Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VII. Erstattungsfähigkeit der Geschäftsgebühr

1. Prozessualer oder materiell-rechtlicher Anspruch? Rz. 244 Man unterscheidet zwischen prozessualem und materiell-rechtlichem Kostenerstattungsanspruch. Ein Kostenerstattungsanspruch kann sich aus dem Verfahrensrecht ergeben (siehe oben) oder aber aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen wie zum Beispiel Verzug (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB), unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / II. Einigungsgebühr

1. Voraussetzungen für das Entstehen der Einigungsgebühr a) Tatbestandsmerkmale Rz. 262 Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Entscheidung oder Einigung im schriftlichen Verfahren ohne Termin

a) Gesetzliche Grundlage Rz. 558 Auch im schriftlichen Verfahren, d.h. in Verfahren, in denen eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, die aber im Einverständnis mit den Beteiligten nicht stattfindet, oder in den Fällen des § 307 ZPO (Anerkenntnisbeschluss nach Aufforderung zur Anzeige der Verteidigungsabsicht) oder § 495a ZPO (Entscheidung des Gerichts bei Verfahrenswe...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG

1. Allgemeines Rz. 456 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG beträgt 1,3. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält. Die Entstehung der Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten. Sie bedarf eines unbedingten Auftrags zur Durchführung eines ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

a) Zeitlicher Aufwand Rz. 165 In Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, die Geschäftsgebühr zu bemessen. Eine Möglichkeit: Die Gebühr wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG bis 2,5 bemessen...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Einbeziehung isolierter Verfahren in den Verbund

Rz. 685 Zur Abrechnung bei Einbeziehung isolierter Verfahren in den Verbund vgl. Rdn 62 ff.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / X. Gebühren in Rechtsmittelverfahren

1. Beschwerde und Rechtsbeschwerde – verfahrensrechtliche Darstellung Rz. 752 Nach dem FamFG ergehen Endentscheidungen des Familiengerichts grundsätzlich durch Beschluss. Damit entfielen auch die nach der ZPO geläufigen Rechtsmittel Berufung und Revision. An ihre Stelle traten vielmehr Beschwerde und Rechtsbeschwerde. Bevor auf die einzelnen Gebühren eingegangen wird, soll ku...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / II. Vorzeitige Beendigung, 1. Instanz

1. Verfahrensauftrag Rz. 480 Bei einer vorzeitigen Beendigung reduziert sich eine Verfahrensgebühr in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt Verfahrensauftrag hatte, nach Nr. 3101 Nr. 1–3 VV RVG auf 0,8. Hat der Rechtsanwalt noch keinen Verfahrensauftrag und befindet er sich im Bereich der außergerichtlichen Vertretung, hat er die Höhe der Geschäftsgebühr bei vorzeitiger Beend...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Auftrag zur notariellen Beurkundung

a) Auftrag ist unmittelbar auf notarielle Beurkundung gerichtet Rz. 634 Erteilt der Auftraggeber zunächst außergerichtlichen Auftrag und soll die Einigung der Ehegatten sogleich notariell beurkundet werden, fällt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und ggf. 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG an. Besprechungen mit der Gegenseite, die zum Abschluss der Einigun...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Weiterleitung von Geldern

Rz. 446 Eine Hebegebühr entsteht immer dann, wenn der Rechtsanwalt entgegengenommene Beträge auszahlt oder zurückzahlt (z.B. Zugewinnausgleichsansprüche).mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / D. Allgemeine Gebühren

I. Geltungsbereich Rz. 261 Die allgemeinen Gebühren sind in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Diese Gebühren erhält der Rechtsanwalt neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren, Vorbem. 1 VV RVG. Dies bedeutet, dass diese Gebühren sowohl neben den in Teil 2 (außergerichtliche Vertretung) als auch in Teil 3 (gerichtliche Vertretung) geregelten Gebühren entstehe...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Gebührenvereinbarungen für eine Beratung

