Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / cc) Grundpfandrechtlich gesichertes Festzinsdarlehen

Rz. 144 Ist für das Darlehen eine feste Verzinsung vereinbart und besteht eine durch Grundpfandrecht gewährte Sicherheit, so können die Erben gem. § 490 Abs. 2 BGB das Darlehen kündigen, wenn sie ein berechtigtes Interesse für eine anderweitige Verwertung des beliehenen Grundstücks haben. Ein solches berechtigtes Interesse kann angenommen werden, wenn das Objekt für Zwecke d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten

Rz. 117 Muster 14.17: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten Muster 14.17: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungskosten An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Muster: Aufforderungsschreiben zur Freistellung von einer Verbindlichkeit

Rz. 116 Muster 14.16: Aufforderungsschreiben zur Freistellung von einer Verbindlichkeit Muster 14.16: Aufforderungsschreiben zur Freistellung von einer Verbindlichkeit An Frau _________________________ Herrn _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Frau _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Zugehörigkeit zum Nachlass

Rz. 31 Die Bestimmung der Bezugsberechtigung gehört gem. § 159 VVG zu den Gestaltungsrechten des Versicherungsnehmers. Ihm steht es grundsätzlich frei, von der Benennung eines Bezugsberechtigten abzusehen. Dann fällt der Anspruch aus der Versicherungsleistung in den Nachlass.[16] Rz. 32 Daneben gibt es noch drei weitere Konstellationen, in denen die Versicherungsleistung dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich)

Rz. 234 Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Satzung der Stiftung _________________________ – gemeinnützige Stiftung für _________________________ – mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ (In der Präambel können z.B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Erblasserschulden

Rz. 110 Zu den Erblasserschulden zählen alle Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod eingegangen ist. Dies sind zunächst alle Schulden des Erblassers, wie bspw. unbezahlte Rechnungen, Darlehen, Bankschulden oder Beitragsrückstände. Hierbei ist darauf zu achten, in welcher Höhe die Schulden den Erblasser selbst treffen und inwieweit er die Schulden auf andere abwä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Muster: Drittwiderspruchsklage gegen Verfügungen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 237 Muster 14.39: Drittwiderspruchsklage gegen Verfügungen in der Zwangsvollstreckung Muster 14.39: Drittwiderspruchsklage gegen Verfügungen in der Zwangsvollstreckung An das _________________________-gericht Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen _________________________ – Beklagten – wegen Unzul...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einkommensteuergesetz

a) Verstoß gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Zinsinformationsverordnung (§ 50e EStG) Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Gehrmann, Erste Erfahrungen mit dem Zinsabschlaggesetz, NSt 1993, 20 = Zinsabschlaggesetz, Darst. 2; Marquard/Hagenbucher, Die Zinsabschlagsteuer – eine Aufgabe und Belastung für die Kreditwirtschaft, DB 1992. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 5. Rechtsgeschäftliche Beschränkung

Rz. 138 Da ein Kontrollbetreuer nur bei konkretem Anlass zu bestellen ist, kann zusätzlich eine rechtsgeschäftliche Beschränkung sinnvoll sein. Zum einen bietet es sich an, besondere Vorstellungen des Vollmachtgebers durch verbindliche Weisungen in das der Vollmacht zugrunde liegende Grundverhältnis aufzunehmen (siehe dazu Rdn 116 ff.). Rz. 139 Zusätzlich kann eine Beschränku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 63 Bei der Prüfung, ob eine Maßnahme die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung nach § 2120 BGB erfüllt, ist ein strenger Maßstab anzulegen.[86] Insbesondere ist das auf Substanzerhaltung und -erlangung gerichtete Interesse des Nacherben (Erbschaftsinteresse) ausreichend zu berücksichtigen.[87] Ausgehend hiervon bestimmt sich eine ordnungsgemäße Verwaltung in er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Formerfordernis: Notarielle Beurkundung

