Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 54 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Bedeutung des § 12 Nr 1 EStG geht über die eines punktuellen Abzugsverbots weit hinaus. § 12 Nr 1 EStG wirkt systembildend, weil die Vorschrift zur Verwirklichung der Grundentscheidung des deutschen ESt-Rechts beiträgt, dass Einnahmen erst nach Abzug der Erwerbsaufwendungen besteuert werden. Dieses sog objektive Nettoprinzip (vgl BFH VII...mehr

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AGS 10/2021, Pauschgebühr d... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten in einem Verfahren als Wahlverteidiger verteidigt. Das Verfahren ist nach § 154 StPO vorläufig eingestellt worden. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten wurden der Staatskasse auferlegt. Mit Schriftsatz vom 23.4.2020 stellte der Rechtsanwalt den Antrag, notwendige Auslagen im Umfang von 2.352,25 EUR zu sei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Verzicht und Rücknahme von Strafbefehl und Einspruch

Rz. 180 [Autor/Stand] Der Strafbefehl und der Einspruch können bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden (§ 411 Abs. 3 Satz 1 und 2 i.V.m. § 303 StPO). Ebenso kann bereits im Anschluss an den Erlass des Strafbefehls auf die Einlegung eines Einspruchs verzichtet werden. Entsprechend den Grundsätzen über die Beschränkbarkeit des Einspruchs (s. Rz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 12 Nr 5 EStG aF und Verfassungsrecht

Rn. 283 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die immer wieder aufgeworfene Frage, ob der Gesetzgeber die Aufwendungen der ersten Berufsausbildung den Kosten der allg Lebensführung zuordnen darf oder ob er von Verfassung wegen verpflichtet ist, alle Berufsausbildungskosten zum Abzug als BA/WK zuzulassen, spielt im Rahmen von § 12 Nr 5 EStG nur dann eine Rolle, wenn nicht der Auffassung...mehr

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Controlling: Einfaches Cont... / 5.3 Deckungsbeitrag

Bei dem Deckungsbeitrag (DB) lassen sich die Kosten in fixe und leistungsabhängige (variable) Kosten aufspalten. Der DB ist die Differenz zwischen dem Umsatz und den variablen Kosten. Er gibt an, wie viel Geld dem Unternehmen zur Deckung seiner fixen Kosten zufließt. Die Aussagegenauigkeit erhöht sich, wenn die fixen Kosten für bestimmte Bereiche des Unternehmens berücksichti...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel bei importierter Besteuerungsinkongruenz (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als den aus diesen Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar resultierenden Erträgen Aufwendungen gegenüberstehen, deren Abzug beim Gläubiger, einem weiteren Gläubiger oder einer a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Kernbereich der Lebensführungsaufwendungen

Rn. 71 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die in § 12 Nr 1 S 1 EStG genannten Aufwendungen für den "Haushalt" und für den "Unterhalt der Familienangehörigen" sind Bsp für den Kernbereich der Aufwendungen für die Lebensführung. Hierunter fallen Aufwendungen für Wohnung, Kleidung, Ernährung, Körperpflege, Gesundheitsvorsorge, Freizeit, Hobby, allg Bildung, kulturellen Genuss, sportlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der von § 12 Nr 1 S 2 EStG erfasste Sonderbereich

Rn. 83 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach der früheren Rspr hatte § 12 Nr 1 S 2 EStG die Bedeutung eines allg Aufteilungs- und Abzugsverbots für gemischte Aufwendungen (s Rn 127ff). Seit der Aufgabe des Aufteilungs- und Abzugsverbots durch den GrS des BFH (BFH GrS 1/06, BStBl II 2010, 672) hat § 12 Nr 1 S 2 EStG seine Funktion als prägende Abgrenzungsnorm für die jeweilige Zuor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mehrere Pflegepersonen und Pflegebedürftige

Rn. 173 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Pflegen mehrere Personen denselben Pflegebedürftigen, so müssen sie sich den Pauschbetrag nach Köpfen teilen (§ 33b Abs 6 S 6 EStG aF; § 33 Abs 6 S 9 EStG nF). Dies gilt auch dann, wenn sich der Pauschbetragsanteil bei einer Person nicht einkommensteuerlich auswirkt (BFH BStBl II 1998, 20; H 33b EStH 2020 "Pflege-Pauschbetrag"). Zwar erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bedeutung der Pauschbeträge außerhalb des § 33b EStG

