Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / A. Einführung

Rz. 1 Kündigungsschutz ist in Deutschland ein Begriff, dessen Inhalt dem KSchG zugewiesen wird. Das KSchG beschränkt seine Anwendbarkeit indes in sachlicher und personaler Hinsicht (vgl. § 3 Rdn 17 ff.). Verfassungsrechtlich ist dies zulässig.[1] Rz. 2 Jede Kündigungserklärung ist – unabhängig von der Geltung des KSchG – den allgemeinen Voraussetzungen einer rechtsgeschäftlic...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 3. Kündigungsschutz bei Teilzeitarbeit ohne Elternzeit in besonderen Fällen

Rz. 39 § 18 Abs. 2 Nr. 2 BEEG schützt auch die Personen in besonderer Weise vor Kündigungen, die keine Elternzeit in Anspruch nehmen, weil sie bereits vor der Geburt des Kindes im Umfang von höchstens 30 Stunden pro Woche bei ihrem Arbeitgeber in Teilzeit gearbeitet haben und diese Tätigkeit weiterhin im selben Umfang ausüben wollen. Sofern die Voraussetzungen für die Inansp...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / V. Konzernklausel gem. § 17 Abs. 3a KSchG

Rz. 46 Nach § 17 Abs. 3a KSchG gelten die Auskunfts-, Beratungs- und Anzeigepflichten des § 17 Abs. 1 bis 3 KSchG auch dann, wenn die Entscheidung über die Kündigungen von einem den Arbeitgeber beherrschenden Unternehmen getroffen wurde. Bezüglich des Begriffes des beherrschenden Unternehmens ist an die Regelung gem. §§ 17, 18 AktG anzuknüpfen.[93] Teilweise wird im Schriftt...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / 3. Freifrist

Rz. 63 Gem. § 18 Abs. 4 KSchG bedarf es unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 KSchG einer erneuten Anzeige, soweit die Entlassungen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem sie nach den Abs. 1 und 2 zulässig sind, durchgeführt werden. Die Freifrist beginnt demnach nach dem Zeitpunkt, zu dem die Entlassungen nach § 18 Abs. 1 KSchG und § 18 Abs. 2 KSchG zulä...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 3. Wettbewerbsverbot

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.4: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verstoß gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Verstoß gegen ein vertragliches We...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 3 Das Vollstreckungsgericht darf eine anderweitige Vollstreckungsart nur auf Antrag bestimmen, der vom Vollstreckungsgläubiger, einem nachrangigen Gläubiger, sogar wenn dem vorrangigen Gläubiger die Forderung bereits zur Einziehung überwiesen wurde (RGZ 164, 162, 169), oder dem Schuldner gestellt werden darf. Nicht antragsbefugt sind der Drittschuldner (St/J/Würdinger § 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebührenstreitwert.

Rn 16 Für den echten Hilfsantrag gilt § 45 I 2, 3 GKG; § 39 I 2 FamGKG trifft eine identische Regelung (Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 39 FamGKG Rz 6). Voraussetzung der Wertaddition ist eine der Rechtskraft fähige Sachentscheidung über den Hilfsantrag (Köln JurBüro 97, 435; OLGR Brandbg 98, 70). Eine vorläufige Wertfestsetzung für die Gebühren erfolgt daher nur nach dem H...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach §§ 1, 23 Abs. 1 S. 1 KSchG gilt der allgemeine Kündigungsschutz für Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts. Er ist nach dem Wortlaut betriebs- und nicht unternehmensbezogen. Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verwertung.

Rn 22 Als regelmäßige Form der Verwertung erfolgt die Überweisung zur Einziehung, § 835, jedenfalls soweit das Recht von einer anderen Person als dem Schuldner ausgeübt werden kann. Im Unterschied zu Geldforderungen können jedoch nicht alle Rechte vom Titelgläubiger geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist daher eine Überweisung zur Einziehung beim gepfändeten Geschäftsant...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer 60 GVG 4 Kammer für Handelssachen 93 GVG 1; 349 ZPO 1; 731 ZPO 2 auswärtige Kammer 93 GVG 5 Befugnisse des Vorsitzenden 349 ZPO 2 Berufungsverfahren 100 GVG 1 Besetzung 105 GVG 1 Beweisaufnahme 349 ZPO 2 Beweiserhebung 349 ZPO 2 Errichtung 93 GVG 4 Handelssachen 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt 102 GVG 1 Rechtsmittel 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene 114 GVG 1 selbstständiges Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 29 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 29 Brüssel Ia-VO(1) Werden bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien anhängig gemacht, so setzt das später angerufene Gericht unbeschadet des Artikels 31 Absatz 2 das Verfahren von Amts wegen aus, bis die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts feststeht. (2) In den in Absatz 1 genannte...mehr

