Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Haftung des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG

Rz. 150/2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Fällen der > Lohnzahlung durch Dritte haftet der Dritte in beiden Fallgestaltungen des § 38 Abs 3a EStG (> Rz 150/3 und > Rz 150/4) nach den das LSt-Verfahren betreffenden Vorschriften. Das ist § 42d Abs 1 Nr 1 EStG. Es besteht eine Gesamtschuldnerschaft (> Rz 95 ff) mit dem ArbN, aber auch mit dem eigentlichen ArbG (§ 42d Abs 1 Nr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der Loh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Erweiterte Haftung für den Lohnsteuerabzug durch Dritte in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG

Rz. 53 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In bestimmten Fällen der > Lohnzahlung durch Dritte haftet der Dritte in beiden Fallgestaltungen des § 38 Abs 3a EStG (> Rz 150/3 und Rz 150/4). Zusätzlich haftet aber auch der ArbG (BFH 245, 53 = BStBl 2014 II, 592). Diese Haftung erstreckt sich nicht nur auf die beim individuellen LSt-Abzug nicht einbehaltene, sondern auch auf die pauschal...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätze der Verschuldenshaftung

Rz. 158 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die gesetzlichen Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein (§ 69 Satz 1 AO). Vorsätzlich handelt, wer seine steuerlichen Pflichten kennt und sie bewusst verletzt oder doch ihre Verletzung in Kauf nimmt. Grob fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verp...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Haftende Personen

Rz. 155 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein gesetzlicher Vertreter, ein Vermögensverwalter oder ein Verfügungsberechtigter (§§ 34, 35 AO) hat die steuerlichen Pflichten der von ihm Vertretenen zu erfüllen. Diese öffentlich-rechtlichen Pflichten können durch Vereinbarungen zwischen Vertreter und Vertretenem nicht beeinflusst werden (BFH 96, 39 = BStBl 1969 II, 539). Der Vertreter ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeine Haftungsgrundsätze, Gesetzeszweck

Rz. 10 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG (> Rz 2 f) haftet nach § 42d Abs 1 EStG für einzubehaltende und abzuführende LSt (> Rz 33 ff), für im betrieblichen > Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete LSt (> Rz 50), für aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung bei der Veranlagung verkürzte ESt (> Rz 51 ff) und für die vom Dr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Entschließungsermessen (Haftungsausschluss wegen Unbilligkeit)

Rz. 105 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Im Rahmen des Entschließungsermessens prüft das FA, ob es überhaupt gegen den ArbG als Haftungsschuldner vorgehen kann. Das ist ausgeschlossen, wenn seine Inanspruchnahme unbillig ist, weil ein Haftungsbescheid dann von vornherein ermessensfehlerhaft wäre. Der ArbG haftet hier selbst dann nicht, wenn das FA die LSt beim ArbN zuvor erfolglos...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Haftung des Programmherstellers oder Übermittlers

Rz. 184 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Sind nicht amtliche Programme dazu bestimmt, für das Besteuerungsverfahren erforderliche Daten zu verarbeiten, so müssen sie im Rahmen des in der Programmbeschreibung angegebenen Programmumfangs die richtige und vollständige Verarbeitung dieser Daten gewährleisten (§ 87c Abs 1 AO). Der Hersteller von Programmen haftet, soweit die Daten info...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Umfang der Haftung

Rz. 170 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein gesetzlicher Vertreter iSv > Rz 155 haftet neben dem von ihm vertretenen ArbG und ggf neben anderen Haftungsschuldnern (> Rz 167) "soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) ....nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gez...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Keine Verschuldenshaftung

Rz. 13 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Haftung nach § 42d EStG ist zur Sicherung des Steueraufkommens im Prinzip als reine Erfolgshaftung im Zuge eines vom ArbG selbstbeherrschten Risikobereichs angelegt (BFH 146, 253 = BStBl 1986 II, 768). Sie setzt keine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung, also kein > Verschulden voraus (> R 42d.1 Abs 4 Satz 1 LStR; BFH/NV 2009...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Aufrechnung von vereinnahmten Fremdgeldern mit Honorarforderungen als Betriebseinnahme

