Fachbeiträge & Kommentare zu Nachbarrecht

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 3 Abwehr gefährlicher baulicher Zustände auf Nachbargrundstücken nach § 908 BGB

§ 836 BGB gewährt demjenigen, der durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werks oder durch das Ablösen von Teilen davon (etwa herabfallende Dachziegel) Schaden erleidet, einen Ersatzanspruch. § 908 BGB gibt dem Eigentümer, für dessen Grundstück dadurch Gefahren drohen, einen Anspruch darauf, dass der verantwortliche Nachbar schon ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 2.3 Antrag auf nachträgliche Anordnungen

Nach öffentlichem Recht hat der betroffene Nachbar die Möglichkeit, bei der Immissionsschutzbehörde den Erlass nachträglicher Anordnungen nach § 17 BImSchG (bei Intensivtierhaltungen) bzw. nach § 24 BImSchG (bei baugenehmigungspflichtigen Ställen) zu beantragen, wenn er nicht den kostspieligen Weg der Zivilklage wählt. Ohne die Hinzuziehung eines Sachverständigen (etwa des T...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.3 Schadensberechnung bei rechtswidrig abgeschnittenen Wurzeln und Zweigen

Das Abschneiden der Wurzeln und Zweige von Nachbarbäumen oder -sträuchern bis zur Grundstücksgrenze kann entweder bleibende Wuchsschäden verursachen oder aber eine fachmännische Wundbehandlung der verbleibenden Wurzel- und Aststummel notwendig machen. Hierbei bereitet vor allem die Wertermittlung von Bäumen und Sträuchern Schwierigkeiten, bei denen wegen bleibender Wuchsschä...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5 Über die Grenze wachsende Wurzeln und Zweige

Auch bei Beachtung der in den Landesnachbarrechtsgesetzen vorgeschriebenen Grenzabstände für Bäume und Sträucher kann es geschehen, dass Wurzeln und Zweige dieser Gehölze über die Grenze hinweg in das Nachbargrundstück hineinwachsen. In so einem Fall stellt sich die Frage, ob der Nachbar die Eindringlinge hinnehmen muss oder ob er sich gegen sie zur Wehr setzen kann. Die Ant...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 3.1.1 Baukran

Wegen seiner festen Verbindung mit dem Grundstück ist deshalb auch ein auf Schienen laufender Turmdrehkran, der bei Bauarbeiten eingesetzt wird, ein sonstiges Werk im Sinn des § 908 BGB. Ein derartiger Baukran befindet sich dann in einem schlechten Zustand, wenn er nicht so aufgestellt und sein Ausleger nicht so eingestellt ist, dass er einer Windstärke 12 standhält.[1]mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.15 Schwalben

Schwalben sind keine Haustiere. Denn sie kommen und gehen, wie sie wollen. Trotzdem können sie zu Hausgenossen werden, wenn sie unter der Dachtraufe ihre Nester bauen oder von Kunstnestern angelockt werden. Schwalbennester, die sich an der Außenfassade eines Gebäudes befinden, sind Niststätten der Natur im Sinne des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Beeinträchtigungen der Gebäudenu...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.2 Herüberwachsende Zweige

Ebenso wie bei über die Grundstücksgrenze wachsenden Wurzeln berechtigt das bloße Hinüberwachsen von Zweigen aus dem Nachbargrundstück noch zu keinen Abwehrmaßnahmen des davon betroffenen Grundstückseigentümers gemäß §§ 910, 1004 BGB. Voraussetzung ist vielmehr eine konkrete Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung (§ 910 Abs. 2 BGB).[1] Der Gesetzgeber will mit dieser Formul...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 3.2 Anspruchsinhalt

Der Anspruch geht dahin, dass die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen, also die notwendigen Reparatur- und Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden. Ein Anspruch auf bestimmte Maßnahmen besteht nicht. Es ist Sache des Verpflichteten, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.[1] Zu den Maßnahmen verpflichtet ist derjenige, der nach § 836 BGB für den Schaden verantwort...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 3.3 Freizeitaktivitäten