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ZErb 04/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.) Kostentabelle für Notare Bäuerle Tabelle 35. Auflage, 2021 Nomos, ISBN 978-3-8487-7053-3, 29 EUR Die Kostentabell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folgen.

Rn 8 Aufgrund des Fortbestands der Vollmacht wird das Verfahren nicht nach §§ 239, 241, 246 unterbrochen, der Prozess wird mit dem bestellten Anwalt fortgeführt. Der Prozessbevollmächtigte kann den Prozess auch dann fortsetzen, wenn er nach dem Inhalt des ihm erteilten Auftrags im Innenverhältnis dazu nicht befugt ist. Er hat aber das Recht, die Aussetzung des Verfahrens zu ...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 3. Dauer des Ruhens

Rz. 56 Nach § 158 Abs. 1 S. 1 SGB III ruht der Arbeitslosengeldanspruch von dem Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist geendet hätte. Der Ruhenszeitraum läuft kalendermäßig ab. Grundsätzlich ruht der Anspruch bis zum vollständigen Ablauf der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist. In § 158 Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zu den Zuständigkeiten nach § 266 I Nr 1–5 FamFG im Einzelnen.

Rn 19 § 266 I Nr 1 FamFG erfasst Streitigkeiten ›zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses‹. Erfasst sind lediglich Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses (ausf dazu Bömelburg FF 14, 232, 234 f), denn aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden, § 1297 BGB....mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / 1. Form und Frist

Rz. 32 Der Vorbehalt kann dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich oder mündlich erfolgen, das Gesetz schreibt insoweit keine Form vor. Theoretisch kann die Annahme der geänderten Vertragsbedingungen unter Vorbehalt auch durch schlüssiges Verhalten des Arbeitnehmers geschehen. Rz. 33 Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist unter Akzeptanz der geä...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Bei Kündigungsrechtsstreitigkeiten empfiehlt es sich prozesstaktisch und entspricht es typischerweise dem Willen des Mandanten, sämtliche bestehenden Ansprüche (vgl. § 29 Rdn 1 ff.) durchzusetzen. Zu diesem Zweck ist es sinnvoll, den Arbeitgeber vor Klageerhebung aufzufordern, die bestehenden Ansprüche zu erfüllen bzw. dazu Stellung zu nehmen. Rz. 9 Bei der Abrechnung d...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / I. Schriftform

Rz. 8 Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf der Schriftform, § 14 Abs. 4 TzBfG. Das Schriftformerfordernis gilt für jede Befristungsabrede einschließlich der Vereinbarung über eine Verlängerung [9] oder eine nachträgliche Verkürzung der Befristungsdauer.[10] Nicht dem Schriftformerfordernis unterliegt die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen im Rahmen eines unbefrist...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / I. Vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots

Rz. 29 Der Arbeitnehmer kann das in der Änderungskündigung enthaltene Angebot des Arbeitgebers vorbehaltlos annehmen. Hierfür steht ihm eine Mindestfrist i.S. des § 2 S. 2 KSchG zur Verfügung. Zwar betrifft § 2 S. 2 KSchG nach seinem Wortlaut lediglich die Vorbehaltserklärung, nicht jedoch die vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots. Indes ist diese Frist nach Auffassung...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 2. Abfindung

Rz. 19 In der überwiegenden Zahl der Fälle einigen sich die Parteien darauf, dass im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen ist. Rz. 20 Formulierungsbeispiele Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt der Beklagte an den Kläger in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG, §§ 24, 34 EStG eine Abfindung in Höhe von (…) EUR brutto. Der...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / f) Altersgrenze

