Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VII. Fortbestand der gemeinschaftlichen Verfügung trotz Scheiterns der Ehe

Rz. 471 Ein in der Praxis oft übergangenes Problem ist die Vermutungsregel des § 2268 Abs. 2 BGB, die die Frage regelt, ob im Falle der Erhebung der Klage auf Auflösung oder Scheidung der Ehe oder im Falle der Zustimmung zur Scheidung durch den Erblasser eine Verfügung wirksam bleiben soll.[512] Nach der Rechtsprechung[513] können die Verfügungen gemeinschaftlich testierende...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / IV. Antragsverfahren

Rz. 16 Das Nachlassgericht wird in folgenden Fällen auf Antrag tätig:mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 35 Eine Besonderheit ist auch für die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu beachten: Wählt der überlebende Ehegatte die güterrechtliche Lösung, die zu einer Zugewinnausgleichsforderung führt, so ist diese eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1371 Abs. 2, 3 BGB). Sie hat insbesondere Vorrang vor Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.[33] Teilweise wird...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / cc) Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 10 Interessenkonflikte können hier entstehen, wenn die Pflichtteilsberechtigten sich bei Bewertungsfragen nicht einig sind. Darüber hinaus könnten anrechenbare Vorempfänge zu berücksichtigen sein oder aber auch Ausgleichungspflichten bestehen. Rz. 11 Eine Vertretung widerstreitender Interessen kann auch dann vorliegen, wenn mehrere Pflichtteilsberechtigte vertreten werden...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 629 Häufig wird der Anwalt mit der Frage konfrontiert, ob es nicht sinnvoll ist, bereits zu Lebzeiten einzelne Vermögensgegenstände auf Kinder zu übertragen. Hierbei spielt nicht nur die Vorstellung, Steuern zu sparen eine Rolle, sondern oftmals auch der Wunsch des Übergebers, den Übernehmer im Verhältnis zu den anderen Erben bevorzugt zu behandeln und mögliche Pflichtte...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / IV. Betreuungs- bzw. familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 402 Der Vormund, der Pfleger und der Betreuer bedürfen zur Ausschlagung der betreuungs- bzw. familiengerichtlichen Genehmigung: §§ 1822 Nr. 2, 1908 i, 1915 BGB; Eltern bedürfen zur Ausschlagung für ihre minderjährigen Kinder der Genehmigung des Familiengerichts, §§ 1643 Abs. 2, 1822 Nr. 2 BGB. Sie ist gem. § 1831 BGB im Vorhinein zu erteilen. Die Annahme der Erbschaft ist...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / III. Überleitung des Ausschlagungsrechts

Rz. 327 Im Weiteren hat sich die Frage gestellt, ob das Ausschlagungsrecht des behinderten Kindes nach § 2306 Abs. 1 BGB auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden kann. Dies wird nach einhelliger und überzeugender Auffassung[348] verneint. Bei dem Ausschlagungsrecht nach § 2306 Abs. 1 BGB handelt es sich, unabhängig vom Entstehen eines Pflichtteilsanspruchs, um ein höchs...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 5. Einwendungen und Einreden des Erbschaftsbesitzers

Rz. 154 Ausdrücklich geregelt ist die Geltendmachung des Entreicherungseinwandes nach §§ 2021, 818 Abs. 3 BGB sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nachlassbezogener Verwendungen nach § 2022 BGB, etwa die Bezahlung von Kosten für die Beerdigung des Erblassers. Daneben kann der Erbschaftsbesitzer insbesondere ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 Abs. 1 B...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Die Folgen der Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit

Rz. 198 Die Erbunwürdigkeit hat zur Folge, dass der Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen ist und der Pflichtteilsberechtigte (Erbe) somit auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil hat. Mitumfasst ist auch der Anspruch auf den Voraus nach § 1932 BGB und den Dreißigsten nach § 1969 BGB. § 2339 BGB hat, auch wenn dies dem BGB ansonsten fremd ist, Strafcharakter. Rz. 199 Die Fests...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 1. Allgemeines

Rz. 403 Auf die Anfechtung der Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft finden grundsätzlich die §§ 119 ff. BGB Anwendung, da §§ 1954 bis 1957 BGB lediglich einzelne Sondervorschriften enthalten. Die Anfechtungsfrist beträgt gemäß § 1954 BGB sechs Wochen. Die Frist beginnt mit Kenntnis des anfechtungsberechtigten Erben vom Anfechtungsgrund, bei der Anfechtung wegen Drohung ...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / IV. Grabpflegekosten