Schließlich werden von der SportanlagenlärmschutzVO weder Kinderspielplätze noch Bolzplätze für Kinder bis zu 14 Jahren erfasst[1] noch Abenteuerspielplätze, die in der Freizeitlärmrichtlinie geregelt sind. Ebenfalls greift die SportanlagenlärmschutzVO nicht bei freizeitsportlichen Aktivitäten auf sog. Sportgelegenheiten wie Wegen, Plätzen, Spielstraßen und Freiflächen, weil...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.10.1 Gemischte Bebauung

Die Rechtsprechung orientiert sich bei der Bewertung derartiger Fälle einerseits daran, ob es einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund für die Lärmerzeugung gibt. Ist ein solcher nicht zu erkennen, wie beim nächtlichen Kuhglockengeläut von Kühen auf eingezäunter Weide in einer nicht ausschließlich landwirtschaftlich geprägten Gegend, ist das Interesse des Nachbarn auf ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.11.2 Schutz der Ruhezeiten

Aber auch bei artgerechter Haltung Ihrer Papageien sind Sie vor den Nachbarn nicht sicher, wie die Halter von zwei Rosenköpfchen-Papageien erfahren mussten. Diese hatten den Käfig mit den Vögeln zum regelmäßigen Luftschnappen auf die Terrasse gestellt, weshalb der Nachbar vor Gericht zog. Nach Meinung der Richter unterscheiden sich die Laute derartiger Papageien deutlich von ...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.1.3 Kostenerstattung

Beseitigt der beeinträchtigte Grundstückseigentümer die Wurzeln und die durch diese verursachten Schäden auf eigene Kosten, steht ihm ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Grundstücksnachbarn nach §§ 812, 818 BGB zu, weil der Grundstücksnachbar auf Kosten des beeinträchtigten Grundstückseigentümers dadurch bereichert wurde, dass dieser die zur Beseitigung der von den Wurze...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 3.1 Sportanlagen, die einer Genehmigung nach § 4 BImSchG bedürfen

Ausgenommen vom Anwendungsbereich der SportanlagenlärmschutzVO sind lediglich ständige Renn- oder Teststrecken für Kraftfahrzeuge[1] sowie Anlagen, die an mehr als 5 Tagen im Jahr für den Motorsport genutzt werden (ausgenommen Anlagen für Elektromotorfahrzeuge und Anlagen in geschlossenen Hallen sowie Modellsportanlagen)[2] und offene Schießstände/Schießplätze.[3] Nur diese ...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.3.1.1 Bienenhaltung

Eine derartige Abwägung ergibt etwa bei der Bienenhaltung, dass bei festgestellter Bienengiftallergie der höchsten Stufe der durch Bienenstiche lebensgefährlich bedrohte Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung aller auf dem angrenzenden Grundstück aufgestellten Bienenstöcke hat. Denn hier ergibt die Abwägung einen Vorrang des Schutzes von Leben und Gesundheit vor den Interess...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.4.2 Ortsüblichkeit bei wesentlichen Beeinträchtigungen

Auch dann, wenn Einwirkungen aus der nachbarlichen Tierhaltung im Sinne der vorstehenden Ausführungen wesentlich sind, müssen sie gleichwohl geduldet werden, wenn sie die Folge einer ortsüblichen Nutzung des Nachbargrundstücks sind und mit wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen nicht verhindert werden können. Was als ortsüblich anzusehen ist und was nicht, hängt maßgeblich von d...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.1.1 Natürliche Geländebeschaffenheiten

Keine Anlagen im Sinn von § 907 BGB sind dagegen natürliche Geländebeschaffenheiten eines Grundstücks, die nicht auf menschliches Handeln zurückgehen. Das betrifft etwa ein felsiges Hanggrundstück. Gegenüber einem Felsrutsch kann sich der Eigentümer eines Unterliegergrundstücks gegen den Oberlieger nur dann erfolgreich zur Wehr setzen oder von diesem bei einem eingetretenen S...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.2.4 Kostenerstattung

