Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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ZErb 06/2013, Behindertente... / 3. Bewertung der Entscheidung

Die Entscheidung des LSG Hamburg ist insofern uneingeschränkt zu begrüßen. Sie stellt auch aus sozialgerichtlicher Sicht deutlich klar, dass die Gestaltung eines Behindertentestaments nicht sittenwidrig ist. Möglicherweise geht die Entscheidung des LSG Hamburg dabei sogar über die bisherige Rechtsprechung hinaus. Vereinzelt konnte man der Rechtsprechung bisher entnehmen, dass...mehr

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FF 6/2013, Anonyme Samenspe... / 5. Freistellungspflicht gegenüber dem Samenspender und dem Ärzteteam

Während Anonymitätszusagen gegenüber dem Samenspender als Vertrag zu Lasten des Kindes unzulässig sind,[46] sind Vereinbarungen zwischen den Eltern und dem Samenspender, auch im Wege des Vertrages zugunsten Dritter, häufig. Sie werden darüber hinaus auch dringend empfohlen.[47] Eine umfassende Freistellungsverpflichtung zwischen dem Partner/der Partnerin der Mutter sowie dem...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 5. Leistungsstufe

Bevor der Pflichtteilsberechtigte seinen Leistungsantrag beziffert und so in die Leistungsstufe übergeht, sollte er prüfen, ob nun eine Klage-, insbesondere Parteierweiterung (Miterben, Beschenkte) sinnvoll ist. Bei zu bewertenden Gegenständen müssen nun durch das Gericht aufgrund von Beweisantritten des Pflichtteilsberechtigten Wertermittlungsgutachten eingeholt werden. Ist ...mehr

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ZErb 06/2013, Behindertente... / 2. Überleitung des Ausschlagungsrechts

Der Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen kommt zunächst insofern Bedeutung zu, als das LSG dort ausführt, dass der Sozialhilfeträger das Ausschlagungsrecht nicht auf sich überleiten könne. Dies entsprach auch schon bisher der ganz herrschenden Meinung in der zivilrechtlichen Literatur und wurde auch vom BGH in der Entscheidung vom 19.1.2011 ausdrücklich bestätigt.[13] De...mehr

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ZErb 06/2013, Behindertente... / 2. Entscheidung des LSG Hamburg

Diese Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg hat nunmehr das Landesozialgericht Hamburg[7] für ein Behindertentestament fortgeführt. Im dortigen Fall hatte der Erblasser zur Absicherung seines behinderten Kindes ein Testament errichtet, das übliche Regelungen eines Behindertentestaments enthielt. Das behinderte Kind war lediglich zum Vorerben eingesetzt und ferner war Daue...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / b) Wert des Beschwerdegegenstandes

Hat das Gericht durch Teilurteil ausschließlich über den Auskunftsanspruch entschieden, richtet sich die Beschwer der unterlegenen Partei allein nach dem Wert dieses Anspruchs, weil die Entscheidung hinsichtlich der Pflichtteilsberechtigung weder in materielle Rechtskraft erwächst noch innerprozessuale Bindungswirkung hat. Die Beschwer wird für Kläger und Beklagten unterschi...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 5. Steckengebliebene Stufenklage

Wenn die Auskunft und/oder die Wertermittlung ergeben hat, dass kein Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht, tritt zwar keine Erledigung ein. Der Kläger kann aber zu einer Klage auf Feststellung der materiellrechtlichen Kostentragungspflicht des Beklagten übergehen (§§ 280, 286 Abs. 1 BGB), die Erfolg hat, wenn der Beklagte sich mit der Auskunftserteilung ...mehr

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Besteuerung der Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch

Leitsatz Die Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, ist eine freigebige Zuwendung des künftigen gesetzlichen Erben an den anderen und kann nicht als fiktive freigebige Zuwendung des künftigen Erblassers an diesen besteuert werden. Normenkette § 3 Abs. 2 Nr. 4, § 7 Abs. 1 Nrn. 1 und...mehr

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ZErb 5/2013, Insolvenzanfec... / Aus den Gründen

