Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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AGS 03/2019, Burandt/Rojahn, Erbrecht – Kommentar zu den erbrechtlichen Vorschriften (BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO)

Herausgegeben von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt und VRiOLG a.D. Dieter Rojahn, 3. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. XXI, 2.050 S., 249,00 EUR Die Zeiten, in denen sich im Erbrecht "nicht viel tut", sind längst vorbei. Die Welt wird "kleiner", die rechtlichen Sachverhalte haben oftmals Auslandsbezug und sind länderübergreifend. Daher ist der erbrechtliche Berate...mehr

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1. Kapitel: Der Minderjährige als Testator und als Widerrufender

§ 1 Der Minderjährige als Testator und als Widerrufender Rz. 1 Der Minderjährige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann gemäß § 2229 Abs. 1 BGB ein Testament errichten. Er bedarf dazu nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (§ 2229 Abs. 2 BGB). Ein geschäftsunfähiger Minderjähriger (§ 104 Nr. 2 BGB) kann auch dann nicht testieren, wenn er 16 Jahre alt ist.[1]...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / § 2 Der Minderjährige als Erbvertrag-Erblasser

Rz. 5 Der 16-jährige Minderjährige kann zwar ein Testament errichten (siehe Rdn 1), aber als Erblasser keinen Erbvertrag abschließen (§ 2275 BGB). Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 (BGBl I S. 1429) können nur noch unbeschränkt Geschäftsfähige Erbverträge abschließen (§ 2275 BGB n.F.).[1] Die folgenden Ausführungen gelten also nur noch für Erbve...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / D. Die Wahrnehmung der Rechte der minderjährigen Miterben: gerichtliche Genehmigung

Rz. 239 Beispiel Die Erbengemeinschaft besteht aus dem minderjährigen Erben, der zu ⅛ am Nachlass beteiligt ist, sowie aus drei anderen Miterben, die zu ⅜, 2/8 und 2/8 Miterben sind. Gegen die Stimme des Minderjährigen, vertreten durch seine Eltern, wird beschlossen, einen Kredit aufzunehmen, um den anstehenden kostspieligen Neuanstrich des Hauses zu bewältigen. Ferner soll ...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 16 Die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses

Rz. 156 Gemäß § 1640 Abs. 1 BGB haben Eltern die Pflicht, das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, das ihr minderjähriges Kind von Todes wegen erwirbt, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und es beim Familiengericht einzureichen. Rz. 157 Die Pflicht besteht gemäß § 1640 Abs. 2 BGB nicht, wenn der Wert des Er...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / C. Die Wahrnehmung der Rechte der minderjährigen Miterben bei den Verträgen: Vertretung

Rz. 234 Ebenso wie Eltern bei der Willensbildung in der Erbengemeinschaft mehrere Kinder vertreten können (siehe Rdn 224 ff.), ebenso können sie für diese auch rechtsgeschäftlich handeln und brauchen dafür grundsätzlich keinen Ergänzungspfleger, wenn sie diese Rechtsgeschäfte mit Außenstehenden tätigen. Es handelt sich bei ihren rechtsgeschäftlichen Erklärungen um gleichgeri...mehr

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ZErb 02/2019, Befugnis zur ... / Sachverhalt

Die ursprünglich eingetragene Eigentümerin verstarb am 21. April 2004 und wurde durch ihren am 12. März 2007 nachverstorbenen Sohn (im Folgenden: Erblasser) als Alleinerben beerbt (Erbschein des Amtsgerichts Linz am Rhein vom xx.xx. 2009 – x VI xx/08). Die Erben des Erblassers sind inzwischen auf Anweisung des Senats im Verfahren 1 W 219/13 in Erbengemeinschaft in Abt. I des...mehr

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Unternehmensnachfolge: Plan... / 2 Herausforderungen und Möglichkeiten der externen Unterstützung

