Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführende Hinweise zum Reisekostenrecht

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Vorbemerkung: Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl 2013 I, 285 = BStBl 2013 I, 188) ist das steuerliche Reisekostenrecht weitgehend gesetzlich geregelt worden. Dabei hat sich der Gesetzgeber zwar an der vorherigen Rechtsprechung des BFH orientie...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Rz. 75 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG muss in der Lage sein, die Berechtigung der von ihm bei der Erstattung von Aufwendungen in Anspruch genommenen Steuerfreiheit gegenüber dem FA zu belegen. Gelingt das zB in einer lohnsteuerlichen > Außenprüfung nicht, besteht die Gefahr der > Haftung für Lohnsteuer. Die Feststellungslast (> Beweislast), ob steuerfreie Erstattung von...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gestellung der Unterkunft

Rz. 65 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Anstatt dem ArbN seine beruflich veranlassten > Reisekosten zu erstatten, kann der ArbG dem ArbN die Unterkunft sowohl bei einer Auswärtstätigkeit wie auch in den Fällen der doppelten Haushaltsführung als Sachbezug zur Verfügung stellen. Soweit der ArbN die Unterkunft kostenlos oder teilweise unentgeltlich nutzen kann, dürfen ihm steuerfrei ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Sachbezug als Einnahme

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Dieses Stichwort befasst sich mit dem Begriff Sachbezüge und ihrer steuerlichen Behandlung, besonders der Bewertung. Der hier im Blickpunkt der Erläuterung stehende § 8 EStG gilt für alle Überschusseinkünfte, soweit nicht Abweichendes geregelt ist. Zu den Überschusseinkünften gehören auch die > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abschlagszahlungen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG hat bei jeder Lohnzahlung den LSt-Abzug vorzunehmen (§ 38 Abs 3 Satz 1 EStG). Das gilt grundsätzlich auch für Abschlagszahlungen. § 39b Abs 5 EStG lässt bei Lohnabrechnungszeiträumen von nicht mehr als fünf Wochen zu, dass die LSt nicht bei den Abschlagszahlungen, sondern erst bei der Lohnabrechnung einbehalten wird, wenn diese inner...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verfahren beim Arbeitgeber

Rz. 45 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Das im Folgenden beschriebene Freistellungsverfahren ist nicht Teil des > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren (ergänzend > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug). Die Freistellungsbescheinigung nach dem ATE gehört deshalb nicht zu den ELStAM (> Lohnsteuerabzugsmerkmale). Im einem vom ATE geregelten Verfahren eigener Art (> Rz 50) kann der ArbG f...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Anhängige BFH-Verfahren

Rz. 70/1 Es sind Stand Oktober 2022 Verfahren zu § 3b EStG beim BFH anhängig. Rev BFH VI R 11/21 zur Frage, ob im Zuge einer Entgeltumwandlung geleistete Beiträge des ArbG an eine Unterstützungskasse (> Betriebliche Altersversorgung Rz 55 ff), die den ArbN keinen Rechtsanspruch auf Versorgung gegen die Versorgungseinrichtung einräumt, mangels Zuflusses nicht in die Berechnung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung

Rz. 20 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Sachbezugswerte gelten für freie oder verbilligte Unterkunft und Verpflegung. Frei bedeutet kostenfrei, also ohne Bezahlung durch den ArbN (sein Entgelt liegt in der Arbeitsleistung). Verbilligt werden solche Sachbezüge überlassen, wenn die Bezahlung des ArbN für jede Leistung niedriger ist als der Sachbezugswert. Bei einer Verbilligung ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Gestellung der Verpflegung

Rz. 40 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da § 3 Nr 16 EStG Vergütungen von Reisekosten usw bis zur Höhe der als > Werbungskosten abziehbaren Beträge steuerfrei stellt, wirken sich die Regelungen zur ‚Gestellung von Mahlzeiten’ in § 9 Abs 4a Sätze 8 bis 10 iVm § 8 Abs 2 Sätze 8 und 9 EStG auch auf die Abrechnung beim > Arbeitgeber aus. Die Veranlassung des ArbG oder eines von ihm bea...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Unterkunft

