Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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AGS 07/2013, Notarkosten nach dem neuen GNotKG. Einführung – Berechnungsbeispiele – Synopse. Von Notarass. Dr. Christian Fackelmann, M.St. (Oxford). Verlag Nomos, Baden-Baden 2013, 547 S., broschiert. 28,00 EUR.

Es gibt Kommentar- oder Buchbesprechungen, die sind eine – durchaus angenehme und notwendige – Pflichtübung. Dies gilt für jene Klassiker des Anwalts- oder Notarrechts, die schon seit vielen Jahren die berufliche Tätigkeit prägen und durch Neuauflagen dafür sorgen, dass man immer up to date ist. Bei aller Dankbarkeit für solche Werke freut es dann aber gleichwohl, wenn ein Ne...mehr

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FF 07/2013, Geschäftsbericht 2011/2012

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 24.11.2012 in Bremen Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 26. November 2011 in Darmstadt bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.902 Mitg...mehr

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AGS 07/2013, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht. Praxisleitfaden mit CD-ROM und Online-Service. Herausgegeben von Rechtsanwalt, Mediator u. FAFamR Dr. Sebastian Kottke sowie Rechtsanwältin und Mediatorin Jasmin Zaran. Verlag Deubner Recht und Praxis, Köln. 3. Aufl. 2012. XXVI, 993 S. 149,00 EUR.

Ich gebe zu, kein Freund einer Zusammenstellung von typischen Fallgestaltungen zu sein, zumal im Familienrecht einmal mehr die Wahrnehmung "jeder Fall ist anders" greift, genau dieses Augenmerk jenseits klassischer Fallgestaltungen gelegen ist und aus meiner Sicht allein zu praxisgerechter Mandatsbearbeitung führen kann. Das ist die Ausgangssituation, zu der der Titel des We...mehr

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AGS 07/2013, Vorschuss auf ... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. I. Das LG hat die Erinnerung des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Ablehnung der Anweisung eines Kostenvorschusses für die Einholung eines Privatgutachtens zu Unrecht zurückgewiesen, denn der diesbezügliche Antrag war zulässig und begründet. Dem Antrag fehlt nicht deshalb des Rechtssc...mehr

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Widerruf der Bestellung zum Steuerberater

Leitsatz Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begründet die Vermutung des Vermögensverfalls. Sachverhalt Der Kläger wurde 1997 zum Steuerberater bestellt. Bis Ende 2011 war er selbständig tätig, seitdem als Angestellter. Ende November 2011 gab der Kläger eine eidesstattliche Versicherung ab, in der er Verbindlichkeiten in mehrfacher Millionenhöhe erklärte. Auch gegenüber d...mehr

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AGS 6/2013, Abtretung von Ansprüchen gegen die Staatskasse an den Verteidiger: Vorlage einer vom Mandanten unterschriebenen Abtretungsanzeige durch den Verteidiger

RVG § 43 Leitsatz Bei Abtretung des Anspruchs gegen die Staatskasse auf Erstattung von Anwaltskosten an den Verteidiger ist eine nur vom Mandanten unterschriebene Abtretungserklärung zwar keine "Urkunde über die Abtretung", aber auch dann eine "Anzeige des Beschuldigten über die Abtretung", wenn sie vom Verteidiger und nicht vom Mandanten, zur Akte gegeben wird. LG Würzburg, B...mehr

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ZFS 6/2013, Anfall und Erst... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des V. ZS des BGH, der erstaunlicherweise den Beschluss trotz seiner grundlegenden Aussage nicht mit einem amtlichen Leitsatz versehen hat, ist zuzustimmen. Die Entscheidung hat praktische Bedeutung für alle Beschwerdeverfahren, in denen die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG entsteht. 1. Anfall der 0,5-Verfahrensgebühr Die Zustellung oder Empfangnahme ...mehr

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AGS 6/2013, Mitwirkung des ... / Leitsatz

Legt der Rechtsanwalt gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch ein, beantragt er wegen der Versäumung der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und legt er dar, dass auch ein anderer als sein Mandant der Fahrzeugführer gewesen sein könnte und wird daraufhin das Verfahren eingestellt, liegt eine Mitwirkung des Rechtsanwalts i.S.d. Nr. 5115 VV vor. LG Potsdam, Besc...mehr