Die Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge ist ein hochkomplexer Vorgang, bei dem sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Motive eine Rolle spielen. Insbesondere bei Familienunternehmen treten neben den Firmenbelangen auch private Faktoren (Erbregelung, Steuerbelastung, Altersabsicherung) bei der Vorbereitung und Umsetzung der Betriebsübergabe auf. Abb. 2 zeigt das ...mehr

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AGS 02/2019, MüKo zum BGB – Schuldrecht Allgemeiner Teil I, 1. Teilband

Herausgegeben von Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Dr. Roland Rixecker, Dr. Hartmut Oetker und Bettina Limperg. 8. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 1828 S., 179,00 EUR Mit dem vorliegenden Werk liegt nunmehr der 2. Band der 8. Aufl. vor. Aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen umfangreichen weiteren Rspr. insbesondere des EuGH und der Rspr. auf dem Gebiet...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / I. Steuerstrafrechtliche Fallstricke im deutsch-schweizerischen Erbfall

Lebte ein Erblasser bis zu seinem Tode ausschließlich in Deutschland und stellen seine in Deutschland wohnhaften Erben im Zuge der Auskunftsbegehren Vermögenswerte in der Schweiz fest, so bewirkt der Erbanfall und zum Nachlass gehörendes Auslandsvermögen grundsätzlich das Entstehen einer Anzeigepflicht für die Erben gem. § 30 Abs. 1, 3 S. 1, 2. Halbs. ErbStG.[1] Aufgrund des...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 2. Anzeigepflicht und Wegzug des Erblassers in die Schweiz

Lebte ein deutscher Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in der Schweiz, stellt sich die Frage, ob der Erwerb von Todes wegen beim zuständigen Finanzamt in Deutschland gem. § 30 Abs. 1 ErbStG anzuzeigen ist. Die Anzeigepflicht besteht dann, wenn es sich um einen der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb (§ 1 ErbStG) handelt. Der Erwerber ist verpflichtet, binnen einer Frist v...mehr

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zfs 02/2019, Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht: StVR, C.H. Beck, 25. Aufl. 2018, 1823 S., 119 EUR, ISBN 978-3-406-70386-7

In der nun schon 25. Auflage ist der Kommentar "Straßenverkehrsrecht" von Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke neu erschienen. Dieses Werk im praktischen "Thomas/Putzo-Format" erscheint alle zwei Jahre. Dabei fällt positiv auf, dass nicht nur alle neuen Entscheidungen aufgenommen werden, sondern auch überholte Rechtsprechung gelöscht wird. Dadurch bleibt der Text kurz, prägnant und ...mehr

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ZErb 02/2019, Hemmung der V... / Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von den Beklagten Auskunft über den Bestand des Nachlasses der am 19. Dezember 2011 verstorbenen Erblasserin durch Vorlage eines durch einen Notar aufgenommenen Verzeichnisses. Die Klägerin ist die Tochter des vorverstorbenen Sohnes, die Beklagten sind zwei weitere Kinder der Erblasserin. Diese setzte mit notariellem Erbvertrag vom 20. November 1981, best...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 1. Informationsbedarf des Finanzamts bei Auslandsvermögen und Erbschaften aus dem Ausland

Bei Auslandsvermögen bzw. Erbschaften aus dem Ausland erhält das zuständige Finanzamt in Deutschland nicht automatisch Auskunft über den Erbfall. Anzeigepflichten gegenüber dem Finanzamt sind zwar adressiert an Vermögensverwalter sowie mit der Nachlassabwicklung befasste Gerichte, Behörden und Notare (§§ 33, 34 ErbStG); abgesehen von dem Fall, dass ein deutsches Generalkonsu...mehr

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ZErb 02/2019, Hemmung der V... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat – soweit für die Revision noch von Bedeutung – ausgeführt, die Klage sei mit dem zuletzt gestellten Antrag zulässig und weitestgehend begründet. Die Klägerin sei gemäß §§ 2307 Abs. 1 Satz 1, 2303 Abs. 1, 1589, 1924 Abs. 3 BGB pflichtteils- und damit auskunftsberechtigt. Sie sei auch nach privatschriftlicher Ausku...mehr