Die Revision ist nicht begründet. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger könne den zweiten Erbvertrag nicht anfechten. Dagegen spreche § 83 Abs. 1 InsO. Nach dieser Vorschrift stehe allein dem Schuldner nach Eintritt des Erbfalls die höchstpersönliche Entscheidung zu, ob er den ihm letztwillig zugedachten Vermögenszuwachs annehme oder ausschlage. Deswegen sei dies...mehr

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ZErb 5/2013, Erbverträge in... / II. Einseitige und mehrseitige Erbverträge

Während Art. 25 Abs. 1 ErbRVO einseitige Erbverträge regelt, befasst sich Art. 25 Abs. 2 ErbRVO mit mehrseitigen Erbverträgen. Unterscheidungskriterium ist die Nachlassbetroffenheit der am Erbvertrag beteiligten Personen. Betrifft der Erbvertrag nur den Nachlass einer Person, richten sich Zulässigkeit, materielle Wirksamkeit und Bindungswirkungen gemäß Art. 25 Abs. 1 ErbRVO ...mehr

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ZErb 4/2013, Zahlungen aufgrund eines Erb- und/oder Pflichtteils- verzichts sind nicht einkommensteuerbar – Bindung an die Würdigung des FG

Leitsatz 1. Der vor Eintritt des Erbfalls erklärte Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht ist ein erbrechtlicher – bürgerlich-rechtlich wie steuerrechtlich unentgeltlicher – Vertrag, der der Regulierung der Vermögensnachfolge dienen soll und nicht der Einkommensteuer unterliegt (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Wird die Höhe der aus einem derartigen Vertrag zu zahlenden monatl...mehr

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ZErb 4/2013, Zahlungen aufg... / Aus den Gründen

Die Revision der Klägerin ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und Stattgabe der Klage (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). Die Auffassung des FG, die Klägerin erhalte von ihrem Bruder, dem Beigeladenen, eine mit dem Ertragsanteil steuerbare Leibrente, hält der revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Eine Rechtsgrund...mehr

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AGS 4/2013, Beschwer einer ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin macht im Wege einer Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Beklagte geltend und nimmt diese in der zweiten Stufe auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in Anspruch. Die Parteien sind Schwestern und neben zwei Brüdern Abkömmlinge ihres am 18.6.2003 verstorbenen Vaters, dessen Erbin die Beklagte ist. Die Klägerin hat zunächs...mehr

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ZErb 3/2013, Bindungswirkun... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Amtsgericht hat im Ergebnis zu Recht die für die Erteilung des von der Beteiligten zu 1. beantragten Erbscheins notwendigen Tatsachen für festgestellt erachtet. Die Beteiligte zu 1. ist aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments der Erblasserin und ihres vorverstorbenen Ehemannes O vom 8.2.1977 (UR-Nr. 210/1977 Notar Dr. X in F) a...mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / 4. Prozessuales: Inzidentprüfung der Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung

Der BGH[30] hat in prozessualer Hinsicht klargestellt, dass die Voraussetzungen einer Pflichtteilsentziehung auch in anderem Zusammenhang inzident zu prüfen sein können. In dem zu entscheidenden Fall hatte die 2007 verstorbene Erblasserin ihren Sohn enterbt und ihm den Pflichtteil entzogen. Dieser hat dies akzeptiert und keinerlei Ansprüche geltend gemacht, sodass es unmitte...mehr

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ZErb 3/2013, Insolvenzrecht... / Aus den Gründen

Die Revision ist nicht begründet. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger könne den zweiten Erbvertrag nicht anfechten. Dagegen spreche § 83 Abs. 1 InsO. Nach dieser Vorschrift stehe allein dem Schuldner nach Eintritt des Erbfalls die höchstpersönliche Entscheidung zu, ob er den ihm letztwillig zugedachten Vermögenszuwachs annehme oder ausschlage. Deswegen sei dies...mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / 3. Flucht in die Pflichtteilsergänzung

Eine weitere Möglichkeit, jemandem am Erbrecht vorbei etwas zuzuwenden, sind lebzeitige Schenkungen oder ein Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall.[61] Der Vertrag zugunsten Dritter hat gegenüber der lebzeitigen Schenkung den Vorteil, dass der Erblasser das Vermögensopfer nicht zu spüren bekommt.[62] Andererseits kommt der Erbe nur im Falle einer lebzeitigen Schenkung ...mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / 1. Der neue Pflichtteilsentziehungsgrund des § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB

So liegt inzwischen erste (unterinstanzliche) Rechtsprechung zum neuen Pflichtteilsentziehungsgrund wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr ohne Bewährung gemäß § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB vor.[9] Nach Langem wurde hier einer Pflichtteilsentziehung die Wirksamkeit zuerkannt: In einem vom Landgericht Stuttgart[10] zu entscheidenden Fall hatte die 2011 ...mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / 2. Keine Sittenwidrigkeit des Pflichtteilsverzichts eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

Nachdem der BGH bereits das klassische Behindertentestament für wirksam erachtet hatte,[40] hat er nunmehr klargestellt, dass ein Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers ebenfalls nicht sittenwidrig ist.[41] Die Erblasser hatten drei Kinder, eines davon war geschäftsfähig, aber stark lernbehindert und bezog Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII. Sie ...mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / IV. Der Pflichtteilsanspruch in der Insolvenz

Ähnlich wie der Sozialhilfeträger nicht am Nachlass partizipieren soll, so sollen auch die Gläubiger der potenziellen Erben nicht den Nachlass aufzehren können. Aus diesem Grund hatte der Erblasser in einem vom BGH am 2.12.2010[44] zu entscheidenden Fall seine Tochter zugunsten ihres Bruders enterbt. Nachdem über deren Vermögen ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet word...mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / VI. Anrechnung oder Ausgleichung bei unentgeltlichen Zuwendungen im Wege "vorweggenommener Erbfolge"

Vorsicht ist inzwischen geboten bei einer lebzeitigen unentgeltlichen Zuwendung "im Wege vorweggenommener Erbfolge". Dies ist kein typisiertes Rechtsinstitut bürgerlichen Rechts.[72] Vielmehr handelt es sich bei diesem oft in "Übergabeverträgen" zu findenden verbreiteten Konzept um ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, das oft Schenkung ist, aber nicht sein muss.[73] Der BGH de...mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / 2. Berechnungsgrundlage für die Pflichtteilsergänzung bei Lebensversicherungen mit widerruflichem Bezugsrecht

Häufig kommt es zu Zuwendungen am Erbrecht vorbei, z.B. durch den Abschluss von Lebensversicherungen, die dem jeweils Bezugsberechtigten nicht im Wege der Universal-, sondern im Wege der Singularsukzession zugewendet werden. Solche Zuwendungen fallen nicht in den Nachlass, sodass sie für die Berechnung des ordentlichen Pflichtteils nach §§ 2303, 2311 BGB keine Rolle spielen....mehr

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FF 03/2013, Die Entwicklung... / 2. Anforderungen an die Form der Pflichtteilsentziehung

Besonderes Augenmerk verlangt die Entscheidung, da sie kurz und bündig feststellt, dass trotz der knappen Worte der Erblasserin im Testament gegen eine Einhaltung der Form des § 2336 BGB keine Bedenken bestünden, da eine hinreichende Konkretisierung im Sinne der erforderlichen Angabe eines Kernsachverhaltes mit diesen wenigen Worten erfolgt sei, zumal die Entziehung des Pfli...mehr

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Geltendmachung des Pflichtteils nach Tod des Verpflichteten durch dessen Alleinerben

Leitsatz Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, so bleibt trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen. Erklärt der Berechtigte in einem solchen Fall gegenüber dem Finanzamt, er mache den Anspruch geltend...mehr

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ZErb 2/2013, Grundbuchverfa... / Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde (§ 12 c Abs. 4 Satz 2 mit § 71 Abs. 1, § 73 GBO), die sich gegen eine Erinnerungsentscheidung des Rechtspflegers richtet (vgl. zur Rechtspflegerzuständigkeit Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 160/10 = Rpfleger 2011, 196 m. Anm. Hintzen), hat in der Sache Erfolg. Die Beteiligte hat ein berechtigtes Interesse an einer Grundbuche...mehr

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ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / III. Besondere Vorschriften und Auslandsimmobilien

