Fachbeiträge & Kommentare zu Mietminderung

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ZAP 4/2016, Schönheitsrepar... / b) Praxishinweise

Im Hinblick auf das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB ist einem vorsichtigen Vermieter höchst vorsorglich zu empfehlen, den Mieter auf den beschränkten Umfang der Schönheitsreparaturen hinzuweisen. Andernfalls könnten unbefangene Mieter eventuell davon ausgehen, dass sie die Schönheitsreparaturen in vollem Umfang schulden. Dieses Risiko kann der Vermieter einfach ve...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / 1. Kinderlärm als Mangel

Beeinträchtigungen durch Kinderlärm sind häufig emotional hoch belastet. Was den einen stört, wird von anderen durchaus als angenehm empfunden. Problematisch sind zusätzlich Veränderungen, regelmäßig die Zunahme der Lautstärke und die Intensität der Nutzung angrenzender Flächen. Mietrechtlich wird das Ganze nur dann bedeutsam, wenn der Mietvertrag ausdrücklich oder konkluden...mehr

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Dienstwohnung / 2.8 Mietminderung/Schadensersatz

Eine Mietminderung ist auch bei Dienstwohnungen möglich, da die Dienstwohnungsvergütung in Höhe des ortsüblichen Mietwerts festzusetzen ist und durch den Mangel die übliche Miete geringer ist. Der Dienstwohnungsinhaber kann bei Mängeln der Dienstwohnung entsprechend den Vorschriften des BGB Minderung der Dienstwohnungsvergütung verlangen. Er ist insofern nicht schlechter gest...mehr

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AGS 5/2015, Jahresmietwert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 68 GKG zulässig; die Beklagte – die sich die Beschwerde zu eigen gemacht hat – ist beschwerdebefugt. Die Einlegungsfrist gem. §§ 68 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 3 S. 2 GKG ist gewahrt. In der Sache hat sie Erfolg. Der Streitwert beträgt 18.513,70 EUR. Der Streitwert der Klage beträgt 7.548,00 EUR. Die Berechnung des Streitwertes hinsichtlich des Klageanspruc...mehr

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AGS 5/2015, Jahresmietwert ... / Leitsatz

Unzulässige Streitwertbeschwerde im Namen des Rechtsschutzversicherers. Mängelbeseitigungsansprüche werden mit dem Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung bewertet. Mietminderungsansprüche werden mit dem Jahresbetrag der Mietminderung bewertet. Eine Klage auf Herausgabe der Wohnung und eine Widerklage auf Feststellung der Unwirksamkeit von mehreren Kündigungen betreffen d...mehr

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AGS 1/2015, Addition der Streitwerte der Ansprüche auf Mietminderung und auf Mängelbeseitigung

Leitsatz Die Streitwerte des Anspruchs auf Mietminderung einerseits und des Anspruchs auf Mängelbeseitigung andererseits sind zu addieren, da beide Ansprüche auf unterschiedliche Interessen gerichtet sind und die Zielrichtung der Ansprüche nicht – jedenfalls nicht zwingend – identisch ist. AG München, Urt. v. 2.6.2014 – 282 C 4912/14 1 Aus den Gründen Seitens der Prozessbevollm...mehr

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AGS 1/2015, Addition der St... / 1 Aus den Gründen

Seitens der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wurde im Rahmen der Abrechnung ihrer außergerichtlichen Tätigkeit zu Recht ein Gegenstandwert von 5.947,20 EUR zugrunde gelegt mit der Folge, dass die Klägerin gegen die Beklagte aufgrund der erteilten Deckungszusage über den bereits geleisteten Betrag hinaus einen Anspruch auf Zahlung weiterer 283,75 EUR hat. Der der Abrechnun...mehr

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AGS 1/2015, Streitwert eine... / 3 Anmerkung

Zugrunde lag eine negative Feststellungsklage. Der Antrag war zwar auslegungsbedürftig; es war aber klar, dass der Kläger mit der Feststellung seiner Berechtigung zur Mietminderung festgestellt wissen wollte, dass er in Höhe der Minderung nicht zur Zahlung verpflichtet sei. Der Streitwert einer negativen Feststellungsklage bemisst sich aber nach dem vollen Wert der festzuste...mehr

