Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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Jung, SGB VIII § 89 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ist in den Fällen der § 86, § 86a und § 86b mangels Vorliegen eines g.A. der maßgeblichen Person(en) an den Ort des tatsächlichen Aufenthalts anzuknüpfen, so sind die Kosten, die der Jugendhilfeträger des tatsächlichen Aufenthaltsortes aufwendet, von dem überörtlichen Träger zu erstatten, zu dessen Bereich er gehört. Mit dieser Regelung soll eine überproportionale Bela...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 3 Literatur

Rz. 13 DIJuF-Rechtsgutachten v. 18.7.2014, J 8.260/J 9.260 Se, Rechtmäßigkeit der Erstattung von Personalkosten; Abgrenzung von Verwaltungskosten und konkreten Maßnahmekosten, JAmt 2015 S. 24; Hauser, Keine Kostenerstattung bei Personalunion von Amtsvormund und Fachkraft im ASD, JAmt 2002 S. 6.mehr

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Jung, SGB VIII § 89c Kosten... / 4 Literatur

Rz. 8 Basse, Kostenerstattungsrechtliche Entscheidungen der Sozial- und Verwaltungsgerichte sowie der Spruchstelle Stuttgart, ZfF 2007 S. 19 und 164; Loos, Einmal mehr: Kostenerstattung nach dem SGB VIII, ZKJ 2006 S. 501.mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 2.2.2 Fortsetzung der Leistung als Hilfe für junge Volljährige (Abs. 1 Satz 2 Alt. 2)

Rz. 8 Wird die Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege gemäß § 33 über die Volljährigkeit hinaus als Hilfe für junge Volljährige nach § 41 fortgeführt, bleibt damit auch die Verpflichtung zur Kostenerstattung weiterhin bestehen. Gleiches gilt im Übrigen im Falle einer während der Minderjährigkeit eingeleiteten Eingliederungshilfemaßnahme für seelisch behinderte Kinder...mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 3 Literatur

Rz. 11 Basse, Kostenerstattungsrechtliche Entscheidungen der Sozial- und Verwaltungsgerichte sowie der Spruchstelle Stuttgart, ZfF 2007 S. 164; Degener, Zur Auslegung und zum Anwendungsbereich von § 89a SGB VIII (Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege), JAmt 2013 S. 241; Fleuß, Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege: Schutz der Einrichtungsorte vor unange...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2 Rechtspraxis

2.1 Umfang der erstattungsfähigen Kosten (Abs. 1) 2.1.1 Rechtmäßige Hilfegewährung Rz. 3 Die Kostenerstattung beschränkt sich auf solche Kosten, die der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII entsprechen. Die Erstattungspflicht des zur Kostenerstattung verpflichteten Trägers umfasst somit alle Leistungen, die dem Hilfe gewährenden Träger in rechtmäßiger Anwendung des SGB VII...mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erstattungspflichtiger örtlicher Jugendhilfeträger (Abs. 1 Satz 1) 2.1.1 Zuvor zuständiger örtlicher Träger (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1) Rz. 5 Der zuvor zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Träger, der bis zum Eintritt der Sonderzuständigkeit nach § 86 Abs. 6 tatsächlich auf der Grundlage des § 86 Abs. 1 bis 5 zuständig war. 2.1.2 Träger, der zuständig gewesen w...mehr

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Jung, SGB VIII § 89e Schutz... / 2.1 Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber Träger des vorangegangenen gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Soweit für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit der g.A. der Eltern, eines Elternteils, des Kindes oder des Jugendlichen maßgebend ist und die in Frage kommende Person den g.A. im jeweiligen Einzelfall in einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform begründet, so trifft die Pflicht zur Erstattung der Kosten der Jugendhilfemaßnahme den örtlichen Träger, in dessen Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2.1.3 Beachtung der Grundsätze am Ort des tätig gewordenen Trägers