Rz. 143 Der Erbteil eines Miterben kann verpfändet werden (bspw. als Sicherungsmittel für einen Realkredit).[151] Der Verpfändungsvertrag bedarf nach §§ 1273, 1274, 2033 Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung. Da die Verpfändung des Erbteils eine Änderung der Verfügungsbefugnis sämtlicher Miterben an den Nachlassgegenständen zur Folge hat, kann bei einem zum Nachlass gehörend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 78 Von praktischer Bedeutung sind Fälle, in denen sich nach der Benennung des Bezugsberechtigten das Verhältnis zum Versicherungsnehmer in einer Weise verändert, die den Wegfall des Rechtsgrundes nahe legt. Hier sind folgende Fallgruppen denkbar:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Aufsicht, Zusammenarbeit (§§ 50–55 GwG)

a) Maßnahmen der Aufsichtsbehörde (§ 51 GwG) Rz. 393 [Autor/Stand] Regelungen zur Aufsicht durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 50 GwG , sind in § 51 GwG enthalten. Für Rechtsanwälte (§ 50 Nr. 3 GwG) und Steuerberater (§ 50 Nr. 7 GwG) sind dies die örtlich zuständigen Berufskammern.[2] Nach § 51 Abs. 5 GwG kann die Aufsichtsbehörde einem Verpflichteten, dessen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / aa) Entgeltlichkeit durch synallagmatische/konditionale/kausale Verknüpfung mit einer Gegenleistung

Rz. 33 Ist die Zuwendung mit einer Gegenleistung verknüpft, so liegt in Ermangelung des Tatbestandsmerkmals der Unentgeltlichkeit keine Schenkung gem. § 516 BGB vor. Diese Verknüpfung mit einer Gegenleistungspflicht kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen.[90] Die beiden Leistungen müssen nach dem Willen der Vertragsparteien in einem inneren rechtlichen Zusammenhang mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Muster: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem

Rz. 157 Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Vorsorgevollmacht mit Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [227] Nach eingehender Beratung über die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken bevollmächtige ich, __...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Pflichtverletzungen der Lohnsteuerhilfevereine und unzulässige Hilfstätigkeit in Steuersachen (§§ 162, 163 StBerG)

Rz. 231 [Autor/Stand] Den Lohnsteuerhilfevereinen obliegen diverse Anzeige- und Mitwirkungspflichten gegenüber ihren Mitgliedern und der Aufsichtsbehörde. Verstöße gegen die abschließend aufgezählten Pflichten werden gem. § 162 StBerG als Ordnungswidrigkeit geahndet. Je nachdem, um welche Pflichtverletzung es sich handelt, wird die Ordnungswidrigkeit entweder mit einem Bußge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / a) Ordentliches Kündigungsrecht

Rz. 140 Die gesetzliche Frist für eine ordentliche Kündigung eines Darlehens beläuft sich – unabhängig von der Höhe des Darlehens – auf drei Monate, § 488 Abs. 3 S. 2 BGB. Diese Frist ist verlängerbar. Häufig haben sich Banken mit Nr. 19 Abs. 2 AGB-Banken ein jederzeitiges fristloses Kündigungsrecht als ordentliche Kündigungsmöglichkeit vorbehalten, müssen dann aber dem Darl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 2. Muster: Klageabweisungsantrag wegen Unzulässigkeit der Klage

Rz. 254 Muster 11.14: Klageabweisungsantrag wegen Unzulässigkeit der Klage Muster 11.14: Klageabweisungsantrag wegen Unzulässigkeit der Klage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Klageerwiderung In der Rechtssache des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Grundsatz und Ausnahme

Rz. 145 Nach dem Prinzip gesamthänderischer Bindung könnten Forderungen, die zum Nachlass gehören, grundsätzlich nur von allen Erben gemeinsam geltend gemacht und eingezogen werden. Dies wäre für die Praxis jedoch zu schwerfällig. Deshalb macht § 2039 Abs. 1 BGB eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Jeder Miterbe hat die Befugnis, eine Nachlassforderung allein geltend zu mache...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 15. Darlehensforderung der mehreren Miterben

