Fachbeiträge & Kommentare zu Nachzahlungszinsen

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Rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich

Sachverhalt Die Senatex GmbH - ein deutsches Unternehmen - hatte aus Gutschriften und Rechnungen den Vorsteuerabzug vorgenommen, obwohl die Abrechnungen keine Steuernummer oder USt-IdNrn. der leistenden Unternehmer enthielten. In einer Betriebsprüfung wurde dies bemängelt und der Vorsteuerabzug für den Zeitraum der Vorlage der nicht ordnungsgemäßen Rechnungen versagt. Noch w...mehr

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Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens

Leitsatz 1. Die überlange Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens steht der Festsetzung von Aussetzungszinsen für dieses Verfahren – auch unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung – nicht entgegen. 2. Eine Entschädigungsklage nach §§ 198 ff. GVG kann nicht auf die überlange Dauer eines vor einer Finanzbehörde anhängigen Verfahrens gestützt werden. Dem Steuerpflichtigen steh...mehr

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Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen

Leitsatz Die Höhe der nach § 233a AO festzusetzenden Nachzahlungszinsen ist für den Zeitraum April bis Juli 2013 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden Sachverhalt Die Kläger sind für das Streitjahr 2011 zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Streitig ist, ob zu Recht Nachzahlungszinsen nach § 233 AO festgesetzt wurden und diese ggf. zu erlassen sind. Gegen die Z...mehr

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Anpassung der Vorschriften zur Mindestbemessungsgrundlage (zu § 10 Abs. 5 UStG)

Überblick Nachdem zum 31.7.2014 gesetzlich die Mindestbemessungsgrundlage auf marktübliches Entgelt gedeckelt worden war, passt die Finanzverwaltung den UStAE an diese Rechtslage an. Darüber hinaus wird die Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen, dass die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage dann nicht infrage kommt, wenn der Leistungsempfänger vollständig zum Vorsteuera...mehr

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Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen sowie Erstattungs- und Nachzahlungszinsen

Kommentar Die OFD Niedersachsen stellt in zwei neuen Verfügungen dar, wie Ansprüche auf Steuererstattungen und Erstattungszinsen, sowie zukünftig anfallende Nachzahlungszinsen bilanziell abgebildet werden müssen. Zu welchem Bilanzstichtag ein Unternehmer einen Steuererstattungsanspruch aktivieren muss, der sich aus einer zu seinen Gunsten geänderten Rechtsauffassung ergibt, h...mehr

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Berechnung des Zinszeitraums beim Erlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz Nachzahlungszinsen sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit auf die sich aus der Steuerfestsetzung ergebende Nachzahlung bereits vor Wirksamkeit der Festsetzung freiwillige Zahlungen erbracht wurden und das Finanzamt diese angenommen und behalten hat. Sachverhalt Die Klägerin teilte dem Finanzamt mit, dass sie aufgrund einer laufenden Betriebsprüfun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.2 Überlange Verfahrensdauer

Rz. 11 Ausfluss von Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG und Art. 6 EMRK ist das Beschleunigungsgebot.[1] Das Strafverfahren an sich ist bereits ein belastender Eingriff für den Betroffenen, sodass es zügig zu führen und zu beenden ist. Bei einer überlangen Verfahrensdauer steht dem Betroffenen nach §§ 198, 199 GVG [2] ein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Staat zu.[3] Dies gilt f...mehr

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Aussetzungszinsen bis Dezember 2011

Leitsatz Die für eine Vorlage an das BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen (§ 237 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) liegt für einen Verzinsungszeitraum bis Dezember 2011 nicht vor (Anschluss an BFH, Urteil vom 1.7.2014, IX R 31/13, BFHE 246, 193, BStBl II 2014, 925). N...mehr

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Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen - Feststellungslast bei Versagung des Vorsteuerabzugs aus ‚Scheinrechnungen’

Leitsatz Hat der Steuerpflichtige tatsächlich eine Leistung von einem Unternehmer bezogen und liegen insoweit formell ordnungsgemäße Rechnungen vor, trägt die Finanzbehörde für die Versagung des Vorsteuerabzugs zunächst die objektive Feststellungslast, Eine Rechnungsberichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück, sofern sie noch vor Ergehen einer Einspr...mehr

