Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaftsgesellschaft

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Verschmelzung (§ 1 Abs 1 Nr 1 1. Alt UmwStG iVm §§ 2–122l UmwG)

Tz. 17 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Verschmelzung ist gesellschaftsrechtlich die Vereinigung des Vermögens mehrerer Rechtsträger durch Übertragung des Vermögens der übertragenden Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger bei liquidationsloser Vollbeendigung der übertragenden Rechtsträger. Nach § 2 UmwG können Rechtsträger unter Auflösung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ausgliederung (§ 1 Abs 3 Nr 2 UmwStG iVm § 123 Abs 3 UmwG)

Tz. 58 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 1 Abs 3 Nr 2 UmwStG eröffnet den Anwendungsbereich des UmwStG für die Ausgliederung oder vergleichbare ausl Vorgänge. Bei der Ausgliederung handelt es sich um eine Form der Spaltung. Zu den umwandlungsrechtlichen Voraussetzungen s Tz 23ff. Von der Auf- und Abspaltung unterscheidet sie sich dadurch, dass die als Gegenleistung ausgegebenen An...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.9.2 Erhöhung der Mindestversicherungssumme

Die Höhe der Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall hängt von den rechtsformbedingten Haftungsverhältnissen ab. Bei Gesellschaften, bei denen rechtsformbedingt für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung keine natürliche Person haftet oder bei denen die Haftung der natürlichen Personen beschränkt wird, beträgt die Mindestversicherungssum...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.1 Rechtsformneutrale Regelungen für Berufsausübungsgesellschaften

Bisherige Rechtslage Bisher differenzieren die gesetzlichen Regelungen im Steuerberatungsgesetz zu gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlüssen zwischen Sozietäten und Partnerschaftsgesellschaften einerseits[1] und Steuerberatungsgesellschaften andererseits[2]. Insbesondere bei den Mehrheitserfordernissen und dem Kreis der zulässigen Gesellschafter bestehen unterschiedliche rec...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.7 Pflicht zur Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft

Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des Berufs des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten dienen, bedürfen grundsätzlich der Anerkennung durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Berufsausübungsgesellschaft ihren Sitz hat.[1] Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Anerkennungserfordernis besteht gem. § 53 Abs. 1 Satz 2 StBerG n. F. für Personenge...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.3 Öffnung für weitere Rechtsformen

Nach dem bisher geltenden Recht ist der berufliche Zusammenschluss in einer Sozietät und einer Partnerschaftsgesellschaft zulässig. Darüber hinaus ist eine berufliche Tätigkeit in den Rechtsformen der Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH und Kommanditgesellschaft zulässig, wenn diese als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt sind.[1] Nach der Neuregelung...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.4 Ausweitung und Vereinheitlichung des zulässigen Gesellschafterkreises

Bisher hängt der zulässige Gesellschafterkreis von der Rechtsform des Zusammenschlusses ab. Unabhängig von der Rechtsform können sich bisher nur Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer mit Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten beruflich zusammenschließen.[1] Ein Zusammenschluss mit Patentanwälten und ausländis...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.4.1 Natürliche Personen

Gem. § 50 StBerG n. F. ist Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten die Verbindung in einer Berufsausübungsgesellschaft, gleich welcher Rechtsform, gestattet mit: Mitgliedern einer Steuerberaterkammer, einer Rechtsanwaltskammer oder der Patentanwaltskammer sowie mit Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern, Angehörigen ausländischer Berufe, die im Ausland einen Beruf au...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 erhalten Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ab dem VZ 2022 die Möglichkeit, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Im ersten Teil dieses Beitrages (Herkens, GmbH-StB 2021, 315) wurden die Voraussetzungen der Option und deren ...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / A. Einführung

Rz. 1 Die Grundsätze des polnischen Gesellschaftsrechts, insbesondere das Recht der polnischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.), sind vor allem im Gesetz der Handelsgesellschaften (HGG) geregelt. Aufgrund einer umfassenden Neuregelung des GmbH-Rechts im HGG, welche im Jahr 2001 in Kraft trat, ist das aktuelle polnische Recht der Gesellschaften mit beschrä...mehr

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Türkei / 4. Reformen im Gesellschaftsrecht

