Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 11 Vorbereitung des Termins / C. Kündigung von Grundpfandrechten

Rz. 11 Grundpfandrechte, die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben und von dem Ersteher zu übernehmen sind, müssen grundsätzlich zunächst nicht getilgt werden. Eine dennoch erklärte Kündigung oder Fälligkeit des Grundpfandrechts ist dem Ersteher gegenüber daher nur dann wirksam, wenn sie entweder aus dem Grundbuch selbst bereits ersichtlich ist (sie dürfte rege...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / V. Sonderkündigungsrecht

Rz. 73 Ist das ersteigerte Grundstück vermietet oder verpachtet, hat der Ersteher ein Sonderkündigungsrecht, § 57a ZVG. Die Kündigung muss zum ersten gesetzlich zulässigen Termin nach dem Zuschlag ausgesprochen werden. Die außerordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten zulässigen Termin erfolgt, § 57a S. 2 ZVG. Der Zeitpunkt der Verkündung des Z...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / A. Rechtzeitige Anmeldung

Rz. 1 Auch wenn der späteste Zeitpunkt einer Anmeldung im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten liegt, § 37 Nr. 4 ZVG, empfiehlt sich immer, die Anmeldung bereits vier Wochen vor dem Termin vorzunehmen, am besten bereits nach Zugang der Mitteilung gem. § 41 Abs. 2 ZVG. Rz. 2 Das Versteigerungsgericht berücksichtigt bei der Aufstellung des geringsten...mehr

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§ 6 Antragstellung / A. Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 1 Bevor der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragt oder einem laufenden Verfahren beitritt, muss er prüfen, ob die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sind. Fehlt eine Zwangsvollstreckungsvoraussetzung, kann das Gericht den Antrag nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückweisen.[1] Die damit verbundenen Kosten fallen als nicht notwendige Kosten dem Glä...mehr

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Agile Arbeitsmethoden / 2.3.5 Gruppenarbeit

Agile Arbeit ist in der Regel Teamarbeit. Diese Teams setzen sich meist aus Mitarbeitern unterschiedlicher Bereiche oder Hierarchiestufen zusammen und finden sich immer wieder neu für die jeweilige zu leistende Aufgabe zusammen. Es stellt sich somit ggf. die Frage, ob es sich hierbei um ›Gruppenarbeit‹ im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG handeln kann. Gruppenarbeit im Sin...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 2.2 Agile Versetzungsklausel

In den meisten Fällen werden Arbeitsverträge schriftlich geschlossen. Das ist aus Beweis- und Darlegungszwecken zum einen ratsam, zum anderen entspricht es den Vorgaben des Nachweisgesetzes.[37] Unter § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG findet sich die konkrete Bestimmung, dass ›in der Niederschrift eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigk...mehr

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Ausblick New Pay: Wofür arb... / 2 New Pay: Kit für den sozialen Zusammenhalt

Die Gerechtigkeitsforschung kommt zu dem Schluss, dass zu erwartende Folgen von gefühlten Ungerechtigkeiten wie Demotivation oder innere Kündigung ihren Ursprung nicht nur im eigenen Einkommen haben, sondern auch für wahrgenommene Ungerechtigkeiten in der gesellschaftlichen Einkommensverteilung gelten. Unternehmen sollten somit ein großes Interesse daran haben, auf eine gere...mehr

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ZErb 04/2022, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der angefochtene Bescheid ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Die streitgegenständliche Vorfälligkeitsentschädigung ist weder nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG (I.) noch nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (II.) zu berücksichtigen. I. Die Vorfälligkeitsentschädigung unterf...mehr

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FF 04/2022, Freistellung vo... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung liegt der Fall einer gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit von Ehegatten gegenüber einem Kreditinstitut zugrunde, zu der sich der Ehemann (M) im Alleininteresse der Ehefrau (F) mitverpflichtet hatte, um deren Immobilienerwerb zu finanzieren. Nach der Trennung stritten beide – bis zu einem Anerkenntnis der F – darum, ab wann der Befreiungsanspruch des M gegen...mehr

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FF 04/2022, Freistellung vo... / Leitsatz

1. Übernimmt ein Ehegatte die Mithaftung für Darlehen zur Finanzierung einer dem anderen Ehegatten gehörenden Immobilie, wird hiermit stillschweigend ein Auftragsverhältnis begründet. 2. Die endgültige Trennung der Ehegatten, die bereits in dem Auszug aus der Ehewohnung und nicht erst in der Zustellung des Scheidungsantrags zu sehen ist, stellt einen wichtigen Grund für die K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Klare und eindeutige Vereinbarung