Ermittelt der Steuerberater seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), richtet sich der Zufluss der Betriebseinnahmen und der Abfluss der Betriebsausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). In Anlehnung an das in § 4 Abs. 4 und § 8 Abs. 1 EStG verankerte Veranlassungsprinzip sind nach ständiger Rechtsprechung unter Betriebseinnahmen alle Zug...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / d) Bescheinigungspflicht "M", § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 EStG

Rz. 92 Hat der Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung ein Dritter dem Arbeitnehmer während seiner beruflichen Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung eine mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit zur Verfügung gestellt, muss im Lohnkonto der Großbuchstabe "M" aufgezeichnet und in d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verwendung zum Erwerb einer Wohnung

Rz. 112 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Stpfl/Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und durch Zulagen/SA-Abzug geförderte Kapital ganz (100 %) oder teilweise (bis auf ein Restkapital von mindestens 3 000 EUR) als ‚Altersvorsorge-Eigenheimbetrag’ für den Erwerb oder Umbau einer Wohnung entnehmen. Entnahmeberechtigt sind Personen während der > Unbe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Rechtsbehelfe des Arbeitgebers

Rz. 240 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG kann im Rechtsbehelfsverfahren (> Rechtsbehelfe) einwenden, er hafte nicht, weil kein Dienstverhältnis und damit kein stpfl > Arbeitslohn gegeben sei, oder der LSt-Abzug sei zutreffend unterlassen worden, weil der Arbeitslohn etwa nach §§ 3 und 3b EStG steuerfrei auszuzahlen oder seine Inanspruchnahme als Haftender ermessensfehlerh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Haftung anderer Personen anstelle des Arbeitgebers nach § 42d Abs 1 EStG

Rz. 150 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In bestimmten Fällen wird der > Arbeitslohn nicht unmittelbar vom ArbG gezahlt, sondern von einer anderen natürlichen oder > Juristische Person (Dritter). In diesen Fällen verpflichtet § 42d EStG den Dritten zur Wahrnehmung der ArbG-Pflichten, also vor allem zum LSt-Abzug und bürdet ihm die damit einhergehende Haftung auf. Damit folgt der G...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Haftung der den Arbeitslohn auszahlenden Behörde

Rz. 150/6 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Soweit eine > Öffentliche Kasse für eine > Juristische Person des öffentlichen Rechts den > Arbeitslohn zahlt, sind dieser kraft Gesetzes die Pflichten des ArbG übertragen (> Behörden als Arbeitgeber). Dazu gehört der LSt-Abzug und – bei einer Pflichtverletzung – die Haftung gemäß § 42d Abs 1 EStG. Das schließt – uE aber nur im Auslegungs...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / hh) Erste Tätigkeitsstätte bei Vollzeitstudium oder vollzeitigen Bildungsmaßnahmen

Rz. 33 Erste Tätigkeitsstätte ist auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird (§ 9 Absatz 4 Satz 8 EStG). Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte dabei unerheblich. Eine zeitlich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bäckereigewerbe

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Wegen der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit > Lohnzuschläge Rz 15 ff und Rz 70. Solche Lohnzuschläge sind im Rahmen von § 3b EStG auch dann steuerfrei, wenn die Arbeit zu Zeiten verrichtet wird, zu denen nach Gesetz oder Tarifvertrag nicht gearbeitet werden darf, wenn der maßgebende Tarifvertrag für auch unzulässige Arbeits...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zur Akzessorietät des Haftungsanspruchs

Rz. 15 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 "Haften" bedeutet bei § 42d EStG eine besondere Art des Einstehenmüssens für die ordnungsgemäße Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der LSt. Sie erklärt sich aus der erweiterten öffentlichen Dienstleistungspflicht des ArbG bei der Mitwirkung an steuerlichen Aufgaben (so BVerfG 19, 226 [240; Rz 40] vom ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Feststellung des Schadens bei Haftung des Steuerberaters

