Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.6 Ermächtigungsnorm für Rechtsverordnungen (Abs. 4)

Rz. 33 § 98 Abs. 4 ist die Ermächtigungsnorm für den Erlass von Rechtsverordnungen (Art. 80 GG), die das Nähere über die Durchführung der Mitwirkung des Arbeitgebers nach § 98 Abs. 1 regeln sollen. Von § 98 Abs. 4 wurde durch Erlass der Beitragsverfahrensverordnung (BVV – Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 012/2019, Mutwilligkeit bei mangelnder Mitwirkung im PKH- oder VKH-Prüfungsverfahren?

Ein Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (PKH oder VKH) ist dem Gegner vorab zur Kenntnis- und Stellungnahme zu geben (§ 118 Abs. 1 ZPO). Problematisch ist in der Praxis, wie zu verfahren ist, wenn der Antragsgegner keine Stellungnahme abgibt und dann später seinerseits um Bewilligung von PKH oder VKH nachsucht. Beispiel Der Antragsteller beantragt die Bewilligung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2019, Berücksichtigun... / 2. Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt die Annahme von Substantiierungsmängeln (vgl. oben, B. I. 1. a) oder die Zurückweisung verspäteten Vorbringens (vgl. oben, B. I. 1. b) aufgrund des gemäß § 26 FamFG herrschenden Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Betracht. Indes stehen dem Amtsermittlungsgrundsatz die in § 27 FamFG normierten Mitwirkungspflichten der Betei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2019, Entschädigungs... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht einen Entschädigungsanspruch wegen verzögerter Bearbeitung eines Antrages auf Pflichtverteidigervergütung in den Verfahren AG Karlsruhe 1 Ls 130 Js 22015/12 und Staatsanwaltschaft Karlsruhe 130 Js 16318/13 im Zeitraum ab 17.5.2016 bis März 2017 geltend. Der Kläger wurde im Verfahren 1 Ls 130 Js 22015/12 durch Beschl. v. 5.9.2014 zum Pflichtverteidiger des Ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2019, Mehrfache Eini... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nur zu einem Teil begründet. 1) Zuständig für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwar prinzipiell der Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Jedoch entscheidet wegen grundsätzlicher Bedeutung der hier vorliegenden Angelegenheit gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat als Gesamtspruchkörper. Die Entscheidung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2019, Die Unerreich... / 1 I. Der Fall

Vollstreckungsauftrag ohne Auftrag oder Ausschluss der gütlichen Erledigung Die Gläubigerin betreibt gegen die nicht am Verfahren beteiligte Schuldnerin die Zwangsvollstreckung. Sie hat zu diesem Zwecke die für die im Vollstreckungsauftrag genannte Adresse örtlich zuständige Obergerichtsvollzieherin (OGV) mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt (Modul G1). Zugleich w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 012/2019, Zusätzliche Gebühr nur bei Rechtskraft des Nichteröffnungsbeschlusses?

Gericht entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens Nach Erhebung der Anklage beschließt das Gericht gem. § 203 StPO die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint. Ist das nicht der Fall, dann beschließt das Gericht nach § 204 StPO, das Hauptverfahren nicht zu erö...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

Leitsatz 1. Einem partiarischen Darlehen sind – in Abgrenzung von einer stillen Beteiligung – eine Verlustbeteiligung des Darlehensgebers und eine gemeinsame Zweckverfolgung (§ 705 BGB) fremd. 2. Wird zur Erbringung der Einlage in eine typisch stille Gesellschaft eine Darlehensforderung gegenüber einer Kapitalgesellschaft als Inhaberin des Handelsgewerbes abgetreten, so hande...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt der Steuerentstehung

Leitsatz Besteht die Leistung in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung als zeitlich begrenzter Dauerleistung, wird die Leistung erst mit der Beendigung der dieser Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse erbracht. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 14c UStG, Art. 63, Art. 64, Art. 65 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin ist eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Private Unfallversiche... / VI. Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen

Rz. 30 Der Versicherer leistet ausschließlich für Unfallfolgen. Ziffer 3.1 AUB 2014 stellt klar, dass dies nur Gesundheitsschäden und ihre Folgen sind, die durch das Unfallereignis verursacht wurden. Treffen solche Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen des Versicherten zusammen, mindert sich bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der festzustellend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Entziehung der Fahrerl... / II. Verweigerung der Mitwirkung

