Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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§ 21 Mediation in der Unter... / D. Grundprinzipien der Mediation

I. Grundprinzip Neutralität Rz. 48 Eines der Prinzipien, die immer wieder genannt werden, ist das Prinzip der Neutralität.[22] Die Neutralität bezieht sich zum einen auf die Rolle des Mediators als Vermittler, der keine Entscheidungsmacht hinsichtlich des Inhalts der Verhandlungen besitzt. Der ebenfalls gebräuchliche Begriff der Allparteilichkeit [23] wird bei Mediation hingeg...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / Literaturtipps

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§ 21 Mediation in der Unternehmensnachfolge

A. Allgemeines Rz. 1 Nachfolgeplanung ist gekennzeichnet durch widerstreitende Zielsetzungen. Hier kann es viele unterschiedliche Fragen geben, die es zu klären und zu beantworten gilt. Wie wollen wir umgehen mit: Fortbestand des Unternehmens, Erhalt des Familienfriedens, Gleichbehandlung aller Kinder, Erhalt des Lebensstandards im Alter und ggf. auch Existenzsicherung, Umstr...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / B. Begriff und Historie

Rz. 6 Der Begriff Mediation ist aus dem englischen eingedeutscht und bezeichnet ein strukturiertes Verfahren, in dem ein speziell geschulter Dritter, der sogenannte Mediator, die Beteiligten darin unterstützt, eine von ihnen selbst im Rahmen des Verfahrens erarbeitete gütliche Einigung zu erzielen. Der Mediator ist dabei gehalten, allen Beteiligten gegenüber neutral, respekt...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / I. Vorlaufphase

Rz. 11 Die sogenannte Vorlaufphase ist einer der Ablaufschritte, der nicht als zwingend notwendig angesehen wird.[8] In dieser Phase entscheidet sich oft, ob eine Mediation überhaupt zustande kommt und manchmal, ob sie gelingt. In vielen Fällen findet mit allen Beteiligten ein meist kostenloses Informationsgespräch des Mediators über das System der Mediation an sich statt. Di...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / IV. Selbstverantwortlichkeit

Rz. 60 Ein weiteres Grundprinzip der Mediation ist das der Selbstverantwortlichkeit: Aufgabe des Mediators ist es, darauf zu achten, dass die Parteien im Rahmen ihrer Selbstverantwortlichkeit genug Freiraum haben, Vorschläge ohne Druck und aus freien Stücken zu überdenken.[32] Es ist nicht Aufgabe des Mediators, die Lösung für die Parteien zu erarbeiten, sondern den Rahmen z...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / 1. Zeugnisverweigerungsrecht/Verschwiegenheitspflicht

Rz. 53 Durch die Vorschrift des § 4 MediationsG ist der Mediator nunmehr gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat demgemäß nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im einer Mediation nachfolgenden Zivilprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht.[28] Der Mediator kann von allen Beteiligten gemeinsam von der Verschwiegenheit befreit werden. Für strafrechtliche Verfahren verbleibt es...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / III. Grundsatz der Informiertheit

Rz. 52 Informiertheit der Beteiligten bedeutet im Wesentlichen, dass alle Parteien über die entscheidungserheblichen Tatsachen und die Rechtslage umfassend informiert sein müssen, um so eine Akzeptanz der Entscheidungen in diesem Mediationsverfahren auch für die Zukunft gewährleisten zu können.[27] Eng mit dem Grundsatz der Informiertheit hängt der Grundsatz der Verschwiegen...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / I. Grundprinzip Neutralität

Rz. 48 Eines der Prinzipien, die immer wieder genannt werden, ist das Prinzip der Neutralität.[22] Die Neutralität bezieht sich zum einen auf die Rolle des Mediators als Vermittler, der keine Entscheidungsmacht hinsichtlich des Inhalts der Verhandlungen besitzt. Der ebenfalls gebräuchliche Begriff der Allparteilichkeit [23] wird bei Mediation hingegen verwendet, um zu verdeut...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / III. Mediation

Rz. 14 Zur Mediation darf zunächst auf vorstehenden § 21 des Handbuchs verwiesen werden. Herkömmlicherweise wird die Mediation als ein freiwilliges außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren definiert. Hierbei ist die Rolle des Mediators nicht die des Streitentscheiders, der Mediator soll lediglich die Gedanken der Beteiligten unterstützen und lenken, er soll insbesondere ...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / H. Ausblick

