Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Unmögliches oder ungesetzliches Vermächtnis

Rz. 36 § 2171 Abs. 1 BGB erfasst die anfängliche objektive Unmöglichkeit eines Vermächtnisses und stellt nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung, sondern konsequenterweise auf den Zeitpunkt des Erbfalls ab, weil eine Vermächtnisanordnung zwar im Zeitpunkt der Testamentserrichtung existent aber noch nicht rechtswirksam wird. Rz. 37 Ist die Wirksamkeit eines Vermächtni...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / I. Unterlassungsverpflichtungen des Erblassers

Rz. 694 Bei Unterlassungsverpflichtungen des Erblassers ist zunächst von Bedeutung, ob sie personenbezogen sind oder ob sie ohne inhaltliche Veränderung auch personenunabhängig erfüllt werden können. Personenbezogene Verpflichtungen erlöschen mit dem Tod.[546] Ist die Verpflichtung objektbezogen – was am ehesten bei Unterlassungsverpflichtungen im Wettbewerbsrecht und bei St...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 123 Der Nacherbe kann von dem Vorerben die Erstellung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB . Damit soll ein Beweismittel geschaffen werden, das nach dem Eintritt des Nacherbfalls die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben erleichtert.[163] Eine Befreiung des Vorerben von dieser Verpflichtung ist n...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / bb) Rücktritt bei Wegfall der Gegenverpflichtung

Rz. 210 § 2295 BGB gewährt dem Erblasser ein Rücktrittsrecht, wenn die Verpflichtung des Vertragspartners auf wiederkehrende Leistungen gegenüber dem Erblasser vor dem Tod des Erblassers aufgehoben wird. Diese Vorschrift zielt auf entgeltliche Erbverträge ab. Seine bereits erbrachten Leistungen kann der Vertragspartner im Falle des Rücktritts nach § 812 Abs. 1 S. 2 BGB zurüc...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Noch offenes Gläubigeraufgebot

Rz. 71 Jeder Miterbe kann den Aufschub der Auseinandersetzung verlangen, bis ein Gläubigeraufgebotsverfahren abgeschlossen ist, § 2045 BGB. Dies ist konsequent, denn gem. § 2046 BGB sind vor der Erbteilung die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen. Solange sie aber nicht zuverlässig bekannt sind, können die Erben dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Verletzen die Erben die...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Ergänzende Auskunft bei umfassendem Auskunftstitel

Rz. 423 Das OLG Schleswig stellte im Beschl. v. 7.4.2011 fest:[474] Zitat "Die Frage, ob ein Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch auf ergänzende Auskunft über den Nachlassbestand hat, ist von der weiteren Frage zu unterscheiden, ob er bei einem schon vorliegenden Titel auf umfassende Auskunftserteilung noch einmal auf ergänzende Auskunftserteilung über konkret benannte Nach...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / dd) Kündigung durch den Testamentsvollstrecker, § 2226 BGB

Rz. 228 Nach § 2226 BGB kann der Testamentsvollstrecker das Amt jederzeit kündigen. Die Kündigung steht im Belieben des Testamentsvollstreckers und ist formlos möglich.[403] Sie ist unwiderruflich[404] und hat gegenüber dem Nachlassgericht zu erfolgen, § 2226 S. 2 BGB (vgl. Muster Rdn 250). Die Kündigung ist allerdings unter den Voraussetzungen der §§ 119, 123 BGB anfechtbar...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / f) Übergangszeit zwischen Erbfall und Amtsantritt

Rz. 340 Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt gem. § 2202 Abs. 1 BGB mit der Erklärung der Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht. Somit entsteht zwischen dem Tod des Erblassers und dem Beginn der Testamentsvollstreckung eine zeitliche Lücke. Diese kann durch die Erteilung einer transmortalen Vollmacht an den zukünftigen Testamentsvollstrecker geschlossen werd...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / IV. Befreiung durch Beteiligte oder Aufsichtsbehörde (§ 18 Abs. 2 BNotO)

Aus § 18 Abs. 2 Hs. 1 BNotO ergibt sich, dass die Pflicht zur Verschwiegenheit entfällt, wenn die Beteiligten Befreiung hiervon erteilen. Folglich müssen alle Beteiligten den Notar von seiner Schweigepflicht befreit haben, damit sich der Notar äußern darf. Der Begriff der Beteiligten ist, wie sich aus Wortlaut, Historie, Systematik und Telos ergibt, sehr weit zu verstehen,[23...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff