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ZErb 02/2019, Befugnis zur ... / Aus den Gründen

Die allein im Namen der Beteiligten zu 1 erhobene Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Wurde den Beteiligten im Rahmen einer Zwischenverfügung unter Fristsetzung Gelegenheit gegeben, ein der Eintragung entgegenstehendes Hindernis zu beseitigen, hat das Grundbuchamt den Antrag nach Ablauf der Frist zurückzuweisen, wenn nicht inzwischen...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.4 Testament

Die Testierfreiheit des Erblassers wird nach Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet und umfasst das Recht, selbst einen Nachfolger für das eigene Vermögen zu bestimmen und/oder es auf mehrere Personen nach eigenen Vorstellungen zu verteilen. Dabei muss sich der Verfügende nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann also auch mit ihm nicht verwandte Personen als Erben einsetze...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / cc) Empfehlungen

Rz. 458 Aufgrund fehlender Konturen der Ansicht, dass es zur Eindämmung von Missbrauchsgefahren erforderlich sei, über objektive Korrekturen des § 72 ZPO eine verjährungshemmende Wirkung nur dort anzunehmen, wo eine berichtigte oder verständliche Vorgreiflichkeit aus Sicht des Streitverkünders angenommen werden kann,[399] haften der Streitverkündung auch insoweit verjährungs...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Syndikusanwaltshaftung

Rz. 229 Nach Urteilen des BSG zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3.4.2014 entstand eine hitzige Debatte um das Bild und den Stand von Unternehmensjuristen, weil man kein neues Berufsbild des Unternehmensjuristen wollte, sondern der Ansicht anhing, auch als Syndikus schlichtweg Anwalt zu sein, der unabhängig Rechtsrat erteile. Zwecks "Korrektur der Fehlen...mehr

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ZErb 01/2019, Vollstreckung... / Aus den Gründen

III. Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO) und auch sonst zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. Das Beschwerdegericht hat den Vollstreckungsantrag der Gläubigerin mit Recht zurückgewiesen. 1. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Verurteilung des ...mehr

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ZErb 01/2019, Vollstreckung... / Sachverhalt

I. Die Gläubigerin ist die nichteheliche Tochter des am 24. Juni 2014 verstorbenen Erblassers. Die Schuldnerin ist dessen Witwe. Die Gläubigerin machte einen Pflichtteilsanspruch gegen die Schuldnerin als Vorerbin nach dem Erblasser geltend und erwirkte ein Urteil, mit dem die Schuldnerin verurteilt wurde, der Gläubigerin Auskunft über den Bestand des Nachlasses des Erblasse...mehr

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AGS 01/2019, Adoption eines... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Bezirksrevisors gegen die Wertfestsetzung des AG in der vorliegenden Adoptionssache hat auch in der Sache Erfolg. Das AG hat den Wert zu gering bemessen. Da das FamGKG für Adoptionssachen keine gesonderte Wertvorschrift enthält, ist hinsichtlich der Wertfestsetzung § 42 Abs. 2 FamGKG heranzuziehen. Hiernach ist der Wert unter Berücksichtigung alle...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / 4. Der Pflichtteilsberechtigte als Auskunftsgläubiger?

Nach deutschem Recht ist der Pflichtteilsberechtigte, mit Ausnahme der §§ 2305, 2306 BGB am Nachlass nicht beteiligt. Ihm wird nur ein schuldrechtlicher Anspruch gegen den Erben gewährt. In der Schweiz hingegen stellt das Pflichtteilsrecht grundsätzlich ein echtes materielles Erbrecht, ein sog. Noterbrecht, dar.[47] Der auf den Pflichtteil gesetzte Erbe ist anders als nach d...mehr

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ZErb 01/2019, Vollstreckung... / Leitsatz

1. Die Pflicht des Erben zur Erteilung der Auskunft über den Nachlassbestand mittels Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB stellt eine unvertretbare Handlung dar, deren Vollstreckung sich nach § 888 Abs. 1 ZPO richtet, auch wenn der Erbe zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verurteilt wurde. 2. Eine wiederholte Zwangsgeldfestsetzung bedarf eines...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 5. Klageantrag