Rz. 79 Das Mediationsgesetz vom 21.7.2012 wurde am 25.7.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 26.7.2012 in Kraft getreten.[43] Anwälte und Anwältinnen sind verpflichtet, ihre Mandanten in geeigneten Fällen rechtzeitig über die Mediation als eine Möglichkeit der Streitbeilegung zu informieren und das Für und Wider einer Mediation zu erörtern. Auch aufgrund der Be...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nachfolgeplanung ist gekennzeichnet durch widerstreitende Zielsetzungen. Hier kann es viele unterschiedliche Fragen geben, die es zu klären und zu beantworten gilt. Wie wollen wir umgehen mit: Fortbestand des Unternehmens, Erhalt des Familienfriedens, Gleichbehandlung aller Kinder, Erhalt des Lebensstandards im Alter und ggf. auch Existenzsicherung, Umstrukturierung de...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / II. Erstgespräch

Rz. 14 Die nächste Phase ist das sogenannte Erstgespräch oder erste Gespräch, in dem alle Beteiligten mit dem Mediator zum einen den spezifischen Auftrag an den Mediator klären, zum anderen über die geplante Dauer der Mediation, die voraussichtlichen Kosten der Mediation, sowie die Aufteilung der Kosten eine Einigung erzielt wird. Der Mediator informiert hier über den Prozes...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / II. Einzelgespräche/Shuttle

Rz. 63 Einzelgespräche des Mediators mit einzelnen Medianten können in mehreren Phasen der Mediation eingesetzt werden und stattfinden. Bei Familienunternehmen kommt es vor, dass die einzelnen Beteiligten, und das betrifft nicht nur die der älteren Generation, sich bereits im Vorfeld des eigentlichen Mediationsverfahrens zunächst allein ein Bild vom zu erwartenden Rahmen mac...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / IV. Stufe der Interessen

Rz. 28 Das Herausschälen der Interessen hinter den Themen, genauer hinter den Positionen, die von den Beteiligten geäußert werden,[15] erfolgt in der nächsten Mediationsverfahrensstufe – einer Kernstufe! Wer hier nur oberflächlich einsteigt, wird schwerlich eine dauerhaft haltbare Lösung erarbeiten können. Das Erarbeiten der zugrunde liegenden Interessen mit den Beteiligten ...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / G. Finden des geeigneten Mediators

Rz. 74 Berater des Übergebers oder Übernehmers oder als Beteiligter mögen selbst genaue Vorstellungen davon haben, wer ihnen als Mediator geeignet erscheint. Die Herausforderung ist, gemeinsam mit den Verhandlungspartnern eine diesbezügliche Verständigung zu erzielen. Nur wenn alle Konfliktbeteiligten den Mediator als neutralen unparteiischen Verfahrensleiter akzeptieren, wi...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / II. Prinzip der Freiwilligkeit

Rz. 51 Freiwilligkeit ist zu verstehen als "freiwillige Teilnahme". Formal bedeutet sie, dass ein Mediand vom juristischen Standpunkt aus nicht zur Teilnahme gezwungen werden kann. Freiwilligkeit soll die Bereitschaft der Beteiligten sicherstellen, sich Problemen zu stellen und Lösungen selbstständig entwickeln zu wollen. Dabei stellt die Freiwilligkeit auch sicher, dass jed...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / 2. Umfang der Verschwiegenheitspflicht/Sanktionen bei Verstößen

Rz. 55 Die Parteien betreffend ist es ratsam auszuhandeln, wie mit Informationen umgegangen werden soll. Mit wem darf über was gesprochen werden, wie können die Beteiligten Schutz erlangen vor Gefährdungen durch die Informationen selbst. In Unternehmensnachfolgesachen ist z.B. denkbar, dass keine Informationen über persönliche Motivation oder persönliche Gegebenheiten nach a...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / III. Einbeziehung von Beratern

Rz. 66 Viele Unternehmen verfügen zumeist über eine langjährig gewachsene juristische und steuerliche Beratung. Es ist durchaus üblich, dass die Kontaktaufnahme zum Mediator bei Unternehmensnachfolgen über eine beteiligte Partei oder auch über einen Berater einer der Parteien geschieht. Eine genaue Rechtskenntnis des Feldes, in dem sich die Beteiligten bewegen, und eine Über...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / E. Besonderheiten der Mediationsmethode