Rn. 130 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG besteht für ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Neben dem Grundbedarf ist für die Bemessung der Höhe des Unterhaltsbedarfs der Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung zu ermitteln. Werden di...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorschriften der AO

Rz. 13 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 39 AO. Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Die Vorschrift geht davon aus, dass im Regelfall der zivilrechtliche Eigentümer gleichzeitig auch der wirtschaftliche Eigentümer i.S.e. wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist.[2] Diese Regelzurechnung basiert auf der Vermutung, dass...mehr

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AGS 10/2021, Zulässigkeit g... / III. Keine Pflicht zur Kostenausgleichung

Das Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit einer getrennten Kostenfestsetzung in § 106 Abs. 2 ZPO vor, und zwar für den Fall, das bei einer Verteilung der Prozesskosten ganz oder teilweise nach Quoten nur eine Partei ihre Kosten zur Festsetzung anmeldet und der Gegner seinen Kostenfestsetzungsantrag nicht fristgerecht einreicht, sodass nur über die Kosten auf der Grundlag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Beschluss des GrS des BFH v 21.09.2009

Rn. 132 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Auf Vorlagebeschluss des VI. Senats des BFH (BFH VI R 94/01, BStBl II 2007, 121) hat der GrS des BFH mit Beschluss v 21.09.2009 die Rspr zum allg Aufteilungs- und Abzugsverbot aufgegeben (BFH GrS 1/06, BStBl II 2010, 672). Obwohl in dem Verfahren nur die Aufteilbarkeit von Aufwendungen einer teilweise beruflich und teilweise privat veranlas...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Zeitliche Anwendung

Rz. 9 [Autor/Stand] Rückwirkende Anwendung. Nach § 52 Abs. 8c Satz 1 EStG i.d.F. des ATADUmsG ist § 4k EStG erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 entstehen. Aufwendungen, die rechtlich bereits vor dem 1.1.2020 verursacht wurden, gelten nur insoweit als nach dem 31.12.2019 entstanden, als ihnen ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Darlehensvertrag, Mietvert...mehr

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AGS 10/2021, Anrechnung der... / II. Die Kostenfestsetzung gegen Gegner aufgrund Quote

Mit Kostenfestsetzungsbeschluss setzte die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle die von dem Beklagten an die Kläger für die drei Verfahren zu erstattenden außergerichtlichen Kosten auf insgesamt 1.518,98 EUR (= 1/2 von 3.037,96 EUR) unter Zugrundelegung von jeweils einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV sowie einer Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV i.H.v. 300,00 EUR zzgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Konkretisierung des Veranlassungsprinzips anhand des "Verwendungszwecks" der erhaltenen Leistung

Rn. 109 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Ähnlich wie bei der Frage nach dem Anlass der Aufwendung kann das "auslösende Moment" auch dadurch konkretisiert werden, dass nach dem Verwendungszweck der erhaltenen Leistung gefragt wird. Ist der Verwendungszweck der erhaltenen Leistung betrieblicher oder beruflicher Art, handelt es sich grds um BA/WK. Ist der Verwendungszweck der erhalte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. "Überlagerungen" im Wege einer wertenden Betrachtung

Rn. 121 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die dargestellten Konkretisierungen des Veranlassungsprinzips dürfen nicht schematisch angewandt werden. Sie dienen zwar der besseren Handhabbarkeit des Veranlassungsprinzips. Die Rspr hat sich aber immer wieder Freiräume für einzelfallbezogene Bewertungen geschaffen. Letztlich sind die Gesamtumstände des Einzelfalls für die Zuordnung der A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. (Teil-)Abzugsverbot (§ 4j Abs. 3 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen nach Absatz 1 sind in den Fällen einer niedrigen Besteuerung nach Absatz 2 nur zum Teil abziehbar." Rz. 219 [Autor/Stand] (Teil-)Abzugsverbot. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 4j Abs. 1 und 2 EStG vor, bestimmt § 4j Abs. 3 EStG als Rechtsfolge ein (Teil-)Abzugsverbot, mithin eine steuerliche Mehrbelastung, mit Blick auf die (Lizenz-)Aufwendungen des i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 12 Nr 1 EStG

