Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren. (2) Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Verbraucher zur Zahlung von Wertersatz für die vom Unternehmer bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn ermehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Um den Betreuten und Dritte vor den Folgen einer Beendigung der Betreuung zur Unzeit zu bewahren, ordnet die Norm in I an, dass der Betreuer für bestimmte Fälle auch nach Beendigung seines Amtes (§§ 1868 u 1870) noch die Befugnis bzw sogar die Pflicht zur Fortführung der Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten hat (I). Werden die Geschäfte fortgeführt, so kann der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 266 Abs 1 Nr 1 FamFG.

Rn 1a Bei einem Verlöbnis (§§ 1297 ff BGB) handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei Personen, die sich gegenseitig versprechen, künftig die Ehe miteinander einzugehen (Weinreich/Waruschewski FamRMandat, § 3 Rz 3). Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses stehen, sind Schadensersatz- und Rückgabeansprüche. Hierunter fallen nicht nur die Ansprüc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Das Merkmal der erwerbsmindernden Gegenleistung

Rz. 235 [Autor/Stand] § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG konkretisiert den Steuerzugriff mithilfe eines negativen Tatbestandsmerkmals auf das, was... ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird. In Geld bewertbare Gegenleistungen (§ 7 Abs. 3 ErbStG) reduzieren die substantielle Vermögensmehrung des Erwerbers, ggf.bis auf null. Wenn und soweit solche berücksichtigungsfähigen Gegen-/Le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Geringe Ausgleichswerte (Abs 1 S 3).

Rn 10k § 20 I 3 erklärt § 18 für entspr anwendbar. Daraus folgt, dass bei geringen Ausgleichswerten auch schuldrechtliche Ausgleichsansprüche ausgeschlossen werden können. Der jeweilige Ausgleichswert ist mit der nach § 18 III maßgeblichen Bagatellgrenze zu vergleichen. Daher ist der Betrag der schuldrechtlichen Ausgleichsrente mit ihrem – ggf um einen öffentlich-rechtlichen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bezieht die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person von ihr den Ausgleichswert als Rente (schuldrechtliche Ausgleichsrente) verlangen. 2Die auf den Ausgleichswert entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbaren Aufwendungen sind abzuziehen. 3 § 18 gilt entspre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderkündigungsrecht – § 650r.

Rn 13 § 650r gewährt dem Besteller und unter bestimmten Voraussetzungen auch dem Unternehmer ein Sonderkündigungsrecht, mit dem er sich von einem Vertrag lösen können soll, bei dem die wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele noch nicht festgelegt worden sind (vgl ausführlich zum Ganzen: Leupertz/Preussner/Sienz/Fuchs § 650r). Nach I kann der Besteller innerhalb von 2 Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nutzungen/Schuldhafte Nichtnutzung.

Rn 3 Da sich § 987 I und II ausschl mit den Folgen des EBV befasst, können unter Nutzungen gem § 100 (Legaldefinition) auch nur Sachnutzungen gem § 99 I und III sowie Vorteile aus dem Sachgebrauch gem § 100 verstanden werden. Bsp: Feldfrüchte, Miete, Pacht, ersparte Aufwendungen beim Kfz-Gebrauch, Zinsen (BGH NJW-RR 07, 557 [BGH 01.02.2007 - IX ZR 96/04]) etc. Ird Absatz II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinsvormund und Vormundschaftsverein.

Rn 2 Nach I Nr 3 bedient sich der Verein bei der Führung der Vormundschaft einzelner Mitglieder oder Mitarbeiter, diese werden als echte Einzelvormünder bestellt. Sie tragen für den Mündel die Erziehungsverantwortung, haften selbst gem § 1794 und unterliegen der Aufsicht des FamG nach § 1802 II. Nach II Nr 1 wird der Verein als vorläufiger Vormund bestellt. In diesem Fall üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auftraggeber.

