Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 980 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bildungsaufwendungen sind nach allgemeinen Grundsätzen WK, wenn die Aufwendungen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf stehen und subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403). Die Feststellungslast für die berufliche Veranlassung der Aufwendungen trägt der StPfl, wobei aller...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Vorab entstandene WK

Rn. 82 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der WK-Abzug setzt nicht voraus, dass die Aufwendungen den Einnahmen nachfolgen oder gleichzeitig mit ihnen anfallen. Vielmehr ist es geradezu typisch, dass der StPfl vor Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit Vorleistungen zu erbringen hat. Dabei können Kosten bereits anfallen, bevor der StPfl mit der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Einzelfälle aus der Rspr

Rn. 237 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen als WK wurde von der Rspr beispielsweise bejaht für: Bewirtungsaufwendungen eines Offiziers aus Anlass der Übergabe der Dienstgeschäfte (Kommandoübergabe) und der Verabschiedung in den Ruhestand (BFH v 11.01.2007, VI R 52/03, BStBl II 2007, 317), Bewirtungsaufwendungen eines angestellten Geschäft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 452 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurden erstmals mit dem EStG 1920 zum Abzug zugelassen, allerdings beschränkt auf die notwendigen Ausgaben, dh jene, die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anfielen. Seit dem EStG 1934 findet sich die Regelung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG. Mit Wirkung ab 01.01.1955 wurde das E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berufliche Veranlassung

Rn. 191 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für den Unterhalt einer Wohnung sind – vom Sonderfall der doppelten Haushaltsführung einmal abgesehen – Lebensführungskosten, die nach § 12 Nr 1 EStG steuerlich nicht abzugsfähig sind. Dementsprechend betreffen auch die Kosten für den Umzug in eine neue Wohnung die Lebensführung des StPfl und sind deshalb steuerlich irrelevant....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 113 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Soweit Aufwendungen ausschließlich durch die Lebensführung des StPfl entstehen, können sie nicht als WK angesetzt werden. § 12 Nr 1 S 2 EStG kommt dabei lediglich deklaratorische Bedeutung zu (ausführlich zum Verhältnis von § 9 EStG zu § 12 EStG s Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 29), da es insoweit bereits am erforderlichen wirtschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söhn, Berufsausbildungskosten und Fortbildungskosten, StuW 2002, 97; Marx, Die steuerliche Qualifikation von Bildungsaufwendungen – Studium und Umschulung mit erwerbsbezogenem Veranlassungszusammenhang?, BB 2003, 2267; Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Morsch/Becker, Überlegungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Üblichkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit

Rn. 118 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steht fest, dass die Aufwendung beruflich veranlasst ist, so ist es für den WK-Abzug ebenso wie bei BA grundsätzlich unerheblich, ob sie nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig sind (BFH v 15.05.1981, VI R 66/78, BStBl II 1981, 735; BFH v 31.01.1986, VI R 78/82, BStBl II 1986, 355). Es obliegt allein der Entscheidu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Berechtigter Personenkreis, Antragserfordernis

Rn 9 Die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten besteht für jeden Insolvenzschuldner, der eine natürliche Person ist, unabhängig davon, ob der Schuldner die Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten (Verbraucher-)Insolvenzverfahrens erfüllt oder den Bestimmungen des Regelinsolvenzverfahrens unterfällt. Rn 10 Voraussetzung ist zunächst, dass der Schuldner...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unterkunftskosten bis zum VZ 2013

Rn. 754 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unterkunftskosten am Beschäftigungsort waren nach der BFH-Rspr notwendig iSv § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG in der bis zum VZ 2013 geltenden Fassung und damit abzugsfähig, wenn sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschritten (grundlegend BFH v 09.08.2007, VI R 10/06, BStBl II 2007, 820; BFH v 06.03.20...mehr

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zfs 11/2022, Einholung eine... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Nürnberg ist – so leid es mir für den Kläger tut – richtig. Die Voraussetzungen für eine Nichterhebung der Gerichtskosten in der Form des Honorars für den gerichtliche bestellten Sachverständigen waren hier nicht gegeben. Voraussetzungen für die Nichterhebung von Gerichtskosten Nicht jede unrichtige Sachbehandlung seitens des Gerichts führt zur Nichter...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 3. Hinzuziehung von Fachleuten