Rz. 142 Die in einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag für den Zeitpunkt der Vollendung eines bestimmten Lebensalters vorgesehene Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Ausspruch einer Kündigung ist keine auflösende Bedingung, sondern eine Höchstbefristung. Entscheidend ist, ob die Vertragsparteien den Eintritt als gewiss oder ungewiss anse...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / III. Anspruchsinhalt und Rückabwicklung

Rz. 47 Das BAG hat keine abschließende Stellung zu Fragen des Anspruchsinhalts und der damit im Zusammenhang stehenden Rückabwicklung des Weiterbeschäftigungsverhältnisses bezogen. Fest steht, dass auch der allgemeine Beschäftigungsanspruch maximal soweit reichen kann wie die Rechte und Pflichten aus dem "alten" Arbeitsverhältnis, es sei denn, die Parteien vereinbaren privat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen.

Rn 4 Voraussetzung ist die Glaubhaftmachung (§ 113 I 2 iVm § 294 ZPO; s § 294 ZPO Rn 1 ff) eines nicht zu ersetzenden Nachteils für den Schuldner im Falle einer den sofort wirksamen Titel im Rechtsmittelverfahren zugunsten des Schuldners abändernden Entscheidung. Das bedingt zunächst, dass dem eingelegten Rechtsmittel Erfolgsaussichten beigemessen werden können (Rostock FamR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Isolierte Drittwiderklage.

Rn 19 Als isolierte Drittwiderklage bezeichnet man die Widerklage, die der Bekl (Widerkl) ausschließlich gegen eine bislang nicht am Rechtsstreit beteiligte Partei (Drittwiderbekl, der auch Streithelfer sein kann, vgl BGHZ 131, 76, 78) erhebt (vgl BGHZ 147, 220; NJW 07, 1753; Zö/Schultzky Rz 26; Musielak/Voit/Heinrich Rz 26; zu prozesstaktischen Überlegungen im Zusammenhang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Einsichtsrecht Dritter (Abs 2).

Rn 8 Dritter ist, wer nicht Berechtigter iSv Abs 1 (Rn 3) oder Behörde (Rn 1) ist. Während Anhängigkeit der zuständige Vorsitzende, danach der Vorstand des Gerichts (Behördenleiter) oder der von diesem beauftragte Richter (Rn 14) wird dem Berechtigten nach pflichtgemäßem Ermessen auf Antrag idR Einsicht gewähren, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Sind sie – das Wid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 94 Brüssel IIb-VO – Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten.

Gesetzestext (1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 dieses Artikels und der Artikel 95 bis 100 ersetzt diese Verordnung die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 bestehenden, zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkünfte, die in dieser Verordnung geregelte Bereiche betreffen. (2) Finnland und Schweden konnten im Einklang mit Artik...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Besprechungen und Korrespondenz mit der Gegenseite vor Erhebung der Kündigungsschutzklage

Rz. 38 Hier[87] stößt die Abrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG bei den Rechtsschutzversicherern nicht selten auf Ablehnung. Vom Grundsatz her berufen die Versicherer sich auf die anwaltliche Verpflichtung aus dem Mandatsvertrag, im Interesse des Mandanten tunlichst das sicherste und zugleich kostengünstigste Vorgehen zu wählen[88] – zumal vor dem Arbeitsgerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuwiderhandlung an sich.

Rn 14 Anknüpfungspunkt für die Verhängung von Ordnungsmitteln ist eine Zuwiderhandlung gegen die im Titel aufgeführte Unterlassungs- oder Duldungspflicht (Gegenbsp etwa OVG Hamburg 7.7.16 – 5 So 110/15 und LAG SchlH 23.6.16 – 1 Ta 68/16), s zu deren Auslegung bereits oben. An einer Zuwiderhandlung fehlt es bspw, wenn ein Unterlassungstitel gegen das Angebot ›gefälschter‹ War...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Gleichgestellte

Rz. 63 Der besondere Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX gilt ebenso für gleichgestellte behinderte Menschen. Eine Gleichstellung kann gem. § 2 Abs. 3 SGB IX erlangen, wer einen GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30 hat und infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann. Der Antrag auf Gleichstellu...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / V. Arbeitspapiere, Zeugnis

Rz. 55 In der arbeitsgerichtlichen Praxis kommen Verfügungsanträge, mit denen Arbeitnehmer die Herausgabe von Arbeitspapieren geltend machen, häufig vor; sie sind nach Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist durchweg zulässig und begründet.[71] Dies gilt selbst dann, wenn die Parteien über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Arbeitnehmerkündigung streite...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren, Entscheidung und Kosten.