Rz. 9 Der kostenerstattungspflichtige Jugendhilfeträger hat die Grundsätze zu beachten und auch anzuerkennen, die am Ort des tätig gewordenen örtlichen Trägers zum Zeitpunkt seines Tätigwerdens maßgebend waren. Dies können u. a. behördeninterne Dienstanweisungen, Richtlinien, sonstige Verwaltungsvorschriften sein, vorausgesetzt, sie standen zugleich mit Bundesrecht im Einkla...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift erfasst solche Kosten für Maßnahmen der Jugendhilfe, die in Anwendung der Rechtsnormen des SGB VIII rechtmäßig aufgewendet wurden. Dabei gelten die Grundsätze des die Hilfe leistenden Trägers, die in seinem Bereich zum Zeitpunkt des Tätigwerdens angewandt werden. Dies gilt insbesondere für Ermessensleistungen. Mangels eigenständiger Regelung im SGB VIII ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 89a gilt seit 1.1.2014 i. d. F. des Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz – KJVVG) v. 29.8.2013 (BGBl. I S. 3464). Die Vorschrift knüpft an die Bestimmung des § 97 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts i. d. F. v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163)...mehr

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Jung, SGB VIII § 89c Kosten... / 3 Musterschriftsatz Kostenanerkenntnis

Rz. 7 Stadt ... Der Oberbürgermeister Stadt ... • Postfach ... • ... (Ort) Ihr Zeichen / Schreiben vom ... Mein Zeichen ... ..., den ... Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27/33 SGB VIII für ..., geb. ... hier: Kostenerstattung vom ... bis ... nach § 89c SGB VIII Guten Tag, Sie beantragen im o. a. Hilfefall mit Schreiben vom ... im Zuge der Fallübernahme in meine örtliche Zuständigkeit gle...mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 2.3 Anspruch des erstattungspflichtigen Trägers gegen einen anderen örtlichen oder überörtlichen Träger (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 erfasst den Tatbestand, dass der kostenerstattungspflichtig werdende örtliche Träger während der Gewährung der Leistung selbst einen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen entweder gegenüber einem anderen örtlichen Träger oder dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe hat. Dieser erstattungspflichtige örtliche oder überörtliche Träger wird dann unmittelbar zur ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 2.2.1 Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts der Pflegeperson (Abs. 1 Satz 2 Alt. 1)

Rz. 7 Verlegt die Pflegeperson ihren g.A. während einer auf der Ausnahmeregelung des § 86 Abs. 6 basierenden Zuständigkeit in den Bereich eines anderen örtlichen Trägers, so ändert sich in der Folge auch die zuvor eingetretene örtliche Zuständigkeit gemäß § 86 Abs. 6. Den Anspruch auf Kostenerstattung berührt dieser Wechsel jedoch nicht, sondern er geht vielmehr auf den neu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89c Kosten... / 2.1 Erstattung der Kosten bei fortdauernder Leistungsverpflichtung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Durch die Regelung des § 89c Abs. 1 Satz 1 wird festgelegt, dass der Jugendhilfeträger, der seiner Verpflichtung nach § 86c nachgekommen ist, die Jugendhilfeleistung bei einem Zuständigkeitswechsel so lange fortzusetzen, bis der neu zuständig gewordene Träger die Leistung weiterführt, gegenüber dem inzwischen zuständig gewordenen Träger die Erstattung seiner aufgewende...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2.1.1 Rechtmäßige Hilfegewährung

Rz. 3 Die Kostenerstattung beschränkt sich auf solche Kosten, die der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII entsprechen. Die Erstattungspflicht des zur Kostenerstattung verpflichteten Trägers umfasst somit alle Leistungen, die dem Hilfe gewährenden Träger in rechtmäßiger Anwendung des SGB VIII entstanden sind. Aufgewendete Kosten i. S. d. § 89f Abs. 1 Satz 1 sind solche A...mehr

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Jung, SGB VIII § 89 Kostene... / 3 Literatur

Rz. 5 DIJuF-Rechtsgutachten v. 9.11.2006, J 3.315 Kü, JAmt 2007 S. 31; Fuchs/Habermann, Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, NDV 1993 S. 52; Reisch, Novelliertes Kinder- und Jugendhilferecht (Teil I), ZfJ 1993 S. 157; Wiesner, Das Erste Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch, RdJB 1993 S. 380.mehr

