Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

I. Gefährdungshaftung, § 833 1. 1. Voraussetzungen. a) Tier. Rn 2 § 833 erfasst grds alle Tiere. Str ist die Tiereigenschaft von Kleinstlebewesen und laborgezüchteten Mikroorganismen. Auch wenn von ihnen Gefahren ausgehen, die anderen von § 833 erfassten Tiergefahren – etwa der durch einen Insektenschwarm verursachten – vergleichbar sind (zB Ausscheiden von Giften, Verursachen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beteiligung Dritter, I 2.

a) Grundsätze der Zurechnung. Rn 10 I 2 stellt dem Unternehmer solche Personen gleich, die in seinem Namen oder Auftrag handeln. Zurück geht dies auf Art 2 Nr 2 VRRL. Über I 2 ist gewahrt, dass von einer gleichzeitigen körperlichen Anwesenheit iSd I 1 auch ausgegangen werden kann, wenn etwa ein Stellvertreter oder Vermittler des Unternehmers unter den Voraussetzungen des I 1 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

I. Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen, Alt 1. Rn 2 Dies wird bejaht, wenn der Dienstberechtigte nach Zahl und wirtschaftlicher Bedeutung mehr als die Hälfte der bei voller Möblierung benötigten Einrichtungsgegenstände gestellt hat. Verpflichtung zur Ausstattung ist nicht von Bedeutung. II. Gemeinsame Haushaltsführung, Alt 2. Rn 3 Es kommt nicht darauf an, wer die Ausstatt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

1. Mangelhaftigkeit in der Lieferantenkette. Rn 7 Ein Mangel der Sache muss vorliegen im Verhältnis Verkäufer/Käufer wie im Verhältnis Verkäufer/Lieferant, also im Regressverhältnis (Erman/Grunewald Rz 4). Für letzteres folgt dies aus dem Wortlaut, ›der vom Käufer geltend gemachte Mangel (sc: musste) bereits beim Übergang der Gefahr auf den Verkäufer vorhanden‹ gewesen sein. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Subjektive Voraussetzungen.

1. Grundsatz. Rn 57 Bei dem Bewucherten muss eine Schwächesituation, also alternativ eine Zwangslage, Unerfahrenheit, ein Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche bestehen, die der Wucherer ausgebeutet hat. Die Beeinträchtigungen der tatsächlichen Entscheidungsfreiheit sind für II abschließend aufgezählt. Bei vergleichbaren Schwächesituationen kommt eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. WKRL.

Rn 2 Kosten der Übergabe uÄ sind in der WKRL nicht geregelt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Normzweck. Rn 1 Schadensersatzansprüche wegen vom Mieter verursachter Schäden sowie trotz Fristsetzung nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen will § 551 sichern, wobei ein Ausgleich zwischen dem Sicherungsinteresse des Vermieters und dem Schutz des Mieters bezweckt ist (gesetzliche Begrenzung der Kautionshöhe). Die Kaution soll den Vermieter auch bei Streit über die Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Culpa in contrahendo.

I. Einführung. Rn 33 In II und III enthält § 311 eine Teilregelung für die cic (das Verschulden bei Vertragsverhandlungen, s Heinrichs FS Canaris [07] I 421, 425 ff; Lehmann ZEuP 09, 693; Lüsing, Die Pflichten aus culpa in contrahendo und positiver Vertragsverletzung, 10). Nur eine Teilregelung bildet dies aus mehreren Gründen: (1.) Die Vorschrift enthält nur Bestimmungen übe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Die Verteidigungshandlung.

I. Verteidigungswille. Rn 7 Als Notwehr ist auch im Zivilrecht (aA Jauernig/Mansel Rz 7; MüKo/Grothe Rz 18; Staud/Repgen Rz 53) eine Maßnahme immer nur dann gerechtfertigt, wenn sie vom Abwehrenden nicht nur in Kenntnis der die Notwehrlage begründenden Umstände, sondern auch mit Verteidigungswillen vorgenommen wird. Wird von dem Angegriffenen in einer Notwehrlage ein Gegenang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Informationspflichten.

1. Allgemeines. Rn 50 Die GdW schuldet den WEigtümern zT vGw, zT den Umständen nach und in besonderen Konstellationen Information (erforderliche Nachrichten), Auskunft und Rechenschaft. 2. Erforderliche Nachrichten. Rn 51 Die GdW – vertreten durch den Verw – hat aktiv solche Nachrichten zu geben, welche die WEigtümer benötigen, um das gemE sachgerecht zu verwalten (dazu Riecke ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff des Wohnsitzes und Abgrenzungen.

