Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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T / 7 Trunkenheitsfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 3563]

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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A / 15 Akteneinsicht, Berechtigter [Rdn 156]

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P / 1 Pflichtverteidigung im OWi-Verfahren [Rdn 2888]

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D / 1 Drogenfahrt, Allgemeines [Rdn 748]

Rdn 749 Literaturhinweise: Bellardita, Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Straßenverkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss, DAR 2016, 383 Burhoff, Straßenverkehrsrechtliche Grundbegriffe, VA 2005, 107 ders., Praktische Fragen der Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 StVG im verkehrsrechtlichen Mandat, ZAP F. 9, S. 967 ders., Elektrokleinstfahrzeuge – 22 Fragen und Antworten...mehr

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V / 8 Vollmacht des Verteidigers [Rdn 4043]

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Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann, 1988 ff. zitiert: AK-StPO/Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg, (Rn) Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Aufl. 2022 zitiert: Beck/Berr/Schäpe, (Rn) Beck/Löhle (Hrsg.), Fehlerquellen bei po...mehr

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T / 2 Trunkenheitsfahrt, Allgemeines [Rdn 3518]

Rdn 3519 Literaturhinweise: Arbab-Zadeh, Ist die zwangsweise Blutentnahme nach Trunkenheitsdelikten noch verfassungskonform?, NJW 1984, 2615 Bode, Neue Ordnungswidrigkeiten des Fahrens unter Alkohol und Drogen, ZAP F. 9, S. 477 Bönke, Im Promillebereich: Alkoholgrenzwerte für Radfahrer, NZV 2015, 16 Böse, Die "freiwillige" Teilnahme an einem Atemalkoholtest – zur Reichweite str...mehr

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Vorwort

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für viele 100.000 Autofahrer Ärger mit Polizei und Gerichten. Nicht selten ist der zumindest zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weitreichenden Folgen für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten, dem häufig dann der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Diese – mitunter existenziellen – Rechtsfolgen, aber a...mehr

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R / 41 Rotlichtverstoß, Messverfahren, Allgemeines [Rdn 3344]

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V / 5 Verteidigung im OWi-Verfahren [Rdn 3959]

Rdn 3960 Literaturhinweise: Goldbach/Friedrich, Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Vollmacht im Hinblick auf die Verjährung, VRR 2008, 208 s. auch die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3673 und zur Verteidigung allgemein die Hinw. bei Burhoff, EV, Rn 4803. Rdn 3961 1. Die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeitensachen ist ebenso wie die in ...mehr

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E / 13 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Opportunitätsgrundsatz und Voraussetzungen [Rdn 1018]

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K / 1 Kennzeichenanzeige, Besonderheiten [Rdn 2635]

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A / 13 Abstandsmessung, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 107]

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F / 22 Fahrverbot, qualifizierter Rotlichtverstoß [Rdn 1694]

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R / 20 Rechtsmittel, Allgemeines [Rdn 3221]

Rdn 3222 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Anhörungsrüge, Rdn 324 → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Rdn 4245. Rdn 3223 1. Im Laufe des Mandats wird der Mandant dem Verteidiger immer wieder auch die Frage stellen, ob und ggf. welches Rechtsmittel gegen eine Maßnahme der Verwaltungsbehörde oder gegen ein amtsgerichtliches Urtei...mehr

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B / 19 Bußgeldbescheid, Zustellung [Rdn 734]

Rdn 735 Literaturhinweise: Goldbach/Friedrich, Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Vollmacht im Hinblick auf die Verjährung, VRR 2008, 208 Hunsmann, Die Mitwirkung hör-, seh- und sprachbehinderter Personen im Strafverfahren, StRR 2014, 324 s. auch die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3675 und bei → Zustellungsfragen, Rdn 4284. Rdn 736 1. Für die...mehr

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A / 14 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 144]

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Hinweise zur Benutzung des Handbuchs

1. Dieses Handbuch erhebt nicht den Anspruch, ein (weiterer) Kommentar zum OWiG zu sein. Es soll vielmehr eine praktische Arbeitshilfe für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren sein. Deshalb ist auch i.d.R. für Rechtsfragen zunächst die sog. herrschende Meinung dargelegt, wie sie insbesondere bei "Göhler", bei Krenberger/Krumm, im Karlsruher Kommentar zum OWiG und – so...mehr

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H / 11 Hauptverhandlung, Terminsverlegung [Rdn 2535]