I. Co-Mediation Rz. 61 Mediationen in der Unternehmensnachfolge sind in der Regel Mehrparteienmediationen, d.h. mit mehr als zwei Beteiligten. Darüber hinaus ist meist mehr als ein Mediationsfeld betroffen – neben Erb- und teilweise auch Familienrechtsaspekten sind stets wirtschaftliche Belange mit betroffen, so z.B. unter anderem Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerfrage...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / 3. Mediation/Familienstrategie

Rz. 18 Unproblematisch ist die Tätigkeit für mehrere Mandanten gleichzeitig im Falle der Mediation.[13] Denn der Mediator ist kein Parteivertreter, sondern unparteiisch (bzw. allparteilich) tätig. Allerdings ist eine spätere Beratung bzw. Vertretung eines der Medianden in derselben Angelegenheit ausgeschlossen (§ 43a BRAO).[14] Dieselben Grundsätze gelten in der Regel auch, ...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / C. Aufbau und Ablauf eines Mediationsverfahrens

Rz. 10 Gegenüber dem herkömmlichen Gerichtsverfahren verbleiben bei der Mediation die Problemlösung und damit auch das Verfahren zum Entwickeln einer Lösung in der Autonomie der Parteien. Der Ablauf des spezifischen Mediationsverfahrens ist daher nicht kodifiziert. Gleichwohl hat sich auch basierend auf den genannten Entwicklungen aus den USA die nachfolgend dargestellte Gru...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / III. Themensammlung

Rz. 20 Im Anschluss an das Erstgespräch und den Abschluss des Mediationsvertrages beginnt die erste von fünf Phasen, die für Mediatoren jedweder Ausbildungen zu den Herzstücken gehören: die sogenannte Themensammlung.[12] Manche Mediatoren führen diese Stufe direkt im Anschluss an das Erstgespräch als eine Sitzung durch, andere warten, bis sich die Erfahrungen des Erstgespräc...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / V. Stufe der Optionen

Rz. 33 Nach der geschilderten Aufarbeitung des bestehenden Konfliktstoffs in dieser Unternehmensnachfolge bzw. der für eine Unternehmensnachfolgeplanung wichtigen Themen und zugrunde liegenden Interessen folgt die nächste Stufe im Mediationsverfahren, die sogenannte Optionen- bzw. Lösungsentwicklung.[20] Es geht hier darum zu schauen, welche Ideen, alternative Wahlmöglichkei...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / VI. Stufe des Verhandelns

Rz. 37 In der nächsten Stufe der Mediation, der Stufe des Verhandelns, filtern die Beteiligten mithilfe des Mediators die machbaren Lösungsoptionen heraus und bearbeiten diese weiter. Es werden vorläufige Regelungen entwickelt. Je nach Fallkonstellation und Mediationshandwerkzeug kommen hierbei unterschiedliche Techniken der Bearbeitung zum Einsatz.[21] Eine Technik ist, dass...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / VII. Vereinbarungen

Rz. 44 Die Vereinbarung über das erzielte Mediationsergebnis kann in unterschiedlicher Form erfolgen. Es gibt auch hier nicht den vorgeschriebenen Königsweg, es ist eine Frage der Bedürfnisse und Einigung der Beteiligten, wie deren Vereinbarung aussehen soll. Unterschiedlich sind neben der Form auch Verfasser und Rechtsverbindlichkeit. Manche Mediationen enden mit einer münd...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / II. Abgrenzung zum Schiedsgutachten

Rz. 11 Die Abgrenzung zwischen dem Schiedsgerichtsverfahren und einem Schiedsgutachterverfahren wird in der Praxis oft nicht präzise vollzogen. Aus dem zuvor Gesagten ergibt sich bereits, dass in einem Schiedsgerichtsverfahren ein Rechtsstreit entschieden wird, im Gegensatz dazu stellt ein Schiedsgutachter nur Tatsachen verbindlich fest. Es mag eingeräumt werden, dass die Ab...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / Literaturtipps

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§ 8 Unternehmertestament / 1. Grundsätzliches

