Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 1 Forderungspfändung / 4. Kosten der Drittschuldnererklärung

Rz. 255 Bzgl. der Kosten, die dem Drittschuldner durch die Auskunftsverpflichtung nach der Pfändung entstehen, ist zu unterscheiden zwischen: Rz. 256 Insbesondere der Arbeitgeber oder die Bank als Drittschuldner können die Kosten für die Bearbeitung des Pfändungsbeschlusses, den Personal...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 57 Bisherige Vollstreckungskosten können auch jederzeit i.R.d. Vollstreckung festgesetzt werden (§§ 788, 103, 104 ZPO). Dies hat den Vorteil, dass insbes. die Frage der Erstattungsfähigkeit damit für die weitere Vollstreckung bindend festgestellt ist und die einzelnen Vollstreckungsunterlagen als Belege nicht bei jeder weiteren Vollstreckung beigefügt werden müssen. Der ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Persönliche Gründe

Rz. 271 Die Zahl der Unterhaltsberechtigten [377] führt immer dann zu einer Änderung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens, wenn der Schuldner mehr als fünf Personen gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, da die amtliche Lohnpfändungstabelle max. nur fünf Unterhaltsverpflichtete berücksichtigt. Grds. stellen freiwillig übernommene Unterhaltspflichten keinen Abänderungsgru...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Berufliche Gründe

Rz. 279 Aus beruflichen Gründen können auch erhöhte Fahrtkosten zum Arbeitsplatz ausschlaggebend sein,[398] soweit diese nicht bereits durch den Arbeitgeber erstattet werden. Allerdings sind nur die Kosten dem Schuldner als zusätzlicher unpfändbarer Betrag zu belassen, die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstehen würden.[399] Der Schuldner ist im Hinblick auf Fahr...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 5. Folgen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht

Rz. 261 Der Drittschuldner haftet dem Gläubiger für die Nichterfüllung seiner Auskunftsverpflichtung gem. § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO. Dies gilt nicht nur, wenn er sich weigert, die Erklärung abzugeben, sondern auch bei nicht rechtzeitiger Erklärung binnen zwei Wochen oder bei mangelhafter Erklärung aller geforderten Angaben. Hat der Gläubiger im Vertrauen auf eine schuldhaft abge...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 1. Rest- oder Teilforderung

Rz. 51 Hat der Schuldner im Vorfeld oder während der bisherigen Vollstreckung bereits Teilzahlungen auf den Gläubigeranspruch geleistet, werden diese vom Gläubiger nach § 367 BGB auf die Zinsen, Kosten und den Hauptanspruch verrechnet. Stellt der Gläubiger den Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses nur noch wegen einer Resthauptforderung, ist nach wie vor streitig, ob er...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Krankenkassenleistung

Rz. 72 Krankenkassenleistungen, die ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden, sind grds. unpfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Nach überwiegender Auffassung muss es sich hierbei nicht nur um wiederkehrende Einkünfte handeln, sondern auch einmalige Leistungen unterliegen dem Pfändungsschutz. Diese seitens der Krankenkassen geleist...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / c) Kein Klageanspruch

Rz. 243 Die Frage, ob der Gläubiger aufgrund der Pfändung einer Forderung gegen den Drittschuldner einen einklagbaren Anspruch auf die Erklärungspflicht gem. § 840 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat – falls der Drittschuldner die erforderliche Erklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgibt – ist durch den BGH weitgehend geklärt worden.[365] Rz. 244 Der Pfändungsgläubiger hat keinen einklagb...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Mietkaution

Rz. 116 Ist der Mieter Schuldner des Gläubigers, hat dieser einen Anspruch auf Rückgabe einer geleisteten Mietkaution, die regelmäßig als Sicherheitsleistung an den Vermieter gezahlt wurde. Die von dem Schuldner (Mieter) geleistete Mietkaution sichert den Gläubiger (Vermieter) auch hinsichtlich der Kosten eines Räumungsprozesses, so dass der Schuldner einer Pfändung wegen di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Sitzungen