Ein Testamentsvollstrecker wird als Vertrauensperson beauftragt. Die Hinzuziehung von Fachleuten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Kunstsachverständige, aber auch Hilfspersonen für einzelne Aufgaben wie der Verschaffung des Zugangs zu IT-Geräten des Erblassers u.v.m.) auf Kosten des Nachlasses wird in der heutigen Zeit der zunehmenden fachlichen Spezialisierung oftmals geb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Definition der Bewirtschaftungskosten

Rz. 8 [Autor/Stand] Bewirtschaftungskosten sind nach § 255 BewG die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Damit entspricht die Regelung den bei der Verabschiedung des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Abgeltungswirkung

Rn. 530 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 2 S 1 EStG bestimmt, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen abgegolten werden, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte veranlasst sind. Kosten für Versicherungen, Parkhaus, Abholfahrten, für einen Austauschmotor sowie Abschreibungen auf ein Fahrzeug können daher nicht zusätzlich angesetzt werden. Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 99 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nachträgliche WK sind Ausgaben, die zwar erst nach Aufgabe der auf die Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen, die jedoch durch die ursprünglich zur Erzielung von Einkünften begonnene und unverändert fortgeführte Tätigkeit wirtschaftlich veranlasst sind (BFH v 07.11.1995, IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; BFH v 31.03.1998, IX R 26/96, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Besonderheiten bei Ehegatten

Rn. 29 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei Eheleuten hat der BFH für verschiedene Fallgestaltungen Erleichterungen von dem Abzugsverbot für Drittaufwand anerkannt. Für eingetragene Lebenspartner kann nichts anderes gelten. Die Rechtfertigung dafür liegt in der Anerkennung der Rechtswirklichkeit einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, bei der es von Zufällen abhängt – und of...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 750 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den notwendigen Mehraufwendungen, die nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG als WK zu berücksichtigen sind, zählen insbesondere Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten, (zeitlich befristete) Verpflegungsmehraufwendungen und die notwendigen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort (BFH v 04.04.2019, VI R 18/17, BStBl II 2019, 449). Der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Mischfälle

Rn. 548 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Besonderheiten ergeben sich, wenn für den ArbN, bedingt durch das jeweils verwendete Verkehrsmittel, an einigen Arbeitstagen die Kostendeckelung zur Anwendung kommt, an anderen hingegen nicht, oder wenn der Weg zur Tätigkeitsstätte am selben Arbeitstag abschnittsweise mit einem der Kostendeckelung unterliegenden Verkehrsmittel zurückgelegt ...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 6.2.2.1 Regelung durch Beschluss

Die Wohnungseigentümer einer Mehrhausanlage können zumindest mit Blick auf die Kostenverteilung eine Trennung zwischen den Häusern herbeiführen. Rechtsgrundlage bildet § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Nach dieser Vorschrift kann der gesetzliche oder vereinbarte Kostenverteilungsschlüssel bezüglich einzelner Kosten oder einzelner Arten von Kosten durch Beschluss geändert werden. Wicht...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 2 II. Aus der Entscheidung

OLG teilt Auffassung der Vorinstanzen Die Annahme, die vorsorgliche Hinzuziehung von Verhaftungsgehilfen bzw. Zeugen sei als unrichtige, nicht mehr vom Ermessen des GV gedeckte Sachbehandlung anzusehen, sodass von einer Erhebung der Kosten nach § 7 Abs. 1 S. 1 GvKostG abzusehen sei, lässt unter Zugrundelegung des revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs keinen Rechtsfehler i.S.d...mehr

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AGS 11/2022, Zuständigkeits... / II. Keine Kostenentscheidung

Nach Auffassung des BVerwG bedurfte es hier einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 S. 1 VwGO nicht. Zum einen sei das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren gem. § 53 VwGO gerichtskostenfrei. Zum anderen sei das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren hinsichtlich der Anwaltskosten gem. § 16 Nr. 3a RVG dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit wie das Verfahren, für das der Geric...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entwicklung und Inhalt des WK-Begriffs