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Jung, SGB VIII § 89c Kosten... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erstattung der Kosten bei fortdauernder Leistungsverpflichtung (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Durch die Regelung des § 89c Abs. 1 Satz 1 wird festgelegt, dass der Jugendhilfeträger, der seiner Verpflichtung nach § 86c nachgekommen ist, die Jugendhilfeleistung bei einem Zuständigkeitswechsel so lange fortzusetzen, bis der neu zuständig gewordene Träger die Leistung weiterführt, geg...mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 2.1.1 Zuvor zuständiger örtlicher Träger (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1)

Rz. 5 Der zuvor zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Träger, der bis zum Eintritt der Sonderzuständigkeit nach § 86 Abs. 6 tatsächlich auf der Grundlage des § 86 Abs. 1 bis 5 zuständig war.mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 2.2 Fortgesetzte Erstattungspflicht des örtlichen Trägers (Abs. 1 Satz 2)

2.2.1 Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts der Pflegeperson (Abs. 1 Satz 2 Alt. 1) Rz. 7 Verlegt die Pflegeperson ihren g.A. während einer auf der Ausnahmeregelung des § 86 Abs. 6 basierenden Zuständigkeit in den Bereich eines anderen örtlichen Trägers, so ändert sich in der Folge auch die zuvor eingetretene örtliche Zuständigkeit gemäß § 86 Abs. 6. Den Anspruch auf Kostener...mehr

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Jung, SGB VIII § 89 Kostene... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kostenerstattung als Folge der Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt Rz. 3 § 89 erfasst Fallgestaltungen, in denen sich die örtliche Zuständigkeit gemäß § 86, § 86a sowie § 86b nicht nach dem g.A. bestimmen lässt, sondern hilfsweise auf den tatsächlichen Aufenthalt abgestellt werden muss. Das können folgende Konstellationen sein: tatsächlicher Aufenthalt des Kindes od...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2.1 Umfang der erstattungsfähigen Kosten (Abs. 1)

2.1.1 Rechtmäßige Hilfegewährung Rz. 3 Die Kostenerstattung beschränkt sich auf solche Kosten, die der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII entsprechen. Die Erstattungspflicht des zur Kostenerstattung verpflichteten Trägers umfasst somit alle Leistungen, die dem Hilfe gewährenden Träger in rechtmäßiger Anwendung des SGB VIII entstanden sind. Aufgewendete Kosten i. S. d. §...mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 2.1 Erstattungspflichtiger örtlicher Jugendhilfeträger (Abs. 1 Satz 1)

2.1.1 Zuvor zuständiger örtlicher Träger (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1) Rz. 5 Der zuvor zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Träger, der bis zum Eintritt der Sonderzuständigkeit nach § 86 Abs. 6 tatsächlich auf der Grundlage des § 86 Abs. 1 bis 5 zuständig war. 2.1.2 Träger, der zuständig gewesen wäre (Abs. 1 Satz 1 Alt. 2) Rz. 6 Die Regelung "zuständig gewesen wäre" ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 2.4 Änderung des maßgeblichen gewöhnlichen Aufenthalts während der Gewährung der Leistung (Abs. 3)

Rz. 10 Der zur Kostenerstattung nach Abs. 1 in Anspruch genommene örtliche Träger soll durch die getroffene Regelung nicht schlechter gestellt werden, als er in Anwendung der Sonderzuständigkeit des § 86 Abs. 6 nur mit den Kosten belastet wird, die er im Zuge der Anknüpfung an seine (eigentliche) örtliche Zuständigkeit nach § 86 Abs. 1 bis 5 aufzubringen hätte. Dies bedeutet...mehr

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Jung, SGB VIII § 89 Kostene... / 2.2 Subsidiäre Anwendung der allgemeinen Erstattungsvorschriften nach §§ 102 ff. SGB X

