnten praktisch an Bedeutung gewonnen; Gläubiger sind insb aufgrund des Rückgangs der Mobiliarvollstreckung mehr und mehr auf die Beschaffung von Informationen über das Vermögen des Schuldners angewiesen (Brunner DGVZ 22, 1). Durch Art 1 Nr 7 des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung vom 29.7.09 (BGBl I 2009, 2258) wurden die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Einwendungen.

Rn 15 Der Gläubiger kann dem Anspruch des Schuldners grds alle materiell-rechtlichen Einwendungen entgegenhalten. Soweit es um die Rückerstattung dessen geht, was der Gläubiger durch die Vollstreckung oder durch die zu deren Abwendung erbrachte Leistung erlangt hat, gebietet die ratio des § 717 II allerdings den sofortigen Ersatz (BGH NJW 06, 443 [BGH 17.11.2005 - IX ZR 179/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Freistellung von Pfändungen.

Rn 26 Die Rechtsfolgenanordnung ist der gesetzlichen Regelung nicht eindeutig zu entnehmen. Es ist zwischen bewirkten und künftigen Pfändungen zu unterscheiden. Eine bewirkte Pfändung entfaltet vorübergehend keine weiteren Wirkungen, doch bleibt das Pfändungspfandrecht rangwirksam bestehen (St/J/Würdinger § 850l Rz 11). Das gesamte Kontoguthaben ist von Pfändungen freizustel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beifügung von Belegen.

Rn 15 Angaben im Formular sind mit Belegen zu versehen. Anders als beim Vordruck können Belege entbehrlich sein, das Gericht kann allerdings nach § 118 II 2 weitere Belege anfordern. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind durch aktuelle Verdienstbescheinigungen zu belegen. Werden Sonderzahlungen geleistet wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, so sind die entspreche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Belehrung des Schuldners (Abs 3).

Rn 5 Die Belehrung betrifft einerseits die nach § 802c erforderlichen Angaben. Andererseits ist auf die Folgen unentschuldigter Terminsversäumung und Auskunftspflichtverletzung hinzuweisen, was vor allem die Möglichkeit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (§ 882c), der Drittauskünfte (§ 802l) sowie des Haftbefehls (§ 802g) betrifft. Die Gesetzesmaterialien verweisen i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ablehnende Entscheidung.

Rn 6 Wird PKH abgelehnt, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung (dies gilt auch, wenn die Partei Gegenvorstellung einlegt, vgl BGH VersR 80, 86) eine Zeit von 3 bis 4 Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (BGH MDR 20, 1269 Rz 6; MDR 17, 482 [BGH 22.09.2016 - IX ZB 84/15]; 08, 99 [BGH 19.07.2007 - IX ZB 86/07]; N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Willkür.

Rn 53 Willkür liegt vor, wenn die Verweisung nach objektiven Maßstäben sachlich unter keinem Gesichtspunkt mehr zu rechtfertigen und der Rechtsfehler als extremer Verstoß gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften zu qualifizieren ist (BGH NZA-RR 15, 552 [BAG 18.12.2014 - 2 AZR 1004/13]). Hierfür genügt nicht, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweispflicht und Zurückweisung des Antrags (Abs 2).

Rn 10 Der Antrag ist gem § 250 II 1 zurückzuweisen, wenn die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht gegeben sind oder der Antrag nicht die nach Abs 1 erforderlichen Angaben enthält. Liegen behebbare Mängel vor (ungenaue oder fehlende Angaben), erfolgt eine Zurückweisung erst, wenn der ASt dem Mangel trotz Hinweises nicht abhilft. Liegt ein unbehebbarer Mangel v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begründung.