Rz. 145 Als Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung i.S.v. § 2038 BGB kann die Kündigung eines Darlehens, dessen Forderung Miterben einer Erbengemeinschaft zusteht, mit Mehrheit durchgeführt werden.[152] Allerdings können die mehreren Miterben lediglich die Hinterlegung der Darlehenssumme für alle Miterben gem. § 2039 S. 2 BGB verlangen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / 4. Praxishinweise zur unternehmensverbundenen Stiftung

Rz. 87 Die Praxis der einzelnen Landesstiftungsbehörden bei der Anerkennung von unternehmensverbundenen Familienstiftungen war früher in hohem Maße unterschiedlich und oft bedenklich,[123] was angesichts der relativ wenigen Stiftungsgestaltungen in der Praxis allerdings auch kaum überraschen konnte. Es hatte sich ob der geringen Zahl unternehmensverbundener Stiftungen in der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / e) Muster: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers nach § 2215 BGB

Rz. 101 Muster 13.20: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers nach § 2215 BGB Muster 13.20: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers nach § 2215 BGB Nachlassverzeichnis Ausweislich der sich bei den Akten des Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – befindlichen Sterbeurkunde/Todesanzeige (Standesamt _________________________ Nr. ________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Muster: Abfindungsvereinbarung

Rz. 295 Muster 10.16: Abfindungsvereinbarung Muster 10.16: Abfindungsvereinbarung [_________________________ Im Falle notarieller Beurkundung: Beurkundungsformalien] I. Vorwort 1. Nachlassbestand Am _________________________ ist der Erblasser E (nachfolgend "Erblasser" genannt) verstorben. In seinem Nachlass befindet sich als einziger Nachlassgegenstand noch das Gebäudegrundstüc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 14. Rangfolge der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 668 Da die einzelnen Verbindlichkeiten ganz unterschiedliche Entstehungsgründe haben, ist bei ihrer Rangfolge nach diesem Kriterium zu differenzieren. So muss bspw. der Gläubiger, der schon dem Erblasser ein Darlehen gewährt hat, einen besseren Rang haben als ein Vermächtnisnehmer; dieser wiederum einen schlechteren als ein Pflichtteilsberechtigter. Rz. 669 Das Nachlassin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / gg) Geldzuwendung von Eltern im Zweifel Ausstattung an eigenes Kind (§§ 1374, 1624 Abs. 1 BGB)

Rz. 174 Lassen sich Adressat und Zweck einer größeren Geldzuwendung durch die Eltern eines Ehegatten nicht mehr aufklären, kann es sich um eine Ausstattung handeln. Rz. 175 Sachverhalt:[176] Die geschiedenen Ehegatten streiten um Zugewinnausgleich. Ehefrau = Klägerin, Ehemann = Beklagter. Im Jahre 1989 haben die Eltern der Klägerin einen Betrag von 100.000 DM auf das Konto des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / dd) Kündigung eines Rechtsverhältnisses

Rz. 62 BGH-Rechtsprechung zur Kündigung eines Mietverhältnisses Die Kündigung eines Mietverhältnisses sei zwar eine Verfügung über dieses Rechtsverhältnis, die Erben könnten aber ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses darstellt.[77] Rz. 63 Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Sicherungsübertragung eines Erbteils

Rz. 46 Muster 18.5: Sicherungsübertragung eines Erbteils Muster 18.5: Sicherungsübertragung eines Erbteils _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Auf A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Lebzeitige Übertragungen als Schenkung?

Rz. 15 Der Begriff der Schenkung setzt sich zivilrechtlich grundsätzlich aus einer objektiven und einer subjektiven Komponente zusammen. Die Schenkung ist ein Vertrag. Demgemäß bedarf sie der Annahme seitens des Beschenkten. Rz. 16 Objektiv ist die Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäfts erforderlich. Unentgeltlich ist die Zuwendung, wenn sie unabhängig von einer Gegenleistung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / d) Abfindung der weichenden Erben