Frage: Im Zusammenhang mit der Haftung des Steuerberaters wegen einer Pflichtverletzung habe ich in der Vergangenheit des Öfteren gelesen, dass Ausgangspunkt der Schadensberechnung die Differenzhypothese sei, und dass in diesem Zusammenhang ein Gesamtvermögensvergleich anzustellen sei. Im Einzelfall sei darüber hinaus eine konsolidierte Schadensberechnung durchzuführen. Ich ge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Begünstigte Personen

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Begünstigt sind im Wesentlichen Stpfl, die von der Absenkung des Versorgungsniveaus betroffen sind (> Rz 2). Für den SA-Abzug nach § 10a EStG kommen nur Stpfl in Betracht, die der > Unbeschränkte Steuerpflicht unterliegen. Anspruch auf Altersvorsorgezulage (§§ 79ff EStG) haben hingegen auch beschränkt Stpfl (> Rz 5/2), wenn der Stpfl seine Al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die in § 42d EStG enthaltene Regelung geht zurück bis zu § 50 EStG vom 29.03.1920 (RGBl 1920 I, 359), der die Gesamtschuld von ArbN und ArbG für die einzubehaltende und abzuführende LSt einführte. § 38 Abs 3 EStG vom 27.02.1939 (RGBl 1939 I, 297) stellte klar, dass der ArbG für den richtigen Abzug der LSt und ihre Abführung haftet. Rz. 7 Stand...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Ermessensentscheidung

Rz. 166 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Bei der Inanspruchnahme eines nach § 69 AO Haftenden handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (§ 191 Abs 1 AO: "kann"; vgl auch § 5 AO und > Rz 100 ff), die von den Gerichten darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid rechtswidrig ist, weil die Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem > Ermessen in einer dem Zweck d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Haftung bei Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 150/1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zum LSt-Abzug ist auch dasjenige im > Inland ansässige Unternehmen verpflichtet, das einen von seinem ArbG entsandten ArbN aufgenommen hat und das dessen > Arbeitslohn entweder unmittelbar auszahlt oder doch zumindest im Verhältnis zum ArbG wirtschaftlich trägt oder nach dem Fremdvergleichsgrundsatz hätte tragen müssen; es ist unerheblich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verfahren für den zusätzlichen Sonderausgabenabzug

Rz. 98 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Eine Verpflichtung zu Angaben in der > Steuererklärung besteht nicht; der Stpfl kann auch auf eine Günstigerprüfung beim SA-Abzug verzichten, zB wenn eine Steuerermäßigung offensichtlich nicht günstiger ist als die Zulagen (> Rz 79 Beispiel 4). Solange dies verfahrensrechtlich zulässig ist, kann der SA-Abzug aber auch dann noch beim FA beant...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / dd) Höhe der Unterkunftskosten

Rz. 106 Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung oder Unterkunft höchstens bis zu einem nachgewiesenen Betrag von 1.000 EUR im Monat (Höchstbetrag) anerkannt. Die Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit entfällt; auch auf die Zahl der Wohnungsbenutzer ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (all... / ff) Quantitative Zuordnungskriterien

Rz. 26 Fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer betrieblichen Einrichtung durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung nach den vorstehenden Kriterien (z. B. weil der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine Zuordnung verzichtet hat oder ausdrücklich erklärt, dass organisatorische Zuordnungen keine steuerliche Wirkung entfalten sollen) oder ist die getr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Aufgrund der sog "großen Rentenreform" (vgl Gesetz zur Ergänzung des Altersvermögensgesetzes – AVmEG – vom 21.03.2001, BGBl 2001 I, 403) und der demographischen Entwicklung wird das gesetzliche Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich weiter sinken. Als Folge dieser Absenkung wird die GRV künftig für viele gesetzlich Versiche...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Besteuerung der Riester-Rente

