Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 3 Literatur

Rz. 16 Basse, Kostenerstattungsrechtliche Entscheidungen der Sozial- und Verwaltungsgerichte sowie der Spruchstelle Stuttgart, ZfF 2007 S. 19, ZfF 2006 S. 163; Bundesfachverband UMF eV (B-UMF), Stellungnahme zu den Gesetzesvorhaben zur Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (BR-Drucks. 443/14 und 444/14) vom 9.10.2014, JAmt 2014 S. 507; Deutsches Institut f...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.4 Leistungsunterbrechung (Abs. 4)

Rz. 11 Soweit für einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu 3 Monaten keine Jugendhilfe (Leistungen und andere Aufgaben i. S. d. § 2 Abs. 2 und 3) gewährt wird, entbindet diese Unterbrechung den bisher erstattungspflichtigen Träger nicht von seiner Kostenerstattungspflicht. Dem Wortlaut der Bestimmung des Abs. 4 nach kann es sich unter Umständen auch um mehrere Unterbrechu...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 2.2 Kostenerstattung durch den überörtlichen Träger (Abs. 2)

Rz. 4 Für den Fall, dass ein kostenerstattungspflichtiger Träger nicht vorhanden sein sollte, weil die Zuständigkeit nach der Grundregel des § 86 nicht an den gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft werden kann, sondern hilfsweise auf dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen beruht, trifft die Erstattungspflicht den überörtlichen Träger, zu dessen Bereich der ört...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 89d gilt nach umfassender Neuordnung sowohl in inhaltlicher als auch systematischer Hinsicht seit dem 1.7.1998 i. d. F. des 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Die neue Kostenerstattungsbestimmung schließt an § 97 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferech...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.2 Berücksichtigung von gesetzlichen Abzügen und vergleichbaren Aufwendungen (Abs. 2)

Rz. 7 Vom Einkommen abzusetzen sind die Steuern (Nr. 1), die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung (Nr. 2) sowie Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen zur Absicherung der Risiken Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit, soweit diese Beiträge entweder gesetzlich vorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.1 Grundsätze der Heranziehung, Reihenfolge der Kostenbeitragspflichtigen

Rz. 3 Nach Abs. 1 sind die Kostenbeitragspflichtigen in angemessenem Umfang zu den Kosten heranzuziehen. Die Angemessenheit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Die Höhe der Kostenbeiträge ist begrenzt durch die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, dieser allgemeine Grundsatz ist dem Beitragsrecht entnommen. Rz. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.3 Allgemeine Einschränkung der Autonomie

Rz. 14 Eine wesentliche Einschränkung der Autonomie folgt zunächst aus der durch § 78c Abs. 1 i. V. m. § 78b Abs. 1 erzwungenen Transparenz. Denn das Aufschlüsselungsgebot des § 78c Abs. 1 hat im Zusammenwirken mit dem Differenzierungsgebot des § 78b Abs. 1 zur Folge, dass eine kostenstellengenaue Zuordnung möglich und eine Quersubventionierung zwischen einzelnen Leistungsar...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.3 Abzug persönlicher Belastungen (Abs. 3)

Rz. 9 Von dem nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommen sind ferner bestimmte persönliche Aufwendungen und Belastungen abzugsfähig (Satz 1). Satz 2 ordnet als Regelfall eine pauschale Kürzung um einen Betrag in Höhe von 25 % des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommens an und dient damit der Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung. Sofern im Einzelfall eine höhere Belastung b...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.5 Pauschalierung der Kostenbeiträge

