Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / Frage

Ein Pflichtverteidiger, der im Rahmen eines Verfahrens zum Widerruf einer Jugendstrafe (§ 26 JGG) zum Pflichtverteidiger bestellt worden war, hatte hinsichtlich des Entstehens einer Terminsgebühr folgende Frage: Der Kollege war anlässlich des Termines der Verkündung eines Sicherungshaftbefehls (§ 453c StPO) tätig. Der Sicherungshaftbefehl ist in dem Verkündungstermin nach Ve...mehr

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AGS 03/2021, Erforderlichke... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger. Er hat gem. § 47 RVG für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger des Angeklagten im Wege des Vorschusses Gebühren für die Teilnahme an neun Hauptverhandlungsterminen geltend gemacht. Zudem hat er die Festsetzung von Reisekosten beantragt. Insoweit geltend gemachten Kosten für eine BahnCard50 hat die Kostenbeamtin abgesetzt, weil ein Be...mehr

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / Frage

Zur Bemessung der Pauschgebühr nach § 51 RVG hatte ein Pflichtverteidiger folgende Frage: Er war in einem Verfahren, das sich wegen überwiegend schwerer BtM-Straftaten gegen zehn Angeklagte richtete, tätig. Verhandelt wurde beim Schwurgericht, da einer der Angeklagten wegen versuchten schweren Mordes angeklagt war. Es ist an mehr als 70 Verhandlungstage verhandelt worden, de...mehr

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AGS 03/2021, Beiordnung ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung entspricht der h.M. in der Frage der Beiordnung im Vollstreckungsverfahren (vgl. dazu Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl., 2019, Rn 3048 ff. m.w.N.). Das Vollstreckungsverfahren wird nicht von der Beiordnung im Erkenntnisverfahren erfasst. Die Beiordnung endet grds. mit dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens (§...mehr

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AGS 03/2021, Beiordnung ein... / III. Kein neuer Prüfungsabschnitt

Ein solcher neuer, eine Beiordnung eines Verteidigers erforderlich machender Prüfungsabschnitt habe hier noch nicht begonnen. Der neue Prüfungsabschnitt beginne spätestens mit der Erforderlichkeit und der Auswahl eines externen Sachverständigen, mit der Folge, dass dem Untergebrachten ab diesem Zeitpunkt ein Verteidiger beizuordnen ist (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Beschl. v...mehr

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AGS 03/2021, Beiordnung ein... / I. Sachverhalt

Der Untergebrachte ist wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Zugleich wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB angeordnet. Seit der Rechtskraft des Urteils befindet sich der Untergebrachte in der Psychiatrischen Klinik L. Im Überprüfungsverfahren zur Fortdauer der Unterbringung hat der Vor...mehr

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AGS 03/2021, Verhandeln im ... / II. "Verhandeln" im Termin

Nach Auffassung des LG ist die Terminsgebühr nach Nr. 4102 Nr. 3 VV angefallen. Die Vorschrift sehe eine Terminsgebühr für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung vor, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung verhandelt werde. Zwar setze das Verhandeln über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuc...mehr

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AGS 03/2021, Pauschgebühr i... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten in einem Verfahren wegen Computerbetruges u.a. Nach Abschluss des Verfahrens hat er eine Pauschgebühr für seine Tätigkeiten im Revisionsverfahren verlangt. Das OLG hat seinem Antrag teilweise entsprochen.mehr

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / Frage

Ein Kollege hat sich mit folgender Frage an mich gewendet: Er ist für einen Jugendlichen als Pflichtverteidiger tätig. Es steht ein Termin bei der Jugendgerichtshilfe an. Der Verteidiger möchte dort den Mandanten nicht ohne Rechtsbeistand hingehen. Vielmehr will er den Mandanten begleiten und sicherstellen, dass keine Angaben zur Sache gemacht werden, da der Mandant den Schu...mehr