Rz. 34 Das alte HGB hatte immerhin mehr als 50 Jahre standgehalten. Der bereits im Jahre 2006 an das Parlament übergebene Entwurf für ein neues HGB, an dem eine Kommission aus Professoren, Richtern, Vertretern von Berufsverbänden und Behörden gearbeitet hatte, ist im Januar 2011 Gesetz geworden und am 1.7.2012 in Kraft getreten. Das Gesetz hat 1.535 Artikel und damit einen n...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / V. Insolvenzfähigkeit

Rz. 136 Gem. Art. 7 Abs. 2 lit. a EuInsVO ist das Insolvenzstatut, mithin das Recht des Eröffnungsstaates, auch für die Frage maßgeblich, bei welcher Art von Schuldnern ein Insolvenzverfahren überhaupt zulässig ist. Das deutsche Recht hält in § 11 InsO nur Vorschriften über inländische Rechtsträger vor. Danach kann ein Insolvenzverfahren u.a. über das Vermögen einer juristis...mehr

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Autoren

Rechtsanwalt und Abogado Dr. Hugo Bascopé, LL.M., EMBA Turiner Str. 4, 60598 Frankfurt a.M., Tel.: 0177/2601325, E-Mail: hugo.bascope@gmx.net, ARGENTINIEN Öffentlicher Notar Dr. Christoph Beer Hardtgasse 17, A-1190 Wien, Österreich, Tel.: (0043) 13684176, Fax: (0043) 1368417685, E-Mail: office@notar-beer.at, ÖSTERREICH Vandeadvokaat (vereidigte Anwältin) Aet Bergmann bnt attorney...mehr

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Türkei / 1. Allgemein

Rz. 20 Das türkische Gesellschaftsrecht ähnelt, was die Gesellschaftsformen angeht, in großen Teilen dem deutschen Gesellschaftsrecht mit seinen klassischen Gesellschaftsformen. In der Türkei noch nicht bekannt ist die Partnerschaftsgesellschaft; es ist auch nicht abzusehen, ob mit der Einführung dieser Form zu rechnen ist. Da die Türkei der EU noch nicht beigetreten ist, fe...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Weitere Gesellschaftsarten

Rz. 6 1. Sociedad Colectiva – Offene Handelsgesellschaft (Art. 125 ff. Ccom). Die Sociedad Colectiva spielt wegen der unbeschränkten Haftung ihrer Gesellschafter keine wichtige Rolle im spanischen Wirtschaftsleben. Die Sociedad Colectiva wird wie die übrigen spanischen Handelsgesellschaften durch notariellen Vertrag gegründet und im Handelsregister eingetragen. Die Eintragun...mehr

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AGS 11/2021, Nachträgliche ... / II. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

1. Grundsätze Der Bay. VGH hat darauf hingewiesen, dass im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO jedenfalls hinsichtlich der gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen grds. erstattungsfähig sind, weil sie kraft Gesetzes als notwendig anzusehen sind. Nach dem im Verwaltungsprozess gem. § 173 VwGO entspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.5 Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gemeinschaften

Rz. 97 Da die GbR und die Bruchteilsgemeinschaft (einschließlich des nicht rechtsfähigen Vereins) keinen eigenen Namen (Firma) führen, können sie nur durch Angabe aller Gesellschafter bzw. Gemeinschafter identifizierbar bezeichnet werden.[1] Dies gilt auch für Erbengemeinschaften, Partnerschaftsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften. Zur Erbengemeinschaft vgl. auch Rz. 94....mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1 Benennungsverfahren (S. 1)

Rz. 3 Beteiligte i. S. d. § 123 AO sind natürliche oder juristische Personen, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die in Inland, EU oder EWR weder Wohnsitz[1] oder gewöhnlichen Aufenthalt[2] noch Geschäftsleitung[3] oder Sitz[4] haben. Der Beteiligte darf auch objektiv keinen Bezug zum Inland sowie zur EU oder EWR haben. Das Benennungsverlangen der Behörde ist ein Verw...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft

Zusammenfassung Begriff Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist vor allem eine für den Zusammenschluss von freiberuflich Tätigen geeignete Gesellschaftsform. Die PartG als relativ neue Rechtsform wurde speziell auf die Bedürfnisse der Angehörigen freier Berufe zugeschnitten, sodass diese nicht mehr zwingend auf eine GbR oder eine Kapitalgesellschaft zurückgreifen müssen. ...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 1 Einführung