Rn 5 Nach der Begriffsbestimmung (s Rn 3) ist die Begründung des selbstständigen Wohnsitzes von der tatsächlichen Niederlassung und einem Domizilwillen abhängig. Das Unterhalten und die Nutzung einer vollständig möblierten Wohnung reichen deshalb für sich genommen noch nicht, um einen Wohnsitz zu begründen (BGH NJW 06, 1808, 1809 [BGH 28.03.2006 - VIII ZB 100/04]). Auch die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 8)

Rz. 160 [Autor/Stand] Gemischt genutzte Grundstücke sind gem. § 249 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 8 BewG Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind. Rz. 161 [Autor/Stand] Bei der Bestimmung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendbarkeit.

Rn 13 § 36 I Nr 6 erfasst seinem Wortlaut nach hinsichtlich sämtlicher Verfahrensarten der ZPO negative Kompetenzkonflikte verschiedener Gerichte untereinander, soweit es um die örtliche und sachliche Zuständigkeit (zB AG gem § 23 GVG und LG gem § 71 GVG als Eingangsinstanz: BayObLG Beschl v 14.2.22 – 102 AR 190/21, Rz 14 – juris; BayObLG Beschl v 28.10.20 – 101 AR 114/20, R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Hinterlegungsbefugnis (Alt 1).

Rn 2 Erforderlich ist eine Mehrfachpfändung, dh die Forderung des Schuldners muss für mehrere, zumindest zwei Gläubiger gepfändet sein. Bei einer Mehrfachpfändung richtet sich der Rang nach der Entstehung der Pfandrechte und damit der Zustellung, § 804 III. Die Pfändungen müssen wirksam sein. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, anders Alt 2. Pfändungen iRd Sicherungsvol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nichtbeachtung des Ausschlusses.

Rn 15 Die Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters an Entscheidungen führt zu einem Verfahrensmangel, der in jedem Stadium des Verfahrens vAw zu beachten ist (BVerfGE 46, 34, 37 [BVerfG 05.10.1977 - 2 BvL 10/75]). Dabei ist es unerheblich, ob er den Ausschließungsgrund kannte (RG 33, 309; St/J/Bork § 41 Rz 6). Unter Mitwirkung des ausgeschlossenen Richters ergangene Entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Justizverwaltungsakte.

Rn 6 Darunter ist jedes hoheitliche Handeln einer Justizbehörde mit unmittelbarer Außenwirkung zur Regelung eines Einzelfalls zu verstehen, das die betroffene Person in ihren Individualrechten unmittelbar verletzen kann. Eine unmittelbare Außenwirkung tritt ein, wenn das hoheitliche Handeln unmittelbare rechtliche Folgen hat (Hamm NJW 72, 2145). Justizverwaltungsakte sind ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 16 Eine vertretbare Handlung iSd § 887 liegt vor, wenn das geschuldete Verhalten von einem Dritten anstelle des Schuldners vorgenommen werden kann, ohne dass es dem Gläubiger darauf ankommt, dass die Beseitigung gerade vom Schuldner selbst vorgenommen wird (vgl etwa BGH 27.11.08 – I ZB 46/08, NJW-RR 09, 443; 9.10.13 – I ZB 51/11; Frankf 24.3.23 – 26 W 1/23, DGVZ 23, 146 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Aktenausdruck (Abs 2).

Rn 18 Inhalt und Bedeutung des § 696 II werden häufig übersehen. Er bestimmt, dass es im maschinell bearbeiteten Mahnverfahren statt Akten nur einen maschinell erstellten Aktenausdruck mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden gibt, sofern nicht das Verfahren umfassend papierlos gestaltet ist und die Daten des Mahnverfahrens elektronisch übermittelt werden. Die als Sondervor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt des Tatsachenzeugnisses.

Rn 4 Gegenstand eines Tatsachenzeugnisses ist die Wahrnehmung des bezeugten Vorgangs, wobei es keine Rolle spielt, ob über eine eigene Handlung der Behörde oder der Urkundsperson berichtet wird oder über fremde Handlungen (MüKoZPO/Schreiber § 418 Rz 4). Schlussfolgerungen sind keine Bezeugung selbst wahrgenommener Tatsachen (vgl St/J/Berger § 418 Rz 6 gegen LAG Köln MDR 03, ...mehr