Geht man davon aus, dass eine grundsätzliche Zulässigkeit der Verbindung einer Stufenklage und eines teilbezifferten Zahlungsantrags besteht, so muss dies bei der Antragstellung zwingend in Gestalt der Anbringung einer offenen Teilklage beachtet werden. Dies führt dazu, dass neben der üblichen Antragstellung einer Stufenklage nach § 254 ZPO der bezifferte Teil als Leistungsa...mehr

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zfs 01/2019, Falsches Blinken

Hinweis "Die Haftungsquote zugunsten unseres Mandanten beträgt 2/3. Zwar trifft es zu, dass unser Mandant kurz vor der von rechts einmündenden Straße, aus der Ihr Versicherungsnehmer in den bevorrechtigten Verkehr und damit in den Pkw unseres Mandanten fuhr, kurz rechts geblinkt hatte. Hierdurch hat unser Mandant sein Vorfahrtsrecht aber nicht verloren. Insbesondere hat unse...mehr

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AGS 01/2019, Adoption eines... / Leitsatz

Bei der gem. § 42 Abs. 2 FamGKG vorzunehmenden Bemessung des Verfahrenswertes für ein Adoptionsverfahren ist u.a. auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten abzustellen. Einen Aufschluss über die Höhe des Verfahrenswertes kann insbesondere anhand der seitens des Notars seiner Kostennote zugrunde gelegten Geschäftswerts gewonnen werden. OLG Düsseldorf, Beschl...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 4. Folgen für den Pflichtteilsprozess

Betrachtet man die vorstehend dargestellten Entscheidungen genauer, so dürfte im Regelfall eine Kombination einer bezifferten Teilklage mit einer Stufenklage zwar prozessual möglich sein, jedoch nicht durch Teilurteil über die bezifferte Teilklage entschieden werden können. Gegen eine Kombination der beiden Teilklagen sind keine durchgreifenden prozessualen Bedenken ersichtl...mehr

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FF 01/2019, Keine Mitmutter... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligte zu 2 begehrt die Eintragung ihrer Mitmutterschaft für das von ihrer Ehefrau geborene Kind in das Geburtenregister. [2] Die Beteiligten zu 1 (Kindesmutter) und zu 2 (im Folgenden: Antragstellerin) lebten seit Mai 2014 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und schlossen am 12.10.2017 durch Umwandlung dieser Lebenspartnerschaft die Ehe. Am 3.11.2017 ge...mehr

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Insolvenzverwalter darf keine Vereinbarung über den Gerichtsstand treffen

Zusammenfassung Ein Insolvenzverwalter ist kein Kaufmann und daher nicht befugt, eine Vereinbarung über den Gerichtsstand nach § 38 Abs. 1 ZPO zu treffen. Eine Ausweitung der Vorschrift kommt aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht in Betracht. Der Hintergrund Der Kläger ist Insolvenzverwalter eines Malerbetriebs in Rechtsform einer GmbH (Insolvenzschuldnerin...mehr

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Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags und Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige

Leitsatz Rückgängigmachung im Sinne des § 16 Abs. 1 GrEStG und Unwirksamkeit einer Abtretungsanzeige, wenn deren Eingang als Fax als auch der Zugang des Originals vor der Entstehung des Anspruchs lagen Sachverhalt Die Klägerin veräußerte mit notariellem Kaufvertrag an die B-ApS des Rechtsanwalts C... als amtlich bestellter Vertreter des Notars D ein Grundstück. Der Kaufvertra...mehr

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Zustimmung zur Veräußerung: Widerruf

Leitsatz Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung bedarf, wird eine erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist. Normenkette WEG § 12; BGB § 183 Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage ist eine Veräußerungsbeschr...mehr

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Gesonderte Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags – Zeitpunkt der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück bei Übertragung auf eine Stiftung