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Verzinsung trotz verzögerter Auswertung einer gesonderten Feststellung

Leitsatz Erlässt das FA einen Änderungsbescheid, indem es einen geänderten Grundlagenbescheid mit Verzögerung auswertet, sind entstehende Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) unabhängig von einem eventuell schuldhaften Verhalten des FA rechtens. Sachverhalt Im Streitfall hatte das FA einen geänderten Gewinnfeststellungsbescheid über die Höhe eines gesondert festgestellten Gewinns, ...mehr

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Erlass von Nachzahlungszinsen nach Verrechnungspreiskorrektur

Leitsatz Die Frage, ob die Festsetzung von Zinsen unbillig ist, hängt nur von den Verhältnissen des jeweiligen Zinsschuldners ab; die Verhältnisse eines anderen Rechtssubjekts bleiben insoweit außer Betracht (Bestätigung der Rechtsprechung). Ein Zinserlass ist daher nicht geboten, wenn sich infolge einer Verrechnungspreiskorrektur einerseits die Körperschaftsteuer einer in e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hinterziehungszinsen

Rz. 1 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Zur Hinterziehung > Straf- und Bußgeldverfahren Rz 1 – 18. Hinterzogene Steuern sind zu verzinsen. Dies gilt auch für den SolZ (AEAO zu § 71), jedoch nicht für verkürzte Kirchensteuer. Zu Einzelheiten vgl § 235 AO und den ausführlichen AEAO. Rz. 2 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Hinterziehungszinsen dürfen weder als Betriebsausgaben noch als WK abg...mehr

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Erstattungszinsen: Keine Besteuerung bei sachlich unbilligem Ergebnis

Kommentar Der BFH hat jüngst entschieden, dass Erstattungszinsen zur Einkommensteuer steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen sind. Passend dazu erklärt die OFD Niedersachsen nun, wenn eine Besteuerung ausnahmsweise unterbleiben darf. Die Wogen scheinen wieder geglättet zu sein: Nachdem der BFH mit Urteil vom 15.6.2010 (Az. VIII R 33/07, BStBl 2011 II S. 503) entschieden hatt...mehr

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Erlass von Zinsen

Leitsatz Steht die Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO im Widerspruch zum Sinn und Zweck des Gesetzes, kommt ein Erlass von Zinsen in Betracht. Sachverhalt Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2006 Einkünfte aus Gewerbebetrieb hatten. Die getrennte Veranlagung führte beim Ehemann zunächst zu einer Steuerfestsetzung von Null. Ab März 2011 wurde eine Betriebsprüfung be...mehr

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Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz 1. Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen. 2. Die Regelung in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 verstößt auch im Hinblick auf ihre rückwirkende Geltung nicht gegen Verfassungsrecht. 3. Erstattungszinsen sind keine außerordentlichen Einkünfte i.S. v. § 34 EStG. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3, § 12 Nr. 3, § 3...mehr

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Erlass von Nachzahlungszinsen.

Leitsatz Eine verzögerte Bearbeitung einer Steuererklärung allein rechtfertigt nicht den Erlass von Zinsen. Sachverhalt Strittig war, ob die Kläger Anspruch auf Erlass von Zinsen haben. Im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzungen 2002 und 2003 wurden gegen die Kläger Nachzahlungszinsen i. H. v. 6.000 EUR bzw. 21.000 EUR festgesetzt. Zudem wurden die Einkommensteuerzahlungen de...mehr

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Zur Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen und zu den Grenzen einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung

Leitsatz 1. Die Gewährung des Vorsteuerabzugs unter dem Gesichtspunkt einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung setzt auch im Wege einer Billigkeitsmaßnahme voraus, dass die zu berichtigende Rechnung falsche oder unvollständige Angaben enthält, die einer Berichtigung zugänglich wären. 2. Die für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, dass die Vorsteuer erst in dem Best...mehr

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Bilanzsteuerliche Behandlung von Erstattungs- und Nachzahlungszinsen

