Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 1 Grundsätze

Eine Gemeinschaftsordnung ist für das Entstehen bzw. die Begründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht erforderlich, insoweit bedarf es lediglich einer Teilungserklärung nach § 8 WEG oder eines Teilungsvertrags nach § 3 WEG. In der Praxis ist die Gemeinschaftsordnung meist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Teilungsvertrags. Zu berücksichtigen ist dabei stets...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / 1. Sachverhalt

Der Entscheidung des FG Nürnberg lag folgender Sachverhalt (verkürzt und auf die wesentlichen Punkte beschränkt) zugrunde: Durch Unternehmenskaufvertrag verkaufte die bisherige Organträgerin, eine GmbH & Co KG (Veräußerin), die alleinige Gesellschafterin der B war, ihre Beteiligung an der B (überwiegend) an die Beteiligungsgesellschaft H (Erwerberin). Eine Option zur Umsatzst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 1.2 Voller Vorsteuerausschluss

Von den Vorsteuerbeträgen sind solche vorab auszuscheiden, die in voller Höhe vom Abzug ausgeschlossen sind, weil sie ausschließlich Umsätzen zuzurechnen sind, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Praxis-Beispiel Voller Vorsteuerausschluss bei Grundstücksgeschäften Bei steuerfreien Grundstücksverkäufen gehören hierzu z. B. die Vorsteuerbeträge für die Leistungen des Makle...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 2. Letztwillige Verfügungen

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 11. Grunderwerbsteuer

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 3. Ordre public Verstoß in anderen Fällen

Keine Zustimmung verdient die Entscheidung des BGH dagegen, insoweit der Eindruck erweckt wird, dass jedes Zurückbleiben der einschlägigen Auslandsbestimmungen hinter dem Vorbild des deutschen Pflichtteilsrechts einen ordre public Verstoß begründe, dem durch volle Anwendung des deutschen Pflichtteilsrechts abzuhelfen ist. Das BVerfG begründet die gebotene Mindestbeteiligung v...mehr

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AGS 12/2022, Keine ordnungs... / V. Bedeutung für die Praxis

Nach § 10 Abs. 1 RVG wird die Vergütungsforderung des Anwalts erst dann durchsetzbar, wenn dem Mandanten zuvor eine ordnungsgemäße Berechnung der Vergütung erteilt worden ist. Dazu gehört die Schriftform, die auch durch eine qualifizierte elektronische Form gewahrt wird (§§ 126 Abs. 4, 126a Abs. 1 BGB). Gleiches gilt für Notare. Auch sie dürfen Kosten nur aufgrund einer dem ...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 4. Falscher Klagegegner

Bislang außer von Bühler [45] unbemerkt geblieben ist, dass es sich bei der Beklagten zu 1, d.h. der Erbin nach deutschem Verständnis, um den falschen Klagegegner handeln dürfte. Nach dem zulässig gewählten und – abgesehen von zwingenden ordre public Durchbrechungen – vorrangig anzuwendendem englischen Erbrecht geht der gesamte Nachlass zunächst auf die Beklagte zu 2 als exec...mehr

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ZErb 12/2022, Zur Ableitung... / 1 Gründe

Der im Juni 2016 verstorbene Erblasser war in erster Ehe mit Frau … verheiratet; die Ehe wurde 1984 rechtskräftig geschieden. Am xx.xx.2011 heiratete der Erblasser seine langjährige Lebensgefährtin, die Beteiligte zu 1. Der Beteiligte zu 3 ist der Sohn des Erblassers und seiner ersten Ehefrau; die Beteiligte zu 2 ist die Tochter des Erblassers und der Beteiligten 1. Letztwill...mehr

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ZErb 12/2022, Zum Verhältni... / 2 Anmerkung

I) Mehrere Vollmachten können miteinander in Konkurrenz stehen. Das ist offensichtlich. Gleiches gilt auch für mehrere Testamentsvollstreckungen über denselben Nachlass. Aufgrund zeitlich (zumindest teilweise) überschneidender Anwendungsbereiche können aber auch das Institut der Testamentsvollstreckung und der trans- bzw. postmortalen Vollmacht miteinander in Konkurrenz tret...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 2. Ordre public Verstoß im vom BGH zu entscheidenden Fall