Rz. 2 Die Grundregeln über die Organisation des Betriebsrats und dessen Geschäftsführung sind auf den Wirtschaftsausschuss entsprechend anzuwenden.[1] Nach § 108 Abs. 1 BetrVG soll der Wirtschaftsausschuss monatlich einmal zusammentreten. Diese Regelung ist allerdings nicht zwingend. Von diesem Turnus kann also abgewichen werden. Die Sitzungen können häufiger oder seltener s...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / V. Unpfändbare Bezüge

Rz. 42 Unbedingt unpfändbar sind im Gegensatz zu § 850b ZPO die in § 850a ZPO genannten Bezüge. Die Unpfändbarkeit besteht kraft Gesetzes und ist vom Drittschuldner immer zu beachten. Rz. 43 Bei den unpfändbaren Bezügen ist zu unterscheiden:mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 2. Wirkung der Pfändung

Rz. 13 Die Pfändung führt zunächst zu einem Rechnungsabschluss für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Pfändung. Die Pfändung des künftigen Guthabens erstreckt sich neben dem Zustellungssaldo auch auf den nächsten Aktivsaldo und auf alle weiteren künftigen Aktivsalden bis zur vollen Befriedigung des Gläubigers.[11] Nach der Regelung in § 833a ZPO ist auch der aus dem Girove...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 3. Rückerstattungsanspruch

Rz. 52 Einige Entscheidungen sind in den letzten Jahren zur Frage der Pfändbarkeit von Beitragserstattungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 210 SGB VI (früher § 1303 RVO) ergangen. Eine Beitragserstattung kommt insbes. bei rückkehrwilligen ausländischen Arbeitnehmern zum Tragen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischenmehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Bevorrechtigte Ansprüche

Rz. 160 Bei der Arbeitseinkommenspfändung werden solche Gläubiger bevorrechtigt, die wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs pfänden; das sind der Ehegatte/Lebenspartner, der getrenntlebende Ehegatte/Lebenspartner, der frühere Ehegatte/Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, ein Elternteil nach §§ 1615l, 1615n, BGB. Rz. 161 Bei der Pfändung wegen gesetzlicher Unterhal...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / II. Antrag des Gläubigers – Formularzwang

Rz. 39 Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird, wie alle anderen Vollstreckungsmaßnahmen auch, nur auf Antrag des Gläubigers erlassen. Auf der Grundlage von § 758a Abs. 6 und § 829 Abs. 4 ZPO hat das BMJ ein Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Deliktsansprüche

Rz. 283 Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (Fahrlässigkeit des Deliktanspruchs reicht nicht aus, bedingter Vorsatz dagegen genügt), kann er beantragen, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens zu erhöhen. Dem Schuldner ist nur so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Dinglicher Vollstreckungstitel

Rz. 112 Ist der Vollstreckungsgläubiger im Besitz eines dinglichen Titels, empfiehlt sich auch hier, zunächst keine Zwangsverwaltung anordnen zu lassen, sondern eine Miet- bzw. Pachtzinspfändung anzubringen. Während bei einer Pfändung aufgrund eines persönlichen Titels der Rang mehrerer Pfändungen untereinander nach dem Prioritätsprinzip geregelt ist (§ 804 Abs. 3 ZPO), verd...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / VI. Zweckgebundene Ansprüche

Rz. 47 Geburtsbeihilfen sowie Beihilfen aus Anlass der Eingehung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft ("Heiratsbeihilfen"), die der Drittschuldner dem Arbeitnehmer zusätzlich gewährt, sind für einen "normal" pfändenden Gläubiger unpfändbar. Diese Ansprüche können ausnahmsweise nur von solchen Gläubigern gepfändet werden, die gerade wegen dieser Ereignisse eine...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Verwertung

Rz. 95 Nach Überweisung der Ansprüche zur Einziehung richtet sich das weitere Vorgehen des Gläubigers ganz entscheidend nach der Höhe seiner Vollstreckungsforderung und der dieser gegenüberstehenden Versicherungsleistungen. Besteht die Versicherung noch keine drei Jahre, hat der Gläubiger das Recht, auch gegen den Willen des Schuldners, das Vertragsverhältnis fortzusetzen un...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 20 Der für die Lohnpfändung maßgebende Begriff "Arbeitseinkommen" ist grds. weit auszulegen, auch wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner dies oftmals anders sehen wird. Die Pfändung des Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart (§ 850 Abs. ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Forderungspfändung / b) Laufende Forderungen