Rn. 68 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Wortlaut des § 9 Abs 1 S 1 EStG legt einen final ("zur" Erwerbung, Sicherung und Erhaltung) ausgerichteten WK-Begriff nahe, wohingegen der BA-Begriff des § 4 Abs 4 EStG kausal ("die durch den Betrieb veranlasst sind") formuliert ist. Tatsächlich hat der BFH anfänglich die WK final definiert (BFH v 15.11.1957, VI 79/55 U, BStBl III 1958, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterkunftskosten ab VZ 2014

Rn. 755 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 4 EStG können seit dem VZ 2014 als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 EUR im Monat. Es handelt sich hierbei um eine realitätsgerechte Typisierung (hierzu s BT-Drucks 17/10774, 13), die in rege...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Verfahren

Rn 103 Zur Entscheidung über die Anordnung der Maßnahmen des § 21 ist der Richter berufen, dessen funktionelle Zuständigkeit aus der allgemeinen Regelung in § 18 Abs. 1 Nr. 1 RPflG folgt. Im Beschwerdeverfahren kann auch das Beschwerdegericht vorläufige Maßnahmen ergreifen, weil es an die Stelle des Insolvenzgerichts tritt, nicht jedoch das Rechtsbeschwerdegericht.[275] Das G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 74 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zwischen den Aufwendungen und der Erzielung von stpfl Einkünften muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen (BFH v 29.07.1986, IX R 206/84, BStBl II 1986, 747; BFH v 11.02.2014, IX R 22/13, BFH/NV 2014, 1195). Maßgebliches Kriterium für einen wirtschaftlichen Zusammenhang ist die wertende Betrachtung des die Aufwendung auslösenden Momen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söhn, WK wegen doppelter Haushaltsführung und allgemeiner WK-Begriff, StuW 1983, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Ihlas, Der Abzug von Kosten der doppelten Haushaltsführung – Entstehung und Konsequenzen eines Systembruchs, FR 1989, 321; Kanzler, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung wieder zeitlich unbegrenzt abziehba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einführung zu 9 Abs 1 S 3 Nr 1–7 EStG

Rn. 240 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 EStG beginnt: Zitat "Werbungskosten sind auch ..." und zählt im Anschluss eine Reihe von Aufwendungsarten auf. Diese Formulierung macht klar, dass es sich nicht um eine abschließende Aufzählung handelt, sondern neben den ausdrücklich aufgeführten weitere "unbenannte" WK existieren. Rn. 241 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zusammenhang mit einer Einkunftsart

Rn. 844 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zum Arbeitsmittel wird ein Gegenstand nicht schon durch die Art seiner Beschaffenheit, sondern durch die tatsächliche Verwendung im Rahmen einer Einkunftsart. Erst der konkrete Einsatz im Rahmen einer auf Einkunftserzielung gerichteten Tätigkeit macht das WG zum Arbeitsmittel (Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 509; Geserich in K/S/M, §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 207 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steht fest, dass der Umzug als solcher dem Grunde nach beruflich veranlasst ist, so ist weiter zu prüfen, ob die einzelnen als Umzugskosten geltend gemachten Aufwendungen ebenfalls dem Grunde und der Höhe nach beruflich veranlasst sind und als WK abgezogen werden können. Die FinVerw erkennt bei einem beruflich veranlassten Umzug die Aufwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausnahme: konkrete Zuordnung

Rn. 337 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine Aufteilung der Schuldzinsen kann vermieden werden, wenn der StPfl das Darlehen mit steuerlicher Wirkung gezielt einem einer bestimmten Einkunftsart dienenden WG (zB dem zu vermietenden Gebäudeteil) zuordnet (BFH v 16.04.2002, IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154). Eine solche Zuordnung erfordert, dass der StPfl die Darlehensmittel tatsächlich...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 3 Der Praxistipp

