Fachbeiträge & Kommentare zu Notarielle Beurkundung

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Beurkundungsbedürfnis, Neutralität des Notars, Präzision

Rz. 2 Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum) ist für jede Vertragspartei ein Rechtsgeschäft von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Sowohl die Immobilie als auch der Kaufpreis dafür sind Hauptleistungen mit einem hohen Wert, die ausgetauscht werden. Rz. 3 Käufer benötigen häufig eine F...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

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FF 11/2024, Schadensersatz ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Kläger ist der Rechtsnachfolger der verstorbenen vormaligen Klägerin (im Folgenden auch: Erblasserin). Die Beklagte zu 1 ist Tochter der Erblasserin, der Beklagte zu 2 ist Sohn der Beklagten zu 1 und Enkelsohn der Erblasserin. Der Kläger nimmt – soweit für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren noch von Interesse – den Beklagten zu 2 auf Schadensersatz weg...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / E. Transparenz

Rz. 8 Klare und verständliche Formulierungen der Vereinbarung, Baubeschreibung und Bezugsurkunde sind erforderlich, auch um dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu genügen, sodass der notarielle Bauträgervertrag einer Inhaltskontrolle standhalten kann; dafür muss der Notar im ureigensten Interesse sorgen; andernfalls kann er haftbar sein. Rz. 9 Hinweis Die Mandatier...mehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / A. Allgemeines

Rz. 1 Damit eine Immobilie aus dem Eigentum des Verkäufers in das rechtliche Eigentum des Käufers wechseln kann, hat zuvor zum Schutz der Vertragsparteien die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages und zwingend die der Auflassung zu erfolgen. Für die Beteiligten eines Kaufvertrages ist es von Bedeutung, dass sie die Inhalte ihres notariellen Vertrages nicht ausschließlich ...mehr

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§ 8 Verweisungen nach §§ 13... / B. Verweisung nach § 14 BeurkG

Rz. 12 Eine weitere Vereinfachung enthält das Beurkundungsgesetz in § 14 BeurkG: Wenn Bilanzen, Inventare, Nachlassverzeichnisse oder sonstige Bestandsverzeichnisse über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen werden, auf das in der Niederschrift verwiesen und ihr beigefügt wird, brauchen diese nicht vorgelesen zu werden, wenn die Beteiligten da...mehr

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§ 8 Verweisungen nach §§ 13... / A. Verweisung nach § 13a BeurkG

Rz. 1 Die Notare müssen auch Beurkundungen durchführen, deren Inhalte samt Anlagen umfangreich sind, z.B. Bauträgerkaufverträge, Aufteilungen in Wohnungs- und Teileigentum sowie Unternehmenskaufverträge. Zu jeder Verhandlung über Willenserklärungen nimmt der Notar zwingend eine Niederschrift auf (§ 8 BeurkG). Die Protokollierung muss so geschehen, dass die Bezeichnung des No...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / II. Verstoßfolgen

Rz. 113 Nimmt der Notar trotz des relativen Mitwirkungsverbotes (§ 3 BeurkG) dennoch die Beurkundung z.B. eines Kaufvertrags vor, ist die Beurkundung zwar wirksam, räumt dem Notar allerdings auch kein Ermessen ein.[89] Der Notar verletzt eine unabdingbare Amtspflicht, die disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Bei bewussten und groben Verstößen gegen die Mitwirk...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / IV. Gesetzgeberische Möglichkeiten

Es sind verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Umgang mit den dargelegten Problemen denkbar, wobei hierbei einer Lösungsmöglichkeit unter Abwägung der Vor- und Nachteile Vorzug zu gewähren ist. Die erste – jedoch nicht zu präferierende – Handlungsoption des Gesetzgebers liegt in der Abschaffung des gemeinschaftlichen Testaments. Zwar war die Einführung eines gemeinschaftlic...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / F. Muster: Kaufvertrag bei Kauf vom Insolvenzverwalter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Grundstückskauf vom Insolvenzverwalter UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________, am _________________________ Vor mir, dem unterzeichneten Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen:mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IV. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 116 Die relativen Mitwirkungsverbote gelten nach § 3 BeurkG für die gesamte Beurkundungstätigkeit des Notars, also auch für Unterschriftsbeglaubigungen[92] und in Verbindung mit § 16 Abs. 1 BNotO auch für seine gesamte Amtstätigkeit. Dem relativen Mitwirkungsverbot unterfallen somit insbesondere das notarielle Verwahrungsverfahren (§ 23 BNotO), die sonstigen Betreuungstä...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / VI. Vorbefassung