Rz. 4 Nach § 37 Satz 1 SGB I gelten die Vorschriften des SGB X auch für den Bereich der Jugendhilfe, soweit sich aus den spezialgesetzlichen Regelungen des SGB VIII nichts Abweichendes ergibt. Die Bestimmungen der §§ 102 ff. SGB X finden insoweit nur dann Anwendung, als die speziellen Kostenerstattungsnormen der §§ 89 ff. SGB VIII keine eigenen Regelungen vorsehen. Insbesond...mehr

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Jung, SGB VIII § 89c Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung des § 89c gilt seit dem 1.1.2012 i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022). Sie knüpft an die ehemalige Kostenerstattungsbestimmung des § 97 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts i. d. F. bis 31.3.1993 (BGBl. I S. 1163) an und ersetzt seit dem 1.4.1993 im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) § 9...mehr

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Jung, SGB VIII § 89 Kostene... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 89 gilt seit dem 1.4.1993 i. d. F. des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022) und ersetzt damit die bis zum 31.3.1993 geltende Vorschrift des § 97 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts i. d. F. v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Die Bestimmung erweitert d...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2.1.2 Wahrung der Interessen des kostenerstattungspflichtigen Trägers

Rz. 8 Aus der Entscheidungspraxis der Spruchstellen bzw. der Zentralen Spruchstelle heraus hat sich der sog. Interessenswahrungsgrundsatz entwickelt. Er besagt, dass der erstattungsbegehrende und damit die Hilfe gewährende Träger im Interesse des kostenerstattungspflichtigen Trägers sämtliche Mittel ausschöpfen muss, um die erstattungsfähigen Aufwendungen möglichst gering zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2.2 Bagatellgrenze bei Kosten unter 1.000,00 EUR (Abs. 2)

Rz. 10 Im Regelfall werden nur Kosten ab einem Betrag i. H. v. 1.000,00 EUR erstattet. Die Einführung einer sog. Bagatellgrenze verhindert damit die Einleitung unwirtschaftlicher Kostenerstattungsverfahren, bei denen der Aufwand in Relation zu dem erwarteten Erfolg in keinem vertretbaren Verhältnis stünde. Die Bagatellgrenze muss im Fall der Leistungsgewährung an mehrere Per...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2.3 Verzugszinsen

Rz. 12 § 89f Abs. 2 letzter Satz legt fest, dass Verzugszinsen nicht verlangt werden können. Sollte sich das Kostenerstattungsverfahren verzögern, begründet diese Verzögerung ebenfalls keinen Zinsanspruch. Im Unterschied dazu können Prozesszinsen hingegen in sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB durchaus verlangt werden (BVerwG, Urteil v. 22.2.2001, 5 C 34/00, BVerwGE 114 S. 6...mehr

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Jung, SGB VIII § 89c Kosten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Bestimmung des § 89c Abs. 1 soll der Jugendhilfeträger, der im Falle eines eingetretenen Zuständigkeitswechsels auf der Basis des § 86c zur fortgesetzten Leistung verpflichtet ist, finanziell entlastet werden. Gleiches gilt, soweit ein Träger im Hinblick auf seine Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden nach § 86d Kosten nur deshalb aufwenden musste, weil ent...mehr

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Jung, SGB VIII § 89c Kosten... / 2.4 Inanspruchnahme des überörtlichen Jugendhilfeträgers (Abs. 3)

Rz. 6 Ist ein kostenerstattungspflichtiger örtlicher Träger (im Hinblick auf Abs. 1 Satz 2) nicht vorhanden, weil in den Fällen der § 86, § 86a und § 86b kein gewöhnlicher Aufenthalt existiert, trifft die Erstattungspflicht nach Abs. 3 den überörtlichen Träger der Jugendhilfe, zu dessen Bereich der nach Abs. 1 tätig gewordene örtliche Träger gehört bzw. die nach Landesrecht ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 2.1.2 Träger, der zuständig gewesen wäre (Abs. 1 Satz 1 Alt. 2)

Rz. 6 Die Regelung "zuständig gewesen wäre" erfasst solche Fälle, in denen Kinder oder Jugendliche bereits 2 Jahre oder länger bei einer Pflegeperson leben, die Unterbringung allerdings ohne Beteiligung/Mitwirkung eines Jugendhilfeträgers auf privater Basis oder auch nach anderen Rechtsvorschriften erfolgte. Eine Unterbringung auf privater Basis kommt in der Praxis sehr häuf...mehr