Rz. 328 Für diejenigen nach § 1922 BGB berufenen Miterben, die nicht Hoferben geworden sind (bei Erbfällen seit 1.4.1998 auch die nichtehelichen Kinder), tritt gem. § 4 S. 2 HöfeO an die Stelle des Hofes der Hofwert. Sofern der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen oder Rechtsgeschäft unter Lebenden nichts anderes bestimmt hat, erhalten diese Erben als Abfindung einen Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Zur Möglichke... / 1 Gründe

I. Die Klägerin zu 1. ist die Mutter der Klägerin zu 2. und des Beklagten. Die Parteien streiten um die Auszahlung hinterlegter Beträge zur Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft sowie um die Zustimmung zu einem Teilungsplan zwecks Auseinandersetzung einer zwischen ihnen und weiteren Kindern bzw. Geschwistern der Parteien bestehenden Erbengemeinschaft. Hinsichtlich d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / X. Rangfolge der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 247 Reicht der Nachlass nicht zur Begleichung aller Verbindlichkeiten, so ist nach ihrem Rangverhältnis untereinander zu fragen. Da die einzelnen Verbindlichkeiten ganz unterschiedliche Entstehungsgründe haben, ist bei ihrer Rangfolge nach diesem Kriterium zu differenzieren. So muss bspw. der Gläubiger, der schon dem Erblasser ein Darlehen gewährt hat, einen besseren Rang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 3. Muster: Schriftsatz des "Anfechtungsgegners" bei Anfechtung der Erbschaftsannahme

Rz. 167 Muster 7.31: Schriftsatz des Anfechtungsgegners bei Anfechtung der Erbschaftsannahme Muster 7.31: Schriftsatz des "Anfechtungsgegners" bei Anfechtung der Erbschaftsannahme An das[93] Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ _________________________ (Einleitung) Zwar kann die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Gesetzliches Vertretungsrecht

Rz. 100 Der Wortlaut des § 2040 Abs. 1 BGB mit seinem Erfordernis der ausschließlichen Einstimmigkeit könnte einen Widerspruch zu § 2038 BGB mit seinen drei Abstufungen vermuten lassen. Bestünde zwischen § 2040 BGB und § 2038 BGB tatsächlich ein Widerspruch, so würde § 2038 BGB in den Fällen der ordnungsmäßigen Verwaltung und der Notverwaltung leer laufen, wenn die betreffen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Antrittsbericht

Rz. 116 Muster 6.28: Antrittsbericht Muster 6.28: Antrittsbericht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassangelegenheit _________________________ Az.: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in der vorbezeichneten Sache überreiche ich das Nachlassverzeichnis auf den Todestag. Ergänzend berichte ich wie folgt: A. Erbenermittlung Herr ___...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / i) Muster: Gliederung für eine Rechenschaftslegung

Rz. 202 Muster 9.13: Gliederung für eine Rechenschaftslegung Muster 9.13: Gliederung für eine Rechenschaftslegung Rechenschaftsbericht in der Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen _________________________ zum Stichtag _________________________; erstellt von _________________________mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 39 Sachverhalt Die Verpfändung eines Erbteils bietet sich u.a. in den Fällen an, in denen ein (Mit-)Erbe seine neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten bereits vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nutzen will. Etwa zur Erlangung eines Darlehens kann er dann ein Pfandrecht an seinem Erbteil zur Sicherheit anbieten. Es entsteht durch beurkundungsbedürftiges Verfügungsge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 17. Muster: Verzeichnis des Anfangsbestandes zur Vorlage an das Nachlassgericht

