Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere dingliche Rechte.

Rn 26 Mit einem Besitz verbundene Pfandrechte an beweglichen Sachen rechtfertigen die Vollstreckungsgegenklage, wenn sie durch Vollstreckung und Verwertung beeinträchtigt werden. Besitzlose Pfandrechte ermöglichen lediglich ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805. Bei mit Besitz verbundenen Pfandrechten wird dem Berechtigten anstelle der Drittwiderspruchsklage auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Klage, durch die die Freiheit von einer dinglichen Belastung geltend gemacht wird.

Rn 6 Im Kernbereich des Tatbestandsmerkmals liegen Klagen auf Bewilligung der Löschung einer im Grundbuch eingetragenen dinglichen Belastung, ohne dass es zunächst nach Wortlaut und Normzweck darauf ankäme, ob der geltend gemachte Löschungsanspruch wie zB in den Fällen der Anfechtung nach § 143 InsO, § 11 AnfG oder im Falle des § 1169 BGB schuldrechtlicher oder wie zB in den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Subjektives Recht, unmittelbarer Eingriff.

Rn 4 Die unmittelbare Beeinträchtigung eigener subjektiver Rechte ist inhaltsgleich m der unmittelbaren Rechtsbetroffenheit in § 7 II Nr 1 (BGH FamRZ 21, 1402, 1404; 17, 623). Sie liegt vor, wenn durch den Entscheidungssatz des angefochtenen Beschl ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufgehoben, beschränkt, gemindert, ungünstig beeinflusst oder gefährdet, die Ausübun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prüfung der Verfahrensverzögerung.

Rn 18 Es ist nicht möglich, für alle in Betracht kommenden Kindschaftsverfahren in ihrer Vielschichtigkeit klare Vorgaben zu machen, ab wann ein Verfahren nicht beschleunigt durchgeführt wurde. Es ist nicht möglich, die Angemessenheit der Verfahrensdauer allein anhand statistischer Durchschnittswerte zu ermitteln. Der Gesetzgeber hat sich deshalb darauf beschränkt, auf den G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen.

Rn 2 Abzustellen ist auf §§ 100, 241 ff BGB. ›Wiederkehrend‹ sind Nutzungen oder Leistungen, wenn sie auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen und als wenigstens annähernd gleichmäßige in größeren oder kleineren regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen wiederkehren (hM OLGR Köln 00, 78; JurBüro 07, 144; St/J/Roth § 9 Rz 3). Von dem Streit muss das Stammrecht betroffen s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel und Rechtskraft.

Rn 38 Gegen den Beschl findet nach Abs 2 S 1 die sofortige Beschwerde statt. Die Vorschrift regelt lediglich die Statthaftigkeit; die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 567 ff. Es muss sich um eine Entscheidung des AG oder erstinstanzliche Entscheidung des LG handeln (§ 567 I) und der Wert des Beschwerdegegenstands muss 200 EUR übersteigen (§ 567 II 1). Nach Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fallgestaltungen.

Rn 4 Zu unterscheiden sind zwei Fallgestaltungen. Ein Verzicht iSd Abs 1 S 2 Hs 1 muss sich auf die Begründung selbst beziehen. Der Verzicht ist eine bedingungsfeindliche und unwiderrufliche Prozesshandlung (Frankf NJW 89, 841). Die Bedingungsfeindlichkeit bezieht sich auf unbestimmte, externe Umstände, nicht aber auf Prozessergebnisse; daher ist Verzicht für den Fall des Un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulassung.

Rn 4 Weiter ist die Zulassung zur Anwaltschaft notwendig, mit der die Postulationsfähigkeit beginnt (§ 12 IV BRAO; BGH NJW 92, 2706 [BGH 30.06.1992 - VI ZB 15/92]). Diese endet mit dem Erlöschen der Zulassung (§ 13 BRAO) oder mit der Rücknahme oder dem Widerruf der Zulassung (§ 14 BRAO). Prozesshandlungen, die der Anwalt nach dem Verlust seiner Zulassung vornimmt, sind unwir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgegenstand.