Kommentar Die OFD Frankfurt erklärt mit Verfügung vom 22.4.2013, nach welchen Regeln Erstattungs- und Nachzahlungszinsen i. S. d. § 233a AO bilanziell zu erfassen sind. Ein besonderes Augenmerk richtet die OFD auf die zeitlich zutreffende Bilanzierung von Forderungen und Rückstellungen[1]. Forderungsausweis nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten Forderungen sind grundsätzlich e...mehr

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Frage der Einkommensteuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz Es ist nicht zulässig, die gesetzgeberische Grundentscheidung in § 12 Nr. 3 EStG, wonach bestimmte Steuern und die hierauf entfallenden Nebenleistungen dem steuerbaren Bereich entzogen sind, für Erstattungszinsen zur ESt dahingehend einzuschränken, dass diese steuerbar bleiben bzw. wieder steuerbar werden, solange entsprechende Steuern und Nebenleistungen als Sonder...mehr

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Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften

Leitsatz 1. Nachzahlungs- und Aussetzungszinsen gehören nach § 10 Nr. 2 KStG zu den nicht abziehbaren Aufwendungen und mindern deshalb auch nicht die Bemessungsgrundlage der KSt. 2. Zinsen auf erstattete KSt-Zahlungen (sog. Erstattungszinsen) erhöhen das Einkommen der Kapitalgesellschaften. Die geänderte Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteil vom 15.6.2010, VIII R 33/07, BFH/NV ...mehr

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Steuerpflicht von Erstattungszinsen, AdV

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob 2008 zugeflossene Erstattungszinsen zur ESt der Jahre 2001 bis 2003 als Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 vom 8.12.2010 (BGBl I 2010, 1770) der Steuer unterliegen. Die Zweifel bestehen insbesondere wegen der rückwirkenden Anwendung der Vorschrift. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 52a...mehr

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Steuerpflicht von Erstattungszinsen: Rückwirkung durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 ist verfassungsgemäß

Leitsatz In Reaktion auf die geänderte BFH-Rechtsprechung hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2010 [1] die Steuerpflicht von Erstattungszinsen für alle offenen Fälle festgelegt. Das FG Münster hält diese rückwirkende Anordnung für verfassungsgemäß. Sachverhalt In Zusammenhang mit mehreren Einkommensteuererstattungen für weit zurückliegende Altjahre zahlte das Finanzamt den zusam...mehr

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Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen – Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz 1. Zinsen i.S.v. § 233a AO, die der Steuerpflichtige an das FA zahlt (Nachzahlungszinsen), gehören zu den nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Ausgaben. 2. Zinsen i.S.v. § 233a AO, die das FA an den Steuerpflichtigen zahlt (Erstattungszinsen), unterliegen beim Empfänger nicht der Besteuerung, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehba...mehr

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Bürokooperation: Notwendige Rechnungsangaben bei Pauschalpreisen

Leitsatz Die in einer Rechnung enthaltene Leistungsbeschreibung ist unzulänglich, wenn sie nur allgemeine Formulierungen, wie "Personalgestellung/Schreibarbeiten, Büromaterial, Porto, EDV und Fachliteratur" enthält. Sachverhalt Der Kläger ist Inhaber einer Rechtsanwaltskanzlei und hat mit der Rechnungsausstellerin (Steuerberatungsgesellschaft X) eine Bürogemeinschaft. Auf Gru...mehr

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Erstattung von Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis

Überblick Erstattungsüberhänge bei der Kirchensteuer mindern den Sonderausgabenabzug des Zahlungsjahres. Das Finanzamt darf die Steuerbescheide aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO ändern. Die OFD Karlsruhe klärt nun, wann das rückwirkende Ereignis eintritt. Sachverhalt Die Kirchensteuer ist nur als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerpflic...mehr

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Nachforderungszinsen: unterschiedlicher Zinslauf bei Vorliegen eines rückwirkenden Ereignisses

Leitsatz 1. Eine Steuerfestsetzung kann nur dann auf einem rückwirkenden Ereignis beruhen, wenn das rückwirkende Ereignis tatsächlich zu einer abweichenden Steuerfestsetzung geführt hat. 2. Aktiviert ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in einer geänderten Bilanz nachträglich Forderungen und führt er die dadurch ausgelöste Gewinnerhöhung entsprechend seiner Satzung den...mehr