Rz. 37 Nach weiterhin herrschender Meinung sind die Grabpflegekosten nicht vom § 1968 BGB umfasst und daher nicht vom Erben zu tragen. Relevant ist dieses Problem insbesondere hinsichtlich der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs (siehe unten Rdn 59–68). Meist übernimmt derjenige die Grabpflege, der sich dazu sittlich oder emotional verpflichtet fühlt. Immer öfter wird versuc...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / A. Allgemeines

Rz. 1 Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs im Prozess kann der Berechtigte auf verschiedene Weise vorgehen. Je nachdem, ob der Berechtigte schon Kenntnis über den Nachlass hat – dann kann er gleich Zahlungsklage erheben[1] – oder ob er erst noch Auskunft benötigt – dann hat er die Möglichkeit, Stufenklage zu erheben –, ist die richtige Vorgehensweise von untersch...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / Literaturtipps

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§ 2 Das Mandantengespräch / V. Nachlassverzeichnis

Rz. 30 Im Rahmen der Beratung des Mandanten nach dem Erbfall ist häufig ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, in das der gesamte Vermögensbestand mit allen Aktiva und Passiva aufgenommen werden muss. Nur auf dieser Grundlage kann über die Zweckmäßigkeit der Annahme bzw. der Ausschlagung der Erbschaft entschieden werden. Auch für die Berechnung eventueller Pflichtteilsansprüc...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VII. Hartz IV in der Beratung

Rz. 744 Erwerbsfähige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (insbesondere das sog. Arbeitslosengeld II). Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist für einen Anspruch erforderlich, dass der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Nach § 9 Abs. 1 SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht a...mehr

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§ 32 Mediation / D. Die Anwendung im Erbrecht

Rz. 4 Wenn Konfliktparteien auch über den momentanen Konflikt hinaus in Zukunft miteinander kooperieren sollen, wollen oder müssen, ist es sinnvoll, wenn dieser Konflikt so gelöst wird, dass es nur Gewinner und keine Verlierer gibt. Dies gilt bei:mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Anfechtung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft

Rz. 409 Zwar ist eine Anfechtung hier nicht allgemein wegen Motivirrtums möglich, jedoch berechtigt § 119 Abs. 2 BGB zur Anfechtung wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaften der Erbschaft. Rz. 410 Ein entsprechender Anfechtungsgrund ist etwa dann gegeben, wenn einem Erben bei Annahme der Erbschaft die testamentarische Berufung eines weiteren Miterben nicht bekannt ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 638 Erfolgt die Übertragung einer Immobilie vorwiegend aus dem Grund, den Nachlass und etwaige Pflichtteilsansprüche anderer Abkömmlinge zu reduzieren, dann ist darauf zu achten, dass es sich möglichst um ein entgeltliches Rechtsgeschäft handelt. Im Rahmen der Übergabe hat der BGH[706] entschieden, dass sowohl die echte Gegenleistung als auch eine Auflage bei der Bemessu...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Vertragsmäßige Verfügungen

Rz. 508 Welche letztwilligen Verfügungen in einem Erbvertrag vertragsmäßig getroffen werden können, bestimmt § 2278 Abs. 2 BGB. Genannt werden dort nur die Erbeinsetzung, die Anordnung eines Vermächtnisses und einer Auflage sowie die Wahl des anzuwendenden Erbrechts.[544] Vertragsmäßig bedacht sein kann neben dem Vertragspartner auch ein Dritter. Der Grund für die Einengung ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 5. Die Pflichtteilsergänzung bei gemischter Schenkung

Rz. 79 Dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt immer nur der unentgeltliche Teil einer Zuwendung. Bei der Bewertung des Ergänzungsanspruchs ist demnach im Rahmen einer gemischten Schenkung immer die Gegenleistung abzuziehen. In der Praxis ergibt sich oftmals die Schwierigkeit, dass nicht eindeutig geklärt ist, ob eine gemischte Schenkung vorliegt; weiter stellt sich da...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / M. Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 150 In der Praxis besteht regelmäßig das Problem, dass der Pflichtteilsberechtigte die Zusammensetzung und den Wert des Nachlasses sowie der vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Vorempfänge nicht kennt und er nicht in der Lage ist, die Höhe seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu beziffern. Das Gesetz räumt ihm deshalb in § 2314 BGB einen Auskunftsan...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / a) Benachteiligung des Vertrags- bzw. Schlusserben