Rn 3 Die Regelung legt ausdr fest, dass der Kindesunterhalt für die ersten 3 Lebensmonate sowie der Unterhaltsanspruch der Mutter nach § 1615l I BGB , der bereits in seinem Tatbestand eine zeitliche Begrenzung (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes) enthält, auch vor der Geburt des Kindes geltend gemacht und zugesprochen werden können. Von dem in Anspruch genom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrenseinleitung durch Antrag.

Rn 2 Mit Einreichung des Antrags bei Gericht wird die Ehesache anhängig. Von einem Antrag in diesem Sinne ist der Antrag auf Bewilligung von VKH für ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren zu unterscheiden, der nicht zur Anhängigkeit der Ehesache führt. Bei gleichzeitiger Einreichung einer Antragsschrift und einem Antrag auf Bewilligung von VKH wird neben diesem auch die Ehes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der umlaufenden Betriebsmittel

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 173 Abs. 1 BewG zählen die Vorräte an Weinen aus den Ernten der letzten fünf Jahre vor dem Bewertungsstichtag zum Normalbestand der umlaufenden Betriebsmittel. Diese Regelung berücksichtigt die Besonderheit, dass Weinbaubetriebe ihre Weine in der Regel erst nach einer längeren Kellerbehandlung zum Verkauf anbieten können und eine vorherige Veräuße...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Versicherung der Beiwohnung an Eides statt als Zulässigkeitsvoraussetzung.

Rn 12 Ein Antrag auf Erteilung des Umgangs- oder Auskunftsrechts ist gem Abs 1 nur zulässig, wenn der ASt an Eides statt versichert, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. Durch dieses – aus § 1600 I Nr 2 BGB übernommene – Erfordernis sollen Mutter, Kind und rechtlicher Vater vor Umgangs- und Auskunftsverfahren ›ins Blaue hinein‹ geschützt werden. Zudem s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt und Wirkungen.

Rn 13 Die Vereinbarung kann nur für ein bestimmtes Rechtsverhältnis getroffen werden. Sie kann sich auf eine bereits entstandene oder eine zukünftige Streitigkeit beziehen. Gesellschaftsvertragliche Gerichtsstandsklauseln bei einer AG beziehen sich deshalb auf aus dem Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären als solchen entspringende Rechtsstreitigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befugnisse der Präsidien.

Rn 21 Das Verbot der willkürlichen Einrichtung eines Ausnahmegerichts für einen Einzelfall oder für eine überschaubare Zahl von individuell bestimmten Fällen abw von den die rechtsstaatliche Justiz im Verständnis des Grundgesetzes kennzeichnenden allg abstrakten und im Voraus festgelegten Zuständigkeitsregeln (dazu oben Rn 7) richtet sich an den Gesetzgeber sowie an die Exek...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des Abs 1 regelt die Kostenfolge bei Beendigung des Verfahrens durch Abschluss eines Vergleichs. Erforderlich ist ein förmlicher Vergleich nach § 794 Nr 1, da nur dieser das Verfahren beendet. Wird zwischen den Parteien lediglich ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, so beendet dieser das Verfahren noch nicht. Vielmehr bedarf es noch einer überein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Überprüfung durch den BGH.

Rn 15 Innerhalb der Zulassungsgründe überprüft der BGH lediglich iRv §§ 576, 577, ob dem OLG bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist. Im Rahmen seiner Überprüfung kann er den Schiedsspruch, der der Rechtsbeschwerde zugrunde liegt, eigenständig auslegen und rechtlich einordnen. Er ist hierbei nicht an das Auslegungsergebnis des OLG gebunden. Bei Rügen zu § 29...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterhaltsverfahren.

Rn 45 Der Antrag auf Bewilligung von VKH für ein Trennungsunterhaltsverfahren kann nicht deshalb als mutwillig zurückgewiesen werden, weil bereits einmal eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt im Scheidungsverfahren erwirkt, und diese durch Rücknahme des Scheidungsantrags durch der Unterhaltsgläubiger wirkungslos wurde (Schlesw OLGR 01, 214). Auch bei regelmäß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung als Papierdokument.