I. Der Begriff. Rn 2 Der Wohnsitz ist zu verstehen als der räumliche Mittelpunkt des gesamten Lebens einer Person (RGZ 67, 191, 193; BayObLGZ 84, 289; 1993, 88), wobei nicht das konkrete Haus als Wohnsitz anzusehen ist, sondern der Ort iSe politischen Gemeinde. IdS wird allg der Begriff des Ortes in I, 2 ausgelegt. Der Hinweis auf den räumlichen Mittelpunkt kann allerdings ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Tatbestand.

I. Der Veräußerer als Besitzer. Rn 3 Grundvoraussetzung des Tatbestandes ist es, dass der Veräußerer und bisherige Eigentümer im Besitz der Sache ist. Dieser Besitz muss Eigenbesitz (§ 872) sein. Es kann sowohl unmittelbarer als auch mittelbarer Besitz sein (BGHZ 111, 142). Mit der Übereignung nach § 930 wird der Veräußerer zum Fremdbesitzer (BGHZ 75, 253). Ist der Veräußerer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anspruchsvoraussetzungen.

I. Gebäude und Gebäudeteile. Rn 9 Gebäude ist ein Bauwerk, das fest mit dem Erdboden verbunden und allseitig durch Wände und Dach umschlossen ist und den Eintritt von Menschen ermöglicht sowie Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt. Gebäudeteil ist eine Sache, wenn sie zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt ist oder wenn sie in einem so festen baulichen Zusammenhang mit dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriffsbestimmung.

I. Zubehörsache. Rn 2 Nur bewegliche Sachen können als Zubehör dienen. Grundstücke, Grundstücksbestandteile und Rechte können dagegen kein Zubehör sein (BGHZ 111, 110, 116; 135, 292, 295). Bei einer Sachgesamtheit, zB dem Inventar eines landwirtschaftlichen Betriebes, stellt jede einzelne der Sachen das Zubehörstück dar, nicht die Sachgesamtheit als solche (hM BGH MDR 65, 561...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bestandteile/Ergänzungen.

1. Überblick. Rn 23 Die Jahresabrechnung muss der GdW und den WEigtümern belegen, welche Einnahmen der Verw als Organ der GdW wirklich erlangte (BGH NJW 12, 1434 Rz 11 = ZMR 12, 372) und wie er damit verfuhr (Ausgaben, Anlagen, usw). Zu verlangen ist: 1. ein ›Kopf‹ (Informationen zu: Ersteller, Erstellungsdatum, Abrechnungszeitraum, konkretes Bezugsobjekt), 2. die Verteilung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der mittelbare Besitz kann dadurch auf einen anderen übertragen werden, dass diesem der Anspruch auf Herausgabe der Sache abgetreten wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

I. Begriff und Rechtnatur. Rn 2 Die Abnahme ist die körperliche Hinnahme der Leistungen des Unternehmers, verbunden mit der – auch konkludenten (Hamm BauR 01, 1914) – Anerkennung (Billigung) des Werkes durch den Besteller als im Wesentlichen vertragsgerecht (BGH BauR 94, 242, 243; NJW 93, 1972). Sie ist vertragliche Hauptleistungspflicht und selbstständig einklagbar (BGH BauR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

1. Formulierung. Rn 10 Nach II sollen Verletzte ›auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist‹, eine ›billige Entschädigung in Geld‹ verlangen können. Dabei ist die Formulierung für die zu entschädigenden Nachteile ganz weit; sie geht erheblich über körperliche Schmerzen hinaus. Berücksichtigt werden die Schwere der Verletzungen, die Dauer des Leidens, der Verlauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen des Sonderkündigungsrechts.

I. Ein Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, § 573a I. Rn 3 Der Begriff ›Wohnung‹ (Drasdo NJW-Spezial 16, 481) bedeutet mehr als nur Wohnraum und erfordert eine selbstständige, räumlich und wirtschaftlich abgeschlossene Wohneinheit, in der ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann (AG Nürtingen WuM 17, 538, LG Saarbrücken ZMR 07, 540, KG JW 25, 1125). Eigene Küche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Entbehrlichkeit.