Rz. 405 [Autor/Stand] Der Begriff "Compliance" umfasst die (aktiv) strategisch gewollte und durchgeführte Gesetzesbefolgung mit einem Sicherungs- oder Kontrollsystem, welches vor Gesetzesverstößen und den damit einhergehenden Konsequenzen schützen soll[2]. Bezogen auf die aktive Befolgung der steuerlichen Pflichten eines Unternehmens und der damit einhergehenden Vermeidung v...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / h) Regressansprüche der Erben bei einer Vorsorgevollmacht

Rz. 201 Bei Verletzung der Pflichten aus dem Auftragsverhältnis kann den Erben des verstorbenen Vollmachtgebers gegen den Bevollmächtigten ein Schadensersatzanspruch zustehen.[227]mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Nachlassverwaltung als Sanierungsinstrument

Rz. 17 Nachlassverwalter haben – entsprechend dem Wesen der Nachlassverwaltung als Sonderform einer ("starken") vorläufigen Insolvenzverwaltung gem. § 22 Abs. 1 Nr. 2 InsO analog die Pflicht, ein insolventes Unternehmen einstweilen fortzuführen.[13] Vgl. dazu im Einzelnen Rdn 612 ff.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Haftung bzw. Strafbarkeit des Steuerberaters

Rz. 442 [Autor/Stand] Das Feld der Tax Compliance eröffnet neben den Chancen des Betätigungsfeldes "Compliance" für den steuerlichen Berater auch mögliche (Haftungs-)Risiken und Strafbarkeitsrisiken (Beihilfeproblematik), die im Einzelnen noch zu erörtern sind bzw. sich hierzu Erkenntnisse erst aus der Praxis ergeben werden. Hierunter fallen u.a. die Frage zur Haftung, falls...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / ff) Berücksichtigungspflicht

Rz. 47 Mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör korrespondiert die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen des Beteiligten auch zu berücksichtigen.[18] Verstöße können im Rechtsmittelverfahren als Verfahrensfehler gerügt werden. Dabei ist aber zu beachten, dass bei der Beschwerde das Oberlandesgericht als Tatsacheninstanz den Fehler durch Nachholung heilen kann.mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 4. Wechselseitige Auskunftsansprüche

a) Auskunftsanspruch des Testamentsvollstreckers Rz. 201 Der Testamentsvollstrecker benötigt insbesondere für die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung Angaben der Erben über das Vermögen des Erblassers sowie wegen § 14 ErbStG Angaben über etwaige Vorschenkungen. Ihm wird daher zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten ein Auskunftsanspruch nach § 2218 i.V.m. § 242 BGB zugest...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Pflichtverletzungen der Lohnsteuerhilfevereine und unzulässige Hilfstätigkeit in Steuersachen (§§ 162, 163 StBerG)

Rz. 231 [Autor/Stand] Den Lohnsteuerhilfevereinen obliegen diverse Anzeige- und Mitwirkungspflichten gegenüber ihren Mitgliedern und der Aufsichtsbehörde. Verstöße gegen die abschließend aufgezählten Pflichten werden gem. § 162 StBerG als Ordnungswidrigkeit geahndet. Je nachdem, um welche Pflichtverletzung es sich handelt, wird die Ordnungswidrigkeit entweder mit einem Bußge...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Muster

aa) Muster: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen Rz. 203 Muster 13.43: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen Muster 13.43: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen An _________________...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 11. Familienrechtliche Anordnungen

Rz. 307 Nach § 1626 Abs. 1 BGB stehen das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge für das eheliche Kind beiden Eltern zu. Daraus folgt gem. § 1629 Abs. 1 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen. Nach dem Tod eines Elternteils steht die elterliche Sorge dem Überlebenden allein zu. Bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, steht...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 7. Muster: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung

Rz. 141 Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [204] – Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung – Zwischen Herrn/Frau _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _______...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Kontrolle

