Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Antrag auf Kurzarbeitergeld

Rz. 53 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Antrag auf KuG ist vom > Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung zu stellen (vgl § 323 Abs 2 SGB III); der einzelne > Arbeitnehmer hat kein Antragsrecht. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch innerhalb einer Frist (> Fristen) von 3 Monaten nach Realisierung der > Kurzarbeit zu stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonat...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Betriebe des Baugewerbes

Rz. 59 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Betrieb des > Baugewerbe ist ein Betrieb, der gewerblich überwiegend Bauleistungen auf dem Baumarkt erbringt (vgl § 101 Abs 2 Satz 1 SGB III). Dies sind grundsätzlich diejenigen, die unter den Geltungsbereich desmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Unabwendbares Ereignis

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein unabwendbares Ereignis ist etwa gegeben, wenn der Arbeitsausfall durch außergewöhnliche Witterungsverhältnisse (zB eine Schneekatastrophe oder Hochwasser) oder durch eine behördliche Maßnahme verursacht wurde, die der ArbG nicht zu vertreten hat (zB behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit einer Pandemie; > Rz 2). Kein unabwendbares E...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abweichungen zum regulären Kurzarbeitergeld

Rz. 62 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Gewährung von Saison-KuG müssen die betrieblichen (> Rz 28) und persönlichen Voraussetzung (> Rz 29 ff) in gleicher Weise erfüllt werden, wie beim regulären KuG. Rz. 63 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der erhebliche Arbeitsausfall (> Rz 11 ff) kann beim Saison-KuG jedoch auch auf übliche Witterungsbedingungen zurückzuführen sein. Ein Arbei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Individuelle Bewertung (Fahrtenbuchmethode)

Rz. 38 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anstelle einer pauschalen Bewertung kann der geldwerte Vorteil mit dem auf die Privatnutzung (> Rz 28) und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (> Rz 30 ff zur Pauschalmethode) entfallenden Teil der gesamten Aufwendungen für das Kfz angesetzt werden, wenn die durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen du...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Nutzungsüberlassung für Privatfahrten

Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Darf der ArbN ein betriebliches Fahrzeug auch zu privaten Fahrten benutzen, so entsteht daraus ein geldwerter Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört (> Arbeitslohn Rz 28 ff, > Sachbezüge; BFH 197, 142 = BStBl 2002 II, 370; zur Vorteilsbewertung > Rz 20 ff). Der Sachbezug ist übrigens auch arbeitsrechtlich Teil der Arbeitsvergütung (BAG vom...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Höhe der Freibeträge für Kinder

Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für jedes zu berücksichtigende Kind, das im Inland lebt, wird als Freibetrag vom > Einkommen abgezogen (§ 32 Abs 6 Satz 1 und 2 EStG):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 145 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei der Veranlagung prüft das FA von Amts wegen, ob der Stpfl Anspruch auf die Freibeträge für Kinder des § 32 Abs 6 EStG hat, und zwar unabhängig von den bis dahin gebildeten Lohnsteuerabzugsmerkmalen (> Rz 122 ff). Besteht ein Anspruch, hat das FA auch festzustellen, ob die Voraussetzungen in allen Monaten des VZ oder nur zeitanteilig vor...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung

Rz. 27 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei Überlassung des betrieblichen Kfz zur Privatnutzung (> Rz 28) beträgt der geldwerte Vorteil 1 % des maßgebenden Listenpreises iSv > Rz 25–26/3 pro Monat (§ 8 Abs 2 Satz 2 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG). Beispiel 1: Dem Unternehmen Y, für das C im Außendienst tätig ist, sind für den von C beruflich und privat benutzten Pkw unter Berücksic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Übertragung der Freibeträge für Kinder auf den anderen Elternteil

Rz. 160 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Elternteil erhält von Gesetzes wegen die verdoppelten Freibeträge für Kinder (> Rz 6), wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist und der andere Elternteil nicht (vgl § 32 Abs 6 Satz 3 Nr 1 EStG). Rz. 161 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Elternpaar, das die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 Satz 1 EStG (> Eh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Laufende Nutzungsvergütungen