Weil dieser Weg umständlich und zeitaufwendig ist, kann die Entfernung der störenden Zweige auch einem Fachbetrieb überlassen und vom Nachbarn Kostenerstattung verlangt werden.[1] Der Kostenerstattungsanspruch setzt aber voraus, dass dem Eigentümer des Baumes zuvor Frist nach § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB gesetzt worden und diese Frist erfolglos abgelaufen ist.[2] Hinweis Baumschut...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.6 Hühnerhaltung

Das Halten von vier Hennen bedeutet auch in einer Villengegend nach der Rechtsprechung eine nur unwesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn in der Benutzung seines Grundstücks, weshalb sie von ihm nicht verboten werden kann. Eine besondere Sensibilität des gestörten Nachbarn ist dabei nicht entscheidungserheblich.[1] Machen die Hühner aber Ausflüge auf das Nachbargrundstück u...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.3.1.3 Gemauerter Gartengrill

Bei Rauch- und Geruchsbelästigungen durch einen Gartengrill ist zu bedenken, dass nach der Rechtsprechung das Grillen nicht allgemein verboten ist. Bei unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaft kommen allenfalls Benutzungsbeschränkungen in Betracht. So hat etwa das Amtsgericht Regensburg die monatlich zweimalige Benutzung eines an der Nachbargrenze aufgestellten Gartengril...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.1.3 Bodenerhöhungen

Schließlich sind keine Anlagen im Sinn von § 907 BGB nach der Rechtsprechung des BGH Bodenerhöhungen auf Nachbargrundstücken.[1] Das wird verständlich, wenn man bedenkt, dass bei einer flächenhaften Bodenerhöhung der neue mit dem alten Boden so vermischt oder verbunden wird, dass die Bodenerhöhung als solche wohl kaum das Merkmal einer gewissen Selbstständigkeit erfüllen kan...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.17 Volierenhaltung von Vögeln

Bei der Volierenhaltung von Vögeln kann es Ärger mit den Nachbarn geben, und zwar dann, wenn es sich um städtische Grundstücke handelt und der Großkäfig mit den Vögeln im Garten aufgestellt ist. Gegen deren Zwitschern und Kreischen kann sich der lärmgeplagte Nachbar mit der Nachbarklage zur Wehr setzen. Nach der Rechtsprechung ist eine Klage erfolgreich, wenn die Vögel den ga...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.3.1.5 Taubenschlag

Auch bei der Taubenhaltung wird nur in seltenen Fällen die Beseitigung des Taubenhauses oder Taubenschlags auf dem Nachbargrundstück verlangt werden können, wenn durch Reduzierung der Zahl der Tauben Lärmbelästigungen und Kotverschmutzungen eines angrenzenden Grundstücks auf eine zumutbare Weise begrenzt werden können. Praxis-Beispiel Anzahl "zulässiger" Tauben ist nach der R...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / Zusammenfassung

Überblick Die Gartengestaltung benachbarter Grundstücke gibt immer wieder Anlass für Nachbarstreitigkeiten. Zwar lieben alle die Natur – aber jeder auf seine Weise. Der eine pflanzt auf seinem Grundstück Laubbäume und Sträucher oder legt einen sog. Ökogarten an, um ein Refugium für die Tier- und vor allem die Vogelwelt zu schaffen und sich an selbst geernteten Früchten zu er...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.1 Nachträgliche Anordnungen

Auch nach Inbetriebnahme einer Sportanlage kann die örtlich zuständige Immissionsschutzbehörde jederzeit bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen nach § 3 SportanlagenlärmschutzVO oder Betriebszeitbeschränkungen anordnen, um die Einhaltung der festgelegten Lärmrichtwerte durch den Sportanlagenbetrieb sicherzustellen (§ 5 Abs. 2 der Verordnung). Nur bei ständig vo...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.2.1.1 Ästhetische oder optische Einwirkungen