Rn 10 Beim Auftrag fehlt es an einer vertraglichen Hauptpflicht des Auftraggebers (Unentgeltlichkeit). Auf Verlangen hat er dem Beauftragten einen Vorschuss zu leisten (§ 669) und die notwendigen Aufwendungen zu ersetzen (§ 670). Die Nebenpflichten des Auftraggebers ergeben sich aus dem Vertrag und § 241 II. Insoweit können auch Pflichten zur Mitwirkung bestehen (zB Aushändi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesamter Lebensbedarf.

Rn 6 Der Elementarbedarf umfasst den Bedarf des täglichen Lebens, nicht aber Schulden und auch keine eigenen Unterhaltslasten des Unterhaltsgläubigers. Dazu gehören insbes Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Reinigung, Kleidung, Ferien und Hausrat (BGH FamRZ 84, 769), aber auch Spielzeug (BVerwG NJW 93, 1218) sowie zur Pflege geistiger und körperlicher Interessen (BGH ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / V. Leasing

Tz. 54 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Leasingverhältnisse mit Dritten, die eindeutig der kombinierten Berichtseinheit zurechenbar sind, sind nach den allgemeinen Regelungen des IFRS 16 zu bilanzieren. Fraglich ist, wie mit konzerninternen Leasingverhältnissen umzugehen ist, die durch die Ausschnittsbetrachtung aus Sicht der kombinierten Einheit einerseits und dem übergeordneten K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufwendungsersatz.

Rn 2 Der Ersatzanspruch setzt Aufwendungen voraus, die der Beauftragte für erforderlich halten durfte und zum Zwecke der Ausführung des Auftrags getätigt hat. Grds besteht der Anspruch nur bei einem wirksamen Auftragsverhältnis. Allerdings wendet die Rspr (seit BGHZ 37, 258) § 670 bei Tätigkeiten aufgrund eines vermeintlichen Auftrags über die GoA ebenfalls an (§§ 683, 670; ...mehr

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zfs 06/2023, Erstattung der... / Leitsatz

1. Zur Berechnung der Entschädigung eines sturmbedingt beschädigten Gartentores in der Wohngebäudeversicherung. 2. Erweist sich die vom VN beabsichtigte Reparatur der nur teilweise beschädigten Sache als unwirtschaftlich, weil sich die Neuherstellung einer gleichwertigen Sache kostengünstiger realisieren lässt, so entsprechen die dadurch bedingten Aufwendungen wirtschaftlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Der gewöhnliche Lauf der Dinge.

Rn 6 Der gewöhnliche Lauf der Dinge bildet nach 2 die Grundlage für die Gewinnschätzung. Dieser braucht, eben weil er wahrscheinlich ist, vom Geschädigten nicht bewiesen zu werden (BGH NJW 64, 661, 663 [BGH 17.12.1963 - V ZR 186/61]). Insb liegt es nach BGH NJW 00, 3287, 3288 [BGH 06.06.2000 - VI ZR 172/99] und NRW-RR 16, 793 nahe, ›nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge von e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 36 Liegen die Voraussetzungen des § 18 III vor, darf jeder WEigtümer die Maßnahmen treffen, die notw sind (= Notmaßnahmen) und kann Ersatz seiner Aufwendungen verlangen (BGH ZMR 19, 419 Rz 5). Notw sind nur Maßnahmen, welche die Gefahrenlage beseitigen, nicht aber solche zur Vornahme oder Beauftragung von Arbeiten, die einer dauerhaften Beseitigung der Schadensursache die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Dem Geschäftsherrn stehen die Erträge aus der GoA zu (§§ 667, 681). Zum Ausgleich gewährt § 683 dem Geschäftsführer einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen (§ 670). Der Geschäftsführer muss iR einer GoA tätig werden (§ 677) und die Übernahme des Geschäfts muss dem Interesse und dem Willen des Geschäftsherrn entsprechen. Bei Schenkungsabsicht ist der Anspruch ausge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nebenpflichten.