Rz. 47 Nur eine auch objektive Beeinträchtigung des Vertragserben ist entscheidend. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit der Vertragserbe bspw. bei lebzeitigen Zuwendungen an den Ehegatten benachteiligt ist, da der Bereicherungsanspruch aus § 2287 BGB auf dasjenige beschränkt ist, was nach Begleichung des Pflichtteils (ggf. auch der Zugewinnausgleichsforderung) übrig bleibt.[66]...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / c) Schenkung mit Ausgleichungspflicht

Rz. 50 Nach der BGH-Rechtsprechung beeinträchtigt eine Schenkung an einen Mit-Schlusserben die übrigen Schlusserben nicht, wenn die gewährte Schenkung in der Erbteilung nach §§ 2052, 2050 Abs. 3 BGB auszugleichen ist. Der wohl häufigste Fall von Ausgleichungspflichten ist derjenige, dass die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten an einen Schlusserben "im Wege der vorweg...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / Literaturtipps

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Grenzen der Vereinheitlichung

Rz. 286 Art. 1 Abs. 1, 2 Buchst. a bis l EuErbVO nimmt u.a. folgende wichtige Regelungsbereiche aus dem Anwendungsbereich der Verordnung heraus: Hier ist es der Rechtsprechung, insbesondere derjenigen des EuGH, überlassen, künftig die Grenzen des Anwendungsbere...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / D. Mandantenschreiben

Rz. 73 Die durch den Rechtsanwalt aufgenommene Ausgangslage sollte dem Mandanten alsbald schriftlich mitgeteilt werden. Es bietet sich hierbei an, auch die vom Mandanten im Rahmen der ersten Besprechung geäußerten Wünsche, sowie einen ersten Lösungsansatz und Vorschläge für das weitere Vorgehen in diesem Schreiben niederzulegen. Rz. 74 Der Mandant hat sodann die Möglichkeit, ...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 1. Grundsatz

Rz. 7 Die Schiedsfähigkeit ist für das Vertragsschiedsgericht nur lückenhaft, für das außervertragliche Schiedsgericht (insbes. bei Anordnung durch letztwillige Verfügung gem. § 1066 ZPO) so gut wie gar nicht gesetzlich geregelt. Deshalb mussten Rechtsprechung und Literatur Grundsätze zu der Frage entwickeln, welche Streitigkeiten der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellt werde...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / VI. Die Anfechtung der Fristversäumung

Rz. 415 Gemäß § 1956 BGB kann die Versäumung der Ausschlagungsfrist in gleicher Weise wie die Annahme der Erbschaft angefochten werden. Dies stellt eine Besonderheit innerhalb der Struktur des BGB dar. Als Anfechtungsgründe kommen hier ebenfalls diejenigen des Allgemeinen Teils des BGB in Betracht. Rz. 416 Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung gemäß § 123 B...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / I. Klage auf Feststellung des Erbrechts nach Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 147 Formulierungsbeispiel: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments An das Landgericht – Zivilkammer – Klage der Frau (…) – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt (…) gegen Herrn (…) – Beklagter – wegen: Feststellung des Erbrechts In Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage gegen den Beklagten und bitte um Anberaumung e...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 339 Angesichts der engen Verbindung des Erbrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Steuerecht und Familienrecht ist bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer auf die Ermittlung des Sachverhaltes ganz besondere Sorgfalt zu legen.[368] Im Hinblick auf die zu treffenden Verfügungen ist unbedingt darauf zu achten, dass steuerliches Privat- und ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 446 Die Wiederverheiratungsklausel [482] soll in der Regel dem Schutz der Schlusserben vor einer zusätzlichen Schmälerung des Nachlasses durch Hinzutreten eines weiteren pflichtteilsberechtigten Ehegatten dienen.[483] Das, was die Ehegatten den Schlusserben – meistens den eigenen Kindern – zugedacht haben, soll diesen auch letztendlich zukommen. Ohne besondere Anhaltspunk...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / cc) Vorrang völkerrechtlicher Verträge

Rz. 296 Art. 75 Abs. 1 EuErbVO macht von dem verfolgten Ziel der Vereinheitlichung des Kollisionsrechts Ausnahmen: Internationale Übereinkommen bleiben unberührt, denen die Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Annahme der EuErbVO angehören und die Bereiche betreffen, die in der Verordnung geregelt sind. Hierzu gehören für Deutschland:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Wiederverheiratungsklausel bei der Einheitslösung