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AGS 03/2021, Verhandeln im ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Nach dem dargestellten Ablauf des Haftprüfungstermins ist in ihm i.S.d. Nr. 4102 Nr. 3 VV "verhandelt" worden (vgl. dazu auch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, Nr. 4102 VV Rn 30 ff. m.w.N.). 2. Man fragt sich allerdings, warum man für die Entscheidung ein LG braucht. Warum muss erst die Strafkammer den Telefonhörer in die Hand nehmen und beim S...mehr

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / Frage

Zu folgendem Verfahrensablauf stellte sich für den Verteidiger die Frage, wie seine Tätigkeiten abzurechnen sind: Der Kollege war als Pflichtverteidiger in einem Verfahren tätig gewesen. Es ist in Hauptverhandlung sodann ein Strafbefehl ergangen, da die Angeklagte nicht erschienen war (§ 408a StPO). Der Kollege hat dann nach Rücksprache mit seiner Mandantin Einspruch gegen d...mehr

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / Antwort

Die Antwort: Für dieses Begehren gibt es keine Rechtsgrundlage. § 55 Abs. 5 S. 2 RVG spricht davon, dass angegeben werden muss, "ob und welche" Zuzahlungen der Pflichtverteidiger erhalten hat. Von wem die stammen, ist egal. Insoweit besteht keine Erklärungspflicht des Verteidigers.[20] Die Hintergründe von solchen Anfragen von Rechtspflegern versteht man nicht. M.E. sollte es...mehr

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / Frage

Zur Übernahme eines Verfahrens wurde folgende Frage gestellt: Das Verfahren war zunächst beim AG anhängig, sodann wurden die Akten dem LG – Staatsschutzkammer – zur Entscheidung über die Übernahme des Verfahrens vorgelegt. Das LG hat dann den Beteiligten eine Frist gem. §§ 225a, 201 StPO gesetzt, es erging dann ein Beschluss des LG, wonach es hieß, dass eine Übernahme voraus...mehr

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AGS 03/2021, Erforderlichke... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. 1. Der Pflichtverteidiger hat, bevor er Kosten auslösende Maßnahmen ergreift, die er dann ggf. über seinen Auslagenanspruch gegenüber der Staatskasse geltend machen will, die Möglichkeit, vorab nach § 46 Abs. 2 S. 3 RVG vorzugehen. Danach kann er die Erforderlichkeit der Maßnahme, wie z.B. auch eigene Ermittlungen in Form eines Sachverständige...mehr

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AGS 03/2021, PKH-Anwaltsver... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des Bay. LSG ist jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen. Die Voraussetzungen für den Anspruch der dem Kläger im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwältin auf Zahlung der Vergütung gegen die Landeskasse waren hier erfüllt. Hierzu gehören: 1. Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe Zutreffend weist das Bay. LSG darauf hin, dass die gerichtliche Beiordnung der Rech...mehr

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AGS 03/2021, Erforderlichke... / III. Bedeutung für die Praxis

Der BGH hat hier mit wenigen Sätzen die Erforderlichkeit der Teilnahme der der Nebenklägerin als Beistand bestellten Rechtsanwältin zutreffend bejaht. Dass der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt vor Durchführung der Reise die Feststellung des Gerichts beantragen kann, dass die – geplante – Reise erforderlich sei, ist in der Anwaltschaft nicht durchgängig bekannt. Anson...mehr

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / Antwort

Ich habe folgende Antwort gegeben: Die Jugendgerichtshilfe ist keine "Strafverfolgungsbehörde" i.S.d. Nr. 4102 VV, sondern erfüllt gem. § 52 SGB VIII als Dienst des Jugendamtes durch "Mitwirkung im jugendgerichtlichen Verfahren" eine sog. "andere" Aufgabe des Jugendamts. Daher ist die Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 Nr. 2 VV nicht entstanden. Zudem handelt es sich bei dem ...mehr