Rn. 10 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 1 EStG verbietet den Abzug der Aufwendungen für die allg Lebensführung bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die ESt. Die Norm stellt das negative Gegenstück zu den Vorschriften der Einkünfteermittlung dar, die den Abzug von Aufwendungen als BA/WK regeln (§ 4 Abs 4 EStG/§ 9 EStG). Aufwendungen für die Wohnung, Kleidung, Ernä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 46 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 EStG gilt für alle Einkunftsarten. Die Vorschrift ist bei den verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden ebenso anzuwenden wie bei der Ermittlung des Überschusses gemäß §§ 8 Abs 1, 9 Abs 1 EStG. Die Kriterien für die Abgrenzung gemäß § 12 Nr 1 EStG sind für die Gewinn- und Überschusseinkunftsarten einheitlich (s Rn 58). Allerdings erfolgt ...mehr

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AGS 10/2021, Mitvollstrecku... / I. Sachverhalt

Die Klägerin erwirkte beim Vollstreckungsgericht am 7.1.2019 einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, durch den wegen einer titulierten Hauptforderung i.H.v. 2.958,94 EUR zzgl. Zinsen und Kosten Forderungen ihres Schuldners gegen mehrere Drittschuldner gepfändet wurden. Die beklage Bank, bei der der Schuldner ein Konto unterhielt, ist in dem Pfändungs- und Überweisungsbes...mehr

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zfs 10/2021, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Die Kosten der anwaltlichen Vertretung in einem nach § 15a EGZPO obligatorischen Güteverfahren sind keine erstattungsfähigen (Vorbereitungs-)Kosten des späteren Rechtsstreits. BGH, Beschl. v. 24.6.2021 – V ZB 22/20mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / I. Ersatz von Desinfektionskosten

Nach § 249 BGB hat der Schädiger den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre (Abs. 1). Ist wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen (Abs. 2 Satz 1). Bei der Verpflichtung zum Schadensersatz nach Verkehrs...mehr

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AGS 10/2021, Mitvollstrecku... / Leitsatz

Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss, erstreckt sich die Pfändung auf die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und an die im Beschluss genannten Drittschuldner. Die Beitreibung von Vollstreckungskosten nach § 788 Abs. 1 S. 1 HS 2 ZPO ermöglicht dem Gläubiger eine verfahrensrechtlich zweckmäßige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 30 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 EStG ist im Grundsatz gegenüber den anderen einkommensteuerlichen Vorschriften vorrangig. Denn die Rechtsfolge des § 12 EStG besteht in einem absoluten Abzugsverbot für die betroffenen Aufwendungen, so dass diese nicht mehr nach anderen einkommensteuerlichen Vorschriften steuermindernd geltend gemacht werden können. Rn. 31 Stand: EL 153 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 165 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 2 EStG sieht ein Abzugsverbot für drei verschiedene Tatbestände vor. Betroffen sind freiwillige Zuwendungen (§ 12 Nr 2 EStG Alt 1), Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr 2 EStG Alt 2) und Zuwendungen an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die unterschiedlichen Bereiche der allg Lebensführungsaufwendungen (§ 12 Nr 1 S 1 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die dogmatische Bedeutung des § 12 Nr 1 S 1 EStG ist seit dem Beschluss des GrS des BFH v 21.09.2009 (BFH GrS 1/06, BStBl II 2010, 672) gestiegen. Während § 12 Nr 1 S 1 EStG nach der früheren Rspr nur Bedeutung für Aufwendungen hatte, die in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Erwerbssphäre standen (Kernbereich der allg Lebensführung), u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Schaubild zur Struktur des § 12 Nr 1 EStG

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Ausnahmeregelung zur Vermeidung einer Doppelbelastung (Satz 3)

"Satz 1 gilt nicht, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem Staat des Gläubigers oder, wenn es sich bei dem Gläubiger um eine Personengesellschaft handelt, im Staat des unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafters beziehungsweise des anderen Unternehmensteils im Rahmen einer anzunehmende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vorfahrtsregelung (Satz 2)

„Eine Berücksichtigung der Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 liegt bei unbeschränkt Steuerpflichtigen auch vor, wenn der andere Staat den Abzug der Aufwendungen bereits nach seinen Vorschriften nicht zulässt, die diesem oder den vorstehenden Absätzen entsprechen; dies gilt nicht, wenn der Abzug der Aufwendungen in einem anderen Staat auf Grund einer diesem Absatz entspreche...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Sonderregel für Anrechnungsfälle (Satz 4)

"Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, bei denen eine Doppelbesteuerung durch Anrechnung oder Abzug der ausländischen Steuer vermieden wird, finden die Sätze 1 bis 3 nur Anwendung, soweit die Aufwendungen auch Erträge in einem anderen Staat mindern, die nicht der inländischen Besteuerung unterliegen." Rz. 82 [Autor/Stand] Allgemeines. § 4k Abs. 4 Satz 4 EStG sieht eine weitere ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Vom Aufteilungs- und Abzugsverbot zum Aufteilungsgebot