Rz. 48 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zahlt der ArbN an den ArbG für die laufende Nutzung des Kfz ein Entgelt, so mindert dieses den privaten Nutzungswert (> R 8.1 Abs 9 Nr 4 Satz 1 LStR). Rz. 48/1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein derartiges Nutzungsentgelt kann in folgenden Varianten vorkommen (BMF vom 03.03.2022, Rz 53, BStBl 2022 I, 232):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KiG wurde von 1955 bis zum 31.03.1961 nur für das dritte Kind und für weitere Kinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Empfängers gewährt. Vom 01.04.1961 bis 31.12.1974 wurde schon für das zweite Kind KiG gezahlt, für das eine Einkommensgrenze galt. Von 1975 bis 1995 sah das BKGG – unabhängig vom Einkommen des Berechtigten – schon ab ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Kraftfahrzeuggestellung nach Auflösung des Dienstverhältnisses

Rz. 84 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Neben einer Abfindung wird einem ausscheidenden ArbN gelegentlich der Firmenwagen weiterhin zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Einer tarifermäßigten Besteuerung der Abfindung (vgl § 34 Abs 1, 2 Nr 2 iVm § 24 Nr 1 Buchst a EStG) steht es nach BFH-Rechtsprechung nicht entgegen, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in einem spätere...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber unterschiedliche Wege beschritten, um die Belastung der Eltern mit Kindern zu mindern. Sie waren gekennzeichnet von politischen Vorstellungen des Gesetzgebers, den Vorgaben des BVerfG und den Zwängen der öffentlichen Haushalte. Rz. 11 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Vor 1975 minderten Kinderfreibeträge die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätze

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird – über den 18. Geburtstag hinaus – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a EStG). Denn bis dahin wird typischerweise die Unterhaltspflicht der Eltern, die zivilrechtlich ihren Kindern zumindest "eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf" ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kindbegriff

Rz. 15 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Kinder werden berücksichtigt (vgl § 63 EStG):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Berechtigte aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen

Rz. 14 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für > Grenzgänger enthalten die DBA mit > Belgien Rz 5, > Frankreich Rz 7 ff, > Österreich Rz 6 und der > Schweiz Rz 75 ff besondere Vereinbarungen. Hat Deutschland nach dem DBA das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn, wird der Grenzgänger auf Antrag nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt (> Rz 11/3). Rz. 14/1 Stand:...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Barlohnumwandlung/Leasingmodelle

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kein Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) ist insbesondere der Barlohnverzicht des ArbN im Rahmen einer > Gehaltsumwandlung (BMF vom 03.03.2022, Rz 55, BStBl 2022 I, 232). In diesen Fällen wird das Bruttogehalt arbeitsrechtlich verbindlich vermindert und der ArbN erhält anstelle von Barlohn den Sachbezug Pkw (BFH 183, 568 = BStBl 1997 II, 667; dazu T...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Trägt der ArbN selbst einen Teil der Anschaffungskosten für das betriebliche Kfz einschließlich seiner Ausstattung, so stehen ihm dafür AfA (> Rz 39/1) nicht zu. Die Zuzahlung des ArbN mindert aber den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Kfz (> R 8.1 Abs 9 Nr 4a LStR). Rz. 46 Aufgrund der neueren Rechtsprechung unterscheidet die FinVer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Renten im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen

Rz. 108 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wiederkehrende Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung vereinbart werden, sind zu unterscheiden in Versorgungs-, Veräußerungs- oder Unterhaltsleistungen. Rz. 109 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wiederkehrende Versorgungsleistungen (private Versorgungsrente) werden beim Berechtigten in voller Höhe nach § 22 Nr 1a EStG besteu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Erweiterung der abgeschlossenen Erstausbildung/des Erststudiums durch ein angeschlossenes Ausbildungsdienstverhältnis