Leitsatz 1. Ein verbleibender Spendenvortrag für eine Vermögensstockspende nach § 10b Abs. 1a EStG ist erstmals zum Schluss des Veranlagungszeitraums des Zuwendungsjahres gesondert festzustellen (§ 10b Abs. 1a Satz 4 EStG i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG). Dieser Bescheid hat für die nachfolgenden Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10b A...mehr

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ZErb 12/2018, Schadensersat... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch aufgrund einer Pflichtverletzung hinsichtlich eines Erbvertrags. Die Klägerin ist die Tochter der Beklagten. Durch notariellen Vertrag mit der Urkundsnummer ... vom 19.7.2002 des Notars ... in ... schloss die Klägerin mit ihren Eltern, der Beklagten und deren am 10.9.2008 verstorbenen Ehemann Herrn ..., einen Erbvertrag....mehr

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ZErb 12/2018, Eintragung ei... / Sachverhalt

Der am 20.8.2017 verstorbene, im Grundbuch als Eigentümer des verfahrensgegenständlichen Grundbesitzes eingetragene ... hatte der Beteiligten zu 1 am 28.1.2015 eine notariell beurkundete General- und Vorsorgevollmacht erteilt, welche – ausdrücklich mit Wirkung über den Tod hinaus – auch die Vermögenssorge umfasste. Am 22.8.2018 schloss die Beteiligte zu 1 unter Verwendung der...mehr

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ZErb 12/2018, Schadensersat... / Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. A. Die Klage ist zulässig. (...) B. Die Klage ist jedoch nicht begründet. Die durch die Klägerin geltend gemachten Ansprüche stehen ihr aus keiner denkbaren Anspruchsgrundlage zu. I. Es besteht zu Gunsten der Klägerin kein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB. Zwar hat die Beklagte eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis mit der Klägerin schul...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / 4

Auf einen Blick Mit dem vorstehend besprochenen Beschluss hat das OLG Celle festgestellt, dass auch ein General- und Vorsorgebevollmächtigter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinsverfahren zugelassen werden kann, wenn er diese im eigenen Namen abgibt. Die Einleitung eines isolierten Betreuungsverfahrens sei damit nicht (mehr) nötig. Diese Entscheidung is...mehr

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FoVo 12/2018, Vermögensauskunft im Kontext einer Demenz

Die Gesellschaft altert. Ein Umstand, der auch die Zwangsvollstreckung vor neue Herausforderungen stellt, wenn aus älteren Vollstreckungstiteln vollstreckt wird oder aber ältere Menschen Verbindlichkeiten begründen, ohne sie dann auch zu begleichen. Mit einer solchen Konstellation hatte sich jetzt das LG Berlin (Beschl. v. 28.5.2018 – 51 T 122/18) zu beschäftigen. Ist der Sc...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / I. Vorfrage: Erlass der eidesstattlichen Versicherung nach § 352 Abs. 3 S. 4 FamFG?

Weil nicht entscheidungserheblich, hat sich das OLG Celle nicht näher mit der Frage befasst, ob in einer Konstellation wie der vorliegenden[12], nicht ein Erlass der eidesstattlichen Versicherung nach § 352 Abs. 3 S. 4 FamFG in Betracht kommt. Dieser steht im pflichtgemäßen Ermessen des Nachlassgerichts. Bei dieser Ermessensentscheidung soll es maßgeblich darauf ankommen, ob...mehr

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ZErb 12/2018, Keine Anhörun... / Aus den Gründen

(...) In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg. Soweit sich die Beschwerde vom 7.8.2018 gegen die Zwischenverfügung vom 19.4.2018 insgesamt richtet, also ausdrücklich auch gegen die in Ziff. 1 der Zwischenverfügung an den Antragsteller gerichtete Aufforderung der Grundbuchrechtspflegerin, maßgebliche Beweggründe einer vollentgeltlichen Verfügung substantiiert darzulegen, ...mehr

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ZErb 12/2018, Keine Anhörun... / Sachverhalt