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / Frage

Ein Kollege hatte zum Zusammentreffen von nachträglicher Pflichtverteidigerbestellung und einer Vergütungsvereinbarung folgende Frage: Bei mir gehen immer mehr nicht beantragte Beiordnungen nach § 140 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 141 Abs. 4, 142 StPO ein, und zwar nachdem ich eine Honorarvereinbarung getroffen habe. Ich frage mich, ob ich ggf. mit dem Mandanten eine (neue) Honorar...mehr

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AGS 03/2021, Erforderlichke... / III. Erforderlichkeit der Reise

1. Gesetzliche Grundlagen Der im Wege der PKH oder VKH oder vom Gericht sonst beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt wie hier die der Nebenklägerin als Beistand bestellte Rechtsanwältin A erhält gem. § 45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse, soweit in den nachfolgenden gesetzlichen Vorschriften des RVG nichts anderes bestimmt ist. § 46 Abs. 1 RVG trifft...mehr

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AGS 02/2021, Auswechselung ... / III. Begründetheit

Nach Auffassung des BGH waren die sofortigen Beschwerden jedoch unbegründet. Die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellungen der Pflichtverteidiger hätten offensichtlich nicht vorgelegen. Ergänzend zu den Gründen des OLG-Beschlusses, die der BGH nicht mitteilt, führt er aus: Es sei weder dargelegt, dass das Vertrauensverhältnis zwischen den Pflichtv...mehr

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AGS 02/2021, Auswechselung des Pflichtverteidigers wegen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses

§ 143a StPO; §§ 48, 49 BRAO Leitsatz Der Pflichtverteidiger, der sich gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Rücknahme seiner Beiordnung wendet, ist beschwerdeberechtigt i.S.v. § 304 Abs. 2 StPO. Das Vertrauensverhältnis zwischen einem Beschuldigten und seinem Pflichtverteidiger wird nicht allein dadurch nachhaltig und endgültig erschüttert, dass sich der Beschuldigte in A...mehr

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AGS 02/2021, Auswechselung ... / Leitsatz

Der Pflichtverteidiger, der sich gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Rücknahme seiner Beiordnung wendet, ist beschwerdeberechtigt i.S.v. § 304 Abs. 2 StPO. Das Vertrauensverhältnis zwischen einem Beschuldigten und seinem Pflichtverteidiger wird nicht allein dadurch nachhaltig und endgültig erschüttert, dass sich der Beschuldigte in Abkehr von der bisherigen Verteidigu...mehr

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AGS 02/2021, Auswechselung ... / II. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerden

Die sofortigen Beschwerden seien nach §§ 143a Abs. 4, 304 Abs. 4 S. 2 HS. 2 Nr. 1 StPO zulässig. Insbesondere stehe den Pflichtverteidigern gegen die Ablehnung ihrer Entpflichtung ein eigenes Beschwerderecht zu. Nach der Regelung des § 304 Abs. 2 StPO können auch andere Personen Beschwerde einlegen, wenn sie in ihren Rechten betroffen sind. Insoweit sei anerkannt, dass auch ...mehr

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AGS 02/2021, Auswechselung ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Nach dem Beschl. des BGH v. 26.2.2020 (StB 4/20, StraFo 2020, 199 = StRR 4/2020, 15 = RVGreport 2020, 239) innerhalb kurzer Zeit die nächste Entscheidung des BGH, die sich mit dem durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.1.2019 (BGBl I, 2128) eingefügten § 143 StPO, der die Auswechselung des Pflichtverteidigers regelt, befasst. Auch hi...mehr

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AGS 02/2021, Auswechselung ... / I. Sachverhalt

Das OLG Celle führt u.a. gegen den Angeklagten eine Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs einer bzw. mehrerer Taten der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Die Pflichtverteidiger des Angeklagten haben beantragt, ihre Bestellung zu Pflichtverteidigern zurückzunehmen, weil das Vertrauensverhältnis zu dem Angeklagten vollständig zerrüttet sei. Diesen Antra...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / I. Sachverhalt