1. Unaufschiebbarkeit. Rn 5 Nicht rechtzeitig eingeholt werden kann die Einwilligung bspw bei Notfallmaßnahmen, die eine unmittelbare Behandlung des Patienten zur Beseitigung von Gefahren für Leib und Leben erfordern. 2. Mutmaßlicher Wille. Rn 6 Die Erforschung des mutmaßlichen Willens hat vorrangig anhand subjektiver Kriterien wie den persönlichen Umständen und individuellen W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sicherungsmaßnahmen

I. Anlegen von Siegeln. Rn 13 Das Anlegen von Siegeln kommt in Betracht bei der Versiegelung der Wohnung des Erblassers, wenn sich Nachlassgegenstände an verschiedenen Orten befinden und eine Inbesitznahme infolge der räumlichen Entfernung nicht schnell genug möglich ist. Rn 14 Der Rechtspfleger beim Nachlassgericht ist für die Anordnung der Siegelung zuständig. Sie kann vAw o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelne Fallgruppen.

I. Äquivalenzstörungen. Rn 30 Diese sind bei gegenseitigen Verträgen in den Grenzen des Zumutbaren unbeachtlich. Das gilt sowohl für eine Wertminderung des Entgelts (insb durch Geldwertschwund, etwa BGHZ 86, 167, 186f) wie auch für Kostensteigerungen bei der Leistungserbringung. Dies gilt im Grundsatz auch für in ausländischer Währung zu leistende Schulden (BGHZ 183, 287 zur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt.

I. Wohnen als Hauptzweck. Rn 4 Eine andersartige Nutzung kann nur Nebenzweck sein (LM Nr 3). Der Eigentümer muss von der Benutzung des Gebäudes oder Gebäudeteils ausgeschlossen sein. Ist dies nicht der Fall, so liegt eine gewöhnliche beschränkt-persönliche Dienstbarkeit vor (Kobl NZM 01, 1095 [OLG Koblenz 08.03.2000 - 3 U 1295/99]). Eine Mitbenutzung des Eigentümers ist aber ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechte.

I. Begriff. Rn 4 Recht ist die dem Einzelnen unmittelbar von der Rechtsordnung gewährte Befugnis mit dem Inhalt eines Anspruchs (§ 194 I), der Herrschaft über eine Sache oder immaterielle Güter, zB gewerbliche Schutzrechte, oder der Gestaltung eines Rechtsverhältnisses (Grüneberg/Weidenkaff Rz 3). Es kann dinglich oder obligatorisch, bedingt oder befristet sein, schon jetzt o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen.

I. Lesbare Erklärung, S 1. Rn 5 Es muss eine formbedürftige Willenserklärung oder –wichtiger – rechtsgeschäftsähnliche Erklärung abgegeben werden. Eine formwirksame Erklärung muss nicht nur vom Erklärenden in Textform abgegeben werden, sondern dem Empfänger auch in Textform zugehen (BTDrs 17/12637, 44). Rn 6 Verlangt wird eine Lesbarkeit der Erklärung, dh, sie muss in Schriftz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Mieter- und Vermieterwechsel.

I. Mieterwechsel. Rn 18 Ein solcher ist iRd Vertragsfreiheit durch Abschluss eines dreiseitigen Vertrages jederzeit möglich und unproblematisch. Auch die Aufhebung des alten Vertrages und der Abschluss eines neuen Vertrages sowie ein Schuldbeitritt des neuen Mieters (BGH ZMR 98, 75 zum Finanzierungsleasing) sind möglich. Alter und neuer Mieter können auch mit Zustimmung des V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfügung über den Gesellschaftsanteil.

I. Verfügung. Rn 2 I 1 schreibt die Übertragbarkeit des Gesellschaftsanteils fest. Darunter fallen sowohl die Übertragung des gesamten Gesellschaftsanteils (BGH NJW 97, 860, 861) als auch seine Teilübertragung (Frankf NJW-RR 96, 1123 [OLG Frankfurt am Main 15.04.1996 - 20 W 516/94]). Möglich ist auch die gleichzeitige Übertragung aller Gesellschaftsanteile auf mehrere Erwerbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Privilegierte volljährige Kinder.