Rn. 180 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Zur Anerkennung ist erforderlich, dass die vertragliche Vereinbarung klar und eindeutig ist. So fehlt es an einer eindeutigen Regelung, wenn die im Vertrag genannte Miete nicht eindeutig erkennen lässt, ob sie auch die Nebenkosten enthält oder nicht (BFH BFH/NV 2004, 1531; FG Mchn EFG 1998, 1127). Auch die Vereinbarung einer Überlassung des...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.2 Ausgleichszeitraum

Rz. 19 Für eine Tätigkeit an einem Sonn- oder Feiertag muss der Ersatzruhetag in einem bestimmten Ausgleichszeitraum gewährt werden. Dabei differenziert § 11 Abs. 3 zwischen Sonntags- und Feiertagsarbeit. Arbeitet der Arbeitnehmer an einem Sonntag, so muss der Ersatzruhetag innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 2 Wochen gewährt werden. Wurde die ...mehr

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Agile Arbeitszeit / 2.2 Direktionsrecht und Arbeitsvertrag

Der Arbeitgeber ist mittels Ausübung seines Direktionsrechts gemäß § 106 GewO grundsätzlich befugt, die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen einseitig festzulegen, soweit keine anderweitigen gesetzlichen, vertraglichen, betrieblichen oder tariflichen Arbeitsbedingungen vorliegen.[30] Bei der Bestimmung der Arbeitszeit ist vorwiegend die Lage der Arbeitszeit gemein...mehr

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AGS 04/2022, Gelder aus Cor... / II. Einsatz des gesamten zumutbaren Vermögens

a) Schonvermögensbetrag Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII hat die Antragsgegnerin im Rahmen der Prüfung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse neben ihrem Einkommen ihr gesamtes zumutbares Vermögen einzusetzen. Eine gesetzliche Definition von Vermögen sieht § 115 ZPO dabei nicht vor. Durch den Verweis in Abs. 3 auf § 90 SGB XII sind die sozi...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 2.3.3 NewPay und unternehmenseigenes Entgeltsystem

Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit mit dem Thema ›NewPay‹.[62] Was steckt dahinter? Der Begriff kommt aus der NewWork-Bewegung und steht oftmals im Zusammenhang mit neuen oder auch agilen Arbeitsweisen genauso wie Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des einzelnen Mitarbeiters im Unternehmen. Die Fragen, die in diesem Kontext auftauchen, beschäftigen sich damit,...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 1.2 Vom Konzern zum Start-up

Für große – und deswegen oft auch sehr hierarchische – Firmen oder Konzerne ist es schwierig, sich komplett in ihrer Organisationsform zu verändern und Strukturen und Prozesse einfach abzuschaffen. Hinzu kommen auch nicht-disponible rechtliche Auflagen, z. B. durch die Rechtsform des Unternehmens. So sind in einem Konzern Genehmigungsverfahren und Compliance-Maßnahmen notwen...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.6.4 Verzicht auf Kündigung

Verzichtet ein Versicherter bei Vertragsabschluss auf sein Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen und ggf. die bis dahin gezahlten Beiträge zurückzuerhalten, wird dadurch die Anwartschaft aus der freiwilligen Versicherung "Hartz-IV-sicher" gemacht. Grundsätzlich ist, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann, vorhandenes Vermögen einzusetzen, wozu auch Anwartsch...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.6.3 Kündigung

Der Versicherungsnehmer kann die freiwillige Versicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende in Schriftform kündigen. Im Fall einer Kündigung behält der Versicherte seine bis zur Kündigung erworbene Anwartschaft, wenn er nicht die Abfindung der Versicherung beantragt. Im Rahmen einer Abfindung erhält der Versicherte seine eingezahlten Beiträge – abzüglich eine...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.6.2 Beitragsfreie Versicherung

Die freiwillige Versicherung kann vom Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform zum Ende eines Monats beitragsfrei gestellt werden. Die Versicherung wird damit nicht beendet, sondern besteht weiterhin fort. Der Versicherungsnehmer muss jedoch keine Beiträge mehr zahlen. Während der Beitragsfreistellung nehmen die bisher erworbenen Versorgungspunkte weiterhin an der etw...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.8.1 Keine Anrechnung der Rentenleistung auf andere Bezüge