Vor diesem Hintergrund verwundert es, mit welcher Selbstverständlichkeit der BGH die durch das BVerfG postulierte Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass zum Inhalt des deutschen ordre public und die Anwendung des deutschen Pflichtteilsrechts (anscheinend) für vollumfänglich anwendbar erklärt. Jedenfalls für den entschiedenen Fall, in dem die konkrete Anwendung englischen R...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Reformbedarf beim Kindesunterhalt

Den Abschluss der Herbsttagung bildete wie gewohnt die Aktuelle Stunde, diesmal mit einer Diskussion über die "Zukunft des Kindesunterhalts im Lichte gewandelter Betreuungsformen". Ob die Eltern sich auf das Wechselmodell, das Stufen- oder das tradierte Residenzmodell einigen, immer kann Streit um die Unterhaltszahlungen entstehen. Außerdem verdreifache sich das Armutsrisiko...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 5. Vorlage an EuGH

Zu kurz greift die Annahme des BGH, einer Vorlage an den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV habe es daher nicht bedurft, da die Entscheidung über die Unvereinbarkeit mit dem ordre public des angerufenen Gerichts nur durch dieses entschieden werden könne.[46] Auch wenn die Prüfung des deutschen ordre public grundsätzlich deutschen Geri...mehr

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ZErb 12/2022, Zustimmung al... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm hat sich in seiner Entscheidung vom 27.7.2022 mit erfreulicher Klarheit zu den Voraussetzungen des quotenlosen Erbscheins nach § 352a Abs. 2 FamFG positioniert. Ausgehend vom Wortlaut der Norm, der Gesetzesbegründung und dem Sinn und Zweck der Regelung (Beschleunigung des Erbscheinsverfahrens) ist der Senat zu dem überzeugenden Ergebnis, dass zur Erteilung eines...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 1. Reichweite des Art. 35 EuErbVO im Allgemeinen

Nach Art. 35 EuErbVO ist eine Rechtsnorm dann nicht anzuwenden, wenn diese Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar ist. Entscheidend ist das konkrete Ergebnis der Rechtsanwendung, nicht der abstrakte Regelungsgehalt der ausländischen Regel an sich. Schon durch den Wortlaut des Art. 35 EuErbVO, nach dem die Unverein...mehr

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ZErb 12/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Blau Die Haftung des Erbschaftserwerbers im Außenverhältnis Eine Überprüfung der Regelungen unter Berücksichtigung des Kaufrechts 2022 Duncker & Humb...mehr

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ZErb 12/2022, Deutsches Erbrecht-Symposium

Praxisrelevante Themen, erläutert von namhaften Experten. Das 25. Deutsche Erbrecht-Symposium am 7. und 8. Oktober diesen Jahres in Heidelberg war ein großer Informationsgewinn sowie sehr netter Austausch unter Kollegen. FAErbR Michael Rudolf, Vorstand der DVEV, stimmte das Publikum schon bei seiner Eröffnung auf spannende zwei Tage ein. Anschließend führte FAErbR Jan Bittle...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 2 Gründe

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung u.a. in ZEV 2021, 698 veröffentlicht ist, steht dem Kläger gegen die Beklagte ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 BGB zu, da dieser als Adoptivsohn des Erblassers pflichtteilsberechtigt gem. §§ 2303 Abs. 1, 1754 Abs. 1, 1755 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 12 § 2 Abs...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Anzeigepflichten des Erwerbers (§ 13a Abs. 7 ErbStG)