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Erfolgswirksam gebildete Rückstellung für Nachforderungszinsen auf KSt ist trotz Zins-Abzugsausschlusses erfolgswirksam aufzulösen

Leitsatz Wird eine vor Inkrafttreten des § 10 Nr. 2 Halbs. 2 KStG 1996 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 am 01.01.1999 steuerwirksam gebildete Rückstellung für Nachforderungszinsen auf KSt nach diesem Zeitpunkt aufgelöst, ist die daraus resultierende Gewinnerhöhung nicht steuerrechtlich zu neutralisieren. Normenkette § 5 Abs. 1 S. 1 EStG, § 249 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 2 HGB, §...mehr

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Kein Erlass aus Billigkeitsgründen bei übermäßig langer Bearbeitungsdauer des Finanzamts

Leitsatz Ein Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen ist auch bei einer durch das Finanzamt verschuldeten überlangen Bearbeitungsdauer regelmäßig ausgeschlossen. Sachverhalt Ein Ehepaar wurde für das Jahr 1999 mangels Abgabe einer Steuererklärung vom Finanzamt geschätzt. Gegen den Einkommensteuerbescheid legten die Eheleute Einspruch ein. Im August 2002 wurde die...mehr

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Kein Billigkeitserlass für Nachzahlungszinsen auf USt aus unberechtigtem Steuerausweis

Leitsatz 1. Eine aufgrund unzutreffenden Steuerausweises in einer Rechnung gem. § 14 Abs. 2 UStG entstandene nicht entrichtete Steuer ist gem. § 233a AO zu verzinsen. Die aufgrund des Steuerausweises entstandene USt-Schuld besteht bis zur – ohne Rückwirkung eintretenden – Berichtigung des Steuerbetrags. 2. Eine rückwirkende Berichtigung unzutreffend ausgewiesener Steuer wider...mehr

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Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten

Leitsatz § 12 Nr. 3 EStG schließt den Abzug von Nachzahlungszinsen i.S.d. § 233a AO als Werbungskosten unabhängig davon aus, ob der Steuerpflichtige den nachzuzahlenden Betrag – wie den Differenzbetrag zwischen festgesetzten ESt-Vorauszahlungen und festgesetzter ESt – vor der Nachzahlung zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen eingesetzt hat. Normenkette § 233a AO, §...mehr

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Keine Teilverjährung von Nachzahlungszinsen

Leitsatz 1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass bei einer wiederholten Änderung der Steuerfestsetzung die Festsetzungsfrist für den gesamten Anspruch des Steuergläubigers auf Nachzahlungszinsen nicht abläuft, solange noch eine, wenn auch nur punktuell wirkende Änderung der Steuerfestsetzung zulässig ist. Teile des Zinsanspruchs unterliegen daher keiner gesonderten Teilv...mehr

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Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer sind keine Werbungskosten

Leitsatz Hat der Steuerpflichtige Kapitalvermögen verzinslich angelegt, weil er mit einer Nachzahlung an Einkommensteuer rechnet, muss er zwar die hier erzielten Kapitalerträge versteuern, kann aber die vom Finanzamt wegen der Nachzahlung verlangten Zinsen (§ 233a AO) nicht als Werbungskosten abziehen. Zahlt andererseits das Finanzamt Zinsen, weil Einkommensteuer zu erstatte...mehr

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Nichtabziehbarkeit von nach dem 31.3.1999 gezahlten Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß

Leitsatz Die allgemeine Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 (BGBl I 1999, 402), mit der unter anderem § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 aufgehoben worden ist, verstößt insoweit nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, als danach Nachzahlungszinsen i.S.v. § 233a AO, d...mehr

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Festsetzung von Nachzahlungszinsen auch bei verzögerter Bearbeitung eines Steuerfalls

Leitsatz Nachzahlungszinsen darf das Finanzamt auch dann festsetzen, wenn ihm bei der Bearbeitung der Steuererklärung Fehler unterlaufen sind oder die Bearbeitung schuldhaft verzögert wurde. Sachverhalt Streitig ist, ob die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO bei schuldhaft verzögerter Bearbeitung eines Steuerfalls durch die Finanzbehörde gerechtfertigt ist. Ein...mehr