Für eine Partnerschaftsgesellschaft gibt es keine gesonderten steuerrechtlichen Regelungen. Die Besteuerung der Einkünfte einer Partnerschaft erfolgt vielmehr nach den allgemeinen Regeln für die Personengesellschaft. Steuerlich ist eine PartG damit einer GbR, OHG oder KG gleichgestellt. Praxis-Tipp Option zur Körperschaftsteuer Auch einer Partnerschaftsgesellschaft wird ab 202...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist vor allem eine für den Zusammenschluss von freiberuflich Tätigen geeignete Gesellschaftsform. Die PartG als relativ neue Rechtsform wurde speziell auf die Bedürfnisse der Angehörigen freier Berufe zugeschnitten, sodass diese nicht mehr zwingend auf eine GbR oder eine Kapitalgesellschaft zurückgreifen müssen. Insbesondere is...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 4.2 PartGmbB

Insbesondere das weiterhin anzutreffende Ausweichen auf ausländische Rechtsformen war für den Gesetzgeber Anlass, eine nochmalige Änderung des PartGG im Bereich der Haftungsbeschränkung vorzunehmen.[1] Kern dieser Änderung ist die Sonderform einer PartG, die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – kurz: PartGmbB. Unverändert blieb die Haftung des Gesellsch...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 2.2 Name

Zudem ist eine PartG namensrechtsfähig. Auch wenn der Name naturgemäß keine Handelsfirma sein kann, gelten die Vorschriften des HGB in weiten Teilen entsprechend.[1] Die Zusammensetzung des Namens der PartG ist im Detail vorgegeben: Dieser muss den Namen (nicht aber den Vornamen) mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" und auch die Bezeichnung...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 2.1 Rechtsfähigkeit

Eine Partnerschaftsgesellschaft kann unter ihrem Namen Rechte erwerben, auch Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden.[1] Sie ist damit rechtlich verselbstständigt und zudem parteifähig. Auch insoweit ist eine Partnerschaft durchaus mit der ebenfalls teilrechtsfähigen OHG vergleichbar.mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 2.5 Vertretung

Entsprechend der Berechtigung zur Geschäftsführung ist grundsätzlich auch jeder Partner berechtigt, die Partnerschaftsgesellschaft allein zu vertreten.[1] Auch wenn es in der Praxis gelegentlich einen anderen Anschein hat, ein Vertrag mit dem Kunden kommt immer nur zwischen dem Kunden und der PartG zustande. Der Partner handelt lediglich als Vertreter der PartG. Eine Einschrä...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 2.3 Handeln für die PartG

Ein gewisser Sonderstatus der PartG ergibt sich daraus, dass das Handeln der Partner gesetzlich geregelt ist. Zwar erbringen die Partner ihre beruflichen Leistungen jeweils eigenverantwortlich und unabhängig, jedoch muss dabei vorrangig das jeweilige Berufsrecht beachtet werden.[1] Im Übrigen gilt für die Rechtsverhältnisse zwischen den Partnern Vertragsfreiheit. Dementsprech...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 4 Haftung

Für Verbindlichkeiten einer Partnerschaftsgesellschaft muss diese zunächst mit ihrem Gesellschaftsvermögen einstehen. Daneben haften dem Grunde nach alle Partner. Diese Haftung erfolgt – wie bei der GbR oder der OHG – jeweils gesamtschuldnerisch und auch unbeschränkt.[1] Damit wäre die PartG als Rechtsform für viele Sozietäten sicherlich schon ausgeschieden. Doch der Gesetzge...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / Einkommensteuer

1 Einführung Für eine Partnerschaftsgesellschaft gibt es keine gesonderten steuerrechtlichen Regelungen. Die Besteuerung der Einkünfte einer Partnerschaft erfolgt vielmehr nach den allgemeinen Regeln für die Personengesellschaft. Steuerlich ist eine PartG damit einer GbR, OHG oder KG gleichgestellt. Praxis-Tipp Option zur Körperschaftsteuer Auch einer Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 6 Alternative Rechts­formen

Auch wenn die PartG in weiten Teilen speziell für den Zusammenschluss von freiberuflich Tätigen zugeschnitten wurde, soll diese doch keine andere Rechtsform ablösen oder ersetzen. Ziel war die Erweiterung der Auswahlmöglichkeiten. Deshalb soll auch ein kurzer Blick auf die Alternativen geworfen werden, die als Gesellschaftsform für Freiberufler in Betracht kommen können. Dies...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3.1.3 Kontrollrechte