Rz. 120 Untersagt ist dem Notar die Beurkundung in Angelegenheiten einer Person, für die der Notar, sein Sozius oder eine Person, mit der er eine Bürogemeinschaft unterhält, außerhalb der notariellen Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit bereits tätig war oder noch tätig ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG). Die Vorschrift trennt die notarielle Amtstätigkeit von der außernotarie...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Zeitpunkt der Antragstellung/Vorlagensperre/Antragsverzicht/Vorratslöschung

Rz. 80 Regelt der Grundstückskaufvertrag die Bewilligung der Auflassungs- bzw. Eigentumsübertragungsvormerkung mit einer schützenden Bestimmung zur Vorlage, damit eine Vorleistung vermieden wird, muss diese Schutzbestimmung beachtet werden. Die Vorlagensperre und Anweisung an den Notar, die Eintragungsbewilligung der Vormerkung erst nach Eintritt einer künftigen Bedingung, b...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / A. Grundstückskaufvertrag: Abfragebogen für die Datenerfassung

Rz. 1 Für das erste Telefonat mit dem Mandanten kann es hilfreich sein, sich eines Abfragebogens zu bedienen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Abfragebogen Personalien der Parteien – Verkäufermehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / B. Fehlendes berechtigtes Sicherungsinteresse

Rz. 3 Nur der einvernehmliche Wille der Vertragsbeteiligten, ein Notaranderkonto einzurichten, reicht nicht als berechtigtes Sicherungsinteresse.[8] Der Notar soll die Beteiligten über die gesetzlichen Voraussetzungen einer notariellen Verwahrung aufklären und sichere Wege einer Vertragsabwicklung (ohne die Verwahrung) aufzeigen. Beharren die Beteiligten trotz der Notarhinwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 2.1 Sozialversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten dabei als ein Unternehmen. Vorstandsmitglieder einer AG sind jedoch in Beschäftigungen au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Außerordentliche Gese... / 4 Durchführung, Beschlussfassung und Protokoll

Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung für den Notfall. Die Hinzuziehung eines Experten ist unter Umständen anzuraten. Für die Durchführung, Beschlussfassung und Protokollierung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung gelten keine Besonderheiten gegenüber einer ordentlichen Gesellschafterversammlung.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Wahlverfahren bei der AG

Rz. 11 Das AktG schreibt zwingend die Wahl des AP durch die Hauptversammlung vor (§ 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Hierdurch soll eine unparteiische, von den Organen der AG unabhängige Prüfung erreicht werden. Nur für das erste Gj wird der AP ausnahmsweise durch die Gründer gewählt (§ 30 Abs. 1 Satz 1 AktG). Das Wahlrecht der Hauptversammlung ist dabei unbeschränkt. Die Hauptversamm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Familiengesellschaft / 4.1 Familienpersonengesellschaften

Soll eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, PartGG oder stille Gesellschaft) gegründet werden, kann der Gesellschaftsvertrag grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Auch ein mündlicher Vertrag erlangt die zivilrechtliche Wirksamkeit. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird aber generell eine schriftliche Fassung des Gesellschaftsvertrags empfohlen. Die Formfreiheit gilt je...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Familiengesellschaft / 4.2 Familienkapitalgesellschaften

Einfacher, aber auch durchgehend strenger sind die Formvorschriften bei der Gründung einer Familien-Kapitalgesellschaft. Wie bei Gründung jeder Kapitalgesellschaft ist auch für die Gründung einer Familien-GmbH oder einer Familien-AG stets eine notarielle Beurkundung erforderlich.[1] Ein Gesellschaftsvertrag bzw. eine Satzung ohne Mitwirkung eines Notars weist einen Formfehle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Familiengesellschaft / 2.1.2 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zunächst ist darauf zu achten, dass der Gesellschaftsvertrag oder ein anderer Vertrag zivilrechtlich wirksam sein muss. Hierzu gilt es insbesondere zu beachten, dass die zutreffenden Personen den Vertrag abschließen, eine ggf. erforderliche wirksame Vertretung vorliegt, bestehende Formvorschriften eingehalten werden. Zwar hat das Steuerrecht im Allgemeinen keine Probleme damit, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unmittelbares Ansetzen bei Mit- und mittelbarer Täterschaft

