Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaft

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Grundbesitz in nichtehelich... / 1.1 Kein rechtlicher Rahmen

Auf dem Vormarsch In zunehmendem Maß entscheiden sich Paare für eine nichteheliche Partnerschaft, weil sie aus bestimmten Gründen (noch) nicht heiraten wollen oder – etwa bei noch verheirateten Partnern – nicht heiraten können.[1] Die Statistik zählt inzwischen über 3 Mio. Paare, davon rund ein Drittel mit Kindern im Haushalt.[2] Damit hat die tatsächliche Bedeutung der nichte...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 5.2 Auflösung

Möglichkeiten Die Lebenspartnerschaft wird aufgelöst durch den Tod eines Partners, durch Eheschließung der Partner oder durch Umwandlung der Lebensgemeinschaft in eine Ehe. Daneben gibt es die Möglichkeit der gerichtlichen Aufhebung.[1] "Entpartnerung" Gemäß § 15 LPartG kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die Aufhebung der Lebenspartnerschaft durch gerichtlichen Be...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.5.4 Ausgleich

Der Ausgleichsanspruch bestimmt sich nach §§ 730 ff., 738 ff. BGB und ist auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens gerichtet.[1] Dabei müssen eine Bestandsaufnahme und eine Vermögensbewertung durchgeführt werden.[2] Einheitlicher Stichtag für beides ist der Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft, der mit der Trennung der Ehegatten gleichgesetzt werden kann. Im Zweifel ...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 1.2 Umfassender Begriff

Was ist eine "nichteheliche Lebensgemeinschaft"? Der Begriff "nichteheliche Lebensgemeinschaft" wird nicht immer einheitlich verwendet. Grundsätzlich fallen hierunter nicht nur Gemeinschaften zwischen Mann und Frau, sondern auch zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und zwischen Verwandten. Die von der Rechtsprechung entschiedenen Fälle betreffen in aller Regel die gemisch...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / Zusammenfassung

Überblick Gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben als Eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit, eine weitgehende Angleichung an die Rechtsverhältnisse der Eheleute zu erreichen. Im Jahr 2017 lebten in Deutschland rund 44.000gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft in einem Haushalt zusammen. Auch hier kann sich eine vertragliche Vereinbarung empfe...mehr

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Tod des Mieters / 3.2 Haushaltsangehörige

§ 563 Abs. 2 Satz 4 BGB erweitert den Kreis der anderen Familienangehörigen um "Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen". Damit ist in erster Linie der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft angesprochen. Für die Praxis ist dabei insbesondere von Bedeutung, wie die eheähnliche Gemeinschaft von anderen Partnerschaften abzugrenzen i...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 4.1.1 Zugriff der Erben droht

Schutz durch Testament Absicherung durch letztwillige Verfügung Beim Tod eines der beiden Partner zeigt sich am deutlichsten, wie wichtig die Absicherung des anderen ist. Denn der überlebende Partner ist, sofern er nicht zufällig mit dem anderen Partner verwandt ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, kein gesetzlicher Erbe.[1] Geschützt werden kann er vor allem du...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.8 Eintragung im Grundbuch

Recht muss genau bezeichnet werden Das einzutragende Recht muss im Grundbuch klar und deutlich gekennzeichnet werden. Um eine Überfüllung und Unübersichtlichkeit des Grundbuchs zu vermeiden, kann zur näheren Bezeichnung des Inhalts eines Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden (§ 874 BGB). Der vollständige Inhalt eines Rechts ergibt sich hier nicht ohne We...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.4 Ausgleich bei "Schwiegereltern"-Schenkungen

Hilfe beim "Nestbau" Nicht selten wenden Eltern ihrem Kind und dessen Partner Geldmittel für den Erwerb einer Wohnimmobilie zu. Unter welchen Umständen kann im Fall eines Scheiterns der Beziehung das Geld ganz oder teilweise zurückgefordert werden? Hier ist die Rechtsprechung selbst innerhalb des BGH kontrovers. Praxis-Beispiel Anspruch auf Rückzahlung Die Tochter der Klägerin...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / Zusammenfassung