Rn 44 Die Nebenpflichten der Parteien bestimmen sich nach Inhalt und Zweck des Mietvertrags. Fehlt es an ausdrücklichen Regelungen, ist va die Art der Mietsache maßgeblich. Neben den in Rn 45–56 näher ausgeführten Nebenpflichten, die ihre rechtliche Grundlage insb in der Pflicht der Parteien zur gegenseitigen Rücksichtnahme haben, trifft den Vermieter die Gewährleistung für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Unberechtigte Geltendmachung durch den Käufer.

Rn 19 Ein schuldhaftes unberechtigtes Nacherfüllungsverlangen macht den Käufer schadensersatzpflichtig (BGH NJW 08, 1147 Rz 12–14: entspr Werkvertragsrecht; vgl generell BGHZ 179, 238 bes Rz 17; s Thole AcP 09, 498 ff; krit MüKo/Westermann, Rz 32; Kaiser NJW 08, 1709 ff; aA für Verbrauchsgüterkauf Lange/Widmann ZGS 08, 329). Sind dem Verkäufer iSd II Aufwendungen wegen einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Eigenleistungen des Bestellers.

Rn 7 Nimmt der Besteller die Mängelbeseitigung ganz oder teilweise in Eigenleistung vor, kann er die hierdurch angefallenen Vermögensaufwendungen in Form von Fahrt- und Materialkosten, darüber hinaus den Aufwand an Arbeitszeit und Arbeitskraft erstattet verlangen (BGHZ 59, 328, 330 = BauR 73, 52; AnwK/Raab § 637 Rz 18 mwN). Soweit er die Eigennachbesserung im Rahmen seiner g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschluss der Ausgleichung, Abs 2.

Rn 16 Hat der Abkömmling für seine Leistungen bereits einen Gegenwert aus dem Vermögen des Erblassers erhalten, ist nach II 1 Var 1 eine Ausgleichung ausgeschlossen. Es genügt, wenn auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eine Gegenleistung vereinbart wurde (Var 2), wobei das Entgelt zum Wert der erbrachten Leistung angemessen sein muss. Dies ist bei der üblichen V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Depotverwahrung (I).

Rn 2 Depotfähige Wertpapiere gem § 1 I DepotG sind in Einzel- oder Sammelverwahrung im Depot zu verwahren. Die weitere Verwaltung der Wertpapiere im Depot unterliegt dann den Sonderbedingungen der Kreditwirtschaft für Wertpapiergeschäfte, wonach die Depotbank für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren Wertpapieren bei Fälligkeit zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Andere begünstigte Maßnahmen (§ 11a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Begünstigt nach § 11a Abs 1 S 2 EStG sind außerdem – entsprechend den Voraussetzungen des § 7h Abs 1 S 2 EStG – Maßnahmen zur Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes iSd S 1, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll. Die Regelung ist gleichlautend mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Erweiterungen des sachlichen Anwendungsbereichs (§ 11a Abs 4 iVm § 7h Abs 3, § 10f Abs 5 EStG)

Rn. 21 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 11a Abs 4 EStG iVm § 7h Abs 3 EStG ist die Verteilung von begünstigtem Erhaltungsaufwand auch bei Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche WG sind, bei Eigentumswohnungen und bei im Teileigentum nach dem WohnungseigentumsG (WEG) stehenden Räumen zulässig (extensiver Gebäudebegriff); durch die Verweisung in § 11 Abs 4 EStG wird d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Pflichten des Auftraggebers.

Rn 70 Der Auftraggeber ist ggü dem Makler zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Ansonsten treffen ihn nur die Nebenpflichten aus § 241 II. Eine Pflichtverletzung liegt idR nicht vor, wenn der Auftraggeber die ursprüngliche Absicht zum Abschluss des Hauptvertrags aufgibt oder erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt (BGH NJW 67, 1225 [BGH 22.02.1967 - VIII ZR 215/64])...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vorschüsse, Geltendmachung und Rechtsbehelfe.