Rz. 9 Während das frühere Recht nach Einkommensgruppen gestaffelte Pauschalbeträge nur bei der Festsetzung der ersparten Aufwendungen in den Fällen einer auswärtigen Unterbringung vorsah (§ 94 Abs. 2 Satz 2 a. F.), schafft Abs. 5 die generelle Möglichkeit, für die Kostenbeiträge von Eltern pauschalierte Kostensätze durch Rechtsverordnung festzulegen. Wegen der Auswirkungen d...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach dem zum 1.1.2023 neu gefassten Abs. 1 werden lediglich noch Elternteile zu den Kosten der in § 91 Abs. 1 genannten Leistungen und vorläufigen Maßnahmen aus ihrem Einkommen nach Maßgabe der §§ 93 und 94 herangezogen. Soweit die Elternteile mit dem jungen Menschen zusammenleben, werden sie auch zu den Kosten der in § 91 Abs. 2 genannten Leistungen herangezogen. Ande...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.2 Heranziehung durch Leistungsbescheid

Rz. 6 Das Gesetz sieht die Heranziehung zu den Kosten der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe nach § 91 durch Erhebung des Kostenbeitrages durch Leistungsbescheid vor. Der Leistungsbescheid ist ein Verwaltungsakt (vgl. die Definition in § 31 Satz 1 SGB X). Für das Verfahren gelten die allgemeinen Bestimmungen des Ersten Kapitels SGB X. Da der Leistungsbescheid ein belast...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.4 Struktur der statistischen Erhebungen

Rz. 40 Die Statistik ist in der Fachserie 13 "Öffentliche Sozialleistungen", Reihe 6 "Jugendhilfe" des Statistischen Bundesamtes (Metzler-Poeschel-Verlag) veröffentlicht. Die Reihe 6 untergliedert sich in: 6.1.1: Institutionelle Beratung, Einzelbetreuung und sozialpädagogische Familienhilfe, 6.1.2: Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses, 6.1.3: Adoptionen, vorläufig...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.4 Einschränkungen und Absehen von der Kostenerhebung

Rz. 12 § 92 Abs. 4 Satz 1 schränkt das Recht zur Kostenerhebung ein ("Ein Kostenbeitrag kann nur erhoben werden, soweit ...") für den Fall, dass Unterhaltsansprüche vorrangig oder gleichrangiger Berechtigter nicht geschmälert werden, und regelt damit das Verhältnis des Kostenrechts zum Unterhaltsrecht. Mit dieser Regelung will das Gesetz sicherstellen, dass eine Kostenerhebu...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.3 Neuverhandlungen – Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach Abs. 3

Rz. 13 Als Ausnahme sieht Abs. 3 vor, dass bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen der Annahmen, die der Entgeltvereinbarung zugrunde lagen, die Entgelte im laufenden Vereinbarungszeitraum neu zu verhandeln sind. Durch die unbestimmten Rechtsbegriffe "unvertretbar" und "wesentlich" ist diese Ausnahme jedoch als Abweichung vom Grundsatz eng begrenzt. Die normierten Vo...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 3 Literatur

Rz. 21 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, DIJuF-Rechtsgutachten v. 17.9.2003, J 3.316 Kü, JAmt 2004 S. 30; dass., DIJuF-Rechtsgutachten v. 6.2.2004, U 1.2000 DI, JAmt 2004 S. 138; Deutsches Institut für Vormundschaftswesen, Heranziehung für Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe durch Kostenbeitrag im Verhältnis zur Unterhaltsfreistellungsvereinbarung u...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.1 Kreis der Kostenpflichtigen und Zuordnung zu den Aufgaben der Jugendhilfe

Rz. 3 Zu den Kosten der Jugendhilfe sind nach Abs. 1 seit dem 1.1.2023 nur noch Elternteile aus ihrem Einkommen heranzuziehen. Abs. 1a sieht eine Heranziehung der bislang in Abs. 1 a. F. genannten Kostenpflichtigen nur noch nach Maßgabe des § 93 Abs. 1 Satz 3 (zweckidentische Leistungen) sowie § 94 Abs. 3 (Kindergeld) vor nach Nr. 1: Kinder und Jugendliche zu den in § 91 Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 3 Literatur

Rz. 11 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, DIJuF-Rechtsgutachten v. 21.9.2004, J 3.110 Sch; dass ., Opferentschädigungsrecht – Zur Heranziehung von Waisenrente nach dem OEG für die Kosten der Jugendhilfe, DIJuF-Rechtsgutachten v. 3.8.2000, J 3-317 We; Deutsches Institut für Vormundschaftswesen , Anrechnung von BAföG-Leistungen und Kindergeld, DIV-Gutachten v. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.2.1 Leistungsgerechte Vergütung nach Satz 1