Rz. 711 [Autor/Stand] Bei der mittäterschaftlich (§ 25 Abs. 2 StGB) begangenen Steuerhinterziehung (s. Rz. 113 ff.) wird den Mittätern wechselseitig das Verhalten der jeweils anderen Mittäter als eigenes Verhalten zugerechnet (s. Rz. 113, 83). Daraus folgert die h.M. zu Recht, dass alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium eintreten, sobald einer von ihnen aufgrund de...mehr

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ZErb 10/2024, An einen Verz... / 1 Gründe

I. Die Kläger haben in erster Instanz Wertermittlung für Nachlassgrundstücke verlangt und im Wege der Klagerweiterung in zweiter Instanz (Stufenklage) Zahlung von jeweils 1/16 als Zusatzpflichtteil. Der am … 1940 geborene und am … 2020 verstorbene Erblasser G. S. war seit dem … 1978 in zweiter Ehe mit der Beklagten verheiratet. Der Kläger hatte vier Kinder: aus erster Ehe: 1. di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.1.3 Auflassung

Die Auflassung muss gem. § 925 Abs. 1 BGB bei gleichzeitiger Anwesenheit von Veräußerer und Erwerber vor einer hierfür zuständigen Stelle, in aller Regel einem Notar, erklärt werden. Zwar erfordert § 925 Abs. 1 BGB nur, dass die Auflassung vor einer zuständigen Stelle erklärt wird, sodass an sich keine notarielle Beurkundung der Auflassung nötig ist. Die Bestimmung des § 311...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 5.2 Schriftform

Wenn ein Vertrag oder eine Rechtshandlung der Schriftform bedarf, steht dies ausdrücklich im Gesetz (z. B. Schriftform eines Verbraucherdarlehensvertrags in § 492 BGB oder Schriftform der Kündigung eines Pachtvertrags in § 594f BGB). Im Fall der Schriftform ist zu beachten: Eigenhändige Unterschrift Ist durch Gesetz die schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde nach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.7 Schenkung als Element der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 25 Die Schenkung hat im Rahmen der Erbfolgeplanung ihre wesentlichste Bedeutung.[1] Die vorweggenommene Erbfolge ist gesetzlich nicht definiert. Aus den Begriffen "Erbfolge" und "vorweggenommen" lässt sich jedoch deren Tatbestand ableiten. Dabei stehen vertragliche Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge im Vordergrund. Erfolgt die Ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.6 Form der Schenkung

Rz. 24 Gem. § 518 Abs. 1 BGB ist das Versprechen, eine Leistung schenkweise zuzuwenden, notariell zu beurkunden. Hierdurch soll ausschließlich der Schenker geschützt werden. Die Annahme des Schenkungsversprechens kann hingegen formfrei erfolgen, sofern nicht andere Formvorschriften eingreifen und daher auch insoweit eine notarielle Beurkundung erfolgen muss.[1] Rz. 24a Ein Fo...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.1 Abstandszahlungen an den Übergeber

Abstandszahlungen an den Übergeber führen i. d. R. zu einem (teil-)entgeltlichen Erwerb und somit stets zu Anschaffungskosten.[1] Praxis-Beispiel Abstandszahlung bei teilentgeltlichem Erwerb V überträgt an seinen Sohn S eine vermietete Eigentumswohnung (Verkehrswert 150.000 EUR), die er 1995 für 85.000 EUR erworben hat. Im Übergabevertrag wird vereinbart, dass S an V eine Abst...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 4.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit eines Nießbrauchs an einem Grundstück sind die notarielle Beurkundung [1] sowie die Eintragung in das Grundbuch notwendig.[2] Fehlt die Grundbucheintragung, entsteht ein obligatorisches Nutzungsrecht, wenn durch einen bürgerlich-rechtlich wirksamen Nutzungsvertrag eine schuldrechtlich gesicherte Position begründet und dies auch tatsächlich dur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Nach inländischem Handelsrecht abgeschlossener Gewinnabführungsvertrag

