Fachbeiträge & Kommentare zu Mediation

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / I. Kein (geeigneter) Erbe vorhanden

Rz. 21 In der Beratungspraxis ist häufig festzustellen, dass dem Erblasser die "richtigen Erben" ausgehen. Das liegt sicherlich zum Teil an den aufgebrochenen traditionellen Familienstrukturen mit der zunehmenden Tendenz zu Patchwork-Konstellationen. Ein sehr bekannt gewordenes Beispiel stellt die Familie des VW-Aufsichtsratsvorsitzenden Ferdinand Piech dar. Andere Beispiele...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Bartsch/Ott-Eulberg/Schebesta, Praxishandbuch Erbrecht und Banken, 3. Auflage 2017 Bauer/Schaub, Grundbuchordnung: GBO Kommentar, 4. Auflage 2018 BeckOK GmbHG, hrsg. v. Ziemons/Jaeger/Pöschke, 50. Edition, Stand: 1.5.2021 Becksche Online-Formulare Erbrecht, 25. Edition 2019 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Berndt/Götz, Stiftungen und Unternehm...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Birk, Vergütung und Aufwendungsersatz des Testamentsvollstreckers, Diss., Konstanz 2002 Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, Kommentar, Loseblatt, Stand: Oktober 2021 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 Dauner-Lieb, Unternehmen im Sondervermögen (zugl. Habil.,), 1998 Deckenbrock/Henssler, R...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Balzer, Peter/Weidlich, Thomas, Estate Planning durch Banken und freie Finanzdienstleister, ZIP 2012, 349 Baumgart, Holger, Steuerrecht: die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht, Tagungsband 13. Testamentsvollstreckertag 2019, S. 43 ff. Becker, Christian, Der Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Familienstämmen: Gestaltungsinstrumente für den Ge...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / E. Gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 23 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Streitenden etwa wegen der Vertraulichkeit der Verhandlung auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[35] Rz. 24...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / II. Übersicht zu tatsächlichen Aufgaben in der Praxis

Rz. 10 Vorweg: Ein Testamentsvollstrecker sollte, um die nachfolgend angesprochenen Aufgaben erfüllen zu können, über eine professionelle Infrastruktur verfügen, die ihn in die Lage versetzt, jeweils umgehend und präzise agieren und reagieren zu können.[20] Was tut der Testamentsvollstrecker typischerweise, wenn er von dem Tod des Erblassers erfahren hat, der ihn zum Testamen...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 2. Letztwilliges Schiedsgericht?

Rz. 78 Einen in der Praxis leider viel zu selten beschrittenen Weg der Herbeiführung einer Erbauseinandersetzung bildet die Schiedsgerichtsbarkeit. Nach § 1066 ZPO kann der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen einseitig (!) bestimmen, dass alle oder aber auch nur bestimmte Streitigkeiten, die ihren Grund in dem Erbfall haben, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte a...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / i) Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung und Vertretung durch Vereinigungen

Rz. 198 In Umsetzung des Art. 21 DSM-RL wurde § 32f UrhG neu eingefügt, der die Möglichkeit einer Mediation oder eines anderen außergerichtlichen Konfliktbeilegungsverfahrens vorsieht.[261] Um den Pflichten der Mitgliedstaaten gegenüber der EU-Kommission aus Art. 13 DSM-RL gerecht zu werden, hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz auf ihrer Webseite https:/...mehr

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§ 2 Urheberrecht / a) Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)

Rz. 638 Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights – TRIPS)[825] ist am 1.1.1996 in Kraft getreten. Dieses Abkommen behandelt nicht nur die Urheber- und Leistungsschutzrechte, sondern auch den Markenschutz, Schutz geografischer Angaben, von Patenten und andere Rechte. I...mehr

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FF 04/2022, Internationaler... / IV. Mediation grenzüberschreitend

Zum Thema "Einsatz von Mediation in Kindesentführungsfällen" lieferte Dr. Andrea Schulz, deutsche Verbindungsbeamtin im französischen Justizministerium, zugeschaltet aus Paris, einen fulminanten Vortrag. Wieder ging es, wie schon zu Beginn der Tagung, um die Brüssel IIb-Verordnung, die am 1.8.2022 in Kraft tritt und den Parteien, Anwält(inn)en und Gerichten mehr Rechtssicher...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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AGS 03/2022, Baronin von König/Horsky/Bischoff, Kosten in Familiensachen: Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten der Mediation

Von Renate Baronin von König, Oliver Horsky und Hans-Helmut Bischoff. 3. Aufl., 2022. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld. XXVI, 377 S., 59,00 EUR Auch hier war eine Neuauflage aufgrund der Änderungen durch das KostRÄG 2021 geboten. Berücksichtigt ist aber auch das sog. Legal-Tech-Gesetz, das sich u.a. auf die Frage der Abrechnung der Erfolgshonorare auswirkt. Ebenfa...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / F. Tätigkeit als Mediator