Rz. 100 Weigert sich der betroffene Fahrerlaubnisinhaber trotz bestehender Eignungsbedenken an der Sachverhaltsaufklärung, etwa durch Vorlage eines von der Behörde geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens, mitzuwirken, so darf seine Ungeeignetheit aus dieser Weigerung geschlossen werden. Dies folgt aus § 46 Abs. 3 i.V.m. § 11 Abs. 8 FeV. Dort heißt es: Zitat § 11 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 5. Auskunftsanspruch

Rz. 53 Einen weiteren wichtigen Gesichtspunkt bildet für die Praxis das Auskunftsrecht des Betroffenen – früher nach § 34 BDSG a.F., jetzt Art. 15 DSGVO. Dazu finden sich folgende Hinweise: Zitat "Gegenüber dem Hersteller besteht ein unentgeltliches Auskunftsrecht des Halters über seine durch den Hersteller erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten nach § 34 BDSG. Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Gebühren des Anwalts i... / I. Strafverfahren wird nicht nur vorläufig eingestellt, Gebühr nach Nr. 4141 Anm. 1 Satz 1 Nr. 1 VV RVG

Rz. 6 Die Gebühr entsteht, wenn das Strafverfahren aufgrund der Mitwirkung des Anwalts nicht nur vorläufig eingestellt wird, und zwar unabhängig davon, in welchem Verfahrensstadium die Einstellung erfolgt, solange eine (weitere) Hauptverhandlung aufgrund der Einstellung entbehrlich wird. Die Gebühr fällt daher nicht an, wenn die Einstellung erst im Hauptverhandlungstermin er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 50 Fahrtenbuchauflage / II. Aussichtslose Ermittlungsbemühungen

Rz. 12 Wann es sich um eine von vornherein aussichtslose Ermittlungsbemühung handelt, ist eine Frage des Einzelfalls. Folgende von der Rechtsprechung entschiedene Anknüpfungspunkte können hier für die Argumentation herangezogen werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Gebühren des Anwalts i... / C. Zusätzliche Gebühren

Rz. 4 Auch im Bußgeldverfahren kann eine Zusatzgebühr (Nr. 5115 VV RVG) anfallen. Die Gebühr fällt jedoch nur an, wenn der Anwalt an der Erledigung mitgewirkt hat. Unter Mitwirkung wird zumindest eine Förderung der Erledigung verstanden, auch wenn diese nicht ursächlich war (BGH NJW 2009, 368). Es gibt folgende fünf Fälle: I. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 1 VV R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Gefährdung des Straßen... / 2. Führen eines Fahrzeugs

Rz. 4 Ein Fahrzeug wird geführt, wenn es unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung gesetzt und es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrtbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil geleitet wird.[3] Rz. 5 Einigkeit besteht darüber, dass das Führen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Gebühren des Anwalts / 1. Grundlagen

Rz. 56 Neben der Geschäftsgebühr spielt in der Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG eine wichtige Rolle. Dies gilt umso mehr, als dass das RVG keinen förmlichen Vergleichsabschluss i.S.d. § 779 BGB für den Anfall der Gebühr verlangt. Vielmehr wird für das Entstehen einer Einigungsgebühr (früher "Vergleichsgebühr") lediglich die Mitwir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Gebühren des Anwalts / II. Geschäftsgebühr

Rz. 17 Die Geschäftsgebühr erhält der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV RVG). Mit der Geschäftsgebühr wird beispielsweise die gesamte Korrespondenz mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer abgegolten. Hat der Rechtsanwalt den Auftrag erhalten, für den Gesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Vorverfahren / III. Sonstige Fälle

Rz. 81 Es gibt keine abgeschlossene Zahl von Fällen oder Sachverhalten, in welchen ein Verfahren durch die Behörde oder das Gericht nach § 47 OWiG zu einem Ende gebracht werden kann. Ein wenig mehr Argumente braucht es meist dann, wenn seitens der zunächst ermittelnden und agierenden Behörde ein Verhalten an den Tag gelegt wird, durch welches das Gericht dazu veranlasst wird...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Fahrlässige Körperverl... / 3. Einstellung des Verfahrens nach Abschnitt 243 Abs. 3 RiStBV