Rz. 90 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Befindet sich das Kind in einem Ausbildungsdienstverhältnis, obwohl es bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat (> Rz 87 ff), wird es bis zum Ablauf des 25. Lebensjahres begünstigt (§ 32 Abs 4 Satz 3 EStG). Das gilt auch bei mehr als 20 Stunden Wochenarbeitszeit (EFG 2013, 1055). Beispiel: Der B hat im A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalles

Rz. 16 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Arbeitsausfall ist nur dann unvermeidbar, wenn > Arbeitgeber und > Betriebsrat vor der Einführung der > Kurzarbeit vergeblich versucht haben, die Kurzarbeit abzuwenden oder einzuschränken. Während des Bezuges von KuG muss der Betrieb sich laufend darum bemühen, die Kurzarbeit zu verringern oder zu beenden. Dies gilt auch dann, wenn die K...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Behördenorganisation für das KiG nach EStG

Rz. 9 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Aufnahme der Vorschriften über das KiG in Abschn X des EStG (vgl §§ 62ff) durch das JStG 1996 (> Rz 4) dokumentiert den Ansatz, das steuerliche Existenzminimum eines Kindes sicherzustellen und nicht mehr eine Sozialleistung zu gewähren. Als Folge dessen verfahren die das KiG auszahlenden Familienkassen nach der Abgabenordnung (vgl BFH/NV ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Kinder unter 18 Jahren (§ 32 Abs 3 EStG)

Rz. 50 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kinder iSv § 32 Abs 1 EStG (> Rz 40 ff) werden unabhängig von weiteren Voraussetzungen für jeden Kalendermonat berücksichtigt, in dem sie lebend geboren werden oder zu Beginn dieses Kalendermonats (1. Tag, 0 Uhr) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 32 Abs 3 EStG). Zum Monatsprinzip > Rz 47 ff. Das Steuerrecht folgt hier dem Zivi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Besteuerung von Leibrenten gelten unterschiedliche Vorschriften, und zwarmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Besteuerung anderer Leibrenten und sonstiger Leistungen (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG)

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leibrenten (> Renten Rz 15 f) und andere Leistungen (> Rz 23), die nicht bereits in § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG (> Rz 20, 23 ff, 40 ff) oder § 22 Nr 5 EStG (> Rz 55 ff) aufgeführt sind und bei denen in den einzelnen Bezügen Einkünfte aus Erträgen des Rentenrechts enthalten sind, unterliegen seit 2005 weiterhin der Ertragsanteilsbesteue...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Freizügigkeitsberechtigte

Rz. 12/2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Durch die Einfügung des Abs 1a in § 62 EStG wird der KiG-Anspruch für Freizügigkeitsberechtigte ab dem 01.08.2019 neu geregelt. Davor hatten in Deutschland lebende freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats (zu den EU/EWR-Staaten > Europäische Union) sowie der Schweiz (vgl § 62 Abs 2 iVm Abs 1 EStG...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Erstattung an Sozialleistungsträger

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine Erstattung (> Rz 80) kommt in Betracht, wenn ein Sozialleistungsträger nur nachrangig zur Leistung verpflichtet ist und an den Berechtigten oder unmittelbar an das Kind Leistungen ohne Anrechnung des KiGs erbracht hat. § 74 Abs 2 EStG verweist auf die entsprechende Anwendung der §§ 102 bis 109, 111 bis 113 SGB X. Voraussetzung ist außer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Fahrergestellung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird neben dem Kfz auch der Fahrer gestellt, so führt dies idR zu einem zusätzlichen besteuerbaren geldwerten Vorteil (> Rz 2, > Rz 3/3). Der Vorteil bemisst sich nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort einer vergleichbaren von fremden Dritten erbrachten Leistung (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG; BFH 241, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Umfang der Besteuerung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Steuerpflichtig sind grundsätzlich die gesamten Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag; unerheblich ist, ob sie als Rente oder als Kapital ausgezahlt werden. Das schließt Leistungen ein, die auf gutgeschriebenen Zulagen (vgl §§ 79ff EStG) und den erzielten Erträgen und Wertsteigerungen beruhen (BMF vom 21.12.2017, Rz 137, BStBl 2018 I, 93,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Kinder mit Behinderungen über 18 Jahren