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Jung, SGB VIII § 89c Kosten... / 2.2 Erstattung der Kosten bei vorläufiger Leistungsverpflichtung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 4 Ist ein Jugendhilfeträger im Rahmen seiner Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden nach § 86d aktiv geworden, weil entweder die örtliche Zuständigkeit nicht feststand oder der an sich zuständige örtliche Träger nicht tätig wurde, hat er einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem örtlichen Träger, dessen Zuständigkeit durch den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 86, § ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung des § 89f ist im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) als eigenständige Rechtsnorm geschaffen worden. Sie beruht auf § 97 Abs. 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (BGBl. I S. 1163) i. d. F. bis 31.3.1993. Sie gibt eine Art Rahmen vor, in dem sich der Umfang der zu erstattenden Kosten bewegt und knüpft an die...mehr

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Jung, SGB VIII § 89a Kosten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 89a Abs. 1 regelt Kostenerstattungsansprüche, die sich in Anwendung der "Sonderzuständigkeitsbestimmung" des § 86 Abs. 6 dadurch ergeben, dass Pflegekinder im Rahmen einer fortdauernden Vollzeitpflege nach § 33 nicht bei einer Pflegeperson im eigenen Jugendamtsbereich, sondern im Bereich eines anderen Jugendhilfeträgers untergebracht worden sind oder die Pflegeperson...mehr

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Jung, SGB VIII § 89g Landes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 89g gilt seit dem 1.1.2012 i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022). Die Vorschrift ist zunächst im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) mit Rücksicht auf die Rechtslage in Bayern (Art. 40 BayKJHG, jetzt Art. 52 AGSG) geschaffen worden. Das Land Bayern hat hiernach den Bezirken als höheren Kommunalverbänden die Aufgaben der über...mehr

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Jung, SGB VIII § 89h Überga... / 2 Literatur

Rz. 3 Philipps/Eschelbach, Kommentare auf dem Prüfstand: Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung im SGB VIII – Empirische Überprüfung einiger Annahmen in juristischen Kommentierungen zu §§ 86 ff. SGB VIII, JAmt 2009 S. 589; Saurbier, Ende der Schiedsgerichtsbarkeit nach der Fürsorgerechtsvereinbarung, ZfF 2003 S. 121; Wiesner, Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch...mehr

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Klose, SGB I § 33 Ausgestal... / 2.1 Anwendungsbereich (Satz 1)

Rz. 3 Die Vorschrift setzt das Bestehen von Rechten (sozialrechtlichen Ansprüchen) oder Pflichten voraus und enthält ein Individualisierungsgebot, indem bei deren Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse, der Bedarf und die Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Unter Ausgestaltung ist dabei die Art und Weise und der Umfang der Leistu...mehr

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Jung, SGB VIII § 89h Überga... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift in der derzeit geltenden Fassung v. 1.7.1998 greift das Verfahren zur Regelung kostenerstattungsrechtlicher Ansprüche nach § 89d auf. Hat die Gewährung von Jugendhilfe bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des § 89d (1.7.1998) begonnen und mangelt es in diesen Fällen an einem Anknüpfungspunkt im Inland (Geburtsort), erfolgt die Bestimmung eines z...mehr

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Jung, SGB VIII § 89e Schutz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 89e Abs. 1 Satz 1 sorgt in seiner Anwendung für einen hinreichenden Schutz kommunaler Gebietskörperschaften, in deren Einzugsbereich sich sog. "geschützte" Einrichtungen von überregionaler Bedeutung befinden, vor überproportionalen Kostenbelastungen, indem in solchen Einrichtungen quasi kein gewöhnlicher Aufenthalt (g.A.) in rein kostenerstattungsrechtlicher Hinsicht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 89e Schutz... / 3 Literatur

