Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Investitionszulagenrechtliche Zugehörigkeits‐ und Verbleibensvoraussetzungen bei Verkauf einer Betriebsstätte

Leitsatz 1. Der Verkauf einer Betriebsstätte innerhalb des fünfjährigen Bindungszeitraums ist auch dann nach § 2 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 2007/2010 investitionszulagenschädlich, wenn der Käufer die Betriebsstätte fortführt und in die Pflichten des Investors eintritt, da die Wirtschaftsgüter nicht mehr zum Anlagevermögen eines Betriebs des Anspruchsberechtigten gehören. 2. Der Ve...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz Der Steuerpflichtige muss auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG seine Betriebseinnahmen und -ausgaben so festhalten, dass die Finanzbehörde diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen kann. Sachverhalt Der Kläger hat einen täglich geöffneten Kebab-Imbiss betrieben. Er führte eine offene Ladenkasse und ermittelte die Umsätze nach vereinnahmten En...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7.2 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Rz. 67 In einem Schreiben[1] hat sich das BMF zu den einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters geäußert. Für die Körperschaftsteuer gelten die Ausführungen entsprechend. Dieses BMF-Schreiben bezieht sich in wesentlichen Bereichen auf ein BFH-Urteil vom 10.2.2015.[2] Die wesentlichen steuerlichen Folgen ergeben sich dabei daraus, dass durch den Beschluss über die A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.1 Pflicht zur Auskunftserteilung

Rz. 9 Nach § 315 Abs. 2 S. 1 AO ist der Vollstreckungsschuldner verpflichtet, die zur Geltendmachung der Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen.[1] Nötig ist eine Auskunft insbesondere dann, wenn andernfalls die Einziehung der Forderung ausgeschlossen oder gravierend behindert wird.[2]"Nötig" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der gerichtlich vollen Umfangs nachprüfbar ist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Pflicht zur Herausgabe von Urkunden

Rz. 12 Nach § 315 Abs. 2 S. 1 AO ist der Vollstreckungsschuldner zudem verpflichtet, die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben.[1] Dies erfordert ggf. die Übersendung durch den Vollstreckungsschuldner auf eigene Kosten. Urkunden i. d. S. sind alle schriftlichen Unterlagen und sonstigen Beweismittel, die bei der Geltendmachung der Forderung nützlich sein könne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die in § 315 AO getroffenen Regelungen waren zu Zeiten der Geltung der RAO in §§ 361, 365 RAO normiert.[1] Die Wirkungen des zivilprozessualen Gegenstücks der Einziehungsverfügung, des Überweisungsbeschlusses, sind in §§ 836ff. ZPO geregelt.[2] Zur Einziehung von Forderungen s. auch allgemein Abschn. 41ff. VollstrA.[3] Die Bestimmung stellt die Wirkungen einer Einziehu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7.1 Allgemeines

Rz. 63 Durch die Zwangsverwaltung soll der Gläubiger aus den Erträgen des Vollstreckungsgegenstands befriedigt werden. Diese Vollstreckungsform ist also für den Vollstreckungsschuldner weniger einschneidend, da der Vollstreckungsgegenstand in seinem Vermögen verbleibt. Auf die Zwangsverwaltung finden nach § 146 ZVG die Vorschriften über die Anordnung der Zwangsversteigerung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.7 Zuschlag

Rz. 58 Nach der Versteigerung erlässt das Gericht den Zuschlagsbeschluss[1], der im Verkündigungstermin[2] verkündet wird.[3] Durch den Zuschlag – also durch gerichtlichen Akt – erwirbt der Meistbietende das Eigentum am Versteigerungsgegenstand.[4] Rechte, die nicht "im geringsten Gebot" berücksichtigt sind, erlöschen.[5] An die Stelle des Rechts tritt ein Anspruch auf Werte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3 Einzelrechtsnachfolge

Rz. 4 Wichtig ist es zu beachten, dass in § 323 AO nur der Fall geregelt wird, in dem der Gegenstand im Weg der Einzelrechtsnachfolge auf den Erwerber übergegangen ist. Vollzieht sich der Eigentumserwerb hingegen im Weg der Gesamtrechtsnachfolge, also insbesondere in Erb- und Umwandlungsfällen, tritt der Gesamtrechtsnachfolger mit allen Rechten und Pflichten in die Rechtstel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Wirkung für den Vollstreckungsschuldner