Rz. 92 Der Nachlasspfleger mit dem Wirkungskreis "Sicherung und Verwaltung des Nachlasses" hat dem Nachlassgericht gem. §§ 1885, 1888 Abs. 1, 1835 BGB ein Verzeichnis über das Vermögen des Nachlasses einzureichen. In das Nachlassverzeichnis ist der gesamte Aktivnachlass und auch der gesamte Passivnachlass (Nachlassverbindlichkeiten) aufzunehmen. Bei der Aufnahme der Nachlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Insbesondere: Verwirkung der Erbeinsetzung bei Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 476 Eine in einem Berliner Testament vorgesehene Verwirkungsklausel für den Fall, dass ein Berechtigter nach dem Ableben des ersten Elternteils den Pflichtteil verlangt, kann dahin gehend auszulegen sein, dass ein "Verlangen des Pflichtteils" bereits dann vorliegt, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils dem überleb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 68 Wird das Vorkaufsrecht vor Übertragung des Anteils ausgeübt, so kommt ein Kaufvertrag zwischen dem berechtigten und dem verkaufenden Miterben zustande unter den Bedingungen, die der verkaufende Miterbe mit dem Käufer vereinbart hatte (§ 464 Abs. 2 BGB). Rz. 69 Wird es nach der Übertragung ausgeübt, so ist es nach § 2035 Abs. 1 S. 2 BGB dem Verkäufer gegenüber erloschen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / 4. Muster: Klage betreffend Darlehensrückzahlung in Prozessstandschaft

Rz. 154 Muster 12.5: Klage betreffend Darlehensrückzahlung in Prozessstandschaft Muster 12.5: Klage betreffend Darlehensrückzahlung in Prozessstandschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen:...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 10. Muster: Anschreiben an Banken und Sparkassen

Rz. 75 Nach Sichtung des Nachlasses werden oft Kontoauszüge verschiedener Kreditinstitute aufgefunden. Diese Kreditinstitute sind selbstverständlich anzuschreiben. Rz. 76 Muster 6.13: Anschreiben an Banken und Sparkassen Muster 6.13: Anschreiben an Banken und Sparkassen Muster: Anschreiben an Banken und Sparkassen An die _________________________-Bank _________________________ Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Störungen und Dur... / 3.5.3 Ersatz vergeblicher Aufwendungen

"Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung" kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte.[1] Solche Aufwendungen sind kein Schaden im Sinne der vorgenannten Ansprüche, da sie sich weder als Folge der Pflichtverletzung darstellen, noch im Falle der mangelfreien Leistung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Anteilsverk... / 4.6 Anschaffungskosten

Wie hoch die Anschaffungskosten für die Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind, bestimmt sich nach den allgemeinen steuerlichen Regeln. Zumindest soweit es sich um geleistete Zahlungen auf das Nennkapital der Gesellschaft bzw. um eine Zahlung auf den vereinbarten Kaufpreis für einen GmbH-Anteil handelt, wird die Bestimmung der Anschaffungskosten für die Ermittlung des Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsübereignung / 1 Die Vereinbarung der Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist ein Vertrag, durch den der Schuldner dem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder einer Sachgesamtheit überträgt. Dabei wird das Eigentum an den zur Sicherheit übereigneten Sachen nach Tilgung der Schuld wieder dem Schuldner übertragen oder fällt von selbst wieder an ihn zurück. Die Nutzungsbefugnis verbl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsübereignung / 2 Sicherungsvertrag

Der Sicherungsvertrag ist ein gesetzlich nicht geregelter Vertragstyp. Er liegt (wie der Kaufvertrag bei einem Veräußerungsgeschäft) der Übereignung zugrunde und regelt das gesamte "Wie" und "Warum" des Sicherungsgeschäfts. Die praktische Ausgestaltung reicht von umfangreichen schriftlichen Vertragswerken professioneller Kreditgeber bis zu den bloßen Worten "zur Sicherheit" b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsübereignung / 4.3 Konflikt zwischen Geld- und Warenkreditgeber

Im Rahmen von Sicherungsgeschäften kann es dazu kommen, dass dieselbe Forderung zweimal abgetreten wird. Mit einer sog. Sicherungsglobalzession überträgt ein Sicherungsgeber umfassend seine gegenwärtigen und künftigen Forderungen zur Sicherheit – meist an eine kreditgebende Bank. Wenn dieser Sicherungsgeber bei seinen Lieferanten Waren auf Kredit bezieht, die zum Weiterverka...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.4 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit – Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 10 Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen ist Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsgutes. Die sachliche Zurechnung orientiert sich am Eigentum bzw. bei Forderungen an der Inhaberschaft, sofern nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt (Verfügungsmacht; wirtschaftliches Eigentum) bei einem anderen l...mehr