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Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei Gewinnverlagerungen innerhalb verschiedener Veranlagungszeiträume

Leitsatz Ein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt bei nachträglicher Zuordnung von Einkünften zu einem anderen Veranlagungszeitraum nicht in Betracht. Normenkette §§ 233a, 227 AO Sachverhalt Nach einer Außenprüfung gelangte das FA im Jahr 1995 zu der zutreffenden Erkenntnis, dass ein von der Klägerin erzielter Veräußerungsgewinn nicht – wie in ...mehr

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Erstmalige Zinsfestsetzung nach Änderungsbescheid

Leitsatz Wurden bei der erstmaligen Steuerfestsetzung keine Erstattungs- oder Nachzahlungszinsen festgesetzt, weil die Frist des § 233a Abs. 2 AO noch nicht abgelaufen war, so sind nach einer Änderung der Steuerfestsetzung Zinsen auf der Grundlage das Unterschieds zwischen dem neuen und dem früheren Soll gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO zu berechnen. Normenkette § 233a AO Sachver...mehr

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Zinsberechnung bei nach AdV vorab erstatteter Steuer

Leitsatz Das Tatbestandsmerkmal des "zu erstattenden Betrags" in § 233a Abs. 3 Satz 3 AO umfasst auch den Betrag, der im Weg der Aufhebung der Vollziehung vorab erstattet wird, wenn die Steuer in einem nachfolgenden Änderungsbescheid tatsächlich herabgesetzt wird. Normenkette § 233a AO Sachverhalt Das FA hatte die ESt 1992 auf 2.441.239 DM festgesetzt und in einem (weiteren) Ä...mehr

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Auf Hinterziehungszinsen angerechnete Nachforderungszinsen sind nicht als Sonderausgaben abziehbar

Leitsatz Festgesetzte Nachforderungszinsen, die auf Hinterziehungszinsen gem. § 235 Abs. 4 AO angerechnet wurden, können nicht als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG in der bis einschließlich 1998 geltenden Fassung abgezogen werden. Normenkette § 233a AO , § 235 AO , § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG Sachverhalt Das FA erließ aufgrund einer Selbstanzeige für die Jahre 1989 bis 19...mehr

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Keine Organhaftung für Nachzahlungszinsen

Leitsatz 1. Die in § 73 AO angeordnete Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers erstreckt sich nicht auf steuerliche Nebenleistungen. 2. Von der in § 239 Abs. 1 AO angelegten Verweisung auf die für Steuern geltenden Vorschriften werden die haftungsrechtlichen Bestimmungen des Zweiten Teils der AO nicht erfasst. Normenkette § 73 AO , § 233a AO , § 239 Abs. 1 S...mehr

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Nachzahlungszinsen bei nachträglicher Option zur Umsatzsteuer

Leitsatz Im Fall der Änderung einer Steuerfestsetzung knüpft die Zinsberechnung gem. § 233a Abs. 5 Sätze 1 und 2 AO an den Unterschiedsbetrag zwischen der nunmehr festgesetzten und der vorher festgesetzten Steuer an. Sie sieht keine hilfsweisen Nebenberechnungen zur Ermittlung einer von der festgesetzten Steuer abweichenden fiktiven Steuer und der danach zu berechnenden Zins...mehr

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Nachzahlungszinsen in Fällen der Gewinnverlagerung

Leitsatz Wird ein Veräußerungsgewinn vom Finanzamt nachträglich einem anderen Kalenderjahr zugeordnet, fallen im Regelfall sowohl Erstattungszinsen (für das frühere Jahr) als auch Nachzahlungszinsen (für das Jahr, dem der Gewinn endgültig zugerechnet wurde) an. Nach Auffassung des FG steht dem Steuerpflichtigen ein Anspruch auf teilweisen Erlass der Nachzahlungszinsen zu, so...mehr

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Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung kein rückwirkendes Ereignis/Nachzahlungszinsen nicht sachlich unbillig