Rn 3 Neben den allgemeinen Zustellungsvoraussetzungen (s § 166 Rn 6 ff) erfordert § 175, dass der Zustellungsadressat das zuzustellende Schriftstück persönlich mit der Erklärung entgegennimmt, es als zugestellt anzunehmen (BGH NJW 06, 1206, 1207 [BGH 18.01.2006 - VIII ZR 114/05]; 12, 2117 [BGH 19.04.2012 - IX ZB 303/11] Rz 6; NJW-RR 15, 953 Rz 7). Eine Ersatzzustellung ist n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfügungsverbot (Nr 2).

Rn 19 Über die Ansprüche aus dem Vertrag darf nach Nr 2 nicht verfügt werden. So soll eine zweckentfremdete Verwendung des Vorsorgekapitals verhindert werden. Abtretung, Verpfändung und ordentliche Kündigung des Vertrags müssen unwiderruflich ausgeschlossen sein (Braunschw ZIP 20, 36). Eine trotz vereinbarten Verbots erfolgte Abtretung ist iRv § 399 Alt 2 BGB unwirksam und e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Glaubhaftmachung (Nr 4).

Rn 5 Betr unstr Tatsachen bedarf es keiner Glaubhaftmachung (Oldbg OLGR 95, 135 [OLG Düsseldorf 01.12.1994 - 8 U 137/93]); dasselbe gilt betr Tatsachen, deren Bestreiten vernünftigerweise nicht zu erwarten ist. Die Pflicht zur Glaubhaftmachung bezieht sich nicht auf § 487 Nr 1 bis 3 (LG Stuttgart IBR 11, 1325). Stützt der ASt sich auf eine behauptete Gerichtsstandsvereinbaru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Die Kosten des Verfahrens werden vom System berechnet und dem Betrag nach bezeichnet (Abs 1 Nr 3). Sie bestehen insb aus Gerichtskosten (GKG KV 1100: 0,5 Gebühr, mindestens 36 EUR). Wenn aus den zugehörigen Eintragungen im Antrag ersichtlich ist, dass der ASt durch einen RA vertreten ist, werden dessen Kosten (Verfahrensgebühr nach VV 3305 usw) errechnet und bezeichnet....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kontoverbindung des Schuldners (Nr 2).

Rn 13 Das Ersuchen ist an das Bundeszentralamt für Steuern (Bonn) zu richten. Dieses kann erstens die Kontostammdaten in Form der Kontonummer und der Angaben zum Verfügungsberechtigten abrufen, was sich aus dem in der Norm genannten Verweis auf §§ 93, 93b I AO ergibt. Zweitens ist durch den Verweis auf § 93b Ia AO auch der Abruf der Adresse des Verfügungsberechtigten und der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unmöglichkeitseinwand.

Rn 14 Aus dem Erfordernis der ausschl Abhängigkeit vom Willen des Schuldners folgt ferner, dass diese im Zeitpunkt der Zwangsmittelfestsetzung (Celle MDR 98, 923, 924) noch durchführbar sein muss und nicht objektiv oder subjektiv unmöglich sein darf (BGH MDR 09, 468, Rz 13). Im Fall vorübergehender Unmöglichkeit ist die Zwangsvollstreckung für den entspr Zeitraum (einstw) un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schicksal der Folgesachen – Fortsetzung als selbstständiges Verfahren.

Rn 8 Verstirbt ein Ehegatte in einer Scheidungssache, so werden von der Erledigung des Scheidungsverfahrens auch im Verbund anhängige Folgesachen erfasst. Dies folgt schon daraus, dass gem § 137 II 1 eine Entscheidung nur für den Fall einer Scheidung getroffen werden kann (J/H/A/Markwardt § 131 Rz 5; Prütting/Helms/Helms § 131 Rz 9; Musielak/Borth/Borth/Grandel § 131 Rz 6; M...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Verzicht auf gesonderte Wertfeststellungen

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung erlaubt es sich, auf ein Bewertungsverfahren nach § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG in Fällen geringer Bedeutung, einvernehmlich mit den Verfahrensbeteiligten, zu verzichten. Solche Fälle sollen insbesondere dann vorliegen, wenn der Verwaltungsaufwand der Beteiligten außer Verhältnis zur steuerlichen Auswirkung stehe und der festzustellende W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die widerlegbaren gesetzlichen Vermutungen.

