Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung, umgangssprachlich kurz "PSA" genannt, ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen.
Folgende Arten von PSA werden unterschieden:
- Atemschutz
- Augen- und Gesichtsschutz
- Fußschutz
- Gehörschutz
- Handschutz
- Hautschutz
- Kopfschutz
- PSA gegen Absturz
- PSA gegen Ertrinken
- PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen
- Schutzkleidung
- Stechschutz
Für die Bereitstellung und Anwendung von PSA sind folgende Vorschriften zentral: 89/656/EWG "PSA-Benutzungs-Richtlinie", PSA-Benutzungsverordnung, BGV A1 "Grundsätze der Prävention", BGR 189 ff. regeln den Einsatz und die Benutzung einzelner Arten von PSA.