Rz. 6 Wie ausgeführt, zeigt sich in der Praxis, dass die Staatsanwaltschaften regelmäßig bei solchen geringen Verletzungen des Unfallgegners und klassischen/alltäglichen Unfallsituationen wie dem Auffahrunfall geneigt sind, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Das gilt jedenfalls dann, wenn kein Alkohol und keine Drogen im Spiel waren. In der Sache ist diese Vorgehensweise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Gebühren des Anwalts i... / V. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG

Rz. 18 Bei einer (zusätzlich zur Verteidigung vorgenommenen) Tätigkeit des Anwalts mit Blick auf eine Einziehung oder eine hierzu verwandte Maßnahme, entsteht in jedem Rechtszug die zusätzliche Verfahrensgebühr gemäß Nr. 4142 VV RVG. Die Gebühr fällt sowohl für den Wahl- als auch für den Pflichtverteidiger an, wobei für Letzteren die Beschränkung aus § 49 RVG greift. Rz. 19 D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.2 Mitwirkungsverteilung in den Senaten

Rz. 13 Zur Gewährleistung des Rechts auf den gesetzlichen Richter hat nach § 21g GVG der Vorsitzende Richter schon vor Beginn des Geschäftsjahrs einen Mitwirkungsverteilungsplan für den Senat aufzustellen und hierin die Geschäfte auf die Senatsmitglieder zu verteilen und ihre Mitwirkung an den Verfahren zu regeln. An die senatsinterne Geschäftsverteilung sind die gleichen An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 3.2 Verstoß gegen das Herausgabeverbot

Rz. 5 Entgegen dem Auszahlungs- und Herausgabeverbot müssen ohne Zustimmung des FA das Guthaben ausgezahlt, aus der Verwahrung Wertsachen oder aus dem Schließfach dessen Inhalt herausgegeben worden sein. Voraussetzung ist eine auf Dauer angelegte Verwahrung oder Vermietung.[1] Teilherausgaben fallen ebenfalls hierunter. Ohne Belang ist, an wen und aus welchem Grund (z. B. A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.2.1 BGB-Gesellschaft

Rz. 42 Eine BGB-Gesellschaft ist zwar auch nicht teilweise rechtsfähig, kann aber selbst Stpfl. sowie auch Steuerschuldnerin[1] und Haftende sein. Steuerschuldnerin ist die BGB-Gesellschaft z. B. für die USt und GewSt, Haftende möglicherweise für die LSt sowie Steuerschuldnerin oder Haftende bei der GrESt. Vollstreckt werden kann wegen der steuerlichen Schulden in das Vermög...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.6 Verfahrensgrundsätze

Rz. 17 Das finanzgerichtliche Klageverfahren ist im Rahmen des Art. 19 Abs. 4 GG ein Rechtsschutzverfahren gegen die Behörde (Rz. 7) und nicht Teil des Verwaltungsverfahrens in Finanzangelegenheiten. Durch die Rechtshängigkeit der Klage (§ 66 FGO) wird die Gestaltungs- und Regelungsbefugnis der Finanzbehörde für das Verwaltungsverfahren nicht eingeschränkt.[1] Rz. 17a In dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1 Unabhängigkeit der Gerichte

Rz. 1 Die Finanzgerichtsbarkeit ist Teil der rechtsprechenden Gewalt i. S. v. Art. 92 GG [1] und insoweit ein besonderer Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit.[2] § 1 FGO ist Grundlage der Einrichtung der Finanzgerichtsbarkeit[3] und stellt damit zugleich klar, dass die gerichtliche Tätigkeit in Finanzangelegenheiten[4] nur durch die Finanzgerichtsbarkeit, nicht jedoch durch ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für die Organisation der FG und des BFH gelten §§ 21a–21i GVG , die das Präsidium und die Geschäftsverteilung der Senate[1] regeln. Durch diese Verweisung wird sichergestellt, dass in allen Gerichtszweigen[2] eine einheitliche Gerichtsverfassung vorliegt.[3] Rz. 2 Die Regelungen sichern den Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG.[4] Nach § 16 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Haftungsbeschränkung auf einzelne Partner

Rz. 439 § 8 Abs. 2 PartGG in der Neufassung des Gesetzes zur Änderung des UmwG, des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes und anderer Gesetze v. 22.7.1998,[1022] in Kraft getreten am 1.8.1998, sieht eine gesetzliche Haftungsbeschränkung auf einzelne Partner vor. Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, so haften nur sie gem. § 8 Abs. 1 PartGG für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / c) Schriftform

