Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Androhung oder Ankündigung einer Erkrankung

Rz. 427 Die Androhung oder Ankündigung einer Erkrankung kann ohne vorherige Abmahnung eine fristgerechte oder sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn die Äußerung die Bereitschaft des Arbeitnehmers zum Ausdruck bringt, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (BAG v. 29.7.2016 – 2 AZR 47/16,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / F. Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rz. 803 In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern, ist gem. § 60 Abs. 1 BetrVG eine Jugendvertretung zu wählen, di...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 7. Zeitdauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 282 Soweit die Parteien eines Arbeitsvertrages keine Befristung oder auflösende Bedingung vereinbaren, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit eingegangen. Rz. 283 Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist z.B. entscheidend für:mehr

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§ 16 Vertragstypen / (h) Urkundsprozess

Rz. 282 Ein wirksames und vor allem schnelles prozessuales Mittel des Geschäftsführers gegen die ihm ggü. ausgesprochene außerordentliche und fristlose Kündigung ist die Möglichkeit des Urkundsprozesses zur Gehaltsfortzahlung. Denn die GmbH wird durch den Ausspruch der Kündigung nach § 626 BGB die Weiterzahlung der Vergütung gerade vermeiden wollen. Dies wird der GmbH kaum g...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 2. Vertretung vor einem Ausschuss gem. § 111 Abs. 2 ArbGG

Rz. 60 Abrechnungsbeispiel Der Auszubildende wird fristlos gekündigt. Er beauftragt einen Rechtsanwalt, welcher zunächst vergeblich versucht, außergerichtlich den Arbeitgeber zur Rücknahme der Kündigung zu bewegen. Danach ruft er den zuständigen Schlichtungsausschuss bei der Kreishandwerkerschaft an. Nach erfolglosem Schlichtungstermin erhebt der Rechtsanwalt Klage vor dem A...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 652 Dem persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes (§ 1 ArbnErfG) unterfallen sämtliche Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie Beamte, Soldaten (§ 41 ArbnErfG), Hochschulbedienstete (§ 42 ArbnErfG) und Zivildienstleistende (arg. § 78 Abs. 2 ZDG). Rz. 653 Dem ArbnErfG wird der allgemein im Arbeitsrecht geltende Arbeitnehmerbegriff zugrunde gel...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Besonderheiten bei der fristlosen Kündigung

Rz. 402 Nach Maßgabe des § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses b...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / VII. Honorarvereinbarung über Fotokopierkosten und Auslagen

Rz. 74 Fotokopierkosten sind – vorbehaltlich der in Nr. 7000 VV RVG geregelten Ausnahmen – grds. nicht erstattungsfähig (so schon zur BRAGO BGH v. 5.12.2002 – I ZB 25/02, NJW 2003, 1127). Es wird deshalb zu Recht der Abschluss von zusätzlichen Honorarvereinbarungen für Fotokopiekosten und Auslagenpauschalen empfohlen, wobei § 3a des RVG (Vereinbarung der Vergütung) zu beacht...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Pflicht zu zügigen Ermittlungen

Rz. 292 Weitere Voraussetzung ist, dass die Ermittlungen zügig durchgeführt werden bzw. der Geschäftsführer tatsächlich und mit der gebotenen Eile gehört wird (vgl. BGH v. 2.7.1984 – II ZR 16/84, GmbHR 1985, 112 = WM 1984, 1187; a.A. OLG Düsseldorf v. 8.12.1983, ZIP 1984, 86). Es darf keine pflichtwidrige Verzögerung vorliegen (vgl. BGH v. v. 26.2.1996 –II ZR 114/95, DB 1996...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nachentrichtung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge/Säumniszuschläge

Rz. 974 Die Sozialversicherungspflicht tritt grds. rückwirkend mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis ein, auch wenn dieser Zeitpunkt Monate oder Jahre zurückliegt. Schuldner der gesamten Sozialversicherungsbeiträge einschließlich des Arbeitnehmeranteiles ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV der Arbeitgeber (vgl. zu den Konsequenzen im Fall einer Arbeitgeberinsol...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Insolvenz