Rn 7 Es gelten die §§ 2 ff JVEG (auch für den Erstattungsanspruch wegen zu viel gezahlter Vergütung). Die Festsetzung sowie die Rechtsbehelfe nach § 4 JVEG entsprechen denen bei der Zeugenentschädigung (§ 401) mit der Besonderheit des § 9 III JVEG. Der SV ist vorleistungspflichtig, hat gem § 3 JVEG aber einen Anspruch auf Vorschuss für erhebliche Aufwendungen und erbrachte T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Positives und negatives Interesse.

Rn 17 Allerdings kann bei der Pflichtverletzung in Schuldverhältnissen dieser schadensfreie Zustand in verschiedener Weise bestimmt werden, nämlich als Schadensersatz statt der Leistung (dazu Huber AcP 2010, 10, 319 ff, früher Schadensersatz wegen Nichterfüllung) oder als Ersatz desjenigen Schadens, den der Gläubiger durch das enttäuschte Vertrauen auf die Erfüllung erlitten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. 2Er ist verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beiderseitige Barunterhaltspflicht beim minderjährigen Kind.

Rn 10 Eine zusätzliche Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils kommt in Betracht bei einer Aufteilung der Betreuung auf beide Eltern, bei eigenem Haushalt des Kindes mit Zustimmung des Bestimmungsberechtigten gem § 1612, bei Versterben eines Elternteils, bei fehlender Leistungsfähigkeit eines Elternteils und bei einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwische...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Öffentlich-rechtliche Pflichtverletzung.

Rn 8 Soweit Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag in Rede stehen, ist grds für Amtshaftungsansprüche kein Raum, insoweit sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Das gilt auch für Aufwendungs- oder Erstattungsansprüche, ebenso für solche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung (BGH NJW 83, 2311 [BGH 10.02.1983 - III ZR 151/81]) und für Verhandlungsverschulden bei der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verzugsschaden.

Rn 2 Mit § 289 S 2 wird klargestellt, dass S 1 lediglich die Erhebung eines Zinseszinses, nicht aber den Anspruch wegen eines gem § 288 IV nachweislich entstandenen weiteren Schadens wegen der Verzögerung von Zinszahlungen ausschließt (BGH NJW 93, 1260 [BGH 09.02.1993 - XI ZR 88/92]). Allerdings müssen dazu die Verzugsvoraussetzungen (vgl §§ 280 I, II, 286 I–III, s § 280 Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nützliche Verwendung.

Rn 2 Nützliche Verwendungen sind nicht zu deren Erhalt dienende, aber wertsteigernde Aufwendungen auf die Sache (Celle NJW-RR 95, 1527). Dazu gehört zB die Errichtung einer Garage auf einem Grundstück oder das Aufbringen einer Wärmedämmtapete. Außerhalb davon liegen sog Luxusverwendungen: Diese sind weder wertsteigernd noch zur Erhaltung der Sache erforderlich. Mithin sind L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Höhe des Mehrwerts, § 591 III.

Rn 5 Erst nach Pachtende kann der Mehrwert vom Landwirtschaftsgericht im Beschlusswege tituliert werden, § 591 III 2. Während der Vertragslaufzeit kann das Gericht ›bestimmen‹ nach welchen Grundsätzen später der Mehrwert festgesetzt werden soll. Je nach künftiger Nutzung sind Verkehrswert (bei Veräußerung) und der Ertragswert (bei erneuter Verpachtung oder Eigennutzung) ggü ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Fristen.

Rn 8 Für die Geltendmachung des Anspruchs besteht eine Ausschlussfrist von 15 Monaten (IV). Dieser Frist unterliegen auch der Anspruch wegen Aufwendungen beruflicher Dienste (BayObLG FPR 03, 177; Frankf FPR 04, 35; LG Münster FamRZ 08, 1659). Die Frist wird ab Entstehen des Anspruchs und nicht erst ab Beendigung des Amtes des Betreuers gerechnet. Sie wird nur gewahrt, wenn d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Folge.