Der Antragsteller ist im streitgegenständlichen Grundbuchblatt seit dem Jahr 2011 in Abt. ... lfd. Nr. ... als Eigentümer eingetragen. In Abt. ... lfd. Nr. ... ist ein Vermerk eingetragen, wonach der Antragsteller befreiter Vorerbe ist und Nacherben A, geb. am ...2011, sowie etwaige weitere Kinder des Vorerben. Frau B erwarb mit Kaufvertrag mit Auflassung vom 30.6.2017 (UR-N...mehr

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ZErb 12/2018, Dinglicher Ar... / Aus den Gründen

Der zulässige Antrag ist begründet. Es liegen sowohl Arrestanspruch als auch Arrestgrund vor. I. 1. a) Der Arrestanspruch (§ 916 ZPO) folgt für sämtliche Antragsteller aus § 2303 Abs. 1 BGB. Die Antragsteller sind sämtlich Abkömmlinge des Erblassers, die durch das Testament vom 5.7.1997 von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. (...) b) Hinsichtlich der Höhe des Pflichtteilsansp...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / VI. Formulierungsvorschläge für Vollmacht und Erbscheinsantrag

Im Verfahren vor dem OLG Celle musste erst durch Auslegung der Vollmacht geklärt werden, ob diese auch die Antragstellung im Erbscheinsverfahren erfasse. Dies sollte in der Praxis durch eine klare und unzweideutige Formulierung (§ 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG) vermieden werden. Hierzu kann es sich empfehlen, im Rahmen eines Beispielkatalogs in der Vollmacht ausdrücklich die Stellun...mehr

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ZErb 12/2018, Eintragung ei... / Aus den Gründen

Die nach §§ 71 GBO zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 hat auch in der Sache Erfolg. Die von dem Grundbuchamt in der angegriffenen Entscheidung aufgezeigten Eintragungshindernisse liegen nicht vor. Zu Recht lässt die Rechtspflegerin zunächst die begehrte Eintragung der Grundschuld nicht am Nachweis der Vollmacht scheitern. Ist der Bevollmächtigte im Besitz der Voll...mehr

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Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / b) Eigene Ermittlungen des Notars

Die Wiedergabe, Plausibilitätskontrolle und Beurkundung von Erläuterungen des Erben durch den Notar reicht allerdings nicht aus, damit der Auskunftspflichtige den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten aus § 2314 Abs. 1 BGB erfüllt. Vielmehr ist der Notar für den Inhalt des Bestandsverzeichnisses verantwortlich und hat – ausgehend von den Angaben des Erben – den Nachlassbesta...mehr

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / 1. Aufgaben des Notars bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses im Allgemeinen

Den Notar, der entsprechend § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO zur Aufnahme des Nachlassverzeichnisses verpflichtet ist, treffen im Zusammenhang mit der Erstellung des Verzeichnisses im Wesentlichen zwei Pflichten, nämlich einerseits die Entgegennahme, Prüfung und Beurkundung von Erklärungen des Erben sowie andererseits eigene Ermittlungen, und zwar jeweils im Hinblick auf die vorsteh...mehr

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / a) Wiedergabe, Plausibilitätskontrolle und Beurkundung von Erklärungen des Auskunftspflichtigen

Nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass der Erbe ihm über den Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses Auskunft erteilt. Seine Auskunftspflicht erfüllt der Erbe nur dann, wenn ein vollständiges und einheitliches notarielles Verzeichnis mit allen Aktiv- und Pass...mehr

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ZErb 11/2018, Inhalt und Fo... / aa) Unbewegliche und bewegliche Gegenstände als Nachlassaktiva

Mit Blick auf körperliche Nachlassgegenstände ist zu berücksichtigen, dass der Erbe im Rahmen des § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet ist, zur Vorbereitung eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses sämtliche Nachlassgegenstände zu ermitteln und näher zu bezeichnen.[21] Mit Blick auf eine in den Nachlass fallende Immobilie und dort befindliche bewegliche Nachlassgege...mehr