Die Leistung aus der freiwilligen Versicherung tritt neben die Rente aus der Pflichtversicherung und die gesetzliche Rente oder eine Leistung eines berufsständischen Versorgungswerks. Eine Anrechnung der Leistungen untereinander erfolgt nicht. Auch bei Arbeitslosigkeit und Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld/Sozialhilfe (im Rahmen von Hartz IV) erfolgt keine Anrechnung der R...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2.13 Fortführung der Versicherung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis kann der Versicherte die freiwillige Versicherung fortführen. Er muss dies innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden bei der Kasse beantragen. Allerdings ist dann eine Entgeltumwandlung nicht mehr möglich, wenn der Versicherte nicht wieder zu einem Arbeitgeber gewechselt ist, der Mitglied derselben Zusatzversorgungskasse i...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2 Die staatliche Förderung im Rahmen einer Entgeltumwandlung

Wegen der in den kommenden Jahren steigenden Rentenneuzugängen (die sog. Babyboomer gehen in Rente) und der steigenden Lebenserwartung der Rentner wird die gesetzliche Rente in den kommenden Jahren und Jahrzehnten wohl weiter unter das heutige Niveau absinken. Damit wird die gesetzliche Rente in der Zukunft in vielen Fällen noch weniger als bisher nicht mehr ausreichen, um d...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2.3 Wirksamkeit und Unwiderruflichkeit der Befreiung

Rz. 32 Die Regelung über die Wirksamkeit der Befreiung in zeitlicher Hinsicht ist der Regelung des § 8 Abs. 2 SGB V nachgebildet. Die Befreiung wirkt nach Abs. 2 Satz 2 (auch für die berechtigten Angehörigen oder Lebenspartner) vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, andernfalls vom Beginn des Kale...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beinhaltet in Abs. 1 ein Befreiungsrecht für Personen, deren Pflegeversicherungspflicht ausschließlich auf der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beruht. Erfasst wird somit nur die an die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung anknüpfende Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 . Dies bedeutete und bedeutet ei...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 1 Wann endet die Versicherungspflicht

Grundlegende Voraussetzung für die Pflichtversicherung ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgeber, der Mitglied oder Beteiligter einer Zusatzversorgungskasse ist. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, endet die Pflichtversicherung. Die Versicherungspflicht endet, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (vgl. Teil II), insbesondere wenn der Versic...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.8 Beurlaubung ohne Bezüge (Sonderurlaub)

Während eines (unbezahlten) Sonderurlaubs bleibt die Pflichtversicherung bestehen. Da aber im Beurlaubungszeitraum kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt erzielt wird, werden auch keine Versorgungspunkte dem Versorgungskonto gutgeschrieben. Allerdings können Bonuspunkte aus Überschüssen dem Konto gutgeschrieben werden, da ja am Jahresende auch während einer Beurlaubung di...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 2.3 Beispiele

Rz. 6 Darüber hinaus finden folgende Vorschriften des BGB entsprechende Anwendung: § 140 BGB (Umdeutung), BVerwG, NVwZ 1990 S. 677 §§ 154, 155 BGB (Einigungsmangel), § 157, § 133 BGB (Auslegung von Verträgen), BSG, SGb 2008 S. 106, § 242 BGB (Treu und Glauben), BVerwG, NJW 1974 S. 2247, 2248; BFH, NJW 1977 S. 728, § 273 BGB (Zurückbehaltungsrecht), § 276 BGB (Haftung für eigenes V...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 4 Wie ist abzumelden?

Die Abmeldung kann mit Formular oder durch Datenträger erfolgen. Mitzuteilen ist u. a. das Datum, zu dem die Pflichtversicherung geendet hat, sowie der Grund der Abmeldung. Zudem sind alle Versicherungsabschnitte, die seit der letzten Jahresmeldung angefallen sind, mit den entsprechenden Buchungsschlüsseln (vgl. Teil V 1.) zu melden. Die Abmeldung muss folgende Daten enthalten...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.1.2 Sonstige Altersrenten

Der Versicherungsfall tritt bei einem Versicherten, der in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, an dem Tag ein, an dem aufgrund des Bescheides des Rentenversicherungsträgers die Rente wegen Alters als Vollrente beginnt. Das Arbeitsverhältnis muss bis zum Beginn der Rente durch Kündigung oder Auflösungsvertrag beendet werden. Bei Versicherten, die nicht in der ge...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.1.1 Regelaltersrente