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AGS 1/2015, Addition der St... / Leitsatz

Die Streitwerte des Anspruchs auf Mietminderung einerseits und des Anspruchs auf Mängelbeseitigung andererseits sind zu addieren, da beide Ansprüche auf unterschiedliche Interessen gerichtet sind und die Zielrichtung der Ansprüche nicht – jedenfalls nicht zwingend – identisch ist. AG München, Urt. v. 2.6.2014 – 282 C 4912/14mehr

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AGS 1/2015, Streitwert eine... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte mit Schriftsatz vom 10.10.2013 Klage zum LG erhoben mit dem Antrag, festzustellen, dass der Kläger berechtigt ist, ab dem Februar 2012 die monatliche Miete für die Liegenschaft A-straße zu mindern. Außerdem hat er Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.023,16 EUR verlangt. Der vereinbarte Mietzins für das gemischt genutzte Objekt beträgt 3...mehr

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AGS 2/2014, Klage eines Mieters auf Feststellung von Mietminderung wegen eines Mangels der Mietsache

GKG § 41 Abs. 5 ZPO § 9 Leitsatz Die Klage des Mieters auf Feststellung, dass die Miete wegen eines Mangels der Mietsache gemindert ist, ist analog § 41 Abs. 5 GKG mit dem 12-fachen monatlichen Minderungsbetrag zu bewerten (ständige Rspr. des Senats). KG, Beschl. v. 11.6.2012 – 8 W 44/12 1 Aus den Gründen Die weitere Beschwerde hat Erfolg. Zutreffend macht die Beklagte geltend, ...mehr

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AGS 2/2014, Zulässigkeit der Beschwerde gegen landgerichtliche Festsetzungen; Streitwert einer Klage auf Feststellung zur Berechtigung der Mietminderung

GKG § 41 Abs. 5 S. 1 ZPO § 9 Leitsatz Gegen die in einem Berufungsurteil des LG enthaltene Festsetzung des Streitwerts ist die Beschwerde zum OLG statthaft. § 41 Abs. 5 S. 1 GKG ist auf die Feststellungsklage eines Wohnraummieters über seine Berechtigung zur Mietminderung weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. Der Gebührenstreitwert ist nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m....mehr

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AGS 2/2014, Zulässigkeit de... / 2 Aus den Gründen

II. 1. Die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist zulässig. a) Die Statthaftigkeit der Beschwerde folgt aus §§ 68 Abs. 1 S. 1 u. 5, 66 GKG. Nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG findet gegen den Beschluss, durch den der Wert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, die Beschwerde statt. Vorliegend erfolgte die angegriffene Wertfestsetzung zwar nicht durc...mehr

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AGS 2/2014, Zulässigkeit de... / 1 Sachverhalt

Die klagende Wohnungsmieterin hatte mit dem Klageantrag zu 1) die Beseitigung dreier Mängel, welche nach Ansicht der Klägerin zusammen eine Minderung von 20 % begründen sollten, verlangt und zudem mit ihrem Klageantrag zu 2) beantragt, festzustellen, dass sie wegen der genannten Mängel und wegen eines schlechten sozialen Umfeldes zur Minderung der monatlichen Warmmiete in Hö...mehr

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AGS 2/2014, Streitwert eine... / Leitsatz

Zur Bestimmung des Verfahrenswerts für einen Anspruch auf Feststellung der Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln an Mieträumen ist als Basis nach § 41 Abs. 5 S. 1 GKG der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung maßgeblich, wobei Bemessungsgrundlage die Grundmiete mit allen Nebenkosten ist. Im Gegensatz zu § 41 Abs. 1 S. 2 GKG ist hier immer von der Gesamtmiete inkl...mehr

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AGS 2/2014, Selbstständiges... / 1 Sachverhalt

Die antragstellende Mieterin hatte die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zwecks Feststellung verschiedener Mängel in der von der Antragsgegnerin angemieteten Wohnung eingeleitet. Nach Durchführung des Verfahrens setzte das AG den Wert des Streitgegenstandes unter Zugrundelegung der Bruttomiete i.H.v. 432,80 EUR und einer angemessenen Minderung von 15 % auf ...mehr

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AGS 2/2014, Streitwert für ... / Leitsatz