Rn 3 Nach dem Gegenstand der Vermutung ist zunächst zu unterscheiden zwischen Tatsachen- und Rechtsvermutungen. Bei den Tatsachenvermutungen schließt das Gesetz von einem tatbestandsfremden Umstand auf das Vorliegen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals, also etwa aus dem Besitz des Pfandes auf dessen Rückgabe durch den Pfandgläubiger (§ 1253 II BGB) oder aus dem Besitz des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Andere Verträge.

Rn 11 Die Vorsorgeleistungen können auch über einen kombinierten Sparplan und Auszahlungsplan mit anschließender Rentenversicherung erwirtschaftet werden (Dietzel S 119). Sparpläne beinhalten Darlehen des Vorsorgenden an eine Bank, § 488 I BGB. Beim Erreichen der Altersgrenze kann das vorhandene Vermögen in eine Rentenversicherung gegen Einmalbetrag eingebracht werden. Alter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Aussicht nicht vollständiger Befriedigung trotz abgegebener Vermögensauskunft (Nr 3).

Rn 6 Die Einholung von Fremdauskünften ist auch zulässig, wenn eine Vollstreckung in die in dem Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers führt. Gefordert ist hier eine Prognoseentscheidung. Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der abgegebenen Vermögensauskunft sind indes nicht n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kostenverteilung nach billigem Ermessen (Abs 4).

Rn 10 Ist die sich aus den Abs 1–3 ergebende Kostenfolge unbillig, eröffnet Abs 4 die Möglichkeit, die Kosten nach billigem Ermessen anderweitig zu verteilen. Die in dem Abs aufgezählten Fälle sind nicht abschließend (›insbesondere‹, vgl Zö/Lorenz § 150 Rz 3; Sternal/Weber § 150 Rz 8). Rn 11 Neu in den Gesetzestext aufgenommen wurde der Gesichtspunkt der Versöhnung der Ehegat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ziel der Würdigung.

Rn 4 Das Ziel der freien Beweiswürdigung ist die Überzeugung des Gerichts vom Vorliegen einer entscheidungserheblichen Tatsache. Welche Anforderungen an diese Überzeugung zu stellen sind, ist in erster Linie eine Frage des erforderlichen Beweismaßes. Während das Beweismaß regelt, wann ein Beweis gelungen ist, bestimmt die Beweiswürdigung, ob ein Beweis gelungen ist, dh der R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Partei.

Rn 5 Das Insolvenzverfahren muss sich auf das Vermögen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei beziehen. Deshalb gilt nach hM § 240 nicht in einem Verfahren, an dem Gesellschafter beteiligt sind, wenn über das Vermögen der Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wird; gleichwohl ist das Verfahren unterbrochen und kann nach § 93 InsO durch den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Stillschweigender Verzicht auf Mehrkosten durch Beiordnungsantrag.

Rn 36 Unverändert streitig ist die Frage, ob im Beiordnungsantrag eines nicht am Gerichtsort ansässigen Anwalts regelmäßig ein Verzicht auf Erstattung der Mehrkosten, die durch die Beiordnung als nicht ortansässiger Rechtsanwalt entstehen, zu sehen ist. Das wird bejaht vom BGH (BGH NJW 06, 3784; ebenso Saarbr FamFR 11, 430 und jetzt auch Frankf Beschl v 28.67.16 – 4 WF 112/1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteianhörung und Parteivernehmung.