Rz. 1760 Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist auf Freistellung von der Arbeitspflicht gerichtet und wird demzufolge von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt (BAG v. 18.12.1986, ZIP 1987, 789), kann allerdings nur noch vom Insolvenzverwalter, oder – sofern es sich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens um einen sog. "starken vorläufigen Insolvenzverwalter" ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Entschädigungsberechtigte

Rz. 7 [Autor/Stand] § 1 JVEG beschreibt den Kreis der Anspruchsberechtigten und ihre Heranziehung durch Behörden oder sonstige Stellen (nun auch durch Gerichtsvollzieher). Im Einzelnen sind geregelt die Vergütung der vom Gericht, der StA/FinB oder der Verwaltungsbehörde herangezogenen Sachverständigen (s. § 385 Rz. 703 ff.), Dolmetscher und Übersetzer, § 1 Abs. 1 Nr. 1 JVEG; d...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Drei-Wochen-Frist

Rz. 1 Der Arbeitnehmer muss jede schriftliche Kündigung, die er nicht akzeptieren will, weil er sie für sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen für rechtsunwirksam hält, gem. § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim ArbG mit der Kündigungsschutzklage angreifen. Allerdings kann der Arbeitnehmer gem. § 6 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ers...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / F. Friedenspflicht

Rz. 17 Das Streikrecht wird eingeschränkt durch die Friedenspflicht. Dies bedeutet, dass aus einem bestehenden und wirksamen Verbands- oder Firmentarifvertrag keine gleichen Forderungen zum Anlass eines weiteren Arbeitskampfes führen können (BAG v. 8.2.1957, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht; BAG v. 21.12.1982, AP Nr. 76 zu Art. 9 Arbeitskampf; BAG v. 27.6.1989, DB 1989, 2...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsgrundlage eines Alkoholverbots

Rz. 101 Es besteht nicht bereits schlechthin ein absolutes Alkoholverbot im Betrieb. Aus der Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft für die betrieblichen Aufgaben während der Arbeitszeit uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, ergibt sich die vertragliche Nebenpflicht, sich nicht durch Alkoholgenuss vor oder während der Arbeitszeit oder der Arb...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (4) Besonderheiten für die (Weiter-) Beschäftigung bzw. den Schadensersatzanspruch des Geschäftsführers nach Abberufung

Rz. 319 Für die Praxis sehr relevant ist die Frage, ob ein abberufener Geschäftsführer, bei dem kein sog. ruhendes Anstellungsverhältnisses besteht, welches nach der Abberufung aufleben könnte, und keine vertragliche Beschäftigungsvereinbarung für den Fall der Abberufung getroffen ist, verpflichtet ist, für die restliche Dauer seines Geschäftsführervertragsverhältnisses bis ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XI. Beweis- und Sachvortragsverwertungsverbote

Rz. 119 Weder die Zivilprozessordnung noch das Arbeitsgerichtsgesetz enthalten Bestimmungen, die die Verwertbarkeit von Erkenntnissen oder Beweismitteln einschränken, die eine Arbeitsvertragspartei rechtswidrig erlangt hat. Vielmehr gebieten der Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG und der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) grundsätzlich die B...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Befristung ohne Sachgrund

Rz. 179 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund – wie schon gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BeschFG a.F. – nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG setzt keine Vereinbarung der Parteien voraus, die Befristung auf diese Rechtsgrundlage stützen zu wollen. Ausreichend ist, dass die Voraus...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Provisionsanspruch des Angestellten im Versicherungsvertrieb

Rz. 1522 Auch auf die mit dem Vertrieb von Versicherungen und Bausparverträgen befassten Arbeitnehmer finden die Vorschriften des § 87a Abs. 2, 3 HGB Anwendung. Die Vorschrift des § 92 HGB ist für unselbstständige Vermittler, die Provision erhalten, anwendbar. Der Verweis in § 65 HGB, der sich nur auf die § 87 Abs. 1 und 3, § 87a und 87c bezieht, ist insoweit unvollständig (...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Befristung mit Sachgrund