Betreibt der Mieter gegen den Vermieter ein selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung eines Anspruchs auf Vorschuss für eine Ersatzvornahme, bemisst sich der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens nach den Kosten, die entstanden wären, wenn die Mängelbeseitigung durchgeführt worden wäre, und nicht nach dem Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung. LG Stad...mehr

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AGS 2/2014, Zulässigkeit de... / Leitsatz

Gegen die in einem Berufungsurteil des LG enthaltene Festsetzung des Streitwerts ist die Beschwerde zum OLG statthaft. § 41 Abs. 5 S. 1 GKG ist auf die Feststellungsklage eines Wohnraummieters über seine Berechtigung zur Mietminderung weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. Der Gebührenstreitwert ist nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 9 ZPO mit dem 3,5-fachen Jahresbet...mehr

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AGS 2/2014, Streitwert eine... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Räumung eines Hauses, das der Vater des Klägers zu einem monatlichen Mietzins von 1.060,00 EUR zuzüglich Miete für die Garage i.H.v. 60,00 EUR und Betriebskostenvorauszahlung i.H.v. 180,00 EUR an die Beklagten vermietet hat. Das AG hat in erster Instanz der Klage auf Räumung und Herausgabe in vollem Umfang stattgegeben. Mit der hiergegen gerichtete...mehr

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AGS 2/2014, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Soweit die Prozessbevollmächtigte des Klägers eine Heraufsetzung des Verfahrens- und des Vergleichsstreitwerts erstrebt, ist die Beschwerde unbegründet. Der Verfahrens- und der Vergleichsstreitwert sind jedoch von Amts wegen (§ 63 Abs. 3 GKG) herabzusetzen. 1. Das LG hat ausgeführt: Der Streitwert für das Berufungsverfahren setze sich folgendermaßen zusammen (§ 5 ZPO, § 45 Abs....mehr

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AGS 2/2014, Selbstständiges... / 2 Aus den Gründen

Der Streitwert eines selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem Wert der Hauptsache (Zöller-Herget, ZPO, § 3, Rn 16: OLG Hamburg, Beschl. v. 20.2.2009 – 4 W 12/09). Für die Bestimmung des Streitwertes ist das Erfüllungsinteresse der Antragstellerin maßgeblich. Dieses besteht darin, die von der Antragsgegnerin gemietete Wohnung frei von Mängeln nutzen zu können (O...mehr

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AGS 12/2013, Feststellung der Berechtigung zur Mietminderung

GKG §§ 41, 48 ZPO §§ 3, 9 Leitsatz Der Streitwert eines Verfahrens auf Feststellung der Berechtigung zur Mietminderung bemisst sich nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Minderung. LG Berlin, Beschl. v. 13.8.2013 – 65 T 126/13 1 Aus den Gründen Die zulässige Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger ist begründet. Das Beschwerdegericht hält an seiner Rspr. fest, ...mehr

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AGS 12/2013, Feststellung d... / Leitsatz

Der Streitwert eines Verfahrens auf Feststellung der Berechtigung zur Mietminderung bemisst sich nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Minderung. LG Berlin, Beschl. v. 13.8.2013 – 65 T 126/13mehr

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AGS 12/2013, Feststellung d... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger ist begründet. Das Beschwerdegericht hält an seiner Rspr. fest, wonach sich der Streitwert für die Feststellung der Berechtigung zur Minderung gem. § 48 GKG i.V.m. §§ 3, 9 ZPO nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Minderung bemisst. Der Anwendungsbereich des § 41 Abs. 5 S. 1 GKG ist vorliegend nicht eröff...mehr

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AGS 12/2013, Vorschussklage... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung richtet sich, wie bei sonstigen Zahlungsklagen auch, nach dem geltend gemachten Betrag. Insoweit kommt der Ansatz des Jahresbetrags einer angemessenen Minderung entsprechend § 41 Abs. 5 S. 1 GKG nicht in Betracht. Zwar ist diese Vorschrift...mehr

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Angemessener Bearbeitungszeitraum für gemeldete Mängel am Gemeinschaftseigentum