Rz. 201 Die Tatsache, dass die einmal ins Leere gegangene Pfändung nicht wieder auflebt, wird bei der Lohnpfändung angezweifelt. Die Pfändung in den Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Arbeitslohns gegenüber dem Drittschuldner erstreckt sich nicht nur auf die nächstfällige Auszahlung des Lohns, sondern erfasst auch das zukünftige Arbeitseinkommen solange, bis die Gläu...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Baugeld

Rz. 4 Nicht zu verwechseln mit dem pfändbaren Anspruch auf die Bausparsumme ist die Baugeldforderung nach dem Bauforderungssicherungsgesetz (1.6.1909 i.d.F. v. 5.10.1994, BGBl I, 2911, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29.7.2009, BGBl I 2009, 2436). § 1 Abs. 3 BauFordSiG definiert: Baugeld sind Geldbeträge, die zum Zweck der Bestreitung der Kosten eines Baues ode...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Pfändbarkeit

Rz. 32 Laufende Geldleistungen nach dem SGB (soweit sie nicht gesetzlich unpfändbar oder nur bedingt pfändbar sind) können uneingeschränkt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden (§ 54 Abs. 4 SGB I). Sie unterliegen den pauschalierten Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO ohne Abschläge für Minderbedarf.[17] Rz. 33 Zu den typischen laufenden Geldleistungen gehören z.B.:mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Wirkung der Vorpfändung

Rz. 276 Die Vorpfändung hat die Wirkung eines Arrests (§ 930 ZPO), sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird. Die rangwahrende Arrestwirkung beschränkt sich im Fall einer weiter gehenden endgültigen Pfändung nur auf die vorgepfändeten Forderungen.[409] Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Vorpfändungsbenachrichtigung dem Drittschuldner zugest...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 7. Verbot der Überpfändung

Rz. 98 Grds. darf jede Vollstreckungsmaßnahme nur soweit erfolgen, als es zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung erforderlich ist (§ 803 Abs. 1 ZPO). Dies gilt auch für die Forderungspfändung und die Pfändung in andere Vermögensrechte.[188] Rz. 99 Da bei der Forderungspfändung aber nur die angebliche Forderung des Schuldners gegen d...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 94 Das Arbeitseinkommen dient dem Schuldner und seiner Familie in erster Linie zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Ein entsprechender Mindestbetrag ist ihm daher immer zu belassen.[143] Die Höhe des pfändungsfreien Betrags ist nicht schematisch festzusetzen, sondern hat sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Schuldners zu orientieren. Bei einem in der Schw...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 322 Das Vollstreckungsgericht prüft in keinem Fall das Bestehen und die Höhe des angeblichen Anspruchs. Den Streit über die Höhe des von dem Drittschuldner berechneten fiktiven Arbeitseinkommens muss der Gläubiger im Prozessweg austragen.[459] Für Klagen des Gläubigers gegen den Drittschuldner aus verschleiertem Arbeitseinkommen sind die Arbeitsgerichte zuständig, wenn d...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 51 Als bedingt pfändbare Bezüge werden die Ansprüche nach § 850b ZPO in der Praxis durch den Gläubiger nur wenig ausgenutzt. Für einen geschickt argumentierenden Gläubiger handelt es sich hierbei jedoch durchaus um eine weitere Vollstreckungsmöglichkeit, da sich der Schuldner bei der Anhörung vor der Pfändung im Zweifel nur selten äußern wird. § 850b ZPO ist nicht nur auf...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 107 Ist der Schuldner Familienangehörigen gegenüber unterhaltsverpflichtet, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag nach § 850c Abs. 2 ZPO. Als unterhaltsberechtigte Personen kommen in Betracht:mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / a) Gesetzliche Grundlagen