Das Berufungsurteil des LG erging gegen den Angeklagten am 29.8.2019. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft am 3.9.2019 Revision ein. Hiervon erhielt der Pflichtverteidiger des Angeklagten am 4.10.2019 Mitteilung. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils nahm die Staatsanwaltschaft ihre Revision ohne vorherige Begründung am 16.10.2019 zurück. Durch Beschluss des LG ...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / II. Tätigkeiten im Revisionsverfahren

Nach Auffassung des LG sind die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV beim Pflichtverteidiger gegeben. Die hier zur Beurteilung stehende Tätigkeit des Verteidigers sei von seiner Pflichtverteidigerbestellung umfasst gewesen. Durch die Verfahrensgebühr im Rechtsmittelverfahren werden, so das LG, alle Tätigkeiten des Verteidigers abgegolten, d...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / I. Sachverhalt

Beim AG waren gegen den Angeklagten (zunächst) zwei Verfahren anhängig. In dem Verfahren 108 Js 36754/19 hatte die Staatsanwaltschaft am 28.8.2019 Anklage zum AG erhoben. Im Rahmen der Anklageerhebung hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, dem Angeklagten den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beizuordnen. Dieser hatte sich in dem Verfahren als Wahlverteidiger angezeigt, a...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / III. Hier Ausnahme von der Ausnahme

Allerdings könne in der vorliegenden Konstellation dem Rechtsanwalt die Erstreckung nicht versagt werden, da das AG widersprüchlich vorgegangen sei. Das AG habe mit Verfügung vom 6.11.2019 in dem Verfahren 950 Js 55313/19 den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet, wobei dem AG schon nach der Anklageschrift bewusst gewesen sein müsse, dass dieser den Angeklagten auc...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 3. Anhebung der Kappungsgrenze für Wertgebühren aus der Staatskasse (§ 49 RVG)

Auch Verteidiger können Wertgebühren verdienen, und zwar nach den Nrn. 4142, 4143, 4144, 5116 VV. Nach den Änderungen der §§ 73 ff. StGB durch die Neuregelung des Rechts der Vermögensabschöpfung hat in der Praxis die Bedeutung der Nrn. 4142, 5116 VV zugenommen.[26] Die Höhe der Gebühren richtet sich für den Wahlanwalt nach der Tabelle des § 13 RVG, für den Pflichtverteidiger...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 6. Übergangsrecht (§ 60 RVG)

Die frühere Übergangsregelung in § 60 RVG a.F. ist in der Praxis kritisiert worden, weil sie zu Nachteilen bei bereits in der Vorinstanz mandatierten Rechtsanwälten und solchen, die erstmalig für ein Rechtsmittelverfahren beauftragt worden sind, führte. Daher hat man § 60 Abs. 1 S. 1 RVG neu gefasst, wobei sich im Gesetzgebungsverfahren Änderungen ergeben haben.[35] Dazu an ...mehr

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AGS 02/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit den Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Straf- und Bußgeldsachen (S. 49). Auch hier hat es nicht nur eine Erhöhung der Gebührenrahmen und Festgebühren für den Pflichtverteidiger gegeben, sondern auch einige inhaltliche Änderungen bzw. Klarstellungen, insbesondere für den Pflichtverteidiger Auch die Vergütung für Ins...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Erstreckung (§ 48 Abs. 6 RVG)

In der Praxis spielen im Recht der Pflichtverteidigung in den Fällen der Verbindung mehrerer Verfahren die mit § 48 Abs. 6 RVG zusammenhängenden Fragen eine große Rolle.[19] Dabei geht es immer um die Frage, ob der Verteidiger auch in den Verfahren die gesetzlichen Gebühren geltend machen kann, in denen er (noch) nicht zum Pflichtverteidiger bestellt war. Dazu ist in § 48 Ab...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / III. "Erstattungsfähigkeit"