Rz. 8 Die Einziehungsverfügung begründet gegenüber der Vollstreckungsbehörde für den Vollstreckungsschuldner verschiedene Nebenpflichten.[1] Diese Pflichten entstehen mit der Zustellung der Einziehungsverfügung an den Drittschuldner. Voraussetzung ist stets eine wirksame Pfändung. Die Nebenpflichten gelten nach ihrer Stellung im Gesetz nur für die Verwertung von gepfändeten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Eine § 307 entsprechende Regelung fand sich in § 359 RAO.[1] Für den Bereich der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung trifft § 826 ZPO eine analoge Regelung, die jedoch im Gegensatz zu § 307 keine Bestimmungen für die Kollision zwischen einer Vollstreckung nach der AO und einer Vollstreckung nach der ZPO beinhaltet. Zudem ist § 826 ZPO sprachlich leicht anders gefasst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 308 AO stellt Kollisionsregeln für die Fälle einer mehrfachen Pfändung von Sachen auf. Zu einer solchen Mehrfachpfändung kann es insbesondere in den Fällen einer Anschlusspfändung kommen, die in § 307 AO geregelt ist.[1] § 308 AO ähnelt von seiner Funktion und teilweise auch von seinem Wortlaut § 827 ZPO, der Regelungen zur Verwertung bei mehrfacher Pfändung für das ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3 Folgen einer Anschlusspfändung

Rz. 7 Eine Anschlusspfändung hat zunächst die Folge, dass für den Vollstreckungsgläubiger ein eigenes Pfandrecht an der gepfändeten Sache begründet wird, das im Rang hinter das Pfandrecht aufgrund der Erstpfändung tritt.[1] Allerdings tritt bei einem Wegfall des ersten Pfandrechts das durch die Anschlusspfändung begründete Pfandrecht an dessen Stelle.[2] Der Anschlusspfandgl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 6 Für § 297 AO gelten die gleichen Grundsätze wie für § 258 AO.[1] Dementsprechend ist gegen die Ablehnung der Vollstreckungsbehörde, die Verwertung einzustellen, der Einspruch nach § 347 AO eröffnet.[2] Gerichtlicher Rechtsschutz erfolgt mit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage nach § 40 FGO, wobei das Ermessen der Vollstreckungsbehörde allerdings nur eingeschränkt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2 Hinzuziehung von Zeugen

Rz. 3 In zwei Fallgestaltungen sieht § 288 AO die grundsätzliche Verpflichtung der Hinzuziehung von Zeugen vor.[1] Die Mitwirkung von Privatpersonen kann dabei nur freiwillig erfolgen.[2] Die Entschädigung der Zeugen erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz v. 5.4.2004.[3] Die Zeugenentschädigung zählt dabei zu den Kosten der Vollstreckung, die der Vollstr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.3 Klage gegen den Drittschuldner

Rz. 10 Kommt der Drittschuldner dem Verlangen des Vollstreckungsgläubigers, die Leistung zu hinterlegen oder die Sache an die entsprechende Person herauszugeben, nicht nach, hat der Vollstreckungsgläubiger die Befugnis, auf die Erfüllung dieser Verpflichtung zu klagen. Einzelheiten regelt § 856 ZPO.[1] Statt der Klage auf Hinterlegung kann der Vollstreckungsgläubiger auch ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2 Wirkung für die Vollstreckungsbehörde

Rz. 3 Die Einziehungsverfügung gibt der Vollstreckungsbehörde nicht nur die Befugnis, sondern auch die Pflicht zur Geltendmachung der gepfändeten Forderung.[1] Sie muss ggf. die erforderlichen gerichtlichen Schritte gegen den Drittschuldner einleiten.[2] Sie kann die Durchsetzung aber auch dem Vollstreckungsschuldner als Forderungsgläubiger überlassen. Wenn die Vollstreckung...mehr

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Controlling der finanzielle... / 6 Risikosteuerung

Zur Steuerung von finanziellen Risiken werden häufig derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Hinsichtlich des gesicherten Risikos kann es sich um das Risiko aus künftigen variabler Cashflows (z. B. künftige Umsätze in Fremdwährung, künftige variable Auszahlungen aus Refinanzierungen) sowie das Risiko einer Fair-Value-Änderung (z. B. Fair-Value-Risiko fix verzinste Refinanzi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die vom StPfl in Rechnung gestellte USt