Rn 9 Die Räumungsfrist nach Abs 1 wird in einem Urteil angeordnet, das stets nach mündlicher Verhandlung ergeht. Sie ist im Tenor auszusprechen und muss auch dann begründet werden, wenn sie in einem Versäumnisurteil erfolgt (MüKoZPO/Götz § 721 Rz 6). Bei Zurückweisung des Antrags ist eine Erörterung in den Entscheidungsgründen ausreichend. Wurde ein Antrag rechtzeitig in der...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IX. Vertreter von juristischen Personen und Personengesamtheiten

Rz. 57 Nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit berufen sind, nicht als Arbeitnehmer. Für Rechtsstreitigkeiten aus ihrem Anstellungsverhältnis zur juristischen Person oder zur Personengesamtheit ist d...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / II. Neueinstellung

Rz. 67 Nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist die erleichterte, sachgrundlose Befristung gänzlich unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor ein befristetes, auch sachlich gerechtfertigtes, oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Dies gilt auch dann, wenn das neue Arbeitsverhältnis nur für die Dauer von maximal sechs Monaten befristet werden soll.[131] Der umg...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Entgeltreduzierung

Rz. 294 Hat sich die bisherige Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht verändert, so ist eine – isolierte – Reduzierung der vereinbarten Vergütung durch eine betriebsbedingte Änderungskündigung nach der Rspr. des BAG[738] nur unter besonderen (engen) Voraussetzungen zulässig.[739] Grundsätzlich sind einmal geschlossene Verträge einzuhalten. Die Dringlichkeit eines schwerwiegenden ...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Endabrechnung

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Endabrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom _________________________. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Angelegenheit nach der Erhebung der Kündigungsschutzklage zwischenzeitlich im Interesse Ihres Versicherungsnehmers durch den Abschluss eines geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 40 Die Wahrung der Frist einer Klage auf Feststellung von Mängeln bei der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit, die vom Kl darzutun und in jeder Lage des Verfahrens vAw zu prüfen ist (BGH NJW 98, 3344 [BGH 15.06.1998 - II ZR 40/97]). Hält Berufungsgericht eine Feststellungsklage entgegen Erstgericht für unzulä...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / III. Verhaltens- und personenbedingte Änderungskündigung

Rz. 70 Statt einer verhaltensbedingten Beendigungs- ist eine verhaltensbedingte Änderungskündigung vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit besitzt, den Arbeitnehmer auf einem Arbeitsplatz einzusetzen, an dem eine Störung durch das beanstandete Verhalten zukünftig nicht zu befürchten ist. Das wird nur in Ausnahmefällen anzunehmen sein. Zu denken ist etwa an den Fall...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 35 Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Denn das Gebot weitgehender Angleichung der Lage von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes verlangt keinen sinnlosen Einsatz staatlicher Ressourcen; daher ist stets zu prüfen, ob eine bemittelte Partei bei A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Die materielle Prozessleitung.

Rn 44 Die Erfüllung der in § 139 normierten Pflicht des Gerichts zur Aufklärung und zu Hinweisen führt solange nicht zu einer Besorgnis der Befangenheit, wie sich der Richter in den Grenzen dieser Norm sowie in deren Konkretisierungen in §§ 136 III, 273 II, 278 II 2, 279 III bewegt, selbst wenn dadurch die Erfolgsaussichten einer Partei verringert werden (BVerfGE 42, 88, 90 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materiell-rechtlich bedeutsame Tatsachen.

Rn 7 Nach stRspr des BGH ist § 559 I 1 (§ 561 I 1 aF) einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die sich erst während des Revisionsverfahrens bzw nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz ereignen, in die Urteilsfindung einfließen können, sofern sie unstr sind und schützenswerte Belange der Gegenpartei nicht entgegenstehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Schuldnerbezogene Faktoren.

Rn 6 Zugunsten des Schuldners wirken sich folgende Faktoren aus, die in seiner Person begründet sind: sein Alter (LG Essen WuM 68, 132, 133), körperlicher Zustand (Behinderung: LG München WuM 89, 412; Schwangerschaft: WuM 68, 51), Familienverhältnisse (Zahl der Kinder: LG Heilbronn ZMR 66, 278), das sonstige soziale Umfeld (LG Mannheim WuM 90, 307, 308; Gefährdung des Arbeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zustellung/Hemmung der Verjährung.