Leitsatz Der Verwalter besitzt einen angemessenen Zeitraum, behauptete Mängel am Gemeinschaftseigentum mit Folgeschäden im Sondereigentum zu bearbeiten Vorliegend war nicht von pflichtwidrigschuldhaftem Überschreiten dieses Zeitraums und einer Schadensverursachung zu sprechen Normenkette §§ 280, 675 BGB Kommentar Anfang Juni hatte der klagende Eigentümer dem Verwalter gegenüber...mehr

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Mängel: Beweislast für Anzeige

Leitsatz Im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs nach § 536c Abs. 2 Satz 1 BGB trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der den Mieter treffenden Anzeigepflicht (im Anschluss an BGH, Urteil v. 17.12.1986, VIII ZR 279/85, NJW 1987 S. 1072; Abgrenzung zu BGH, Urteil v. 14.11.2001, XII ZR 142/99, NJW-RR 2002 S. 515). (amtlicher Leitsatz des BGH) Der V...mehr

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AGS Nr.11/2012, Streitwert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist überwiegend begründet. Entgegen der Auffassung des LG bemisst sich der Gebührenstreitwert für den Klageantrag des Mieters auf Feststellung, dass sich die Nettokaltmiete durch die Modernisierungsmieterhöhungserklärungen des Vermieters nicht erhöht hat, nach § 42 Abs. 5 S. 1 GKG auf den zwölffachen Erhöhungsbetrag und damit auf (12 x 105,92 EUR + 12 x 69,58 E...mehr

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Eigentumswohnung zur gewerblichen Kinderbetreuung nutzen

Leitsatz Die Nutzung einer Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für bis zu 5 Kleinkinder stellt die "Ausübung eines Gewerbes oder Berufes in der Wohnung" im Sinne der Teilungserklärung dar. (amtlicher Leitsatz des BGH) Normenkette BGB § 535 Kommentar Zwischen den Parteien besteht seit dem Jahr 2003 ein Mietverhältnis über eine 2001 errichtete Wohnung. Im Ja...mehr

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Mietminderung bei Schimmelpilzbefall - Schadensanfälligkeit bei Wärmebrücken

Leitsatz Stellt ein Sachverständiger per Gutachten fest, dass zwar kein Baumangel vorliegt, der Gebäudeteil aber schadensanfällig ist, etwa aufgrund einer Wärmebrücke, ist der Mieter zu einem Wohnverhalten verpflichtet, das dem Rechnung trägt. Er kann aber die Miete mindern und Instandsetzung verlangen, wenn der Vermieter nicht die Verantwortlichkeit des Mieters für die Schi...mehr

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Urkundenprozess - Geltendmachung von Mietzahlungsansprüchen im Urkundenprozess

Leitsatz § 592 Satz 1 ZPO öffnet den Urkundenprozess auch für Mietforderungen. Sind erhebliche Mängel der Mietsache zwischen den Parteien unstreitig, so steht fest, dass die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist. Die Höhe der dann nur noch geschuldeten geminderten Miete ergibt sich nicht aus dem Mietvertrag. Der Mietzins kann dann in der Regel...mehr

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Mietmangel - Über 26 °C in Büroräumen indizieren keinen Mietmangel

Leitsatz Das Überschreiten einer Innenraumtemperatur von 26 °C in ohne Klimatisierung vermieteten Büroräumen indiziert keinen Sachmangel der Mieträume. Eine Mietminderung wegen unzumutbarer, auf unzureichendem Wärmeschutz des Gebäudes beruhenden Innentemperaturen setzt in tatsächlicher Hinsicht eine taggenaue Darlegung der gemessenen Innen- und Außentemperaturen voraus. Fakt...mehr

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Geänderte Stadtplanung - Keine Mietminderung bei Bestandsschutz

Leitsatz Bei der Gewerberaummiete befinden sich die gewerblich genutzten Räume nur dann in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand, wenn der Aufnahme des vertraglich vorgesehenen Gewerbebetriebs in den Mieträumen keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Der Mieter ist durch die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen und Gebrauchshindernisse in...mehr

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Keine Minderung wegen verschlechterter Aussicht

Leitsatz Wird die Aussicht aus einer Wohnung durch einen Sichtschutzzaun verschlechtert, begründet dies grundsätzlich keinen Mangel der Wohnung, der eine Minderung rechtfertigen könnte. Sachverhalt Vermieter und Mieter einer Wohnung stritten darüber, ob eine Mietminderung berechtigt sei. Der Mieter hat die Miete gemindert, weil der Grundstücksnachbar an der Grundstücksgrenze ...mehr