Rz. 22 Die Höhe der jeweiligen leistungsgerechten Vergütung ist nach der in §§ 78a ff. getroffenen – auf den Erfahrungen der Gesundheitsreform nach dem SGB V sowie der dieser folgenden Pflegeversicherung und der Sozialhilfe aufbauenden – Entscheidung des Gesetzgebers für eine marktorientierte Versorgung mit Leistungen der Jugendhilfe in erster Linie über die Feststellung von...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In § 92 a. F. war bisher die Regelung zur Kostentragung und die Verteilung der Kosten zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe einerseits und dem Leistungsempfänger andererseits verankert, die auf § 85 JWG zurückging. Der darin vorgesehene Grundsatz der "erweiterten Hilfe" ist nunmehr einheitlich in § 91 Abs. 5 geregelt (vgl. Komm. zu § 91). § 92 nahm die bishe...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.1.4 Vergütungsanspruch nach Satz 3

Rz. 12 Satz 3 regelt den generellen Anspruch der Mitglieder der Schiedsstelle auf Entschädigung des Zeitaufwandes. Auch bare Auslagen sind zu erstatten. Die näheren Einzelheiten müssen die Schiedsstellenverordnungen der Länder regeln.mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 94 a. F. sah eine Sonderregelung für die Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe vor. Mit der Neufassung durch Art. 1 Nr. 49 KICK wurde das Verfahren der Heranziehung hinsichtlich der Bestimmung des Umfangs, der Reihenfolge der verpflichteten Kostenbeitragsschuldner sowie der Höhe des zu leistenden Kostenbeitrags vereinfacht. Das frühere Recht (§§ 81 f....mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2.3 Erfüllung der Schulpflicht nach Nr. 3

Rz. 14 Werden die Kosten der Unterbringung in einer für das Kind oder den Jugendlichen geeigneten Wohnform zur Erfüllung der Schulpflicht nach § 1 Satz 2 gewährt, ist der Anwendungsbereich nach Nr. 3 eröffnet.mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 7 Literatur

Rz. 73 Eschelbach, Klarstellung des Willens des Gesetzgebers: Grundsatz der dynamischen Zuständigkeit in § 86 SGB VIII, JAmt 2013 S. 439; ders., Anwendungsbereich von § 86 Abs. 6 SGB VIII: Vollzeitpflege, Sonderpflege, Gastfamilien, Projektfamilien, Erziehungsstellen, Kleinstheime, Kinderhäuser …, JAmt 2012 S. 440; ders., Im Dickicht des ÖZKE-Dschungels – Soll aus dem Trampelp...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 3.1 Muster – Schiedsstellenvereinbarung

Rz. 40b Schiedsstellenvereinbarung zwischen (1) Zwischen den Vertragsschließenden bestehen Meinungsverschiedenheiten über (genaue Bezeichnung der Streitigkeiten): ... (2) Die in Abs. 1 bezeichnete Streitigkeit sol...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 2.3 Praxishinweise

Rz. 14 Rahmenverträge können anspruchsbegründend wirken; so kann z. B. eine Kostenübernahme bezogen auf eine an ein Heim angegliederte Schule für Erziehungshilfe in Betracht kommen, wenn der jeweilige Rahmenvertrag nach § 78f – hier § 6 Abs. 2 Satz 2 Buchst. f Rahmenvertrag für Baden-Württemberg – eine Übernahme der Kosten der Beschulung in einem sonderpädagogischen Bildungs...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.1 Bestimmung des Einkommens (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Einfügung des Einkommensbegriffs zum 1.10.2005 sollte unter Aufgabe des Verweises auf das BSHG bzw. SGB XII eine eigenständige Definition geschaffen werden. Der Einkommensbegriff sollte sich den Vorschriften des SGB XII orientieren, aber eine schnellere und einfachere Berechnung des bereinigten Einkommens als Grundlage für den Kostenbeitrag ermöglichen (vgl. BT...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.1.2 Kein nachträglicher Ausgleich nach Satz 2