Rz. 110 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind mit Behinderungen wird über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Lebensaltersgrenze berücksichtigt (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 3 EStG). Voraussetzung ist, dassmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Freistellung des Existenzminimums eines Kindes von der Besteuerung

Rz. 5 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Existenzminimum eines Kindes wird in zweierlei Weise von der Besteuerung befreit:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Führung des Fahrtenbuchs

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Art und Umfang der Nutzung müssen für eine individuelle Nutzungswertermittlung im Einzelnen anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Ein Einzelnachweis setzt voraus, dass die einzelnen Gruppen von Nutzungsarten voneinander abgegrenzt werden. Zu unterscheiden sindmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Leistungen, die auf geförderten und nicht geförderten Beiträgen beruhen

Rz. 63 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wurden in der Ansparphase sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge erbracht, so sind die Leistungen in der Versorgungsphase für Zwecke der Besteuerung aufzuteilen. Aufgeteilt wird in solche Leistungen, die gemäß § 22 Nr 5 Satz 1 EStG in vollem Umfang nachgelagert zu besteuern sind, und in solche Leistungen, die Ausnahmeregelungen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Unterbrechung der Ausbildung

Rz. 81 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Ausbildung wird erst unterbrochen, wenn das Kind nicht mehr am Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Ausübung des angestrebten Berufs arbeitet. Unschädlich ist es aber, wenn die Arbeit an der Ausbildung nicht möglich oder unzumutbar ist (BFH/NV 2006, 2067). Deshalb wird während eines Ausbildungsabschnitt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Witwen- oder Witwerrente

Rz. 80 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Stirbt ein Rentenberechtigter der GRV oder anderer Anbieter einer Basisversorgung (> Rz 107), so erwirbt die Witwe oder der Witwer einen eigenen Anspruch auf Hinterbliebenenrente (vgl § 46 Abs 1 SGB VI). Sie ist eine vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistung, weil sie ohne eigene Beitragsleistung des Rentenempfängers und ohne erhöhte Beit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Abzweigung an einen Dritten

Rz. 85 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KiG kann auch an eine Person oder (behördliche Dienst-)Stelle, zB das Jugend- oder das Sozialamt, ausgezahlt werden, die dem Kind Unterhalt gewährt (vgl § 74 Abs 1 Satz 4 iVm Satz 1 und 3 EStG). Die Abzweigung ist grundsätzlich zulässig, wenn sowohl das haushaltszugehörige Kind als auch die Eltern von Sozialleistungen leben; so zB bei ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Höhe des Kindergelds (§ 66 Abs 1 EStG)

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KiG wird monatlich gezahlt. Es beträgt Rz. 40/1 Zusätzlich sind in den Jahren 2020 bis 2022 einmalige Kinderboni aufgrund der Corona-Krise gezahlt worden (> Rz 7/3; § 66 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Nutzungsüberlassung für die Fahrt zur Arbeit

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Benutzung des Fahrzeugs für die Wege zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte führt zu einem gesondert zu erfassenden geldwerten Vorteil neben der (allgemeinen) Privatnutzung (zur Bewertung > Rz 30 ff); ggf ebenso bei Benutzung des Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen einer > Doppelte Haushaltsführung (> Rz 57 ff). Das gilt auch, we...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im Prinzip werden Kinderbetreuungskosten weder als > Werbungskosten noch als > Betriebsausgaben berücksichtigt, weil das Aufwachsen eines Kindes und die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen ganz überwiegend zur Privatsphäre gehören und selbst für berufstätige Eltern nicht so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind (> Rz 6). G...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Begriffsmerkmale einer Rente