Rz. 114 Aus dem Wortlaut des § 850c Abs. 4 ZPO a.F. (jetzt § 850c Abs. 6 ZPO [175]), der durch das 4. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen v. 28.2.1978,[176] in Kraft getreten am 1.4.1978, eingeführt worden ist, ist zu schließen, dass der Drittschuldner einen Unterhaltsberechtigten, dem der Schuldner Unterhalt gewährt oder zu Unterhalt verpflichtet ist, grds. immer zu...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Wohnungsbauprämie

Rz. 9 Viele Schuldner zahlen die ihnen zustehenden vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag ein. Diese Anlageform für vermögenswirksame Leistungen ist nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz zulässig (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 des 5. VermBG). Der Schuldner als Bausparer hatte hinsichtlich der Bausparkassenbeiträge bis zum Veranlagungszeitraum 1995 ein Wahlrecht, ob er für se...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Höhe des notwendigen Unterhaltsbedarfs

Rz. 175 Bei der Pfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger ist dem Schuldner von seinem Arbeitseinkommen nur so viel zu belassen, wie er für seinen eigenen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem pfändenden Gläubiger vorgehenden Berechtigten und zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichsteh...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / b) Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung

Rz. 119 Die Entscheidung über die volle oder teilweise Nichtberücksichtigung einer Person oder mehrerer unterhaltsberechtigter Personen trifft das Vollstreckungsgericht grds. nach billigem Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob die dem Schuldner gegenüber zum Unterhalt berechtigte Person (hier die Ehefrau des Beschwerdeführers) ihrersei...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 2.4 Umfang der erstattungspflichtigen Aufwendungen

Rz. 6 Der Umfang der erstattungsfähigen Aufwendungen richtet sich nach § 89f. Die Bagatellgrenze des § 89f Abs. 2 von 1.000,00 EUR gilt für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht. Allerdings ist präzise abzuwägen, ob der erforderliche Verwaltungsaufwand zur Feststellung des zuständigen Jugendhilfeträgers in Relation zu den zu erwartenden Einnahmen...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.4.2 Regelungsgegenstände – Errichtung, Mitglieder, Aufwandsentschädigung, Kosten, Rechtsaufsicht

Rz. 39a Die Regelungsgegenstände der Rechtsverordnungen sind abschließend in Abs. 4 geregelt; danach erstreckt sich die Verordnungsermächtigung auf folgende Regelungsgegenstände: Errichtung der Schiedsstellen, Mitglieder: Anzahl, Bestellung, Amtsdauer und Amtsführung, Aufwandsentschädigung, Kosten des Schiedsverfahrens, Rechtsaufsicht. Rz. 39b Einzelfälle: Betrifft ein Antragsschr...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.11 Einnahmen und Ausgaben nach Nr. 12

Rz. 35 Die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe sind ebenfalls nach Nr. 12 statistisch zu erfassen. Rz. 36 Die Erhebungsmerkmale finden sich in § 99 Abs. 10.mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.10 Erhebungsmerkmale Ausgaben und Einnahmen i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 12 nach Abs. 10

Rz. 45 Schließlich werden nach Maßgabe von Abs. 10 die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Jugendhilfe erfasst. (Hinsichtlich der Begriffsbestimmungen vgl. § 7 und die Kommentierung dazu.)mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.3 Bestimmung des erstattungspflichtigen Landes durch das Bundesverwaltungsamt bei Auslandsgeborenen (Abs. 3)

Rz. 10 Liegt der Geburtsort des jungen Menschen oder des nach § 19 Leistungsberechtigten im Ausland, wird das erstattungspflichtige Land nach Abs. 3 auf der Grundlage eines Belastungsvergleichs vom Bundesverwaltungsamt als eine mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Behörde bestimmt. Als Behörde mit derartigen Befugnissen ist sie berufen, den erstattungspflichtigen Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kostenerstattung durch den örtlichen Träger am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes (Abs. 1) Rz. 3 § 87 knüpft die Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach § 42 (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) an den tatsächlichen Aufenthalt des Minderjährigen vor Beginn der Leistung an, um den am "Ort des Geschehens" vorhandenen Träger ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.2 Anknüpfung der Erstattungspflicht an den Geburtsort im Inland (Abs. 2)