Nach den tariflichen Vorschriften (z. B. § 33 TVöD/TV-L) endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch die Pflichtversicherung. Der Beschäftigte ist zu diesem Zeitpunkt bei ...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.1.1 Eintreten von Pflegeversicherungspflicht nach § 20 Abs. 3

Rz. 11 Der Personenkreis der Befreiungsberechtigten ist auf die Personen beschränkt, die nach § 20 Abs. 3 versicherungspflichtig in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden. Dies sind nur die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Personen. Die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenversicherung ist sowohl notwendige Voraussetzu...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.2.2 Versteuerung nach § 100 Abs. 6 EStG (Geringverdiener)

Seit dem 1.1.2018 können Beiträge neben § 3 Nr. 63 EStG auch nach § 100 Abs. 6 EStG im Rahmen eines Förderbetrages für Geringverdiener steuerfrei sein. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Förderbetrages ist, dass das monatliche steuerpflichtige Einkommen des Beschäftigten 2.575 EUR (rückwirkend zum 1.1.2020, bisher 2.200 EUR) im Monat nicht übersteigt. Maßgebend ist d...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.9 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft ab 1.1.2022)

Rz. 79 Unter Rz. 80 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die ab 1.1.2022 gilt (Stand: 26.11.2021). Diese ab 1.1.2022 geltende Rahmenvereinbarung löste die vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 geltende Rahmen...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.10 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft vom 1.1.2011 bis 31.12.2021)

Rz. 81 Unter Rz. 81 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die in der Zeit vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 galt. Diese wurde durch die ab 1.1.2022 geltende neue Rahmenvereinbarung (Text in Rz. 80) abgelös...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.1.2 Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats

Stimmt der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung oder der Versetzung eines Betriebsratsmitglieds nicht zu , hat der Arbeitgeber einen Zustimmungsersetzungsantrag an das zuständige Arbeitsgericht zu stellen.[1] Der Arbeitgeber muss zunächst so rechtzeitig die Zustimmung bei dem Betriebsrat beantragen, dass er bei ihrer Nichterteilung noch innerhalb der 2-Wochenfrist des ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.6 Antragsbefugnis

Der Antragsteller ist nur dann antragsbefugt, d. h. prozessführungsbefugt, wenn er den geltend gemachten Anspruch entweder als eigenes Recht beanspruchen kann oder den Antrag zum Schutz seiner eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition stellt.[1] Für den Antrag muss auch im Beschlussverfahren ein Rechtsschutzinteresse bestehen.[2] Das Fehlen der Antragsbefugnis is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.4.3 Betriebsrat, betriebsverfassungsrechtliche Organe, Sprecherausschuss

Der Betriebsrat ist zu beteiligen, wenn sein Bestand, seine Zusammensetzung, Kostenerstattungsansprüche oder der Umfang seiner Beteiligungsrechte umstritten sind. Weiterhin ist der Betriebsrat zu beteiligen, wenn die Bildung eines Wirtschaftsausschusses im Streit steht. Der Wirtschaftsausschuss selbst ist kein eigenständiges betriebsverfassungsrechtliches Organ und regelmäßi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Immissionssc... / 1.1 Definition

Gemäß § 3 Abs. 2 BImSchG sind Immissionen "Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen oder ähnliche Umwelteinwirkungen". Wichtig Unterschied zwischen Immission und Emission Emission ist der Austrag bzw. Ausstoß von Luftverunreinigungen in Form von Dampf, Gasen oder Partikeln sowie Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme oder Strahlen, die bei Pr...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.11 Beendigung einer Dienstvereinbarung

Die Dienstvertragsparteien können jederzeit eine Dienstvereinbarung wieder durch Vertrag aufheben. Hierbei sind dieselben Anforderungen zu beachten wie bei deren Abschluss. Voraussetzung ist somit zunächst ein gemeinsamer Beschluss, d. h. eine übereinstimmende Willenserklärung, es muss die Schriftform bzw. elektronische Form beachtet werden und schließlich muss die Aufhebung...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Hessen

§ 113 Abs. 1-5 HPVG In Hessen enthält § 113 HPVG Bestimmungen über Dienstvereinbarungen. § 113 HPVG ist grds. vergleichbar mit der entsprechenden Bundesregelung, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Gemäß § 113 Abs. 2 HPVG sind Dienstvereinbarungen nur insoweit zulässig, als sie in diesem Gesetz ausdrücklich zug...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Baden-Württemberg