Rz. 6 Die nachträgliche Anpassung einer zwischen einem öffentlichen und einem freien Träger abgeschlossene Entgeltvereinbarung ist nach Satz 2 unzulässig (DIJuF-Rechtsgutachten v. 24.6.2015, J 1.460 Bm, JAmt 2015 S. 377). Die zwingende Regelung des Abs. 1 Satz 2 hat zur Konsequenz, dass eine Einrichtung, die diese Kosten bei den Vertragsverhandlungen falsch eingeschätzt hat,...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt nach dem Vorbild von § 93b BSHG nähere Einzelheiten über den Vereinbarungszeitraum. Sie gilt für alle 3 in § 78b genannten Vereinbarungen, also für Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (BT-Drs. 13/10330 S. 18). Dabei steht der prospektive Charakter der Entgeltvereinbarungen im Vordergrund. Dies bedeutet eine Abkehr von der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 3 Literatur

Rz. 12 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Unterhaltsrecht, Überleitung von Unterhaltsansprüchen des jungen Volljährigen nach § 95 SGB VIII wegen Jugendhilfeleistungen – Durchsetzung des Auskunftsanspruchs §§ 1605, 1613 BGB, § 94 Abs. 3 Satz 2, §§ 95, 96 Abs. 3, § 97a Abs. 2 SGB VIII, DIJuF-Rechtsgutachten v. 6.7.2000, J 3-317 Kn, DAVorm 2000 S. 781; Deutsch...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift in ihrer jetzigen Fassung geht auf Art. 1 Nr. 49 KICK zurück. Die Vorgängervorschrift regelte den Umfang, das Verfahren und den Umfang der Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe sowie die Berechnung des Einkommens sowie des Vermögens im Wesentlichen durch eine Verweisung auf die entsprechenden Vorschriften des SGB XII (§§ 82 bis 85, §§ 87 f., §§ 90 f...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.3 Abschluss einer Vereinbarungstrias

Rz. 4 Eine Vereinbarung über Leistung nach Abs. 1 Nr. 1, Entgelt Abs. 1 Nr. 2 und Qualitätsentwicklung Abs. 1 Nr. 3, die sog. "Vereinbarungstrias" ist grundsätzlich zwingende Vorbedingung der Entgeltübernahme. Nur unter den engen Voraussetzungen des Abs. 3 kann hiervon eine Ausnahme zugelassen werden. Mit der Formulierung "abgeschlossen worden sind" bringt das Gesetz zum Aus...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 16 BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Zum nur empfehlenden Charakter von Rahmenverträgen und zu ihrer nicht bindenden Wirkung für die Vereinbarungsverhandlungen nach §§ 78b, 78c. Rz. 17 Vg. auch Literaturhinweise zu § 78a; DIJuF-Rechtsgutachten v. 29.6.2018, SN_2018_0061 Bn, Übernahme der Kosten einer an ein Heim angegliederten Schule für Erziehungshilfe durch einen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 47 BayVerfGH, Entscheidung v. 21.1.2020, Vf. 19-VII-18 Rz. 23: Zum durch § 98 Abs. 1 Nr. 1 und § 99 Abs. 7 geregelten Standortprinzip der Einrichtung; auf den Wohnsitz der betreuten Kinder kommt es nicht an. Rz. 48 Bay. Landesjugendamt, Jugendhilfestatistik, im Internet unter www.blja.bayern.de – zuletzt abgerufen am 31.3.2023; Myers/Pothmann, Kinderschutz kommunal – Empir...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 2.3 Bereithalten/Anlage von Mündelgeld