Die dargelegten anwaltlichen Tätigkeiten waren nach Auffassung des LG auch erstattungsfähig. Dabei sei grds. nicht zu prüfen, inwieweit die gebührenauslösende Tätigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung unbedingt erforderlich war (Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O., § 55 Rn 53). Etwas anderes gelte nur, wenn eine Prozesshandlung völlig überflüssig oder bedeutungslos...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Lineare Anhebung um rund 10 %

Die lineare Anhebung um rund 10 Prozent erfasst alle Gebührentypen des RVG, also alle Betragsrahmengebühren, die Wertgebühren der Nrn. 4142, 4143, 4144, 5116 VV und z.B. auch die Festgebühr der Nr. 4304 VV. Bei den Wertgebühren, für die die §§ 13, 49 RVG gelten, beträgt die Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR allerdings rundungsbedingt lediglich etwa 9 Prozent. D...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / IV. Änderungen in Teil 4 VV (Vorbem. 4.1 Anm. 3 VV) – Längenzuschläge

Das KostRÄG 2021 v. 21.12.2020 hat im Vergütungsverzeichnis des Teil 4 VV nur eine einzige Änderung vorgenommen, und zwar hat es in Vorbem. 4.1 VV eine Anm. 3 angefügt. Die lautet: Zitat "Kommt es für eine Gebühr auf die Dauer der Teilnahme an der Hauptverhandlung an, so sind Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtigen. Dies g...mehr

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AGS 02/2021, Zusätzliche Ge... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin war Pflichtverteidigerin. Gegen ihre Mandantin war ein umfangreiches Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Vorwurfs des Betrugs anhängig. Die Beschuldigte befand sich in U-Haft. Die Pflichtverteidiger erhielt Akteneinsicht und beantragte dann Durchführung einer mündlichen Haftprüfung. im Haftprüfungstermin machte die Pflichtverteidigerin für ihre Mandantin A...mehr

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zfs 02/2021, BahnCard 50 al... / Sachverhalt

Mit Antrag v. 20.11.2020 hat Rechtsanwalt Dr. K. für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger des Angeklagten A. im Wege des Vorschusses Gebühren für die Teilnahme an 9 Hauptverhandlungsterminen geltend gemacht. Zudem hat er die Festsetzung von Reiseauslagen beantragt. Die ebenfalls als Vorschuss geltend gemachten Aufwendungen des Rechtsanwalts für eine BahnCard 50 für den Zei...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / II. Erstreckung nach Abschluss des Verfahrens Ausnahme

Das LG hat die Beiordnung als Pflichtverteidiger auch auf das Verfahren 108 Js 36754/19 erstreckt. Zwar sei dem Amtsgericht durchaus recht zu geben, dass die Erstreckung nach Abschluss des Verfahrens nicht nahe liegt, da es sowohl dem Wunsch eines Angeschuldigten als auch des Verteidigers entsprechen könne, dass die Verteidigung im Rahmen eines Wahlmandats ausgeübt wird. Ins...mehr

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zfs 02/2021, BahnCard 50 al... / 3 Anmerkung:

Der Einzelrichter des OLG Celle hat eine praxisgerechte Entscheidung getroffen, die der kostensparenden Verfahrensweise des Verteidigers und auch den Interessen der Staatskasse Rechnung trägt. Zur Vermeidung von Missverständnissen soll hier auf einige Probleme näher eingegangen werden. I. Gesetzliche Grundlagen des Vergütungsanspruchs Der im Wege der Prozesskostenhilfe oder Ve...mehr

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AGS 02/2021, Berechnung des... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist m.E. zutreffend. Denn die Stunde endet mit Ablauf der Sekunde 59.59. Danach beginnt die nächste Stunde, sodass hier – entsprechend dem Protokoll – die Pflichtverteidigerin mehr als fünf Stunden an der Hauptverhandlung teilgenommen hat. Es kommt also auf die Sekunde an. 2. Durch das KostRÄG 2021 v. 21.12.2020 (BGBl I, 3229) ist in Teil 4 VV RVG eine neu...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Die Neuregelung