I. Alter der Kinder. Rn 13 Erfasst werden von der Gleichstellung nur solche Volljährige, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. II. Familienstand der Kinder. Rn 14 Privilegiert werden ausschl ledige Kinder. Dies bedeutet, dass die Gleichstellung mit minderjährigen Kindern mit der Heirat des Kindes endet. Die Privilegierung lebt auch nicht wieder auf, wenn die Ehe ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Definition.

a) Objektive Festlegung. Rn 29 Der gewöhnliche Aufenthalt setzt anders als das im anglo-amerikanischen Rechtskreis vorherrschende Anknüpfungsmoment des ›domicile‹ keine dauerhafte heimatliche Verbundenheit (Hamm FamRZ 92, 552; BeckOK/Lorenz Rz 18; Erman/Hohloch Rz 59; Looschelders Rz 15) mit dem betreffenden Ort voraus. Gewöhnlicher Aufenthalt ist vielmehr der Ort, an dem ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen.

I. Für die ordentliche Kündigung, § 584 I. Rn 3 Eine Kündigung eines Grundstückspachtvertrages auf unbestimmte Zeit – dies gilt auch bei auflösend bedingten Verträgen (BGH NZM 09, 433) und für die Fälle formunwirksamer Verträge nach § 550 – ist nur zum Ablauf des sich aus dem konkreten Vertrag ergebenden Pachtjahres möglich. Ist nichts ausdrücklich geregelt, ist idR der Pacht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

In seinem Aufgabenkreis kann der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich vertreten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungspunkte.

I. Überblick. Rn 6 Art 11 schreibt im Interesse eines favor negotii eine alternative Anknüpfung vor, entweder an den Abschlussort des Geschäftes oder an den Anknüpfungspunkt des Geschäftsstatuts, dem das Rechtsgeschäft, um dessen Form es geht, selbst unterliegt. Jedenfalls, soweit als Geschäftsstatut für den Vertrag ein anwendbares Recht gewählt werden kann, ist auch die Alte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Begriff der Rechtsfähigkeit.

I. Begriff. Rn 7 Der Begriff der Rechtsfähigkeit ist im Gesetz nicht festgelegt, sondern er wird vorausgesetzt. Nach heute weithin anerkannter Auffassung wird Rechtsfähigkeit verstanden als die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (abw früher Fabricius Relativität der Rechtsfähigkeit, 1963, S 31 ff). Dieser allg und umfassende Begriff der Rechtsfähigkeit steht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungen.

I. Einzelzahlungsvertrag. Rn 2 Die Regelung in I legt die Primärpflichten seitens des Zahlungsdienstleisters in einem Einzelzahlungsvertrag fest und definiert gleichzeitig den Zahlungsdienstnutzer. Durch die Sonderform des Geschäftsbesorgungsvertrages nach I wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei der Erbringung eines Zahlungsdienstes einen Zahlungsvorgang auszuführe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Garantie.

1. Inhalt. Rn 51 Der selbstständige Garantievertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen (BGH NJW 96, 2569, 2570; ZIP 01, 1469). Die Regelungen des Bürgschaftsrechts gelten nicht (BGH NJW 67, 1020, 1021; Erman/Zetzsche § 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

I. Normzweckvorbehalt. Rn 16 Ein gesetzwidriges Rechtsgeschäft ist nach § 134 nichtig, falls sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Über die Rechtsfolge entscheidet damit in erster Linie der Verbotszweck. Sinn und Zweck des Gesetzes müssen eine Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts verlangen und dürfen sich nicht mit Wirkungen begnügen, bei denen die Gültigkeit des Geschäfts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Jahresabrechnung (§ 28 II 2).

I. Allgemeines und Zweck. Rn 21 Die Jahresabrechnung dient: 1. der turnusmäßigen Rechnungslegung der GdW bzw ihres Organs, idR des Verw (s.a. BGH ZMR 21, 598 Rz 13; München ZMR 07, 723, 724), sowie 2. der Vorbereitung der Aufteilung der Kosten und Erträge auf die WEigtümer (s.a. BGH ZMR 18, 343 Rz 7; 10, 300). Dass die WEigtümer ihre Steuerlast erklären können oder ein vermie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

1. Kaufvertrag/Werkvertrag. Rn 21 Beim Kaufvertrag besteht die geschuldete Leistung in der Lieferung und Übereignung der Kaufsache und nicht in deren Herstellung (BGHZ 87, 112). Berührungspunkte zum Werkvertragsrecht bestehen zum einen dort, wo der Verkäufer die Kaufsache selber herstellt. Dann gilt: Handelt es sich um bewegliche Sachen, findet gem § 651 Kaufrecht Anwendung, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen (§ 556d I).