Rz. 224 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist gem. § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG auch zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt nach dieser Vorschrift insb. vor:mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rückzahlung von Gehalt

Werden Gehaltsbestandteile versehentlich zu Unrecht gezahlt, gehört die Zahlung zum Arbeitslohn und ist im Zeitpunkt des Zuflusses entsprechend zu versteuern. Die Rückzahlung dieser Beträge ist durch den Arbeitsvertrag, nicht durch das Gesellschaftsverhältnis, beeinflusst. Die versehentliche Zahlung stellt Betriebsausgaben, keine verdeckte Gewinnausschüttung, dar. Die Rückza...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.7 Arbeitsentgelt aus Wertguthaben

Rz. 8 Zusätzliche Entgeltpunkte für ein Arbeitsentgelt aus einem nicht gemäß einer Vereinbarung für flexible Arbeitszeitregelungen verwendeten Wertguthaben (sog. Störfall) werden auch bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte berücksichtigt. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich der Versicherte nicht nur vorübergehend im Ausland aufhält (BT-Drs. 14/4375 S. 54).mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gehalt

Literatur: Höfer/Abt, GmbHR 1983, 49; Seitrich, BB 1987, 877; Meier, DStR 1988, 374; Dötsch, DB 1994, 327; Schneider/Altmüller, DB 1996, 1003; Niehues, DB 1996, 2449; Tänzer, GmbHR 1989, 324; ders., GmbHR 1993, 728; ders., GmbHR 1996, 40; Niehues, DB 1996, 2449; Tänzer, GmbHR 1997, 16; Rischar, BB 1997, 2302; Tänzer, GmbHR 1997, 1085; Wassermeyer, Stbg 1997, 529; Glade, DB 1...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebliche Veranlassung dem Grunde nach

Die Gehaltsvereinbarung muss dem Grunde nach betrieblich veranlasst sein. Das gilt auch für Erhöhungen des Gehalts. Wird das Gehalt kurze Zeit nach Betriebsaufnahme (insgesamt 3,5 Monate) verdoppelt, indiziert dies eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung.[1] Gleiches gilt, wenn das Gehalt kurz vor der Pensionierung stark erhöht wird, um die künftige Pension, die von dem En...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Angemessenheit der Gesamtausstattung

Ob das vereinbarte Gehalt angemessen ist, ist aus der Sicht des Zeitpunkts der Gehaltsvereinbarung zu prüfen.[1] Das Gehalt ist der Höhe nach angemessen, wenn es auch einem Geschäftsführer gezahlt worden wäre, der nicht Gesellschafter ist.[2] Auszugehen ist dabei davon, dass dem Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung eine Allzuständigkeit zukommt. Nicht nur die klassis...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaftigkeit der Zusage (Mindestpensionierungsalter)

Darüber hinaus ist die Pensionszusage steuerlich nur anzuerkennen, wenn ernsthaft mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft gerechnet werden muss. Die Pensionszusage muss einen unbedingten Anspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers begründen. Klauseln, nach denen die Pension nur zu zahlen ist, wenn es die Geschäftslage der Gesellschaft erlaubt, führen zur steuerlichen Nich...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nur-Pension

Die Vereinbarung einer Pension als alleinige Vergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer hält der BFH[1] für unangemessen und erkennt sie nicht an. Ein fremder Dritter hätte eine solche Vereinbarung nicht abgeschlossen, da sie für ihn zu riskant und ungünstig sei. Eine solche Vereinbarung lasse sich nur aus dem Gesellschaftsverhältnis erklären.[2] In einem weiteren Urtei...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeines

Da der Gesellschafter-Geschäftsführer, unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages steuerlich als Arbeitnehmer behandelt wird, sind die an ihn geleisteten Vergütungen steuerlich arbeitsrechtliches Gehalt (Stichwort "Gesellschafter-Geschäftsführer"). Zuständig für den Abschluss des Arbeitsvertrages und die Vereinbarung über das Gehalt eins...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.5 Klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarung

Rz. 167 Der Inhalt der Vereinbarung muss nach Grund und Höhe eindeutig und klar sein.[1] Das ist der Fall, wenn ein unabhängiger Dritter sicher feststellen kann, welche Verpflichtungen beide Vertragsparteien zu erfüllen und welche Rechte sie haben. Rechte und Pflichten müssen ausreichend konkretisiert sein, d. h. sie müssen so konkret umschrieben werden, dass sie keiner weit...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Tatsächliche Durchführung

Literatur: Borst, BB 1989, 38; Höfer/Kister-Kölkes, BB 1989, 1157; Baer, BB 1989, 1529; Felix, GmbHR 1990, 98; Frohnwieser, DB 1990, 1434; Felix, GmbHR 1992, 159 Ein zwischen Gesellschaft und Gesellschafter vereinbartes Geschäft ist nur dann der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn es tatsächlich so, wie es vereinbart ist, auch durchgeführt wird.[1] Wird das Geschäft nicht tat...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.4 Nutzungs- und Gebrauchsvorteile

Rz. 238 Die Behandlung der Gewährung von Nutzungs- und Gebrauchsvorteilen im Dreiecksverhältnis als verdeckte Gewinnausschüttung ist von der Vorfrage abhängig, ob diese Vorteile einlagefähig sind. Nachdem der Große Senat des BFH[1] die Einlagefähigkeit verneint hat[2], ist davon für die Abwicklung der verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen. Rz. 238a Die verdeckte Gewinnauss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Dienstleistungen

Literatur: Stock/Kaminski, IStR 1997, 449; Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, BStBl I 2023, 1093, Rz. 3.64ff. Für Vergütungen von Dienstleistungen (Rechts- und Steuerberatung, wirtschaftliche Beratung, Vermittlung, Baubetreuung, Planung, Ingenieurleistungen, Verschaffung von Versicherungsschutz) zwischen Kapitalgesellschaft un...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zufluss und Erlass der Gehaltsforderung

Für den Zufluss des Gehalts und sonstiger Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer mit der Folge der Lohnsteuerpflicht gilt grundsätzlich § 11 EStG. Ein Zufluss liegt danach bei Barauszahlung oder Gutschrift auf dem Konto des Gesellschafter-Geschäftsführers vor, darüber hinaus auch, wenn die Forderung in den Büchern der Gesellschaft gebuch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.1.1 Qualifikation als Gewinnausschüttung

Rz. 205 Die verdeckte Gewinnausschüttung besteht aus einer Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung, die zu einer Minderung der Einkünfte (des Einkommens) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, aber in schuldrechtlicher Form, führt.[1] Der Vorgang, der als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, stellt also wirtschaftlich etwas anderes dar, als er se...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Überversorgung

Generell muss die Pensionszusage in einem angemessenen Verhältnis zum Gehalt stehen.[1] Die Pensionszusage soll eine Versorgungslücke aufgrund der fehlenden Sozialversicherung abdecken. Übersteigen die Versorgungsbezüge dieses angemessene Verhältnis zum Gehalt, wird unterstellt, dass entweder eine Überversorgung eintritt oder eine unzulässige Vorwegnahme künftiger Gehaltsste...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.3 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Rz. 82 Ursprünglich hatte der BFH eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft darin gesehen, dass der Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer im Bereich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für eigene Rechnung tätig ist, ohne vom Wettbewerbsverbot wirksam befreit zu sein.[1] Die Befreiung vom Wettbewerbsverbot musste zivilrechtlic...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Angemessenheit der Gewinnverteilung

Die Komplementär-GmbH muss angemessen an dem Gewinn der KG beteiligt sein. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die GmbH vermögensmäßig an der KG beteiligt ist oder nicht. Ist die Komplementär-GmbH vermögensmäßig an der KG beteiligt, besteht der ihr zuzurechnende Gewinn aus zwei Komponenten. Ihr ist ein Vorweggewinn als Vergütung für die Geschäftsführung und die Haftungsübernahme...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesellschafter-Geschäftsführer