Rz. 25 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Unterkunft (> Rz 28) als Sachbezug erhöht beim ArbN den stpfl > Arbeitslohn. Der Wert des Sachbezugs (Vorteils) wird – unabhängig vom tatsächlichen Aufwand des ArbG und unabhängig vom Mietpreisrecht – nach § 2 Abs 3 SvEV bemessen. Beim ArbG gilt die SvEV nicht für die Bemessung der bei ih...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Überstundenentlohnung

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Teil des Arbeitslohns, der für über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Dienste gezahlt wird (Mehrarbeitsvergütung), zB für Überstunden (> Überstundenentgelt), Überschichten, aber auch Sonntags- oder Bereitschaftsdienst, gehört zum stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 6 LStDV). Besondere Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtar...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Prozesskostenvorschuss – Erstattung von Prozesskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ein Prozesskostenvorschuss, für den der Abzug als WK in Betracht kommt, wird allgemein im Kalenderjahr (VZ) der Zahlung berücksichtigt; es gilt grundsätzlich das Abflussprinzip (§ 11 Abs 2 Satz 1 EStG, dazu > Abfluss von Ausgaben; BFH 94, 140 = BStBl 1969 II, 76). Das Abflussprinzip gilt aber für Prozesskostenvorschüsse, die zu außergewöhnli...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zum Lohnsteuerabzug

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Fließt ein Sachbezug dem ArbN als Einnahme aus dem Dienstverhältnis zu, handelt es sich grundsätzlich um > Arbeitslohn (vgl § 19 Abs 1 EStG; § 2 Abs 1 LStDV). Dieser unterliegt dem LSt-Abzug, sofern es keine Befreiungs- oder Freistellungsvorschrift gibt (> Rz 14). Im Allgemeinen ist vor der Bewertung (> Rz 37 ff) zu entscheiden, ob der Zuflu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lohnzufluss

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Zufluss von Arbeitslohn.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgrenzung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Abgrenzung des Arbeitslohns von anderen Einkünften > Arbeitslohn Rz 130 ff sowie > Arbeitnehmer Rz 9 ff; außerdem zB > Abgeordnete, > Artisten, > Aufsichtsrat, > Aushilfstätigkeit, > Berufssportler, > Erhebungsbeauftragter, > Freiberufler, > Fußballspieler, > Gastschauspieler, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Gesellschafter-Geschä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 § 32b EStG wurde durch das EStRG vom 05.08.1974 (BGBl 1974 I, 1769) ab VZ 1975 in das EStG eingefügt. Die Regelung galt zunächst nur für die nach einem DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte, um den in den DBA enthaltenen und von der FinVerw bereits früher angewandten Progressionsvorbehalt im innerstaatlichen Recht abzusichern (BT-Drs 7/218...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Begünstigt sind nur > Arbeitnehmer iSd EStG, auch wenn sie arbeitsrechtlich als Selbständige gelten. § 3b EStG setzt voraus, dass der Stpfl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 Abs 1 EStG bezieht und auch die Zuschläge zu dieser Einkunftsart gehören (H 3b LStH; > Rz 17). § 3b Abs 2 Satz 1 EStG stellt nämlich ausdrücklich auf den ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gegenstand der Zuwendung

Rz. 17 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da eine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG nur für sämtliche dafür in Betracht kommenden Sachzuwendungen zulässig ist (zu Ausnahmen > Rz 46 ff), ist ihre Eingrenzung von erheblicher Bedeutung. Die Pauschalierung gilt für > Sachbezüge, und zwarmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Begünstigte Arbeitgeber

Rz. 6 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ATE bezweckt, die (inländische) Volks-(Export-)wirtschaft zu fördern (vgl § 34c Abs 5 EStG; vgl bereits > Rz 1). Grundsätzlich sollten ursprünglich der Einleitung des ATE folgend nur die ArbN > Inländischer Arbeitgeber iSv § 38 Abs 1 Satz 1 EStG (> R 38.3 LStR; > Arbeitgeber Rz 16 f, EFG 2001, 974) begünstigt sein, was verfassungskonform ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Abgrenzung zu DBA-Recht