Deshalb sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch sog. ideelle, d. h. ästhetische oder optische Einwirkungen (Belästigungen), wie etwa der Anblick eines benachbarten unaufgeräumten Lagerplatzes für Baumaterialien[1] nach § 907 BGB im Allgemeinen nicht abwehrfähig. Allerdings sollen nach Meinung des BGH in besonders krassen Fällen Abwehransprüche nicht ausgeschl...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.13 Pferdehaltung

Wenn Sie ein Reitpferd anschaffen wollen und deshalb auf Ihrem Grundstück einen Stall planen, dann vergessen Sie Ihre Nachbarn nicht! Ein Pferdestall ist baugenehmigungspflichtig. Ihren Nachbarn müssen Sie die Baupläne zur Unterschrift vorlegen. Wenn diese Belästigungen befürchten, können sie Ihr Vorhaben blockieren. Schließlich sind bei der Haltung eines Pferdes Beeinträchti...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 7 Standards der Zumutbarkeit von Lichteinwirkungen

Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lichteinwirkungen auf die Nachbarschaft, etwa durch die Flutlichtanlage einer Sportanlage, fehlen allgemein gültige Grenzwerte und Bewertungsmethoden, da solche weder durch Gesetz noch durch Rechtsverordnung oder in sonstiger Weise verbindlich festgelegt sind. Ob Lichteinwirkungen der Nachbarschaft einer Sportanlage zumutbar sind, ist ...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.2.2 Abwehrfähige Einwirkungen

Nach alledem sind unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH alle Einwirkungen abwehrfähig, die als unzulässige Eigentumsstörungen durch Zuführung grenzüberschreitender sinnlich wahrnehmbarer Stoffe zu werten sind.[1] Dabei bemisst sich das Maß dessen, was der Eigentümer an Einwirkungen abwehren kann oder ausnahmsweise zu dulden hat, nach § 906 BGB. § 906 BGB lautet in...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.1 Zivilrechtsschutz für Mieter

Die Haustierhaltung in Mietwohnungen ist häufiger Streitpunkt sowohl im Verhältnis zum Vermieter als auch wegen der durch die Tiere verursachten Störungen im Verhältnis zu den anderen Mietern. Dies wird verständlich, wenn man die unterschiedlichen Interessenlagen berücksichtigt. Auf der einen Seite steht der Vermieter, dem daran gelegen ist, Beschädigungen und übermäßige Abnu...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.3.1 Anspruchsinhalt bei vorhandenen Anlagen

Wirkt eine Anlage im Sinn von § 907 Abs. 1 BGB von selbst (etwa durch abrutschende Erdmassen einer Deponie) oder durch die Art ihrer Benutzung (etwa durch Rauch- und Geruchsbelästigungen eines gemauerten Gartengrills oder durch Lärmbelästigungen und Kotverschmutzungen durch Tauben, die in einem Taubenschlag untergebracht sind) in der in Kap. 2.2 dargestellten Weise unzulässig a...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.4.3 Übersicht der zivilrechtlichen Abwehrmöglichkeiten

Welche Abwehrmöglichkeiten des gestörten Nachbarn nach Zivilrecht bestehen, kann aus der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / Zusammenfassung

Überblick Nicht immer entspricht es der wirklichen Interessenlage, sich bei störenden Einwirkungen aus der Nachbarschaft darauf zu beschränken, die Einwirkungen als solche mit der Nachbarklage nach § 1004 Abs. 1 BGB (des gestörten Grundstückseigentümers) bzw. nach § 862 Abs. 1 BGB (des gestörten Grundstücksmieters oder -pächters) abzuwehren. Denn in den Fällen, in denen dies...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.2.3 Seltene Ereignisse

Eine Sonderregelung trifft schließlich § 5 Abs. 5 SportanlagenlärmschutzVO, um selten stattfindende Großveranstaltungen und Turnierwettkämpfe zu ermöglichen. Solche Veranstaltungen sollen ohne Betriebszeitbeschränkungen durchgeführt werden können, wenn die durch derartige Veranstaltungen verursachten Richtwertüberschreitungen nicht mehr als 10 dB(A) betragen (höchstens aber ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.4 Gartenvögel