Rz. 494 Für Haftungsbeschränkungen durch Vereinbarung im Einzelfall gilt nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ein Schriftformerfordernis i.S.d. § 126 BGB . Gem. § 126 Abs. 2 BGB müssen beide Parteien – also Auftraggeber und Rechtsanwalt – dieselbe Urkunde unterzeichnen. Wenn über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen werden, genügt es gem. § 126 Abs. 2 Satz 2 BGB, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Verstoß gegen die guten Sitten

Rz. 113 Sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.[430] Dafür genügt es im Allgemeinen nicht, dass der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Schutzgesetz

Rz. 89 Gesetz i.S.d. Bestimmung kann jede Rechtsvorschrift sein, also nicht nur ein Gesetz im staatsrechtlichen Sinne, sondern auch eine Rechtsverordnung[337] oder ein Verwaltungsakt i.V.m. der zugrunde liegenden Ermächtigungsnorm.[338] Schutzwirkung kommt einer Rechtsvorschrift zu, wenn sie, sei es auch nur neben dem Schutz der Allgemeinheit, dazu dient, den Einzelnen oder b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / VIII. Pfändung der Gebührenforderung

Rz. 518 Aus der Vorschrift des § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO, die die Abtretung einer anwaltlichen Gebührenforderung an einen Dritten, der nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, grds. für unzulässig erklärt, wird von einer Mindermeinung im Schrifttum abgeleitet, die anwaltliche Gebührenforderung sei infolgedessen gem. § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar, soweit nicht die in § 49b Abs. 4 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Prozesskostenhilfe

Rz. 194 Nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 BRAO muss ein Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei übernehmen, wenn er der Partei im Wege der PKH nach § 121 ZPO, § 11a ArbGG oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften[499] zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte beigeordnet ist. Ist beim PKH-Mandat die Beiordnung unbeschränkt beantragt und be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / § 5 Versicherungsfall, Obliegenheiten im Versicherungsfall, Zahlung des Versicherers

I. Versicherungsfall Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. II. Obliegenheiten im Versicherungsfall 1. Anzeigepflichten 1.1 Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer (vgl. § 11) spätestens innerhalb einer Woche anzuzeigen. 1.2 Auch wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall selbst bereits angezei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Sicherung von Fristen, insb. gegen Verjährung

Rz. 160 Der in der Praxis wichtigste Sicherungsfall ist die Beachtung von Verjährungsfristen und die Verhinderung der Verjährung (§§ 194 bis 218 BGB) von Ansprüchen des Auftraggebers.[680] Die Rechtsprechung leitet die Verpflichtung des Rechtsanwalts, einem Rechtsverlust des Mandanten wegen Verjährung durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken,[681] aus der allgemeinen Pflic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Feststellung des Sachverhalts

Rz. 37 Lässt der geschilderte Sachverhalt nach erster Einschätzung den vorläufigen Schluss zu, dass der Auftraggeber sein Ziel erreichen kann, so hat der Rechtsanwalt die maßgeblichen tatsächlichen Umstände (auch erhobene oder mögliche Einwände eines Gegners) und die notwendigen Beweismittel zu sammeln, zu ordnen und festzustellen (vgl. auch Rdn 153 ff.).[225] Das gilt selbs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XII. Anwaltsvergütung und Insolvenz des Mandanten

Rz. 532 Sämtliche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten entstandene Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts gegen den Mandanten werden mit Eröffnung des Verfahrens zu allgemeinen Insolvenzforderungen. Die Honorarforderungen können – selbst wenn sie tituliert sind – nicht mehr gegen den Schuldner geltend gemacht werden (§ 89 InsO); etwaige Za...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Kompetenz

Rz. 5 Die Anordnungen nach § 79 FGO trifft der Vorsitzende oder der nach § 21g GVG zuständige Berufsrichter.[1] Welcher Richter Berichterstatter einer bestimmten Sache ist, bestimmt sich nach § 21g GVG nach dem vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs aufgestellten senatsinternen Mitwirkungsplan (Geschäftsverteilungsplan). Es hängt von dem senatsinternen Geschäftsverteilungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / i) Abweichen von namentlich bezeichnetem und das Mandat bearbeitendem Mitglied der Sozietät

Rz. 535 Für die Praxis stellt sich die wichtige und unterschiedlich beurteilte Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder einer Sozietät wirksam ist, wenn neben dem namentlich bezeichneten Sozius noch andere Sozien an der Mandatsbearbeitung beteiligt sind. Es wird die Ansicht vertreten, eine Haftungsbeschränkung sei stets u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Treuhandvertrag / 1. Inhalt und Umfang der Pflicht