Leitsatz Ein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Gründen kommt nicht in Betracht, wenn die Zinsforderung darauf beruht, dass der Steuerpflichtige nachträglich – aber vor dem 31.12.1995 – auf die Steuerfreiheit eines Umsatzes verzichtet hat. Normenkette § 227 AO , § 233a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 5 AO , Art. 97 § 15 Abs. 8 EGAO , § 102 FGO , § 4 Nr. 9 Buchst. a US...mehr

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Zinsen nach § 233 a AO bei geänderter Steuer- und Zinsfestsetzung

Leitsatz Erstattungszinsen auf Steuererstattungsforderungen gem. § 233 a AO gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Nachzahlungszinsen hingegen waren vor 1999 Sonderausgaben und sind ab 1999 steuerlich nicht mehr zu berücksichtigen. Werden Steuerfestsetzungen und daran anknüpfende Zinsfestsetzungen gem. § 233 a Abs. 5 AO geändert, kommt es f...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

Leitsatz Rät der steuerliche Berater dem Mandanten pflichtwidrig zur Aufgabe des Gewerbebetriebs und führt diese zur Aufdeckung stiller Reserven, stellt die hierauf entfallende Einkommensteuer grundsätzlich einen Schaden dar. Sachverhalt Der Kläger betrieb in einem ihm gemeinsam mit seiner Ehefrau gehörenden Wohn- und Geschäftshaus einen Einzelhandel. Zum 1.7.1995 verpachtete...mehr

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Zinsen: Rückwirkender Wegfall des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß

Leitsatz Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 der Sonderausgabenabzug für Zinsen auf Steuernachforderungen ab dem Veranlagungszeitraum 1999 weggefallen ist. Außerdem ist der Vorwegabzug für Vorsorge- aufwendungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i.V....mehr

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Umsatzsteuer: Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei fälschlich geltend gemachter Vorsteuer

Leitsatz Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen für zu Unrecht in Rechnung gestellte Vorsteuerbeträge ist zumindest nach Auffassung des Finanzgerichts zulässig. Dies gilt auch dann, wenn die dem Vorsteuerabzug entsprechenden Beträge zuvor an den Rechnungsaussteller als Umsatzsteuer entrichtet worden sind. Generell ist zu beachten, dass durch Vorsteuererstattung erlangte Liqu...mehr

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Vorsicht: Option zur Steuerpflicht bei Grundstücksumsatz kein rückwirkendes Ereignis!

Leitsatz 1. Der nachträgliche Verzicht auf die Steuerfreiheit einer Grundstückslieferung ist kein rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 233a Abs. 2 a AO. 2. Der Lauf der Zinsen für die Umsatzsteuer wegen der rückwirkend steuerpflichtigen Grundstückslieferung beginnt nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO 1977. Normenkette § 233a AO , § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG , § 9 Abs. 1 UStG Sachverhalt Der K...mehr

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Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung oder vergleichbarem Sachverhalt

Leitsatz 1. Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen gem. § 233a – in der ab 1997 geltenden Fassung setzt voraus, dass sich zwischen der festgesetzten Steuer und einer vorangegangenen Festsetzung ein Unterschiedsbetrag ergibt. Freiwillige Zahlungen des Steuerpflichtigen auf die Steuerschuld vor deren Festsetzung sind für die Zinsberechnung nach dem Soll-Prinzip grundsätzlich u...mehr

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Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer sind keine "Umsatzsteuer"

Leitsatz Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer haben nicht den Charakter von Umsatzsteuer. Ihre Festsetzung verstößt deshalb nicht gegen Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-RL. Normenkette § 233a AO , Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-RL Sachverhalt Das FA änderte nach einer Außenprüfung den Umsatzsteuerbescheid der Klägerin und setzte Nachzahlungszinsen gegen die Klägerin fest. Die Klägerin hielt ...mehr

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Abzug bezahlter Nachzahlungszinsen trotz zwischenzeitlicher vorläufiger Erstattung

Leitsatz 1. Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO, die bis zum 31.12.1998 beim Steuerpflichtigen abgeflossen waren, waren nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG a.F. auch dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sie später aufgrund eines erfolgreichen Antrags auf Aufhebung der Vollziehung des Zinsbescheids vorläufig erstattet wurden. 2. Wird der Zinsbescheid später aufgehoben oder werden d...mehr