1. § 34 RVG – Inhalt Rz. 69 § 34 RVG ist stufenweise aufgebaut und sollte auch stufenweise "abgearbeitet" werden. Er regelt: Zitat "(1) -1-Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Vorzeitige Beendigung, Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG (Differenzverfahrensgebühr)

a) Voraussetzungen für die Entstehung Rz. 489 Der Rechtsanwalt erhält eine 0,8 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG, wennmehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 9. Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren und § 15a RVG

a) Allgemeines Rz. 210 Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[142] wurde § 15a RVG eingeführt und § 55 Abs. 5 RVG geändert. Beide Bestimmungen habe...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Zurückverweisung

a) Geltungsbereich Rz. 656 § 21 RVG gilt auch in Familiensachen nach dem FamFG: § 21 RVG "(1) Soweit eine Sache an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug." (2) In den Fällen des § 146 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / III. Terminsgebühr, 1. Instanz

1. Allgemeines Rz. 516 Die Terminsgebühr für die 1. Instanz ist in Nr. 3104 VV RVG geregelt und beträgt 1,2. Rz. 517 Im Rahmen des 2. KostRMoG wurde Absatz 3 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 VV zum 1.8.2013 ergänzt und damit der Anwendungsbereich der Terminsgebühr erheblich erweitert: Zitat "(3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auc...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / VI. Höhe der vereinbarten Vergütung

1. Grundsatz Rz. 195 Die Anwaltsvergütung lässt sich grob in die nachfolgenden Bereiche einteilen:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Aussöhnungsgebühr

1. Aussöhnungsgebühr statt Einigungsgebühr Rz. 429 Da eine Ehe nur durch eine gerichtliche Entscheidung geschieden und eine solche Scheidung bzw. Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe nicht zwischen den Beteiligten durch Vergleich einer Regelung zugeführt werden kann, liegt auf der Hand, dass eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG hier nicht in ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 10. Güterrichterverfahren

Rz. 368 Zum Güterrichterverfahren siehe in diesem Kapitel Rdn 738 ff.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Abrechnung der Scheidungsfolgenvereinbarung

1. Auftragserteilung entscheidend Rz. 624 Sehr häufig wird in der Praxis eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, die dann im Scheidungstermin protokolliert wird. Dabei ist für die Abrechnung einer solchen Tätigkeit von Bedeutung, welchen Auftrag der Mandant erteilt hat.[391] Rz. 625 Die Abrechnung in Familiensachen ist aber gerade deshalb komplex, weil die Beauftragung of...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / C. Außergerichtliche Tätigkeit

I. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels 1. Prüfung der Erfolgsaussichten ohne Gutachten Rz. 121 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der Rechtsanwalt anschließend als Verfahrens...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Anrechnung der Geschäftsgebühr

1. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG Rz. 185 Erfolgt vor oder nach der außergerichtlichen Tätigkeit über denselben Gegenstand eine gerichtliche Tätigkeit ist eine hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr vorzunehmen, maximal jedoch bis zu einem Gebührensatz von 0,75, Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG. Rz. 186 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verf...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Vorzeitige Beendigung, Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG

a) Allgemeine Voraussetzungen Rz. 482 Diese vorzeitige Beendigung betrifft die Fälle, in denen der Auftrag des Rechtsanwalts endigt, bevor er die Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht, oder bevor er einen Termin wahrgenommen hat. Rz. 483...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / E. Gerichtliche Vertretung

I. Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 1. Allgemeines Rz. 456 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG beträgt 1,3. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält. Die Entstehung der Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten. Sie bedarf eines unbedingt...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / II. Geschäftsgebühr

1. Abgrenzung Geschäftsgebühr zur Verfahrensgebühr Rz. 137 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information sowie für die Mitwirkung an der Gestaltung eines Vertrags, Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG. Maßgeblich für den Anfall einer Geschäftsgebühr ist der erteilte Auftrag, da diesem zu entnehmen ist, welchen Weg der Re...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / III. Zur Bemessung der Geschäftsgebühr

1. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit a) Zeitlicher Aufwand Rz. 165 In Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, die Geschäftsgebühr zu bemessen. Eine Möglichkeit: Die Gebühr wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Voraussetzungen für das Entstehen der Einigungsgebühr

a) Tatbestandsmerkmale Rz. 262 Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.1.2 Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot

Ein Arbeitsvertrag kann insgesamt oder in einzelnen Teilen gegen gesetzliche Verbote verstoßen und deshalb (in diesen Teilen) gemäß § 134 BGB nichtig sein. Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB sind in erster Linie die vielfältigen Regelungen der Arbeitnehmerschutzvorschriften (Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz usw.) sowie die Gesetze zum Sc...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Gesamte Vergütung