Rn. 126 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Zuordnung der Aufwendungen zur Erwerbs- oder Privatsphäre mithilfe des Veranlassungsprinzips, führt in vielen Fällen nicht zu eindeutigen Ergebnissen. Aufwendungen werden häufig nicht nur aus betrieblichen/beruflichen Gründen oder nicht nur aus privaten Gründen geleistet. Oftmals besteht ein Mix aus beruflicher und privater Motivation, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zwischenschaltungsfälle und Unterlizenzierungsverhältnisse (§ 4j Abs. 1 Satz 2 EStG)

"Wenn auch der Gläubiger nach Satz 1 oder eine andere dem Schuldner nach Satz 1 nahestehende Person im Sinne des § 1 Absatz 2 des Außensteuergesetzes wiederum Aufwendungen für Rechte hat, aus denen sich die Rechte nach Satz 1 unmittelbar oder mittelbar ableiten, sind die Aufwendungen nach Satz 1 ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Aufteilung beim Fehlen objektiver Kriterien für die Trennung

Rn. 155 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Greifen die Veranlassungsbeiträge der Erwerbs- und Privatsphäre derartig ineinander, dass eine Trennung nicht möglich ist, weil es an objektivierbaren Kriterien für die Aufteilung fehlt, können die Aufwendungen insgesamt nicht abgezogen werden (BFH GrS 1/06, BStBl II 2010, 672; Tz 17 BMF BStBl I 2010, 614). Diese Situation ist insb dann geg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages oder Hinterbliebenen-Pauschbetrages eines Kindes auf die Eltern (§ 33b Abs 5 EStG)

Rn. 156 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Da bei Kindern, die behindert sind, die Aufwendungen, die aufgrund der Behinderung entstehen, häufig von den Eltern getragen werden, hat der Gesetzgeber in § 33b Abs 5 EStG die Möglichkeit geschaffen, den Behinderten-Pauschbetrag auf die Eltern zu übertragen. Diese gesonderte Übertragung ist erforderlich, da in Abs 1–3 des § 33b EStG der Be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Formel (§ 4j Abs. 3 Satz 2 EStG)

Rz. 223 [Autor/Stand] Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Der nicht abziehbare Teil der (Lizenz-)Aufwendungen ermittelt sich gemäß § 4j Abs. 3 Satz 2 EStG nach Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Hierbei wird die prozentuale Belastung durch Ertragsteuern in ein Verhältnis zu 25 % gesetzt. Die 25 %-Schwelle entstammt dem Niedrigsteuerkriterium i.S.d. § 4j Abs. 2 Satz 1 EStG (vgl....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Grezesch, Auflagen gemäß § 153a StPO als Spenden, wistra 1985, 183; Kuhlmann, Zur Abzugs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Vorschriften des EStG

Rz. 19 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 4h EStG. § 4k EStG ist den Zinsschrankenregelungen gemäß § 4h EStG vorrangig anzuwenden. Nach § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG ist der nach Anwendung der §§ 4–7 EStG mit Ausnahme des § 4h ermittelte Gewinn für die Anwendung der Zinsschranke maßgeblich.[2] Dagegen stellt § 4k EStG auf die jeweilige einzelne Aufwendung ab, ohne sich wie § 4h EStG au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 26 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Vorschrift des § 33b EStG ist nicht Teil der Tarifvorschriften. Sie trägt dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung und dient wie die übrigen Vorschriften zum Abzug ag Belastungen der Berücksichtigung aller lebensnotwendigen Aufwendungen, die nicht durch den Grundfreibetrag abgegolten sind. Rn. 2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Hintergrund. Ziel einer hybriden Gestaltung ist es, durch unterschiedliche steuerliche Behandlung einer Zahlung in verschiedenen Staaten eine Besteuerungsinkongruenz herbeizuführen, welche eine Minderung der Gesamtsteuerlast zur Folge hat. Das hybride Element kann seinen Grund entweder in der Zahlung selbst haben, wenn die Zahlung unterschiedlich (z.B. al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vollständiger Abzug bei unbedeutender privater Mitveranlassung

Rn. 139 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Eine unbedeutende private Mitveranlassung hindert – wie schon nach der früheren Rspr – den vollständigen Abzug der Aufwendungen als BA/WK nicht. Hierbei handelt es sich um eine gewisse Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips für Bagatellfälle. Wenn die betrieblichen oder beruflichen Gründe für die Erbringung der Aufwendungen bei weitem ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. § 12 Nr 4 EStG