Rn. 5 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die vom StPfl in Rechnung gestellte USt ist grundsätzlich BE, unabhängig davon, ob die Umsätze nach vereinbarten (§ 16 UStG) oder vereinnahmten Entgelten (vgl § 20 Abs 1 UStG) versteuert werden. Ob die erhaltenen Vorsteuerbeträge in späteren Veranlagungsjahren zurückzahlen sind, ist unerheblich (BFH v 12.11.2014 X R 39/13, BFH/NV 2015, 486). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die dem StPfl in Rechnung gestellte USt

Rn. 7 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 USt, die dem StPfl in Rechnung gestellt wird, ist ebenso wie die an das FA abzuführende USt BA (BFH v 26.06.1979, VIII R 145/78, BStBl II 1979, 625; H 9b EStH 2012). Gleichwohl ist sie, sofern sie als Vorsteuer abziehbar ist, erfolgsneutral. Der passivierten Verpflichtung gegenüber dem Lieferanten (einschließlich USt) steht der aktivierte Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stuhrmann, Zur einkommensteuerlichen Behandlung an das FA zurückerstatteter Vorsteuer wegen Wegfalls der USt-Pflicht von Vermietungsumsätzen, FR 1984, 171; Meyer, Zur Behandlung umsatzsteuerlicher Vorgänge iRd Einkünfte aus VuV unter besonderer Berücksichtigung des § 9b Abs 2 EStG, DStZ 1985,195; Prinz, Einkommensteuerliche Behandlung der USt bei den Einkünften aus VuV, StuSt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitversetzte Auswirkungen

Rn. 12 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Ungeachtet der Erfolgsneutralität der abzugsfähigen USt kommt es in vielen Fällen zu einer zeitversetzten Auswirkung auf den Gewinn. So entsteht die Verpflichtung des StPfl zur Abführung der USt bei Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG) bereits in dem VZ, in dem der Umsatz ausgeführt wird (§ 13 Abs 1 Nr 1 UStG). Führt der StPf...mehr

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Controlling der finanzielle... / 7 Risikoüberwachung

Eine weitere Aufgabe des operativen Risikocontrollings ist die operative Überwachung der Risikopolitik, des Limitwesens, der Vorgaben der Geschäftsleitung sowie die Festlegung und Überwachung der Methoden der Risikoidentifikation und Risiko- bzw. Performancemessung. Dieser Anforderung wird in IFRS 9/IAS 39 manifestiert durch die verpflichtende Vorgabe der Effektivitätsmessung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 2.2 Verpflichtungen anderer Stellen (Abs. 2)

Rz. 4 Die Sätze 1 und 2 übertragen inhaltsgleich die Regelung des § 2 Abs. 2 SGB XII. Satz 2 konkretisiert zusätzlich den Nachrang der Leistungen der Eingliederungshilfe in Bezug auf die gesetzlichen Verpflichtungen der vorrangigen Sozialleistungsträger. Die Konkretisierung in Bezug auf andere Stellen trägt Art. 4 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung, wonach al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 95 Sichers... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bereits nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die zur Ausführung der Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. § 95 greift diese Verpflichtung in Satz 1 auf und bestimmt die Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zur Sicherstellung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 95 Sichers... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt den Trägern der Eingliederungshilfe die Verpflichtung auf, im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte zu erbringen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen sowie anderen Trägern von Leistungen, die Aufgaben nach diesem Gesetzbuch oder anderen Rechtsvorschriften ausführen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.1 Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet die Träger der Eingliederungshilfe allgemein zur Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern und anderen Stellen, deren Aufgabe die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen betrifft. Die zwingende Verpflichtung zur Zusammenarbeit ist auch im Interesse der Menschen mit Behinderungen, da die Leistungen der Eingliederungshilfe nur dann den gewünsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.1.1 Erfüllung des Tatbestands der Einkunftserzielung

Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, stellt sich i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung dar, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt, sofern der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtsch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahnarzt (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zum hygienischen Verhalten im Arbeitsbereich, Beratung zu Hautschutzmaßnahmen (Hautschutzplan), Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu den erforderlichen Maßnahmen, Beratung zum hygienischen Verhalten der Mitarbeiter im Arbeitsbereich, Beratung zur Verwendung und ordnungsgemäßen Benutzung von Atem- und Hautschutz, Analysieren von Unfallursachen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verfahrensmechaniker - Tran... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung der o. g. Unternehmen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Vereinbarung einer koordinierten Beratung, Beratung zum Abbau von erhöhten Belastungssituationen bezogen auf das Heben und Tragen von Arbeitsstoffen und Bauelementen sowie bezüglich des Vermeidens von Zwangshaltungen, Hinweise zur Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses, Mitwirkung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 1 Betriebswirtschaftliches Verständnis der Liquidität