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Projektmanagement-Methodik ... / 2.3 Ziele und Ergebnisse, die am Ende des Projekts erreicht sein sollen

Zwei Mitarbeiter, die die Unternehmensseite von DATEV Unternehmen Online sicher beherrschen, haben die Aufgabe, jeweils zwei Mandate erfolgreich in die "Digitalisierung des Rechnungswesens" zu begleiten. Dabei soll ein positives Feedback seitens der Mandanten erfolgen. Es sollen also vier Mandantenprojekte erfolgreich durchgeführt werden. Entwicklung von Standards der interne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 1.2.3 Beteiligungen

Eine Beteiligung gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt wird. Sie muss dazu bestimmt sein, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder dazu dienen, den Absatz seiner Produkte zu gewährleisten.[1]An der Funktionszuweisung fehlt es, wenn der Einsatz der Beteiligung im Betrieb als mögl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Verbot der ordentlichen Kündigung

Rz. 121 Abgesehen von der Kündigung aus wichtigem Grund erklärt § 15 Abs. 1–3a KSchG die Kündigung für unzulässig. Nur unter der Voraussetzung des § 15 Abs. 4 oder 5 KSchG ist sie zulässig. Maßgebend ist daher deren Zeitpunkt, nicht der Zeitpunkt der durch sie herbeigeführten Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Während des Zeitraums, in dem der Kündigungsschutz im Rahmen der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 6 Stellung des Betriebsrats

Im Hinblick auf die Rechtsstellung des Betriebsrats nach einem Betriebsübergang ist zu unterscheiden, ob der Betrieb seine Identität behält oder sie nach Betriebsübergang verliert. Bei Fortbestand der Identität des Betriebs tritt der neue Betriebsinhaber betriebsverfassungsrechtlich in die Arbeitgeberstellung des alten Inhabers ein. Es ändert sich an der betriebsverfassungsr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung: Chance und Hera... / 7 Steuerberater als Digitalisierer

Steuerberater sollten ein besonderes Interesse an geordneten digitalen Prozessen haben, wollen sie nicht riskieren, dass in der Übergangszeit neben dem monatlichen Buchhaltungsordner noch diverse E-Mails mit XML-Dateien vom Mandanten versendet werden. Die Fehleranfälligkeit und damit Ineffizienzen, die sich Steuerkanzleien in der aktuellen Lage des Fachkräftemangels nicht le...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigungsschutzprozess

A. Einführung Rz. 1 2020 wurden in der Bundesrepublik 332.407 Klagen vor den Arbeitsgerichten eingereicht, gleichzeitig wurden 198.766 Kündigungsschutzklagen erledigt. Damit waren etwa 59 % aller von den Arbeitsgerichten erledigten Urteilsverfahren Kündigungsschutzklagen. Im Jahr 2020 wurden von den insgesamt 438.313 anhängigen Klagen 50 % durch Vergleich, 9 % durch Urteil un...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / G. Haftungsfragen im kündigungsrechtlichen Mandat

Rz. 86 Seit der bahnbrechenden Entscheidung des BGH,[49] in der ausgeführt worden ist, dass ein Rechtsanwalt, der einen Arbeitsgerichtsprozess für einen Mandanten führt, nur dann die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet, wenn er sämtliche in der Entscheidungssammlung des BAG abgedruckten Urteile berücksichtigt, leben Anwälte gerade im Kündigungsschutzrecht unter dem st...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / H. Fragebogen Kündigungsschutz

I. Arbeitnehmerfragebogen Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.1: Arbeitnehmerfragebogen Kündigungsschutz Persönliche Daten Arbeitnehmer Name: _________________________ Anschrift: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Mobiltelefon): _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Familienstand: _______________________...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Verspätetes Handeln

Rz. 88 Im Kündigungsschutzprozess ist es manchmal erforderlich, ohne jedes schuldhafte Zögern aktiv zu werden, namentlich im Falle der fehlenden Originalvollmacht einer nicht vom Organvertreter oder Personalchef erklärten Kündigung. Haftungsgefahren drohen beim zu späten Zurückweisen oder im fehlerhaften Zurückweisen. Bereits zuvor, nämlich dann, wenn der Anwalt die Kündigun...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Checkliste für den Arbeitnehmeranwalt im kündigungsrechtlichen Mandat

Rz. 38 Das Vorgehen für einen Arbeitnehmeranwalt in Kündigungsschutzsachen lässt sich wie folgt zusammenfassen:mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / D. Umgang mit den Beteiligten des Kündigungsschutzprozesses