Rn 4 Es ist der mangelbedingte Nichterfüllungsschaden, das positive Interesse, zu ersetzen. Der Reisende ist so zu stellen, wie er stünde, wenn der Veranstalter den Vertrag mangelfrei erfüllt hätte (BGH NJW 12, 2107, 2109 [BGH 17.04.2012 - X ZR 76/11]). Insoweit der mangelbedingte Minderwert schon durch Minderung geltend gemacht ist, ist er bei der Schadenshöhe nicht noch ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 685 BGB – Schenkungsabsicht.

Gesetzestext (1) Dem Geschäftsführer steht ein Anspruch nicht zu, wenn er nicht die Absicht hatte, von dem Geschäftsherrn Ersatz zu verlangen. (2) Gewähren Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen oder diese jenen Unterhalt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Absicht fehlt, von dem Empfänger Ersatz zu verlangen. Rn 1 § 685 enthält eine rechtshindernde Einwendung (BGH NJW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen bei Widerruf von Verbraucherdarlehen, III.

Rn 6 Bei Verbraucherdarlehensverträgen (Begriff: § 491 I) ist zunächst nach § 355 III die Darlehensvaluta zurückzugewähren (anders Piekenbrock/Rodi WM 15, 1085: § 488 I 2). III 1 gibt dem Unternehmer daneben einen Anspruch auf den vertraglich geschuldeten Sollzins. Der vereinbarte Vertragszins kann auch mit 0,00 EUR angegeben werden (BGH NJW 20, 461 [BGH 05.11.2019 - XI ZR 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Endet das Pachtverhältnis im Laufe eines Pachtjahrs, so hat der Verpächter dem Pächter den Wert der noch nicht getrennten, jedoch nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung vor dem Ende des Pachtjahrs zu trennenden Früchte zu ersetzen. 2Dabei ist das Ernterisiko angemessen zu berücksichtigen. (2) Lässt sich der in Absatz 1 bezeichnete Wert aus jahreszeitlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 18 Den Vertragsparteien steht es frei, die Abrechnung des gekündigten Vertrages durch Individualvereinbarungen anderweitig zu gestalten. In der Praxis wird davon oft in der Weise Gebrauch gemacht, dass Vergütungsansprüche für nicht erbrachte Leistungen pauschal abgerechnet werden sollen. Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen die Vertragsparteien vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besonderheiten bei verbundenen Verträgen (S 6).

Rn 16 S 6 bezieht sich auf verbundene Verträge (§ 358 III). Die Rücktrittsvermutung greift, wenn der Darlehensgeber die finanzierte Sache, etwa als Sicherungseigentümer, an sich nimmt. Er rückt dann ggü dem Verbraucher, der vor dem Aufspaltungsrisiko geschützt werden soll, in die Rechtsposition des Warenkreditgebers ein. Im Falle eines Rücktritts des Verkäufers beschränkt si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck

Rn 1 Die Norm entspricht § 1835a aF und soll die Stellung des ehrenamtlichen Betreuers stärken, indem sie ihm ein Wahlrecht einräumt, sich entweder die ihm entstehenden einzelnen Aufwendungen erstatten zu lassen oder deren Ersatz über eine pauschale Aufwandsentschädigung abzurechnen und sich so die Verzeichnung und die Sammlung von Belegen zu ersparen (I 1). Eine Kumulierung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aufwendungsersatz für den nicht berufsmäßigen Verfahrensbeistand (Abs 2).