Rz. 1 Unter dem Begriff der Liquidität sind die Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens zu verstehen, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen. Die Sicherung der Liquidität besteht in der Aufgabe, Geld und liquidierbare Vermögensgegenstände zum Zweck der zeitpunktgerechten Kapitalbeschaffung bereitzustellen. Die betriebswirt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.4 Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 und Abs. 5 InsO

Rz. 30 Durch das MoMiG wurde die Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrags vom GmbHG in die InsO verlagert. Die Antragspflicht ist rechtsformunabhängig ausgestaltet, d. h. auf alle juristischen Personen anzuwenden. Des Weiteren regelt § 15a Abs. 3 InsO die Insolvenzantragspflicht im Falle der Führungslosigkeit der Gesellschaft. Hat die GmbH bei Eintritt der Zahlungsu...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4 Illiquidität als Zahlungsunfähigkeit

Rz. 4 Nach § 17 Abs. 1 InsO ist die Zahlungsunfähigkeit allgemeiner Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren. Ist die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gegeben, muss innerhalb der 3-Wochen-Frist nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO ein Insolvenzantrag gestellt werden.[1] Eine entsprechende Legaldefinition zur Zahlungsunfähigkeit enthält § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO. Danach ist ein ...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.2 Untreue als existenzvernichtender Eingriff

Rz. 26 Der Untreuetatbestand des § 266 StGB ist durch 2 Untreuevarianten gekennzeichnet. Es ist demnach zwischen der Missbrauchsuntreue und der Treubruchsuntreue zu unterscheiden. Bei der Missbrauchsuntreue handelt der Täter aufgrund einer nach außen wirksamen Verfügungs- und Verpflichtungsbefugnis und verletzt dabei eine im Innenverhältnis bestehende Vermögensbetreuungspfli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.3 Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG

Rz. 29 Nach der Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG hat der neu gefasste § 64 GmbHG nunmehr folgenden Wortlaut: Satz 1: "Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden." Satz 2: "Dies gilt nicht von Zahlungen, die auch na...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schädlingsbekämpfer/Desinfe... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung des Arbeitgebers zu Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln, Körperschutzmitteln bzw. Arbeitsstoffen, z. B. Unterstützung beim Führen des Gefahrstoffverzeichnisses, Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufes und der Arbeitsaufgaben sowie zum Arbeitsrhythmus und zur Pausenregelung, Mitwirkung und Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungs- und Belastungsan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Integrative Unternehmensste... / 2.3.2 Veränderung von Regeln

Die Wirkungen der Automatisierungund informativen Vernetzung sowie des Paradigmenwechsels in der Gestaltung von Geschäftsmodellen und der systematischen Einbindung von Empathie verändern das Grundverständnis der Unternehmensführung vor allem bezüglich zweier Glaubenssätze: Manager sorgen für erfolgreiche Unternehmen und Erfolg bemisst sich am erwirtschafteten Gewinn und der R...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Textil- und Modeschneider (... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen, möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von chemischen und biologischen Arbeitsstoffen, Beratung zu Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie zur Aus- und Fortbildung von Ersthelfer...mehr

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Post-Exit-Phase aus der Sic... / 4.5.2 Versicherungen meist nur für Käufer interessant

Risiken für Gewährleistungen aus Unternehmenskaufverträgen kann man mit Versicherungsverträgen absichern. Allerdings werden diese Versicherungen überwiegend von der Käuferseite abgeschlossen und insbesondere dann, wenn Finanzinvestoren das Unternehmen eine gewisse Zeit geführt haben und mit der Veräußerung einen "Clean Exit" haben wollen. Der Versicherungsschutz entbindet abe...mehr

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Integrative Unternehmensste... / 2.2.3 Die analoge Welt

Die analoge Welt hat sich unter dem Einfluss der Vernetzung und Digitalisierung ebenfalls verändert, aber nur zum Teil. Es gibt nach wie vor eine Vielzahl traditioneller Rahmenbedingungen und Serviceleistungen, die auf absehbare Zeit erhalten bleiben und von der Unternehmenssteuerung als stabilisierende Anker genutzt werden können: Da ist zum einen die traditionelle Kommunika...mehr