Rz. 7 Testamente regeln grundsätzlich die Nachfolge von Todes wegen insgesamt, also für den gesamten Nachlass. Das Unternehmen bildet aber nur einen – wenn auch im Einzelfall wesentlichen – Teil des im Erbfall übergehenden Vermögens. Vor diesem Hintergrund ist vor konkreten Überlegungen bezüglich der Gestaltung des Testaments (auch des Unternehmertestaments) zunächst eine um...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / G. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 40 Verfahrensrechtlich entspricht das Schiedsverfahren im Wesentlichen dem prozessualen Streitverfahren, kennt also auch eine Schiedsklage, die im Wesentlichen den Formalitäten der Klage nach der ZPO entspricht. Auch im Schiedsgerichtsverfahren werden Anträge gestellt, es kann Beweis erhoben werden, wobei das Schiedsgericht natürlich nicht die Mittel eines staatlichen Ge...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / I. Definition der Zielsetzungen der Eigentümerfamilie

Rz. 5 Um eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Eigentümerfamilie und Fremdmanagement zu ermöglichen, ist es erforderlich, die Erwartungen, die die Eigentümerfamilie als Arbeitgeber an ihr Management stellt, klar zu formulieren. Dies setzt voraus, dass sich die Familie selbst über diese Erwartungen und ihre langfristigen Ziele für das Unternehmen im Klare...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / III. Vollstreckbarkeitsprobleme

Rz. 37 Gelegentlich wird angeführt, dass die Fragen der Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs als Nachteil anzusehen seien. Eine derartige Vollstreckbarkeitserklärung erfolgt durch ein staatliches Gericht (§§ 1060 ff. ZPO). Ein inländischer Schiedsspruch bedarf also nicht etwa der Anerkennung durch ein staatliches Gericht, sondern lediglich der Vollstreckbarkeitserklärung, di...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren erfreut sich steigender Beliebtheit. Es handelt sich aber nicht nur um eine Mode, die bald wieder verschwinden wird, sondern um eine höchst attraktive Gestaltungsform, die auch und gerade bei der Unternehmensnachfolge genutzt werden sollte. Wenn sich dieses Praxishandbuch im Wesentlichen mit der Thematik des Nachfolgeprozes...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / D. Handlungsoptionen

Rz. 48 Wie oben erwähnt (siehe Rdn 34), bildet die zivilrechtliche Umsetzbarkeit den Maßstab dafür, ob ein Gestaltungskonzept grundsätzlich umgesetzt werden kann. Diese Aussage impliziert, dass die Gestaltungsidee als solche in der Regel nicht ein Produkt rechtstheoretischer Überlegungen ist. Vielmehr kommt es entscheidend auf unternehmerische Phantasie und Einfühlungsvermög...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / VI. Auflagenanordnungen

Rz. 72 Mit Hilfe von Auflagen hat der Erblasser die Möglichkeit – zeitlich unbefristet – auf das Verhalten des mit der jeweiligen Auflage beschwerten Erben oder Vermächtnisnehmers Einfluss auszuüben. Er kann ihn auf diese Weise zu beinahe jeder Art von Leistung (Tun oder Unterlassen) verpflichten (§§ 1940, 2192 ff. BGB).[84] Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollte der Erblass...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / II. Schiedsvereinbarung

Rz. 19 Neben der Möglichkeit, Schiedsgerichte durch letztwillige Verfügungen anzuordnen, ist natürlich ebenso denkbar, dass die Parteien sich nach dem Erbfall auf ein Schiedsgerichtsverfahren einigen. Diese Verfahrensweise setzt also eine Schiedsvereinbarung voraus. Eine solche Schiedsvereinbarung wird dahingehend definiert, dass die Parteien bestimmen, dass alle oder einzeln...mehr

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§ 24 Vergleich / O. Andere gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegungs- und Einigungsformen

Rz. 62 Verbindliche gerichtliche Einigungen im Sinne des §§ 46 ff. ZPO-DDR wurden nach dem Einigungsvertrag Prozessvergleichen im Sinne des § 794 Nr. 1 ZPO gleichgestellt und sind weiterhin vollstreckbar. Rz. 63 Ein außergerichtlicher Vergleich, den Rechtsanwälte im Namen und mit Vollmacht der von ihnen ver­tretenen Parteien geschlossen haben, sog. Anwaltsvergleich, kann unte...mehr