Rn 18 Gem § 204 I Nr 7 BGB ist die Rechtsfolge der Hemmung der Verjährung von der Zustellung des Antrags auf Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens abhängig. Bei dem selbstständigen Beweisverfahren handelt es sich um einen abgekoppelten, eigenständigen u vorweggenommenen Teil eines etwa nachfolgenden Hauptsacheprozesses, nach dessen Beendigung angeordnet werden kann...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 3. Aufhebungsvertrag

Rz. 89 Eine Ausnahme vom Sonderkündigungsschutz stellt der Aufhebungsvertrag dar. Der Arbeitnehmer begibt sich mit Abschluss eines Aufhebungsvertrags insgesamt dem allgemeinen und auch dem besonderen Kündigungsschutz.[175] Schließt ein schwerbehinderter Arbeitnehmer also einen Aufhebungsvertrag mit seinem Arbeitgeber, so bedarf es keiner Zustimmung des Integrationsamtes mehr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angriffs-/oder Verteidigungsmittel.

Rn 6 (S § 282 Rn 5 f). Erfasst ist jedes neue Vorbringen, welches der Durchsetzung bzw Abwehr des geltend gemachten prozessualen Anspruchs – dieser wird bestimmt durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt, aus dem der Kl die begehrte Rechtsfolge herleitet – dient, zB Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden (einschließlich der ausfüllenden Tatsachenbehauptungen)...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / f) Beginn und Dauer der Sperrzeit

Rz. 33 Die Regelsperrzeit wegen des Lösens des Beschäftigungsverhältnisses beträgt nach § 159 Abs. 3 S. 1 SGB III zwölf Wochen. Sie verkürzt sich gemäß § 159 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 SGB III auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis ohne den Sperrzeittatbestand ohnehin innerhalb von sechs Wochen geendet hätte, und gemäß § 159 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB III auf sechs Wochen, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.1.2 Einzelfälle

Rz. 172 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auch ein einzelnes Grundstück kann wesentliche Betriebsgrundlage sein (Abschn. 1.5 Abs. 4 S. 3 UStAE). Sofern das verkaufte Grundstück den Rahmen des Unternehmens bildete, werden die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens veräußert. Bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen des § 1 Abs. 1a UStG liegt eine nicht steuerbare GiG vor. Eine Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Ein Anscheinsbeweis für den Zugang von Willenserklärungen kommt nicht in Betracht. Dies gilt sowohl für die Übermittlung durch einfache Briefe, Einschreibebriefe, Telefaxe (BGH NJW 95, 665, 666 [BGH 07.12.1994 - VIII ZR 153/93]; aA München MDR 99, 286 iVm einer eidesstattlichen Versicherung des Absenders; Celle NJOZ 08, 3072, 3078) oder E-Mails (LAG Köln MDR 2022, 392 ...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Kündigungsschutz nach Verlangen von Elternzeit und während der Elternzeit

Rz. 35 Der besondere Kündigungsschutz nach dem Verlangen der und während der Elternzeit setzt voraus, dass der elternzeitberechtigten Person ein Anspruch auf Elternzeit zusteht, der geltend gemacht oder verwirklicht wurde. Ob ein Anspruch auf Elternzeit besteht, ist nach der objektiven Rechtslage zu beurteilen. Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Elternzei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zweckgebundene Forderungen.

Rn 12 Eine Forderung ist dann nicht übertragbar und damit unpfändbar, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne eine Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann. Neben den höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten (Rn 9 ff) kommt dies in Betracht, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmung des Erfüllungsorts.

Rn 4 Für Verträge begründet Nr 1 in unterschiedlicher Ausgestaltung einen Wahlgerichtsstand zugunsten des Klägers am vertraglichen Erfüllungsort. Die Vorschrift beruht zwar auf dem Gedanken der Sach- und Beweisnähe, greift aber aus Gründen der Rechtssicherheit und Zuständigkeitsklarheit auch ein, wenn es hieran im Einzelfall fehlt (EuGH Slg 94 I-2913). Für die Auslegung gilt...mehr