Rz. 521 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bruschke, Die besondere Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG, ErbStB 2017, 16; Gohlisch, Erbschafsteuerliche und schenkungsteuerliche Anzeige- und Erklärungspflichten und die sich darauf ergebenden Folgen für den Eintritt der Festsetzungsverjährungsfrist, ZErb 2011, 102 und 133; Mannek/Höne, Anzeigepflichten und Anzeigefr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: (1) Gesamtdarstellungen: Benz/Blumenberg/Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016, München 2017; Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV 2016, 541; Dorn/Könekamp, Reduktion der Schenkungsteuer bei der Unternehmensnachfolge, NWB 2021, 12; Erkis, Die Erbschaftsteuerreform 2016 – ein Rü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgrenzung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Abgrenzung des Arbeitslohns von anderen Einkünften > Arbeitslohn Rz 130 ff sowie > Arbeitnehmer Rz 9 ff; außerdem zB > Abgeordnete, > Artisten, > Aufsichtsrat, > Aushilfstätigkeit, > Berufssportler, > Erhebungsbeauftragter, > Freiberufler, > Fußballspieler, > Gastschauspieler, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Gesellschafter-Geschä...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 77 § 20 Abs. 6 S. 2 ErbStG ordnet eine entsprechende Haftung für Vermögensverwahrer (Gewahrsamsinhaber) an. Dies sind insbesondere Geldinstitute und ebenso Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare, aber auch Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger.[1] Im Gegensatz zur Haftung nach § 20 Abs. 6 S. 1 ErbStG verlangt § 20 Abs. 6 S. 2 ErbStG ausdrücklich...mehr

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Warum die Gesellschafterliste im Handelsregister immer richtig sein sollte

Zusammenfassung Wer in der im Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste eingetragen ist, gilt als Gesellschafter. Wer nicht eingetragen ist, kann gegenüber der Gesellschaft keine Gesellschafterrechte ausüben. Wer eingetragen ist, haftet für Gesellschafterpflichten und kann – unter Umständen – über die Geschäftsanteile auch dann verfügen, wenn er gar nicht Gesellschaft...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / X. Fremde Signaturkarten und Notarsignaturkarten

Rz. 97 Im beA kann nicht nur die beA-Karte Signatur (nur beA-Karte der 1. Generation) oder eine Fernsignatur zum Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur eingesetzt werden. Es ist auch möglich, mit einer fremden Signaturkarte zu signieren, z.B. von D-Trust[72] (Bundesdruckerei), solange es sich um einen zertifizierten Diensteanbieter handelt, der die Signaturka...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / C. beA-Signaturpaket mit beA-Karte Basis und Fernsignatur

Rz. 13 Das beA-Signaturpaket beinhaltet die beA-Karte Basis und zusätzlich eine Fernsignatur (beA), die die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur ermöglicht. Rz. 14 Auch wenn unmittelbar das beA- Signaturpaket bestellt wird, erhält man die beA-Karte Basis. Besteller des beA-Signaturpakets können nach Erhalt des PIN-Briefs sofort auf ihre Fernsignatur (beA) z...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / I. Grundlegendes zur eIDAS-VO

Rz. 3 Es gibt drei Arten von elektronischen Signaturen, die gesetzlich definiert sind. Erste Anfänge einer gesetzlichen europaweiten Definition gab es durch die Signaturrichtlinie 1999/93/EG,[2] mit der die qualifizierte elektronische Signatur der handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt und mit Rechtswirkung versehen wurde. Am 28.8.2014 hat die Europäische Kommission[3]...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / IV. beN

Rz. 44 Das besondere elektronische Notarpostfach (beN) wurde durch das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze gem. § 78n Bundesnotarordnung zum 1.1.2018 eingeführt.[32] Es wurde seit Februar 2018 zunächst im Pilotprojekt von Notaren genutzt...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VI. eBO

Rz. 49 Aus § 19 Abs. 2 RAVPV ergibt sich die Möglichkeit, das beA auch zur elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen zu nutzen. Rz. 50 Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[38] verkündet. Mit diesem Gesetz sollte aber nicht nur der elektronische Rechtsverkehr ausgebaut werden, sondern darüber hinaus wollte der Gesetzgeber auch die Anford...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 4. Sonderfall Grundbuchamt

Rz. 93 Der elektronische Rechtsverkehr sowie die elektronische Grundakte sind in den §§ 135–141 GBO geregelt. Eine elektronische Einreichpflicht wird bei einigen Bundesländern für Grundbuchverfahren nicht gesehen, da dort der elektronische Rechtsverkehr noch nicht eröffnet ist, siehe dazu nur beispielhaft für Bremen https://www.justiz.bremen.de/publikationen/allgemeine-inform...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / V. FamFG – Familiensachen und andere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 18 § 14 Abs. 2 FamFG regelt die Möglichkeit der elektronischen Einreichung und enthält einen Verweis auf die Anwendung des § 130a ZPO. Rz. 19 Zitat § 14 FamFG (1) 1Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. 2 § 298a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) 1Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, ...mehr