Literatur: Richter, GmbHR 1981, 165; Schoor, DStZ 1990, 355; Wassermeyer, DStR 1991, 1065; Schulze zur Wiesche, GmbHR 1991, 113, 170; Wassermeyer, Stbg 1997, 529; Hoffmann, DStZ 2005, 97; Seer, GmbHR 2011, 225; Seer, GmbHR 2012, 563; Schothöfer, GmbHR 2012, 559; Schwedhelm, DB 2015, 2956; Merkle/Vocke, BB 2020, 2519 Ein Geschäftsführer, der kein beherrschender Gesellschafter ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.1 Notwendigkeit einer Vereinbarung

Rz. 143 Aus den beiden Grundgedanken, die die Rechtsprechung des BFH zum beherrschenden Gesellschafter prägen (vgl. Rz. 117), folgt, dass eine Leistung an den beherrschenden Gesellschafter, auch wenn sie angemessen ist, nur dann schuldrechtlich veranlasst und damit keine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wenn sie im vorhinein, klar und eindeutig nach Grund und Höhe durch ein...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gemeinnützigkeit

Literatur: Weidmann/Kohlhepp, DB 2011, 497; Krüsmann, DStZ 2020, 880. Wendet eine gemeinnützige Körperschaft ihrem Gesellschafter Mittel zu, die eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen, stellt dies einen Verstoß gegen das Erfordernis der Selbstlosigkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1-2 AO und gegen den Grundsatz, dass die tatsächliche Geschäftsführung nach § 63 AO auf die aussch...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bewertung zur Feststellung der Angemessenheit

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage sind alle Leistungen aufgrund des Anstellungsvertrags einzubeziehen. Zu prüfen ist die Angemessenheit der Gesamtvergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer.[1] Maßgebend ist, ob die Versorgungszusage zusammen mit den übrigen Leistungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer angemessen ist. Ist das der Fall, wären dies...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nur-Tantieme

Die Rspr.[1] sieht die Vereinbarung einer Nur-Tantieme[2] grundsätzlich als ungewöhnlich an. Dies sei ein Indiz für die gesellschaftsrechtliche Veranlassung; die Nur-Tantieme sei regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung. Dies wird damit begründet, dass ein fremder Geschäftsführer eine solche Vereinbarung, die ihm ein untragbares Risiko auferlegt, nicht abgeschlossen hätt...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Aktiengesellschaft

Literatur: Binnewies, DStR 2003, 2105; Erhart/Lücke, BB 2007, 183 Für den beherrschenden Aktionärs-Vorstand einer AG gelten die Grundsätze für den Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich analog.[1] Entsprechende Grundsätze gelten auch für die SE. Allerdings gelten einige Besonderheiten. Bei der AG werden die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat ges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.31.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 476 Im Einzelnen fallen unter Nr. 31 der Anlage 2 des UStG: Rz. 477mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.4 Rückabwicklung bei verdeckter Gewinnausschüttung an nahestehende Personen

Rz. 300 Ist der Vermögensvorteil der verdeckten Gewinnausschüttung an eine nahestehende Person geflossen, liegt also eine verdeckte Gewinnausschüttung im "Dreiecksverhältnis" vor, stellt sich die Frage, wie die Rückgewähr des Vorteils durch die nahestehende Person zu beurteilen ist. Ebenso wie bei einer Rückgewähr des Vorteils durch den Gesellschafter selbst kann die Rückgew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.7 Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung auf die Umsatzsteuer

Rz. 261 Das UStG enthält folgende Tatbestände, die für die verdeckte Gewinnausschüttung von Bedeutung sind, wobei Gewinnausschüttungen an nahestehende Personen nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG einbezogen sind: § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG stellt die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands einer Lieferung gegen Entgelt gleich. Darunter fällt auch die Zuwendung eines Gegenstands d...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Sozialversicherungsbeiträge

Literatur: Borst, BB 1989, 38, 44; Schwedhelm, GmbHR 1993, 354; Roemer, INF 2000, 142 Bei einem beherrschenden oder nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer sind die Beiträge zur Sozialversicherung in die Prüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung einzubeziehen. Eine Zahlung der Pflichtbeiträge ist in diesem Rahmen keine verdeckte Gewinnausschüttung, auch wenn ...mehr