Rz. 183 Im Gegensatz zum Bevollmächtigten im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ist der Betreuer an die Genehmigungsvorbehalte, welche nunmehr in den §§ 1848–1854 BGB zusammengefasst sind (§§ 1908i Abs. 1 S. 1 BGB a.F. i.V.m. 1819–1821 BGB a.F.) gebunden. Rz. 184 Der Betreuer unterliegt der Kontrolle des Betreuungsgerichts nach § 1862 BGB (§ 1837 Abs. 2 und 3 BGB a.F. i.V.m. § 19...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 465 Auf Verlangen der Erben hat der Testamentsvollstrecker ein Bestandsverzeichnis nach § 260 Abs. 1 Alt. 2 BGB vorzulegen, auch wenn das zu Beginn der Tätigkeit nach § 2215 BGB geschuldete Nachlassverzeichnis schon vorgelegt wurde. Dies gilt vor allem, wenn der Bestand des Nachlasses durch Umschichtung, Veränderung oder Neuerwerb neu zu dokumentieren ist. In diesem Fall...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Arten der Testamentsvollstreckung

Rz. 326 Es sind diverse Erscheinungsformen der Testamentsvollstreckung möglich. Man unterscheidet zwischen der Abwicklungsvollstreckung, der Dauertestamentsvollstreckung und der Verwaltungstestamentsvollstreckung.[405] Daneben gibt es noch die Vermächtnisvollstreckung sowie die Nacherbenvollstreckung. Rz. 327 Gemäß §§ 2203, 2204 BGB beinhaltet die Abwicklungsvollstreckung die...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / V. Fälligkeit der Vergütung, Vorschuss, Entnahme, Zurückbehaltungsrecht am Nachlass, Verjährung, Verwirkung

Rz. 293 Regelmäßig wird die Vergütung erst mit Ende des Amtes fällig, wobei im Falle einer angemessenen Konstituierungsgebühr diese bereits mit Abschluss der Konstituierungsarbeiten verlangt werden kann, wenn sich eine längere Verwaltung anschließt. Bei einer Verwaltungs- oder Dauervollstreckung (§ 2209 BGB) kann die Vergütung nach Zeitabschnitten, meist jährlich, vom Testam...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Hilfe im Sterben durch Schmerztherapie ohne lebensverkürzendes Risiko

Rz. 243 Eine Schmerztherapie ohne lebensverkürzendes Risiko ist selbst dann zulässig, wenn dies zu einer Bewusstseinstrübung führt. Ein entsprechender Wunsch in der Patientenverfügung kann daher unter strafrechtlichen Gesichtspunkten nicht zurückgewiesen werden. Im Übrigen ist eine palliativmedizinische Behandlung gerade auch ärztliche Pflicht bei der Behandlung sterbender P...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Form des Auskunftsanspruchs

Rz. 220 Der Erbe hat den Auskunftsanspruch durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses über den gesamten tatsächlichen und fiktiven Nachlass gem. § 260 BGB zu erfüllen. Der Pflichtteilsberechtigte kann ein privat oder aber auch amtlich erstelltes Nachlassverzeichnis fordern. Das Verzeichnis muss alle Aktiva und Passiva des Nachlasses enthalten, jedoch im Zweifel nicht die Wer...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Muster: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bei der Auslegung eines Erbvertrages

Rz. 223 Muster 7.46: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bei der Auslegung eines Erbvertrages Muster 7.46: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bei der Auslegung eines Erbvertrages An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Beschwerdebegründung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Grenzen

Rz. 441 [Autor/Stand] Auch wenn ein beauftragter Steuerberater eine Vielzahl von Dienstleistungen und Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Analyse, Implementierung und Dokumentation eines Kontrollsystems leisten und somit zusätzliche Sicherheit für das Tax CMS schaffen kann, so sind dieser Tätigkeit Grenzen gesetzt: Die Verantwortung über das Tax CMS liegt in letzt...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ee) Übermaß an Berufsausbildungskosten

Rz. 165 Zum Übermaß an Kosten für die Vorbildung zu einem Beruf (§ 2050 Abs. 2 Alt. 2 BGB) gilt: Ausgangspunkt für die Verpflichtung der Eltern, eine angemessene Schul- und Berufsausbildung zu finanzieren, ist die gesetzliche Unterhaltspflicht nach §§ 1601 ff. BGB. Für das Maß, welche Aufwendungen für eine Vorbildung zu einem Beruf zu finanzieren sind, ist § 1610 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Muster: Klage gegen nicht befreiten Vorerben wegen Verstoßes gegen Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung

Rz. 276 Muster 14.45: Klage gegen nicht befreiten Vorerben wegen Verstoßes gegen Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung Muster 14.45: Klage gegen nicht befreiten Vorerben wegen Verstoßes gegen Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt __...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / IV. Muster: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB)

Rz. 266 Muster 13.54: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB) Muster 13.54: Klage des Erben gegen den sich noch im Amt befindenden Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz an die Erbengemeinschaft (§ 2219 Abs. 1 BGB) An das Amtsgericht _________________________ Klage des _______...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 14. Darlehensverbindlichkeiten

Rz. 139 Die Universalsukzession erfasst auch die vom Erblasser begründeten Darlehensverbindlichkeiten, §§ 1922, 1967 BGB. Sollte im Zeitpunkt des Erbfalls ein Vertrag zur Stellung von Sicherheiten noch nicht erfüllt sein, so trifft auch diese Verpflichtung den/die Erben. a) Ordentliches Kündigungsrecht Rz. 140 Die gesetzliche Frist für eine ordentliche Kündigung eines Darlehen...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Nachlassverzeichnis bei Amtsbeginn

Rz. 455 Zur Verpflichtung des Testamentsvollstreckers, den Erben unaufgefordert ein Nachlassverzeichnis zukommen zu lassen, siehe § 13 Rdn 126.mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / III. Haftungsvoraussetzungen

Rz. 259 Die Haftung des Testamentsvollstreckers setzt eine (objektive) Verletzung der ihm obliegenden Verpflichtungen und ein (subjektives) Verschulden voraus. Beide Anspruchsvoraussetzungen muss der Anspruchsteller beweisen, wobei an die Sorgfaltspflichten des Testamentsvollstreckers hohe Anforderungen gestellt werden.[477] 1. Objektive Pflichtverletzung Rz. 260 Maßstab für d...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 257 Sofern der Nachlasspfleger nicht selbst anwaltlich tätig ist, kann er einen Rechtsanwalt mit der Interessensvertretung beauftragen. In Gerichtsverfahren mit Anwaltszwang besteht eine diesbezügliche Verpflichtung des Nachlasspflegers, da anderenfalls Schadensersatzansprüche der Erben drohen. Die Führung von Aktiv- und Passivprozessen ist möglich.mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / aa) Entgeltlichkeit durch synallagmatische/konditionale/kausale Verknüpfung mit einer Gegenleistung

Rz. 33 Ist die Zuwendung mit einer Gegenleistung verknüpft, so liegt in Ermangelung des Tatbestandsmerkmals der Unentgeltlichkeit keine Schenkung gem. § 516 BGB vor. Diese Verknüpfung mit einer Gegenleistungspflicht kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen.[90] Die beiden Leistungen müssen nach dem Willen der Vertragsparteien in einem inneren rechtlichen Zusammenhang mit...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Bezahlung der Kosten der Beerdigung und des Grabsteins

Rz. 95 Die Kosten der Beerdigung nach § 1968 BGB zählen als Erbfallschulden zu den Nachlassverbindlichkeiten[201] und sind somit vom Testamentsvollstrecker im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung zu bezahlen (vgl. Rdn 103 ff.).mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Muster: Klage auf mündelsichere Anlage von Geld

Rz. 175 Muster 14.28: Klage auf mündelsichere Anlage von Geld Muster 14.28: Klage auf mündelsichere Anlage von Geld An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten – wegen mündelsicherer Anlage von Geld. Namen...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 247 Der Umfang der Herausgabepflicht richtet sich danach, ob eine befreite oder eine nicht befreite Vorerbschaft vorliegt: Rz. 248mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 279 Verfügt der Vorerbe unter Verstoß gegen § 2113 Abs. 2 BGB unentgeltlich über Erbschaftsgegenstände, so ist er dem Nacherben zum Schadensersatz verpflichtet. Für den befreiten Vorerben ergibt sich diese Verpflichtung aus § 2138 Abs. 2 BGB . Gegenüber dem nicht befreiten Vorerben – für den § 2138 BGB nicht gilt – ist Anspruchsgrundlage § 2130 Abs. 1 BGB [313] (Verstoß ge...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 2. Kostentragung durch den Auflagenbeschwerten oder den Beschenkten