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§ 10 Nachrichteneingänge be... / H. Repräsentationsdateien erstellen

Rz. 44 Im Rahmen der Digitalisierung, Einführung von E-Akten und des elektronischen Rechtsverkehrs ist es wichtig, die eigenen Büroabläufe zu optimieren und anzupassen. Da es sich hierbei um eine wechselbezügliche Kommunikation mit den unterschiedlichsten Kommunikationspartnern handelt, muss damit gerechnet werden, dass die Dateibezeichnung, die z.B. ein Notar, eine Behörde,...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / A. Elektronischer Rechtsverkehr ERV

Rz. 1 Der elektronische Rechtsverkehr betrifft einerseits die sichere, rechtsverbindliche, gegenseitige elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Er umfasst andererseits aber auch die gerichtsinterne elektronische Sachbearbeitung und die elektronische Aktenführung bis hin zur elektronischen Archivierung. Zahlreiche Gesetze machen die Bestr...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / L. Vom Umgang mit beA-Karten und Zertifikaten

Rz. 67 Genauso wie ein Anwalt seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter sicherlich niemals die Unterschriftenmappe mit dem Hinweis zurückgeben würde "Bitte unterschreiben Sie doch heute für mich", bedarf es wohl keiner näheren Darlegung, dass die Verwendung der beA-Karte Basis und dazugehöriger PIN zum Erzeugen einer Fernsignatur dem Inhaber der beA-Karte Basis vorbehalte...mehr

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§ 26 Wörterbuch

In dieses Wörterbuch haben wir vor allem Abkürzungen und Fremdwörter eingepflegt, die uns bei der Recherche und Erstellung dieses Werks "über den Weg gelaufen" sind. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / IV. Prozessuale Pflichten

Rz. 80 Rechtsanwälte sind prozessual verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente vorzuhalten, § 173 Abs. 2 ZPO. Sofern in anderen Verfahrensordnungen auf die Zustellungsvorschriften der ZPO verwiesen wird, gilt dies auch hier. Rz. 81 Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 S. 1 ZPO [42] sindmehr

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§ 15 Zustellungen via beA / XI. Doppelzustellung gegen EB/eEB

Rz. 172 Doppelzustellungen[104] können auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Dabei kann eine Doppelzustellung ein Versehen sein oder aber der Versuch, eine vermeintlich oder tatsächlich unwirksame Zustellung zu heilen. Wir unterscheiden:mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 241 Mit dem Gesetz zum Ausbau des ERVV [160] hat der Gesetzgeber § 193 ZPO, der die Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher regelt, an die Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs angepasst. Neu aufgenommen wurde hier die Möglichkeit, dass der Gerichtsvollzieher das als Schriftstück zuzustellende Dokument entweder in Papierform oder aber als el...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Pflicht zur Eröffnung sicherer Übermittlungswege für bestimmte Kreise – § 173 Abs. 2 ZPO

Rz. 14 Damit ordnungsgemäße Zustellungen von elektronischen Dokumenten auf elektronischem Wege möglich sind, hat der Gesetzgeber für bestimmte Personenkreise in § 173 Abs. 2 ZPO geregelt, dass für diese eine Pflicht zur Eröffnung eines entsprechenden sicheren Übermittlungswegs besteht ("haben zu eröffnen"). Dies sind: Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher sowie Behörden,...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / IV. Gesamtes Verzeichnis (der im beA-System erreichbaren Adressen)

Rz. 31 Im Adressverzeichnis des beA-Systems werden in der End-Ausbaustufe alle Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammern, Registergerichte, Behörden, Steuerberater, eBO-Nutzer und Notare zu finden sein. § 19 RAVPV sieht vor, das beA auch zur Kommunikation mit anderen Personen und Stellen zu nutzen. Zu diesem Zweck wurde das besondere elektronische Bür...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / F. Kommunikationspartner im beA – Zusammenfassung