Richtigen Rechtsweg einschlagen Der Rechtsanwalt hatte hier sowohl die Kostenansatzbeschwerde nach § 5 GvKostG als auch die Erinnerung nach § 766 ZPO eingelegt. Die beiden Rechtsmittel dürfen aber nicht vermischt werden. Das LG ist – zugunsten des Gläubigers – dem Weg über § 5 GvKostG gefolgt. Bei den Rechtsmitteln ist zwischen der Kostenerinnerung nach § 5 Abs. 2 S. 1 GvKostG...mehr

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AGS 11/2022, Neufassung der... / Leitsatz

Fehlt es an Feststellungen des Gerichts zur Sache oder sind die Feststellungen unvollständig, so ist das Revisionsgericht im Rahmen der Überprüfung einer Kosten- und Auslagenentscheidung des Tatgerichts nach Bruchteilen im allgemeinen nicht gehalten, sich die für eine Kosten- und Auslagenentscheidung nach Bruchteilen maßgeblichen Feststellungen anhand des Akteninhalts selbst...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge der Alleinerbe seines am … 2017 in (…) verstorbenen Bruders (Erblasser). Beide sind muslimischen Glaubens. Der Erblasser wurde am XX.2.2017 bestattet. Die vom Kläger getragenen Kosten für das Grabdenkmal dieser Bestattung betrugen 9.300 EUR. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) set...mehr

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AGS 11/2022, Zwangsversteig... / I. Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte die Zwangsversteigerung in die jeweils hälftigen Miteigentumsanteile der als Gesamtschuldner haftenden beiden Schuldner an einer Eigentumswohnung eingeleitet. Hinsichtlich der Kosten hatte die Gläubigerin bezogen auf jeden der beiden Schuldner eine 0,4-Verfahrensgebühr nach Nr. 3311 Nr. 1 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer, insgesamt 311,30 EUR je Schul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 450 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1 EStG sind WK auch Aufwendungen des ArbN für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Grundtatbestand). Die Grundnorm in Bezug auf die Rechtsfolgenanordnung findet sich in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 Hs 1 EStG sowie in § 9 Abs 2 S 1 EStG: Für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zusammenhang mit bestimmter Einkunftsart

Rn. 71 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach der Rspr muss ein Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsart bestehen. Denn der Abzug als WK setzt voraus, dass die Aufwendungen klar und eindeutig auf die Erzielung bestimmter Einkünfte iSd § 2 Abs 3 EStG gerichtet sind (BFH v 18.07.1972, VIII R 12/68, BStBl II 1972, 930). Lässt sich noch nicht absehen, ob...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Unterkunftskosten bei einer Fahrtätigkeit (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5b EStG

Rn. 825 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5b EStG wurde mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (JStG 2019 – BGBl I 2019, 2451) eingeführt. Nach dieser Regelung sind notwendige Mehraufwendungen, die dem StPfl während einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit (zB als Beruf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kröger, Zum Veranlagungsprinzip im ESt-Recht, StuW 1978, 289; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- und Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617, 667; Görlich, Zur Systematik der Begriffe BA, WK und Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Kanzler, WK bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise und einer Fortbildungsveranstaltung, NWB 2010, 1800; Pezzer, Das Aufteilungsverbot ist aufgehoben; wie geht es weiter?, Eine erste Einschätzung des Beschlusses des BFH v 21.09.2009, GrS 1/06, DStR 2010, 93. Verwaltungsanweisungen: R 9.2 LStR 2015. Rn....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Regelungszweck

Rn. 462 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Regelung des § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG ist zunächst Ausfluss des objektiven Nettoprinzips, wonach erwerbsbezogene Ausgaben die Einkünfte mindern. Wegen ihrer Breitenwirkung – mit Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit ist nahezu jeder StPfl belastet – hat die konkrete Ausgestaltung der Norm ganz erhebliche Auswirkungen auf den Staatshaushalt....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Datenverarbeitungsgeräte und Internet