Rz. 18 DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.4.2005, J 3.315 Rei, Schutz der Pflegestellenorte; Aufenthaltsbegründung von Kindern und Jugendlichen in der Familie naher Verwandter, JAmt 05/2005 S. 240; DIJuF-Rechtsgutachten v. 5.7.2007, J 8.250 Rei, Kostenerstattungspflicht bei einem Wechsel von der Hilfe für junge Volljährige zu Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter und Kinde...mehr

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Klose, SGB I § 33 Ausgestal... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 12 Fuhrmann/Heine, Wunsch- und Wahlrechte contra Bedarfsplanung in der medizinischen Rehabilitation, SGb 2014 S. 297. Jabben, Wunsch- und Wahlrechte in der Rehabilitation contra Rehabilitationsbudget am Beispiel der Rentenversicherung, NZS 2003 S. 529. Neumann, Selbstbestimmte Leistungsgestaltung im SGB IX: Wunsch und Wahlrechte, Geldleistungsoption und persönliches Budget...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vereine: Steuerliche Behandlung von Vereinsfesten

Kommentar Ist nach einer Vereinsfeier das letzte Glas gespült und die letzte Bierbank verstaut, müssen noch die steuerlichen Folgen der Veranstaltung aufgearbeitet werden. Für diese Zwecke hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Kurzinformation veröffentlicht, anhand derer sich steuerbegünstigte Vereine einen ersten Überblick über die Steuerfolgen von Festveranstaltung...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einsicht in Verwaltungsunterlagen

Leitsatz Auch einem 500 km entfernt wohnenden Eigentümer ist es grundsätzlich zumutbar, einmal pro Jahr zu den Versammlungen anzureisen und am Vortag der Versammlung Einsicht in die Unterlagen am Sitz der Verwaltung zu nehmen und die Unterlagen dort zu kopieren. Dies gilt zumindest dann, wenn die Verwaltung ihren Sitz in der Nähe der Wohnungseigentumsanlage hat und die Unter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Betriebsausgabenabzug (§ 3 Nr. 10 S. 3 EStG)

Rz. 5 Sofern die aus der Aufnahme des Betreuten bezogenen Einnahmen der Gastfamilie den nach § 3 Nr. 10 S. 2 EStG steuerfreien Gesamtbetrag an Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII überschreiten, sind die damit unmittelbar zusammenhängenden Betriebsausgaben abweichend von § 3c Abs. 1 EStG nur insoweit abzugsfähig, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen (§...mehr

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AGS 3/2016, Antrag auf Nach... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, §§ 58 ff. FamFG, Beschwerde des Kindesvaters führt zur ersatzlosen Aufhebung des familiengerichtlichen Beschlusses vom 10.2.2015, soweit in diesem über die Tragung der Verfahrenskosten entschieden wurde. Im Übrigen ist sie aber unbegründet. Die Beschwerde ist zulässig. Es liegt eine (ergänzende) Endentscheidung des FamG i.S.v. § 38 FamFG vor. Denn mit der Koste...mehr

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AGS 3/2016, Unterschiedlich... / Leitsatz

Sind im Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung und im Verfahren auf deren Änderung oder Aufhebung unterschiedliche Kosten(grund-)entscheidungen ergangen, kann jeder Beteiligte aus der ihm günstigen Kostenentscheidung vom Gegner Kostenerstattung verlangen. VG Karlsruhe, Beschl. v. 10.7.2015 – A 1 K 13/15mehr

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AGS 3/2016, Verschiedene An... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, dem Kläger stehe gegen die Beklagte dem Grunde nach wegen der rechtswidrigen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts für die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung unstreitig ein Schadensersatzanspruch zu. Entgegen der Auffassung des AG handele es sich bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Unterlassung, Gege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.2.2 Begriff der "Mittel"

Rz. 8 Unter "Mittel" i. S. d. § 55 Nr. 1 AO sind sämtliche Vermögenswerte der Körperschaft zu verstehen[1], allerdings nur solche, die der Körperschaft für ihre satzungsmäßigen Zwecke zur freien Verfügung stehen. Hierunter fallen sowohl die Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn als auch sonstige Einnahmen (Spenden, staatliche und private Zuschüsse, Beiträge, Vermögenserträge)....mehr