Rz. 454 Bei der Einheitslösung besteht im Unterschied zur Vor- und Nacherbschaft keine Trennung zwischen dem Vermögen des Erstversterbenden und dem Vermögen des noch lebenden Ehegatten. Beide Vermögensgegenstände verschmelzen im Zeitpunkt des ersten Todesfalls zu einer Vermögensmasse. Rz. 455 Gestaltet man die Wiederverheiratungsklausel lediglich dahingehend, dass "im Falle d...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / G. Der Testamentsvollstrecker im Prozess

Rz. 78 Gemäß § 2212 BGB ist der Testamentsvollstrecker zur aktiven Prozessführung befugt, soweit das Recht, welches Gegenstand des Prozesses ist, seiner Verwaltung unterliegt, aber auch dann, wenn die Prozessführung innerhalb seiner Verwaltungsaufgabe liegt.[94] Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit des Testamentsvollstreckers liegt insbesondere auch die Feststellung, ob ein Er...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / bb) Bewegliche Gegenstände

Zu den Nachlassaktiva gehören des Weiteren bewegliche Gegenstände. Solche sind – ebenso wie sonstige Nachlassaktiva – nicht nur dann aufzuführen, wenn sie im Alleineigentum des Erblassers standen, sondern entgegen einem häufigen Irrglauben auch dann, wenn der Erblasser lediglich Miteigentum oder gar nur Mitbesitz an ihnen hatte. In den beiden letzten Fällen hat der Erbe auch...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / aa) Unbewegliche Sachen

Ein klassischer Vermögenswert ist das Eigentum von Erblassern an Immobilien, z. B. bebauten oder unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen. Aber auch Nießbrauchs- und Wohnrechte gehören dazu. Um eine hinreichende Individualisierung zu gewährleisten und dem Pflichtteilsberechtigten ausreichend Anhaltspunkte für die Wertermittlung an die Hand zu geben, hat der Erbe Einzel...mehr

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zerb 9/2018, Durchgriffshaf... / Sachverhalt

Die Klägerin verfolgt gegen den Beklagten Ziffer 1) einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung nach § 2329 BGB sowie gegen die Beklagte Ziffer 2) und 3) Pflichtteilsansprüche gem. § 2303 BGB. Die Klägerin ist die Schwester des Beklagten Ziffer 1), die Beklagten Ziffern 2) und 3) sind die Kinder des Beklagten Ziffer 1). Der Erbstreitigkeit findet ihren Ursprung im Erbfall des V...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / 3

Auf einen Blick Der Teil 1 des Beitrags hat in die inhaltlichen Anforderungen an eine Auskunft nach § 2314 Abs. 1 BGB eingeführt. Unter Auswertung von Rechtsprechung und Literatur wurde aufgezeigt, zu welchen Nachlassaktiva der Erbe im Einzelnen Auskunft schuldet. Ausgangspunkt war dabei die sich aus dem Sinn der Vorschrift ergebende Vorgabe, dass der Pflichtteilsberechtigte...mehr

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zerb 9/2018, Durchgriffshaf... / Aus den Gründen

I. Hauptentscheidung Die Klage ist zum Teil bereits wegen entgegenstehender Rechtskraft unzulässig. Sie hat überdies in der Sache keinen Erfolg, denn die Ansprüche gegen die Beklagten Ziffern 2) und 3) gemäß §§ 2303 Abs. 1, 2325 Abs. 1 BGB sind verjährt und ein Anspruch gegen den Beklagten Ziffer 1) gemäß § 2329 Abs. 1 BGB besteht nicht. 1. Pflichtteilsanspruch gegen die Bekla...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / cc) Rechte

Ferner hat der Erbe Auskunft zu sämtlichen Rechten des Erblassers zu erteilen,[45] selbst wenn diese unsicher oder bedingt sind. In letzterem Fall ist auch zu erläutern, weshalb der Erbe von der Unsicherheit und Bedingung ausgeht. Die Auskunft hat sich grundsätzlich auch auf bereits verjährte Forderungen des Erblassers zu beziehen; das wird nur dann als entbehrlich erachtet,...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / I. Bestandteile der Auskunft nach § 2314 Abs. 1 BGB

Der Pflichtteilsanspruch des Auskunftsgläubigers bestimmt sich nach dessen Pflichtteilsquote und dem Nachlasswert, vgl. § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB. Mit Blick auf die Pflichtteilsquote ist dem Pflichtteilsberechtigten daher im Rahmen der Auskunftserteilung nach § 2314 Abs. 1 BGB zunächst mitzuteilen, wie viele gesetzliche Erben der Erblasser hinterlassen hat[2] und ob einer der...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / 1. Tatsächlicher Nachlass

Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs bemisst sich neben der Pflichtteilsquote nach dem Nachlasswert. Um den Wert des Nachlasses zu ermitteln, ist zunächst dessen Bestand festzustellen. Der sog. Nettonachlass bestimmt sich aus der Differenz zwischen Nachlassaktiva einerseits und Nachlasspassiva andererseits.[5] Daraus folgt, dass der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten auf dessen...mehr

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zerb 8/2018, Zur Verteilung... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klagers ist zulassig, insbesondere frist- und formgerecht eingelegt und begrundet worden (§§ 511, 517, 519 ZPO). In der Sache hat sie zum uberwiegenden Teil Erfolg. I. Das Feststellungsbegehren des Klagers ist zulassig und begrundet. Der Klager ist zu 1/2 unmittelbarer Erbe nach der Erblasserin geworden. 1. Zutreffend hat das Landgericht die Zulassigkeit des F...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.7.1 Erwerbe (Zeilen 32 bis 36)

Die Zeilen 32 bis 36 enthalten die sonstigen Erwerber, also Vermächtnisnehmer (auch Vorausvermächtnisnehmer); Begünstigte aus einem Vertrag zugunsten Dritter; Pflichtteilsberechtigte; sonstige anspruchs- oder abtretungsberechtigte Personen. In Zeile 33 ist der Erwerb durch Vermächtnis einzutragen. Ein Vermächtnis liegt vor, wenn ein einzelner Vermögensgegenstand zugewendet wurde....mehr

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zerb 7/2018, Nachweis der P... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 ist im Grundbuch aufgrund Erbeinsetzung als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen. Der Erbschaft lag ein in notariell beglaubigter Kopie vorliegendes, öffentliches Testament vom 7.7.1986 zugrunde, in der die Erblasserin den Wunsch äußerte, dass ihr Vermögen auf die Dauer von 20 Jahren nicht veräußert wird. Die bei Eintragung vom Grundbuchamt erholte Ko...mehr

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zerb 7/2018, Nachweis der P... / Aus den Gründen

Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde (§ 73 GBO) hat in der Sache Erfolg, da der Unrichtigkeitsnachweis geführt ist. 1. Die von der Beteiligten zu 1 beantragte Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) durch Löschung (§ 46 Abs. 1 GBO) des Nacherbenvermerks zugunsten des Beteiligten zu 2 setzt grundsätzlich eine Bewilligung des ...mehr

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zerb 7/2018, Nachweis der P... / Leitsatz

Der Nachweis, dass der Pflichtteilsanspruch auf Ableben des erstversterbenden Ehegatten durch den Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht wurde, kann im Rahmen des Grundbuchberichtigungsverfahrens durch Vorlage einer notariell beglaubigten Abschrift der mit Eingangsstempel versehenen Klageschrift sowie des Urteils geführt werden. OLG München, Beschluss vom 24. Mai 2018 – 34...mehr

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zerb 7/2018, Konkludente Sc... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 58 ff FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige befristete Beschwerde der Beteiligten zu 1) hat auch in der Sache Erfolg. Ihr Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins, der sie als Miterbin am Nachlass nach ihrer Mutter zur Hälfte ausweist, ist begründet; denn sie ist nach ihrer Mutter testamentarische Miterbin zur Hälfte geworden. 1) Dies ergibt die Auslegu...mehr

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zerb 7/2018, Konkludente Sc... / Sachverhalt

Die Erblasserin errichtete am 7. August 1989 ein handschriftliches Testament, das von ihr und ihrem am 19. Februar 1996 vorverstorbenen Ehemann unterzeichnet ist. Dieses lautet auszugsweise wie folgt (Akten über Verfügungen von Todes wegen des Amtsgerichts Neukölln 61 IV 308/99, im Folgenden: Beiakte – BA-, Bl. 3): Zitat ”Testament Im Fall des Ablebens eines Ehepartners geht un...mehr

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zerb 7/2018, (Teil)unentgel... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Beklagten zu 1) hat insoweit Erfolg, als den Klägerinnen kein Grundbuchberichtigungsanspruch, sondern ein Anspruch auf Auflassung und Herausgabe des Grundstücks Zug um Zug gegen Rückzahlung der Gegenleistung zusteht. Im Übrigen war die Berufung des Beklagten zu 1) zurückzuweisen. Die zulässige Berufung des Beklagten zu 2) ist unbegründet und war in...mehr