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Besteht kein DBA mit dem Staat, in den ein ArbN entsandt wird (> Rz 3), kann Deutschland in bestimmten Fällen auf die ESt/LSt verzichten. Eine solche Regelung enthält der seit 1984 geltende > Anh 2 Auslandstätigkeitserlass (– ATE – BMF vom 31.10.1983, BStBl 1983 I, 470). Er hat seine Rechtsgrundlage heutzutage in § 34c Abs 5 EStG; dieser ermä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Patengeschenk

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Erhält die Taufpatin beim Stapellauf eines Schiffes ein Patengeschenk, so ist das idR eine Schenkung. Es kann > Arbeitslohn sein, wenn die Taufpatin oder ihr Ehemann ArbN der Werft oder des Auftraggebers ist. Ergänzend > Gelegenheitsgeschenke sowie > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 15 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Abführung im Einzelnen

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG hat die im Anmeldungszeitraum von seinen sämtlichen ArbN einbehaltene sowie die pauschal erhobene und deshalb übernommene LSt (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2) abzuführen, dh an das FA zu zahlen. Rechtsgrundlage ist die auf der LSt-Anmeldung beruhende Steuerfestsetzung (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 15 ff). In der Praxis wird der Arb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 25 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ArbN, dessen Arbeitslohn vom ATE begünstigt wird, muss mindestens drei Monate ununterbrochen eine begünstigte Tätigkeit (> Rz 15 ff) in einem oder mehreren vom ATE erfassten Staaten (> Rz 3 f) ausüben. Der ATE ist auch anwendbar, wenn die Tätigkeit im Ausland im Zusammenhang mit mehreren Vorhaben steht und nur dadurch die zeitliche Vorau...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslosungsgewinn

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Betriebsveranstaltungen Rz 13 f, > Geschenke, > Lotterie, > Preisgelder Rz 5 ff, > Sachbezüge Rz 70 Lotterielos, > Tombola, > Zufluss von Arbeitslohn Rz 14. Ergänzend > Spenden Rz 13, > Wohlfahrt Rz 1.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pauschale Fehlgeldentschädigung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Pauschale Fehlgeldentschädigungen, die ArbN im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, sind stpfl > Arbeitslohn, soweit (Freibetrag) sie 16 EUR im Monat übersteigen (> Fehlgeldentschädigung; > R 19.3 Abs 1 Nr 4 LStR).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lose

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Betriebsveranstaltungen Rz 13 f, > Geschenke, > Lotterie, > Preisgelder Rz 5 ff, > Sachbezüge Rz 70 Lotterielos, > Tombola, > Zufluss von Arbeitslohn Rz 14. Ergänzend > Spenden Rz 13, > Wohlfahrt Rz 1.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Unregelmäßigkeiten bei der Abführung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kommt ein ArbG seinen Pflichten zur Anmeldung und Abführung der LSt nicht nach, so kann das FA die Abgabe der LSt-Anmeldung nach §§ 328, 332 AO durch Androhung und Festsetzung von > Zwangsgeld erzwingen (anders bei > Behörden als Arbeitgeber Rz 2) oder die LSt durch Schätzungsbescheid festsetzen (BFH 206, 562 = BStBl 2004 II, 1087). Das FA h...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Entwicklungshilfe

Rz. 24 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Begünstigt ist die deutsche öffentliche technische oder finanzielle Entwicklungszusammenarbeit (Abschn I Nr 4 ATE). Als Träger der öffentlichen Entwicklungshilfe kommt vor allem die > Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Betracht (ergänzend bereits > Rz 8 aE). Entwicklungshilfe anderer Träger wie zB die DEG (Deutsc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Long-Term-Incentives