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Nachträglicher Anbau von Balkonen als nachteilige Modernisierungsmaßnahme

Leitsatz Nachträglicher Anbau von Balkonen als nachteilige Modernisierungsmaßnahme Normenkette §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 2 WEG; § 559 BGB Kommentar Beim nachträglichen Anbau von Balkonen handelt es sich zunächst um Modernisierungsmaßnahmen i.S.v. § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG i.V.m. § 559 Abs. 1 BGB. Insoweit ist durch den Verweis auf mietrechtliche Regelungen in § 559 Abs. 1 BGB eine gro...mehr

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Rohrsanierung - Keine Epoxidharzbeschichtung bei Rohrinnensanierung

Leitsatz Epoxidharz enthält Komponenten, die gesundheitsschädlich sind. Es kann daher das Gleichgewicht des Hormonsystems des Menschen stören. Wird bei einer Innenrohrsanierung eine Epoxidharzbeschichtung vorgenommen, rechtfertigt dies daher eine monatliche Mietminderung von 20 Prozent. Fakten: Vorliegend wurde eine erforderliche Wasserrohrsanierung durchgeführt. Dabei wurde ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – Wie die Mietminderung zu berücksichtigen ist

Leitsatz Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Miete einschließlich aller Nebenkosten). Ob und in welcher Höhe ein Minderungsbetrag (auch) auf die Vorauszahlungen angerechnet wird, spielt hierbei keine Rolle. (Leitsatz der Redaktion) Normenkette BGB §§ 536, 556 Abs. 3 Kommentar Zwischen den Parteien besteht ein Mietverhältnis über eine Wohnung. N...mehr

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Mietminderung - Bruttomiete auch bei möblierter Wohnung maßgeblich

Leitsatz Auch wenn eine Wohnung möbliert vermietet ist, ist die Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als 10 Prozent gegenüber der vereinbarten Wohnfläche im Verhältnis der Wohnflächenabweichung gemindert. Fakten: Die Parteien streiten über die Berechnung der Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung der möbliert vermieteten Wohnung. Im Mietvertrag ist die Wohnf...mehr

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AGS 12/2009, Gebührenstreitwert der Klage eines Mieters auf Feststellung seiner Berechtigung zur Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache

GKG § 45 Abs. 5 S. 1, 2. Var. Leitsatz Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung eines Mieters gegen den Vermieter, dass er wegen Mängeln der Mietsache zur Minderung berechtigt sei, richtet sich entsprechend § 45 Abs. 5 S. 1, 2. Var. GKG nach dem Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung. KG, Beschl. v. 1.7.2009–8 W 59/09 1 Sachverhalt Der klagende Mieter einer Wohnu...mehr

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AGS 11/2011, Gebührenstreit... / 1 Aus den Gründen

Der Streitwert für die Klage auf Feststellung der Berechtigung zur Mietminderung ist gem. § 41 Abs. 5 GKG auf den Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen. Die Kläger begehren eine monatliche Mietminderung von 110,00 EUR, so dass der Streitwert 12 x 110,00 EUR = 1.320,00 EUR beträgt. Nach der std. Rspr. des Senates (Beschl. v. 22.1.2007 – 8 U 140/06 – (unv...mehr

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AGS 10/2009, Streitwertfest... / 2 Aus den Gründen

I. Das Rechtsmittel ist gem. § 32 Abs. 2 RVG, §§ 63 Abs. 3 S. 2, 68 Abs. 1 S. 1 GKG statthaft. Der Senat hat bereits entschieden (vgl. OLGR 2007, 127 m. w. Nachw.), dass auch gegen Wertfestsetzungen des LG als Berufungsgericht der Weg der Streitwertbeschwerde eröffnet ist. Anders als die bis zum 30.6.2004 vor Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes v. 5.5.2004...mehr

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AGS 10/2009, Streitwertfest... / Leitsatz

Ist neben der Räumung einer Wohnung auch die Rückgabe eines unentgeltlich überlassenen Grundstücks (Teil eines Gartens) Streitgegenstand, so ist jene mit Hilfe einer Schätzung gesondert zu bewerten. Werden in einem "Mehrvergleich" Streitgegenstände miterledigt, die im Rechtsstreit nicht anhängig gewesen sind, sind diese nach allgemeinen Grundsätzen einzeln zu bewerten und erh...mehr