Rn 17 Die in Abs 2 enthaltene Regelung für den nicht berufsmäßigen Verfahrensbeistand entspricht § 50 V FGG aF. Aufgrund der Verweisung auf § 277 I erhält er Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1877 I, II, IV 1 BGB. Gegenstand des Anspruchs können insb Fahrtkosten oder Telefonauslagen sein. Ein Anspruch auf Vorschuss ist ausgeschlossen, § 277 I 2. Rn 17a Die Relevanz dieser Vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verkäufer kann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache von dem Verkäufer, der ihm die Sache verkauft hatte (Lieferant), Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Käufer nach § 439 Absatz 2, 3 und 6 Satz 2 sowie nach § 475 Absatz 4 zu tragen hatte, wenn der vom Käufer geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Verkäufer vorh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anknüpfungsleiter.

Rn 1 Art 11 regelt die Grundanknüpfung für Ansprüche des Geschäftsherrn gegen den Geschäftsführer, aber auch für Ansprüche des Geschäftsführers gegen den Geschäftsherrn aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). Aufgrund der universellen Anwendung der VO (Art 3) kommt der nationalen Regelung in Art 39 EGBGB praktisch keine Bedeutung mehr zu, sieht man vom zeitlichen Anwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. VOB/B.

Rn 10 Teil B der VOB (ebenso die VOL) enthält Vertragsbedingungen, die auf die Besonderheiten der zu erbringenden Leistung abgestimmt sind und einen (im Wesentlichen) ausgewogenen Ausgleich der Beteiligteninteressen gewährleisten (BGHZ 86, 135). Sie bezieht sich grds nur auf Bauleistungen, so dass die in einem Generalunternehmervertrag zusätzlich übernommenen Architekten- un...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / II. Status der Gemeinnützigkeit

Grundvoraussetzung für die Erlangung des gemeinnützigen und damit steuerbegünstigten Status ist, dass die Stiftung steuerbegünstigte Zwecke fördert.[7] Der Begriff der steuerbegünstigten Zwecke umfasst nach § 51 AO gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Die steuerbegünstigten Zwecke sind in den §§ 52–54 AO näher behandelt. Für den Status der Gemeinnützigkeit einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

Rn 63 Schmerzensgeldzahlungen an ein Opfer sollen grds nicht einzusetzen sein (BVerwG NJW 95, 3001; Stuttg FamRZ 07, 1661). Wenn es einzusetzen wäre, dann stünde es nicht mehr für den Ausgleich der immateriellen Schäden oder zum Ausgleich des erlittenen Unrechts zur Verfügung. Anders wird dies gesehen für Zahlungen wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Das liegt da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Definition.

Rn 3 Zum Einkommen zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Die Definition ist § 82 I 1 SGB XII entnommen. Daraus folgt auch, dass der Einkommensbegriff nicht dem des Unterhaltsrechts entspricht, sondern dem des Sozialrechts. Die in Bezug genommene Vorschrift lautet: Zitat Begriff des Einkommens Beachte Änderungen zum 1.1.23 (G v 16.12.22, BGBl I 2328) (1) Zum Einkommen g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsentscheidung (Abs 4).

Rn 7 Die externe Teilung erfordert einen Kapitaltransfer zwischen der Quellversorgung und der Zielversorgung, um diese mit dem Kapital zu versorgen, das sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem mit der Entscheidung nach § 14 I für die ausgleichsberechtigte Person begründeten Anrecht benötigt. Deshalb normiert § 14 IV einen zivilrechtlichen Anspruch des Trägers der Zie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Variable Anzahl der Optionen pro Mitarbeiter

Tz. 163 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Beispiel (vgl. IFRS 2.IG Beispiel 3): Sachverhalt: Ein Unternehmen sagt seinen 100 Vertriebsmitarbeitern (AN) Aktienoptionen zu. Der Erdienungszeitraum endet nach drei Jahren, vorausgesetzt, dass die Arbeitsverhältnisse bestehen bleiben und dass sich der Absatz eines bestimmten Produkts im Durchschnitt um mindestens 5 % im Jahr erhöht. Liegt ...mehr