Rz. 145 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Mit der staatlichen Förderung durch Zulagen/SA-Abzug wird das aus versteuertem > Einkommen angesparte Altersvorsorgevermögen im wirtschaftlichen Ergebnis nicht mit Steuern belastet. Die angesammelten Zinsen und anderen Erträge bleiben zunächst unbesteuert. Als Folge dessen werden die Leistungen in der Entnahmephase nachgelagert besteuert. D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten beim Nettolohn

Rz. 90 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Übernimmt der ArbG vertraglich die LSt (> Nettolohn ), so kann der ArbN nur in Anspruch genommen werden, wenn er weiß, dass der ArbG die einbehaltene LSt nicht anmeldet und er die Mitteilung an das FA unterlässt (> Rz 83; BFH 106, 192 = BStBl 1972 II, 816; BFH 145, 198 = BStBl 1986 II, 186), oder er der Verpflichtung, seine elektronischen > Loh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Akteneinsicht beim FG in der Corona-Pandemie

Frage: Derzeit führe ich einen Finanzgerichtsprozess wegen der Mehrsteuern aufgrund einer bei einem Mandanten durchgeführten Betriebsprüfung. Dabei ist es zweckdienlich, die in Papierform geführten Gerichts- und Finanzamtsakten – und hier insbesondere die Prüferhandakte – einzusehen. Nach meiner Kenntnis hat der BFH in letzter Zeit seine bekannte, sehr zurückhaltende Rechtspre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 12.1 – BUKG

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 [1] vom 11. Dezember 1990 (BGB 82), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) geändert worden ist. § 1 Anwendungsbereich (1) 1Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Erstattung von Auslagen aus Anlass der in den §§ 3 und 4 bezeichneten Umzüge und der in § 12 genannten Maßnahmen. 2Berechtigte sind: Bundesbeamte und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssanitäter / 3 Konsequenzen bei Verstößen

Das Nichtvorhandensein von Betriebssanitätern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Falle einer Kontrolle durch den technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften können bei Verstößen gegen die Pflicht, Betriebssanitäter vorzuweisen, verschiedene "Sanktionen" erhoben werden: Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 EUR, Erhöhung der Beitragssätze durch den Anstieg des betrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebssanitäter / 1 Notwendigkeit

Ein Betriebssanitäter muss in folgenden Betrieben vorhanden sein: bei mehr als 1.500 anwesenden Mitarbeitern, bei mehr als 250 anwesenden Mitarbeitern, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert, bei mehr als 100 anwesenden Mitarbeitern auf Baustellen. In Einzelfällen kann nach Rücksprache mit der zuständigen Berufsgenossenschaft, von der Verpflichtung, einen Betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldeblock / 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Am 24.5.2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Seit dem 25.5.2018 ist diese verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Die DSGVO zielt darauf ab, personenbezogene Datenschutzregelungen innerhalb der EU zu treffen. Bereits die Erfassung des Namens stellt aus datenschutzrechtlicher Perspektive ein personenbezogenes Datum dar. Bei der Angabe v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Keine Vergütungsverpflichtung (§ 36a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die volle Anrechnung setzt weiter voraus, dass der Anrechnungsberechtigte frei von jeglicher Verpflichtung ist, seine KapErtr vollständig oder auch nur überwiegend unmittelbar oder mittelbar anderen Personen zu vergüten. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber, dass eine Verpflichtung zur Weiterleitung von bis zu 50 % schadlos eingegangen werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fall des § 93c Abs 4 S 1 AO

Rn. 164 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 93c Abs 4 S 1 AO erlaubt es ("kann" = Ermessen, § 5 AO) den (zuständigen) FinBeh zu ermitteln, ob die Träger der Sozialleistungen ihre Pflichten nach § 93c Abs 1 Nr 1, 2, 4 u Abs 3 AO erfüllt und den Inhalt des Datensatzes nach den Vorgaben des jeweiligen Steuergesetze bestimmt haben.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Überblick über die Regelung

