Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / 2. Verschiedene Ansätze einer Strukturierung

Vorwerk [5] hat in einem umfassenden Ansatz einen konkreten Regelungsvorschlag zur Strukturierung in Form von ausformulierten ZPO-Vorschriften unterbreitet, nach denen das Gericht die Strukturierung definiert und einfordert. Gaier [6] verfolgt einen engeren Ansatz, wonach die Klagepartei eine bestimmte Anspruchsgrundlage heranzieht und zu den einzelnen Tatbestandmerkmalen vortr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Arbeitsverhältnisse

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Kostenerstattung

Rz. 68 Für die Kostenerstattung sind keine besonderen Vorschriften geschaffen worden. Sie richtet sich daher nach den allgemeinen Vorschriften. Rz. 69 In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist zu beachten, dass § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG auch in den erstinstanzlichen Verfahren vor den Landesarbeitsgerichten und dem BAG gilt. Ob dies beabsichtigt war, ist fraglich, da der soziale Sch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung

Rz. 472 Für den im Rahmen der Zustellung eines Vollstreckungstitels, der dazugehörigen Vollstreckungsklausel oder der sonstigen in § 750 ZPO genannten Urkunden (z.B. Kündigung, Rechtskraftattest, Erbschein) tätigen Rechtsanwalt folgt aus § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16, dass die dort genannten Tätigkeiten gebührenrechtlich solche der Zwangsvollstreckung sind.[482] Das ergibt sich au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Bezeichnung der Angelegenheit

Rz. 22 In der Kostenrechnung müssen die abgerechneten Angelegenheiten genau bezeichnet werden. Hierzu genügt grundsätzlich die Angabe der Parteien zur Konkretisierung, also "Rechtsstreit A./.B". Sind bei dem Anwalt allerdings mehrere Verfahren derselben Parteien anhängig, was insbesondere in Miet- oder Familiensachen häufig vorkommen wird, so sind weitere Angaben zur Konkret...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenerstattung

Rz. 25 Die anteilige Versicherungsprämie ist stets zu erstatten, da sie zur gesetzlichen Vergütung des Anwalts nach § 91 Abs. 2 ZPO zählt. Die Höhe der anteiligen Prämie ist glaubhaft zu machen, in der Regel durch Vorlage der Abrechnung des Versicherers.[11] Der Auftraggeber wird sich dann möglicherweise den Einwänden ausgesetzt sehen,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gerichtliches Verfahren

Rz. 72 Wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im gerichtlichen Verfahren, also nach Abgabe der Akten an das erstinstanzliche Gericht zurückgenommen, so erhält der Anwalt, der daran mitwirkt, für das gerichtliche Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 4. Rz. 73 Ist ein Termin zur Hauptverhandlung bereits anberaumt, steht dem Verteidiger die Zusätzliche Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Termin zur Hauptverhandlung war anberaumt

Rz. 85 War bereits ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt, so muss die Rücknahme zwei Wochen vor dem Beginn des Tages, für den die Hauptverhandlung vorgesehen war, erklärt worden sein. Entscheidend für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei Gericht, nicht die Abgabe der Rücknahmeerklärung. Rz. 86 Unerheblich ist, ob und wann der Anwalt von dem anberaumten Hauptverhandlu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Rechtsfolgen bei Nichtzahlung des Vorschusses

Rz. 86 Zahlt der Auftraggeber den angeforderten Vorschuss nicht, darf der Anwalt grundsätzlich seine weitere Tätigkeit einstellen.[55] Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts kann allerdings im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen, etwa bei widersprüchlichem eigenen Verhalten.[56] Rz. 87 Der Anwalt muss die Einstellung seiner Tätigkeit grundsätzlich ankündigen. Hat er ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 22 Werden in derselben Angelegenheit sowohl eine Einigung über die Forderung (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu VV 1000) als auch eine Zahlungsvereinbarung nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu VV 1000 geschlossen, kommt eine Wertaddition nicht in Betracht, soweit die Zahlungsvereinbarung eine Forderung betrifft, für die die Einigungsgebühr bereits aus dem vollen Wert angefallen ist. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anspruchsgrundlagen