Überblick Die Zahl nichtehelicher Partnerschaften ist steigend. Da gesetzliche Regelungen hierfür fehlen, ist ein Partnerschaftsvertrag jedenfalls dann sinnvoll, wenn größere Investitionen getätigt werden. Kommt es zur Trennung, können nach der neuen Rechtsprechung des BGH Ausgleichsansprüche leichter geltend gemacht werden als früher. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die gesetzlichen Vorgaben für die Bedarfsplanungs-Richtlinien, welche der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 sowohl für die vertragsärztliche (einschließlich der psychotherapeutischen) Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung beschließen soll. Es handelt sich für den Gemeinsamen Bundesausschuss um eine "M...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 2 Begriff der Ehewohnung

Weite Auslegung Der Begriff der Ehewohnung [1] ist in den Zuweisungsvorschriften § 1361b und § 1568a BGB identisch verwendet und nach allgemeiner Meinung weit auszulegen. Erfasst werden alle Räume, die die Ehegatten zum Wohnen benutzen oder gemeinsam bewohnt haben oder die dafür nach den Umständen bestimmt waren. Zur Ehewohnung gehören auch die Nebenräume (Boden, Keller, Abste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energetische Stadtsanierung / 3.1 Voraussetzungen und Förderung

Die Förderung ist dem Programm 201 in weiten Teilen gleich, einige Unterschiede gilt es jedoch zu beachten. Antragsteller bei dieser Programmvariante sind: Antragsteller Unternehmer, die einen mehrheitlich kommunalen Gesellschaftshintergrund haben. Dieser ist im Sinne dieses Programms gegeben, wenn eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehreren Gebietskörperschafte...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 1.1 Bisherige Regelungen

Angleichung an die Ehe Seit 2001 regelt das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) [1] die Rechtsverhältnisse gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Deren Rechtsstellung wurde mit Wirkung ab 1.1.2005 derjenigen von Ehegatten nahezu angeglichen durch das "Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts".[2] Eine weitere Angleichung erfolgte durch die Erbschaftsteuerrefor...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 14): Unterb... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Viele Gründe können es aus Sicht der Beteiligten sinnvoll erscheinen lassen, einem Dritten eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung nicht unmittelbar, sondern nur wirtschaftlich kraft schuldrechtlicher Vereinbarung zuzuordnen. Als Möglichkeiten stehen sich hierbei Nießbrauch und (atypisch stille) Unterbeteiligung als Gestaltu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategieentwicklung: Ziele... / 4.1 Die Geschäftsidee finden

Eine Vision (Was streben wir an?), eine Mission (Für wen sind wir da?) und gemeinsame Werte (worauf sind wir stolz?) waren in der Lorenz-Gruppe schon 2003 latent vorhanden. Wir mussten sie nur noch gemeinsam in einem Workshop formulieren: "Wir werden als Experten angesprochen" (Vision). "Wir sind DAS Netzwerk persönlicher Partner für alles, was Zahnärzte stark macht" (Mission)...mehr

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FF 05/2023, Gesetz zur Bekä... / 3 Wesentliche Erwägungen des Senats

Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB genügt nicht sämtlichen verfassungsrechtlichen Anforderungen; er verletzt, soweit nicht die Ausnahmen nach Art. 229 § 44 Abs. 4 EGBGB greifen, das Grundrecht der Ehefreiheit aus Art. 6 Abs. 1 GG. Obwohl der Gesetzgeber grundsätzlich befugt ist, die inländische Wirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig...mehr

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FF 05/2023, Keine anwaltlic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Klägerin macht gegen den Beklagten, der mit Frau Rechtsanwältin … zur Ausübung seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB) zusammengeschlossen ist, aus einem Anwaltsvertrag im Zusammenhang mit ihrer Vertretung in einem Rechtsstreit gegen die … (Im folgenden GmbH genannt) vor dem Landgericht Erf...mehr

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FF 05/2023, Keine anwaltlic... / Leitsatz

1. Stellt das Familiengericht im Versorgungsausgleichsverfahren fest, dass ein im Wege der internen Teilung zu übertragendes Anrecht durch Begründung eines erstrangigen Pfandrechts an Ansprüchen des Versorgungsträgers gegenüber einer Rückdeckungsversicherung zu sichern ist, so stellt dies keinen Titel gegenüber dem Versorgungsträger dar. Der Anwalt verletzt seine anwaltliche...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVI. Modul M – Die Aufenthaltsermittlung des Schuldners