Rn 2 Theoretisch besteht ein klarer Unterschied zwischen der Parteianhörung nach § 141 und der Parteivernehmung nach §§ 445 ff. So besteht bereits ein grundlegender formaler Unterschied bei der Anordnung. Eine Parteianhörung wird durch Beschl des Gerichts oder als eine vorbereitende Maßnahme (vgl § 273 II Nr 3) durch Verfügung angeordnet, während die Parteivernehmung einen B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Pflicht zur Unterrichtung.

Rn 23 Zunächst werden die Parteien über die rechtlichen Folgen der Annahme des Vorschlags unterrichtet (Abs 3 S 1). Im Einzelnen muss den Parteien also verdeutlicht werden, dass die (beiderseitige) Annahme des Vorschlags rechtlich die vertragliche Vereinbarung eines Vergleichsvertrags (§ 779 BGB) enthält und damit eine rechtsgeschäftliche Bindung schafft. Dabei setzt der Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Anwendungsbereich des § 168 betrifft die Auswahl und Überprüfung des Vormunds. Dabei ist unerheblich, ob es sich um die erstmalige Auswahl eines Vormunds handelt, oder ob nach Entlassung oder Tod eines Vormunds gem § 1805 I BGB ein neuer Vormund zu bestellen ist (ebenso Prütting/Helms/Hammer § 168 Rz 4; Sternal/Schäder § 168 Rz 4; Dutta/Jacoby/Schwab/Ivanits § 168 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Umwandlung bei bestehender Pfändung.

Rn 31 Auch bei einer bestehenden Pfändung kann das Konto umgewandelt werden (aber Gottwald/Mock § 850k Rz 58). Gerade in derartigen Konstellationen existiert ein besonderes Bedürfnis, den Kontopfändungsschutz zu erreichen. Der Schuldner kann in diesem Fall nach Abs 7 S 3 verlangen, dass das Konto zum Beginn des vierten auf die Erklärung folgenden Geschäftstags als Pfändungss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Urteil des Sächsischen Finanzgerichts

Rz. 13 [Autor/Stand] Das Sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.10.2023[2] die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 nach dem Bundesmodell sowie des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung[3] für rechtmäßig erklärt. Das Urteil zählt zu den ersten Entscheidungen, die zur neuen Grundsteuerbewertung ergangen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Versicherung des Schuldners (Abs 8 S 1).

Rn 36 Der Kunde muss nach Abs 8 S 2 ggü dem Kreditinstitut versichern, dass er kein weiteres Pfändungsschutzkonto unterhält. Erfolgen soll die Erklärung bei der Abrede über das Pfändungsschutzkonto. Terminologisch ist diese Formulierung ungenau, weil eine vertragliche Vereinbarung allein bei der Ersteinrichtung eines Pfändungsschutzkontos erfolgt. Sachlich muss diese Erkläru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Europäische Vereinbarung zur Staatenimmunität.

Rn 8 Ausgehend von dem Grundsatz der Staatenimmunität behandelt das Europäische Übereinkommen über Staatenimmunität vom 16.5.72, das von der BRD durch Zustimmungsgesetz im Jahre 1990 innerstaatlich in Kraft gesetzt wurde (BGBl II 90, 34, im Folgenden EÜS), eine Vielzahl von Fällen, in denen ein Vertragsstaat im Erkenntnisverfahren vor den deutschen Gerichten keine Immunität ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 regelte § 138 Abs. 5 BewG a.F die gesonderte Feststellung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer. Gesondert festzustellen waren die Grundbesitzwerte, die Art der wirtschaftlichen Einheit, bei Betriebsgrundstücken auch über die Zuordnung zu einem Gewerbebetrie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wertgrenze (Nr 1).

Rn 6 Ein elektronisches Antragsverfahren ist nach § 829a I 1 Nr 1 Hs 1 nur zulässig, wenn sich die titulierte Hauptforderung auf eine fällige Geldforderung von nicht mehr als EUR 5.000,– beläuft. Maßgebend ist die Höhe des titulierten Anspruchs, nicht der Betrag des Vollstreckungsauftrags. Durch die Geltendmachung eines Teilbetrags kann grds die Wertgrenze nicht umgangen wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Rn 14 Das Pfändungsschutzkonto soll die weitere Teilnahme eines Schuldners am bargeldlosen Zahlungsverkehr sichern und eine Kontosperre verhindern. Es kann aber keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr eröffnen. Wer kein Inhaber eines Girokontos ist, erhält durch § 850k keinen Anspruch auf ein P-Konto (Musielak/Voit/Flockenhaus § 850k Rz 8; Schumacher ZVI 09, 313, 315)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsverfahren.