Dieses Durcheinander hat das KostRÄG 2021 auf der Grundlage der vorliegenden Rspr. durch eine generalisierende Regelung geändert, die eine einfache Feststellung ermöglichen soll, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Längenzuschlags erfüllt sind. Danach gilt:[43] Grds. werden Wartezeiten und Unterbrechungen während eines Verhandlungstags als Teilnahme an der Hauptver...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in beiden vom LG angesprochenen Punkten zutreffend. 1. Das Revisionsverfahren beginnt grds. mit der Einlegung der Revision gegen das entsprechende Urteil (vgl. Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4130 VV Rn 2). Wird von der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, beginnt für den Verteidiger das Revisionsverfahren mit ...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 4. Keine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung im Festsetzungsverfahren gegen die Staatskasse (§ 55 Abs. 5 RVG)

Das Festsetzungsverfahren des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts, also i.d.R. des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse ist in § 55 RVG geregelt. § 55 Abs. 5 S. 1 RVG hat früher auf § 104 Abs. 2 ZPO verwiesen. Daraus hat die Rspr. teilweise den Schluss gezogen, dass von dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt auch die in § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO geregelte Er...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXIV. Pflichtverteidiger

Rz. 112 Für den Pflichtverteidiger richtet sich die Vergütung nach dem Tag der Bestellung (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG), es sei denn, ihm war zuvor bereits in der betreffenden Angelegenheit ein Auftrag erteilt worden (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG). Siehe im Übrigen oben Rdn 27 ff.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Rückwirkung der Pflichtverteidigerbestellung (Abs. 6)

Rz. 119 Auch § 48 Abs. 6 RVG wurde angepasst. Bei der Anwendung des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG war bislang umstritten, ob es auch in den Fällen, in denen es erst nach einer Verbindung zur Bestellung des Pflichtverteidigers kam, noch der in § 48 Abs. 6 S. 3 RVG geregelten Erstreckungsentscheidung bedurfte, um in den Genuss der rückwirkenden Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG zu ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Begrenzung auf Höchstgebühren (Abs. 3)

Rz. 185 In § 58 Abs. 3 S. 4 RVG sind die Wörter "als die Höchstgebühren" durch die Wörter "als die im Vergütungsverzeichnis vorgesehenen Höchstgebühren" ersetzt worden. Mit der geänderten Formulierung in § 58 Abs. 3 S. 4 RVG soll klargestellt werden, wie die dortige Begrenzung zu verstehen ist. Bislang war nämlich umstritten, wie die Begrenzung in § 58 Abs. 3 S. 4 RVG auf di...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Überblick

Rz. 225 Auch hier sind die Gebührenbeträge angehoben worden. Für den Wahlanwalt wurden die Mindest- und die Höchstbeträge angehoben. Für den Pflichtverteidiger wurden die Festgebühren angehoben. Rz. 226 Mittelbar hat diese Anhebung auch Bedeutung für die Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG, da diese auf die jeweilige Verfahrensmittelgebühr Bezug nimmt, die sich aufgrund d...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Überblick

Rz. 194 Mit dem KostRÄG 2021 sind mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG sämtliche Gebührenbeträge des Vergütungsverzeichnisses angehoben worden. Rz. 195 Soweit die Gebühren nach dem Gegenstandswert erhoben werden (§ 2 Abs. 1 RVG), ergibt sich die Erhöhung aus der Änderung der Tabellen nach § 13 RVG und § 49 RVG. Die Gebührensätze selbst bleiben unverändert...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / I. Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Auch im Rahmen der strafrechtlichen Mandatierung haben Mandant und Anwalt die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, was heute weit verbreitet ist. Es kommen also insbesondere Zeithonorare und Pauschalhonorare in Betracht. Greift man auf Pauschalhonorare zurück, so bietet es sich an, diese nach Verfahrensabschnitten zu gliedern, z.B. der Tätigkeit im staa...mehr