Rz. 102 Hinweis: Ein Mediator ist ein unparteiischer Vermittler ohne Entscheidungsbefugnis im Auftrage beider (bzw. aller) Parteien. Der Mediator soll im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsverfahrens die Parteien darin unterstützen, eine für sie passende rechtsverbindliche Vereinbarung über einen Rechtsstreit einvernehmlich selbst auszuarbeiten. Es handelt sich also um...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / E. Die Abschnitte 4 bis 9 des Paragrafenteils des RVG

Rz. 160 In den vorstehenden Kapiteln wurden die allgemeinen, grundlegenden Vorschriften des RVG aus den ersten drei Abschnitten in der Reihenfolge des Gesetzes vorgestellt. Diese Anordnung wurde getroffen, damit diese Vorschriften, die schließlich für alle Gebühren gelten, in diesem Buch leichter gefunden und nachgelesen werden können. Für die Abschnitte 4 bis 9 des RVG empfi...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / I. Die Vereinbarung der Beratungsgebühr

Rz. 82 Durch § 34 Abs. 1 S. 1 RVG wird der RA befugt, seine Gebühr für eine Beratung ohne jede gesetzliche Vorgabe frei zu vereinbaren. Für die Vereinbarung spielt es keine Rolle, ob der Klient Verbraucher oder Unternehmer ist. Allerdings "soll" der RA mit dem Klienten (sinnvollerweise schon vor der Raterteilung) über die Höhe der entstehenden Ratgebühr sprechen. Hinweis: Da ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Erfolgreiche Mediation

Rz. 160 Auch wenn die Tätigkeit im Mediationsverfahren keine neue Angelegenheit und keine gesonderte Vergütung auslöst, können dort jedoch einzelne Gebührentatbestände entstehen, die im gerichtlichen Verfahren noch nicht entstanden waren. Auch zusätzliche Auslagen nach Nr. 7000 ff. VV RVG können anfallen.[170] Beispiel In einem Rechtsstreit (Wert: 10.000 EUR) wird zunächst de...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / H. Gebühren in der gerichtlichen Mediation

I. Gebühren Rz. 158 Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten gerichtsnahen Mediation zählen nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG zum Rechtszug und werden durch die dortigen Gebühren mit abgegolten.[168] II. Erfolgloses Mediationsgespräch Rz. 159 Beispiel In einem Rechtsstreit mit einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR wird zunächst der Versuch einer gerichtlichen Mediation eingeleitet ...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / ee) Interessenkollision in der Mediation

Rz. 87 Ein Fall der Interessenkollision scheidet aus, wenn der Rechtsanwalt im Rahmen einer erbrechtlichen Beratung als Mediator tätig wird. In diesem Fall wird der Rechtsanwalt im Einverständnis beider Parteien mit dem Ziel der Vermittlung und Schlichtung beauftragt.[196] Eine spätere anwaltliche Vertretung einer Mediationspartei ist aber ausgeschlossen.[197]mehr

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Literaturverzeichnis / 22

Haft, Verhandlung und Mediation, 2. Auflage 2000mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Gebühren

Rz. 158 Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten gerichtsnahen Mediation zählen nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG zum Rechtszug und werden durch die dortigen Gebühren mit abgegolten.[168]mehr

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Literaturverzeichnis / 56

Schiffer, Mandatspraxis, Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation, 2. Auflage 2005mehr

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Literaturverzeichnis / 58

Schlieffen/Ponschab/Rüssel/Harms, Mediation und Streitbeilegung, Verhandlungstechnik und Rhetorik, 2006mehr

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Literaturverzeichnis / 74

Winheller, Professionelles Verhandeln. In: Christian Wermke, Andreas Winheller: AnwaltsBasics – Mediation – Praxiswissen für den Anwalt, 2012mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Erfolgloses Mediationsgespräch

Rz. 159 Beispiel In einem Rechtsstreit mit einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR wird zunächst der Versuch einer gerichtlichen Mediation eingeleitet und dort ein Mediationsgespräch durchgeführt. Der Versuch scheitert, so dass das Gericht schließlich durch Urteil entscheidet. Hier liegt nur eine Angelegenheit vor. Die zusätzliche Tätigkeit im Mediationsverfahren löst k...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 2. Gerichtliche Durchsetzung

Rz. 109 Diesbezügliche Streitigkeiten sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Es sei denn, Testamentsvollstrecker und Erben haben sich auf ein Schiedsgericht geeinigt oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[159] Das Nachlassgericht ist nicht zuständig. Die Zuständigkeit ist auch bei einer Anordnung des Erblassers ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / G. Der Rechtsanwalt als Mediator in erbrechtlichen Angelegenheiten