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AGS 6/2013, Mitwirkung des ... / 2 Aus den Gründen

1. Das Rechtsmittel ist zulässig. Gegen die Entscheidung des Rechtspflegers über die Kostenfestsetzung ist gem. § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG die sofortige Beschwerde statthaft. Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach h.M. (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 464b Rn 6 m.w.Nachw.), der die Kammer folgt, nach den Grundsätzen der StPO, woraus fo...mehr

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ZFS 6/2013, Zum unfallversi... / F. Praktische Schwierigkeiten der Anspruchstellung

Die größte praktische Schwierigkeit hinsichtlich der Durchsetzung eines möglichen Anspruchs auf eine Leistung aus dem Retterschutz ist die Unwissenheit aller Beteiligten über einen unter diesem Aspekt möglicherweise gegebenen Versicherungsschutz. Der VR erlangt üblicherweise nur Kenntnis vom Unfall und der Gesundheitsschädigung der VP. VN bzw. VP haben wiederum möglicherweis...mehr

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AGS 6/2013, ARB. Kommentar zu den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. Bearbeitet von Dr. Hubert W. van Bühren, Helmut Plote, Gabriele Hillmer-Möbius und Dr. Domenik Henning Wendt. 3. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck. XVI, 403 S. 59,00 EUR.

Nicht selten sichert erst das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung dem Anwalt den Vergütungsanspruch. Viele Mandate sind angesichts des Kostenrisikos nicht oder nicht im jeweiligen Umfang denkbar, wenn der Mandant nicht einen Rechtsschutzversicherer im Rücken hat. Daher sind die ARB auch für den Anwalt zur Sicherung seines Vergütungsanspruchs von besonderer Bedeutung. Hin...mehr

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AGS 6/2013, Abtretung von A... / 1 Sachverhalt

In dem Verfahren 972 VRs 9071/05 besteht seitens des Freistaats Bayern gegen den rechtskräftig verurteilten Kostenschuldner ein Anspruch auf Zahlung der Verfahrenskosten in Höhe von 421,46 EUR. In dem Verfahren Ds 125 Js 8422/09 des Amtsgerichts O. besteht ein Auszahlungsanspruch des Verurteilen gegen die Staatskasse in Höhe von 417,69 EUR. Dieser Betrag wurde bereits zur Aus...mehr

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AGS 6/2013, Abtretung von A... / Leitsatz

Bei Abtretung des Anspruchs gegen die Staatskasse auf Erstattung von Anwaltskosten an den Verteidiger ist eine nur vom Mandanten unterschriebene Abtretungserklärung zwar keine "Urkunde über die Abtretung", aber auch dann eine "Anzeige des Beschuldigten über die Abtretung", wenn sie vom Verteidiger und nicht vom Mandanten, zur Akte gegeben wird. LG Würzburg, Beschl. v. 8.11.20...mehr

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AGS 6/2013, Folgen der Unwi... / Leitsatz

Die Ablehnung eines Beratungshilfemandats aus wichtigem Grund durch den Rechtsanwalt kann im Rahmen des Erstgespräches mit dem Mandanten erfolgen; bei einem anschließend erklärten Verzicht des Mandanten auf die Inanspruchnahme der Beratungshilfe kann eine wirksame Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. Die wirksame Vereinbarung eines Erfolgshonorars setzt u.a. voraus, das...mehr

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AGS 6/2013, Ausschluss der ... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Der Kläger hat keinen Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB i.V.m. § 3a Abs. 2 RVG auf Rückerstattung des überwiegenden Teils des an den Beklagten bereits gezahlten Verteidigerhonorars. Auch soweit der erhaltene Betrag in Höhe von 98.321,00 EUR über dem sich bei Berechnung der Verteidigertätig...mehr

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AGS 6/2013, Vorschussrechnu... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet, weil eine Vorschusszahlung nur bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangt werden kann und die Geltendmachung einer Vorschusszahlung nach Vertragsbeendigung nicht als Geltendmachung der abschließenden Vergütung ausgelegt werden kann. 1. Mit Fälligkeit der Vergütung des Rechtsanwalts gem. § 8 Abs. 1 RVG kann ein Vorschuss nach § 9 RVG nicht...mehr

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ZFS 6/2013, Anfall und Erst... / 2 Aus den Gründen:

[5]" … II. Das Beschwerdegericht nimmt an, dass für den Verfahrensbevollmächtigten des ASt. die Verfahrensgebühr nach RVG-VV Nr. 3500 entstanden sei. Es hält diese Gebühr aber nicht für erstattungsfähig. Der ASt. verletze die sich aus Treu und Glauben ergebende Verpflichtung, die Verfahrenskosten möglichst niedrig zu halten, wenn er kostenauslösende Maßnahmen ergreife, obwoh...mehr

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FoVo 6/2013, Handlungspflic... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der rechtskräftig zur Herausgabe seiner Handakten verurteilt wurde, ist verpflichtet, diese ohne weitere Veranlassung an seinen früheren Mandanten bzw. dessen Bevollmächtigten zu versenden. Das Bereithalten der Akten zur Abholung in seinem Büro reicht nicht aus. Der Rechtsanwalt hat daher die Kosten einer nach angemessener Frist ausgesprochenen Androhung de...mehr

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AGS 6/2013, Folgen der Unwi... / 3 Anmerkung

Dazu, dass ein Anwalt nach Treu und Glauben auch an eine unwirksame Vergütungsvereinbarung gebunden bleibt, soweit diese dem Mandanten günstig ist, siehe auch OLG München.[1] Norbert Schneidermehr

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ZFS 6/2013, Anfall und Erst... / Leitsatz

1. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG fällt an, wenn der Rechtsanwalt einen Auftrag zur Vertretung in einem Beschwerdeverfahren erhält, für welches keine besonderen Gebühren bestimmt sind. Für die Entstehung dieser Gebühr ist zwar die bloße Entgegennahme der Beschwerdeschrift nicht ausreichend. Es genügt aber, dass der Verfahrensbevollmächtigte auf einen Auftrag des M...mehr

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AGS 6/2013, Vorschussrechnu... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Zahlung von Rechtsanwaltsvergütung. Die klagende AG ist ein Unternehmen, das Rechtsanwälten den Ankauf und die Beitreibung von Anwaltsvergütung anbietet. Die Kunden der Klägerin sind in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte. Diese treten ihre Vergütungsansprüche gegen Mandanten an die Klägerin ab und die Klägerin zahlt im Gegenzug den R...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 3. Hypothetische Versorgungslage

Interessant ist, dass der BGH vorliegend eine offenbar zu gering ausgefallene, aber rechtskräftige Entscheidung über den Versorgungsausgleich mit einem Unterhaltsanspruch korrigiert. Dies ist sachgerecht und auch dogmatisch konsequent. Entscheidend bei der Ausübungskontrolle ist der Ausgleich ehebedingter Nachteile, der auch über die Grenzen der drei Ausgleichssysteme Güterr...mehr

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AGS 6/2013, Berechnungen zum neuen Notarkostenrecht. Muster und Erläuterung zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Von Dr. Thomas Dien. Verlag C. H. Beck, 2013. XIV, 312 S. 29,80 EUR.

Seit dem 27.6.2013 ist es nun fast amtlich, dass das 2. KostRMoG in Kraft treten wird. Kernstück dieses Gesetzes ist die Abschaffung der Kostenordnung durch das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Insbesondere die Notare und Anwaltsnotare werden sich mit diesem Gesetz vertraut machen müssen, da sich in allen neuen Fällen (voraussichtlich) ab dem 1.8.2013 die Abrec...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 5

Auf einen Blick Der zweite Teil widmet sich dem Verlauf einer Pflichtteilsstufenklage nach Zustellung der Klageschrift einschließlich der Vollstreckung. Sowohl der Prozessbevollmächtigte des Klägers als auch derjenige des Beklagten müssen auf der Basis der geltenden Rechtslage die beste Taktik für ihre Mandanten entwickeln und umsetzen. Nur so können optimale Ergebnisse erzi...mehr

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AGS 6/2013, Abtretung von A... / 2 Aus den Gründen

1. Gegen eine Entscheidung über die Erinnerung ist die (einfache) Beschwerde gem. § 66 Abs. 2 GKG das statthafte Rechtsmittel. Die Beschwerdesumme ist erreicht, die Beschwerde auch ansonsten zulässig. 2. Das Rechtsmittel ist im Ergebnis auch begründet. Nach § 43 S. 1 RVG ist, wenn der Beschuldigte/Betroffene seinen Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung von Anwaltskoste...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Vertretung (Abschnitt 3); Vertretung in bestimmten Angelegenheiten (Abschnitt 4)