Rz. 110 Wie ausgeführt, kann die vorprozessual bzw. in solchen Verfahren entstandene Gebühr, in denen es gar nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist, nicht festgesetzt werden. Eine Erstattungspflicht der Gegenseite kann sich mangels analoger Anwendbarkeit von § 91 ZPO nur aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben.[83] Als Anspruchsgrundlagen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 36 Bei diesem Merkmal ist die Intensität der Arbeit des Anwalts zu berücksichtigen.[54] Objektiver Maßstab für die Beurteilung der Schwierigkeit ist die Sicht des Allgemeinanwalts.[55] Entscheidend ist dabei, ob es sich allgemein um eine schwierige Materie handelt. Auf die individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse des Anwalts kommt es nicht an. Deshalb ist die Schwierigke...mehr

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AGS 06/2021, Feststellungsk... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Berechnung des Beschwerde- und des Gegenstandswertes Leider hat der BGH bei der Berechnung des Beschwerde- und des Gegenstandswertes nur auf die Vorschriften im Gesetz verwiesen und nicht genau gesagt, wie er für den Feststellungsantrag auf die Stufe bis 6.000,00 EUR kommt. Die Bewertung des Zahlungsbetrages von 3.596,32 EUR liegt hingegen auf der Hand. Offensichtlich geht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kondiktion nach §§ 812 ff. BGB

Rz. 17 Satz 2 lässt die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung unberührt. Diese Vorschrift ist überflüssig; sie hat lediglich deklaratorischen Charakter. Mit der Einfügung des S. 2 wollte der Gesetzgeber lediglich verdeutlichen, dass seit dem 1.7.2008 die §§ 812 ff. BGB an Stelle der bisherigen vergütungsrechtlichen Kondiktionsregel des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Entwurf von Testamenten, Urkunden und Schreiben

Rz. 56 Das Entwerfen einer (einseitigen) Erklärung bzw. Urkunde löst keine Geschäftsgebühr aus, sondern ist Beratungstätigkeit. Rz. 57 Zu einer solchen einseitigen Erklärung gehört insbesondere der Entwurf eines Testaments.[52] Dies war lange umstritten. Während in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO auch das Fertigen von Schreiben und das Entwerfen von Urkunden ausdrücklich genannt war...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Restrukturierungsmaßnahmen

Tz. 82 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Der IASB hat die Restrukturierungsmaßnahmen, für die die besonderen, konkreten Ansatzvorschriften gültig sind, allgemein und anhand von Beispielen erläutert (zur bilanziellen Behandlung von Restrukturierungsaufwendungen vgl. ausführlich Hain, 2000, S. 1ff.; Schiller, 2003, S. 117ff.; Psarski, 2004, S. 71ff.). Gemäß der allgemeinen Definition ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einigung

Rz. 78 In Nr. 2 ist die Rede von einer "Einigung", ohne dass dort dieser Begriff definiert wird. Die Begründung zum Entwurf des RVG gibt zur Auslegung nicht viel her. Zwar ist davon die Rede,[87] dass die Gebühr mit einem Gebührensatz von 0,8 auch bei einer gerichtlichen Protokollierung eines Vergleichs anfallen solle. Allerdings wird dort der Begriff der Einigung gleichzeit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsfälle

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FoVo 06/2021, Pfändungsschu... / II. Die Lösung

Ist der Antrag überhaupt zulässig? Ein wirksamer Schutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO muss zunächst einmal zulässig sein. Das setzt als allgemeine Verfahrensvoraussetzung voraus, dass der Antragsteller postulationsfähig ist. Da kein Anwaltszwang für den Antrag besteht, §§ 78, 79 Abs. 1 ZPO, kann der Schuldner den Antrag zunächst selbst stellen. Bittet er aber einen Dritten, de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzeltätigkeiten; Verkehrsanwalt

Rz. 30 Auch der nur mit Einzeltätigkeiten beauftragte Rechtsanwalt erhält die jeweilige Gebühr in ihrer vollen Höhe. Ist der Anwalt jedoch nur als Verkehrsanwalt tätig, bemisst sich seine Vergütung ebenfalls nach Unterabschnitt 4, und zwar in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 6, VV 3400.[21] Beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts nur auf vorbereitende Tätigkeiten wie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information

Rz. 14 Die Gebühr nach VV 2503 fällt an, sobald der Rechtsanwalt eine der in Anm. Abs. 1 genannten Tätigkeiten ausübt. Der Abgeltungsbereich entspricht dem Abgeltungsbereich der Geschäftsgebühr nach VV 2300 (vgl. VV Vorb. 2.3 Abs. 3). Der Anwalt erhält die Gebühr VV 2503 zum einen für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Insoweit kann auf die Erl. zu V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in denen das GKG und mithin Abs. 1 S. 1 anwendbar ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beendigung der Angelegenheit (Abs. 1 S. 1, 2. Alt.)