Dass die Sprachverwirrung über die EuErbVO nicht stets ihre Ursache in der Formulierung des Verordnungstextes, sondern gerade auch im Vorverständnis des jeweiligen Rechtsanwenders hat, offenbart ein Blick auf das Problemfeld der Auslandsimmobilien: Ein deutscher Praktiker, der die wesentlichen Stichwörter des Art. 30 EuErbVO ("Besondere Regelungen im Recht eines Staates, in ...mehr

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ZErb 12/2012, Pflichtteilsr... / II. Systematische Prämissen des Pflichtteilsrechts für Enkel-Pflichtteile

Anhand des am 13.4.2011 entschiedenen Falles lassen sich systematische Prämissen des Pflichtteilsrechts aufzeigen, die in der letztgenannten Entscheidung nicht vollständig berücksichtigt wurden: 1. Dem deutschen Erbrecht allgemein[3] und dem gesetzlichen Erbrecht im Besonderen liegt das Prinzip zugrunde, dass in der Linie der Deszendenten die ältere Generation grundsätzlich d...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / II. Pflichtteilssanktionsklauselgasse

Sie hat ihren Namen durch die zwei neueren Senatsentscheidungen aus 2004 und 2005[44] erhalten mit Sachverhalten, in denen Eltern ohne juristische Beratung ein Testament mit Elementen der Erbschaftslösung unter gegenseitiger Alleinerbeinsetzung und Einsetzung der Kinder – darunter ein behindertes – lediglich als Schlusserben im zweiten Erbfall verfasst, diese Regelung jedoch...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (4) Untätigkeit des Gesetzgebers

Das Regelungssystem im Sozialrecht, das die gegenläufigen Grundsätze der Subsidiarität und des Familienlastenausgleichs voneinander abgrenzen muss, enthält keine Vorschrift, die es dem Sozialhilfeträger ermöglicht, in jedem Fall mindestens auf den Pflichtteil des Leistungsbeziehers zugreifen zu können. Weder enthält es ein Verbot von Leistungsempfängern, auf ihren Pflichttei...mehr

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ZErb 11/2012, Steckengeblie... / Sachverhalt

Der Kläger hat die Beklagte im Wege der Stufenklage auf Auskunftserteilung, Wertermittlung und Zahlung des Pflichtteils in Anspruch genommen. Der Streitwert ist aufgrund der Angaben des Klägers zu dem ihm nach seiner Vorstellung voraussichtlich zustehenden Pflichtteil auf 16.665,– EUR festgesetzt worden. Nachdem über den Auskunfts- und den Wertermittlungsanspruch ein Teilane...mehr

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ZErb 12/2012, Pflichtteilsr... / I. Die Entscheidungen des BGH vom 13.4.2011 und vom 27.6.2012

Der vierte Senat des BGH hatte 2011 und 2012 jeweils einen Fall zu entscheiden, dessen maßgebliche Fragestellung darin bestand, ob ein Pflichtteilsrecht in der Enkelgeneration besteht, obwohl die Eltern der Enkel, also die Kinder der Erblasser, noch leben. In der Entscheidung vom 13.4.2011[1] hat der BGH richtigerweise festgestellt, dass die Enterbung und Pflichtteilsentziehu...mehr

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ZErb 12/2012, Genehmigung e... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist nach § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Danach findet die Beschwerde gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte in Angelegenheiten nach dem FamFG statt, sofern durch das Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Zwar fehlt es vorliegend an einer förmlichen Bescheidung des Genehmigungsantrags in Form eines Beschlusses. Da das Amtsgeri...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (c) Haftungsmasse

Mit einem Verzicht auf den Pflichtteil muss der Berechtigte nicht zwangsläufig seine Stellung als Unterhaltsgläubiger verschlechtern. Danach könnte die Entscheidung im Streitfall davon beeinflusst werden, ob die Leistungsbezieherin etwa weiterhin den vollen bisherigen Unterhalt nach dem Erbfall nunmehr von ihrem Vater verlangen kann, dem auch der gesamte mütterliche Nachlass...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (bb) Negative Erbfreiheit