Rz. 54 § 60 RVG ist auf die gesamte Vergütung nach RVG anwendbar somit nicht nur für die Gebühren, sondern vielmehr auch für die Auslagen, wie z.B. die Reisekosten, vgl. dazu auch die Legaldefinition des Begriffs Vergütung in § 1 Abs. 1 RVG (Gebühren und Auslagen). Wird daher für eine gebührenrechtliche Angelegenheit die bis zum 31.12.2020 geltende Gebührentabelle angewendet...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Gutachten

Rz. 114 Ein Gutachten ist im Gegensatz zum Rat, der oft mündlich erteilt wird, eine ausführliche, objektive, schriftliche und immer juristisch begründete Ausarbeitung des Rechtsanwalts über die Sach- und Rechtslage eines bestimmen Sachverhalts. Für die Erstellung eines Gutachtens gilt das zu § 34 Abs. 1 S. 1 bis 3 Gesagte. Nrn. 2101 u. 2103 VV RVG regeln jedoch eine Ausnahme...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / II. Anrechnung bei weitergehender Tätigkeit

Rz. 103 Die Gebühr für eine erste Beratung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ist auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt, § 34 Abs. 2 RVG. Die Anrechnungsvorschrift gilt auch für eine vereinbarte Vergütung. Rz. 104 Anzurechnen ist nach meiner Auffassung nur auf eine folgende Betriebsgebühr, wie z.B. eine Geschäfts- oder Verfahrensge...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Mediation

Rz. 116 Unter Mediation wird eine außergerichtliche Konfliktbehandlung verstanden. Der Mediator ist ein zu Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit verpflichteter Vermittler in einem Konflikt zwischen zwei oder mehreren Parteien, dem keine Entscheidungskompetenz zusteht. Formen der Mediation finden sich z.B. bei Ehesachen. Aber auch bei Vermögensauseinandersetzunge...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Gesetzestext

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§ 5 Vergütung in Familiensachen

A. Definition der Angelegenheit und des Gegenstands I. Einmaligkeit der Gebühren Rz. 1 § 15 Abs. 2 RVG regelt, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern darf. In gerichtlichen Verfahren darf der Rechtsanwalt die Gebühren in jedem Rechtszug fordern; insoweit stellen das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug vers...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Ende der ersten Beratung

Rz. 83 Nach Entscheidung des BGH [69] handelt es sich bei einer Erstberatung um Zitat "… eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst." Nach Ansicht der Rechtsprechung fallen unter ein erstes Beratungsgespräch nicht:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Beschränkung für Verbraucher

Rz. 80 Hat der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen ist er, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, sowohl bei Beratungen als auch bei Erstellung eines Gutachtens auf netto max. 250,00 EUR und, wenn es sich um ein erstes Beratungsgespräch gehandelt hat, netto max. 190,00 EUR bei der Abrechnung beschränkt; § 14 RVG ist entsprechend anzuwenden. Die Kappungsgrenzen ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Auslagen neben der Erstberatungsgebühr?

Rz. 99 Für die Übersendung der Vergütung allein können Auslagen nicht berechnet werden, Anmerkung zu Nr. 7001 VV RVG. Da Nr. 7002 VV RVG (für die Pauschale) auf Nr. 7001 VV RVG verweist ("anstelle"), gilt die Anmerkung auch für die Auslagenpauschale (auch PT-Pauschale genannt). Ausnahmsweise kann die Auslagenpauschale dann abgerechnet werden, wenn der Rechtsanwalt Auslagen i...mehr

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§ 1 Allgemeines / III. Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des RA

Rz. 92 Der Rechtsanwalt hat gemäß § 613 BGB seine Dienste persönlich zu leisten. Dies ist nicht immer möglich. Überträgt der Rechtsanwalt die Ausübung der Dienste auf andere Personen, so handelt er auf eigenes Risiko mit den sich daraus ergebenden Haftungsfolgen. Er kann sich deshalb z.B. bei Verhinderung von einem anderen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Vergütung für ein...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Anrechnung bei Erhöhung