Rz. 5 Gemäß Abs. 3 Satz 1 kann der Amtsvormund/-pfleger das Mündelgeld mit Genehmigung des Familiengerichts auf Sammelkonten des Jugendamtes bereithalten und anlegen, soweit eine Trennbarkeit und Rechnungslegung des Geldes einschließlich der Zinsen jederzeit gewährleistet ist. Die Genehmigung steht im Ermessen des Familiengerichts. Dabei hat es darauf zu achten, dass das Ber...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.2 Umfang der Erhebung – Allgemeines nach Abs. 1

Rz. 8 Die Nr. 1 bis 13 enthalten die abschließende Aufzählung der einzelnen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, in denen die Erhebung durchgeführt wird. Diese Bereiche werden teils durch die Art der jeweiligen Maßnahmen, teils durch die Benennung der anspruchsberechtigten Personen gekennzeichnet. Die Aufzählung ist abschließend; dies wird (nunmehr) insbesondere durch das a...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.5 Integration Behinderter (Abs. 4)

Rz. 23 Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung ist als gesellschaftspolitisches Ziel anerkannt (vgl. bereits BT-Drs. 15/3676 S. 32). Dem trägt die Regelung in Abs. 4 Rechnung. Nach Satz 1 sollen Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam gefördert werden. Die bisherige Einschränkung, wonach eine gemeinsame Förderung erfolgen sollte...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.2 Mitwirkungspflichten

Rz. 4 Die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes in den in Abs. 1 Satz 2 enumerativ genannten Verfahren korrespondiert mit der Pflicht des Familiengerichts zur Anhörung des Jugendamtes. Dabei handelt es sich im Einzelnen um Verfahren in Rz. 4a Kindschaftssachen (§ 151 FamFG) Das sind solche Verfahren, die die elterliche Sorge, also die Personensorge und Vermögenssorge (§ 1626 Abs. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.5.2 Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Rz. 8 Die Qualitätsentwicklungsvereinbarung enthält die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote, und zwar nicht nur im Sinne einer Beschreibung des bestehenden Zustandes, sondern auch mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Leistungsangebote. Die Sicherung der Qualität im Bereich des Sozialen und vor allem der Jugendhilfe ist ein ständiger...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.2 Rechtsfolgen der Entgeltübernahme

Rz. 11 Obwohl der Wortlaut des Abs. 1 lediglich gesetzliche Voraussetzungen einer "Übernahme des Leistungsentgelts gegenüber dem Leistungsberechtigten" regelt, betrifft die Entgeltübernahme sowohl die Rechtsbeziehungen im Verhältnis zwischen dem Jugendamt als öffentlichen Träger der Jugendhilfe und Leistungsberechtigten (Grundverhältnis) wie auch zwischen dem Jugendamt als K...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.1.2 Zusammensetzung der Schiedsstelle nach Satz 2

Rz. 6 Die Bildung der Schiedsstelle auf Landesebene erfolgt durch Rechtsverordnung der Landesregierung (Abs. 4). Die Schiedsstelle ist nach Abs. 1 Satz 2 mit einem unparteiischen Vorsitzenden, im Übrigen paritätisch mit Vertretern der öffentlichen Jugendhilfe sowie Vertretern der Einrichtungen zu besetzen. Rz. 7 Sinn der paritätischen Besetzung der Schiedsstellen nach § 78g A...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 32 BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Zur Zielsetzung der Reglungen in §§ 78a ff. nach dem sozialhilferechtlichen Vorbild der §§ 93 ff. BSHG und zum jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis (Leistungsträger, Leistungserbringer, Leistungsberechtigter); Bay. VGH, Beschluss v. 15.7. 2019, 12 ZB 16.1982: Zur Eröffnung des Anwendungsbereichs nach § 78a Abs. 1 Nr. 5 Buch...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.2 Grenzen des Überleitungsanspruchs