Ebenfalls aus dem Recht der OHG sind die Kontrollrechte der Partner übernommen worden.[1] Diese sind recht weitgehend und umfassen die Möglichkeit, sich über alle Angelegenheiten der PartG persönlich zu unterrichten und dabei auch die Bücher und Papiere der PartG einzusehen.mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 1 Gründung

1.1 Gesellschaftsvertrag Bei der PartG nennt sich dieser Vertrag "Partnerschaftsvertrag"; dafür ist die Schriftform vorgeschrieben.[1] Ein Partnerschaftsvertrag muss zwingend die folgenden Punkte beinhalten: der Name und der Sitz der Partnerschaft, für jeden Partner dessen Vornamen, Namen, Wohnort und der ausgeübte Beruf sowie den Gegenstand der Partnerschaft. Diese Pflichtvorgab...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3.2.2 Treuepflicht

Eng damit verbunden ist die allgemeine gesellschaftsrechtliche Treuepflicht. Die damit regelmäßig verbundene Pflicht zur aktiven Mitwirkung ist bereits gesetzlich im PartGG vorgesehen. Im Rahmen der Treuepflicht verbleibt damit vor allem die Pflicht jedes Partners, alles zu unterlassen, was der PartG Schaden zufügen könnte.mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / Gesellschaftsrecht

1 Gründung 1.1 Gesellschaftsvertrag Bei der PartG nennt sich dieser Vertrag "Partnerschaftsvertrag"; dafür ist die Schriftform vorgeschrieben.[1] Ein Partnerschaftsvertrag muss zwingend die folgenden Punkte beinhalten: der Name und der Sitz der Partnerschaft, für jeden Partner dessen Vornamen, Namen, Wohnort und der ausgeübte Beruf sowie den Gegenstand der Partnerschaft. Diese Pfl...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3 Rechte und Pflichten der Partner

Soweit bei der obigen rechtlichen Betrachtung noch nicht dargelegt, bestehen für die Partner einer PartG folgende Rechte und Pflichten. 3.1 Welche Rechte bestehen? 3.1.1 Gewinnanteil In den Partnerschaftsvertrag.[1] sollten "freiwillig" auch noch Regelungen zur Verteilung des Gewinns bzw. Verlustes aufgenommen werden. Denn fehlt eine solche Regelung, kommt die Grundregel aus de...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3.2 Welche Pflichten bestehen?

Neben der bereits angeführten Pflicht zur aktiven Berufsausübung, Geschäftsführung bzw. Vertretung bestehen noch weitere Verpflichtungen der Partner untereinander. 3.2.1 Wettbewerbsverbot Einem Partner steht es nicht zu, ohne Einwilligung der anderen Partner mit der PartG in Wettbewerb zu treten.[1] Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, hierzu im Partnerschaftsvertrag eine abwe...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 1.3 Gründungskapital

Ein bestimmtes Kapital als Einlage in die PartG ist gesetzlich nicht erforderlich. Weder das PartGG noch die damit anzuwendenden Grundregeln der §§ 705 ff. BGB treffen hierzu eine Aussage. Damit orientiert sich das Gründungskapital, bzw. welche Partner dieses aufbringen, primär an den wirtschaftlichen Erfordernissen bei der Gründung der PartG.mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 2 Einkunftsart

2.1 Selbstständige Arbeit Eine PartG erzielt grundsätzlich nur Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Zwar wird eine Partnerschaft steuerlich regelmäßig eine Mitunternehmerschaft darstellen.[1] Das ändert aber nichts an der Qualifikation der Einkünfte. Dies setzt jedoch voraus, dass die PartG auch nur aus Angehörigen freier Berufe i. S. ...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3.2.1 Wettbewerbsverbot

Einem Partner steht es nicht zu, ohne Einwilligung der anderen Partner mit der PartG in Wettbewerb zu treten.[1] Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, hierzu im Partnerschaftsvertrag eine abweichende, ggf. temporäre Regelung zu treffen.mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3.1 Welche Rechte bestehen?