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Gleichstellung / 3.1.4 Allgemeine Pflichten (§ 4 BGleiG)

3.1.4.1 Förderungspflicht aller Beschäftigten § 4 Abs. 1 BGleiG verpflichtet die Beschäftigten, insbesondere solche mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben, die Leitung der Dienststelle sowie die Personalverwaltung, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Die Vorschrift richtet sich vor allem an Dienststellenleiter, die in erster Linie für die Durchsetzung der G...mehr

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Gleichstellung / 3.1.4.1 Förderungspflicht aller Beschäftigten

§ 4 Abs. 1 BGleiG verpflichtet die Beschäftigten, insbesondere solche mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben, die Leitung der Dienststelle sowie die Personalverwaltung, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Die Vorschrift richtet sich vor allem an Dienststellenleiter, die in erster Linie für die Durchsetzung der Gleichstellung verantwortlich sind (s. auch § ...mehr

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Gewerkschaften / 8 Koalitionsfreiheit

Die Koalitionsfreiheit betrifft sowohl das Recht Koalitionen zu bilden und ihr beizutreten (positive Koalitionsfreiheit) als auch das Recht einer Koalition nicht beizutreten oder aus einer bestehenden auszutreten (negative Koalitionsfreiheit). Alle Abreden, durch die in die positive oder negative Koalitionsfreiheit eingegriffen werden würde, wären unwirksam (§ 134 BGB). Durch...mehr

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Gleichstellung / 3.5.2 Rechtsstellung und Ausstattung (§§ 24, 28, 29 BGleiG)

Die Gleichstellungsbeauftragte ist organisatorisch Teil der Personalverwaltung und unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet.[1] Nur bei obersten Bundesbehörden kann sie auch der Leitung der Zentralabteilung zugeordnet werden, § 24 Abs. 1 BGleiG. Sie nimmt eine einer Stabsfunktion vergleichbare Stellung ein. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung ihrer Täti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.4.1 Familiengerechte Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen – Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung (§§ 15, 16 BGleiG)

Nach § 15 BGleiG sind die Dienststellen verpflichtet, allen Beschäftigten Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen (z. B. Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen einschließlich entsprechender Beratungs- und Vermittlungsleistungen) anzubieten, die die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit erleichtern, soweit dem zwingende di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.3 Gleichstellungsplan (§§ 11–14 BGleiG)

Mit dem Gleichstellungsplan[1] sieht das Gesetz ein Instrument vor, das zur Erreichung der Gesetzesziele, insbesondere bei der Personalplanung, ganz konkret v.a. bei der Personalentwicklung, beitragen soll, § 11 Satz 1 BGleiG. Differenziert wird dabei zwischen denjenigen, die zur Erstellung des Gleichstellungsplans verpflichtet sind und denjenigen, die die Pflicht zur Umsetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.5.5 Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten und Rechtsverletzungen (§§ 33, 34 BGleiG)

Nach § 30 Abs. 1 BGleiG arbeiten die Dienststellenleitung und die Gleichstellungsbeauftragte zum Wohle der Beschäftigten und der Erfüllung der in § 1 BGleiG genannten Ziele eng zusammen. Die Umsetzung der Ziele des § 1 BGleiG und das Wohl der Beschäftigten kann gefährdet werden, wenn die Arbeit zwischen Dienststellenleitung und Gleichstellungsbeauftragten von Spannungen gepr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–4 BGleiG)

Der 1. Abschnitt enthält Bestimmungen über die Zielsetzung des Gesetzes (§ 1 BGleiG), den Geltungsbereich (§ 2 BGleiG), eine Reihe für die Anwendung des Gesetzes wesentlicher Begriffsbestimmungen (§ 3 BGleiG) und über allgemeine Pflichten (§ 4 BGleiG). 3.1.1 Zielsetzungen des Gesetzes (§ 1 BGleiG) Ziel des Gesetzes ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BGleiG die Verwirklichu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.1.4.3 Sprachliche Anforderungen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes

§ 4 Abs. 3 BGleiG sieht zudem vor, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich in Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sowie dem dienstlichen Schriftverkehr zum Ausdruck zu bringen ist. Für die Umsetzung dieser Zielvorgabe wird im Gesetz allerdings keine konkrete Zeitvorgabe gemacht. Die Gesetzesbegründung[1] zur Vorgängernorm weist lediglich dar...mehr