Rz. 52 Neben den gesetzlichen Regelungen zur Kostentragung, auf die im Weiteren eingegangen wird (siehe Rdn 53 ff.), sollte auch die testamentarisch oder z.B. die durch einen Übergabevertrag auferlegte Verpflichtung zur Kostentragung nicht außer Acht gelassen werden.[123]mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) § 314 BGB

Rz. 142 Zum einen können Sonderregelungen für den Fall des Todes des Darlehensnehmers vereinbart sein, zum anderen gilt § 314 BGB, wonach vertragliche Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen bei berechtigten Interessen eines Vertragsteils angepasst und/oder durch Kündigung beendet werden können. Unter die gesetzlichen Voraussetzungen kann auch der Tod des Darlehensnehme...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Schenkung unter Auflage

Rz. 21 Auch eine Schenkung unter einer Auflage[34] entspricht dem gesetzlichen Leitbild der §§ 516 ff. BGB, stellt also eine echte Schenkung im Sinne des Gesetzes dar. Der unentgeltlichen Zuwendung ist lediglich eine Bestimmung beigefügt, nach der der Empfänger der Schenkung zu einer Leistung, d.h. einem Tun oder Unterlassen, verpflichtet ist, wobei es nicht erforderlich ist...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ff) Muster: Klage Nacherbe auf Auskunft über Nachlassbestand (eidesstattliche Versicherung, Sicherheitsleistung)

Rz. 205 Muster 14.31: Klage Nacherbe auf Auskunft über Nachlassbestand (eidesstattliche Versicherung, Sicherheitsleistung) Muster 14.31: Klage Nacherbe auf Auskunft über Nachlassbestand (eidesstattliche Versicherung, Sicherheitsleistung) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsa...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 1. Einleitung

Rz. 51 Bei der Frage, wer Kostenträger für eine Bestattung ist, kommen mehrere Vorschriften in Betracht, deren Verhältnis zueinander z.T. unklar[121] und damit zunächst zu klären ist.[122]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 474 Der Nacherbe kann von dem Vorerben die Erstellung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB. Damit soll ein Beweismittel geschaffen werden, das nach dem Eintritt des Nacherbfalls die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben erleichtert.[530] Eine Befreiung des Vorerben von dieser Verpflichtung ist ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Hinterlegungs- und Anlagerechte

Rz. 151 Aus Sicht des Nacherben besonders wichtig sind die Hinterlegungs- und Anlagerechte der §§ 2116–2119 BGB. Sie bieten dem Nacherben Schutz gegen Verfügungen des Vorerben über besonders verkehrsgängige Papiere und Bargeld. Rz. 152 Hinweis Befreiungsmöglichkeit: Der Erblasser kann den Vorerben von den Verpflichtungen aus §§ 2116–2119 BGB befreien, vgl. § 2136 BGB. a) Wertp...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / XIII. Muster: Testament geschiedener Ehepartner

Rz. 492 Muster 3.37: Testament geschiedener Ehepartner Muster 3.37: Testament geschiedener Ehepartner I. Vorbemerkung Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, bin deutsche Staatsangehörige. Aus meiner geschiedenen Ehe mit Herrn _________________________ sind zwei gemeinschaftliche Kinder hervorgegangen.mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / III. Vertragsgegenstand

Rz. 241 Über den auf Verträge über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil beschränkten Wortlaut des § 311b Abs. 5 BGB hinaus lässt dieser nach einer – mit Hinblick auf den Normzweck des § 311b Abs. 5 BGB, eine vorzeitige Auseinandersetzung unter künftigen gesetzlichen Erben zu ermöglichen – Literaturansicht jede Art von Verpflichtungen über Verfügungen zu, die sich im...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Zustellung des Antrags

Rz. 599 Zustellungsvorschriften sind aus den §§ 485 ff. ZPO nicht ersichtlich. Weil für die verjährungshemmende Wirkung jedoch gem. § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB die Zustellung des Antrags erforderlich ist, besteht eine Verpflichtung des Gerichts, die Antragsschrift dem Gegner förmlich zuzustellen.[738]mehr