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / a) Berufsrechtliche Konsequenzen

Rz. 24 Wird die passive Nutzungspflicht missachtet, kann es geschehen, dass nicht zur Kenntnis genommen werden und entsprechende berufsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Fehlende Reaktionen auf weitere Schreiben der RAK können zu verschärfte...mehr

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§ 10 Nachrichteneingänge be... / D. Weiterleiten

Rz. 8 Im geöffneten Grundordner "Posteingang" kann durch Klick auf den Button "Weiterleiten" ebenfalls ein neues Nachrichtenfenster geöffnet werden. Die Empfänger-Adresszeile bleibt dabei leer, da das System ja nicht wissen kann, an wen die Nachricht weitergeleitet werden soll. Diese Adresse kann über die Favoriten oder über den Button "Empfänger hinzufügen" und dem sich dab...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VII. beSt

Rz. 70 Die Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat im September 2020 beschlossen, eine Steuerberaterplattform[58] ins Leben zu rufen und, wie sie selbst schreibt, als erste Anwendungsform dieser Plattform ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) empfangsbereit ­einzurichten und zur Verfügung zu stellen. Die Errichtung eines solchen...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 2. Farbdruck- oder Prägesiegel

Rz. 19 Vollstreckbare Ausfertigungen benötigen die Anbringung eines Farbdruck- oder Prägesiegels des Gerichts bzw. Notars.[11] Die Frage der Siegelung im digitalen Zeitalter ist in der Praxis relevant, weshalb an dieser Stelle hierauf kurz eingegangen wird. Rz. 20 Am 14.12.2016 hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob es sich bei einem "drucktechnisch" erzeugten Dienstsiege...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / III. Kenntnisnahmepflicht – Zustellungen und formlose Posteingänge

Rz. 9 Mit "passiver Nutzungspflicht" ist die Pflicht gemeint, das beA auf Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen zu überwachen, diese zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen. Die passive Nutzungspflicht umfasst damit die regelmäßige Kontrolle der Posteingänge im Gegensatz zur aktiven Nutzung, die sich auf Postausgänge erstreckt. Rz. 10 Die passive Nutzung...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / I. Gesetzliche Bestimmungen

Rz. 6 Die Zustellung von elektronischen Dokumenten und Schriftstücken von Gerichten gegen Empfangsbekenntnis ist vornehmlich in den §§ 173 (elektronische Form) und 175 ZPO (Schriftstücke) geregelt. Diese werden in ihrer Neufassung seit dem 1.1.2022 aufgrund ihrer Wichtigkeit nachstehend abgedruckt. Sie gelten u.a. auch in Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Zustellungen via beA / 3. Nachweis der Zustellung durch eEB – § 173 Abs. 3 ZPO

Rz. 29 Eine Zustellung gegen Empfangsbekenntnis stellt eine erleichterte Form der Zustellung dar. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in § 173 Abs. 2 ZPO auch den ausschließlichen Personenkreis genannt, an den gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann. Die Partei ist in § 173 Abs. 2 ZPO ausdrücklich nicht genannt. Hier ist auch nicht zu erwarten, dass die Partei ein E...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 5. Nachweis der Zustellung durch Zustellungsfiktion – § 173 Abs. 4 ZPO

Rz. 45 Der Gesetzgeber hat die Übermittlung und Zustellung elektronischer Dokumente an andere als die in Abs. 2 Genannten umfassend in § 173 Abs. 4 ZPO geregelt, der inhaltlich § 174 Abs. 3 S. 2 ZPO in der bis zum 31.12.2021 geltenden Fassung entspricht. Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater und die sog. "Profinutzer", siehe Rdn 17 ff. in diesem Kapitel, s...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / I. Empfänger einfügen

Rz. 17 Neue Nachrichten können, da es sich um eine Grundfunktion handelt, aus der Ansicht jedes Grundordners oder jedes selbst erstellten Unterordners heraus durch Klicken auf den Button "Neue Nachricht" im rechten, vertikal angeordneten Funktions-Menü des Postfachs erzeugt werden. In dem sich öffnenden Fenster ist der Absender automatisch im Feld "Absender" eingetragen (1),...mehr