Wegfall der ermäßigten Gebühren bei Vorbefassung Die bisherige Trennung der "Vertretung" (Abschnitt 3) und der "Vertretung in bestimmten Angelegenheiten" (Abschnitt 4) wird aufgegeben. Die bislang in Teil 2 Abschnitt 4 VV enthaltene Geschäftsgebühr der Nr. 2400 VV a.F. wird zur neuen Nr. 2302 Nr. 1 VV. Aufgehoben werden darüber hinaus sowohl bei den Wertgebühren als auch bei d...mehr

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AGS 6/2013, Keine Kostenfes... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der Beschluss des LG vom 14.11.2011 ist bereits deshalb fehlerhaft, weil nicht zugleich der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 31.8.2011 aufgehoben wurde und damit zwei insgesamt überschießende Kostentitel gegen die Klägerin geschaffen wurden. Der Kostenfestsetzungsantrag der Bevollmächtigten vom 15.9.2011 ist aber auch unbegründet. Die Bevo...mehr

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde in dem Verfahren zur Festsetzung der Vergütung nach § 55 RVG ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. Die Beschwerdesumme ist erreicht (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 ff. RVG). Für die Frage, in welchem Umfang dem Verfahrensbevollmächtigten ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht, kommt es gem. §§ 45, 48 RVG auf den Inhalt des Bew...mehr

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ZFS 6/2013, Tempora mutantur oder Verkehrsanwalt 2020

"Die Zeiten ändern sich und wir ändern uns in ihnen" lautet ein altes Sprichwort, das auf die Texte Ovids zurückgeht (Tempora mutantur, nosque mutamur in illis) und spätestens seit dem 16. Jahrhundert als Sprichwort belegt ist (Quelle: Wikipedia). Was damals galt, gilt auch heute für die Tätigkeit der Verkehrsanwälte. Wie wird diese in ein paar Jahren aussehen? "Zukunft des ...mehr

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AGS 6/2013, Gesonderte Post... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 15 Abs. 2 S. 2 RVG kann der Rechtsanwalt im Grundsatz "die Gebühren" in jedem Rechtszug fordern (vgl. auch § 17 Nr. 9 RVG). Damit korrespondiert die Vorbem. 4.2 VV (Abschnitt 2: Gebühren in der Strafvollstreckung), wonach im Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung in der Hauptsache "die Gebühren" besonders entstehen. Soweit ersichtlich wird in der oberger...mehr

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Widerruf der Bestellung als Steuerberater

Leitsatz Der Widerruf einer Bestellung als Steuerberater ist trotz einer zukünftigen Restschuldbefreiung zulässig. Sachverhalt Der Kläger war seit 1979 als Steuerbevollmächtigter und anschließend Steuerberater tätig. Seine Einzelpraxis übertrug er 2008 auf eine GmbH, deren Alleingesellschafter er war. Aufgrund von Steuerschulden von rund 227 TEUR beantragte das Wohnsitzfinanz...mehr

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Überlassung einer komprimierten "ELSTER"-Einkommensteuererklärung: Grobes Verschulden des steuerlichen Beraters

Leitsatz 1. Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Einkommensteuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuere...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / E. Kaskoschaden

Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung der Unfallschäden bei der eigenen Kaskoversicherung können nicht beim Schädiger geltend gemacht werden;[13] diese hat der Mandant selber zu tragen. Daher ist auch hier der Anwalt zur Aufklärung verpflichtet, dass die Geltendmachung Kosten auslöst, die nicht von der Gegenseite erstattet werden. Unterlässt er dies, s...mehr

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AGS 5/2013, Ausschluss der ... / 2 Aus den Gründen

Gegen Entscheidungen des SG über Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Urkundsbeamten ist die Beschwerde nicht statthaft. Denn § 172 Abs. 1 SGG eröffnet die Beschwerde gegen Beschlüsse des SG nur, soweit nicht in diesem Gesetz anderes bestimmt ist. Eine solche spezialgesetzliche Regelung trifft § 197 Abs. 2 SGG. Die Vorschrift lautet: "Gegen die Entscheidung de...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 3. Primäre und sekundäre Darlegungslast bezüglich ehebedingter Nachteile