Rz. 28 Neben allen rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen ist es für die erfolgreiche Tätigkeit in Kündigungsschutzprozessen unerlässlich, den Umgang mit Mandanten, Gegnern, Gegnervertretern und Richtern möglichst professionell zu gestalten. Welchen Ausgang ein Verfahren nimmt, hängt auch von diesen "weichen Faktoren" ab. I. Umgang mit den Mandanten Rz. 29 Die anwaltlic...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / B. Mandatsannahme

Rz. 9 Der Erstkontakt mit dem potenziellen Mandanten erfolgt in den meisten Fällen via Telefon oder E-Mail oder immer öfter via Social Media bis hin zur WhatsApp. Diesen Erstkontakt allein den Anwaltssekretariaten zu überlassen, ist regressträchtig. Im Hinblick auf die Frist des § 4 KSchG und auf § 174 BGB ist es daher dringend geboten, den potenziellen Mandanten direkt zur ...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Unterbliebene Aufklärung/unterbliebene oder fehlerhafte Beratung

Rz. 90 Unterbleibt etwa der Hinweis an den vertretenen Arbeitnehmer, dass jedes Kündigungsschreiben dem Anwalt zur Kenntnis gebracht werden muss, auch wenn bereits eine Kündigungsschutzklage anhängig ist, so kann dies zur Haftung führen, insbesondere wenn kein allgemeiner Feststellungsantrag gestellt wird. Der BGH[52] bejaht eine Haftung dem Grunde nach, wenn ein Rechtsanwal...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / III. Fristen

Rz. 95 So trivial es auch sein mag, nicht zu selten wird die Drei-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes nicht gewahrt, weil der sachbearbeitende Anwalt diese Frist falsch berechnet.[59] Es ist äußerst haftungsträchtig, sich auf Angaben des Mandanten zum Zugang der Kündigungserklärung zu verlassen. Die wenigsten Mandanten können beurteilen, wann ein Kündigungsschreiben re...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / A. Einführung

Rz. 1 2020 wurden in der Bundesrepublik 332.407 Klagen vor den Arbeitsgerichten eingereicht, gleichzeitig wurden 198.766 Kündigungsschutzklagen erledigt. Damit waren etwa 59 % aller von den Arbeitsgerichten erledigten Urteilsverfahren Kündigungsschutzklagen. Im Jahr 2020 wurden von den insgesamt 438.313 anhängigen Klagen 50 % durch Vergleich, 9 % durch Urteil und weitere 15 ...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / F. Verhandlungsstrategie

Rz. 70 Im Jahr 2020 wurden, wie oben erwähnt, 198.766 Kündigungsschutzverfahren in Deutschland erledigt.[33] Im selben Jahr wurden 9 % aller arbeitsrechtlichen Urteilsverfahren durch Urteil beendet. In 65 % aller Fälle endete das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren aber durch Parteihandlungen (Vergleich, Klagerücknahme, Erledigung). Rz. 71 Diese Zahlen zeigen, dass es Sinn m...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Basar

Rz. 76 Häufiger wird in der Praxis nach der klassischen "Basarmethode" verhandelt. Beide Parteien überlegen sich meist im Vorfeld der Güteverhandlung, was ein vernünftiger Preis für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein könnte. Dieser Preis ergibt sich aus einer Vielzahl von Faktoren, bis hin zur Faustformel zum halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörig...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / Literaturtipps

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Umgang mit dem Gegner und dessen Vertreter

Rz. 53 Die meisten Kündigungsrechtsstreite enden im Vergleich. Aber auch wenn es tatsächlich um den Bestand des Arbeitsverhältnisses und damit um eine Weiterbeschäftigung geht, macht es wenig Sinn, die Gegenpartei und/oder ihren Anwalt vorzuführen. Manche Parteivertreter neigen dazu, unnötig dick aufzutragen oder gar "Porzellan zu zerschlagen". Unter Umständen provoziert man...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / III. Kooperation

Rz. 78 Gegenmodell zum Basarverhandlungsstil ist der strukturiert kooperative Verhandlungsstil, eine Verhandlungsmethode, die in verschiedenen Schritten zu vernünftigen Verhandlungsergebnissen führen soll. Zunächst wird der Versuch unternommen, den Verhandlungen eine vereinbarte Struktur zu geben, etwa dergestalt, dass die abzuarbeitenden Themen aufgelistet werden und dann v...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / C. Sachverhaltserfassung