Rz. 67 Modul M fußt auf der Regelung des § 755 ZPO, die eine Grundlage für die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher bildet. Während § 755 Abs. 1 ZPO die für die Praxis wenig relevante Abfrage beim Einwohnermeldeamt regelt, erlaubt es § 755 Abs. 2 ZPO, über eine Abfrage des Gerichtsvollziehers auf die sehr viel attraktiveren Datenbanken d...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.2 Einschränkungen beim Übergang von Unterhaltsansprüchen (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 vermeidet Beziehungsstörungen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft und unter Verwandten. Die Jobcenter sollen im Grundsatz nur nicht laufend erfüllte zivilrechtliche Unterhaltsansprüche verfolgen, wenn eine erhöhte Unterhaltsverpflichtung besteht oder es sich um Unterhaltspflichten des ehemaligen Partners außerhalb der Bedarfsgemeinschaft handelt. Das BGB regelt d...mehr

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Schätzung der Besteuerungsg... / [Ohne Titel]

RAin/FAinStR Natascha Katemann, Betriebswirtin (B.Sc.)[*] Sind Besteuerungsgrundlagen im Besteuerungsverfahren nicht zu ermitteln, so werden sie vom FA geschätzt. Wenn auch ein Steuerstrafverfahren gegen den Mandanten anhängig ist, stellt sich die Frage, ob und wie die Schätzungen dort behandelt werden. Bei der steuerrechtlichen Beurteilung bestimmt der BFH die Regeln. In str...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / II. Fortführung der Partnerschaft mit den Erben

Rz. 43 In § 9 Abs. 4 S. 3 PartGG erfolgt eine Anpassung der Verweisung auf § 131 HGB.mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / K. Ausscheiden eines Partners und Auflösung der Partnerschaft (§ 9 PartGG)

Rz. 41 Die Neufassung des § 9 PartGG zum Ausscheiden eines Partners und zur Auflösung der Partnerschaft erfasst dessen Abs. 1 und 4: (1) Auf das Ausscheiden eines Partners und die Auflösung der Partnerschaft sind, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, die §§ 130 bis 142 des Handelsgesetzbuchs [62] entsprechend anzuwenden. (…) (4) Die Beteiligung an einer Partnerschaf...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / F. Anmeldung der Partnerschaft und Statuswechsel (§ 4 PartGG)

Rz. 16 Die Regelung des § 4 PartGG zur Anmeldung der Partnerschaft und zum Statuswechsel lautet in der Neufassung wie folgt: (1) Auf die Anmeldung der Partnerschaft in das Partnerschaftsregister sind § 106 Abs. 1 und 7 Satz 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs [25] entsprechend anzuwenden. Die Anmeldung hat die Angaben gemäß § 5 Absatz 1 zu enthalten.[26] Änderungen dieser Angaben ...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / L. Liquidation der Partnerschaft und Nachhaftung (§ 10 PartGG)

Rz. 44 Die Neufassung des § 10 PartGG zur Liquidation der Partnerschaft und zur Nachhaftung erfasst den Abs. 2: (2) Nach der Auflösung der Partnerschaft[65] oder nach dem Ausscheiden des Partners bestimmt sich die Haftung der Partner aus Verbindlichkeiten der Partnerschaft nach den §§ 137 und 151 des Handelsgesetzbuchs.“[66] Mit der Änderung von § 10 Abs. 2 PartGG erfolgt ein...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / I. Ausscheiden eines Partners und Auflösung der Partnerschaft

Rz. 42 In § 9 Abs. 1 PartGG wird die Verweisung auf das Recht über das Ausscheiden eines Gesellschafters und die Auflösung einer OHG (§§ 130 bis 142 HGB) entsprechend angepasst.[64]mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / D. Name der Partnerschaft (§ 2 PartGG)

I. Namenszusatz (§ 2 Abs. 1 PartGG) Rz. 7 Die Neufassung des § 2 Abs. 1 PartGG zum Namenszusatz der Partnerschaftsgesellschaft folgt einer Forderung des 71. DJT nach einer Liberalisierung des Namensrechts[6] und hat folgenden Wortlaut: Der Name der Partnerschaft muss den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" enthalten. Rz. 8 Nach Ansicht des Gesetzgebers lassen sich die An...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / II. Ausschluss der Haftung der Partner für Verbindlichkeiten der Partnerschaft