Rz. 8 Die Überleitung eines Anspruchs ist zunächst durch die Höhe der Aufwendungen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe begrenzt. Sie ist nach Abs. 2 ausgeschlossen, wenn zum einen auch bei rechtzeitiger Leistung des Dritten Jugendhilfe gewährt werden müsste und zum anderen der Leistungsempfänger einen Kostenbeitrag zu leisten hätte. Ob und in welcher Höhe ein Kostenbeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift umschreibt als Einweisungsnorm den Regelungsinhalt des Neunten Kapitels – Kinder- und Jugendhilfestatistik. Sie ordnet die regelmäßige Durchführung einer Bundesstatistik an. In der Methodik weist die Vorschrift deutliche Parallelen zur Sozialhilfestatistik (§§ 121 bis 129 SGB XII) auf. Rz. 3 Zur Entwicklung der statistischen Datenerbhebung im Jugendhilfer...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.2 Rechtsform

Rz. 11 Da Aufgaben der Jugendhilfe hoheitliche Aufgaben sind, handelt es sich bei Vereinbarungen über die Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe um öffentlich-rechtliche Verträge i. S. d. § 53 SGB X (Grube, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 76 Rz. 5, Stand: 2009; Münder, in: Münder u. a., FK-SGB VIII, § 76 Rz. 3; Schellhorn, SGB VIII/KJHG, § 76 Rz. 8). Strei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschriften im Dritten Abschnitt (Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung) (vgl. insoweit auch BT-Drs. 13/10330 S. 17) sind zur Ablösung der früheren Deckelungsregelung des § 77 a. F. geschaffen worden, die sich vor dem Hintergrund dramatischer Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu einer nachhaltigen Ausgabenbegrenzu...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.10 Fehlende Vereinbarung nach Abs. 1 (Abs. 3)

Rz. 21 Nur unter den engen Voraussetzungen des Abs. 3 kann für die Übernahme des Entgelts vom Bestehen einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung abgesehen werden. Nach Sinn und Zweck ist diese Bestimmung dabei eng auszulegen, damit sie nicht zum "Schlupfloch" für Träger von Einrichtungen wird, die sich einem Abschluss von Vereinbarungen entziehen wolle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gleich lautende Ländererlas... / 2. Anforderung an das Sachverständigengutachten (zu Rz. 7)

Gutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung des FA und ggf. des Gerichts (u.a. BFH v. 10.11.2004 – II R 69/01, BStBl. II 2005, 259 unter II.2.b] = ErbStB 2005, 63 [Halaczinsky]; BFH v. 5.12.2019 – II R 9/18, BStBl. II 2021, 135 LS 3 und Rz. 13 = ErbStB 2020, 209 [Marfels]). Der Nachweis durch Gutachten ist (regelmäßig) erbracht, wenn das FA und ggf. das Gericht dem Gutac...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.3 Einsatz des Kindergeldes

Rz. 6 Für Leistungen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses bestimmt Abs. 3 nunmehr, dass auch derjenige Elternteil, der Kindergeld bezieht, neben dem Kindergeld einen Beitrag aus seinem Einkommen in Anwendung der Abs. 1 und 2 zu leisten hat. Damit ist ausschließlich das jeweilige Einkommen beider Elternteile für die Berechnung des zusätzlichen Kostenbeitrages, der ne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 4 Schadensersatz

Für den steuerlichen Berater bedeutet die Selbstanzeige eine besondere Herausforderung. Wird auf seinen Rat hin die Selbstanzeige verfrüht erstattet, erhält das Finanzamt Kenntnis von Sachverhalten, die ansonsten möglicherweise unentdeckt geblieben wären. Umgekehrt kann eine Selbstanzeige auch zu spät kommen. Hier ist fraglich, ob auf Seiten des Mandanten ein Anspruch auf Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 2.6.5 Umfangreiche Steuerhinterziehung

Eine Selbstanzeige ist nunmehr auch dann ausgeschlossen, wenn der verkürzte Betrag 25.000 EUR übersteigt.[1] Bleibt der verkürzte Betrag darunter, greift dieser Ausschlussgrund nicht ein, d. h. die Selbstanzeige ist wirksam. Bei Beträgen über 25.000 EUR kommt es zwar zum Wirksamkeitsausschluss der Selbstanzeige, dennoch wird nach § 398a AO die Steuerstraftat nicht verfolgt, ...mehr