Rn. 51 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Hinsichtlich der Pauschalierungsmöglichkeit nach § 40 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG hängt die Beantwortung der Frage, ob eine steuerfreie Nutzung nach § 3 Nr 45 EStG oder der Zufluss eines Sachlohns vorliegt, entscheidend vom Eigentum an den durch den ArbN genutzten Gegenständen ab. Übereignet der ArbG seinem ArbN unentgeltlich oder verbilligt Datenerf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 8 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 1 EStG sind WK Aufwendungen. Der Begriff "Aufwendungen" wird im Allgemeinen iSv Ausgaben verstanden (BFH v 04.07.1990, GrS 1/89, BStBl II 1990, 830; Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 Rz 65 mwN). Sie liegen – im Umkehrschluss zur Legaldefinition der Einnahmen in § 8 Abs 1 EStG – vor bei Vermögensabflüssen in Geld oder Geldeswert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung zu den AK

Rn. 269 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Obwohl Zinsen und allgemeine Finanzierungskosten aufgewendet werden, um das Geld für die AK/HK des jeweiligen WG aufzubringen, mittelbar also durch dessen Anschaffung oder Herstellung veranlasst sind, stellen sie nach st Rspr (zB BFH v 07.11.1989, IX R 190/85, BStBl II 1990, 460 und BFH v 25.07.1995 IX R 38/93, BStBl II 1995, 835) selbst ke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Aufteilung von gemischt veranlassten Bewirtungskosten

Rn. 235 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen eines ArbN für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass können teilweise als WK abziehbar sein. Sind Aufwendungen für eine Feier gemischt veranlasst, weil daran sowohl Gäste aus dem privaten als auch dem beruflichen Umfeld teilgenommen haben, sind die Gesamtkosten anteilig nach Gästen aufzuteilen (BFH v 21.09.2009, GrS 1/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Umzugskosten

Rn. 790 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abzugsfähig sind die Kosten sowohl für den Umzug an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte als auch für den Rückumzug an den Ort des Ersthaushalts bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung. Neben den reinen Beförderungsauslagen können auch die Kosten für Zeitungsannoncen, Maklercourtage, Wohnungsbesichtigungsreisen usw wie bei sonstigen be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 810 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Übernachtungskosten anlässlich einer beruflich veranlassten Reise stellen WK dar und sind abzugsfähig. Mit der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts hat der Gesetzgeber auch die beruflich veranlassten (hierzu s BMF v 25.11.2020, BStBl I 2020, 1228 Tz 116) Kosten für eine auswärtige Übernachtung, dh außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verhältnis zu § 12 Nr 1 S 1 EStG

Rn. 663 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung berühren ihrem Gegenstande nach (zB Kosten der Wohnung, Fahrtkosten, Verpflegung) auch die Lebensführung des StPfl und wären als gemischt privat und beruflich veranlasste Aufwendungen (BVerfG v 26.09.1988, 1 BvR 849/88, HFR 1989, 682; BVerfG v 09.12.2008, 2 BvL 1/07 ua, BVerfGE 122, 210; BFH v 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bsp für vorab entstandene WK

Rn. 91 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorab entstandene WK sind bei allen Überschusseinkünften denkbar. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können sie zB vorliegen bei Bewerbungskosten, Umschulungsmaßnahmen (von arbeitsloser Industriekauffrau zur Fahrlehrerin (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403), Kosten für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium (BFH v 17....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erstattung durch den ArbG

Rn. 227 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erstattet der ArbG dem ArbN die Kosten des Umzugs ganz oder teilweise, so sind die entsprechenden Vergütungen steuerfrei, und zwar nach § 3 Nr 13 EStG, wenn die Vergütungen aus öffentlichen Kassen gezahlt werden oder nach § 3 Nr 16 EStG, wenn der ArbN in der Privatwirtschaft beschäftigt ist. Soweit die Umzugskosten erstattet werden, scheidet e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Vergeblich aufgewendete Schuldzinsen

Rn. 350 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Schuldzinsen können wie andere Aufwendungen (s Rn 93ff) auch dann WK sein, wenn sich später herausstellt, dass die beabsichtigte Einkünfteerzielung nicht erreicht werden kann (BFH v 04.03.1997, IX R 29/93, BStBl II 1997, 610), zB wenn eine refinanzierte Forderung wertlos wird (BFH v 19.10.1982, VIII R 97/79, BStBl II 1983, 295), eine finanzie...mehr