Rn. 22 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 4 EStG verbietet den Abzug von gezahlten Geldstrafen, sowie von sonstigen Nachteilen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt, und von Auflagen oder Weisungen, soweit deren Erfüllung nicht lediglich der Wiedergutmachung eines durch eine Tat verursachten Schadens dient. Ziel der Vorschrift ist, zu verhindern, d...mehr

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FoVo 10/2021, Fragen zur Re... / I. Die Ausgangslage

Eine Reform, die neue Fragen aufwirft Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) werden ab dem 1.12.2021 die Einrichtung und Auflösung eines P-Kontos in § 850k ZPO, die Besonderheiten bei der Pfändung eines Gemeinschaftskontos in § 850l ZPO (hierzu FoVo 2021, 181, in dieser Ausgabe) und der Pfändungsschutz in §§ 899 ff. ZPO geregelt. Gleichzeit...mehr

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FoVo 10/2021, Fragen zur Re... / IV. Erweiterter Pfändungsschutz

Ihre Frage: Wie erlangt der privat krankenversicherte Schuldner Schutz in Form der Erhöhung für a) Versicherungsbeitrag und b) Erstattung von Heilbehandlungskosten durch den Versicherer? Antrag (mit Bescheinigung des Versicherers) bei der Bank oder Antrag beim Vollstreckungsgericht? Unsere Antwort: Für die Freistellung des Krankenversicherungsbeitrags wie für die Heilbehandlu...mehr

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AGS 10/2021, Zulässigkeit g... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. Eine Partei ist nicht verpflichtet, an der Kostenausgleichung teilzunehmen (LG Frankfurt, AGS 2011, 515 = NJW-Spezial 2011, 604 = RVGreport 2011, 391; LG Frankenthal NJW-Spezial 2013, 220). Sie ist insbesondere nicht verpflichtet, ihre Kosten anzumelden, wenn der Gegner seine Kosten anmeldet. Sie kann daher auch, wenn sie schon einen ...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Schätzung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gem. § 83 Abs. 1 GNotKG statthaft, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR. Die Beschwerde ist jedoch unzulässig, da sie nicht innerhalb der Beschwerdefrist des § 83 Abs. 1 S. 3 GNotKG eingelegt worden ist. 1. Die Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswertes ist nach § 83 Abs. 1 S. 3 GNotKG nur zulässi...mehr

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zfs 10/2021, Art der vorzul... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat die auf Zahlung einer restlichen Entschädigung aus einer Kaskoversicherung gerichtete Klage zu Recht abgewiesen … 1. Dem Kl. steht aus dem Versicherungsvertrag kein weitergehender Anspruch zu. a) Der Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Reparaturkosten ist gemäß A.2.5.3.1 lit. b) der dem Vertrag zugrunde liegenden AKB 09.2016 auf den um den Restwert verminderten W...mehr

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Controlling: Einfaches Cont... / 5.2 Break-Even-Analyse

Der Break-Even-Point ist die Gewinnschwelle. Dies ist derjenige Umsatz bzw. die Stückzahl der verkauften Produkte, bei der der erwirtschaftete Gesamtertrag gerade Null ist, d. h., bei dem gerade sämtliche fixen und variablen Kosten durch die Umsatzerlöse gedeckt sind. Die Ergebnisse können sowohl mathematisch als auch grafisch ermittelt werden (vgl. Abb. 2). "Die graphische D...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Verbot der Kostenübernahme

Bisher durfte ein Anwalt nach § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO a.F. auch im Falle eines zulässigen Erfolgshonorars weder Gerichtskosten, Verwaltungskosten noch Kosten anderer Beteiligter übernehmen. Dieser S. 2 ist nunmehr geändert worden. Für die Fälle eines zulässigen Erfolgshonorars nach § 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 RVG (s.u. IV. 3., 4., 5.) darf der Anwalt künftig auch Gerichtskos...mehr

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AGS 10/2021, Beiordnung ein... / I. Sachverhalt

Die in Schmalkalden (Thüringen) wohnhafte Antragstellerin hatte die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) für ein Scheidungsverfahren vor dem FamG Kassel sowie die Beiordnung ihrer in Schmalkalden ansässigen Rechtsanwältin beantragt. Das FamG hat VKH bewilligt, und zwar dahingehend, dass die in Schmalkalden ansässige Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin mit de...mehr