Dem widerspricht in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur mit beachtlicher Begründung das LG Aachen.[106] Das überzeugt und zwar vor allem aus grundrechtlicher Sicht, wie der Senat – erstmalig in der Rechtsprechung – dargelegt hat, was Sie unbedingt behalten sollten: Die Wertungen der Senatsrechtsprechung zum Behindertentestament müssen auch beim...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (a) Unterhaltsfunktion

Ob und in welchem Umfang der Pflichtteil eine Unterhaltsfunktion hat, er etwa ein funktionelles Korrelat zur Unterhaltspflicht des Erblassers darstellt, ist umstritten.[110] Das Bundesverfassungsgericht[111] hat das Pflichtteilsrecht damit jedenfalls nicht begründet. Die grundrechtlich geschützte Mindestteilhabe am Erblasservermögen stützt sich gerade nicht auf die Unterhalt...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (d) Wagnischarakter

Darunter fällt der Hauptbegründungsstrang des Berufungsgerichts.[114] Es stellt darauf ab, dass das Pflichtteilsrecht im Gegensatz zum Unterhaltsanspruch keine sichere, bereits bestehende Erwerbsquelle darstelle. Beim Verzicht sei noch nicht absehbar, ob und in welchem Umfang dem Verzichtende beim späteren Erbfall tatsächlich ein Pflichtteilsanspruch erwachsen wäre. Dem steh...mehr

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ZErb 11/2012, Grenzen der P... / c) Insolvenzsenat

Eine deutliche Parallele liefert der IX. (Insolvenz-)Senat: Er hatte bereits 2009 entschieden, dass Schuldnern in der Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens keine Obliegenheit trifft, einen in diesem Verfahrensabschnitt entstandenen Pflichtteilsanspruch – zugunsten der Massegläubiger – geltend zu machen. Zwar falle der Pflichtteilsanspruch in die Masse, die D...mehr

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ZErb 11/2012, Grenzen der P... / b) Nachlassumfang als Sittenwidrigkeitsgrenze

Bei der nicht abschließend geklärten Frage, ab welchem Nachlassumfang die Sittenwidrigkeitsgrenze erreicht sein könnte, ist gegenüber den Ausführungen dieses Oberverwaltungsgerichts allerdings kritische Distanz geboten: Es hat, obiter dicta, erwogen, dass dies der Fall sein könne, wenn der Wert des Nachlasses eindeutig ausreiche, sowohl die Kosten der Heimunterbringung als a...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / a) Erbschaftslösung

1975 konzipierte Bengel den Prototyp eines Testaments zugunsten Behinderter mit dem Ziel, dass dieser Personengruppe in beiden Erbfällen nach den Eltern etwas zugewandt werden kann, das nicht sogleich von Aufwendungen für Betreuung, Heimunterbringung und Lebensunterhalt aufgezehrt wird, sondern zusätzliche Vorteile verschafft zu den genannten von der Sozialhilfe getragenen K...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / a) Sachverhalt

Durch notarielles gemeinschaftliches Testament setzten sich der Beklagte und seine Ehefrau gegenseitig als Alleinerben und die drei gemeinsamen Kinder – darunter eine unter einer Lernbehinderung leidende, aber nicht in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Tochter mit Bezug von Eingliederungshilfe[79] bzw. erweiterter Hilfe[80] – zu Schlusserben ein. Die weiteren Regelungen ...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (a) Höchstrichterliche Rechtsprechung

Der Nachranggrundsatz im Sozialhilferecht, nach dem jeder nur insoweit staatliche Hilfe beanspruchen kann, als er die betreffenden Aufwendungen (insbesondere den Lebensunterhalt) nicht durch den Einsatz eigener Einkünfte und eigenen Vermögens bestreiten kann, gerät mit zivilrechtlichen Gestaltungen in Konflikt, die Bedürftigkeit herbeiführen oder perpetuieren. Dieser Konflik...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / 3. Pflichtteilsverzicht

Ausgangspunkt des bislang bestehenden Streits war das in der Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten Senatsurteil zum Behindertentestament ergangene Urteil des VGH Mannheim[86], demzufolge der Verzicht eines Sozialleistungsbeziehers auf den Pflichtteil wegen dessen partieller Funktion als "Unterhaltsanspruch über den Tod hinaus" wie Unterhaltsverzichte von Ehegatten zulaste...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (d) Familiensolidarität