Das Vorliegen ehebedingter Nachteile kann einer Unterhaltsbefristung entgegenstehen und ist deshalb in vielen Unterhaltsstreitigkeiten ein heiß umkämpfter Schauplatz. Beide Parteien treffen hierbei unterschiedliche Darlegungslasten. Dieses System muss der Anwalt sehr genau kennen, um nicht seiner Partei leicht vermeidbare Nachteile zu bescheren. Grundsätzlich muss der Unterha...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / 2. Beibehaltung des unmittelbaren Zugangs zur Beratungsperson und damit der nachträglichen Möglichkeit der Antragstellung sowie Schaffung einer Frist für die nachträgliche Antragstellung

Während die Drucksache 17/11472 gem. §§ 4 Abs. 6, 6 Abs. 2 BerHG – anstelle der persönlichen Antragstellung bei Gericht – den Direktzugang zur Beratungsperson nur noch in absoluten Ausnahmefällen zulassen wollte,[15] sieht die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 15.5.2013[16] keine Abschaffung der nachträglichen Antragstellung mehr vor. Die Drucksache 17/11472 ging...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / K. Freistellung oder Zahlung?

Hat der Mandant seinen Anwalt noch nicht bezahlt, so kommt ein Freistellungsanspruch nach § 257 BGB in Betracht, worauf im Klageantrag zu achten wäre. Bei Pkw-Unfällen wird jedoch nach § 249 Abs. 2 BGB der erforderliche Geldbetrag geschuldet, so dass hier der Geschädigte Zahlung an sich verlangen kann, auch wenn der Rechtsanwalt noch nicht bezahlt wurde; es handelt sich um e...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / B. Unterscheidung Innen- und Außenverhältnis

Im Innenverhältnis schuldet der einen Anwalt beauftragende Mandant die Vergütung, sei es nach den Regelsätzen der RVG oder einem vereinbarten Zeithonorar (§ 3a RVG). Ebenso kann unter engen Voraussetzungen ein Erfolgshonorar (§ 42a RVG) vereinbart werden. Im Außenverhältnis kommt eine Haftung in Betracht nach § 823 BGB, es ist daher grundsätzlich nicht erforderlich, den Gegne...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 2. Das volljährige Kind zwischen Schulausbildung und Berufsausbildung/Studium

Ein volljähriges Kind hat generell nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn es sich in einer Ausbildung befindet, sei es nun in einer schulischen Ausbildung, in einer beruflichen oder in einem Studium. Zwischen verschiedenen Abschnitten sind Wartezeiten/Pausen oft unumgänglich. Für das Kind wird sich u.U. die Frage stellen, ob es in diesen Pausen arbeiten muss, um sich selbst...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / Wechselwirkung zwischen Versorgungsausgleich und Unterhalt

Eine Wechselwirkung besteht grds. dann, wenn der Unterhaltsschuldner schon Rente bezieht, der Unterhaltsberechtigte dagegen noch nicht. Der Unterhaltsschuldner ist natürlich hinsichtlich des zu leistenden Unterhalts nur insoweit leistungsfähig, als sein Einkommen – das wird in den meisten Fällen im Wesentlichen die bezogene Rente sein – reicht. Die bezogene Rente ist durch d...mehr

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AGS 5/2013, Zustimmung zur ... / 2 Aus den Gründen

Die Zustimmung der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Klägerin zum Fristverlängerungsantrag des Beklagten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist keine Tätigkeit, die mit den im Berufungsverfahren entstandenen Gebühren mit abgegolten ist. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 9 RVG gehören zu den Abwicklungstätigkeiten, die zum vorhergehenden Rechtszug gehören, insbesondere die...mehr

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FF 5/2013, Zeit gewinnen für das Wesentliche

Jochem Schausten Kennen Sie das auch aus Ihrer täglichen Arbeit? Lange Gespräche mit Mandantinnen oder Mandanten, die – wenn wir ehrlich sind – keinen oder nur einen sehr geringen Bezug zu der eigentlichen juristischen Tätigkeit haben? Oder haben Sie auch häufiger das Gefühl, dass es in Ihrem familienrechtlichen Dezernat eine Vielzahl von Aufgaben und Tätigkeiten gibt, die – ...mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 3 Anmerkung