Rz. 15 Der Erfolg anwaltlicher Tätigkeit in Kündigungsschutzrechtstreitigkeiten hängt wesentlich davon ab, dass der zugrunde liegende Sachverhalt voll erfasst, bearbeitet und verwertet wird. Kein Kündigungsschutzrechtsfall ist wie der andere, auch wenn sich Stereotypen bilden lassen. Um bei der Mandatsannahme bereits den Sachverhalt voll zu erfassen, bietet es sich an, bei k...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Umgang mit den Mandanten

Rz. 29 Die anwaltliche Tätigkeit fußt für gewöhnlich auf einem zwischen dem Anwalt und der Mandantschaft geschlossenen Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter, §§ 611, 627 Abs. 1, 675 BGB.[12] Dieser Anwaltsvertrag verpflichtet den Anwalt, die juristischen Dienstleistungen im Einzelfall zu erbringen, andererseits ist der Mandant verpflichtet, diese Leistungen zu bezah...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Arbeitgeberfragebogen

Rz. 100 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.2: Arbeitgeberfragebogen Kündigungsschutzstreitigkeiten Firmierung Anschrift: _________________________ Sitz: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Internet): _________________________ Vertretungsberechtigung: _________________________ Wie viele regelmäßig Beschäftigte hat Ihr Unternehmen, wie vie...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / III. Umgang mit Richtern

Rz. 56 Richter haben sowohl bei der Handhabung als auch bei der Entscheidung eines Rechtstreites fast immer einen erheblichen Ermessensspielraum. Wie dieses Ermessen ausgeübt wird, hängt wesentlich von den interagierenden Personen ab. Niemand wird bestreiten, dass auch Sympathie/Antipathie bei der Ausübung des Ermessens eine Rolle spielen kann. Ein freundlicher, aber nicht a...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Arbeitnehmerfragebogen

Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.1: Arbeitnehmerfragebogen Kündigungsschutz Persönliche Daten Arbeitnehmer Name: _________________________ Anschrift: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Mobiltelefon): _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Familienstand: _________________________ Grad der Behinderung, g...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / IV. Risikoerhöhung

Rz. 79 Unabhängig vom konkreten Verhandlungsstil wird das Verhandlungsergebnis selbstverständlich ganz wesentlich davon geprägt, welches Risikopotential für die jeweilige Gegenseite vorhanden ist. Aus Arbeitnehmersicht muss es daher, so ein Abfindungsvergleich erzielt werden soll, darum gehen, möglichst viele und möglichst schmerzhafte Risikofelder des Arbeitgebers zu betret...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Festpreis

Rz. 73 Es gibt Situationen, in denen tatsächlich das sog. "Festpreismodell", auch genannt "Boulware-Modell",[34] zu den besten Ergebnissen führen kann. Dieses Modell wenden im Handel Marktführer an, die es schlicht nicht nötig haben, über den Preis zu verhandeln.[35] Genauso handeln Parteivertreter, die sich sehr sicher bei der Einschätzung der Sach- und Rechtslage im konkre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beendigung des Mandats.

Rn 3 Die Prozessvollmacht endet mit dem der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrag (§ 168 S 1 BGB), also mit der Kündigung des Anwaltsvertrags durch die Partei oder den Anwalt, die nach §§ 671, 675, 627 BGB jederzeit möglich ist. In diesem Fall bestimmen sich die Außenwirkungen nach § 87. Ergibt sich die Vollmacht aus einer umfassenden materiell-rechtlichen Vollmacht (§ 80 Rn ...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / E. Vergütungsfragen

Rz. 61 Nach § 12a ArbGG ist für das erstinstanzliche Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen. Hierauf ist der Mandant nach § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG vor Abschluss des Mandatsvertrages hinzuweisen. Die schuldhafte Verletzung dieser Hinweispflicht kann zu einem Schadensersatzanspruch der Partei führen.[22] Der Anspruch auf Schadensersatz kann dann gegen den Vergütung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bevollmächtigte.

Rn 9 Eine wirksame Erteilung setzt auch auf Seiten des Bevollmächtigten Prozessfähigkeit voraus (§§ 51 ff), denn sonst liefe sie ins Leere. Dessen Postulationsfähigkeit ist jedoch nicht Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH NJW 95, 1841; BayObLG FamRZ 86, 597, 598). Die Prozesshandlungen eines solchen Bevollmächtigten sind – soweit Postulationsfähigkeit gefordert ist – allerdings u...mehr