§ 85 LPVG BW – Dienstvereinbarungen Baden-Württemberg enthält in § 85 LPVG BW eine Vorschrift bezüglich Dienstvereinbarungen. § 85 Abs. 1 Sätze 1 und 2 LPVG BW stecken durch Verweise auf einzelne Bestimmungen des LPVG BW den Rahmen für die Zulässigkeit einer Dienstvereinbarung. Dabei wird entsprechend der Regelung auf Bundesebene einschränkend vorausgesetzt, dass keine gesetzl...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Bayern

Art. 73 Abs. 1, 2, 3, 4 BayPVG In Bayern enthält Art. 73 BayPVG eine Vorschrift über Dienstvereinbarungen. Zunächst besteht auch in Bayern nur eine beschränkte Regelungsautonomie. Art. 73 Abs. 1 Satz 1 BayPVG lässt Dienstvereinbarungen nur in den Fällen der Art. 75 Abs. 4, Art. 75a Abs. 1 und Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2, 7, 8 und 10 und Abs. 2 Nr. 1-3 BayPVG zu. Dies umfasst...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.6 Bremen

§ 62 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 PVG-HB – Dienstvereinbarungen Eine Regelung über Dienstvereinbarungen enthält § 62 PVG-HB. Diese Bestimmungen sind grds. vergleichbar mit den entsprechenden Bundesregelungen, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Im Unterschied zu entsprechenden Vorschriften auf Länder- bzw. Bundesebene wir...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.16 Schleswig-Holstein

§ 57 Abs. 1-5 MBG Schl.-H. – Dienstvereinbarungen In Schleswig-Holstein enthält § 57 MBG Schl.-H. Bestimmungen über Dienstvereinbarungen. Diese Regelungen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend ergeben sich folgende Besonderheiten: Gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 MBG Schl.-H. sind Dienstverein...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.12 Gerichtliche Geltendmachung

Dienstvereinbarungen unterliegen als Rechtsnormen mit Außenwirkung der gerichtlichen Kontrolle. Diese umfasst neben der reinen Rechtskontrolle auch eine Billigkeitskontrolle.[1] Die Verwaltungsgerichte sind gemäß § 108 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG zuständig für die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Dienstvereinbarungen. Hierbei entscheidet das Gericht im Beschluss...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Brandenburg

§ 70 Abs. 1, 2, 3 LPVG-BB – Dienstvereinbarungen Eine Regelung über Dienstvereinbarungen enthält § 70 LPVG-BB. Diese Bestimmungen sind grds. vergleichbar mit den entsprechenden Bundesregelungen, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Die Vorschrift gewährleistet im Unterschied zu § 63 BPersVG in Abs. 1 Satz 1 eine...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.11 Nordrhein-Westfalen

§ 70 Abs. 1, 2, 3, 4 LPVG NW Die Regelungen über Dienstvereinbarungen in Nordrhein-Westfalen befinden sich im § 70 LPVG NW und entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend ergeben sich folgende Besonderheiten: In Nordrhein-Westfalen besteht abweichend zum BPersVG eine umfassende Regelungskomp...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Saarland

§ 76 Abs. 1, 2 SPersVG – Dienstvereinbarungen, § 79 SPersVG – Vorrang von Tarifverträgen § 76 SPersVG, der Bestimmungen über Dienstvereinbarungen enthält, entspricht § 63 BPersVG, sodass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gilt Folgendes: Wie auf Bundesebene besteht auch im Saarland nur eine beschränkte Regelungsautonomie, d. h. Dienstvereinba...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Inhalt einer Dienstvereinbarung

Bezüglich des zulässigen Inhalts einer Dienstvereinbarung besteht auf Bundesebene nur eine beschränkte Regelungsautonomie. Dienstvereinbarungen sind nur möglich, soweit dies im BPersVG ausdrücklich vorgesehen sind. Hierbei entsprechen die in Abs. 1 Satz 1 in Bezug genommenen Mitbestimmungstatbestände den bislang in § 75 Abs. 3 BPersVG a. F. und § 76 Abs. 2 BPersVG a. F. aufge...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.14 Sachsen

§ 84 Abs. 1-6 SächsPersVG – Dienstvereinbarungen – Tarifverträge Die Regelungen über Dienstvereinbarungen in Sachsen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Vorschriften über Dienstvereinbarungen befinden sich in § 84 SächsPersVG. Gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 ...mehr