"Der Fachanwalt ist tot; es lebe der Spezialist!" – das war die Befürchtung vieler Rechtsanwälte, vor allem zahlreicher Vertreter von Rechtsanwaltskammern und Mitgliedern der Satzungsversammlung, nach der denkwürdigen Spezialisten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.7.2004.[1] Das BVerfG hat bekanntlich festgestellt, dass es einem Rechtsanwalt, der anerkannterm...mehr

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AGS 5/2013, Die Abtretung e... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber nicht begründet. Der Kläger kann gegenüber dem Beklagten keinen anwaltlichen Honoraranspruch aus abgetretenem Recht geltend machen, weil die Abtretung der Vergütungsforderung der Rechtsanwältin Dr. S. an den Kläger, der selbst nicht Rechtsanwalt ist, unzulässig ist. Die Unzulässigkeit der Abtretung ergibt sich aus § 49b Abs. 4 BRAO. Danach ist die ...mehr

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ZFS 5/2013, Tietgens/Nugel: AnwaltFormulare Verkehrszivilrecht, Deutscher Anwaltverlag, 6. Auflage 2013, 664 Seiten, 89 EUR, ISBN: 978-3-8240-1197-1

Das Verkehrsrecht ist ein "Massengeschäft". Im Hinblick auf die vielfach geringen Gegenstandswerte muss der Verkehrsrechtler so wirtschaftlich wie möglich arbeiten. Tietgens/Nugel stellen daher zu Beginn ihres Werkes vollkommen zu Recht fest, verkehrsunfallrechtliche Mandate führten nur dann zu einem wirtschaftlichen Erfolg, "wenn der zur Abwicklung des Mandats erforderliche...mehr

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AGS 5/2013, Keine Einigungs... / 2 Aus den Gründen

1. Die Festsetzung des AG zugunsten des Rechtsanwaltes ist dahingehend zu korrigieren, dass insgesamt ein Betrag von 693,18 EUR festzusetzen ist. a) Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hat durch die Einleitung getrennter Verfahren gegen das Gebot der kostensparenden Verfahrensführung verstoßen. Grundsätzlich kann ein solcher Verstoß nach der std. Rspr. des Senats...mehr

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AGS 5/2013, Wettbewerbsvers... / 1 Sachverhalt

Die Parteien sind Rechtsanwälte. Der Verfügungsbeklagte (im Folgenden: Beklagte) verwendete im Impressum seines Internetauftritts den Zusatz "Zulassung OLG, LG, AG Bremen", was die Verfügungsklägerin (im Folgenden: Klägerin) für eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten hält. Auf Antrag der Klägerin hat das LG dem Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung unt...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / d) Literaturstimmen

Die Literatur hat das Kriterium der "Wahrnehmung berechtigter Interessen" weitgehend als entscheidend für die unterhaltsrechtliche Unschädlichkeit "berechtigter, begründeter, zutreffender" Strafanzeigen übernommen: Strafanzeigen müssen also vom Tatsachenvortrag und vom Vorwurf her strafrechtlich in Ordnung gehen; sie müssen sich zusätzlich familienrechtlich "als Wahrnehmung ...mehr

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AGS 5/2013, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

1. a) Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV entsteht, wenn der Rechtsanwalt einen Auftrag zur Vertretung in einem Beschwerde- oder Erinnerungsverfahren erhält, für welche wie hier keine besonderen Gebühren bestimmt sind. Die bloße Entgegennahme der Beschwerdeschrift ist, wie aus § 19 Nr. 9 RVG hervorgeht, für die Entstehung der Gebühr zwar nicht ausreichend. Es genügt aber, ...mehr

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ZFS 5/2013, Terminsgebühr f... / 3 Anmerkung:

1. Zutreffend hat sich hier der 10. Senat des BAG der Auffassung des 3. Senats des BAG RVGreport 2005, 318 (Hansens) angeschlossen, wonach der im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz obsiegende Bekl. im Falle der Verweisung des Rechtsstreits vom ordentlichen Gericht zum Arbeitsgericht die ihm vor dem ordentlichen Gericht angefallenen Anwaltskosten in vollem U...mehr