Rz. 428 Zur Frage, wie die Anrechnung einer erhöhten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren zu erfolgen hat, vgl. die entsprechenden Ausführungen (siehe Rdn 316 ff. in diesem Kapitel).mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Verfahrensauftrag

Rz. 480 Bei einer vorzeitigen Beendigung reduziert sich eine Verfahrensgebühr in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt Verfahrensauftrag hatte, nach Nr. 3101 Nr. 1–3 VV RVG auf 0,8. Hat der Rechtsanwalt noch keinen Verfahrensauftrag und befindet er sich im Bereich der außergerichtlichen Vertretung, hat er die Höhe der Geschäftsgebühr bei vorzeitiger Beendigung entsprechend n...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / e) Unbedingter Verfahrensauftrag mit VKH-Antrag

Rz. 410 Hat ein Rechtsanwalt einen unbedingten Verfahrensauftrag, reicht beispielsweise einen Zugewinnantrag ein und stellt gleichzeitig den Antrag, VKH zu bewilligen, ist der Anspruch mit Zustellung des Antrags rechtshängig. Die Einigungsgebühr entsteht im Fall einer Einigung in Höhe von 1,0 nach Nr. 1003 VV RVG.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Geltungsbereich

Rz. 261 Die allgemeinen Gebühren sind in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Diese Gebühren erhält der Rechtsanwalt neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren, Vorbem. 1 VV RVG. Dies bedeutet, dass diese Gebühren sowohl neben den in Teil 2 (außergerichtliche Vertretung) als auch in Teil 3 (gerichtliche Vertretung) geregelten Gebühren entstehen können.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) Anerkenntnis oder Verzicht

Rz. 282 Die Einigungsgebühr entsteht nach Abs. 1 S. 1 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG nicht, wenn der Hauptanspruch anerkannt oder wenn auf ihn verzichtet wird. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber vermeiden, dass bereits das einseitige Nachgeben i.S. eines Anerkenntnis zum Anfall einer Einigungsgebühr führt.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Gerichtliche Protokollierung, anschließende notarielle Beurkundung

Rz. 638 Zu diesem Thema siehe auch die Ausführungen im Kapitel zur Einigungsgebühr unter Rdn 267, 289, 294, 301 in diesem Kapitel.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) Besprechungen mit dem Steuerberater

Rz. 597 Besprechungen mit einem Steuerberater des Auftraggebers lösen die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG nicht aus.[381]mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Terminsgebühr neben Aussöhnungsgebühr

Rz. 444 Neben einer Aussöhnungsgebühr kann eine Terminsgebühr entstehen, wobei diese allerdings den Verfahrensauftrag an den Anwalt voraussetzt.[324] Dies ergibt sich auch aus dem im Rahmen des 2. KostRMoG ergänzten Absatz 1 der Vorbem. 3, wonach Gebühren nach Teil 3 nur abgerechnet werden dürfen, wenn ein unbedingter Verfahrensauftrag erteilt worden ist.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 43 In § 17 Nr. 4b RVG ist geregelt, dass das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung verschiedene Angelegenheiten darstellen, so dass hier gesondert Gebühren abgerechnet werden können, auch wenn der Rechtsanwalt in der Hauptsache selbst tätig wird.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Anrechnungsvorschriften zur Verfahrensgebühr

Rz. 462 Anrechnungsvorschriften zur Verfahrensgebühr finden sich zum Beispiel in der Anmerkung zu Nr. 3100 VV RVG sowie auch in der Vorbemerkung 3 in den Absätzen 5 bis 7 des Vergütungsverzeichnisses. a) Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger Rz. 463 Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249–260 FamFG) fällt nach dem RVG zunächst e...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 14. Anfechtung der Vereinbarung

Rz. 411 Wurde eine Vereinbarung geschlossen und wird sie später – wirksam – angefochten, so bleibt die einmal angefallene Einigungsgebühr bestehen.[304] (Wird ein Vergleich mehr als zwei Kalenderjahre nach seinem Abschluss angefochten, gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit, § 15 Abs. 5 S. 3 u. 2 RVG.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Derselbe Gegenstand

Rz. 427 Bei Wertgebühren gilt die Erhöhung nur, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist, Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 1008 VV RVG. Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind, Abs. 2 der Anmerkung zu Nr. 1008 VV RVG.mehr