Rz. 112 Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens oder für die Tätigkeit als Mediator, soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebü...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Vergütungsvereinbarung

Rz. 161 Üblicherweise schließen die Mediatoren mit den Medianten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis.[173] Im Hinblick auf § 4 Abs. 1 RVG ist Schriftform erforderlich. Die Vereinbarung über das Zeithonorar wird entweder in den Einigungsvertrag oder in eine separate Urkunde aufgenommen. Die üblichen Sätze liegen zwischen 180 EUR und 750 EUR pro Stunde, zuzüglich Umsat...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Außergerichtliche Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG)

Rz. 21 Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bemisst sich danach,mehr

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Anhang 3: Leistungsübersicht der Rechtsschutzversicherer im Erbrecht

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Bereska, BGH zum Fernabsatz: Kein Sonderrecht für die Anwaltschaft, AnwBl 2021, 97 Blattner, 15-Minuten-Zeittakt: Das letzte Wort ist (nicht) gesprochen?!, AnwBl 2020, 344 Bonefeld, Erbrechtliche Beratung und Rechtsschutzversicherung, ZErb 1999, 11 Bredemeyer, Erbrechtliche Geschäftsgebühr von 1,8, ZErb 2012, 180 Burhoff, Gebührenbemessung im OWi-Verfahren, RVG-Report 2005, 361 B...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / A. Einführung

Rz. 1 Hat der Rechtsanwalt für Erbrecht die schwierige Hürde der möglichen Interessenkollision nach § 43a Abs. 4 BRAO überwunden, stellt sich für ihn und den Mandanten die wohl wichtigste Frage ihrer Zusammenarbeit – die nach der Vergütung des Rechtsanwalts. Rz. 2 Auch hier werden häufig zwei gegenläufige Interessen aufeinandertreffen. Auf der einen Seite muss der Rechtsanwal...mehr

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§ 6 Fazit

Rz. 1 Der Heilige Ivo (Schutzpatron der Juristen) hat weder durch Rat noch durch Schriftsätze, wie es zu seiner Zeit allgemeine Gewohnheit war, jemandem als ein Scheinanwalt "geholfen", der gleichzeitig mit der Gegenpartei zusammenarbeitet.[1] Wie ausführlich beschrieben, ist es nicht nur aus ethischen Gründen, aus Gründen der Berufsordnung, sondern auch im finanziellen Inter...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / IV. Mediation

Rz. 153 Viele Arbeitsgerichte bieten die Möglichkeit, anhängige Rechtsstreite im Rahmen einer Mediation (§ 54a ArbGG) gütlich zu beenden. Ziel einer Mediation ist, dass die Streitparteien mit Unterstützung speziell geschulter Arbeitsrichter als Mediatoren selbstständig und eigenverantwortlich ihren Konflikt lösen. Die Mediatoren spielen eine vermittelnde Rolle, sie haben – a...mehr

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§ 9 Muster / I. Muster: Klage mit allgemeinem Feststellungsantrag

Rz. 19 Muster 9.17: Klage mit allgemeinem Feststellungsantrag Muster 9.17: Klage mit allgemeinem Feststellungsantrag Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ – Beklagte – wegen Kündigung wird namens und in Vollmacht des Kläge...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / III. Versicherungsfall

Rz. 26 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr

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§ 9 Muster / V. Muster: Klage gegen Rechtschutzversicherung

Rz. 26 Muster 9.24: Klage gegen Rechtschutzversicherung Muster 9.24: Klage gegen Rechtschutzversicherung In Sachen _________________________ (Mandant) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rolf Schaefer, – Kläger – gegen _________________________ – Beklagte – wegen Kostenübernahme aus Rechtsschutzversicherungsvertrag wird namens in Vollmacht des Klägers Klage erhoben und beantragt:mehr

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Performance Measurement von... / 5 Literaturhinweise

Al-Debei/El-Haddadeh/Avison, Defining the Business Model in the New World of Digital Business, Paper 300, in Proceedings of the Fourteenth Americas Conference on Information Systems, 2008, S. 1-11. Chi/Lu/Zhao/Li, The impacts of digital business strategy on firm performance: The mediation analysis of e-collaboration capability, in International Journal of Information Systems ...mehr

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Italien / II. Schlichtungsverfahren, Mediation und begleitete Verhandlung