Rz. 29 Die Vergütung wird nach Abs. 1 S. 1, 2. Alt. auch dann fällig, wenn die gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 beendet ist. Mitunter wird dieser Zeitpunkt mit der Erledigung des Auftrags zusammenfallen. Dies muss jedoch nicht sein. Ein einheitlicher Auftrag kann durchaus mehrere Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne umfassen. Beispiel: Der Anwalt e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzelfälle

Rz. 12 Ein Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.1.2 Beendigung

Das Amt des Testamentsvollstreckers endet mit seiner Kündigung nach § 2226 BGB. Eine solche Kündigung kann der Testamentsvollstrecker jederzeit und ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Nachlassgericht erklären. Kündigt er zur Unzeit (unaufschiebbare Maßnahmen sind erforderlich und ein neuer Testamentsvollstrecker als Ersatz nicht vom Erblasser bestimmt), macht sich der Test...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im BGM / 1.4 Die Rolle des Datenschutzbeauftragten

Grundsätzlich haben Unternehmen, sofern sie personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, der die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Unternehmen überwacht. Der sog. Beauftragte für den Datenschutz ist einer der wichtigsten Akteure beim Thema Datenschutz im Betrieb. Häufig ist den Unternehmen allerdings gar nicht bewusst, was es damit a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Begriff der Treuhandschaft

Wesentliches Merkmal des Treuhandvertrags ist, dass der Treuhänder (tritt nach außen in Erscheinung) Rechte im Außenverhältnis vom Treugeber (bleibt anonym) übertragen bekommt, die umfassender sind als die, die er nach der schuldrechtlichen Vereinbarung im Innenverhältnis mit dem Treugeber tatsächlich hat. Die im Innen- und Außenverhältnis unterschiedlichen Rechtswirkungen we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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Sommer, SGB V § 111a Versor... / 2.5 Kündigung

Rz. 10 Der Versorgungsvertrag kann nach Abs. 1 Satz 2 von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen – auch wieder gemeinsam – gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von einem Jahr (entsprechende Anwendung des § 111 Abs. 4 Satz 2). Kündigungsgründe können nur solche sein, die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss sind (also z. B. der entfallene Bedarf...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.6 Inkrafttreten und Kündigung

Rz. 13 Die neugefassten Rahmenempfehlungen sind nach § 8 der Rahmenempfehlungen zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Die Rahmenempfehlungen können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Nach Abs. 2 gelten die gekündigten Rahmenempfehlungen bis zum Inkrafttreten einer neuen Vereinbarung weiter. Nachdem eine Vertragspa...mehr

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Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 2.2 Vertragsparteien des Versorgungsvertrages

Rz. 3 Vertragsparteien sind gemeinsam die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einerseits und die jeweilige Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung andererseits. Sie stehen sich als 2 Vertragsparteien gleichrangig gegenüber. Nach Abs. 2 Satz 1 schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit Wirkung für ihre Mitgliedskassen gemeinsam ...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.4 Versorgungs- und Vergütungsverträge auf Landesebene bzw. regionaler Ebene (Abs. 4)

Rz. 15 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber das Recht, das vor dem 1.7.1997 aufgrund des § 132 a. F. galt, übernommen. Eine besondere, durch Verwaltungsakt auszusprechende Zulassung zur Versorgung sieht das Gesetz bei häuslicher Krankenpflege nicht vor. Soweit die Krankenkassen zur Gewährung der häuslichen Krankenpflege nicht selbst geeignete Personen anstellen (vgl. Abs. 4 Satz 13...mehr

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Sommer, SGB V § 130b Verein... / 2.10 Verkürzte Kündigungsmöglichkeit für Arzneimittel zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie

Rz. 32 Mit Wirkung zum 16.8.2019 war die bisherige Regelung, die eine zeitlich begrenzte Kündigung für Arzneimittel ohne Zusatznutzen vorgesehen hatte, aufgrund des Fristablaufs aufgehoben worden. Die Neuregelung des Abs. 7a steht im Zusammenhang mit der Herausnahme von plasmatischen und gentechnologisch hergestellten Gerinnungsfaktorenzubereitungen aus dem Vertriebsweg nach...mehr

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Sommer, SGB V § 130b Verein... / 2.11 Rahmenvereinbarung (Abs. 9)

Rz. 33 Die Maßstäbe für Vereinbarungen nach Abs. 1 über Erstattungsbeträge für neue, nicht festbetragsfähige Arzneimittel werden nach Abs. 9 in einer Rahmenvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer auf Bundesebene (Verbände der pharmaz...mehr

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Sommer, SGB V § 130b Verein... / 2.9 Geltungsdauer der Vereinbarung bzw. des Schiedsspruchs (Abs. 7)

Rz. 30 Eine Vereinbarung nach Abs. 1 oder Abs. 3 oder ein Schiedsspruch nach Abs. 4 gelten nach dem Umkehrschluss des Abs. 7 zumindest solange, bis sie durch eine geänderte oder neue Vereinbarung oder einen neuen Schiedsspruch wirksam ersetzt werden. Eine Kündigung der Vereinbarung nach Abs. 1 oder Abs. 3 oder eines Schiedsspruchs ist frühestens nach einem Jahr möglich (Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 111c Versor... / 2.1 Versorgungsverträge

Rz. 3 Der Versorgungsvertrag stellt wie bei §§ 111 und 111a für die stationären Rehabilitationsleistungen die Rechtsgrundlage dafür dar, dass die vertragschließende Rehabilitationseinrichtung berechtigt ist, bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung die aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Rehabilitationsleistungen (vgl. § 40 Abs. 1) zu erbringen u...mehr

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Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 2.3 Vergütung

Rz. 6 Nach Abs. 5 Satz 1 gilt mit Wirkung zum 29.10.2020 der Grundsatz der Beitragssatzstabilität nach § 71 nicht für die Vereinbarung von Vergütungen für stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Veränderung der jeweiligen Vergütung im Einzelfall die jährliche Grundlohnsummensteigerung nach § 71 Abs. 3 überschr...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.2 Rahmenempfehlungen der Bundesebene

Rz. 5 Mit dem Ziel, eine einheitliche und flächendeckende Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen, haben der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene gemeinsame Rahmenempfehlungen abzugeben. Die gemeinsamen Rahmenempfehlungen stehen auf der Bund...mehr

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Sommer, SGB V § 119b Ambula... / 2.5 Bundesvereinbarung zur zahnärztlichen und pflegerischen Versorgung von stationär Pflegebedürftigen (Anlage 12 zum BMV-Z)

Rz. 26 Nach der Präambel der Rahmenvereinbarung kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von stationär Pflegebedürftigen, welche mit Wirkung zum 1.4.2014 in Kraft getreten ist, haben die Parteien des BMV-Z im Benehmen mit den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen sowie den Verbänden der Pflegeberufe insbesondere zur Verbesserung der Q...mehr

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Sommer, SGB V § 111a Versor... / 2.3 Vergütung

Rz. 8 Die Vergütung ist entsprechend § 111 Abs. 5 zwischen den Trägern der Einrichtungen und den Krankenkassen zu vereinbaren. Damit zielt das Gesetz auf die örtliche Ebene ab (Sitz der Einrichtung). In der Praxis kann sich aber ebenso wie bei § 111 ergeben, dass die Vergütung innerhalb des Versorgungsvertrags durch die Landesverbände der Krankenkassen/Ersatzkassen ausgehand...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.3 Begrenztes Weitergelten der bis 22.7.2015 wirksam gewordenen Selektivverträge nach §§ 73 a, 73c und 140a a. F. (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 6 Nach Abs. 1 Satz 3 gelten die bis zum Inkrafttreten des GKV-VSG am 23.7.2015 wirksam gewordenen Strukturverträge, Verträge über die besondere ambulante ärztliche Versorgung und die Verträge über die integrierte Versorgung in der bis dahin geltenden Fassung der §§ 73a, 73c und 140a fort. Das Weitergelten dieser Verträge folgt nach der Gesetzesbegründung bereits daraus, ...mehr