Rz. 44 Inhalt und Umfang der hauptsächlichen Pflicht des Treuhänders, das ihm vom Treu-(Auftrag-)geber übertragene Geschäft zu besorgen (§§ 662, 675 Abs. 1 BGB), richten sich nach der im Einzelfall getroffenen Treuhandvereinbarung; ein typischer Treuhandvertrag ist im Gesetz nicht geregelt. Im Allgemeinen hat der Treuhänder Vermögensinteressen des Treugebers und/oder eines n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Entscheidung durch Vorsitzenden (§ 79a Abs. 1 bis 3 FGO) oder durch Berichterstatter (§ 79a Abs. 4 FGO)

Rz. 9 Nach § 79a FGO entscheidet nicht der Senat, sondern regelmäßig der Vorsitzende. Ist ein Berichterstatter bestellt, entscheidet dieser anstelle des Vorsitzenden.[1] Wer Vorsitzender bzw. dessen Vertreter des mit der Sache befassten Senats ist, ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts.[2] Der Berichterstatter ist der nach § 21g GVG zuständige Berufsricht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertragsinhalt

Rz. 56 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.[163] Für den Umfang des Mandats kommt es maßgebend auf den dem Rechtsanwalt erkennbar gewordenen Willen des Mandanten an. Aus dem Umfang einer gleichzeitig erteilten (Prozess-)Vollmacht lassen sich keine Rückschlüsse auf den Inhalt des Mandats ziehen. Zwar werden sich der Inhalt des Auftrags und der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Das umfassende Handbuch der Anwaltshaftung dient einer sachgerechten Vorsorge gegen Eigenhaftung, der fachlichen Bewältigung eines Regresses aus anwaltlicher Berufstätigkeit und der versicherungsrechtlichen Abwicklung eines solchen Schadensfalles. Deswegen wendet sich dieses Buch vor allem an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – auch an steuerberatende Anwälte –, die von Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein Vertrag zwischen einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer (Rechtsberater) und einem Auftraggeber kann – wie jede schuldrechtliche Verpflichtung[1] – von den Vertragspartnern dahin ausgestaltet werden, dass der Schuldner (Rechtsberater) seine vertragliche Hauptleistung – ganz oder teilweise – nicht an seinen Mandanten zu erbringen hat, sondern an ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / II. Prospektverantwortliche

Rz. 8 Der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung unterliegen die Prospektverantwortlichen, die das ihnen typischerweise entgegengebrachte ("standardisierte") Vertrauen der Kapitalanleger auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts enttäuschen.[30] Verantwortlich für den Prospekt sindmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten (einschließlich des Rechtsanwalts-Risikos von Anwaltsnotaren)

Im Rahmen der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte ist versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der gegenüber seinem Auftraggeber freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt. 1. Mitversicherte Tätigkeiten 1.1 Mitversichert sind die n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Steuerberatern

I. Der Versicherungsschutz umfasst 1. Tätigkeiten nach § 33 StBerG; 2. die Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen und die Aufstellung von Erfolgsrechnungen, Vermögensübersichten und Bilanzen, auch wenn der Auftraggeber hierzu nicht schon aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften verpflichtet ist. II. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Tätigk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / IV. Vollzugsverhältnis zwischen Rechtsberater und begünstigtem Dritten

Rz. 31 Der Dritte, zu dessen Gunsten ein Vertrag zwischen dem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber geschlossen wird, tritt in keine vertragliche Beziehung zu dem Rechtsberater.[84] Allerdings wird zwischen Rechtsberater und Drittem ein vertragsähnliches (Vollzugs-, Leistungs-, Dritt-) Verhältnis begründet.[85] Deswegen obliegen dem Dritte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mitverschulden / II. Einzelfälle eines Mitverschuldens

Rz. 18 Der Berater kann dem Mandanten grds. kein Mitverschulden insoweit entgegenhalten, als er auftragsgemäß als Fachmann tätig geworden ist. Dem Rechtsanwalt steht also regelmäßig kein Einwand des Mitverschuldens zu, soweit sich der Regressanspruch aus seiner rechtlichen Tätigkeit – also insb. aus Rechtsberatung und -vertretung – ergibt, weil es in diesem Bereich nach dem ...mehr