I. Neuabschluss eines Mietvertrags. Rn 2 In zeitlicher Hinsicht maßgeblich ist der Neuabschluss eines Mietvertrags, nicht der Zeitpunkt des Mietgebrauchs. Spätere Änderungen der Miethöhe sind unerheblich. Ein Neuabschluss liegt auch dann vor, wenn der bisherige Mietvertrag wirksam gekündigt ist und die Mietvertragsparteien vergleichsweise eine ›Fortsetzung‹ vereinbaren (BGH N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

I. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung. 1. Sittenverstoß. Rn 5 Sittenwidrigkeit liegt vor beim Verstoß gegen das ›Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden‹ (RGZ 48, 114, 124; BGH NJW 91, 913, 914 mwN; VersR 13, 200 Rz 25 mwN; WM 14, 71 Rz 23). § 826 gewährleistet ein rechtsethisches Minimum (s nur Larenz/Canaris § 78 II 1b; Soergel/Hönn § 826 Rz 27); zu seine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vollmachtserklärung.

1. Interne und externe Vollmachtserteilung. Rn 7 Empfänger der Vollmachtserklärung ist gem I entweder der Bevollmächtigte (Innenvollmacht) oder der Dritte (Außenvollmacht), dem ggü die Vertretung stattfinden soll. Die externe Bevollmächtigung kann auch durch Erklärung an eine Mehrzahl von Personen zB durch einen Rundbrief an Kunden eines Unternehmens erfolgen. Eine solche Bev...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

I. Grundsatz. Rn 3 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor, sind solche Vereinbarungen, die vor dem 1.12.20 getroffen wurden, grds unbeachtlich. II. Abweichender Wille. Rn 4 Etwas anderes gilt, wenn sich ein Wille, weiterhin zu gelten, aus der Vereinbarung mit hinreichender Deutlichkeit ergibt (BRDrs 168/20, 95). Dies ist der Fall, wenn sich im Wege der Auslegung aus der Vere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundregel.

1. Anknüpfungsgesichtspunkte und Anknüpfungshierarchie. Rn 9 Bei unerlaubten Handlungen mit Auslandsberührung werden häufig nicht alle Bestandteile des Haftungstatbestands am gleichen Ort verwirklicht, zB fallen bei Distanzdelikten Handlungs- und Erfolgsort auseinander, bei Streudelikten treten an mehreren Orten Verletzungserfolge ein. Zudem spielen neben den Interessen der B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzungen.

I. Stellvertretung. Rn 4 Auch bei der direkten Stellvertretung kann ein am Vertragsschluss Unbeteiligter vertragliche Leistungsansprüche erhalten. So können etwa die Eltern einen Vertrag über die ärztliche Behandlung ihres Kindes als Vertreter des Kindes oder im eigenen Namen auf Leistung an das Kind schließen. Für die erste Alternative ist Vertretungsmacht nötig; andererseit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

I. Ermächtigung. Rn 2 Voraussetzung der partiellen Geschäftsfähigkeit ist die formfreie Ermächtigung der gesetzlichen Vertreter zur Aufnahme des selbstständigen Betriebs eines Erwerbsgeschäftes. Die Ermächtigung ist eine einseitige, an den Minderjährigen zu richtende Willenserklärung, die zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch das Familiengericht bedarf (Soergel/Hefermehl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Staatsangehörigkeit.

I. Bestimmung der Staatsangehörigkeit. 1. Recht des betreffenden Staates. Rn 5 Da die Staatsangehörigkeit eine öffentlichrechtliche Zugehörigkeitsbeziehung zwischen Person und Staat schafft (Kegel/Schurig § 9 II 2a), richtet sich ihre Bestimmung – auch aus völkerrechtlichen Gründen (Staud/Blumenwitz Rz 45 ff; BeckOK/Lorenz Rz 2 zu Art 1 I Staatenlosenkonvention, zu dieser s.u....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Herstellung/Erzeugung.

1. Grundsätzliches. Rn 4 § 650 findet nur Anwendung auf Verträge mit einer Herstellungs- oder Erzeugungspflicht, dh Pflicht zur Erstellung eines Arbeitserfolgs. Es ist die Schaffung von etwas Neuem geschuldet. Die Erzeugung unterscheidet sich von der Herstellung dadurch, dass der Erfolg nicht wie bei der Herstellung aus eigener Kraft des Unternehmers erfolgt, sondern mittels ...mehr