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Sommer, SGB V § 119b Ambula... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift zielt darauf ab, die gelegentlich als unzureichend bezeichnete ambulante ärztliche Betreuung von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen zu verbessern, Schnittstellenprobleme abzubauen und der gesetzlichen Krankenversicherung damit unnötige Transport- und Krankenhauskosten zu ersparen. Insbesondere an Wochenenden und zu anderen sprechstunden...mehr

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Sommer, SGB V § 111c Versor... / 2.2 Vertragspartner

Rz. 10 Der einheitliche Versorgungsvertrag für ambulante medizinische Rehabilitationsleistungen wird auf Landesebene von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen mit der geeigneten Rehabilitationseinrichtung geschlossen. Einheitlich bedeutet, dass die Vertragsbedingungen für die Vertragsparteien auf Krankenkassenseite bzw. die Mitgliedskassen der Landesverb...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Rz. 81 Die Streitigkeit, ob Prüfung und Ausspruch der Kündigung und das sich anschließendes Räumungsverfahren eine Angelegenheit sind und wie sich der Streitwert hier bemisst, hat der BGH endgültig entschieden.[84] Beide Vorgänge sind auf das gleiche Ziel, nämlich die Räumung der Mietfläche gerichtet und bilden daher eine wirtschaftliche Einheit. Die Berechnung des Gegenstan...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXVI. Kündigung

1. Eines störenden Mitmieters Rz. 80 Verlangt der Mieter vom Vermieter die Kündigung eines störenden Mitmieters, richtet sich der Gebührenstreitwert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO. Es handelt sich schlichtweg um eine Mangelbeseitigung. Veranschlagt wird daher maximal der Jahreswert der beanspruchten Minderung. Bei Verfahren, die vor dem 1.1.2021 beauftragt...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LI. Zustimmung Kündigung des Mietvertrags

Rz. 149 Haben mehrere Mieter gemeinschaftlich eine Wohnung oder einen Geschäftsraum gemietet und soll die Gemeinschaft aufgelöst werden, indem ein Mieter die Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages gegenüber seinen Mitmietern geltend macht, wird der Streitwert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO geschätzt. Die Schätzung sollte berücksichtigen, dass beide Mieter...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 18. Hausmeister, Kündigung des Dienstvertrags

Rz. 192 Wird ein Beschluss über die Entlassung eines Hauswartes oder Hausmeisters angefochten, so richtet sich das Gesamtinteresse zunächst nach der Vergütung für die restliche Vertragslaufzeit. Das Eigeninteresse des Klägers ermittelt sich aus dem von ihm zu zahlenden Anteil an diesem Betrag. Der Gegenstandswert darf das 7,5-fache dieses Eigeninteresses nicht übersteigen. A...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / II. Abmahnung

Rz. 39 Die Abmahnung im Mietrecht dient der Einforderung der Einhaltung der Vertragstreue. Je nach Art des Verstoßes kann die Abmahnung daher unterschiedliche Gegenstandswerte verfolgen. Erfolgt die Abmahnung zum Zweck der Vorbereitung einer Kündigung, bleibt der Gegenstandswert der Kündigung so lange außer Betracht, wie sich der Auftrag nicht auf den Ausspruch dieser Kündig...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Bestimmung der streitigen Mietzeit

Rz. 113 Bei Streit über die Mietzeit ist bei unbefristeten Mietverträgen regelmäßig die Jahresmiete anzusetzen. Eine Ausnahme bilden die Fälle, in denen ein Vertragsende vereinbart ist oder ein Streit über die Dauer der Kündigungsfrist bzw. der verbleibenden Vertragslaufzeit besteht. Hier ist die in der konkret streitigen Mietzeit zu zahlende Miete anzusetzen. Ohne Anhaltspu...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Widerruf Zustimmung zur Untervermietung

Rz. 136 Wird der Widerruf einer Zustimmung zur Untervermietung im Rahmen einer Kündigung geltend gemacht, so beurteilt sich der Streitwert nach der Kündigung selbst.[143] Als Vorbereitungshandlung zur Kündigung wäre der Wert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO zu schätzen. Dabei kann die drohende Kündigung berücksichtigt werden. Der Wert der Kündigung wäre hi...mehr