3.1.1 Gewinnanteil In den Partnerschaftsvertrag.[1] sollten "freiwillig" auch noch Regelungen zur Verteilung des Gewinns bzw. Verlustes aufgenommen werden. Denn fehlt eine solche Regelung, kommt die Grundregel aus dem GbR-Recht zum Zuge: das Ergebnis der PartG wird nach Köpfen – also nach gleichen Anteilen – verteilt.[2] Dies mag im Einzelfall den Anforderungen der Partner ge...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3.1.4 Weitere Rechte

Wie bei nahezu jeder Personengesellschaft stehen den Partnern noch weitere Rechte zu; dies sind z. B. ein Anspruch auf Aufwendungsersatz das Widerspruchsrecht bei der Geschäftsführung, ein Entnahmerecht für Geldbeträge.mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 1.4 Registereintrag

Die Partner einer PartG sind verpflichtet, die neu gegründete PartG zur Eintragung in das Partnerschaftsregister anzumelden.[1] Dieses Register wird bei den Amtsgerichten geführt; zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. Die Anmeldung muss öffentlich beglaubigt sein, es genügt damit eine schriftliche Anmeldung mit einer Beglaubigung der Un...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 2 Rechtliche Betrachtung

Die PartG gehört zur Rechtsformgruppe der Personengesellschaften. Abgesehen davon, dass sie keine Handelsgeschäfte betreibt, weist die PartG in ihrer Rechtsstellung eine gewisse Ähnlichkeit zur OHG auf. So verweist auch das PartGG öfters auf Vorschriften des OHG-Rechts, welche für die PartG anzuwenden sind.[1] 2.1 Rechtsfähigkeit Eine Partnerschaftsgesellschaft kann unter ihre...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 6.2 GmbH

Für manche freien Berufe steht auch der Weg in eine Kapitalgesellschaft, insbesondere eine GmbH, offen. Möglich ist dies für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie – nach entsprechend angepassten berufsrechtlichen Regelungen – auch für Rechtsanwälte. Selbst eine Zahnarzt-GmbH ist nach der Rechtsprechung zulässig.[1] Der Hauptvorteil einer Kapitalgesellschaft ist die Haftun...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 2.1 Selbstständige Arbeit

Eine PartG erzielt grundsätzlich nur Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Zwar wird eine Partnerschaft steuerlich regelmäßig eine Mitunternehmerschaft darstellen.[1] Das ändert aber nichts an der Qualifikation der Einkünfte. Dies setzt jedoch voraus, dass die PartG auch nur aus Angehörigen freier Berufe i. S. d. EStG besteht. Zudem is...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3.1.1 Gewinnanteil

In den Partnerschaftsvertrag.[1] sollten "freiwillig" auch noch Regelungen zur Verteilung des Gewinns bzw. Verlustes aufgenommen werden. Denn fehlt eine solche Regelung, kommt die Grundregel aus dem GbR-Recht zum Zuge: das Ergebnis der PartG wird nach Köpfen – also nach gleichen Anteilen – verteilt.[2] Dies mag im Einzelfall den Anforderungen der Partner genügen, doch häufig...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 4 Feststellungsverfahren

Der Gewinn oder Verlust wird zunächst einheitlich für die gesamte PartG nach den allgemeinen Grundsätzen ermittelt. Dieser gemeinsame Gewinn wird sodann entsprechend den partnerschaftsvertraglichen Regeln auf die einzelnen Partner aufgeteilt. Diese Schritte erfolgen im Rahmen der von den Partnern gemeinsam abzugebenden Feststellungserklärung. Durch das Finanzamt wird auf dies...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 3 Gewinnermittlung

Die Einkünfte einer PartG können durch eine Einnahmen-Überschussrechnung[1] ermittelt werden. Eine Buchführungspflicht besteht grundsätzlich nicht, es können aber freiwillig Bücher geführt und der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich[2] ermittelt werden. 3.1 Sondervergütungen Bei der eigentlichen Gewinnermittlung sind die Grundsätze der Mitunternehmerschaft zu berücksichtig...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 2.4 Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist grundsätzlich jeder Partner berechtigt, jedoch kann dies im Partnerschaftsvertrag abweichend geregelt werden. Denn anders als bei der eigentlichen Berufsausübung, ist es für den Bereich der Geschäftsführung möglich, einzelne Partner davon auszuschließen. Das Gesetz umschreibt dies mit "sonstige Geschäfte", zu denen eine eingeschränkte Berechtigung ge...mehr