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Renten sind eine Unterart der > Wiederkehrende Bezüge (vgl § 22 EStG). § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG, der die Rentenbesteuerung regelt, greift den auch aus dem BGB bekannten Begriff der Leibrente auf, bestimmt ihn aber spezifisch steuerrechtlich. Im Ergebnis sollen die nicht bereits im Rahmen anderer Einkunftsarten besteuerten (zur Subsidiar...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Beispiele zur Bildung von Kinderfreibetragszählern

Rz. 142 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die folgenden Beispiele sollen die Bildung von Kinderfreibetragszählern als > Lohnsteuerabzugsmerkmale veranschaulichen. Beispiel 1: Berufstätige Ehegatten mit den Steuerklassen III/V oder IV/IV haben ein über 18 Jahre altes Kind, das im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses seine Berufsausbildung betreibt. Das FA bildet als Lohnsteuera...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Suche nach/Warten auf einen Ausbildungsplatz

Rz. 100 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung (> Rz 65 ff) im In-oder Ausland mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann, sich aber um einen Ausbildungs-/Studienplatz zum nächstmöglichen Termin bemüht (BFH/NV 2015, 322). § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst c EStG überbrückt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuständigkeit für die Festsetzung

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich regelmäßig aus §§ 17ff AO, denn die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden (§ 6 Abs 2 Nr 6 AO). Örtlich zuständig ist grundsätzlich die Familienkasse, in dessen Bezirk der Berechtigte seinen > Wohnsitz hat. Hat der Berechtigte mehrere Wohnsitze im > Inland, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem er sich vo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Zusammenarbeit der Familienkasse mit anderen Behörden

Rz. 67 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zur Weiterleitung von Anträgen auf KiG zwischen den Familienkassen und Trägern der EU/EWR-Mitgliedstaaten > Rz 49. Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im Verhältnis zum FA des Berechtigten, das für denselben Sachverhalt über die Gewährung oder Nichtgewährung eines Kinderfreibetrags entscheidet (> Kinderfreibeträge Rz 145 ff), entscheidet die Fa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Vergleichbare Leistungen für Kinder (§ 65 EStG)

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KiG wird grundsätzlich nicht gezahlt, wenn an irgendeine Person – also nicht unbedingt an den Berechtigten – für das Kind andere Leistungen erbracht werden oder auf entsprechenden Antrag zu zahlen wären, die dem KiG gleichkommen (§ 65 Abs 1 Satz 1 EStG). Solche anderen vergleichbaren Leistungen sind: Rz. 31 Stand: EL 136 – ET: 11/2023mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Voraussetzungen in der Person des Kindes

Rz. 15 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Berücksichtigt werden nur Aufwendungen für ein Kind iSd § 32 Abs 1 EStG . Das sind Kinder, die im 1. Grad mit dem Stpfl verwandt sind einschließlich der angenommenen Kinder (> Adoptivkinder) und > Pflegekinder (ergänzend > Kinderfreibeträge Rz 40 ff). Nicht begünstigt sind somit Aufwendungen für Stief- und Enkelkinder, die der Stpfl in seinen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Umfang der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die begünstigten Betreuungskosten werden mit zwei Dritteln der nachweisbaren Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind und VZ abgezogen (§ 10 Abs 1 Nr 5 Satz 1 EStG). Die höchstmögliche Steuerentlastung wird also bei Aufwendungen je Kind von 6 000 EUR im Kalenderjahr erreicht. Beispiel 1: Das Kind der miteinander verheirateten Eltern geht arb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Renten im Austausch mit einer Gegenleistung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Renten aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (> Rz 11) und Renten an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (> Rz 13) gilt nicht das Abzugsverbot des § 12 Nr 2 EStG, wenn sie entgeltlich erbracht werden, ihnen also eine Gegenleistung gegenübersteht. Das ist der Fall, wenn die Beteiligten Leistung und Gegenleistung nach k...mehr