Rz. 39 § 8 Abs. 4 S. 1 PartGG stellt klar, dass die Haftung der Partner für Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung ausgeschlossen ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Partnerschaftsgesellschaft eine zu diesem Zweck durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung unterhält. Während die Altfassung – einem überholt...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / I. Namenszusatz (§ 2 Abs. 1 PartGG)

Rz. 7 Die Neufassung des § 2 Abs. 1 PartGG zum Namenszusatz der Partnerschaftsgesellschaft folgt einer Forderung des 71. DJT nach einer Liberalisierung des Namensrechts[6] und hat folgenden Wortlaut: Der Name der Partnerschaft muss den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" enthalten. Rz. 8 Nach Ansicht des Gesetzgebers lassen sich die Anforderungen der Altregelung[7] – di...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / J. Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft (§ 8 PartGG)

Rz. 37 Die Neufassung des § 8 PartGG zur Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft erfasst dessen Abs. 1 und 4: (1) Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften den Gläubigern neben dem Vermögen der Partnerschaft die Partner als Gesamtschuldner. Die §§ 721a und 721b des Bürgerlichen Gesetzbuchs [56] sind entsprechend anzuwenden. (…) (4) Für Verbindlichkeite...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / I. Inhalt der Eintragung

Rz. 27 Die Eintragung muss nach der Neuregelung des § 5 Abs. 1 PartGG – als Folgeänderung zur Aufhebung von § 3 Abs. 2 PartGG alt – Folgendes enthalten:mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / I. Wirksamkeit im Verhältnis zu Dritten, rechtliche Selbstständigkeit, Vertretung (§ 7 PartGG)

Rz. 33 Nach der Neufassung hat § 7 PartGG zur Wirksamkeit der Partnerschaftsgesellschaft im Verhältnis zu Dritten (Außenverhältnis), ihrer rechtlichen Selbstständigkeit und Vertretung nunmehr folgenden Wortlaut: (1) Die Partnerschaft wird im Verhältnis zu Dritten mit ihrer Eintragung in das Partnerschaftsregister wirksam. (2) Auf die Vertretung der Partnerschaft sind die Vors...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / I. Überschrift

Rz. 17 Die alte Überschrift – "Anmeldung der Partnerschaft" – wurde erweitert in "Anmeldung der Partnerschaft und Statuswechsel", da sie den Inhalt des neu angefügten Abs. 4 des § 4 PartGG (Statuswechsel) nicht mehr angemessen wiedergibt.[27]mehr

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§ 1 Einführung / IV. Öffnung der Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG) für Angehörige Freier Berufe

Rz. 73 Der Gesetzgeber will die Haftungsverhältnisse für die Angehörigen Freier Berufe i.S.v. § 1 Abs. 2 PartGG flexibilisieren und Unstimmigkeiten in Bezug auf § 8 Abs. 4 PartGG beseitigen. § 8 Abs. 4 PartGG neu hat folgenden Wortlaut: Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung haftet den Gläubigern nur die Gesellschaft,[112] wenn d...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / G. Inhalt der Eintragung und anzuwendende Vorschriften (§ 5 PartGG)

Rz. 26 Nach der Neufassung hat § 5 PartGG über den Inhalt der Eintragung zum Partnerschaftsregister und die dabei anwendbaren Vorschriften folgenden Wortlaut: (1) Die Eintragung hat zu enthalten:mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / E. Wegfall von § 3 PartGG alt (Partnerschaftsvertrag)

Rz. 14 Der Gesetzgeber hat den Wegfall von § 3 PartGG alt wie folgt begründet:mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / B. Überschrift des § 1 PartGG

Rz. 2 Die bisherige Überschrift "Voraussetzungen der Partnerschaft", die sich nur auf den Regelungsgehalt von § 1 Abs. 1 bis 3 PartGG bezieht, wurde an den geänderten Inhalt in § 1 Abs. 4 PartGG (Anordnung der Anwendung von Vorschriften über die GbR) angepasst in "Voraussetzungen der Partnerschaft; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts". Zi...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Freiberufler-OHG

Rz. 21 Auch eine Gesellschaft, deren Zweck die gemeinsame Ausübung Freier Berufe durch ihre Gesellschafter ist, ist nach § 107 Abs. 1 S. 2 HGB – in Anknüpfung an die Eintragungsoption des § 107 Abs. 1 S. 1 HGB [19] – OHG,[20]mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / II. Auf die Partnerschaftsgesellschaft übertragbare Grundsätze des Firmenrechts (§ 2 Abs. 2 PartGG)