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zu solchen Arbeitslohn-Komponenten > Beteiligung von Arbeitnehmern (§ 19a EStG) sowie aktuell bestehender § 19a EStG (> Anh 1), > Bonus, > Genossenschaftsanteile, > Incentives, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Sondervergütungen, > Stock Options, > Tantiemen, > Vermögensbeteiligungen, > Wandelschuldverschreibungen. Verwaltungsanweisung zur Steuerb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Bemessungsgrundlage

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Bemessungsgrundlage ist ein Betrag in Höhe des Werts der insgesamt an im > Inland ansässige Empfänger ausgeschütteten Sachprämien. Für die BMG kommen nur Sachprämien in Betracht, nicht jedoch Preisnachlässe, Skonti und Rückvergütungen. Nicht zur BMG gehören deshalb Sachleistungen, auf die § 8 Abs 3 EStG anwendbar ist (> Rabatte Rz 13 ff) un...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Erschwerniszuschläge, Werkzeuggeld

Rz. 2 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Erschwerniszuschläge wie zB Hitzezuschläge, Wasserzuschläge, Gefahrenzuschläge, Schmutzzuschläge (vgl dazu für den öffentlichen Dienst § 47 BBesG und die Erschwerniszulagen-VO; siehe etwa > Rz 32) gehören zum stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 7 LStDV; > R 19.3 Abs 1 Nr 1 LStR); die Besteuerung ist verfassungsgemäß (BVerfG vom 11.11.1998 – 2 B...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gegenstand der Zuwendung

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Als Gegenstand einer Pauschalbesteuerung kommen grundsätzlich die in > Rz 17 genannten Zuwendungen und Geschenke in Betracht. Gegenstand der Pauschalbesteuerung sind aber nur Zuwendungen, die als > Arbeitslohn besteuerbar sind (> Rz 21). Folgende Punkte sind hervorzuheben: Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Pauschalierung nach § 37b EStG k...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff des Sachbezugs

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Sammelbegriff Sachbezüge umfasst die unentgeltliche oder teilentgeltliche (verbilligte) Überlassung von Wirtschaftsgütern zu Eigentum (zB > Grundstück, > Aktien oder sonstige Wertpapiere, > Kleidung, > Mahlzeiten, > Getränke einschließlich Deputate [> Rz 7] und andere Waren wie > Zigaretten oder Treibstoff und Energie). Auch die Überlassu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lohnzulagen

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Besondere tarifliche wie übertarifliche Zulagen, die zB als Leistungszulagen iSv § 87 Abs 1 Nr 11 BetrVG gezahlt werden, gehören zum stpfl > Arbeitslohn (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG; § 2 Abs 1 und Abs 2 Nr 7 LStDV). Das Gleiche gilt für Zulagen zum Zwecke der Repräsentation (BVerfG vom 11.11.1998 – 2 BvL 10/95, BGBl 1999 I, 370 = BStBl 1999 II, 502...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Prostituierte

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Einkünfte selbständig tätiger Prostituierter (männlich/weiblich/divers) behandelt die FinVerw bereits seit längerem als > Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vgl OFD Düsseldorf vom 30.07.2004 – S 2240 A-St 11, DB 2004, 1702). Dies hat der BFH im Beschluss GrS 1/12 vom 20.02.2013 ausdrücklich bestätigt (BFH 140, 282 = BStBl 2013 II, 441, nachgeh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des ArbG als > Arbeitsentgelt – Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV; > Anh 15 S 3) – beruht auf der gesetzlichen Ermächtigung in § 17 Abs 1 Satz 1 Nr 4 iVm Satz 2 SGB IV. Sie gilt unmittelbar für die im Sozialgesetzbuch geregelte GKV, GPflV, GRV, GUV und ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 28 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 3 Nr 16 EStG erlaubt dem ArbG, auch "Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung" bis zur Höhe der nach § 9 EStG abziehbaren WK zu ‚vergüten’ (> Rz 5). Zur Vereinfachung darf der ArbG bei ArbN mit Steuerklasse III, IV und V ohne Weiteres vom Vorhandensein eines eigenen Hausstands (> Doppelte Haushaltsführung Rz 20 ff, 161) ausgehen; be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Begünstigte Arbeitnehmer