Rn 25 Die Pfändung erfolgt auf einen Antrag des Gläubigers, der beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen ist (§ 828 Rn 7 f). Das Pfändungsgesuch kann mit den Anträgen nach den §§ 850b, 850c VI, 850d, 850f II verbunden werden. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu erlassen (§ 828 Rn 3). Regelmäßig wird...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unterschrift.

Rn 7 Die Regelung in Abs 4 verleitet zu der Annahme, dass es sich bei der Berufungsschrift um einen vorbereitenden Schriftsatz iSd §§ 129 ff handelt. Das ist jedoch nicht richtig. Da sie nicht lediglich ein künftiges Vorbringen der Partei ankündigt, sondern eine Prozesserklärung mit unmittelbarer Verfahrenswirkung enthält, ist die Berufungsschrift ein sog bestimmender Schrif...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 296a erfasst – wie § 296 – Angriffs- und Verteidigungsmittel (§ 296 Rn 6 f). Nicht erfasst sind Sachanträge, die ohnehin gem §§ 256 II, 261 II, 297 in der mündlichen Verhandlung zu stellen sind (BGH NJW 00, 2512, 2513 [BGH 19.04.2000 - XII ZR 334/97]; BGH 7.11.17 – XI ZR 529/17 Rz 6; 19.3.09 – IX ZB 152/08), rein prozessuale Gesuche (BGH NJW 20, 1973 [BGH 12.03.2020 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ersatzzustellung im Geschäftsraum.

Rn 8 Der Zustellungsadressat muss einen Geschäftsraum unterhalten, also in den Räumen regelmäßig geschäftlich (gleich welcher Art) mit Publikumsverkehr tätig werden (Büro, Laden, Warte- oder Sprechzimmer, bei Publikumsverkehr auch Lager, Werkstatt, Messestand, BGH NJW-RR 08, 1082 [BGH 05.05.2008 - X ZB 36/07] Rz 4; vgl auch KG NJOZ 14, 1687, 1688; Frankf 30.12.13 – 21 U 23/1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vom 22.11.20 (BGBl I, 2466) sind einige primär kosmetische Änderungen bei § 850f erfolgt. Die bisherigen § 850f I lit a–c werden zu § 850f I Nr 1–3. Ergänzend erfolgen in der Regelung übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift konkretisiert die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung. So ist nach § 724 I neben dem Titel auch die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung erforderlich. Nur zusammen mit dieser begründet der Titel den sog Vollstreckungsanspruch, der sich einerseits auf ein unmittelbares Aktivwerden der Vollstreckungsorgane richtet und andererseits de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gestufte Rechtsverhältnisse (›Zwei-Stufen-Theorie‹).

Rn 17 Sie bezeichnen neben dem rein fiskalischen Handeln einen wesentlichen Bereich der Beteiligung staatlicher Stellen und Institutionen am Rechtsverkehr auf privatrechtlicher Grundlage, und zwar auf einer zweiten Stufe der Abwicklung, nicht selten, wenn auch nicht zwingend etwa bei Vergabe von Subventionen (BGHZ 40, 206). Häufig zweistufig ausgestaltet sind auch die Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Fristverlängerung.

Rn 62 Bemerkt der Anwalt, dass er eine Rechtsmittelbegründung wegen Arbeitsüberlastung nicht rechtzeitig erstellen kann, muss er rechtzeitig einen Fristverlängerungsantrag an das zuständige Gericht stellen; versäumt er die Antragstellung, ist die Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist nicht schuldlos (BGH NJW 13, 3181 [BGH 01.07.2013 - VI ZB 18/12] Rz 9). Ein Anwalt dar...mehr