Rz. 174 Für Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Gesellschaft wurde ferner durch D.Lgs. Nr. 5 vom 17.1.2003, Art. 38–40, ein neues außergerichtliches Schlichtungsverfahren (procedimento di conciliazione stragiudiziale) eingeführt. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 52 vom 21.5.2008 und gemäß dem bevollmächtigenden Gesetz Nr. 69 vom 18.6.2009, Art. 60, wurde DLgs Nr. ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / IV. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 67 Gemäß Art. 28 LSC können in die Gründungsurkunde und in die Satzung sämtliche Vereinbarungen aufgenommen werden, die die Gesellschafter für erforderlich halten; sie dürfen jedoch nicht im Widerspruch zu den Gesetzen oder den Grundprinzipien der S.L. stehen. Die Gesellschaft kann satzungsmäßig je nach ihren Bedürfnissen beispielsweise andere Mehrheiten als die gesetzli...mehr

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ZErb 11/2021, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, Beckervordersandfort

Buch mit Musterdownload, 488 Seiten, zerb Verlag, 2. Aufl. 2020, ISBN 978-3-95661-100-1, 59,00 EUR Jeder im Erbrecht tätige Praktiker ist gehalten, in der Beratung zur Vermögensnachfolge ein rechtlich fehlerfreies Nachfolgekonzept zu erarbeiten, welches den Vorstellungen des Mandanten möglichst nahekommt. Zu den abstrakten Zielsetzungen der Mandanten zählt dabei zwar – oft me...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 3 Literatur

Rz. 15 Balloff, Kinderrechte bei Mediation, Beratung des Kindes, Erziehungsberatung und Familientherapie, FPR 2012 S. 216; Fegert/Stötzel, Die Verfahrenspflegschaft aus der Sicht der vertretenen Kinder, ZfJ 2005 S. 175; Ivanits, Elterliches Einvernehmen und Kindesbeteiligung, ZKJ 2012 S. 98; Marquard R., Kindeswohlgefährdung in der Pflegefamilie: Verletzung der Kontrollpflichte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 3 Literatur

Rz. 40 Bayerisches Landesjugendamt, Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII, München, 15.3.2006; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Blüml/Kindler/Lillig, Kindeswohlgefährdung und ASD, Berlin 2006; Bringewat, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) und st...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Der Marketingplan für Ihre Kanzlei

Wer die zukünftige Umsatzentwicklung seiner Kanzlei nicht dem Zufall überlassen möchte, sollte einen individuellen Marketingplan für die Kanzlei erstellen. Der Marketingplan dient dazu, individuelle Maßnahmen zur Umsatzsteigerung zu definieren und die Umsetzung dieser Maßnahmen durch einen konkreten Aktionsplan sicher zu stellen. Die Planung von Marketingmaßnahmen kann im Int...mehr

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ZErb 08/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvoll...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 4. Muster: Streitlösungsordnung für das Bauwesen

Rz. 27 Die derzeit gültige Fassung der Streitlösungsordnung für das Bauwesen, kurz SL Bau, wird vom deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. herausgegeben und stammt vom 1.7.2020; Informationen erteilt die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V., Stephanstraße 3, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 0611/56591414. Internet: https...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Mangelhaftigkeit von Beschlüssen

Rz. 151 Gesellschafterbeschlüsse können mangelhaft (nichtig oder anfechtbar) sein.[591] Gesellschafter können die Mangelhaftigkeit mit Klagen geltend machen, bei formal (zumal von einem Versammlungsleiter) festgestellten Beschlüssen[592] mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.[593] Diese sind regelmäßig fristgebunden.[594] Das GmbHG enthält keine Regeln zu Beschlussmängeln;...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / I. Voraussetzungen, Inhalt, Form und Wirkungen

Rz. 7 Niemand darf von einem Schiedsgericht verurteilt werden, dessen Spruch er sich nicht freiwillig unterworfen hat. Das ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG). Der Abschluss einer gültigen Schiedsvereinbarung hat daher grundlegende Bedeutung für das Schiedsverfahren. Fehlt eine wirksame Schiedsvereinbarung, kann der Sc...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / I. Co-Mediation

Rz. 61 Mediationen in der Unternehmensnachfolge sind in der Regel Mehrparteienmediationen, d.h. mit mehr als zwei Beteiligten. Darüber hinaus ist meist mehr als ein Mediationsfeld betroffen – neben Erb- und teilweise auch Familienrechtsaspekten sind stets wirtschaftliche Belange mit betroffen, so z.B. unter anderem Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerfragen, Finanzangele...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / F. Vor- und Nachteile von Mediation

Rz. 70 Als einer der Vorteile der Mediation gegenüber dem Gerichtsverfahren wird die Zeitersparnis genannt. Die zeitlich kostenaufwendige Vorbereitung durch überbordende Schriftsätze entfällt. Als privater Dienstleister steht ein Mediator relativ zeitnah zur Verfügung. Auch wenn die Mediation nicht zu einem Ergebnis in Form eines juristischen Vertragswerkes führt, werden im ...mehr