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AGS 11/2011, Gebührenstreit... / Leitsatz

Der Streitwert für eine Klage des Mieters auf Feststellung der Höhe der Minderung ist gem. § 41 Abs. 5 GKG auf den Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen. KG, Beschl. v. 4.8.2011 – 8 W 48/11mehr

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AGS 12/2009, Beweislast für... / 1 Sachverhalt

Unter dem 15.7.2005 beantragte die Klägerin selbst gegen die Beklagte einen Mahnbescheid. Diese erhob unter dem 8.8.2005 Widerspruch, über den die Klägerin mit Schreiben vom 9.8.2005 durch das Mahngericht informiert wurde. Gegenstand waren Mietrückstände der Beklagten von Oktober 2004 bis einschließlich Juli 2005. Am 15.8.2005 erteilte die B.-Immobilien GmbH für die Klägerin...mehr

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AGS 03/2009, Der Einwand de... / Leitsatz

1. In Fällen von Mietminderung wegen erst nach Jahren aufgetretener Feuchtigkeit tritt der Versicherungsfall erst mit Zutagetreten des beanstandeten Mangels ein, weil erst dadurch der rechtliche Konflikt ausgelöst wird. Bleibt dessen Zeitpunkt ungeklärt, geht das zu Lasten des Versicherungsnehmers. 2. Konflikte aus Dauerschuldverhältnissen, die bei Abschluss der Rechtsschut...mehr

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AGS 12/2009, Gebührenstreit... / 1 Sachverhalt

Der klagende Mieter einer Wohnung hat die beklagte Vermieterin mit den Klageanträgen zu 1) und 2) auf Beseitigung bestimmter Mängel in Anspruch genommen und mit dem Klageantrag zu 3) die Feststellung, dass er bis zur Beseitigung dieser Mängel zur Minderung der Bruttowarmmiete von insgesamt 30 % berechtigt sei, verlangt. Die ungekürzte Miete betrug einschließlich der Nebenkos...mehr

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AGS 10/2009, Streitwertfest... / 1 Sachverhalt

Durch den angefochtenen Beschluss hat das LG als Berufungsgericht den Streitwert für den durch Räumungsvergleich erledigten zweitinstanzlichen Räumungsrechtsstreit auf 4.257,71 EUR (12 Mon x 354,81 EUR/Mon) sowie den Gegenstandswert für den Vergleich auf 4.757,72 EUR [(12 Mon x 354,81 EUR/Mon) + 500,00 EUR] festgesetzt. In dem Vergleich haben die Parteien diverse im Rechtsst...mehr

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AGS 03/2009, Der Einwand de... / 1 Aus den Gründen

Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Erteilung einer Deckungszusage für den Rechtsstreit gegen ihre Mieterin aus der im Jahr 2000 abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung, jedoch nur bezüglich der von Mieterseite angeführten Schimmelbildungen. Dieser Versicherungsfall trat während des versicherten Zeitraums auf. Er lag nicht bereits bei der Überlassung einer...mehr

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AGS 12/2009, Beweislast für... / 2 Aus den Gründen

Zu Unrecht hat der Rechtspfleger die Nachfestsetzung abgelehnt. Die von ihm angeführten Argumente werden dem Sachverhalt nicht gerecht. Den heutigen Verfahrensbevollmächtigten der Klägerin wurde mit Schreiben vom 15.8.2005 ausschließlich ein Auftrag zur Durchführung des Streitverfahrens erteilt. Für die Frage, ob die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV in voller Höhe bei de...mehr

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Stromunterbrechung - Keine Mietminderung bei einer durch den Mieter verursachten Stromsperrung

Leitsatz Eine auf einen Zahlungsrückstand des Mieters einer Wohnung gegenüber dem Stromversorger beruhende Unterbrechung der Stromlieferung (Ausbau des Stromzählers) führt nicht zu einer Minderung der Miete, da dieser Mangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist. Fakten: Der Mieter hatte die Miete wegen fehlender Stromversorgung um 50 Prozent gemindert, der Vermieter hatte w...mehr