Tz. 325 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 291 Abs 1 AktG ist der GAV ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine SE, eine AG bzw eine KGaA verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen (beliebiger Rechtsform) abzuführen. Während eine OG in der Rechtsform einer AG beim Abschluss eines Unternehmensvertrags zwingend die strengen Satzungsregelungen des AktG beacht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Beschlussverfahren

Tz. 115 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Das Beschl-Verfahren wird wie folgt durchgeführt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.3 Zustimmung der Gesellschafter (§ 1a Abs 1 S 1 Hs 2 KStG)

Tz. 35 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Antrag muss nach § 1a Abs 1 S 1 KStG von der Pers-Handels-, Partnerschaftsgesellschaft oder (ab VZ 2024) eingetragenen GbR gestellt werden. Die Gesellschafter sind nicht antragsberechtigt. Der Antrag kann nur für die Pers-Ges als Ganzes und damit mit Wirkung für und gegen alle Gesellschafter gestellt werden (s Kölbl/Luce, Ubg 2021, 264, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Tatbestand und erstmalige Anwendung

Tz. 117 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Aus der Rechtsfolge des § 22 Abs 8 S 1 UmwStG, dass es nämlich (nur) um die Anwendung des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 S 6 UmwStG als Folgewirkung des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU geht, ergibt sich der Tatbestand der Vorschrift. Der Regelungsbereich umfasst nämlich bereits erfolgte Einbringungen nach den §§ 20, 21 o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.10 Zeitpunkt der Veräußerung

Tz. 35 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Zeitpunkt der Veräußerung bestimmt gemeinhin den zeitlichen Moment der Entstehung der Eink aus einem VG und damit die Zuordnung der Eink zu einem bestimmten VZ/EZ oder Feststellungszeitraum sowie den Stichtag der Bewertung der Ermittlungsgrundlagen für den VG. Diese Aspekte spielen bei § 22 Abs 1 UmwStG keine Rolle, da die stliche Beurtei...mehr

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ZErb 09/2024, Kein Verweige... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführerin begehrt als Alleinerbin des am 10.3.2020 verstorbenen Erblassers, dessen Lebensgefährtin sie war, die Anweisung an den Notar, ein notarielles Nachlassverzeichnis aufzunehmen. Sie war zur Auskunftserteilung mittels Vorlage eines solchen durch Teilurteil des angerufenen LG verurteilt worden. Die Beschwerdeführerin beauftragte den Notar im Februar 2021 m...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / H. Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 82 Drohende Rechtsstreitigkeiten können auch im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs beigelegt werden. Sogar künftige Beziehungen können geregelt und damit weiterem Streit vorgebeugt werden. Regelmäßig verringert der Vergleich für beide Seiten das Risiko eines (noch größeren) Rechtsverlustes und das Prozesskostenrisiko. Die Parteien brauchen sich nicht auf einen lang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Fiktiver Formwechsel (§ 1a Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 59 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 2 S 1 KStG gilt der Übergang zur KSt-Besteuerung als Formwechsel iSd § 1 Abs 3 Nr 3 des UmwStG. Dh das Ges fingiert den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges. Für stliche Zwecke wird somit von einem (fiktiven) Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang ausgegangen (s Rn 00.02 UmwSt-Erl 2011), der zur Aufdeckung von stillen Rese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die kstlichen Folgen der Organschaft treten nur ein, wenn ein Organschaftsverhältnis iSd § 14 KStG vorliegt und ein zivilrechtlich wirksamer, auf mind fünf Jahre abgeschlossener GAV vorliegt, der auch tats durchgeführt wird. Das Vorliegen eines wirksamen GAV iSd § 291 Abs 1 AktG ist, ebenso wie die von § 14 Abs 1 KStG geforderte Abführung de...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 3. Rechtsbeziehung zwischen Pflichtteilsberechtigtem und Notar

Zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem vom Erben beauftragten Notar entsteht keine Rechtsbeziehung.[51] Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Pflichtteilsberechtigte bzgl. des Nachlassverzeichnisses weder eine Beauftragung des Notars vorgenommen hat oder vornehmen kann noch eine Beurkundung erfolgt, an der der Pflichtteilsberechtigte als Urkundsbeteiligter teilnim...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 9 Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Die Kombination von GmbH und KG in der GmbH & Co. KG kann zu Schwierigkeiten bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen führen. Die unterschiedliche rechtliche Ausgangslage ist der Grund dafür. Geschäftsanteile an einer GmbH sind grundsätzlich frei übertragbar. In der KG ist das anders: Die Übertragbarkeit von Anteilen an Personengesellschaften ist im Gesetz nicht vorgese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 6.2 Pfandrecht an Rechten (insbesondere Forderungen)

Gegenstand eines Pfandrechts (s. bereits Abschn. 5.2) kann auch ein Recht und damit jede übertragbare Forderung sein (§ 1273 Abs. 1 BGB). Die Bestellung des Pfandrechts an einem Recht erfolgt nach den für die Übertragung des Rechts geltenden Vorschriften (§ 1274 Abs. 1 Satz 1 BGB). Jedoch ist die Verpfändung einer Forderung, zu deren Übertragung ein Abtretungsvertrag (§§ 398...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Begründung von Wohnungs- un... / 2.3 Form der Teilungserklärung

Eine Teilungserklärung ist keine Verfügung über ein Grundstück und wegen ihrer also materiell-rechtlichen Natur formlos möglich. Auf sie sind die allgemeinen Regelungen des BGB, zum Beispiel §§ 104 ff., 1821 BGB, anwendbar. Die Eintragung soll allerdings nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung und/oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Notarielle Beurkundung.

Rn 2g Die öffentliche Beglaubigung wird nach § 129 III durch die notarielle Beurkundung ersetzt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 128 BGB – Notarielle Beurkundung.

Gesetzestext Ist durch Gesetz notarielle Beurkundung eines Vertrags vorgeschrieben, so genügt es, wenn zunächst der Antrag und sodann die Annahme des Antrags von einem Notar beurkundet wird. A. Normzweck. Rn 1 Die Mitwirkung des Notars an der Beurkundung von Verträgen soll eine sachkundige Beratung und Belehrung der Parteien sowie eine zweifelsfreie Formulierung des Textes erm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Notarielle Beurkundung.

Rn 18 Nach § 126 IV kann die Schriftform durch die notarielle Beurkundung, § 128, und deswegen durch einen gerichtlichen Vergleich, § 127a, ersetzt werden. Analog § 127a ist die Schriftform durch den Beschlussvergleich gem § 278 VI ZPO aF = § 278 VI 1 Alt 1 ZPO ersetzbar (BAG NJW 07, 1831 [BAG 23.11.2006 - 6 AZR 394/06] Tz 27 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Notarielle Beurkundung (§ 483 II).

Rn 5 § 483 II berücksichtigt, dass insb Verträge über als Miteigentum an unbeweglichen Sachen gestaltete Nutzungsrechte gem § 311b I 1 der notariellen Beurkundung unterliegen können. Rn 6 § 5 I BeurkG schreibt vor, dass Urkunden grds in deutscher Sprache abgefasst werden. Ggf ist dem Verbraucher bei der notariellen Beurkundung nach der Maßgabe des § 16 BeurkG zusätzlich eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Notarielle Beurkundung (Abs 1).

Rn 2 Nach § 7 I sind die Formvoraussetzungen im Falle notarieller Beurkundung erfüllt. Dabei müssen die Vertragspartner – anders als beim Ehevertrag (s Rn 4) – nicht gleichzeitig beim Notar anwesend sein; vielmehr genügt es nach § 128 BGB, wenn Antrag und Annahme getrennt beurkundet werden. Eine Stellvertretung bei der Beurkundung ist zulässig, selbst durch den anderen Ehega...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinbarte Beurkundung, Abs 2.

Rn 6 § 154 II bestimmt, dass bei gewollter aber noch nicht vorgenommener Beurkundung der Vertrag im Zweifel noch nicht geschlossen sein soll (BGH NJW-RR 06, 847, 849 [BGH 08.03.2006 - IV ZR 145/05] zu Sicherungsabrede; Hess LAG 15 Sa 254/10 zur Wirksamkeit trotz fehlender Schriftform). Anders als bei Formfehlern nach § 125 S 2 ist der Vertrag also nicht nichtig (NK-BGB/Radem...mehr