Füttern von Singvögeln Vögel im Garten, wie z. B. Amsel, Rotkehlchen oder Spatz, dürfen gefüttert werden. Aber auch dies, insbesondere die sog. Winterfütterung von Vögeln, kann zu Streit unter den Nachbarn führen, denn die Fütterung lockt nicht nur Singvögel an, sondern auch Tauben oder Ratten und führt zu Verschmutzungen durch Vogelkot. Im Mietrecht rechtfertigen nur ganz unv...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / Zusammenfassung

Überblick Konflikte zwischen Sportanlagen und ihrer Wohnnachbarschaft beschäftigen seit Jahren Verwaltungs- wie Zivilgerichte. Die Konflikte entzünden sich dabei fast ausschließlich an dem von diesen Anlagen ausgehenden Lärm. Vereinzelt sind auch belästigende Lichteinwirkungen durch Flutlichtanlagen Gegenstand von Nachbarklagen. Nachdem in den 1980er-Jahren die Lärmbelästigun...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.3.3.1 Gesetzlicher Schutzstandard

Zwar spricht diese Vorschrift entsprechend dem beim Inkrafttreten des BGB (1.1.1900) bestehenden Rechtszustand nur von landesrechtlichen Vorschriften. Es ist aber allgemein anerkannt, dass sie auch auf bundesgesetzliche Vorschriften entsprechend anwendbar ist, weil beim Inkrafttreten des BGB der spätere Siegeszug vor allem des bundesgesetzlich geregelten öffentlichen Rechts ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.7.1 Wachhunde

In diesem Zusammenhang hat das OLG Düsseldorf festgestellt, dass es auch für Wachhunde keine "Bellfreiheit" gibt, sodass sie nachts im Haus gehalten werden müssen, wenn sie im Freien durch ihr Bellen der Nachbarschaft den Schlaf rauben.[1] Häufiges lautes und lang anhaltendes Bellen und Jaulen eines anatolischen Hirtenhundes insbesondere in der Nacht und an Sonn- und Feiertag...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.3.2 Anspruchsinhalt bei geplanten Anlagen

Bei noch nicht verwirklichten, sondern lediglich geplanten Anlagen geht der Anspruch aus § 907 Abs. 1 BGB dahin, dass die Herstellung der Anlage unterbleibt. Insoweit gewährt das Gesetz einen vorbeugenden Schutz wegen künftig zu befürchtender Einwirkungen. Das Gesetz knüpft den Anspruch auf vorbeugenden Schutz allerdings an die Bedingung, dass grenzüberschreitende Beeinträcht...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.4 Übersicht der Abwehrmöglichkeiten nach § 907 Abs. 1 BGB

Welche Abwehrmöglichkeiten des gestörten Nachbarn nach § 907 Abs. 1 BGB bestehen, kann aus der folgenden Übersicht entnommen werden. Übersichtmehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.8 Hundekot

Wer hat sich nicht schon einmal über Hundekot auf dem Gehweg vor seinem Haus, auf Kinderspielplätzen oder auf öffentlichen Spiel- oder Liegewiesen geärgert? Jeder Hundehalter sollte wissen, dass er eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er den von seinem Hund dort abgesetzten Kot nicht beseitigt. Hundekot gilt nach der Rechtsprechung wegen der mit ihm verbundenen Infektionsgef...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 1 Grundsatz

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[1] konkretisiert die SportanlagenlärmschutzVO die Anforderungen, die sich unter dem Aspekt des Lärmschutzes für die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen aus der immissionsschutzrechtlichen Grundpflicht ergeben, nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen i. S. v. § 3 Abs. 1 BImSchG zu verhin...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 3.1 Zum Begriff des Werks im Sinn des § 908 BGB