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§ 24 Vergleich / Literaturtipps

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ZErb 07/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.5 Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation eignet sich zur außergerichtlichen Lösung von Nachfolgefragen, Firmenauseinandersetzungen oder gesellschaftsrechtlichen Konflikten. In § 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG ist ausdrücklich geregelt, dass die Mediation nicht als Rechtsdienstleistung zu qualifizieren ist, und so auch dem Steuerberater erlaubt ist. Die Erlaubnis und damit der Versicherungsschutz findet ihr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Vermittlung der Einigungsstelle

Rz. 13 Sofern im Rahmen der Beratung eine Einigung über Maßnahmen der Berufsbildung nicht zustande kommt, können Arbeitgeber oder Betriebsrat die Einigungsstelle um Vermittlung anrufen. Die Einigungsstelle hat eine Einigung der Betriebsparteien zu versuchen (§ 96 Abs. 1 a BetrVG). Sie übernimmt in diesem Fall eine moderierende Funktion zwischen den Parteien und versucht, auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mediation, Beratung und Gutachten

Rz. 10 Auch für Mediation, Beratungstätigkeiten und Gutachten gilt VV 7000. Die für die Beratung geltende Vorschrift des § 34 Abs. 1 regelt nur die Gebühr für die Beratung. Hinsichtlich der Auslagen bleibt VV Teil 7 und damit auch VV 7000 anwendbar (Rdn 11).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 34 Beratung, Gutachten und Mediation

Gesetzestext (1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses ke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Außergerichtliche Mediation bzw. gerichtliche Güteverhandlung

Rz. 36 Außergerichtliche Verhandlungen können auch in einer außergerichtlichen Mediation stattfinden. Ob es sich aber bei einer außergerichtlichen Mediation noch um eine Vorbereitungs-, Abwicklungs- oder Nebentätigkeit handelt, ist allerdings zu bezweifeln. Abs. 1 zielt grundsätzlich nur auf Tätigkeiten von eher geringem Umfang ab. Anwaltliche Tätigkeiten haben aber in Bezug...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mediation

aa) Allgemeines Rz. 73 Die Integration der Mediation in das RVG unterstreicht, dass die Mediation auch im vergütungsrechtlichen Sinne eine originäre anwaltliche Tätigkeit ist (siehe dazu § 1 Rdn 96 ff.). Rz. 74 Zivilrechtlich ist der zwischen den Medianten und dem Anwaltmediator geschlossene Mediationsvertrag als Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter (§§ 611, 675 BGB)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beratung, Gutachten und Mediation

Rz. 19 Trifft der Anwalt im Rahmen einer Beratung, einer Gutachtenerstattung oder einer Tätigkeit als Mediator keine Gebührenvereinbarung, bestimmt sich gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 seine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die allgemeinen vergütungsrechtlichen Vorschriften werden durch die Verweisung auf das BGB indes nicht verdrängt; anwendbar bleibt namentl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Art und Höhe der Vergütung

Rz. 77 Die Art und Berechnung seiner Vergütung kann der Anwalt mit den Medianten im Rahmen der allgemeinen zivil- und berufsrechtlichen Schranken frei vereinbaren. Als Vergütungsmodelle kommen etwa die Vereinbarung einer Pauschalvergütung oder die Anwendung an sich nicht geltender gesetzlicher Gebühren in Betracht.[77] Auch ein Erfolgshonorar ist nach Maßgabe des § 4a zuläss...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Prozesskosten- und Beratungshilfe

Rz. 81 Für ein Mediationsverfahren kann keine staatliche Kostenhilfe beansprucht werden. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheitert bereits an dem fehlenden forensischen Bezug der Mediation. Sie kann selbst dann nicht gewährt werden, wenn die außergerichtliche Mediation auf Anregung des Prozessgerichts zur Beilegung eines anhängigen Rechtsstreits durchgeführt werden so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsschutzversicherung

Rz. 80 Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, sollte der Anwalt versuchen, für die geplante Mediation eine Deckungszusage einzuholen. Als Ansatzpunkt bietet sich die Regelung in § 5 Abs. 1d) ARB 94/2000/2008 an. Danach sind die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens erstattungsfähig bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zust...mehr