Rz. 12 Die Neufassung des § 2 Abs. 2 PartGG in Bezug auf die Partnerschaftsgesellschaft übertragbare Grundsätze des Firmenrechts hat folgenden Wortlaut: Die §§ 18,[15] 21, 22 Abs. 1, §§ 23, 24, 30, 31 Abs. 2, §§ 32 und 37 des Handelsgesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden; § 24 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs gilt auch bei Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in ...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / IV. Statuswechsel

Rz. 21 Auf den Statuswechsel unter Beteiligung einer Partnerschaft ist nach § 4 Abs. 4 PartGG die Regelung des § 107 Abs. 3 HGB entsprechend anzuwenden. In der Folge muss das Partnerschaftsregistergericht bei einem Statuswechsel von einer Partnerschaftsgesellschaft in eine GbR prüfen, ob nicht die Anmeldung wegen des Vorliegens eines Handelsgewerbes und des Erfordernisses ein...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / C. Anwendbarkeit der Vorschriften über die GbR (§ 1 Abs. 4 PartGG)

Rz. 3 Die Neufassung des § 1 Abs. 4 PartGG zur Anwendbarkeit der GbR-Vorschriften auf die Partnerschaftsgesellschaft hat folgenden Wortlaut: Auf die Partnerschaft finden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gesellschaft entsprechende Anwendung“. Rz. 4 Der Verweis wird damit weiter gefasst. Infolge der Ein...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / III. Angaben der Anmeldung

Rz. 19 Als Folgeänderung zur Aufhebung von § 3 Abs. 2 PartGG alt stellt die Neufassung von § 3 Abs. 2 S. 2 PartGG klar, dass – über die nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 PartGG i.V.m. § 106 Abs. 1 und 2 HGB zu machenden Angaben hinaus – auch Angaben zummehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / 1. Statuswechsel von der Partnerschaftsgesellschaft in eine GbR

Rz. 22 Der Statuswechsel von einer Partnerschaftsgesellschaft in eine GbR[33] vollzieht sich wie folgt:mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / 3. Statuswechsel von der eingetragenen GbR in eine Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 24 Der Statuswechsel von einer eingetragenen GbR in eine Partnerschaftsgesellschaft[37] vollzieht sich wie folgt:mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / II. Registeranmeldung

Rz. 18 In Abs. 1 S. 1 ist in Bezug auf die Registeranmeldung die Verweisung – auf § 106 Abs. 1 und 7 S. 1 und 2 HGB – angepasst worden. Beachte: Es ist kein Verweis auf § 106 Abs. 7 S. 3 HGB (Erleichterung hinsichtlich der Anmeldung einer Änderung der Geschäftsanschrift) erfolgt, da dies für die Partnerschaftsgesellschaft ohne Belang ist. Gemäß § 5 Abs. 2 PartG zählt nämlich ...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / 2. Statuswechsel von der Partnerschaftsgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft

Rz. 23 Der Statuswechsel von einer Partnerschaftsgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft[35] vollzieht sich wie folgt:mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / 4. Statuswechsel von der Personenhandelsgesellschaft in eine Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 25 Der Statuswechsel von einer Personenhandelsgesellschaft in eine Partnerschaftsgesellschaft[39] vollzieht sich wie folgt:mehr

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§ 1 Einführung / 4. Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters

Rz. 66 Die Bundesländer sind zuständig für die Einrichtung des besonderen Gesellschaftsregisters für die GbR – das neben die bereits bestehenden Register (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister) tritt. Rz. 67 Um den Bundesländern hinreichend Vorlaufzeit für die Einrichtung entsprechender Register zu verschaffen, tritt das MoPeG nach dessen Art. 137 S....mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Einbindung des Gesellschaftsregisters in das gemeinsame Registerportal der Länder

Rz. 111 § 707d Abs. 2 BGB, der inhaltlich § 9 Abs. 1 S. 2 bis 5 HGB entspricht, schafft die Grundlage, "um das Gesellschaftsregister in das gemeinsame Registerportal der Länder einzubinden, welches den Zugang zu den automatisierten Abrufen von Daten aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und zukünftig auch Gesellschaftsregister eröffnet".[201]mehr