Rn. 144 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 1 Verweis wurd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Mitteilungspflicht nach Maßgabe des § 93c AO

Rn. 154 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 93c AO wurde ebenfalls durch das G zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eingeführt, erstmals anzuwenden nach Art 97 § 27 Abs 2 EGAO, wenn steuerliche Daten eines StPfl für Besteuerungszeiträume ab 2016 oder Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2016 aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten als mitteilungspflichtige St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verweis auf § 42 AO (§ 36a Abs 7 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Wenn der § 36a EStG in Abs 7 apodiktisch festhält, dass § 42 AO durch die vorangestellten 6 Absätze unberührt bleibt, so wird nicht richtig deutlich, was mit dieser Ansage eigentlich erreicht werden soll. Gemeint sein kann damit eigentlich nur, dass der § 36a EStG keinesfalls eine abschließende Regelung hinsichtlich der möglichen Anrechnungs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Rekultivierung / 4.2.4 Berücksichtigung erwarteter Vorteile im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtung

Eine weitere Besonderheit bei der Bewertung von Rekultivierungsrückstellungen ist die Entstehung und ggf. Berücksichtigung von Vorteilen (Einnahmen), die mit der Erfüllung im Zusammenhang stehen. Denn z. T. kann der Aufwand zur Rekultivierung durch Gebühren von Dritten gemindert werden, die diese leisten, um Erdreich/sonstiges Material auf das zu rekultivierende Grundstück z...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Pflicht zur Einreichung einer E-Bilanz bei finanziellem Aufwand von ca. 40 EUR

Leitsatz 1. § 5b Abs. 1 EStG ist verfassungsgemäß. 2. Eine "unbillige Härte" i.S. des § 5b Abs. 2 EStG liegt nicht bereits deshalb vor, weil die Einkünfte des bilanzierenden Steuerpflichtigen im Wirtschaftsjahr gering oder negativ sind. Vielmehr ist zu beurteilen, ob angesichts des Umfangs der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung die vom Steuerpflichtigen zu tragenden...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Rekultivierung / 4.1 Voraussetzung der Rückstellungsbildung

Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten voraus, wodurch Vergangenes abgegolten wird. Dementsprechend ist eine Verbindlichkeitsrückstellung für eine Verpflichtung zur Rekultivierung zu bilden, wenn es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten oder um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung hand...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Rekultivierung / 5 Abbildung in der Steuerbilanz

Überblick und Unterschiede zur Handelsbilanz Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Auch die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz für die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Rekultivierung / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Schätzung der Rekultivierungskosten Bestimmung der Laufzeit bzw. Restlaufzeit der Verpflichtung Hinreichend konkrete Verpflichtungmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Rekultivierung / 4.2 So wird die Rückstellung bewertet

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Bei Rekultivierungsverpflichtungen handelt es sich um Sachleistungsverpflichtungen, da kein Geldbetrag geschuldet wird, sondern die Erbringung der Wiedernutzbarmachung einer Fläche bzw. eines Grundstücks. B...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Rekultivierung / 3 Begriff der Rekultivierung

Durch Abbaumaßnahmen wird die ursprüngliche Landschaft/das Grundstück beeinträchtigt bzw. zerstört. Unter Rekultivierung sind alle Maßnahmen zur Wiederherstellung einer Landschaft/eines Grundstücks in einen ordnungsgemäßen Zustand zu verstehen. Ziel der Rekultivierung ist die Wiedernutzbarmachung der ausgebeuteten Fläche. Dementsprechend besteht im Fall von Rekultivierungsve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 6.2 Asset-Backed-Securities

Rz. 57 Eine mögliche Einbeziehung der Zweckgesellschaft in den Konsolidierungskreis des Originators oder eines verbundenen Unternehmens regelt § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Danach liegt ein beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens vor, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt. Das Unternehmen hat den Zweck, ...mehr