Rz. 9 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Begünstigt sindmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Verfahren – Veranlagung, Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers und des Trägers von Sozialleistungen

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Progressionsvorbehalt auf Lohnersatzleistungen wird iRe Veranlagung berücksichtigt (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG). Veranlagt wird aber nur, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven steuerfreien Einkünfte insgesamt mehr als 410 EUR betragen (ergänzend > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 38, 55 ff). Für den negativen Progressions...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtssystematik

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 8 EStG ist eine besondere Bewertungsvorschrift iSd § 1 Abs 2 BewG. Die Bewertung nach § 8 EStG für geldwerte Vorteile einschließlich der Sachbezüge hat deshalb Vorrang vor den Regeln des BewG. Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Abs 1 enthält die für alle Überschusseinkünfte (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4–7 EStG) maßgebliche Definition des Einnah...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Antragsloses Wahlrecht zur Pauschalbesteuerung

Rz. 41 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Anders als bei § 37a EStG (> Rz 5) ist kein besonderer Antrag und keine Zulassung der Pauschalierung durch das FA erforderlich. Es liegt beim Stpfl, sich für die Pauschalbesteuerung seiner der Besteuerung unterliegenden Zuwendungen/Geschenke zu entscheiden und die Voraussetzungen von § 37b EStG zu prüfen. Diese Entscheidung muss aber grundsä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Inlandstätigkeit

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zu den ‚Reisekosten’ gehören die bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit (> Rz 9) entstehenden Mehraufwendungen für Verpflegung. Das Gleiche gilt bei > Doppelte Haushaltsführung Rz 125 ff. Der ArbG darf solche Aufwendungen steuerfrei nur bis zur Höhe der gesetzlichen Pauschbeträge (> Rz 31) und beschränkt auf die ersten 3 Monate (> Rz 35) er...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Ausländische Einkünfte

Rz. 28 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das für den besonderen Steuersatz maßgebliche zu versteuernde > Einkommen ist nach inländischem Recht zu ermitteln (BFH 145, 331 = BStBl 1986 II, 287). Dabei sind die dort vorgesehenen Abzugsbeschränkungen zu berücksichtigen (BFH 215, 130 = BStBl 2007 II, 756). In die Berechnung gehen nur Einkünfte ein. SA, wie zB ausländische KV oder RV-Bei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerlich ist die SvEV unmittelbar nur anzuwenden, soweit mit ihr "Werte bestimmt worden sind" (vgl § 8 Abs 2 Satz 6 EStG) – das gilt für Unterkunft und Verpflegung – und § 8 Abs 3 EStG als lex specialis nicht anwendbar ist. Zu Einzelheiten > Rz 20 ff. Nur in Ausnahmefällen gilt das noch für die Bewertung einer Wohnung (> Rz 31 ff). Die SvEV...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Folgen einer ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 42 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann grundsätzlich kein steuerfreier ArbG-Ersatz gewährt werden. Der ArbG kann aber die > Lohnsteuer für > Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines ArbN zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten > Arbeits...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Umzugskosten

Rz. 71 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Umzugskosten erhalten, sind bis zur Höhe der nach § 9 EStG abziehbaren WK steuerfrei (vgl § 3 Nr 16 EStG). Zu den abziehbaren Aufwendungen im Einzelnen > Umzugskosten Rz 3, 30 ff. Rz. 72 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Solche Umzugskosten entstehen dem ArbN...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Folgewirkungen für die Veranlagung des Arbeitnehmers

Rz. 99 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit der ArbN vom ArbG steuerfreie Erstattungen nach § 3 Nr 16 EStG erhalten hat, werden bei einer > Veranlagung von Arbeitnehmern keine WK abgezogen (> Werbungskosten Rz 70 ff). Der WK-Abzug beschränkt sich also auf den Betrag, um den die Summe der abziehbaren Aufwendungen die steuerfreie Erstattung für den betroffenen VZ übersteigt (BFH ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgeordnete

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