Ein Zwang, Pflichtteilsrechte durchzusetzen oder wenigstens Sozialhilfeträgern zu sichern, kann Behinderte in einen nicht aufzulösenden Konflikt mit dem Gebot der Familiensolidarität bringen, das seinerseits Grundrechtsbezug hat. Anzuerkennen ist, dass behinderte wie nicht behinderte Abkömmlinge mit dem Pflichtteilsverzicht typischerweise einer Erwartungshaltung von Eltern na...mehr

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ZErb 11/2012, Grenzen der P... / b) Sozialgerichte

Vergleichbares gilt für die Auffassung unterer Sozialgerichte, die in Bausch und Bogen alles für sittenwidrig halten, was zugunsten von Sozialleistungsbeziehern gegen die Interessen von Sozialhilfeträgern erdacht wird. Beispielhaft hierfür steht etwa das Sozialgericht Dortmund, das Sittenwidrigkeit bei letztwilligen Verfügungen zugunsten eines unter lebenslanger Lernbehinderu...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / II. Konsequenzen

Bei der Sittenwidrigkeitsuntersuchung kommt diesem Begründungsteil eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu, da das Vorgehen des Behinderten, eine ihm an sich zustehende Vermögensposition auch im eigenen Interesse nicht wahrzunehmen und endgültig aufzugeben, im Ergebnis ausdrücklich als billigenswert beurteilt wird. Dem entspricht die seit Langem anerkannte Grundauffassung,...mehr

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ZErb 12/2012, Pflichtteilsr... / IV. Stellungnahme

Es wäre befürwortenswert gewesen, im hier diskutierten Fall das Bestehen eines Pflichtteilsrechts in der Enkelgeneration zu verneinen.[14] Variiert man die Fallkonstellation, zeigt sich besonders deutlich, dass die hier angestellten Überlegungen plausibel sind:[15] Hat ein Erblasser zwei Kinder und setzt er beide Kinder hälftig zu Erben ein, so entspricht es in aller Regel se...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / a) Streitstand

Die überwiegende Literatur der 90er- und frühen 2000er-Jahre folgte dem VGH Mannheim jedenfalls dann, wenn es an einer adäquaten Gegenleistung fehlte, wobei unterschiedliche Anforderungen an die Bedürftigkeit des Verzichtenden und die diesbezügliche Kenntnis der Beteiligten gestellt wurden.[89] Neuerdings sind die Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum Unterhaltsverzicht[90]...mehr

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ZErb 12/2012, Grenzen der P... / I. Ausschlagungsrecht nur für Bedachte

Die Feststellung, dass das Vorgehen des Behinderten der Erbrechtsgarantie entspringenden negativen Erbfreiheit und dem grundrechtlich geschützten Gebot zu familiensolidarischem Verhalten entspricht und deswegen zu billigen ist, hat der Senat über das Ausschlagungsrecht zusätzlich abgesichert. Der Verzicht des behinderten Pflichtteilsberechtigten führt nur eine Situation herbe...mehr

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ZErb 11/2012, Erbschaftsteu... / Sachverhalt

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine am ... Januar 2002 verstorbene Ehefrau (E), beide deutsche Staatsangehörige, hatten seit dem Jahr 1977 ihren gemeinsamen Wohnsitz in Frankreich. Sie hielten je zur Hälfte die Aktien der im Saarland ansässigen ... AG (AG), deren Vorstandsvorsitzender und alleiniger Geschäftsführer der Kläger war, und zudem die Anteile an de...mehr

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ZErb 1/2013, Zum Grundbuche... / Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde (§ 12 c Abs. 4 Satz 2 mit § 71 Abs. 1, § 73 GBO), die sich gegen eine Erinnerungsentscheidung des Rechtspflegers richtet (vgl. zur Rechtspflegerzuständigkeit Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 160/10 = Rpfleger 2011, 196 m. Anm. Hintzen), hat in der Sache Erfolg. Die Beteiligte hat ein berechtigtes Interesse an einer Grundbuche...mehr