Während der Begriff des Gebäudes aus sich heraus verständlich ist (räumlich umfriedetes Bauwerk, in dem sich Personen aufhalten oder Sachen untergebracht werden können), bedarf der Begriff des Werks einer Erläuterung. Unter den Begriff "Werk" fallen etwa Mauern, Zäune, Dämme, Kanäle, Wasserleitungen, Baugerüste, Öltanks oder Masten einer Stromleitung.[1] Wie den Anlagen in § 9...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.1.1 Selbsthilferecht

Liegt eine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung der oben dargestellten Art durch über die Grundstücksgrenze hinüberwachsende Wurzeln vor, kann sich der betroffene Grundstückseigentümer auf das Selbsthilferecht des § 910 BGB berufen und die Wurzeln im erforderlichen Umfang – dies allerdings nur bis zur Grundstücksgrenze und nicht darüber hinaus – abschneiden. Achtung Benach...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8 Rechtsbehelfe gegen den Anlagenbetrieb bei Richtwertüberschreitungen

Ist die Baugenehmigung für eine baugenehmigungspflichtige Sportanlage bestandskräftig geworden oder handelt es sich um eine genehmigungsfreie Anlage, stehen als Rechtsbehelfe der Antrag auf nachträgliche Anordnungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde und dessen verwaltungsgerichtliche Durchsetzung sowie die öffentlich-rechtliche und die zivilrechtliche Unterlassungs...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.9.1 In Mietwohnungen

Katzen haben es in Mietwohnungen leichter als Hunde, weil die Gerichte in ihnen keine störenden Hausgenossen sehen und anerkennen, dass sie bei regelmäßiger Reinigung ihres Katzenklos reinlich sind und keine ernsthaften Schäden in der Mietwohnung anrichten.[1] Wenn allerdings Katzengestank durch Urin und Kot zu Belästigungen anderer Mieter führt, kann dies eine fristlose Künd...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.10.2 Ländliche Gegend

Andererseits wird nach Auffassung der Rechtsprechung in einer ausschließlich landwirtschaftlich geprägten Gegend, in welcher der Viehhaltung noch eine größere Bedeutung zukommt, auch nächtliches Kuhglockengeläut üblicherweise nicht als störend empfunden, sodass es keine wesentliche Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke bedeutet. In diesen Fällen wird das Läuten von Kuhglock...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 2.1 Sportanlagen

Als Sportanlagen werden in § 1 Abs. 2 SportanlagenlärmschutzVO ortsfeste Einrichtungen i. S. d. § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG definiert, die zur Sportausübung bestimmt sind. Einrichtungen in diesem Sinne liegen im Allgemeinen dann vor, wenn die zur Sportausübung erforderliche Grundausstattung gegeben ist, also etwa bauliche Anlagen und technische Hilfsmittel wie Sportgeräte oder ...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 1 Allgemeines

Geht von einem Bauwerk oder einer Anlage eine Gefahr aus, handelt es sich um eine gefahrdrohende Anlage (§ 907 BGB). § 907 BGB ist weitergehend als der nachbarrechtliche Abwehranspruch und räumt einen Anspruch auf Verhinderung oder Beseitigung der ganzen Anlage als Störungsursache ein, wenn mit Sicherheit vorauszusehen ist, dass der Bestand oder die Benutzung der Anlage eine...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.11.1 Lautstarke Vögel

Gegen die Einzelhaltung wehren sich die Vögel nicht selten mit penetrantem Kreischen. Das kann Probleme mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung geben. Praxis-Beispiel Schrilles Pfeifen So übersteigt nach der Rechtsprechung das schrille und über Stunden andauernde Pfeifen eines Graupapageis, der in einer Wohnung eines ruhig gelegenen Mehrfamilienhauses gehalten wird, erheblich d...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 3.3 Recht zur Selbsthilfe

Zur Selbsthilfe ist der durch gefährliche bauliche Zustände bedrohte Nachbar unter den Voraussetzungen des § 228 BGB berechtigt. Er handelt, wenn er die erforderlichen Maßnahmen selbst trifft und dabei in fremdes Eigentum eingreift, insoweit nicht rechtswidrig, als die Maßnahme nach § 677 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) dem Interesse des Verpflichteten entsprechen. In di...mehr