Rz. 9 Sofern der junge Mensch oder der Leistungsberechtigte nach § 19 im Inland geboren ist, trifft die Erstattungspflicht nach Abs. 2 das Land, in dessen Bereich der Geburtsort dieser Person liegt.mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 3 Literatur

Rz. 7 DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.2.2006, J 3.315 Sch, JAmt 2006 S. 79; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.11.2005, J 3.317 Sch, JAmt 2006 S. 32; Herigslack, Örtliche Zuständigkeit, Kostenerstattung und Heranziehung nach dem KJHG unter Berücksichtigung des 1. Änderungsgesetzes zum SGB VIII, ZfF 1993 S. 49; Mielitz, Die anonyme Kindesabgabe im Kinder- und Jugendhilferecht, JAmt 2006 S. 120.mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kostenerstattung durch das Land (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Kostenerstattungspflicht des Landes bei der Gewährung von Jugendhilfe für junge Menschen sowie Leistungsberechtigte nach § 19 nach der Einreise. Zum Begriff des "jungen Menschen" siehe Erläuterungen zu § 7. Entsprechend § 89d Abs. 1 in der bis zum 30.6.1998 geltenden Fassung soll mit der Formulierung "... ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 89b regelt in seinem Abs. 1 die Kostenerstattungspflicht des örtlichen Trägers, dessen Zuständigkeit durch den gewöhnlichen Aufenthalt (g.A.) nach § 86 begründet wird. Soweit die Zuständigkeit an den g.A. nicht angeknüpft werden kann und (hilfsweise) nur der tatsächliche Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen in Betracht kommt, trifft die Erstattungspflicht den über...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.5 Vorrang vor Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 bis 89c und § 89e (Abs. 5)

Rz. 12 § 89d Abs. 5 regelt das Verhältnis zu konkurrierenden Erstattungsansprüchen und legt fest, dass Kostenerstattungsansprüche nach Abs. 1 Satz 1 als lex specialis allen anderen Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 ff. vorgehen (ebenso Loos, in: Wiesner, SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, 5. Aufl. 2015, § 89 d Rz. 15; VG Augsburg, Urteil v. 2.2.2010, Au 3 K 09.344). De...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.1 Kostenerstattung durch das Land (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Kostenerstattungspflicht des Landes bei der Gewährung von Jugendhilfe für junge Menschen sowie Leistungsberechtigte nach § 19 nach der Einreise. Zum Begriff des "jungen Menschen" siehe Erläuterungen zu § 7. Entsprechend § 89d Abs. 1 in der bis zum 30.6.1998 geltenden Fassung soll mit der Formulierung "... wird Jugendhilfe gewährt" klargestellt werde...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt i. d. F. des Art. 1 Nr. 42 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Sie schließt an die Regelung des § 97 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 2.1 Kostenerstattung durch den örtlichen Träger am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes (Abs. 1)

Rz. 3 § 87 knüpft die Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach § 42 (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) an den tatsächlichen Aufenthalt des Minderjährigen vor Beginn der Leistung an, um den am "Ort des Geschehens" vorhandenen Träger im Falle von Kriseninterventionen zeitnah und ohne jegliche (ggf. schwierige) Zuständigkeitsb...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 2.3 Fortgesetzte Kostenerstattungspflicht für Asylsuchende (Abs. 3)

Rz. 5 Erfordern die vorläufigen Maßnahmen nach § 42 die Gewährung einer daran anschließenden Leistung i. S. d. § 2 Abs. 2, so bleibt hierfür gemäß § 86 Abs. 7 Satz 1 HS 2 i. d. F. des 2. SGB VIII-ÄndG der zuvor nach § 87 örtlich zuständige Träger weiterhin zuständig. Ein Zuständigkeitswechsel findet insofern nicht statt. Dementsprechend sorgt die Regelung des Abs. 3 auch hie...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 89d i. d. F. bis 30.6.1998 bestimmte in Abs. 1 neben der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers bereits die örtliche Zuständigkeit für den Fall, dass die einreisende Person im Inland geboren ist. § 89 d in der Neufassung (ab 1.7.1998) normiert in Abs. 1 lediglich die sachliche Zuständigkeit der Länder für die Kostenerstattungspflicht. Die örtliche Zuständ...mehr